Katholische Soziallehre (Sozialprinzipien)

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1 Katholische Soziallehre (Sozialprinzipien) Grundlagen und Quellen der katholischen Soziallehre Werden im christlichen Kontext und hier vor allem von den christlichen Kirchen und ihren offiziellen Vertretern Aussagen zur sozialen Situation und den damit verbundenen Fragen gemacht, so macht dies nur Sinn, wenn zu deren Analyse und Bewertung Maßstäbe genommen werden, die sich zugleich auch biblisch begründen lassen. Denn nur so kann zu Recht von einer christlichen bzw. kirchlichen Stellungnahme gesprochen und diese auch als solche identifiziert werden. Die Bibel enthält eine Fülle von Aussagen zum Thema soziale Gerechtigkeit. Sie durchziehen geradezu als ein roter Faden sowohl das Alte als auch das Neue Testament und finden sich schwerpunktmäßig in den Schöpfungstexten, in den Büchern Exodus und Deuteronomium, bei den Propheten, in den für Jesus so typischen Gleichnissen und in den Briefen. Nun werden diese Texte aus einem je spezifischen gesellschaftlichen Hintergrund in eine je spezifische Zeitsituation hinein geschrieben und treffen auch im Laufe der Zeitenfolge auf Leser mit je eigenem Verständnis- und Verstehenshorizont, so dass deutlich zwischen einer Textwelt (Ebene der Produktion) und einer Leserwelt (Ebene der Rezeption) unterschieden werden muss. Es wäre naiv zu glauben, alle biblischen Aussagen zu sozialen Fragen und Problemen aus ihrem Kontext herausreißen und unmittelbar auf die heutige Zeit übertragen und daraus für heute noch gültige Normen und Regeln gewinnen zu können. Hier muss immer wieder neu eine deutliche Unterscheidung erarbeitet und getroffen werden zwischen den Stellen, die zeitgebunden sind und damit nicht auf heutige Verhältnisse übertragen werden können, und solchen, die zeitlose Gültigkeit besitzen und uns heute nach wie vor als Maßstab dienen, da sie Grundsätzliches zum Menschen und seinen gesellschaftlichen Bezügen zu sagen haben. Erste Quelle ist also die Bibel. Sie ist und bleibt Grundlage und Maßstab für christliche Aussagen zum Thema Der Mensch und seine gesellschaftlichen Implikationen und enthält entsprechende Weisungen für ein Leben in Gerechtigkeit. Die Aussagen der katholischen Soziallehre und der christlichen Kirchen erscheinen zunächst als theoretische Lehrsätze. Ihre Überzeugungskraft gewinnen sie aber vor allem dadurch, dass ihr Sinn und ihre Intention einerseits von der Vernunft geprägt sind und andererseits von der Vernunft akzeptiert werden. Die Vernunft bezieht sich hier auf wissenschaftliche Erkenntnisse wie auf die Reflexionen der Philosophie. Erkennen der Einzelne sowie die Gesellschaft, dass christliche Normen und Weisungen letztendlich dazu dienen, das Leben der Menschen menschlicher zu gestalten und in diesem Sinne die Gesellschaft zum Wohle aller sichtbar, d.h. messbar zu verändern, so finden sie Akzeptanz und können sich im pluralistischen Gefüge der Meinungen und dem damit verbundenen Diskurs behaupten. Ist dies nicht der Fall, gehen sie in der Vielfalt der Meinungen unter und verlieren jegliche eigene Bedeutung. Auf Grund der Erfahrungen und der vernunftgemäßen Überlegungen wissen wir auch auf dem Gebiet der sozialen und wirtschaftlichen jüngst auch der ökologischen Zusammenhänge um die Eckwerte Richtig oder Falsch und um Ideale, die zwar im Sinne von Utopien unerreichbar bleiben, die aber zumindest die Richtung angeben, in die wir aufbrechen müssen, um Gesellschaft zu verändern. Die Verfechter der Naturrechtsidee gehen davon aus, dass es jenseits aller menschlichen Verfügbarkeit bzw. Autonomie ein Gesetz gibt, das unabhängig von konkreten Staatsformen

