Wartungsheft für Kälteanlagen und Wärmepumpen
|
|
- Sophie Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 energieschweiz SCHWEIZERISCHER VEREIN FÜR KÄLTETECHNIK ASSOCIATION SUISSE DU FROID Fördergemeinschaft Wärmepumpen Schweiz FWS Wartungsheft für Kälteanlagen und Wärmepumpen
2 MELDEKARTE für Anlagen mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln Siehe Stoffverordnung (Anhang 4.15; Kältemittel); neue Regelung ab Betroffen sind bestehende und neue Kühlanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, usw. mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln. Beispiele für solche Kältemittel sind R134a und die Serie R404, R407, R410 usw. (weil in der Luft stabil) sowie R22, R12, R502 und die Serie R401, R402, R403 usw. (weil ozonschichtabbauend). Hier bitte die Vignette aufkleben! Standort-Daten: Name: Kanton: Strasse: PLZ: Ort: Gebäudebezeichnung Erweiterte Adresse: Inhaberin der Anlage: Kontaktperson: Strasse: PLZ: Ort: Anlagespezifische Daten: Baujahr: Kältemittel R Füllmenge kg Datum der Inbetriebnahme: Bewilligungsnummer (soweit bekannt): Art der Anlage: Kälteanlage Wärmepumpe Neuanlage Erweiterung Umbau Ersatzanlage Bestehende Anlage Anwendung: Wärmepumpe für Wohnbauten Gewerbekälte Klimakälte Industriekälte Fachfirma: Fachperson:
3 Unterschriften: Meldekarte ausgefüllt von: Ort + Derdie Inhaber der Anlage: Ort + Der Inhaberdie Inhaberin der Anlage ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht (Stoffverordnung, Anhang 4.15 Ziffer 5). Bitte frankieren Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen Postfach 8124 Maur
4 WARTUNGSHEFT Alle Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg Kältemitteln Nach der Stoffverordnung wird ab jedes Kühlgerät, jede Kälteanlage und jede Wärmepumpe mit mehr als 3 kg Kältemitteln mit einem Wartungsheft ausgerüstet. Das Heft ist gut sichtbar an einem geschützten Ort in unmittelbarer Nähe der betreffenden Einrichtung aufzubewahren. Das Wartungsheft enthält die technischen Basisdaten und dokumentiert die Geschichte des Gerätesder Anlage (Mängel, Reparaturen, Unterhalt, etc.). Es ist bei jedem Eingriff in den Kältemittelkreislauf sowie bei jeder Reparatur oder Wartung von der Fachperson, die diese Arbeiten durchführt, auf den neuesten Stand zu bringen. Die Arbeiten sind stets nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen, z. B. gemäss den entsprechenden SVK-Richtlinien. Dichtigkeitskontrolle der Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln Bei Anlagen mit synthetischen Kältemitteln wird im Wartungsheft zusätzlich festgehalten, wann die Dichtigkeitskontrollen gemäss Stoffverordnung durchgeführt worden sind. In der Regel erfolgt die Dichtigkeitskontrolle bei Geräten und Anlagen mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln bei jedem Eingriff in den Kältemittelkreislauf der Anlage, mindestens aber 2 Jahre nach Inbetriebnahme und anschliessend jährlich. Für Anlagen und Geräte, deren Kältemittelkreislauf gemäss Norm SN EN 378 industriell gefertigt und dauerhaft verschlossen ist und bei der Installation bzw. bei der Endmontage und Inbetriebnahme unverändert bleibt, gilt folgender Kontrollzyklus: Erste Dichtigkeitskontrolle: 6 Jahre nach Inbetriebnahme. Zweite Dichtigkeitskontrolle: nach weiteren 4 Jahren. alle weiteren Dichtigkeitskontrollen: in Abständen von jeweils 2 Jahren. 1
5 Technische Daten Bewilligungsnummer: Baujahr: Kältemittel: Füllgewicht: Kälteleistung: Höchster Betriebsdruck: kg kw bar Marke: Typ: Anlage-Nr.: Serien-Nr.: Ölsorte: AnlageGerät industriell gefertigt und dauerhaft verschlossen gemäss Norm SN EN 378 2
6 Inbetriebnahme Diese Anlagedieses Gerät wurde am in Betrieb genommen. Bei Anlagen mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln ist die Meldekarte einzusenden (Umschlag-Klappe). Standort-Adresse: Strasse: PLZ: Ort: Inhaberin der Anlagedes Gerätes: Name: Kontaktperson: Strasse: PLZ: Ort: Kältefachfirma: Fachperson: Bitte Meldekarte auf Umschlag-Klappe einsenden. 3
7 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 4
8 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 5
9 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 6
10 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 7
11 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 8
12 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 9
13 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 10
14 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 11
15 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 12
16 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 13
17 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 14
18 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 15
19 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 16
20 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 17
