Eine Information Ihrer Feuerwehr Bad Rappenau:

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1 Eine Information Ihrer Feuerwehr Bad Rappenau: Es hat gebrannt Was ist zu tun? In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesen Informationen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen. Stadt Bad Rappenau, Feuerwehr, Raiffeisenstr.14, Bad Rappenau, Tel.: Allgemeine Hinweise: Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.). In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt 2. War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten: Unsere konkreten Tipps: 1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine! 2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!

2 3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche! 4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer! 5. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab! 6. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe. 7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß! 8. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren. 9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden. 10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt! Wenn Sie weitere Fragen - z.b. zur Sanierung - haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Dort können Sie sich Informationen für Ihr weiteres Vorgehen einholen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar! Ihre Feuerwehr Feuerwehr Bad Rappenau Tel.: (07264) 5373

3 Eine Information Ihrer Feuerwehr Bad Rappenau: Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen Was ist zu tun? Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und uns - Ihrer Feuerwehr - dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selber durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen einige Tips und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Karlsruhe abgeleitet werden. Weitergehende Informationen können Sie z.b. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden oder den Leitlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Schadenversicherer entnehmen, die Sie bei Ihrer Feuerwehr erhalten können. Gefährdungsabschätzung Bei jedem Brand entstehen, abhängig unter anderem von Art und Menge des Brandgutes, der Verbrennungstemperatur und des Sauerstoffgehaltes der Luft im Brandraum unterschiedliche Schadstoffe, die zum einen während des Brandes mit den Rauchgasen in die Umluft abziehen, sich andererseits aber auch an Brandrückstände wie Ruß oder Asche anlagern. Im allgemeinen sind die Schadstoffe nach Erkalten der Brandstelle fest an die Brandrückstände gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können durch die Aufnahme von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung weitestgehend auszuschließen.

4 Sicherheits- und Verhaltensregeln 1. Schutzkleidung Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen: o Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer textilen Halbmaske der Schutzklasse P3 o Schutzhandschuhe aus Leder- / Textilkombination für Trockenarbeiten o Gummihandschuhe für Naßarbeiten. Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen sollte die Atemschutzmaske gelegentlich gewechselt werden. Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich. 2. Schadstoffverschleppung vermeiden Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen nach Möglichkeit geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftdurchzug ist zu vermeiden. Gehwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzen Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich überführt werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden (s. Pkt. 4 dieser Broschüre). Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche. 3. Hygiene Bei längeren Unterbrechungen der Reinigungs-maßnahmen, insbesondere zur Nahrungsaufnahme, und vor Raucherpausen, ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen. Legen Sie hierzu die angelegte Schutzkleidung sowie die Schuhe im Übergangsbereich zwischen verunreinigtem und sauberem Bereich auf Tüchern ab. Achten Sie dabei darauf, daß hierbei die Innenseite der Schutzkleidung nicht verunreinigt wird. Nehmen Sie, bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründliche Reinigung evtl. verschmutzter Körperteile vor. 4. Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeugen und sonstigen Haushaltsgegenständen Als Grundregel gilt: Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzen Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

5 Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt gekommene Kleidungsstücke müssen Sie vor erneutem Gebrauch waschen bzw. reinigen. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Sie können, um den Staubausstoß zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze legen. Unter Umständen ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert. Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt den unter Pkt. 1.2 genannten Atemschutz tragen. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie den Empfehlungen des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt entnehmen. 5. Entsorgung Bei der Entsorgung des Brandschutts sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Kontaktaufnahme mit den Ämtern des Landratsamtes Heilbronn empfiehlt sich. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter usw.) zu achten. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden. Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern des Landratsamtes Heilbronn: Umweltamt: / Amt für Abfallwirtschaft: /

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