2 und Gesellschaftsordnungen bleibenden Bestand und bleibende Gültigkeit besitzt. Dieses Naturrecht wird zum einen auf eine gottgewollte Weltordnung zurückgeführt (kosmologisches Naturrecht), zum anderen auf eine unabhängig vom Individuum angenommene bzw. erhebbare Wesensbestimmung des Menschen (anthropologisches Naturrecht) oder aber auf eine umfassende Vernunft (rationales Naturrecht! Vernunftrecht), wobei diese Letztbegründungen sich auch miteinander vermischen bzw. gegenseitig ergänzen können. Die Naturrechtsidee geht also davon aus, dass mit dem Sein ein Sollen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für den Menschen, dem, sobald er existiert, d.h. da ist, Recht und Würde zugesprochen werden. Er hat von Anfang an ein Recht auf Leben, er besitzt von Anfang an Würde, beides kann ihm nicht abgesprochen werden. Wenn nun dieses Recht auf Leben und weitere Grundrechte des Menschen nicht nur Postulate bleiben, sondern Wirklichkeit werden sollen, wenn seine Würde nicht nur ein abstrakter Begriff bleiben, sondern ebenso Wirklichkeit werden soll, dann müssen eben auch die gesellschaftlichen Verhältnisse so gestaltet werden, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen gewährleisten, die ein menschliches Leben ermöglichen. Die moderne katholische Sozialethik fasst das klassische Naturrecht als Menschenrecht (Küng) oder als Personrecht (Korff). Mit diesen Begriffen soll die idealistische und essentialistische Prägung des Naturrechts vermieden werden, wie sie vor allem im 9. Jahrhundert die Soziallehre bestimmt hatte. Demgegenüber ist der neue Naturrechtsbegriff doppelt konnotiert: Er fordert die Ausrichtung am Begriff der Menschenwürde und orientiert sich an den empirischen Erkenntnissen vor allem der Humanwissenschaften über das Menschsein, nicht mehr an sogenannten Wesensaussagen. Aus diesen drei Quellen Bibel, Vernunft und Naturrecht schöpft die katholische Soziallehre ihre Aussagen und auch die Berechtigung, solche machen zu dürfen. Den Vorwurf einer Grenz- und Kompetenzüberschreitung weist sie klar zurück..) Beschreibe kurz die drei Quellen der katholischen Soziallehre! Das II. Vaticanum bestimmt in der pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes (GS) vom mit einer deutlichen Sensibilität gegenüber den tatsächlichen Sorgen und Nöten der Menschen das Verhältnis der Kirche zur Welt. In dieser Konstitution sind grundsätzliche Ausführungen über Fragen der sozialen Gerechtigkeit enthalten. Dabei greift das Konzil ausdrücklich auf die Soziallehre der Kirche zurück, die in den Lehrschreiben früherer Päpste festgelegt ist. Artikel 2 handelt von der grundlegenden Würde der menschlichen Person (Personalität), Artikel 2 beschreibt die gegenseitige Abhängigkeit von Individuum und Gesellschaft (Solidarität). In Artikel 86 finden sich normative Ausführungen zum Verhältnis der reicheren Völker gegenüber den ärmeren, denen sinnvoll geholfen werden muss (Subsidiarität). Artikel 26 kennzeichnet die Bedeutung des Gemeinwohls. 2

3 Das Personalitätsprinzip 0 2 Den verschiedenen gesellschaftlichen Entwürfen liegt jeweils ein eigenes Menschenbild zugrunde. Dies entscheidet über das konkrete gesellschaftliche Handeln und über die Grundstruktur der Gesellschaftsordnung. Für die Katholische Soziallehre ist die transzendente Herkunft des Menschen von zentraler Bedeutung. Sie stellt ihn als Person in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Mit der Betonung der menschlichen Individualität soll seine Besonderheit, Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit zum Ausdruck gebracht werden. Nach der Vorstellung der biblischen Schöpfungstheologie ist der Mensch Abbild Gottes (Gen,26). Er ist als Mann und Frau geschaffen (Gen,27; 2,22). Beide sind aufeinander angewiesen, keiner kann ohne den anderen leben und seine