21 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 18
22 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 19
23 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 20
24 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 21
25 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 22
26 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 23
27 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 24
28 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 25
29 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 26
30 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 27
31 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 28
32 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 29
33 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 30
34 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 31
35 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 32
36 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 33
37 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 34
38 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 35
39 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 36
40 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 37
41 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 38
42 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 39
43 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 40
44 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 41
45 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 42
46 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson 43
47 Wartungsbescheinigung Hiermit bestätigen wir, dass die Kälteanlagedas Gerät nach unseren Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Fachfirma: Falls ein SVK-Check-Up-Protokoll angefertigt worden ist: Datum der Protokollerstellung Für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln: Die Anlagedas Gerät wurde einer Dichtigkeitskontrolle gemäss Stoffverordnung Anhang 4.15 unterzogen. Nächste Kontrolle spätestens am: 44
48 Unterhaltsarbeiten an der Kälteanlageam Gerät Dieses technische Kontrollblatt dient als Nachweis für alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten. Datum Durchgeführte Arbeiten Ersetzte Teile Kältemittel in kg entnommen eingefüllt Fachfirma Fachperson
49 Unterschriften: Meldekarte ausgefüllt von: Ort + Derdie Inhaber der Anlage: Ort + Der Inhaberdie Inhaberin der Anlage ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht (Stoffverordnung, Anhang 4.15 Ziffer 5). Bitte frankieren Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen Postfach 8124 Maur
50 Meldekarte Ausserbetriebnahme für Anlagen mit mehr als 3 kg synthetischen Kältemitteln Hier bitte die Vignette aufkleben! Standort-Daten: Name: Kanton: Strasse: PLZ: Ort: Gebäudebezeichnung Erweiterte Adresse: Anlagespezifische Daten: Baujahr: Kältemittel R Füllgewicht kg Datum der Inbetriebnahme: Datum der Ausserbetriebnahme: Entsorgungs-Daten: Die KälteanlageDas Gerät mit der nebenstehenden Vignette wurde im Auftrag des Inhabers der Anlage fachgerecht entleert. Die Kältemittelfüllung wurde vorschriftsgemäss entnommen und entsorgt. Die Ölfüllung wurde vorschriftsgemäss entnommen und entsorgt. Empfänger des Kältemittels: StoV, Anhang 4.15, Ziffer 4 Entsorgung: 1) Wer Kältemittel zur Entsorgung entgegennimmt, muss dafür sorgen, dass diese die Umwelt nicht gefährden können. 2) Ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Kältemittel sind nach den Vorschriften der Verordnung vom 12. November 1986 über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) und der technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA) zu entsorgen. 3) Wer Geräte oder Anlagen, die Kältemittel enthalten, zur Entsorgung entgegennimmt, muss die darin enthaltenen Kältemittel entnehmen und nach den Vorschriften der Absätze 1 und 2 entsorgen.
WEGLEITUNG. Stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln. Wartungsheft Dichtigkeitskontrolle Meldepflicht. Vollzug Umwelt
Vollzug Umwelt WEGLEITUNG Stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln Wartungsheft Dichtigkeitskontrolle Meldepflicht Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Vollzug Umwelt WEGLEITUNG Stationäre
Mehr> Wegleitung betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln
> Umwelt-Vollzug > Produkte 15 06 > Wegleitung betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle, Meldepflicht @@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@
Mehr> Wegleitung betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln
> Umwelt-Vollzug > Produkte 15 06 > Wegleitung betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle, Meldepflicht > Umwelt-Vollzug > Produkte > Wegleitung betreffend
Mehrzur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen
Verordnung vom 1. Juli 2003 Inkrafttreten: 01.07.2003 zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 19.
