Amtsblatt der Stadt Steinach
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- Anna Ackermann
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1 Amtsblatt der Stadt Steinach 4. Jahrgang 11. Oktober 2006 Nr. 09 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Ausschreibungen A U S S C H R E I B U N G Die Stadt Steinach schreibt die Durchführung des Brunnenfestes im Juni 2007 auf dem Marktplatz Steinach aus. Schriftliche Bewerbungen mit - Gesamtbewirtschaftungskonzept - Kultur- und Veranstaltungskonzept sowie - Gewerbenachweis sind sofort, spätestens jedoch bis zum 15. November 2006 an die Stadtverwaltung Steinach, Abt. Finanzen Marktwesen Marktplatz 4, Steinach, zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Frau Gennermann, Tel gez. Ulrich Kurtz Öffentliche Ausschreibung zur Steinacher Kirchweih 2007 vom 17. bis 20. August 2007 Bewerbungen für Marktgeschäfte einschließlich Speisenund Getränkeverkauf sind bis spätestens 02. März 2007 an die Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, zu richten. Bewerbungsbedingungen: 1. Vor- und Zuname des Bewerbers mit ständiger Anschrift und Telefonnummer 2. Art der Warenbezeichnung 3. Größe des Geschäftes Vergabebedingungen: 1. Es gelten die Bestimmungen der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) der Stadt Steinach vom ( Abl. Nr. 4/1998 S. 2). 2. Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Steinach vom (Abl. Nr. 4/1998 S. 6), zuletzt geändert durch die Satzung vom (Abl. Nr. 11/2000). 3. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. 4. Die Bewerbung zur Steinacher Kirchweih begründet im Falle einer Zulassung keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Nähere Auskünfte erteilt Frau Gennermann, Tel gez. Ulrich Kurtz 1 A U S S C H R E I B U N G Die Stadt Steinach schreibt die aus. Betreibung des Festzeltes anlässlich der Steinacher Kirchweih 2007 vom bis Schriftliche Bewerbungen mit - Gesamtbewirtschaftungskonzept einschließlich Absperreinrichtung um das Festzelt und WC-Anlagen - Kultur- und Veranstaltungskonzept - Gewerbenachweis sind bis zum 15. November 2006 an die Stadtverwaltung Steinach, Abt. Finanzen Marktwesen Marktplatz 4, Steinach, zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Frau Gennermann, Tel gez. Ulrich Kurtz Beschlüsse des Stadtrates Beschluss Nr. 123/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am , den öffentlichen Teil des Protokolls aus der Sitzung vom zu genehmigen. Beschluss Nr. 124/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am , den öffentlichen Teil des Protokolls aus der Sitzung vom zu genehmigen. Beschluss Nr. 125/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt den Zukauf von KEBT-Aktien zur Hälfte des auszuzahlenden Betrages aus Dividenden bis zu einer Höhe von ,00 für Der wird beauftragt, den Kauf zu tätigen und die rechtsaufsichtliche Genehmigung einzuholen.
2 Beschluss Nr. 126/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt für die Jahre 2007 und folgende die Einnahmen aus Dividendenzahlungen der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft grundsätzlich zur Hälfte für den Erwerb neuer Aktienanteile zu nutzen. Der wird beauftragt, entsprechende Anträge zum Erwerb zu stellen. Der Kauf bedarf jeweis gesonderter Beschlüsse durch den Stadtrat. Beschluss Nr. 127/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am , dass der beauftragt wird, den in der Anlage beigefügten Vertrag mit der AWO AJS ggmbh abzuschließen. Beschluss Nr. 128/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am die als Anlage beigefügte Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach zur Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Steinach, Landkreis Sonneberg, Freistaat Thüringen, AZ: S/ Beschluss Nr. 129/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am die als Anlage beigefügte Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach zur Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Steinach, Landkreis Sonneberg, Freistaat Thüringen, AZ: S/ Beschluss Nr. 130/15/2006 Der Stadtrat der Stadt Steinach beschließt in seiner Sitzung am : 1. Gemäß 2 Abs. 1 und 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl./S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl./S. 1818) wird der Bebauungsplan für das Gebiet an der "Straße zum Silbersattel" im Bereich des Goldbachtales in Steinach für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich aufgestellt. 