Persönlichkeit entfalten. Der Mensch ist zum Herrn über alle irdischen Geschöpfe gesetzt. Alles hast du ihm zu Füßen gelegt (Ps 8,-7). Diese biblische Sicht begründet die Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht und Leistung. Mit Personalität ist die volle Entfaltung der menschlichen Anlagen, Fähigkeiten und Begabungen gemeint. Der Mensch ist berufen zur Gemeinschaft mit Gott, zum respektvollen Umgang mit der Schöpfung. Die Anthropozentrik der Konzilsaussagen bedarf aus heutiger Sicht einer Ergänzung, die alle Geschöpfe berücksichtigt. Gerade wegen seiner Sonderstellung kommt dem Menschen auch eine besondere Verantwortung gegenüber der gesamten Schöpfung zu. Personalität als Prinzip bedeutet: Der Mensch ist Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen. Um sich selbst zu verwirklichen, ist er auf ein gewisses Maß an Sicherheit und auf den Besitz von materiellen Gütern angewiesen (Rerum novarum ; 6). Vom Menschen allein wird gesagt, dass er in der Lage sei, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben. Jesus überwindet die Mutlosigkeit und die Vorbehalte der Menschen, indem er ihnen an seinem eigenen Verhalten glaubwürdig macht, dass Gott sie liebt. Er verhilft ihnen dazu, ihre Würde zurückzugewinnen und das Leben verantwortlich zu gestalten. Personsein vollzieht sich in individueller und gemeinschaftlicher Geschichte. Personale Kommunikation bleibt eine ständige Aufgabe des Individuums. Sie kann misslingen, wenn der Einzelne seinen Selbststand in der Beziehung zum anderen verliert oder wenn er den anderen dazu missbraucht, um nur bei sich selbst zu sein. Auch wenn der Mensch von vielfachen Einflüssen und Lebensbedingungen bestimmt ist, hat er die Fähigkeit, frei Entscheidungen zu treffen. Deshalb muss seiner Freiheit auch der notwendige Raum zur Entfaltung gewährt werden. 2.) Wie wird das Personalitätsprinzip in obigem Text definiert? (Schreibe mit Bleistift an der entsprechenden Stelle Def. Personalität an den Rand!) 3.) Was schließt das Personalitätsprinzip an Aussagen über das christliche Menschenbild mit ein? 4.) Zur Diskussion / Gespräch: Welche Folgen kann der Einzelne daraus für sein Leben ziehen? Diskutiert Möglichkeiten und Konsequenzen einer Umsetzung dieses christlichen Menschenbildes in die gesellschaftliche Praxis! 3

4 Das Solidaritätsprinzip Jeder Mensch ist nicht nur ein Einzelwesen, sondern auch ein Gemeinschaftswesen, d.h. er ist auf ein Zusammenleben mit anderen hingeordnet und angewiesen. Laut Bibel hat Gott den Menschen als ein Wesen gewollt, das von seiner Natur darauf angelegt ist, ein Bewusstsein seiner selbst zu haben und seine inneren und äußeren Erfahrungen denkend, sprechend und gestaltend gegenüber anderen zum Ausdruck zu bringen (vgl. Gen,27; 2,9.23). Der Mensch kann nur in einer Beziehung zu einem personalen Gegenüber leben und sich entfalten. Wie die Schöpfung der Anfang eines auf Vollendung hin angelegten Vorgangs ist, ist auch die Gottebenbildlichkeit des Menschen auf Vollendung hin angelegt. Diese verwirklicht sich im Zusammenwirken des Einzelnen mit anderen Personen. Humanität entwickelt sich im Miteinander. Als Konsequenz und in Ergänzung der biblischen Grundlegung menschlicher Solidarität lassen sich zwei sich ergänzende Prinzipien ableiten: Menschliche Solidarität beruht auf der anthropologischen Festlegung des Menschen auf Gemeinschaft hin (Seinsprinzip) und konkreten Handlungsweisen, die sich daraus ergeben (Handlungsprinzip). Solidarität als Seinsprinzip bedeutet: Der Mensch ist seinem Wesen nach auf die Gemeinschaft mit anderen Menschen hin angelegt. Als prinzipiell offenes Wesen kann er ohne Kontakt zu primären Bezugspersonen die Wesensmerkmale seiner personalen Natur nicht ausbilden. Biologische