MehrVerordnung über umweltgefährdende Stoffe
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Stoffverordnung vom 9. Juni 1986 1 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis
MehrVerordnung über den Verkehr mit Abfällen
[Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der
MehrDatacenter Klimatisierung. Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung. Die gesetzliche Verordnung. Empfehlungen
Walter Meier Datacenter Klimatisierung Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung I II III Die gesetzliche Verordnung Normen Empfehlungen R. Dumortier Ing Kältetechnik/ Klimakälte Zertifizierter
MehrÄnderung vom 7. November 2012 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Änderung vom 7. November 2012 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Auszug Anhang 2.10 Kältemittel 1 Begriffe 4 Eine Anlage besteht aus einem oder mehreren Kühlkreisläufen, die ein und
MehrEntscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung
Kälte-Klima / Kühlung- Klimatisierung Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung I II III Die gesetzliche Verordnung Normen Empfehlungen R. Dumortier Ing Kältetechnik/ Klimakälte Zertifizierter
MehrFachfirmen für Brandmeldeanlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen
MehrROTEX HeatPumpSolarUnit
Für den Fachbetrieb ROTEX HeatPumpSolarUnit Wärmepumpen-Solar-System mit HybridCube Warmwasserspeicher Betriebshandbuch Typen ROTEX HPSU 6-8X ROTEX HPSU 6-8H ROTEX HPSU 11-16X ROTEX HPSU 11-16H DE/CH/AT
MehrBetriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Dokumentation von Dichtheitsprüfungen, Instandhaltungs-arbeiten und Rückbau ortsfester Anlagen sowie verwen-dete Kühlmittelmengen, das Handbuch
MehrROTEX Wärmepumpen. Für den Betreiber. Betriebshandbuch. Typen
Für den Betreiber ROTEX Wärmepumpen Betriebshandbuch Typen ROTEX HPSU compact 4-8 kw ROTEX HPSU compact 11-16 kw ROTEX HPSU Bi-Bloc 4-8 kw ROTEX HPSU Bi-Bloc 11-16 kw ROTEX HPSU monobloc 11-16 kw ROTEX
MehrLogbuch für Kälteanlagen
LIVING ENVIRONMENT SYSTEMS Logbuch für Kälteanlagen gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Für die Produkte von: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Aufzeichnungen über Dichtheitsprüfungen, Wartungen sowie verwendete
MehrEN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen
VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:2014 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee
MehrBetriebshandbuch. ROTEX Wärmepumpen. Für den Betreiber. Typen
Für den Betreiber Typen compact Ultra 4-8 kw compact 4-8 kw compact 11-16 kw Bi-Bloc 4-8 kw Bi-Bloc 11-16 kw monobloc compact 5-7 kw monobloc compact 11-16 kw hitemp 11-16 kw DE, AT, CH Ausgabe 10/2018
MehrService bringt Sicherheit Top5 / Top6: Der Wartungsvertrag für Neuanlagen.
Service bringt Sicherheit Top5 / Top6: Der Wartungsvertrag für Neuanlagen. Der Top-Service für die Marke und für zahlreiche weitere Herstellermarken. Mit einem Wartungsvertrag sind Sie auf der sicheren
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrVerordnung über umweltgefährdende Stoffe
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) Änderung vom 30. April 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Stoffverordnung vom 9. Juni 1986 1 wird wie folgt geändert: 1.
MehrMerkblatt - Kältemittel Version 1
Merkblatt - Version 1 Nach DIN EN 78-1 Abs..7.1 ist das definiert als Fluid, das zur Wärmeübertragung in einer Kälteanlage eingesetzt wird, und das bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt
MehrFedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.
FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) 943.033 vom 23. September 2011 (Stand am 1. November 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels
MehrAmalgamabscheider. Betriebsbuch. Typ 7110 Typ Typ Typ Typ Anhang * * 2015/11SE
Amalgamabscheider DE Typ 7110 Typ 7117 Typ 7125 Typ 780.. Typ 7805 Betriebsbuch Anhang 9000-605-72 *9000-605-72* 2015/11SE Inhalt 1. Vorwort.................................... 3 2. Prüfzeichen.................................