2. Die Anlage, Lageplan "Geltungsbereich B-Plan für das Gebiet an der "Straße zum Silbersattel" in Steinach vom September 2006 ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2 Allgemeinverfügungen Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach zur Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Steinach, Landkreis Sonneberg, Freistaat Thüringen AZ: S/ Gemäß 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 433), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführten Platz der Stadt Steinach zu widmen: 1. Widmung Der neu gebaute Parkplatz im Bereich der Hennersgasse in Steinach, in der Baulast der Stadt Steinach, wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die als Anlagen 1 und 1.1 beigefügten Pläne werden Bestandteil der Verfügung. Der Parkplatz befindet sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 345/3 der Gemarkung Steinach. 2. Namensgebung Der Parkplatz erhält den Namen Parkplatz Hennersgasse. 3. Begründung Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, eingesehen Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadtverwaltung Steinach Marktplatz Steinach. Steinach, den Kurtz Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach zur Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Steinach, Landkreis Sonneberg, Freistaat Thüringen AZ: S/ Gemäß 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 433), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte Straße der Stadt Steinach zu widmen: 1. Widmung Die neu entstandene Verkehrsfläche auf dem ehemaligen Gewerbestandort Abel, Flurstück Nr. 1453/17 an der Landesstraße L 1148, Abzweig vor dem Anwesen Lauschaer Straße 65, wird als Gemeindestraße in der Baulast der Stadt Steinach eingestuft und für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan wird Bestandteil der Verfügung. Die Gesamtlänge der Straße beträgt 95 m.
3 Die Straße umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1453/17 der Gemarkung Steinach. 2. Namensgebung Die Straße erhält den Namen Gewerbegebiet Nord. 3. Begründung Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, eingesehen Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadtverwaltung Steinach Marktplatz Steinach. Steinach, den Kurtz Landratsamt Sonneberg Öffentliche Bekanntmachung Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) Vorbereitung weiterer Gebietsmeldungen für Thüringen Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet, weitere Vogelschutzgebiete gemäß der EG- Vogelschutzrichtlinie zu melden. Um für Vorhaben und Planungen Rechtssicherheit zu schaffen und um zu verhindern, dass Meldedefizite Thüringens zum Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof werden, beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, umgehend die Meldung der Gebiete vorzubereiten, welche nach den Kriterien der Richtlinie unzweifelhaft meldepflichtig sind. Im Landkreis Sonneberg ist zur Meldung vorgesehen: Erweiterung des EG-Vogelschutzgebietes NSG Wurzelbergfarmde zum EG-Vogelschutzgebiet Nr. 27 Westliches Thüringer Schiefergebirge Die geplante Erweiterung umfasst das bisherige EG- Vogelschutzgebiet Nr. G NSG Wurzelbergfarmde (233 ha) und beinhaltet Anteile des FFH-Gebietes Nr. 190 Bergwiesen und Moore bei Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg (1648 ha). Die Gesamtgröße im Landkreis Sonneberg beträgt etwa ha, wobei überwiegend Gemeinden der Gebirgsregion betroffen sind (Goldisthal, Neuhaus am Rennweg, Scheibe-Alsbach, Siegmundsburg, Steinach, Lauscha, Effelder-Rauenstein und Steinheid). 