Erste Hilfe / Notfallorganisation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erste Hilfe / Notfallorganisation"

Transkript

1 16 Schwerpunkt Erste Hilfe / Notfallorganisation Jede Minute ereignen sich im Schnitt in den gewerblichen Betrieben zwei meldepflichtige Arbeitsunfälle mit teilweise schweren Verletzungen. Aber Notfälle sind nicht immer Unfälle. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen wie Kreislaufversagen, Zuckerschock oder Herzinfarkt können einen Erste-Hilfe-Einsatz erfordern. Eine durchdachte Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb kann lebensrettend sein. Foto: Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat Berlin

2 Schwerpunktthema April VMBG Zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb haben die Berufsgenossenschaften nach 15 Sozialgesetzbuch VII (SGB) die hierzu erforderlichen Maßnahmen in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention erlassen. Hiernach sind vom Unternehmer Vorkehrungen zu treffen, damit nach einem Unfall sofort erste Hilfe geleistet werden kann und eine evtentuell erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. Er muss die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Umfang und Organisation der ersten Hilfe haben sich dabei nach Art und Größe des Betriebes sowie nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle zu richten. Der Unternehmer steht mit der Umsetzung seiner Aufgaben nicht alleine da. Die Betriebsärzte sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, ihn und die sonst für den Arbeitsschutz zuständigen Personen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb zu beraten. Bestellung von Ersthelfern Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet unabhängig davon, ob er ausgebildeter Ersthelfer ist oder nicht. Keiner kann zur Verantwortung gezogen werden, so lange er nach seinen Möglichkeiten vorgeht. Hilft er aber nicht, kann er nach Strafgesetzbuch 323 c unterlassene Hilfeleistung - bestraft werden. Das betriebliche Rettungswesen ist nur dann erfolgreich, wenn für die Versorgung der Verletzten gut ausgebildetes Personal in ausreichender Anzahl im Betrieb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen erfüllen insbesondere die Ersthelfer, die in einer acht Doppelstunden umfassenden Grundausbildung geschult worden sind. Der Erste-Hilfe- Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber, den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus! Der Ersthelfer bleibt trotz seiner Ausbildung ein Laienhelfer, er kann und soll also keine ärztliche Behandlung ersetzen. Er soll vielmehr bis zum Eintreffen des Arztes, des Betriebssanitäters oder des Rettungswagens lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durch sachgerechtes Handeln die Folgen des Unfalls so gering wie möglich halten und eine Verschlimmerung verhindern. Betriebsgröße entscheidend In der BGV A1 ist geregelt, wie viele Ersthelfer mindestens in einem Unternehmen zur Verfügung stehen müssen. Jeder kleinere Betrieb mit zwei bis zu 20 anwesenden Beschäftigten braucht mindestens einen Ersthelfer. Darüber hinaus muss die Anzahl der Ersthelfer zehn Prozent der anwesenden Mitarbeiter betragen. Bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben liegt die Quote bei fünf Prozent. Die Erste Hilfe ist stets sicherzustellen. Mit anwesenden Beschäftigten sind diejenigen gemeint, die sich zu den betrieblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz im Unternehmen befinden. Es ist also nicht wie häufig angenommen die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens gemeint. Um die Erste Hilfe immer sicherzustellen, muss bei Wechselschichten, Sonn- und Feiertagsarbeit und in der Urlaubszeit darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern vor Ort ist. Bei der Bestimmung der Anzahl spielen auch die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle. So ist zu bedenken, wie viel Zeit vergeht, bis der Ersthelfer den Unfallort erreichen kann. Diese Frage stellt sich vorwiegend auf Bauund Montagestellen. Deshalb kann die notwendige Anzahl von Helfern dort erheblich höher liegen. Jedem Mitarbeiter muss bekannt sein, wer in seinem Arbeitsbereich Ersthelfer ist. Es ist daran zu denken, auch Frauen ausbilden zu lassen, wenn in dem Betrieb Frauen arbeiten. Foto: Schubert