MehrVOLLZIEHUNGSVERORDNUNG ABFALL STADT BÜLACH
VOLLZIEHUNGSVERORDNUNG ABFALL STADT BÜLACH Inhaltsverzeichnis A EINLEITUNG Art. Zweck Art. Definition der Abfallarten B KEHRICHT UND SPERRGUT Art. Kehrichtabfuhr Art. Behältnisse für Kehricht Art. Sperrgutabfuhr
MehrRauchwarnmelder. Inbetriebnahme / Wartung durch die Fachkraft für Rauchwarnmelder* gemäß DIN 14676
Rauchwarnmelder Inbetriebnahme / Wartung durch die Fachkraft für Rauchwarnmelder* gemäß DIN 14676 * Neuer Lehrgang Fachkraft für Rauchwarnmelder siehe Gira Akademie 1. Auftraggeber Name / Firma Straße
MehrA. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher Hiermit bestätigt die Firma, dass das PV-Speichersystem des Typs SunPac LiOn (ab Produktversion 6.0) die unten
MehrROTEX Wärmepumpen. Betriebshandbuch. Für den Betreiber. DE/CH/AT Ausgabe 08/2010
Für den Betreiber ROTEX Wärmepumpen Betriebshandbuch Typen ROTEX HPSU compact 6-8 kw ROTEX HPSU compact 11-16 kw ROTEX HPSU Bi-Bloc 6-8X ROTEX HPSU Bi-Bloc 6-8H ROTEX HPSU Bi-Bloc 11-16X ROTEX HPSU Bi-Bloc
MehrET SolarPower GmbH Neckarauer Str. 2 D-68766 Hockenheim
Neckarauer Str 2 E-Mail-Adresse Info@ETSPde Internet http://wwwetspde Neckarauer Str 2 Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher Hiermit bestätigt die
MehrCheckliste zum Baumusterbescheinigungsverfahren von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz gemäss Richtlinie 89/686/EWG
Arbeitsgebiet: Grundlagen Checkliste zum Baumusterbescheinigungsverfahren von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz gemäss Richtlinie 89/686/EWG Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrLEITFADEN FÜR DIE AUFSTELLUNG VON KÄLTEMASCHINEN. ALLES HAT SEINEN PLATZ.
LEITFADEN FÜR DIE AUFSTELLUNG VON KÄLTEMASCHINEN. ALLES HAT SEINEN PLATZ. VORWORT Aufstellung von Flüssigkeitskühlsätzen Anforderungen aus der EN 378 INHALTSVERZEICHNIS 1 Leitfaden für die Aufstellung
MehrFenster-Wartungsvertrag
Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das
MehrInspektion und Wartung nach DIN 14676
Inbetriebnahme- und Wartung von Rauchwarnmeldern Objekt: Straße: PLZ / Ort: Zuständige Person: Telefon / Mobil: Errichter: Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon / Mobil: Wartungsnehmer: gleich wie Errichter
MehrAntrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum
MehrRichtlinie betreffend die Erstellung von Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung von UVP Projekten (UVP- Pflichtenheftrichtlinie [UVP-PRL])
Richtlinie betreffend die Erstellung von Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung von UVP Projekten (UVP- Pflichtenheftrichtlinie [UVP-PRL]) vom 1. Oktober 2015 Das, gestützt auf USG 1 Art. 10a-d, UVPV
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die
MehrLOGBUCH. für Wärmepumpen. Betriebsanleitung. nach Verordnung (EU) 517/2014
Betriebsanleitung Kältemittel Wartung, Kontrolle Typ Menge nachgefüllt* recycelt oder aufgearbeitet* Fach- /Recycling-Firma, Adresse, Zertifikationsnummer Kontroll-Ergebnis Datum Unterschrift, Stempel
MehrBeförderung gefährlicher Güter SDR/ADR
Beförderung gefährlicher Güter SDR/ADR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) SR 741.621 Der Transport von Gasen und Gasgemischen der Klasse 2 untersteht den Bedingungen
Mehr4. Soziales und Gesundheit
4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.
MehrPRÜF- UND ANLAGENBUCH für Kälteanlagen / Wärmepumpen. gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006
PRÜF- UND ANLAGENBUCH für Kälteanlagen / Wärmepumpen gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006 Inhaltsverzeichnis ANLAGEDATEN BETREIBER / HERSTELLER... 4 DICHTHEITSPRÜFUNG... 6 REPARATUR- UND WARTUNGSBERICHT...
MehrBequem. Sicher. Sorglos. KomfortWärme- Heatbox
Bequem. Sicher. Sorglos. KomfortWärme- Heatbox Bequem. Sicher. Sorglos. KomfortWärme- Heatbox Wohlbehagen in den vier Wänden Wärme ist mehr als nur wohltuende Behaglichkeit in den heimischen vier Wänden
MehrReglement für Veranstaltungen
Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter
MehrLogbuch für Wärmepumpen. Ergänzungen zur Bedienungsanleitung nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Leben voller Energie.