3 Zu schützende Arten nach Anhang I der EG- Vogelschutzrichtlinie sind: Auerhuhn, Birkhuhn, Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sperlingskauz, Uhu, Wanderfalke und Zwergschnäpper. Die Karte des neu hinzu gekommenen EG- Vogelschutzgebietes (SPA) liegt während der Dienststunden im Sachgebiet Naturschutz des Umweltamtes im Landratsamt Sonneberg, Sitz Bahnhofstraße 66 in Sonneberg, aus. Die Unterlagen können von jedermann eingesehen Sonneberg, den Matthias Schurig Amtsleiter Umweltamt Nichtamtlicher Teil Wir gratulieren zum Geburtstag 65. Geburtstag 81. Geburtstag Renner, Brigitte Luthardt, Anna Queck, Anna Reisenweber, Luthardt, Helene Hanna Progan, Doris Geburtstag Wohlleben, Horst Scheler, Anna Krauß, Irene Geburtstag Hanf, Gisela Sesselmann, Leipold, Elfriede Dorothea Langhammer, Linß, Fritz Gisela Eichhorn, Margot Scheler, Gisela Geburtstag Roos, Heide Möller, Marianne Kaiser, Gerda Müller, Lonny Stieler, Elfriede Geburtstag 70. Geburtstag Langhammer, Linß, Johanna Walter Gropp, Brigitte Linß, Luise Karl, Käthe Geburtstag Hillemann, Günther Pausch, Max Gramß, Horst Krauß, Otto Scheler, Anni Forkel, Martha Geburtstag 87. Geburtstag Bauschke, Günter Wiegand, Gertrud Heinz, Hans Geburtstag Pfeiffer, Rolf Zinck, Irene Eichhorn, Sigurd Geburtstag 80. Geburtstag Greiner, Erna Leuthäuser, Helmut Geburtstag Wilhelm, Ilsedore Sell, Wilhelm zur Geburt Yasmin Langbein Eltern: Jeanette und Kai Langbein zur Goldhochzeit Herr Franz Bäz und Frau Lonny
4 Herr Gerhard Eichhorn und Frau Christa Wir kondolieren Herr Paul Willy Helmuth Krebs Am Ockerwerk Herr Matthias Greiner-Adam Höll 9 Mitteilungen der Stadtverwaltung V o l k s t r a u e r t a g Anlässlich des Volkstrauertages 2006 ehren wir unsere Toten mit einer G e d e n k f e i e r am Sonntag, dem 19. November 2006, Uhr, am Ehrenmal im Friedhof. Die Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen. Kurtz Aktuelles aus Stadtrat und Verwaltung Verehrte Steinacherinnen und Steinacher, unter dieser Rubrik möchten wir Sie ab dieser Ausgabe über Arbeitsschwerpunkte des Stadtrates und der Stadtverwaltung informieren. Wir wollen, dass damit die Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung für die Bürger transparenter und besser verständlich wird. Zugleich hoffen und wünschen wir, damit das Interesse und das Engagement der Steinacher Bürgerschaft für kommunale Themen zu wecken oder/und zu verbessern. Ihr Ulrich Kurtz, Neues Kita-Gesetz Das neue Kita-Gesetz hat umfangreiche Auswirkungen für die Kommune. Der Vertrag mit Träger AWO-AJS wurde an die neuen Gesetzlichkeiten angepasst und in der Stadtratssitzung am bestätigt. Über Änderungen und Auswirkungen können sich betroffene Eltern im Rathaus während der Öffnungszeiten informieren. Ansprechpartner ist Fr. Linß, Zi. 10, Tel Straßenausbaubeiträge Die Kommunalaufsichten der Landkreise sind angewiesen, den Vollzug des Kommunalabgabengesetzes bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen 4 durchzusetzen, notfalls im Rahmen der Ersatzvornahme. Für Steinach bedeutet das, dass für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Straßenausbaubeitragssatzung über wiederkehrende Beiträge, also für 1991 bis 2000, eine neue Satzung erlassen werden muss, die die Beitragserhebung für diesen Zeitraum regelt. Dazu ist zunächst eine umfangreiche Datenerhebung erforderlich, was gegenwärtig durch die Verwaltung geschieht. Das Thema wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates behandelt. Nachtragshaushalt Aufgrund wesentlicher Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich. Dieser wird gegenwärtig erarbeitet und wir ebenfalls in der nächsten Stadtratssitzung beraten. Spielplatz am Vereinshaus Reich Die Bauarbeiten für den Spielplatz sollen noch 2006 begonnen und abgeschlossen Der Baubeginn verzögerte sich durch ein zusätzliches Lärmprognosegutachten. Baustellen Die Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten im Steinbächlein und im Schottland laufen nach Aussage der Projektleitung planmäßig und sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen Problematisch gestaltet sich teilweise die Koordinierung mit Leitungsbauarbeiten für Gas und Strom. Die Anlieger müssen entsprechend dem Baufortschritt mit Einschränkungen der