Untersuchungen des menschlichen Verhaltens zeigen, dass der Mensch von seiner stammesgeschichtlichen Herkunft her über sehr alte gruppenbildende Mechanismen des Verhaltens verfügt. Die angeborene Neigung der Menschen zu Geselligkeit und persönlicher Bindung prägt sich aus in der Mutter-Kind-Beziehung als dem Kristallisationskern des Gemeinschaftslebens. Über diese Beziehung kann der Mensch das Grundvertrauen entwickeln, auf dem sich seine gesellige Grundhaltung und seine soziale Verantwortlichkeit weiter entfalten (Erikson). Eine Beeinträchtigung in den primären sozialen Beziehungen erschwert die Sozialisation, sie hindert ihn daran, sich in der Welt sachgerecht zu orientieren und eine personale Identität aufzubauen. Nur im Austausch, in der Zusammenarbeit und in intimer Nähe zu anderen Menschen ist der einzelne Mensch den Aufgaben gewachsen, die sich ihm in den unterschiedlichen Lebensabschnitten stellen. Dementsprechend sind die Gesellschaftsformen des Menschen bestimmt durch die Bindung der Individuen an gemeinsame Werte, in denen ihre Zugehörigkeit und ihre Abhängigkeit ihren Ausdruck finden und die die Gliederung der gesellschaftlichen Einheit in einer sinnvollen Ordnung bestimmen. Auf der Ebene des Handelns drückt sich die Solidarität aus als Gemeinschaftsverpflichtung und Gemeinhaftung jedes Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft bzw. der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen. An der Redewendung Alle sitzen in einem Boot wird deutlich, dass die solidarische Bindung unterschiedslos alle Glieder der Gemeinschaft umfasst. Obwohl der Beitrag und die Verantwortung des Einzelnen verschieden sein müssen, darf es keine Exklusivität von Verantwortung oder Leistung innerhalb der Gemeinschaft geben. Niemand darf sich der Verantwortung entziehen oder von ihr ausgeschlossen werden, niemand darf die Verantwortung nur für sich selbst beanspruchen. In der Rechtssprache bezeichnet "obligatio in solidum" eine Verbindlichkeit, für die mehrere in der Weise in Anspruch genommen werden können, dass jeder für die ganze Leistung einstehen muss; praktisch bedeutet das: für das, was der Hauptschuldner nicht leistet, müssen die anderen einspringen. Hinterzieht ein Steuerpflichtiger Steuern, dann können die anderen Steuerpflichtigen nicht nur sich nicht darauf berufen und gleichfalls entsprechend weniger 4

5 zahlen, sondern müssen umgekehrt so viel mehr zahlen, dass der Ausfall gedeckt und das volle»soll«erreicht wird Erst wenn Jugendliche mit Krawallen und Demonstrationen auf ihre Situation aufmerksam machen, werden sie beachtet. Erst dann nimmt die Gesellschaft und mit ihr die Politik wahr, wie sich die Ausbildungs- und Studienbedingungen für die Jungen verschlechtern, wie gering ihre Aussichten, wirtschaftlich Fuß zu fassen, sind, während immer mehr Lasten aus Staatsverschuldung und Rentenkassen auf sie zukommen. Das Sparen mindert schon heute die Qualität der Bildung in Schulen und Hochschulen. Die Kosten noch weiter auf Lernende und Auszubildende umzulegen, lehnen wir ab. Staatliche Ausbildungsförderung muss die Chancegleichheit gewährleisten. Derzeit sind eine halbe Million Menschen unter 2 ohne Ausbildung oder Arbeit. Wenn die Tarifparteien nicht in der Lage sind, Ausbildung und Arbeit für alle Ausbildungssuchenden zu sichern, muss die Politik eingreifen, indem sie beispielsweise diejenigen Firmen Abgaben zahlen lässt, die nicht ausbilden. Die mit der Berufsschule gekoppelte Berufsausbildung im Betrieb ist beizubehalten und zu einem ganzheitlichen System beruflicher Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln, damit es auch noch während einer Anstellung möglich ist, einen Berufsabschluss nachzuholen. (Publik-Forum 2/98).) Versuche, Solidarität in eigenen Worten in einem Satz zu definieren! 