3 18 In großen Betrieben (BGV A 1 27) müssen Betriebssanitäter eingesetzt werden. Ihre vornehmliche Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der erweiterten ersten Hilfe. Im Gegensatz zu den Ersthelfern, die sich an den möglichen Unfallorten oder in deren Nähe aufhalten und somit unmittelbar und sofort für eine Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, wird der Betriebssanitäter an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Unterweisung Alle Beschäftigten eines Unternehmens müssen informiert sein, was im Notfall zu tun ist. Deshalb müssen die Unternehmer bzw. die Vorgesetzten die Mitarbeiter/innen über das Verhalten in Notsituationen unterweisen und zwar vor Aufnahme der Beschäftigung, danach mindestens einmal jährlich. Jeder weiß, dass erworbene Kenntnisse mit der Zeit in Vergessenheit geraten. Dies gilt auch für Inhalte von Erste-Hilfe-Lehrgängen. Deshalb schreibt die Unfallverhütungsvorschrift auch eine Fortbildung in regelmäßigen Abständen vor. Dieses so genannte Erste-Hilfe-Training (Dauer: vier Doppelstunden) ist nach jeweils zwei Jahren zu wiederholen. Die Ausbildung und Fortbildung können u. a. von folgenden Stellen durchgeführt werden: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland Deutsche-Lebens-Rettungs- Gesellschaft Deutsches Rotes Kreuz Johanniter-Unfall-Hilfe Malteser-Hilfsdienst Unter den in der BGV A1 festgelegten Bedingungen kann die Berufsgenossenschaft auf Antrag auch andere Stellen für die Aus- und Fortbildung anerkennen. Dadurch kann z. B. ein großes Unternehmen seine Versicherten in eigener Verantwortung schulen. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die vereinbarten Teilnahmegebühren für den Erste-Hilfe-Lehrgang und das Erste-Hilfe-Training. Die Ausbildungsträger rechnen unmittelbar mit der Berufsgenossenschaft ab. Der Arbeitgeber trägt die übrigen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrtkosten). Für die Rettung und Versorgung sowie den fachgerechten Transport des Verletzten müssen geeignete Rettungsgeräte und -transportmittel im Betrieb zur Verfügung stehen. Es hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab, welche Einrichtungen bereitgehalten werden. Hierzu zählen z. B. Löschdecken, Rettungsgurte, Rettungsleinen, Sprungtücher, Atemgeräte, Krankentragen, Vakuummatratzen, gegebenenfalls Krankentransportwagen oder Rettungswagen. Rettungstransport Der fachgerechte Transport des Verletzten ist das notwendige Bindeglied zwischen der ersten Hilfe am Un- Fotos: Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat Berlin

4 Schwerpunktthema April VMBG fallort und der Heilbehandlung. Grundsätzlich genügt der Unternehmer seiner Verpflichtung, wenn er den Verletzten dem öffentlichen Rettungsdienst übergibt. Über Art und Ziel des Transportes entscheidet bei Notfällen das Rettungspersonal unter Mitwirkung der Leitzentrale. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der öffentliche Rettungsdienst alle Transportprobleme lösen kann. Für besonders kritische Fälle steht der Rettungshubschrauber zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein nahezu flächendeckendes Netz von derzeit 53 Rettungshubschrauberstationen. Die Noteinsätze der Hubschrauber werden von den örtlichen Leitstellen koordiniert, deshalb werden die Stationen vom Betrieb aus nicht direkt angerufen. Im Falle eines Unfalls oder Notfalls, ist eine der Notrufnummern 110 oder 112 zu wählen, dann kann in acht bis zehn Minuten ärztliche Hilfe mit dem Rettungshubschrauber am Unfallort sein. Verbandbuch führen - warum? Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten Unfällen im Betrieb um kleinere Verletzungen. Jede noch so geringfügige und harmlose Verletzung muss notiert werden. Hierdurch wird dokumentiert, dass sich der Beschäftigte die Verletzung während der Arbeit zugezogen hat. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der Erste-Hilfe-Leistungen können z. B. in einem Verbandbuch, einer Kartei oder per EDV gespeichert werden. Es wird empfohlen, ein Verbandbuch nach BGI bzw zu verwenden. Erste-Hilfe-Material Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, so weit sie der Durchführung der Ersten Hilfe dienen. Geeignetes Erste-Hilfe-Material ist z. B. in den nach DIN (kleiner Verbandkasten C) sowie in den nach DIN (großer Verbandkasten C) inhaltlich genormten Verbandkästen enthalten. Die Anzahl der vorzuhaltenden Verbandkästen im Betrieb hängt von der Größe des Betriebes ab. Die örtlichen Gegebenheiten der Arbeitsplätze sollen dabei beachtet werden. Wird z. B. in unterschiedlichen Werkhallen mit wenigen Personen gearbeitet, für deren Mitarbeiteran- Foto: MMBG zahl nur ein Kasten vorgesehen ist, sollten aus logistischen Gründen zur Sicherstellung der Ersten Hilfe doch für jede Halle ein Verbandkasten zur Verfügung gestellt werden. Ist ein großer Verbandkasten ausreichend, kann dieser auch durch zwei kleine Verbandkästen ersetzt werden. Diese sind dann an unterschiedlichen Stellen angebracht eventuell besser für jedermann erreichbar. Erste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich auf zubewahren, gegen schädigende Einflüsse, wie insbesondere Verunreinigungen, Nässe oder hohe Temperaturen geschützt unterzubringen, in ausreichender Menge bereitzuhalten, rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern. Wichtig ist, dass sowohl die Standorte und die Betriebsverbandkästen gekennzeichnet sind, um diese im Notfall schnell zu finden.