Befahrbarkeit rechnen. Im Interesse eines zügigen Baufortschrittes bitten wir um Verständnis. Der Straßenausbau im Steinbächlein soll im Jahr 2007 erfolgen. Ordnungsamt Der Landkreis Sonneberg als öffentlicher Entsorgungsträger legt auf der Grundlage von Ziffer 2 der Allgemeinverfügung zur Ordnung der Beseitigung gemäß 1 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen vom 2. März 1993 und 7 Abs. 5 Ziffer 2 der Satzung des Landkreises Sonneberg über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Sonneberg vom für die Verbrennung von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt für das Jahr 2006 nachfolgenden Zeitraum fest, der unbedingt einzuhalten ist: 15. bis 28. Oktober 2006
5 Auf nachfolgende Regelung der Allgemeinverfügung sei nochmals hingewiesen: 1. Die Verbrennung ist ausschließlich für unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zugelassen, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt und nur dann, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit hervorgerufen 2. Das Verbrennen ist bei der Stadtverwaltung Steinach nicht mehr anzeigepflichtig. 3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder behandelte Hölzer benutzt 4. Für die Feuerstelle müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Lagern von brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert ; m von Waldflächen. 6. Die Pflanzabfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Die Feuerstellen aus gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Wasser zu löschen und mit Erde abzudecken. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Feuer und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu organisieren. gez. Zinner Verwaltungsangestellter Einwohnermeldeamt Bekanntmachung zu den Lohnsteuerkarten 2007 Die allgemeine Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2007 ist am beendet, sollten Sie keine Steuerkarte erhalten haben, ist die Erstausstellung zu beantragen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Lohnsteuerkarte auf Richtigkeit und beantragen Sie Änderungen bis Ende des Jahres Geben Sie bitte die Steuerkarte 2006 an Ihr Finanzamt oder an das Einwohnermeldeamt zurück, falls Sie diese nicht für den Lohnsteuerausgleich oder die Einkommenssteuererklärung benötigen. Die Gemeinden sind am Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer beteiligt. Grundlage für die Berechnung des Gemeindeanteils sind u. a. die zurückgegebenen Lohnsteuerkarten, die für das abgelaufene Steuerjahr durch eine besondere Statistik erfasst Jede Lohnsteuerkarte, die wegen Nichtablieferung in der Statistik nicht erfasst werden kann, bedeutet für die Stadt eine finanzielle Einbuße. gez. Eichhorn Verwaltungsangestellte 1 neues Bild, den alten Personalausweis und 8,-- EUR. Bei Empfang des neuen Personalausweises muss der alte abgegeben Zuwiderhandlungen werden nach 1,5 Personalausweisgesetz, 10,12a AufenthG/EWG in der derzeit gültigen Fassung mittels Verwarnungsgeld geahndet. gez. Eichhorn Verwaltungsangestellte Erziehungsgeldstelle Thüringer Erziehungsgeld Am 01. Juli 2006 löste das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Gemäß 5 Abs. 1 Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 2005 (GVGl. Nr. 17/2005 S. 369) und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes (ThürErzGGDVO) vom , veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 28. Juli 2006 S. 417, sind ab diesem Zeitpunkt für die Ausführung des Gesetzes die Wohnsitzgemeinden zuständig. Ab 01. Juli 2006 haben alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Anträge auf Thüringer Erziehungsgeld sind rechtzeitig zu stellen und liegen im Zimmer 10 bzw. Zimmer 8 des Rathauses zur Abholung bereit. Sie können auch aus dem Internet unter bezogen gez. Linß Verwaltungsangestellte Stadtkasse Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide auch im Folgejahr ihre Gültigkeit behalten. Änderungen erfolgen nur nach Bekanntgabe neuer Messbeträge über das Finanzamt Suhl. Wir möchten Sie deshalb bitten, die anfallenden Steuerbeträge unaufgefordert auf das Konto der Stadtkasse einzuzahlen. Bankverbindung: Sparkasse Sonneberg Kto.