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1 Merkblatt Versicherungsausweis Für Ihre soziale Sicherheit

2 Versicherungsausweis richtig gelesen Ein Versicherungsausweis kann ein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit dieser Information schafft die SVE Klarheit. Die Sulzer Vorsorgeeinrichtung sendet ihren Versicherten jeweils zu Jahresbe ginn den neuen Ver si che rungs ausweis zu. So abschreckend die vielen Zahlen auch sein mögen, eine kurze Kontrolle lohnt sich. Ver sicherungsausweise der Vorsorge müs sen kein Buch mit sieben Siegeln sein. Zum besseren Verständ nis finden Sie nach folgend ein Muster bei spiel eines Versicherungsausweises mit den dazugehörenden Erläuterungen und Erklä run gen. Um die ausgewiesenen Leistungen zu verstehen, benötigen Sie zusätzlich das gültige Reglement der Vor sorgeeinrichtung. Dort ist z.b. aufgeführt, wie hoch die Spar beiträge sind, damit Sie das Anwachsen Ihres Altersguthabens im Vergleich zum Vorjahr nachvollziehen können. Wer heutiges Einkommen und künftige Rente miteinander vergleicht und sich darüber Gedanken macht, wie er einmal von der AHV und der 2. Säule leben will, tut gut daran, die Entwicklung seines Altersguthabens im Auge zu behalten. Auf unserem Aus weis werden der aktuelle Stand des Altersguthabens angezeigt und im untersten Abschnitt die projizierten Leistungen bis Alter 65 dargestellt. Wem die prognostizierte Rente zu klein ist, kann unter Umständen zusätzliche freiwillige Einkäufe leisten. Nähere Angaben dazu sind auf Ihrem persönlichen Versicherungsausweis ersichtlich. Mit unserem Renten rechner ( können Sie zudem u.a. die Auswirkungen von Einkäufen auf Ihre künftigen Rentenleistungen simulieren. Sämtliche Informationen, welche Sie zur Bedienung des Rentenrechners benötigen finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis.