6.) Wie begründet und entfaltet der Text das Solidaritätsprinzip? 7.) Zur Diskussion: Wie viel Solidarität können Jugendliche von der Gesellschaft erwarten, wie viel Solidarität kann die Gesellschaft von der Jugend erwarten? Das Subsidiaritätsprinzip 0 Wird entweder das Personalitätsprinzip oder das Solidaritätsprinzip isoliert und absolut gesetzt, besteht die Gefahr eines Ungleichgewichts zugunsten des einen oder anderen Pols: Eine Absolutsetzung des Individuums hätte letztlich die übermäßige Begünstigung von Egoismus und Eigennutz zur Folge, die einseitige Betonung von Solidarität könnte sich für die Wahrnehmung und Erhaltung von Rechten und der Würde des Individuums ungünstig auswirken. Deshalb betont die katholische Soziallehre ein vermittelndes Prinzip: die Subsidiarität. Aus dem Personalitätsprinzip und aus dem Solidaritätsprinzip ergibt sich das Subsidiaritätsprinzip. Es betont folgende Grundsätze: Was der Einzelne oder die kleinere Gemeinschaft eigenverantwortlich leisten kann, soll nicht der größeren Gemeinschaft übertragen werden. Dadurch wird der Entfaltungsraum der kleineren gesellschaftlichen Einheit und des Einzelnen geschützt sowie deren Initiative angeregt. Die Anwendung dieses Grundsatzes betont die Freiheit und die Würde der Personen und der kleineren Gemeinschaft gegenüber kollektivistischen Auffassungen. Ist jedoch der Einzelne oder die kleinere Gemeinschaft nicht in der Lage, notwendige Aufgaben aus eigener Kraft zu meistern, so muss die größere Gemeinschaft, die die kleinere umgreift, diese nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe unterstützend begleiten. Dieser Grundsatz setzt umfassende menschliche Solidarität voraus und korrigiert als Zuständigkeitsprinzip einseitig liberalistische Auffassungen von Staat und Gesellschaft (Quadragesimo anno 78; 79).

6 Hatte die Kirche diese Gedanken zunächst im Hinblick auf eine sinnvolle Ordnung innerhalb einzelner Gesellschaften entwickelt, so drängt sie heute darauf, das Subsidiaritätsprinzip in weltweiten Zusammenhängen zu verwirklichen. Die der Hilfe besonders Bedürftigen, die Einzelnen sind dann vor allem die armen Völker der so genannten Dritten Welt, die der Hilfe der wirtschaftlich starken Länder bedürfen. Die Weltwirtschaftsordnung muss nicht nur den Normen der Gerechtigkeit entsprechen, es ist auch bei allen Hilfsmaßnahmen darauf zu achten, dass die eigenen Fähigkeiten, Traditionen und kulturellen Werte gefördert und unterstützt werden. Weil das Subsidiaritätsprinzip das Wohl der menschlichen Person als ganzer zu beachten versucht, folgt aus diesem Ansatz zugleich, dass Hilfe auch ganzheitlich und umfassend gesehen werden muss und somit nicht nur materielle Werte umfasst (Gaudium et spes 86). Kirchliche Sozialarbeit versucht sich an diesem Prinzip zu orientieren, wenn sie die Eigeninitiativen und Selbsthilfegruppen fördert und unterstützt (vgl. Hilfe für Arbeitslose, Aidskranke, Alleinerziehende, Wohnungslose, Asylbewerber; bzw. Hilfe durch Nachbarschaftshilfe, Krankendienste, Sozialstationen und Hospize). Heutige Gesellschaften, die auf das Schwinden von Solidaritätsbewusstsein reagieren, neigen dazu, Entscheidungskompetenzen von Individuen und Kleingruppen auf größere Einheiten zu übertragen. Dies führt zu Entmündigung, Lähmung der Eigeninitiative, Blockierung der Selbsthilfe, zu einer weiteren Gefährdung solidarischer Hilfsbereitschaft, letztlich durch den Verantwortungsverlust zu einer Gefährdung der demokratischen Gesellschaftsstruktur. Subsidiäres Handeln, d.h. unterstützendes Eingreifen der stärkeren und befähigten gesellschaftlichen Einheit gegenüber dem Schwächeren, das den Charakter des Solidarischen nicht verlieren will, respektiert die Personalität der Hilfsbedürftigen wie der Helfer. Die Gefahr, durch Hilfe zu entmündigen, kann dadurch vermieden werden, dass sorgfältig die jeweiligen Umstände berücksichtigt werden durch die Achtung der Initiativen vor Ort, die Vermeidung von Bürokratisierung, die Ermutigung zu ehrenamtlicher Mitarbeit, die Begleitung und Beratung der Helfenden und die Förderung einer Kultur der Solidarität. 