-Nr.: BLZ: gez. Matthäi Verwaltungsangestellte Veranstaltungen in der Stadt Steinach Oktober - November 2006 Ist Ihr Personalausweis noch gültig? Personalausweise und Reisepässe die 1996 bzw ausgestellt wurden, werden in diesem Jahr ungültig. Bei Dokumenten von Personen, welche bei Antragstellung noch nicht 27 Jahre alt waren, beträgt die Gültigkeit nur 5 Jahre. Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente. Zur Beantragung eines neuen Dokumentes benötigen Sie: 5 Wann? Wo? Was? Uhr Uhr Uhr Schaukasten Marktplatz Gasthof Klug Wanderung: Rund um Steinach Thüringerwald-Verein Steinach 1880 e.v. Skatturnier Skatverein Steinach e.v Vortrag: Die Großhütte Brand und das Reichssicherheitsamt Wolfgang Wiegand Museumsverein Schieferbergbau
6 Steinach/Thüringen e.v Uhr Gasthof Zum Goldenen Anker Vortrag und Aussprache: Werden Pflanzen ausgeglichen und ausreichend mit Nährstoffen versorgt?. Gerhard Matthäi Gartenbauverein Steinach/Thür. e.v Freizeitzentrum Reich Große Halloween-Party Uhr Gaststätte Zum Kienels Fuchs Skatturnier Skatverein Steinach e.v Schiefergru`m Traditionelle Schiefergru`m Festwoche Uhr Gasthof Klug Notdienste Vortrag: Ausstattung der Steinacher Hammerwerke Dr. Peter Lange Museumsverein Schieferbergbau Steinach/Thüringen e.v. Medizinischer Bereitschaftsdienst der Ärzte (ACHTUNG ÄNDERUNG): / Notrufe Feuerwehr: 112 Polizei: 110 Rettungsdienst: 112 Havariedienste Wasserwirtschaft: 03675/89000 Energie: 03675/8200 Amtsblatt der Stadt Steinach Herausgeber: Impressum Stadt Steinach Marktplatz 4, Steinach Telefon /3910, Fax /32335 Verantwortlich: für den Inhalt 1. Für alle Veröffentlichungen der Stadt ist die Stadt verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen im Amtlichen bzw. Nichtamtlichen Teil ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. 3. Verantwortlich für den Öffentlichen Teil ist der entsprechende Verfasser einer Mitteilung oder Nachricht. für den Druck Druckerei Vogel & Apitz, Marktplatz Steinach, Telefon /32359 Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 5,00 /Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: / Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens am eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: /39116 vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung vom 0,50 für das Einzelexemplar und der Portokosten, einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat bei der Stadtverwaltung Steinach, Marktplatz 4, Steinach, Tel.: /39116 zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenlos im Stadtgebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Stadtgebiet lediglich eine Serviceleistung der Stadt darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. 6 Die nächste Ausgabe des Steinacher Boten erscheint am 08. November Öffentlicher Teil Entsorgungswirtschaft Sonneberg Mitteilung an alle Bürger der Stadt Steinach zur bevorstehenden Sperrmüllsammlung im Landkreis Sonneberg Um in der Vergangenheit entstandenen Problemen bei der Sperrmüllsammlung im Landkreis Sonneberg entgegenzuwirken, bitten wir die Bürger um Beachtung folgender Hinweise. Am Tag der Abholung den Sperrmüll bitte bis 6.00 Uhr früh bereitstellen, frühestens am Abend davor, um Wühlern, Sperrmüllsammlern und sonstigen Personen keine Möglichkeiten zum Durchsuchen zu geben. Was ist Sperrmüll und was gehört dazu? Sperrmüll sind solche Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Beschaffenheit (Größe und Gewicht) nicht in die Mülltonne passen, wie zum Beispiel: Sperrige Gegenstände aus dem Haushalt (Möbel usw.) Haushalts- und Elektronikschrott Kühlgeräte Haushaltsgegenstände aus Holz (wie z. Bsp. Bettgestelle, Schrank- und Tischteile, Stühle, Regale usw.) Wir bitten bei der Bereitstellung des Sperrmülls um eine g e t r e n n t e Bereitstellung der Haushaltsgegenstände aus Holz, da diese extra vom anderen Sperrmüll abgeholt Wichtig ist, das Holz separat bereitzustellen, um den Ablauf der Entsorgung bzw. Abholung nicht negativ zu belasten. Was darf aber nicht zum bzw. als Sperrmüll herausgestellt Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen, wie Bauholz, Bretter, Bauschutt u. a. Teile von Gartenzäunen oder Tierställen Wand- und Deckenverkleidungen aus Styropor Kfz-Teile oder -zubehör wie Altreifen, Batterien, Kotflügel u. a. Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Verdünner, Altöl, Düngemittelreste und Spraydosen Druckbehälter wie Gasflaschen oder Feuerlöscher Restmüll, Spielzeug in Beuteln oder Kartons Wertstoffe wie Pappe, Papier, Kartons sowie Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt Entsorgungswirtschaft Sonneberg GmbH Am Rohof Heubisch Kirchliche Nachrichten Monatsspruch Oktober: Du suchst das Land heim und bewässerst es und machst es sehr reich; Gottes Brünnlein hat Wasser die Fülle. Du lässest ihr Getreide gut geraten; denn so baust du das Land. Psalm 67,10 Gottesdienste Sonntag Sonntag
7 Sonntag Reformationsfest Sonntag Sonntag Freitag Martinstag Sonntag Sonntag Volkstrauertag Friedhofsandacht: Mittwoch *A Buß- und Bettag Sonntag *A Ewigkeitssonntag (*A = mit Heiligem Abendmahl) Nicht allein auf unserem Weg... Erntedankfest? - Gedanken zum Monatsspruch Die Wahrheit des Psalms möchte für unsere Breiten wohl keiner ernsthaft bestreiten, zumindest, was die Worte über den Reichtum, Wasser und Getreide, auch das gebaute Land betrifft. Bei der Zustimmung, wer der Urheber dieser Gaben sei, scheiden sich dann schon eher die Geister. Nicht in Atheisten und Christen daran kann und will ich es nicht ernsthaft festmachen. Diese Zeilen schreibe ich heute am 1. Oktober nach dem Erntedankgottesdienst. Mager war der Besuch. Da braucht Gott sich nicht zu wundern, bei so viel Gammelfleisch. Er hat uns zuviel gegeben. Wenn uns schlecht davon wird, können wir einfach nicht mehr danken. Das viele Essen kann einen ja krank machen! Denken wir so? Wie gut es den Menschen geht, zeigt sich an der Zahl der Gottesdienstteilnehmer zum Erntedankfest, wie lange es ihnen schon gut geht, erst recht. Reichtum verändert die Menschen. Nicht nur Gott gegenüber wird das Danken als unnötig abgetan. Auch untereinander geht uns das Gefühl der Zusammengehörigkeit mehr und mehr verloren. Es sind gerade nicht die Ärmsten, die sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen, ihren Wohnsitz ins steuerfreie Ausland verlegen oder aus der Kirche austreten. Zum Erntedankfest wurden als möglicher Predigttext einige Verse aus den Sprüchen vorgeschlagen: Armut und Reichtum gib mir nicht; lass mich aber mein Teil Speise dahinnehmen, das du mir beschieden hast. Ich könnte (dich) sonst, wenn ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist der HERR? (Sprüche 30,8-9) Diese zweieinhalb Jahrtausende alte Weisheit war wohl noch nie so zutreffend wie heute. Oft werde ich bei Besuchen gefragt, ob es mir in Steinach gefällt. Es gefällt mir. Fast immer. Außer Sonntag am Vormittag. Da bin ich nicht selten trauriger als ich es mir anmerken lasse, wünschte ich mir doch mehr Gegenbesuche von den Steinacher Geburtstagskindern und ihren Familien, die kommen, um Gott für seinen Segen zu danken. Gepredigt habe ich heute über Jesus Sirach Kapitel 11. Dort las ich in Vers 20: Bleibe bei dem, was dir anvertraut ist, und übe dich darin, und halt aus in deinem Beruf. Nun gut, ich will es versuchen, vielleicht helfen Sie mir ja. Ihr Pfarrer Martin Michaelis Vorkonfirmandenunterricht: Konfirmandenunterricht: Für jeden etwas... Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Kirchenchor Mittwoch im Gemeindesaal Spatzenchor Donnerstag im Kindergarten Kinderchor Freitag im Gemeindesaal Blockflöten Freitag Anfänger Freitag Flötenquartett Posaunenchor Dienstag im Gemeindesaal Altenkreis: Sonnabend Gesprächskreis: Donnerstag Altenkreis: Sonnabend Gemeindekirchenrat Donnerstag Besonderes Martinstag Freitag November Uhr in der Kirche anschließend Lampionumzug. Kirchenrenovierung Seit einigen Wochen wird das Mauerwerk unserer Kirche in Ordnung gebracht. Mit großer Risikobereitschaft, besser gesagt mit Bauchschmerzen (das ist kein Witz!), haben ich die Aufträge unterschrieben, waren von den erforderlichen Spenden von aus unserer Kirchgemeinde zu Baubeginn doch erst eingegangen. Zugegeben, es ist ein großes Vorhaben und eine Belastung, die Steinacher Kirche für die nächsten Jahrzehnte wieder auf Vordermann zu bringen. Eine Alternative sehe ich aber nicht. Vielleicht gehe ich Ihnen auch schon auf die Nerven, doch was bleibt mir anderes übrig? 