5 20 1. Rettungskette Die Rettungskette bildet die Verbindung zwischen Unfallort und Krankenhaus. Sie besteht aus fünf Gliedern und sorgt dafür, dass der Verletzte innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung 5. gelangt Notruf 3. Erste Hilfe Sofortmaßnahmen Rettungsdienst Krankenhaus Die Stärke der ersten drei Glieder ist durch den Betrieb beeinflussbar und muss besonders gestärkt werden, denn eine Kette kann nur so stark sein, wie ihr schwächstes Glied. Sofortmaßnahmen Diese bestehen darin, den Verletzten zu retten, die lebenswichtigen Funktionen wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten sowie zusätzliche Schädigungen zu vermeiden. Notruf Damit ein Notruf umgehend abgesetzt werden kann, muss jeder Mitarbeiter wissen, welche Telefone als Notruftelefone vorgesehen sind. Viele Betriebe telefonieren über ein firmeninternes Telefonnetz, mit dem es nicht möglich ist, eine Verbindung ins öffentliche Telefonnetz zur Rettungsleitstelle herzustellen. Es ist daher unerlässlich, die Notruftelefone zu kennzeichnen! Der Gebrauch eines Mobiltelefons hat sich schon vielfach als wahrer Segen erwiesen. Mit dem Handy konnte besonders bei Baustellen in entlegenen Bereichen schnell professionelle Hilfe mobilisiert werden. Zu beachten ist aber, dass die Mobiltelefonnetze nicht überall flächendeckend sind, und es in Einzelfällen vorkommen kann, dass keine Verbindung zum Rettungsdienst zustande kommt. Damit der Rettungsdienst schnellstmöglich den Einsatz durchführen kann, muss die Unfallmeldung richtig übermittelt werden. Hierzu sollte man nach dem Schema der W-Fragen vorgehen: Wo Was ist der Unfallort? ist passiert? (Brandunglück, Elektrounfall u. a.) Wieviel Verletzte brauchen Hilfe? Welche Art von Verletzung / Erkrankung? (Atemstillstand, starke Blutung u. a.) Wer meldet (Angabe des eigenen Namens) Wie kommt der Rettungswagen zum Verletzten (Zufahrt angeben) Warten auf Rückfragen (Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wird) Bei korrekter und vollständiger Beantwortung der Fragen enthalten die Antworten die wichtigsten Informationen, um helfen zu können. Denn auf Grund dieser Meldung entscheidet die Rettungsleitstelle, welche Maßnahmen eingeleitet werden, ob z. B. ein Notarzt zur Unfallstelle geschickt wird. Diese Fragen sollten zusammen mit den Notrufnummern im Bereich des Notruftelefons angebracht werden. In der Aufregung des Notfalls kann schnell die eine oder andere Angabe vergessen werden. Durch Nachfragen der Rettungsleitstelle geht dann wertvolle Zeit verloren. Erste Hilfe Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist der Verletzte weiter zu betreuen und zu versorgen, z. B. durch bequeme und sachgerechte Lagerung, beruhigenden Zuspruch, Ruhigstellung von Knochenbrüchen, Anlegen von Verbänden. Rettungsdienst Der Rettungsdienst übernimmt an der Notfallstelle den Verletzten und führt den schnellen und fachgerechten Transport zur nächsten geeigneten Klinik durch. Welches Transportmittel eingesetzt wird, entscheidet die Rettungsleitstelle bereits bei Eingehen des Notrufs. Krankenhaus Die Rettungskette endet mit der Aufnahme des Verletzten im Krankenhaus. Hier werden die eingeleiteten Maßnahmen fortgesetzt, die endgültige Diagnose gestellt, die begonnene Versorgung weitergeführt und die Heilbehandlung durchgeführt. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob die Heilbehandlung in einem auf diese Verletzung spezialisierten Krankenhaus erfolgen muss. Für die Behandlung besonders schwerer Verletzungen oder für Versicherte, die an einer Berufskrankheit leiden, unterhalten die Berufsgenossenschaften neun Unfallkliniken, zwei Kliniken für Berufskrankheiten sowie drei Unfallbehandlungsstellen (Ambulanzen). Dipl.-Ing. Horst Steinker Dipl.-Ing. Annette Schubert VMBG - Onlineservice Die Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften hält für Interessenten eine Liste mit den BG-Kliniken und deren Fachabteilungen auf ihrer Internetseite unter de/sites/ infosammlung/bg6_tabellebg-kliniken.doc zum Herunterladen bereit.

