Partizipation im Arbeitsleben Werkstatträte
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- Regina Wetzel
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1 Partizipation im Arbeitsleben Werkstatträte Fachtagung Partizipation und Beratung im Teilhaberecht ; 9. September 2016, Universität Kassel Mario Schreiner (Universität Kassel) Viviane Schachler (Diakonie Neuendettelsau) Günter Ritter (Hephata Werkstätten)
2 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 2 Inhalt der Arbeitsgruppe Partizipation im Arbeitsleben Werkstatträte Aktuelle Situation der Werkstatträte: rechtliche Regelungen, Aufgaben, Befugnisse Diskussion Gruppenarbeit Zukunftsvisionen Vorgesehene Änderungen durch das BTHG Diskussion
3 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 3 Aktuelle Situation der Werkstatträte: rechtliche Regelungen, Aufgaben, Befugnisse Werkstatträte bestehen mindestens aus drei gewählten Vertreter/inne/n der Beschäftigten in WfbM Aufbau, Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt Aufgabe der Werkstatträte ist es zu überwachen, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten getroffenen Gesetze, Verordnungen und Regelungen eingehalten werden Werkstatträte haben aktuell Mitwirkungsrechte und keine Mitbestimmungsrechte (Ausnahme Diakonie- Werkstättenmitwirkungsverordnung)
4 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 4 Mitwirkungsrechte der Werkstatträte Ordnung im Arbeitsbereich, Verhalten der Beschäftigten, Werkstattordnung Regelungen zur Arbeitszeit (inkl. Pausenregelungen) Zeiten und Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit/Persönlichkeitsentwicklung Darstellung und Verwendung der Arbeitsergebnisse Gestaltung der Arbeitsentgelte Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die Verhalten und Leistung der Beschäftigten überwachen Regelungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
5 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 5 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Verpflegung Neu- und Umbauten Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und Räumlichkeiten Mitgestaltung sozialer Aktivitäten Der Werkstattrat wird somit weitgehend in den selben Themenfeldern beteiligt wie der Betriebsrat.
6 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 6 Unterrichtungsrechte der Werkstatträte Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses, Versetzungen und Umsetzungen Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung Einstellung, Versetzung und Umsetzung von Fachpersonal Die Werkstatt hat den Werkstattrat in diesen Angelegenheiten rechtzeitig und umfänglich zu unterrichten.
7 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 7 Werkstatträte Der kleine Betriebsrat? Abschließende Entscheidungen trifft stets die Werkstatt. Ggf. gegen den Einigungsvorschlag der Vermittlungsstelle. Betriebsrat hat umfängliche Mitbestimmungsrechte in Belangen, in denen der Werkstattrat nur Mitwirkungsrechte hat. Werkstattrat als auch Schwerbehindertenvertretung in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, haben weniger Befugnisse und Möglichkeiten ihre Interessen durchzusetzen.
8 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 8 Diskussionsfragen (Mit-)Wirkung des WR? - Umsetzung in der Praxis Was haben Werkstatträte bislang in der Werkstattlandschaft bewirkt? Aufgaben und Funktion der Vermittlungsstellen in der Praxis?
9 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 9 Zukunftsvisionen Werkstattrat Welche Rechte und Befugnisse sollte der Werkstattrat haben, damit die Belange der Werkstattbeschäftigten wirkungsvoll vertreten werden können? Überlegen Sie gemeinsam in kleinen Gruppen, welche Regelungen notwendig und sinnvoll wären, um die Teilhabe der Werkstattbeschäftigten zu erhöhen. Notieren Sie Ihre Überlegungen stichwortartig.
10 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 10 Vorgesehene Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom ) Überführung der bisherigen Mitwirkungsrechte des Werkstattrats in 6 Mitwirkungs- und 9 Mitbestimmungsrechte Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Ansprüche) des Werkstattrats Einführung von Frauenbeauftragten aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten
11 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 11 Überführung der bisherigen Mitwirkungsrechte in 6 Mitwirkungs- und 9 Mitbestimmungsrechte Änderungen bei den Mitwirkungsrechten: Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses auch in leichter Sprache wenn Beteiligte es wünschen: Mitwirkung des WR bei der dauerhaften Umsetzung Beschäftigter im Arbeitsbereich Ansonsten unverändert Überführung vorheriger Mitwirkungsbereiche in einzelne Mitbestimmungsrechte Hier wird die Form der Beteiligung gestärkt: bei fehlendem Einvernehmen werden die endgültigen Entscheidungen durch die Vermittlungsstelle bzw. einvernehmlich getroffen Tätigkeit der Vermittlungsstelle wird beschleunigt
12 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 12 Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf folgende Angelegenheiten: 1. Ordnung im Arbeitsbereich/Werkstattordnung, 2. Zeiten der Beschäftigung (Arbeitsbeginn und -ende, Pausen etc.), 3. Gestaltung der Arbeitsentgelte und Einzelheiten der Auszahlungen, 4. Grundsätze für den Urlaubsplan, 5. Verpflegung, 6. Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Werkstattbeschäftigten zu überwachen, 7. Grundsätze für die Fort- und Weiterbildung, 8. Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen und 9. soziale Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten. (Bundesregierung 2016, S. 181, Hervorhebung durch die Verfasser)
13 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 13 Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Ansprüche) Bei mehr als 700 wahlberechtigten Personen: Erhöhung der Mitgliederanzahl des WR mögliche Freistellung des/der stellvertretenden Vorsitzenden Erhöhung des Schulungsanspruchs bei wiederholter Amtsausführung von 10 auf 15 Tage Übernahme der entstehenden Kosten der überregionalen Interessensvertretung durch die Werkstatt Vertrauenspersonen können frei gewählt werden und müssen nicht mehr dem Fachpersonal angehören
14 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 14 Einführung von Frauenbeauftragten Wahl einer Frauenbeauftragten als Interessenvertretung der weiblichen Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung ( ) insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. (Bundesregierung 2016, S. 183, Hervorhebung durch die Verf.)