8.) Wie wird das Subsidiaritätsprinzip im Text definiert? (Schreibe mit Bleistift an der entsprechenden Stelle Def. Subsidiarität an den Rand!) 9.) Was verspricht sich die katholische Kirche vom Subsidiaritätsprinzip? 0.) Zur Diskussion / Gespräch / Anwendung: Sucht Beispiele aus nah und fern, an denen ihr die Möglichkeiten und Grenzen des Subsidiaritätsprinzips zeigen könnt!.) Exkurs zum Umbau des Sozialstaates in der BRD: Lest unten stehenden Abschnitt und diskutiert: Die Reformüberlegungen gehen dahin, den Anteil der Eigenverantwortung des Bürgers für die Alterssicherung und im Krankheitsfall zu verstärken. Wie könnte dies geschehen? 0 Umbau des Sozialstaats: Eine andere Herausforderung betrifft den Umbau des Sozialstaats. Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr leistungsfähig. Aber kann es in der bestehenden Form erhalten werden? Schon jetzt belaufen sich die Ausgaben für soziale Zwecke auf nahezu ein Drittel des Bruttosozialprodukts. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erreichen 996 mit 42 Prozent der Bruttolohnsumme eine Rekordhöhe. Die Engpässe der Finanzierung der Sozialleistungen hängen mit der demographischen Entwicklung zusammen, weil immer weniger Kinder geboren wurden und der Anteil der älteren Menschen, die nicht mehr erwerbstätig sind, stark angestiegen ist. Hinzu kommt, dass wegen der hohen Arbeitslosigkeit die Beitragszahlungen an die Sozialversicherung zurückgehen, wohingegen die Leistungen vor 6

7 allem für die Arbeitslosen enorm zunahmen. Alle Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind sich darin einig, dass der Sozialstaat in seiner Substanz erhalten werden muss. (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz.htm; 996) Das Gemeinwohl Das Gemeinwohl ist die Summe aller politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen des sozialen Lebens, die es Frauen und Männern ermöglichen, ihr Menschsein ganz verwirklichen zu können. Aus theologischer Sicht ist festzuhalten, dass die Schöpfung darauf hingeordnet ist, jedem Menschen die für seine Existenz und seine Entwicklung notwendigen Mittel zu bieten. Aus dieser Bestimmung für den Nutzen aller Menschen und Völker, auch in der Zukunft, ergibt sich, dass alle menschlichen Rechtsordnungen, vor allem die des Eigentums und des ökonomischen Handelns, dieser Nutzungsverfügung nachgeordnet sind. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, dieser Verfügung Geltung zu verschaffen. So sind der Besitz von Privateigentum und die Verfügung darüber deshalb kein unumschränktes Recht. Ihre freie Handhabung findet dort ihre Grenze, wo etwa Einzelne sich einen Überfluss an Lebensgütern vorbehalten, während anderen das Notwendige für ihre Existenz verweigert wird. Die staatliche Gewalt hat z.b. das Recht und die Pflicht, privaten Besitz gegen Entschädigung zu enteignen, wenn die Art seiner Nutzung dem Gemeinwohl des Landes schadet (Populorum progressio 22-24). Nach der christlichen Botschaft haben alle das gleiche Recht an der Fülle der Erdengüter. Alle tragen die Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit der Schöpfung. Auf der Ebene des politischen und sozioökonomischen Handelns ergibt sich daraus die Verpflichtung, sich um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung zu bemühen. Eine solche Ordnung ist nur dann möglich, wenn die