Erste Hilfe, Verbandbuch,

Erste Hilfe, Verbandbuch, Erste Hilfe, Verbandbuch, Unfallmeldung Unterweisung am 20.10.2012 Arbeitssicherheit im Gerüstbau Beratung Schulung Unterweisung Aufgabenwahrnehmung nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz Viktor Ricken Fachkraft

Mehr

Checkliste: Erste Hilfe

Checkliste: Erste Hilfe Checkliste: Erste Hilfe Nr. Prüfkriterium Ja Nein Maßnahmen ( V. / T. ) Rechtsgrundlage 1. Maßnahmen zur wirksamen Ersten Hilfe erforderliche Einrichtungen bereitstellen: Meldeeinrichtungen Sanitätsräume

Mehr

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht 1. Erste-Hilfe 3 2. Ausbildung von Ersthelfern 3 2.1. Erste-Hilfe-Ausbildung 4 2.2. Erste-Hilfe-Fortbildung

Mehr

A 2. Erste Hilfe. Allgemeines

A 2. Erste Hilfe. Allgemeines Allgemeines Erste Hilfe 10.98 Die Organisation der Ersten Hilfe im Feuerwehrdienst darf sich nicht auf den Feuerwehreinsatz beschränken. In Betracht kommen Erste-Hilfe-Leistungen auch bei Unfällen im Übungsdienst,

Mehr

Jahresschwerpunktthema Erste Hilfe

Jahresschwerpunktthema Erste Hilfe VERBAND DER DIÖZESEN DEUTSCHLANDS - AG ARBEITSSCHUTZ - Deckblatt Konzeptentwicklung Jahresschwerpunktthema Erste Hilfe Ersthelfer in den Kirchenstiftungen/gemeinden INHALTSREGISTER 01 02 Anschreiben Generalvikar

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 ERSTE HILFE Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer

Mehr

Tipps. Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

Tipps. Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege Tipps Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege Erste Hilfe kann lebensrettend sein Im Berufs- und Privatleben bestehen viele Unfallrisiken. Im Notfall schnell das Richtige tun dabei helfen Ihnen diese Tipps.

Mehr

Erste Hilfe Ersthelfer im Betrieb GUV-VA1

Erste Hilfe Ersthelfer im Betrieb GUV-VA1 Erste Hilfe Ersthelfer im Betrieb GUV-VA1 Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Bierstadter Straße 45 65189 Wiesbaden Telefon 0611 136-112 Telefax 0611 136-120 info@handwerk-hessen.de www.handwerk-hessen.de

Mehr

Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege Tipps Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege Am Arbeitsplatz und in der Freizeit bestehen viele Unfallrisiken. Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Seine Folgen müssen so gering wie

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

Betriebshelfer-Lehrgänge Erste-Hilfe-Training

Betriebshelfer-Lehrgänge Erste-Hilfe-Training ASB Trainingszentrum Rettungsdienst In der Vahr 61-63 28239 Bremen fon: (0421) 41097-19 fax: (0421) 41097-77 email: info@asb-trainingszentrum.de i_net: www.asb-trainingszentrum.de Betriebshelfer-Lehrgänge

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 1. Mai 2017 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze... 3 2 Erste-Hilfe-Leistung...