Energiesysteme Logbuch für Wärmepumpen Ergänzungen zur Bedienungsanleitung nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Leben voller Energie 83019900eDE - 1611 Inhalt Allgemeines Hinweise zur Verwendung des Logbuches
MehrFragebogen für die Zulassung von QS-Programmen in der Fleischproduktion
Form. FB/SG 2017 Fragebogen für die Zulassung von QS-Programmen in der Fleischproduktion Antragsteller: Adresse: Name des QS-Programminhabers: Name des Produktionsprogramms: Beantragte Zulassung/en: Tiergattung/en
MehrHubmagnet GY 040-1.70 (Kuhse) SOL-AV15/AV18 (Schmersal)
Hubmagnet GY 040-1.70 (Kuhse) 1. Zu diesem Dokument...2 1.1. Funktion...2 1.2. Zielgruppe: autorisiertes Fachpersonal...2 1.3. Verwendete Symbolik...2 1.4. Bestimmungsgemäßer Gebrauch...2 1.5. Allgemeine
MehrReglement 10. Schuljahr in auswärtigen Schulen
Reglement 10. Schuljahr in auswärtigen Schulen 08. Juni 2009 / SB Seite 1 von 7 Ende der obligatorischen Schulzeit was nun? Liebe Eltern, Liebe Erziehungsberechtigte, Ihr Kind wünscht ein 10. Schuljahr
MehrBHKW-WP El.-Leitungen 2.5% Wärmeverteilung 0%
Ökobilanz für effiziente Systeme zur Erzeugung von Niedertemperaturwärme aus Erdgas Martin Zogg Eine im Auftrag des Bundesamts für Energie erstellte Ökobilanz [4] zeigt, dass die Kombination Kombikraftwerk-Wärmepumpe
MehrBRANDSCHUTZWEISUNG. Blitzschutzsysteme. Brandschutzbehörde
Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 5 / 6 Schwyz Telefon 0 89 5 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Blitzschutzsysteme Brandschutzbehörde
MehrAED PLUS Software. Aktualisierungsanleitung ZAS SW v 3.42 / AED Plus SW v. 5.32
AED PLUS Software Aktualisierungsanleitung ZAS SW v 3.42 / AED Plus SW v. 5.32 UPGRADE INSTR, AED PLUS P/N 7771-0002-UI Rev. D 2009 ZOLL Medical Corporation Bevor Sie starten: Um die Software-Aktualisierung
MehrLOGBUCH. für Wärmepumpen. recycelt oder aufgearbeitet* Fach- /Recycling-Firma, Adresse, Zertifikationsnummer Kontroll-Ergebnis Datum
Typ Menge nachgefüllt* Kältemittel Wartung, Kontrolle recycelt oder aufgearbeitet* Fach- /Recycling-Firma, Adresse, Zertifikationsnummer Kontroll-Ergebnis Datum Unterschrift, Stempel LOGBUCH * zutreffendes
Mehr172.010.442 Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen
Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen vom 22. Februar 2012 (Stand am 1. April 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
MehrFachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt
Fachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt Meldeunterlagen für das Modul Kelt 11 Masterarbeit im M. A. Keltologie (StPO v. 22.03.2013) Füllen Sie den beiliegenden Zulassungsantrag vollständig
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Seite 1 Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes u. Anzahl
MehrA. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher
A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher Diese Herstellererklärung ist ausschließlich für Komplettsysteme, d.h. Batteriespeichersysteme zur Nutzung in Verbindung
MehrKälteanlagen modernisieren
Programm Klimafreundliche Kälte der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK Kälteanlagen modernisieren Jetzt von Förderbeiträgen profitieren! Entscheiden Sie sich für die Modernisierung Ihrer Kälteanlage!
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrBrainloop Secure Courier - Kurzanleitung
Der Brainloop Secure Courier Service umfasst einen persönlichen, vorkonfigurierten Datenraum und ein optionales Add-In für Microsoft Outlook. Damit wird das geschützte Versenden vertraulicher Dokumente
MehrDer richtige Ort für umweltgerechte Entsorgung.