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4 1 Versicherungsausweis per jeweiligem Stichdatum. 2 Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater: Sie beant worten Ihnen gerne alle Fragen im Zusammenhang mit Ihren Leis tungen bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung. 3 Ihre persönlichen Daten, wie Eintrittsdatum in die Vorsor ge ein richtung. Beachten Sie dazu auch die Auf nahmebedingungen unter Art. 2 im Reglement. 4 Vom jährlich gemeldeten massgebenden Lohn wird der Koordinationsbetrag abgezogen. Die Differenz ergibt den versicherten Verdienst, welcher die Grundlage aller fol genden Berechnungen ist. 5 Die monatlichen Beiträge werden auf der Basis des versicherten Lohnes erhoben und setzen sich aus dem Sparbeitrag und dem Risikobeitrag (Tod und Invalidität) zusammen. Die Höhe der Beitragssätze bestimmen sich einerseits aufgrund des Alters des Versicherten, andererseits aufgrund der gewählten Beitragsskala (s. dazu Anhang 1 des Vorsorgereglements). 6 Der Monatsbeitrag des Arbeitgebers setzt sich ebenfalls aus Sparbeitrag und Risikobeitrag zusammen. Gemäss dieser Alterskategorie leistet der Arbeitgeber den Sparbeitrag für die Altersleistung mit 11,2% des Versichertenlohnes und den Risikobeitrag für Invalidität/Tod mit 1,8% des Versicherten lohnes. Dies ergibt ein Total des Monatsbeitrages von 13%. 7 Ein Versicherter kann bei voller Arbeitsfähigkeit sein Altersguthaben mit einer oder mehreren freiwilligen Einlagen erhöhen und damit die für ihn versicherten Leistungen verbessern. 8 Der Versicherte kann bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistung einen Betrag (mind. CHF ) für Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Er werb und Erstellung von Wohneigentum, Beteiligung am Wohneigen tum oder Rückzahlung von Hypothekardarlehen) geltend machen. 9 Für jeden Versicherten wird ein individuelles Alters konto geführt, aus dem das Alters guthaben ersichtlich ist. 10 Dieser Zinssatz wird vom Stiftungsrat festgelegt. Der Zins wird auf dem Stand des Altersguthabens am Ende des Vorjahres berechnet und am Ende jedes Kalenderjahres dem Altersguthaben gutgeschrieben. 11 Dem Alterskonto jedes mindestens 25 Jahre alten Versicherten wird am Ende jedes Kalenderjahres eine Altersgutschrift bestehend aus den Sparbeiträgen des Ar beitnehmers und des Arbeitsgebers gutgeschrieben. 12 Betreffend Einlagen siehe Ziffer 7. Die Fei zügig keitsleistung hat der Versicherte bei Eintritt in die Vor sorge einrichtung einzubringen sowie die bisherige Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung und die Form des Vorsorgeschutzes mitzuteilen. 13 Bezieht sich auf Vorbezüge für den Erwerb von Wohnei gentum oder bei Ehescheidung den an den geschiedenen Ehe gatten überwiesenen Anteil aus dem Altersguthaben. 14 Stand des Altersguthabens per des Vor jahres. 15 Der BVG-Anteil des Altersguthabens per des Vorjahres 16 Altersguthaben per Stichtag, aufgeteilt in gesamtes Altersguthaben (SVE) und davon Anteil BVG. 17 Für die Finanzierung von Wohneigentum steht dem Versicherten ein Betrag bis zur Höhe der aktuellen Frei zügigkeitsleistung zur Verfügung. Aktive Versicherte, die das 50. Altersjahr vollendet haben, dürfen die Freizügigkeitsleistung, wie sie im Alter 50 bestanden hat, oder falls höher die halbe aktuelle Freizügigkeitsleistung vorbeziehen bzw. verpfänden. Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF Be züge sind nur alle fünf Jahre zulässig. Für die Ver pfändung steht die gleiche Freizügigkeitsleistung zur Verfügung wie für den Vorbezug. 18 Der Stand des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Heirat wird dem Versicherten angezeigt, sofern die Sulzer Vorsorgeeinrichtung davon Kenntnis hat. 19 Wird ein Versicherter invalid, so berechnen sich die Leis tungen von einem erhöhten Altersguthaben. Dieses ba siert auf dem angesammelten Altersguthaben, berechnet auf den jenigen Zeitpunkt, an welchem die Bei trags zahlung endet, und einem Zuschlag. Der für die Zuschlagsberechnung einzusetzende versicherte Lohn entspricht dem Dur chschnitt der versicherten Löhne der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles. Die Invalidenrente wird er mittelt aufgrund des erhöhten Alters guthabens und des Um wandlungs satzes gemäss Anhang 1 des SVE-Re gle ments.