15 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 15 Wahlen und Amtszeit der Frauenbeauftragten Gewählt werden eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin für jede Werkstatt Bei mehr als 700 wahlberechtigten Frauen: 2 Stellvertreterinnen (3 Stellvertreterinnen bei wahlberechtigten Frauen) Wahlberechtigt sind alle Frauen im Arbeitsbereich Wählbar sind alle Frauen im Arbeitsbereich, wenn sie seit mind. 6 Monaten beschäftigt sind i.d.r. Gemeinsame Wahlen mit dem WR, bei der der Wahlvorstand die Wahlvorbereitung und -durchführung übernimmt Die Amtszeit beträgt 4 Jahre
16 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 16 Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten Unterrichtungsrecht bei Maßnahmen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich (Gleichstellung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Schutz vor Gewalt u. Belästigung) haben können i.d.r. monatliche Besprechungen mit der Werkstattleitung ( soll ) Einschaltung der Vermittlungsstelle bei fehlendem Einvernehmen (endgültige Entscheidung liegt bei der Werkstatt) Teilnahme- und Sprachrecht an den Sitzungen des WR und den Werkstattversammlungen es gelten die Vorgaben zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder (Schweigepflicht etc.), den Sprechstunden und den Kosten und Sachaufwand des WR
17 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 17 Zeitschiene zur Änderung der WMVO 2017 Änderung der Überschrift des 139 SGB IX in Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte (Bundesregierung 2016, S. 140) Neuer Absatz zur Wahl von Frauenbeauftragten Änderung des 144 Abs. 2 Verordnungsermächtigung in die für das künftige SGB IX vorgesehene Fassung (vgl. ebd.)
18 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite : Anpassung der in der WMVO (und WVO) genannten Paragrafen des SGB IX an die neue Gliederung und Nummerierung des künftigen SGB IX (vgl. Bundesregierung 2016 S. 175f.). Für die inhaltliche Änderung der WMVO (und WVO) wird lediglich aufgeführt, dass diese am Tag nach der Verkündigung in Kraft trete (ebd., S. 188).
19 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 19 Kritik an den Änderungen aus Sicht der Interessenvertretungen und Fachverbände Werkstatträte Deutschland: Verschiedene Forderungen: u.a. WMVO in leichter Sprache, Wahlrecht für Teilnehmende des BB, nähere Regelungen und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte, eigener WR für Zweigwerkstätten, Kündigungsschutz für die Vertrauenspersonen etc. (vgl. ebd. 2016, S. 7ff.) Weibernetz e.v.: Weitere Ausgestaltung der rechtlichen Stellung der Frauenbeauftragten u.a. durch eigene Mitwirkungs-, Mitsprache und Vorschlagsrechte (vgl. ebd. 2016, S. 3f.)
20 BAG WfbM: Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 20 Kostenübernahme der regionalen und überregionalen Interessensvertretungen sei nicht deutlich genug formuliert (vgl. ebd. 2016, S. 10). Diakonie Deutschland / Deutscher Caritasverband e.v.: Fordern Gleichstellungsbeauftragte anstelle von Frauenbeauftragten Sprechen sich gegen die im Entwurf von April 2016 vorgesehene Abschaffung des 1 Abs. 2 der WMVO aus (vgl. Diakonie Deutschland/Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 2016, S. 41; Deutscher Caritasverband e.v. 2016a, S. 43; 2016b, S. 81ff.). Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.: Plädierte für eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in drei alltagsnahen Bereichen (vgl. ebd. 2016, S. 16f.)
21 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 21 Finanzielle Auswirkungen der Änderungen der WMVO in Millionen Euro (Länder/Gemeinden) Ausschnitt aus Bundesregierung 2016, S. 6.
22 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 22 Diskussionsfragen Was halten Sie von den vorgesehenen Änderungen? Werden diese die Stellung des WR stärken?
23 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 23 Literaturangaben: BAG WfbM (2016): Stellungnahme der BAG WfbM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG). Bearbeitungsstand: blob=publicationfile&v=2. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V (2016): Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG). 18. Mai Stellungnahme-RefE-BMAS-BTHG.pdf?listLink=1 Deutscher Caritasverband e.v. (2016a): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz- BTHG). Deutscher Caritasverband e.v. (2016b): Anhang Zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). staerkung-der-teilhabe-und-selbstbestimmung--das-neue-bunde
24 Partizipation im Arbeitsleben - Werkstatträte Fachgebiet Behinderung und Inklusion Seite 24 Diakonie Deutschland/Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (2016): Stellungnahme der Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom Weibernetz e.v. (2016): Stellungnahme der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.v. zum Referentenentwurf des BMAS Bundesteilhabegesetz BTHG vom Werkstatträte Deutschland (2016): Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland zum Bundesteilhabegesetz. _Deutschland._pdf Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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