Der richtige Ort für umweltgerechte Entsorgung. Sie bringen oder wir holen. Für Abfall sind Sie bei uns an der ersten Adresse. Ob als Geschäfts- oder als Privatkunde. Bei der umweltschonenden Trennung
MehrAnmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende
Anmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anmeldungen und mit den unter Punkt 7 aufgeführten
MehrWann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer
Globales Umweltmanagement, lokal verankert Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Gesetzeskonformer Umgang u. Transport mit Leergebinden? Wann sind Gebinde leer? Bevor leere ungereinigte Gebinde/Verpackungen
MehrVerband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer Fédération Suisse des Désinfestateurs Federazione Svizzera dei Disinfestatori
Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer Fédération Suisse des Désinfestateurs Federazione Svizzera dei Disinfestatori Reglement über Kurse und Fachprüfungen* zum Erwerb einer Fachbewilligung für die
MehrNeben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
5. Telekommunikation, Medien und Rundfunk Hier finden Sie Musterschreiben an Telekommunikationsunternehmen, an Anbieterinnen und Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten (Telemedien) und den
MehrLOGBUCH. für Wärmepumpen. Betriebsanleitung. Ergänzung zur Betriebsanleitung. nach Verordnung (EU) 517/2014
Betriebsanleitung Kältemittel Andere Angaben Typ/ Menge Ereignis Fach- /Recycling-Firma, Adresse *) Zertifikationsnummer Ergebnis Ereignis **) Datum Unterschrift, Stempel *) 1 = zurückgewonnen, 2 = aufgearbeitet,
MehrITM Lohn. Beschäftigungsmeldung. Datum: 07.09.2015 Version: 1.0 Autor: DO
ITM Lohn KNOWLEDGE PAPER Beschäftigungsmeldung Datum: 07.09.2015 Version: 1.0 Autor: DO Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Erfassung zusätzlicher Informationen... 2 2.1 PEID der Firma... 2 2.2 Sachbearbeiter(in)...
MehrVERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung)
VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN (Gebührenverordnung) Fassung vom 19. März 2015 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Gegenstand 1 3 Auslagen 2 3 Mehrwertsteuer 3 4 Aufwandgebühren 4 4 Bezug der Gebühren 5 4 Fälligkeit
MehrE-Check. sicher mieten sicher kaufen sicher leben. Kuratorium für Elektrotechnik
E-Check sicher mieten sicher kaufen sicher leben Kuratorium für Elektrotechnik Die Katze im Sack Als mündiger Konsument wissen Sie, was Sie wollen. Sie sind ein kritischer Konsument. Bei Ihren Einkäufen
MehrKorrosionsschutz von Stahlbauten durch Feuerverzinken nach EN 1090
Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Feuerverzinken nach EN 1090 Aktueller Stand der Norm DIN EN 1090-1 u. Teil 2 im Stahlbau; unter dem Aspekt des Korrosionsschutzes! Allgemeiner Vergleich der Normen
MehrAusführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit 23.12.2016 Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen
MehrNeues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014
Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung
MehrBetriebshandbuch für den Anlagenbetreiber
Betriebshandbuch für den Anlagenbetreiber Handbuch Luft/Wasser Wärmepumpe HP12M / HP12M-C / HP10MR www.sonnenkraft.com www.sonnenkraft.com 1 Allgemeine Hinweise 1.1 Garantiebestimmungen Grundsätzlich gelten
MehrKundendatenblatt für Photovoltaikanlagen
Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift
MehrDas «Komfort-Abo» für eine zuverlässig funktionierende Heizung und einen schonenden Umgang mit der Umwelt
Das «Komfort-Abo» für eine zuverlässig funktionierende Heizung und einen schonenden Umgang mit der Umwelt Rundum sicher mit dem idealen Service-Abo für Ihre Erdgas-Heizung. Schenken Sie Ihrer Heizung ein
MehrPC-Dokumentenmappe Brandschutz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com PC-Dokumentenmappe Brandschutz Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrLIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG
Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.
MehrDiplom-Ingenieur (FH) ARCHITEKTUR Andreas Berns. Datenerhebung für den Verbrauchs- Energieausweis (Wohngebäude) Eigentümer und Objektanschrift
Seite 1/5 Diplom-Ingenieur (FH) Architektur A. Berns, Frankfurter Straße 63, 57074 Siegen Diplom-Ingenieur (FH) ARCHITEKTUR Andreas Berns Telefon: 0271-7411472 Mobil: 0178-7242933 info@architektur-berns.de
MehrRichtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /
Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori
MehrNeues aus Brüssel! Wichtige Informationen - bitte beachten!
Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas- Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung
MehrArbeitsvertrag. Vertragsabschluss
Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer
MehrGrundsätze der Bauabfallentsorgung
Grundsätze der Bauabfallentsorgung Förderung von Kreisläufen Vorsorgeprinzip Keine Problemverlagerung Wirtschaftliche Tragbarkeit René Sägesser Abteilung für Umwelt, Abfälle und Altlasten Gesetzliche Vorgaben
MehrAsbest erkennen richtig handeln Suva KBB
Vertragliche Aspekte Nicole Loichat Dipl. Ing. FH Abteilungsleiterin Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität (AUQ) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) nloichat@baumeister.ch www.b-f-a.ch www.sicuro.ch
MehrVERSICHERUNGSBÜRO WERNER HAHN IHR SPEZIALIST FÜR SACHVERSICHERUNGEN
KRAVAG Flottenversicherung ab 3 en Per E-Post an Service@Versicherungen-Werner-Hahn.de oder Post Fragebogen zur KFZ-Flottenversicherung Allgemeine Angaben Firma, Name und Anschrift Geburtsdatum Zuständiger
MehrFragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008
Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-
MehrHinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Betriebsanleitung (Ex-Schutz relevanter Teil) für Profibus PA Drucktransmitter gemäß der EU-Richtlinie 94/9/EG Anhang VIII (ATEX) Gruppe II, Gerätekategorie 1D / 1G 704462 / 00 09/2008 Hinweise für den
MehrSTIFTUNG SCHWEIZERISCHER PRIVATSCHULEN FONDATION DES ÉCOLES PRIVÉES SUISSES
STIFTUNG SCHWEIZERISCHER PRIVATSCHULEN FONDATION DES ÉCOLES PRIVÉES SUISSES Auszug aus den Richtlinien der Stiftung Schweizerischer Privatschulen: - Es kann nur der jährlich anfallende Ertrag der Stiftung
MehrVerordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (Kontrollkoordinationsverordnung, VKKL) vom (Entwurf zur Anhörung) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32 Absatz
MehrEN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen
VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:24 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee
MehrLOGBUCH. für Wärmepumpen. nach Verordnung (EU) 517/2014. Ergänzung zur Betriebsanleitung
Kältemittel Andere Angaben Typ/ Menge Ereignis Fach- /Recycling-Firma, Adresse *) Zertifikationsnummer Ergebnis Ereignis **) Datum Unterschrift, Stempel *) 1 = zurückgewonnen, 2 = aufgearbeitet, 3 = nachgefüllt,
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes (s. dazu Übersicht
MehrPrivate Kontrolle im «Fachbereich Rück- und Umbau» «Das Entsorgungskonzept wird flügge»
Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für Private Kontrolle im «Fachbereich Rück- und Umbau» «Das Entsorgungskonzept wird flügge» Im Kanton Zürich fallen jährlich rund 2 Millionen Tonnen mineralische Rückbaumaterialien
MehrA N T R A G A U F E R W E R B der ordentlichen MITGLIEDSCHAFT in der. Fragebogen Nr...
A N T R A G A U F E R W E R B der ordentlichen MITGLIEDSCHAFT in der Geschäftsstelle: Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Postanschrift: Postfach 14 19, 61284 Bad Homburg Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
MehrRichtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security
Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security Der Inhalt Aufnahmekriterien für die UG-Video Security wurde durch die Technische Arbeitskommission Video Security (TAK-Video Security)
MehrBetriebsanleitung. Drucksensoren 97PA-21G-50 97PA-21Y-5 97PA-21Y-160 97PA-21Y-400
Rev. 1.6 Betriebsanleitung Drucksensoren 97PA-21x-xxx Seite 1 von 5 Betriebsanleitung Drucksensoren Artikelnummer: 97PA-21G-10 97PA-21G-50 97PA-21Y-5 97PA-21Y-160 97PA-21Y-400 HINWEIS Diese Betriebsanleitung
MehrBetriebstagebuch. für Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen. Firma : Sachkundiger der Firma :
1 Betriebstagebuch für Leichtflüssigkeits-Abscheideranlagen Firma : Name PLZ Ort Straße Telefon / Fax / E-Mail Sachkundiger der Firma : Name Sachkunde-Nachweis erworben bei ( als Anlage zum Betriebstagebuch
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrNeues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!
Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung
Mehr