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

"Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe

Um NOTFALLs helfen zu können Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe "Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe Kostenfreie Erste Hilfe Ausbildung Erfüllung der BG-Vorgaben Individuelle Ausbildungskurse Präventionen Zusätzliche AED-Einweisung

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer Arbeits welt,

Mehr

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße Düsseldorf Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße Düsseldorf  Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße 1 40223 Düsseldorf http://www.luk-nrw.de Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Erste Hilfe lernen...

Erste Hilfe lernen... Erste Hilfe lernen......denn es ist ein gutes Gefühl helfen zu können. Acht Gründe, Erste Hilfe zu lernen und zu leisten Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Freizeit, im Urlaub oder im Straßenverkehr - jederzeit

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst 211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Gerüstet für den Ernstfall - Ausstattung für die Erste Hilfe auf Baustellen

Gerüstet für den Ernstfall - Ausstattung für die Erste Hilfe auf Baustellen Gerüstet für den Ernstfall - Ausstattung für die Erste Hilfe auf Baustellen Der AMD - der Betriebsarzt der Bauunternehmen Verfasser: Dipl.-Med. Hans-Kurt Hilbert Arbeitsmedizinischer Dienst der Bau-BG

Mehr

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Notruf & Erste Hilfe

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Notruf & Erste Hilfe Notruf & Erste Hilfe Allgemeines zur Ersten Hilfe Vielleicht war schon mal einer von Euch in einer Situation, in der Ihr die Hilfe eines Mitmenschen benötigt habt. Sei es zu Hause, auf Arbeit, in der Schule

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Ersthelfer Ersthelfer HI2814339 Zusammenfassung LI1927824 Begriff Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen

Mehr

Ein Unfall ist geschehen was tun?

Ein Unfall ist geschehen was tun? ASI Ein Unfall ist geschehen was tun? ASI 0.80 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht 1. Meldepflichtige Unfälle 2 2. Was ist zu unternehmen, wenn ein Unfall geschehen ist? 2 3.

Mehr

Betriebssanitäter- Ausbildung Tel (gebührenfrei)

Betriebssanitäter- Ausbildung Tel (gebührenfrei) Betriebssanitäter- Ausbildung 2018 www.johanniter-kurse.de ausbildung.unterfranken@johanniter.de Tel. 0800 0 19 15 15 16 (gebührenfrei) Erweiterte Erste Hilfe am Arbeitsplatz Laut Statistik ereignen sich

Mehr

ksg Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

ksg Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit ksg Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe Schule: Raum: Erstellt durch: gering 1 Prioritätstufen: mittel 2 Datum: hoch 3 Nr. Allgemein 1 Gibt es keinen Ersthilferaum

Mehr

Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance.

Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance. Einfach sicher. Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance. Darum unterstützen wir Ihr Engagement für passendes Notfallmaterial. 50% Rabatt auf Erste- Hilfe-Produkte Für den Notfall gerüstet.

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb

Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe Hilfsmittel für die Praxis Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Telefon: Anschrift: Ersthelfer: Telefon: im Bereich: der Abteilung: Ggf. weitere Telefon: Ersthelfer

Mehr

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Mehr

Ich kann Hilfe holen!

