A 2. Erste Hilfe. Allgemeines

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1 Allgemeines Erste Hilfe Die Organisation der Ersten Hilfe im Feuerwehrdienst darf sich nicht auf den Feuerwehreinsatz beschränken. In Betracht kommen Erste-Hilfe-Leistungen auch bei Unfällen im Übungsdienst, auf Dienstfahrten, auf dem Weg zum und vom Feuerwehrdienst. A

2 Unfallbeispiel: Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz war der Feuerwehrmann schwer gestürzt und hatte sich stark blutende Platzund Schürfwunden zugezogen. Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war das Löschfahrzeug bereits ausgerückt. Da im Haus ansonsten kein Erste- Hilfe-Material zur Verfügung stand, konnte zunächst keine Erste Hilfe geleistet werden. Organisation der Ersten Hilfe: Der Umfang organisatorischer Maßnahmen ist abhängig von den personellen und betrieblichen Verhältnissen einer Feuerwehr, in Betracht kommen z.b.: Meldeeinrichtungen: über die Hilfe herbeigerufen werden kann, z.b. Telefon, Funk, Erste-Hilfe-Material: z.b. Verbandkästen, Ersthelfer: die in Erster Hilfe ausgebildet sind und sich regelmäßig fortbilden, Sanitätsräume: in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird, Rettungstransportmittel: z.b. Krankentragen, Rettungsfahrzeuge für Großeinsatzstellen oder besondere Einsatzstellen mit Gefahrstoffen, Rettungsgeräte: z.b. Löschdecken, Rettungsgeschirre, Rettungsringe. Erste-Hilfe-Material: 3 Für alle Feuerwehreinrichtungen ist ein kleiner Verbandkasten DIN Erste-Hilfe- Material; Verbandkasten C ausreichend. 1 In Feuerwehreinrichtungen mit mehr als 0 Feuerwehrangehörigen sollte ein großer Verbandkasten DIN Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E an leicht zugänglicher Stelle vorhanden sein. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine Verbandkästen ersetzt werden, z.b. wenn räumlich getrennte oder ausgedehnte Einrichtungen auszustatten sind. Verbandkästen bzw. Aufbewahrungsstellen der Verbandmittel müssen deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld gekennzeichnet sein. 1

3 Verbandmittel, insbesondere Inhalte älterer Verbandkästen, müssen rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. Über die geforderten Inhalte informiert das Merkblatt für Erste- Hilfe-Material (GUV 0.6). Einmalhandschuhe aus PVC sind in den genormten Verbandkästen nach DIN C (4 Paar) und DIN E (1 Paar) bereits enthalten, Hilfsmittel zur Atemspende weiterhin nicht. Medikamente sind kein Erste- Hilfe-Material und gehören nicht in Verbandkästen. An Einsatzstellen ist auf das Erste-Hilfe-Material der Fahrzeug-Verbandkästen oder der zur feuerwehrtechnischen Beladung gehörenden Verband- und Sanitätskästen zurückzugreifen. Ausbildung in Erster Hilfe: Von Feuerwehrangehörigen wird qualifiziertes Helfen erwartet. Jeder muss sich seiner Erste- Hilfe-Kenntnisse so sicher sein, dass lebensrettende Sofortmaßnahmen jederzeit durchgeführt werden können. Ersthelfer-Ausbildung: Die Ersthelfer-Ausbildung ist Teil der Feuerwehr-Grundausbildung (vgl. FwDV /, Musterausbildungsplan Truppmann, Teil 1). Erforderlich ist ein acht Doppelstunden umfassender Erste-Hilfe-Lehrgang. Durchgeführt werden Erste-Hilfe-Lehrgänge von den Sanitätsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD), Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG). Die Fortbildung von Ersthelfern ist sicherzustellen, z.b. wechselweise durch: erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang alle Jahre, Teilnahme an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training alle Jahre oder ständige Schulungen, die das gleiche Ergebnis wie das Erste-Hilfe-Training erreichen. Blutstillung Absichern Retten Wiederbelebung Schockbekämpfung Seitenlage

4 Herz-Lungen-Wiederbelebung: Die Herz-Lungen-Wiederbelebung ist Bestandteil der ErsteHilfe-Aus- und Fortbildung. Herzdruckmassage Um die Maßnahmen der Atemspende und Herzdruckmassage sicher zu beherrschen, ist regelmäßiges Üben zwingend erforderlich. Atemspende 3 4 Erste Hilfe an besonderen Einsatzstellen: An Großeinsatzstellen oder bei besonderer Gefährdung der Einsatzkräfte ist die Erste Hilfe frühzeitig zu organisieren. Über die vorsorgliche Anforderung von Rettungsfahrzeugen entscheidet der Einsatzleiter. 5

5 Sanitätsräume: In Atemschutz-Übungsanlagen müssen Sanitätsräume vorhanden sein, die ausschließlich für die Erste Hilfe und ärztliche Erstversorgung bestimmt sind. Hinweise zur Planung geben DIN Teil 1 Atemschutz- Übungsanlagen; Planungsgrundlagen und das Merkblatt für Sanitätsräume in Betrieben (GUV 0.1). Sonstige Hinweise: In Feuerwehreinrichtungen müssen an geeigneter Stelle Anleitungen zur Ersten Hilfe aushängen. Die darin einzutragenden Angaben sind auf dem neuesten Stand zu halten, z.b. Telefonnummern und Anschriften. Weitere Informationen: UVV Erste Hilfe, GUV 0.3 Merkblatt für Erste-Hilfe- Material, GUV 0.6 Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe, GUV 0.10 Merkblatt für Sanitätsräume in Betrieben, GUV 0.1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen als Aushang DIN A, GUV 30.1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen als Registerausführung, GUV Broschüre Erste Hilfe leicht gemacht Fachpublika Wehner, Eggenfelden Jede Verletzung bzw. jeder Gesundheitsschaden aus Anlass feuerwehrdienstlicher Tätigkeit ist dem Dienstvorgesetzten zu melden, z.b. dem zuständigen Einheitsführer oder dem Wehrführer. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Aufzeichnungen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Die dafür geeigneten Verbandbücher (GUV 40.6) können beim zuständigen Unfallversicherungsträger angefordert werden.

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