85% der Mittel werden uns geschenkt. Den Rest müssen wir einfach selber schaffen! Ein Ende ist inzwischen auch abzusehen. Weihnachtspäckchen Eine Familie (in Trier!) hat anlässlich ihrer Gründung auf Hochzeitsgeschenke verzichtet und für die Kirche gespendet. Herzlichen Dank! Bitte helfen Sie mit Ihren Ideen und vor allem deren Ausführung. Falls Sie keine haben, notfalls geht es auch nur mit Geld. Meine wichtigste Bitte zuletzt: Verlassen Sie sich nicht auf die anderen! für die Kinder in Hodod in Rumänien Ihr Pfarrer Michaelis Auch in diesem Jahr möchten wir wieder den Kindern von Hodod mit unseren Päckchen Freude bereiten. Näheres erfahren Sie im folgenden Steinacher Boten. Abgabetermin: Bitte bis im Pfarrhaus in Steinach. Kirchweihfest und Erntedankfest Allen, die etwas beigetragen haben zu diesen Festen durch Kuchenspenden, Erntegaben oder Geldspenden sei herzlich gedankt, auch im Namen des Anna-Stifts in Sonneberg, das die Erntegaben erhalten hat. Ev.- Luth. Pfarramt Steinach, Pfarrer Martin Michaelis, Steinach, Berggasse 2, Tel./Fax / evangpfarramtsteinach@web.de Spendenkonto: BLZ bei der VR-Bank Coburg-Rennsteig eg Unsere Vereine Museumsverein Schieferbergbau Steinach e. V. Der Museumsverein setzt gemeinsam mit der Volkshochschule das Herbstsemester fort. Am Donnerstag, 19. Oktober 2006, referiert im Gasthof Klug, Uhr, zum Thema Die Großhütte Brand und das Reichssicherheitshauptamt Herr Wolfgang Wiegand aus Hasenthal
8 Interessenten sind herzlich eingeladen. Danke Für vielseitige Grüße, gute Wünsche und Anerkennungen zu meinem 70. Geburtstag danke ich den dem der und Günter Kienel Museumsvereinsmitgliedern, Eisenbahnfreunden Steinach / Lauscha, Fördervereinsmitgliedern SV 08, Köhler- und Geschichtsverein Meng.-Hämmern, Museums- und Geschichtsverein Sonneberg, Stadtrat Steinach, Städtischen Bibliothek, Skiarena Silbersattel, Kirchgemeinde Sympathisanten herzlich und verbindlich. Bastelshop und Versandhandel Karl-Friedrich-Weigelt-Straße Steinach / BRD Tel.: / Mobil: 0174 / bastelshop.info@freenet.de Herzlichen Dank! Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer Goldenen Hochzeit am möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Gratulanten herzlich bedanken. Unser besonderer Dank gilt unseren Kindern, Enkelkindern sowie Urenkel Felix, dem Herrn Kurtz, Frau Eichhorn, Herrn Pfarrer Michaelis, der Sparkasse Steinach und dem Gasthof Zum Goldenen Anker. Steinach, im Juli 2006 Anzeigen 8 Der Vereinsvorstand Horst und Gisela Peterhänsel D A N K E Über die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu unserer Goldenen Hochzeit am haben wir uns sehr gefreut und möchten uns ganz herzlich bedanken bei unseren Söhnen mit Familien, die uns bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Jubiläums besonders unterstützt haben allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten der Stadtverwaltung Steinach, vertreten durch Herrn Kurtz und Frau Eichhorn allen früheren Kolleginnen und den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Sonneberg, Geschäftsstelle Steinach Frau Ursula Zitzmann und ihrem Team des Gasthofes Klug und Herrn Fritz Gramß aus Lauscha Ludwig und Waltraud Telser Neu in Steinach Bügelservice Zum Bügeln keine Zeit oder keine Lust? Kein Problem. Dann bringen Sie Ihre Wäsche doch einfach zu mir. Ob Bettwäsche, Hemden, Blusen oder Hosen. Annahme und Mo Fr 10 Uhr 12 Uhr 17 Uhr 19 Uhr 24-Stunden-Service oder nach Vereinbarung. Probieren Sie es einfach mal aus! Je nach Inhalt zwischen 7 10 pro Korb. Ines Schmidt Ockerweg 2a
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Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,
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