Ich kann Hilfe holen! Vorschulprogramm: Gruppenheft, Teil B: Ich kann Hilfe holen 55 Gruppenarbeitsheft Teil B: Ich kann Hilfe holen! Hilfe holen! Ich kann Hilfe holen! Ich kann Hilfe holen heißt, dass ich manchmal schon dadurch

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 ERSTE HILFE Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer

Mehr

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft Checkliste Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel Ausgabe 03/00 TA 20107 Checkliste für Mindestanforderungen an die Erste

Mehr

Gesucht werden: Ersthelfer in der Otto-Friedrich-Universität

Gesucht werden: Ersthelfer in der Otto-Friedrich-Universität PERSONALRAT UNIVERSITÄT BAMBERG INFO NR. 159/MAI 2007 Gesucht werden: Ersthelfer in der Otto-Friedrich-Universität Die Ersthelferausbildung ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer in die Lage versetzt,

Mehr

Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Material Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 512 (bisherige ) Erste-Hilfe-Material vom Januar 1998 (Hinweis: Geänderte Rettungszeichen in Abschnitt

Mehr

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format

Mehr

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb umfasst derzeit eine Grundschulung

Mehr

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Seine Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden.

Mehr

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht. Einleitung 3. Betriebliche Ersthelfer 4. Anzahl der Ersthelfer 4. Aus- und Fortbildung 4 3. Erste-Hilfe-Material

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Durchführungsanweisungen zur Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Durchführungsanweisungen zur Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Durchführungsanweisungen zur Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A5 (bisherige VBG 109) Durchführungsanweisungen vom Oktober 1994 zur Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Überlegungen zu einer Notfallzentrale für die Windenergiebranche

Überlegungen zu einer Notfallzentrale für die Windenergiebranche Überlegungen zu einer Notfallzentrale für die Windenergiebranche Dipl.-Ing. (FH) Holger Hämel Geschäftsführer Deutsche Windtechnik X-Service GmbH Spreewindtage, Potsdam 08.11. bis 10.11.2016 Ist-Situation

Mehr

BGV A5 NMBG. Erste Hilfe. Unfallverhütungsvorschrift. Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

BGV A5 NMBG. Erste Hilfe. Unfallverhütungsvorschrift. Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A5 (bisherige VBG 109) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe vom 1. April 1996 in der Fassung vom 1.

Mehr

vom Dezember 1993, in der Fassung vom Januar 1997 1)

vom Dezember 1993, in der Fassung vom Januar 1997 1) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe vom Dezember 1993, in der Fassung vom Januar 1997 1) mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1995 1) In die Fassung vom Dezember 1993 ist der 1. Nachtrag zu dieser

Mehr

GUV-I 8592. GUV-Informationen. Ersthelfer. Ausgabe Januar 2003. Gesetzliche Unfallversicherung

GUV-I 8592. GUV-Informationen. Ersthelfer. Ausgabe Januar 2003. Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8592 GUV-Informationen Ersthelfer Ausgabe Januar 2003 Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße 1, 81539 München www.unfallkassen.de 2003 by Fachpublika

Mehr

BGV A5. BG-Vorschrift. Erste Hilfe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 109)

BGV A5. BG-Vorschrift. Erste Hilfe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 109) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A5 (bisherige VBG 109) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe vom 1. Oktober 1994 in der Fassung vom

Mehr

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen Rechtssicher unterweisen BGV A1 BGR A1 Arbeitsschutzgesetz EU Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der

Mehr

Vorwort. Auch würden wir uns über Verbesserungsvorschläge und Anregungen aus den Reihen der Ausbilderinnen und Ausbilder freuen.

Vorwort. Auch würden wir uns über Verbesserungsvorschläge und Anregungen aus den Reihen der Ausbilderinnen und Ausbilder freuen. Vorwort Dieser Foliensatz enthält Lehrmaterial für die Unterweisung in den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und für den Lehrgang in Erste-Hilfe. Die Inhalte der einzelnen Lehrsequenzen wurden grundlegend

Mehr

Gerüstet für den Notfall?

Gerüstet für den Notfall? Erste Hilfe Gerüstet für den Notfall? Foto: Fotolia/Thomas Jansa Erste Hilfe 1/2018 www.dguv.de/lug Folie 2 Erste Hilfe kann nicht warten Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in den ersten fünf Minuten nach einem

Mehr

> Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS. sicher & gesund arbeiten

> Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS. sicher & gesund arbeiten > Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS sicher & gesund arbeiten > Inhaltsverzeichnis 1. Erste Hilfe organisieren... 4 2. Sofort aktiv werden... 8 3. Bewusstlosigkeit... 11 4. Blutende Wunden... 17 5.