wirtschaftliche Macht nicht auf wenige Staaten oder sogar Einzelpersonen konzentriert bleibt, sondern möglichst alle Nationen an der Lenkung des wirtschaftlichen Fortschritts beteiligt werden. Erst wenn auf dieser Ebene die Ungleichheit zwischen den Völkern, Völkergruppen und Weltteilen beseitigt ist, lassen sich die vielfältigen Formen der Diskriminierung dauerhaft abbauen. Dann kann eine Kultur der Gewaltlosigkeit entstehen, die allen Völkern und Staaten Sicherheit bietet und ein Leben in Harmonie mit der Schöpfung ermöglicht (Mater et magistra 6 f.). Nachhaltigkeit Die bisher genannten Prinzipien der Personalität, der Solidarität und der Subsidiarität verstehen sich als Versuch, die Botschaft des Evangeliums in ordnungs- bzw. strukturethische Kategorien zu übersetzen, die auch in pluralistischen Gesellschaften akzeptiert werden. Da sich aber Gesellschaften weiterentwickeln und stets neue Herausforderungen mit sich bringen, erweitert sich auch die Perspektive der (lernenden) Kirchen und damit die Zahl der Prinzipien. Nicht mehr Holz schlagen, als nachwächst oder Von den Zinsen, nicht vom Kapital leben so lautet der Grundsatz der Nachhaltigkeit, die sich bei der UN-Konferenz 992 in Rio de Janeiro als weltweites ethisch-politisches Konzept durchgesetzt hat. Nachhaltigkeit definiert wirtschaftlichen Wohlstand, soziale Sicherheit und ökologische Stabilität als gleichberechtigte Zielgrößen gesellschaftlicher Entwicklung, die in enger wechselseitiger Beziehung zueinander stehen. Die Lösung der Umweltproblematik, die globale Bekämpfung der Armut und die wirtschaftliche Innovation können nicht mehr isoliert 7

8 4 0 voneinander gesehen und behandelt werden, sondern bilden einen untrennbaren Zusammenhang und sind netzförmig miteinander verbunden. Daraus ergibt sich die Forderung nach einer Gesamtvernetzung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung. Der Ausgangspunkt der Nachhaltigkeit liegt der Sache nach in der teils schon irreparablen Umweltzerstörung bzw. in der Notwendigkeit einer radikalen Begrenzung der globalen Umweltbelastung. Theologisch gesehen meint Schöpfung jedoch nicht nur ein einmaliges Handeln Gottes am Anfang aller Zeiten, sondern Gottes Gegenwart in seinen Geschöpfen. Die Erde ist demnach Raum des geschenkten Lebens, den die Menschen in Ehrfurcht und Verantwortung gestalten und gleichzeitig auch bewahren sollen (Gen 2,). Hier realisiert sich Gottesebenbildlichkeit. Umweltschutz erwächst aus der Verantwortung für künftige Generationen und aus der globalen Solidarität der Menschen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit erfährt also im christlichen Schöpfungsglauben seine Letztbegründung und erweitert heute die Dimensionen unseres Gemeinwohlverständnisses. Besondere Bedeutung kommt den Sozialprinzipien im Kontext der heutigen Globalisierung zu. Es gilt, sie über geeignete politische Instrumente und unter Rücksicht auf die verschiedenen Kulturen um der Gerechtigkeit willen weltweit zu implementieren. Dies ist eine der zentralsten sozialethischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. 2.) Wie werden im Text Gemeinwohl und Nachhaltigkeit definiert? (Schreibe mit Bleistift an den entsprechenden Stellen Def. Gemeinwohl und Def. Nachhaltigkeit an den Rand!) 3.) Wie wirkt sich das Prinzip des Gemeinwohls auf das Verständnis von Privateigentum und gerechtem (Welt-)Handel aus? 4.) Wie lassen sich das Gemeinwohl und die Nachhaltigkeit theologisch begründen? (Grüner, Friedrich u.a.: Religion in der Kursstufe. Gerechtigkeit Lebensprinzip der Gesellschaft. Erläuterungen, Freiburg 04. Arbeitsmaterialien für das berufliche Gymnasium. Themenkreis 4: Soziale Gerechtigkeit, 03/04) 8

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