5 20 Die Ehegattenrente resp. die Lebenspartnerrente beträgt 60% der im Zeitpunkt des Todes versicherten In va liden rente. Der Anspruch auf eine Ehegattenrente ent steht in dem auf den Tod folgenden Monat, frühestens jedoch nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Ar beit gebers. Nach dem Tod eines Altersrentners beträgt die Ehe gatten rente, je nach der vor Beginn der Altersrente gewählten anwartschaftlichen Ehegattenrente, 60% oder 100% der lau fenden Altersrente. Der Anspruch auf eine Lebens par tnerrente setzt u.a. voraus, dass die gegenseitige Unter stüt zungspflicht der Vorsorgeeinrichtung schriftlich mittels Unterstützungsvertrag zu Lebzeiten des Versicherten gemeldet wurde. 21 Bezüger einer Invalidenrente haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anrecht auf eine Kinderrente in der Höhe von 20% der bezogenen Invalidenrente. Stirbt ein Versicherter vor oder nach seiner Pensionierung, so erhält jedes seiner noch nicht 18 Jahre alten Kinder eine Waisenrente. Diese wird bis zur Voll endung des 18. Altersjahres (für in Ausbildung stehende längstens bis zum 25. Altersjahr) gewährt. 22 Stirbt ein Versicherter oder Bezüger einer Alters- bzw. In validenrente, so wird den anspruchsberechtigten Hinterlassenen ein einmaliges Todesfallkapital in der Höhe von 150% der gemäss Art. 15 versicherten oder laufenden Invalidenrente ausgerichtet. Nach Beginn der Alters- bzw. Invalidenrente nimmt das versicherte Todesfallkapital monatlich um 1/20 bis auf null ab. Das Todesfallkapital ist veränderlich, da es auf der Invalidenrente basiert und diese sich auf Grund der laufenden Verzinsung und der resultierenden Altersgutschriften ebenfalls verändert. 23 Die projizierten Alterskapitalien basieren auf den Annah men, dass der versicherte Lohn gleich bleibt und das Alters guthaben mit den angegebenen Zinssätzen im laufenden Jahr sowie in den Folgejahren verzinst werden kann. 24 Umwandlungssätze gemäss Anhang 1 des SVE-Reglements. 25 Der Anspruch auf eine Altersleistung entsteht bei Been digung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt in den Ruhestand, frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahrs. Die Altersleistung wird in Form einer Altersrente ausgerichtet. Das Altersguthaben kann jedoch auch ganz oder teilweise als Al ters kapital bezogen werden. Die Altersrente wird ermittelt aufgrund des im Zeitpunkt des Rücktritts vorhandenen Al ters guthabens und des Umwandlungssatzes. Eben so muss die Wahloption zwischen der 60% und der 100% Ehegat tenrente berücksichtig werden. Die gültigen Um wandlungssätze finden Sie im Anhang 1 des SVE-Re gle ments. 26 Sie haben die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Arbeit nehmerbeiträge selber zu bestimmen. Neben dem Basisplan haben Sie die Wahl zwischen dem Komfort- oder Superplan, um höhere Sparbeiträge zu leisten. Die Sparbeiträge des Ar beitgebers sind bei allen drei Plänen gleich hoch. Die Wahl möglichkeit besteht bei Eintritt sowie einmal pro Jahr, jeweils per 1. Juli, und ist der SVE spätestens bis zum 31. Mai schriftlich mittels Anmeldeformular mitzuteilen. 27 In der letzten Spalte ersehen Sie die jeweils gültigen Ar tikel des Reglements der Sulzer Vorsorgeein richtung. Än dert der Lohn oder andere Fak toren wie z.b. Zins, Koordinationsabzug etc., ändern auch alle Leistungen. Deshalb sen den wir Ihnen jährlich einen Ver siche rungsausweis. Der Ver sand erfolgt in der Regel spätestens bis im Frühling des laufenden Jahres. Selbstverständlich können Sie jeder zeit direkt bei unserem Kundenberater Team einen Ver sicherungs ausweis bestellen. Die effektiven Leistungen werden nach dem jeweils aktuell geltenden Re gle ment aus bezahlt. Der für die Leistungs be rechnung mass ge bende Umwandlungssatz ist nicht ga ran tiert und der Zins satz für die Verzinsung des Alters gut habens kann jederzeit angepasst werden.

6 Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unser Kundenberater Team. Wer für Sie zuständig ist, sehen Sie auf Ihrem persönlichen Versicherungsausweis. Besuchen Sie uns auf unserer Website: Hier erhalten Sie allgemein interessante Informationen zur SVE. Sulzer Vorsorgeeinrichtung Ihr Kundenberater Team Sulzer Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 12 Postfach 8401 Winterthur Schweiz Telefon Fax Aus diesem Merkblatt lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Massgebend sind die aktuellen Gesetzes- und Reglementsbestimmungen.

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