Mehr

Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück

Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück Markus Drosten - Integrationsamt Hamburg Ewa Jakubczak - Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA) Agenda Integrationsamt und BIHA: Was wir machen

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Berufsgenossenschaft

Mehr

Erste-Hilfe-Artikel. Vorschriften und Normen Erste-Hilfe-Artikel

Erste-Hilfe-Artikel. Vorschriften und Normen Erste-Hilfe-Artikel Erste-Hilfe-Artikel Vorschriften und Normen... 139 Erste-Hilfe-Artikel... 142 Warum Erste-Hilfe-Artikel? Erste Hilfe Artikel Um Erste Hilfe leisten zu können, müssen entsprechende Einrichtungen in den

Mehr

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben

Mehr

Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele

Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele Gemäß 9 SGB VII: Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden

Mehr

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft

Mehr

Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz

Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst Seite - 1 - / 7 Handeln von Rettungsassistenten/-sanitätern im Rahmen der Notkompetenz Einleitung Der Rettungsassistent/-sanitäter (nachfolgend

Mehr

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Erste-Hilfe-Maßnahmen Situation Bergunfall Notruf Bergrettung Hubschrauber Erste-Hilfe-Maßnahmen Situation ti Bergunfall Was ist passiert? -Verletzung im kleinem Ausmaß -Knochenbrüche (u.u. Lebensgefahr) -Kreislaufprobleme

Mehr

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband 12 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband ARBEIT UND GESUNDHEIT BASICS Erste Hilfe INHALTSVERZEICHNIS Notfälle kommen plötzlich und unerwartet 3 Erste Hilfe leisten kann jeder 6 Wissen

Mehr

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement PRAXIS-Handbuch der

Mehr

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Fachliche Grundlagen Methodik / Didaktik Inhalt

Fachliche Grundlagen Methodik / Didaktik Inhalt In akut lebensbedrohlichen Situationen bedeutet Erste Hilfe zunächst die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Möglichst gleichzeitig sollte ein Notruf durch eine zweite Person durchgeführt werden.

Mehr

Betreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden

Betreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden Betreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden Ansprechpartner Dr. Alexander Schmidt Betriebsarzt SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-

Mehr

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) H-FOS-01 Seite 1 von 5 Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel) (begleitende sozialpädagogische Fachkraft) (PLZ,

Mehr

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst.

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst. Mitteilungen an die Eltern und Schüler der 8. Klassen Betr.: Betriebspraktikum In der Zeit vom 26.01. 13.02.2015 findet für die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8. Klassen unserer Schule ein Betriebspraktikum

Mehr

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte 05.09.2013 Vortragsinhalte 1. Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb - Rolle und Aufgaben 2. Der Sicherheitsbeauftragte als Gewinn fürs Unternehmen

Mehr

Checkliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall!

Checkliste Erste Hilfe. 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! Rüsten Sie Ihr Unternehmen jetzt für den Rettungsfall! 13 Fragen zur Ersten Hilfe, die Sie sich stellen sollten! In jedem Unternehmen kann es zu Arbeitsunfällen kommen, selbst bei umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz! Sie als

Mehr

Unterweisung. Dipl.-Ing. Michael Regenhardt NMBG

Unterweisung. Dipl.-Ing. Michael Regenhardt NMBG Unterweisung 1 Unterweisung was soll vermittelt werden? Sicherheits- und Gesundheitsschutz Unterweisung Sie ist eine Methode zur Vermittlung von Wissen Können Wollen (Information) (Fertigkeit) (Motivation)

Mehr

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen soll bis zum 19.3.2012 an die Universität Siegen, ZPE,

Mehr

Erste Hilfe bei Schulunfällen

Erste Hilfe bei Schulunfällen Angelika Röhr Erste Hilfe bei Schulunfällen Eine Schülerin hält sich den blutenden Arm, umringt von Mitschülerinnen und Mitschülern sie hat sich beim Pausenspiel eine größere Schürfwunde zugezogen. Eine

Mehr

ASI. Erste-Hilfe-Material ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

ASI. Erste-Hilfe-Material ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI Erste-Hilfe-Material ASI 0.9 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort. Erforderliche Mindestausstattung des Betriebs mit Verbandkästen 3 (Erste-Hilfe-Material). Erste-Hilfe-Material

Mehr

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied

Mehr

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1 Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Mehr

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten?

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten? Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten? Was passiert bei einem HIV-Test? Für einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht.

Mehr

Erste Hilfe Stationenlernen für die Grundschule

Erste Hilfe Stationenlernen für die Grundschule Erste Hilfe Stationenlernen für die Grundschule An jeder Schule und meist auch zu Hause kommt es fast täglich zu Unfällen. Oft sind es nur kleinere Verletzungen, die keinen Arztbesuch erfordern, die aber

Mehr

Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen.

Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen. Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen Seite 1 , 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder seit 1995 BF Chemnitz bis 2004 im Einsatzdienst Ausbildung

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015

Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Gerhard Kuntzemann Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte Vortragsinhalt Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel

Mehr

Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz

Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz 26.01.2018 1 ERSTE HILFE Die Rettungskette Sofort- Maßnahme Notruf Erste Hilfe Rettungs- Dienst Krankenhaus Kontrolle der Vitalfunktionen: - Bewusstsein -

Mehr

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt?

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Volkswagen pro Ehrenamt Seilerstraße 22 38440 Wolfsburg ehrenamt@volkswagen.de Häufig gestellte Fragen zu Volkswagen pro Ehrenamt. Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Wird die ehrenamtliche Tätigkeit

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle Der Tarifvertrag- Land (): Die Stufen der Entgelttabelle Übersicht: Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Gewährung höherer Erfahrungsstufen bei bereits Beschäftigten Beschleunigter Stufenaufstieg Sonderregelungen

Mehr

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe Arbeitshilfe Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Ersthelfer: Ersthelfer: Notruf: Durchgangsarzt: Krankenhaus: Verbandbuch Erste Hilfe der Firma: Bereich/Abteilung:

Mehr

Elektrischer Hausanschluss

Elektrischer Hausanschluss Elektrischer Hausanschluss Die vorliegende Broschüre soll Sie beim Anschluss ihres Gebäudes an unser Stromversorgungsnetz unterstützen. Ihr Elektroinstallateur ist gerne bereit, mit Ihnen die verschiedenen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. 2015 -

Mehr

A N G E B O T S K A T A L O G FÜR DAS JAHR 2015

A N G E B O T S K A T A L O G FÜR DAS JAHR 2015 Cottbus Spree-Neiße-West e.v. Aus- und Fortbildung Ostrower Damm 2 03046 Cottbus Telefon 0355/22242 Fax 0355/3819343 Hinweise A N G E B O T S K A T A L O G FÜR DAS JAHR 2015 von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Mehr

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Titel der Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Zielsetzung der Arbeitsanweisung: Mit dieser AA soll gewährleistet werden,

Mehr

Die meisten Befragten, die in diesem Sommer schon Urlaub hatten, haben sich in diesem gut (39 %) oder sogar sehr gut (46 %) erholt.

Die meisten Befragten, die in diesem Sommer schon Urlaub hatten, haben sich in diesem gut (39 %) oder sogar sehr gut (46 %) erholt. Urlaub Datenbasis: 1.089 Personen, die diesen Sommer schon Urlaub hatten Erhebungszeitraum: 10. bis 21. August 2015 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Die meisten

Mehr

Notfallfrüherkennung und therapie: Verbesserung der Laienschulung oder mehr Training für Profis? Prof. Dr. med. Peter Sefrin Würzburg

Notfallfrüherkennung und therapie: Verbesserung der Laienschulung oder mehr Training für Profis? Prof. Dr. med. Peter Sefrin Würzburg Notfallfrüherkennung und therapie: Verbesserung der Laienschulung oder mehr Training für Profis? Prof. Dr. med. Peter Sefrin Würzburg Früherkennung führt zur Konsequenz der sofortigen Intervention sprich

Mehr

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER (Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt

Mehr

Erste Hilfe 1. Bronze Silber Gold Spezial BK JS KN KK F 1H N LK/WK

Erste Hilfe 1. Bronze Silber Gold Spezial BK JS KN KK F 1H N LK/WK Erste Hilfe 1 63 2 Erste Hilfe Die Rettungskette Die Hilfeleistung bei einem Unfall kann vereinfacht wie eine Kette verstanden werden. Diese Kette besteht aus fünf Gliedern. Die einzelnen Maßnahmen bei

Mehr