Öffentliche Sitzung des Gemeinderats
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- Johann Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
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1 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Am Montag, 31. Januar 2011, Uhr, hat im Bürgersaal des Rathauses in Friesenheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden mit nachstehender Tagesordnung: Mitgliedschaft Wirtschaftsregion Offenburg / Ortenau GmbH (WRO); hier: Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion vom / Tätigkeitsbericht - Drucksache Nr. 05/ Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Vorberatung des Satzungsentwurfs - Drucksache Nr. 02.1/ Vorlage des Rechenschaftsberichts 2009; Feststellung der Jahresrechnung nach 95 Gemeindeordnung - Drucksache Nr. 06/ Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Wasserwerke Friesenheim; - Drucksache Nr. 07/ Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Abwasserbeseitigung Friesenheim; - Drucksache Nr. 08/ Vorlage des Jahresabschlusses 2009 des Naherholungsgebietes Baggersee Schuttern; - Drucksache 09/ Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Photovoltaik Friesenheim; - Drucksache 10/ Vorlage des Jahresabschlusses 2009 des Friesenheimer Baulands; - Drucksache Nr. 11/ Frageviertelstunde Armin Roesner Bürgermeister
2 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 05/2011 INFORMATIONS-VORLAGE Wirtschaftsförderung Elmar Henninger Mitgliedschaft Wirtschaftsregion Offenburg / Ortenau GmbH (WRO); hier: Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion vom / Tätigkeitsbericht Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Information Beschluss Empfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht der WRO zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung In der Gemeinderatssitzung vom 15. November 2010 hat die SPD-Fraktion mündlich den Antrag gestellt, über den Austritt aus der Wirtschaftsregion Offenburg / Ortenau (WRO) zu beschließen. Vor einer Beratung über diesen Antrag sollte jedoch die WRO die Gelegenheit erhalten, ihren Tätigkeitsbericht vorzustellen und Handlungsfelder aufzuzeigen. Die Beschlussfassung über den Antrag der SPD - Fraktion ist in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen vorgesehen. In der Sitzung vom 12. November 2007 hat der Gemeinderat Friesenheim beschlossen, der Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau (WRO) ab 2008 beizutreten. Der 1988 gegründeten Wirtschaftsregion Offenburg / Ortenau (WRO) gehörten vor dem Beitritt von Friesenheim 43 von 51 Kommunen des Ortenaukreises, der Ortenaukreis, die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein sowie die Handwerkskammer Freiburg an. Im Jahre 2011 sind inzwischen 48 von 51 Kommunen des Ortenaukreises Mitglied, lediglich drei Kommunen sind noch nicht beigetreten. Im Jahr 2005 wurden neue Strukturen geschaffen und die WRO neu aufgestellt: Seit Juli 2005 tritt die WRO als GmbH (vorher: GbR) auf. Den Vorsitz hat 2009 Oberbürgermeister Matthias Braun, Oberkirch, übernommen. Die Geschäftsführung hat seit September 2005 Herr Manfred Hammes inne.
3 Für die Mitgliedschaft in der WRO zahlt die Gemeinde Friesenheim jährlich etwa Euro (80 Cent / Einwohner). Herr Hammes wird in seinem Tätigkeitsbericht detailliert auf die einzelnen Aufgabenfelder der WRO eingehen sowie den Nutzen für die Gemeinde Friesenheim darstellen. Finanzierung: entfällt keine Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 02.1/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Bauamt Markus Reinbold Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Vorberatung des Satzungsentwurfs Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Kenntnis Empfehlung Beschluss GR X X BA X X GR X X GR/OR X X Empfehlung: 1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Flächenermittlung und die Kalkulation der Abwassergebühren, insbesondere die Auswertung der Luftbilder und die Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen, auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs vorgenommen werden. 2. Die Ortschaftsräte sind zum Satzungsentwurf zu hören.
4 Sachverhalt/Begründung 1. Ausgangslage Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04. März 2010 den seitherigen Gebührenmaßstab als rechtswidrig angesehen. Die Gemeinden dürfen bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch Niederschlagswasser nicht den sogenannten einheitlichen Frischwassermaßstab zugrunde legen. Nach diesem Urteil müssen alle Gemeinden in Baden-Württemberg eine gesplittete Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung einführen. Die Gemeinden müssen daher die Abwassergebühren neu berechnen. 2. Satzungsentwurf Niederschlagswassergebühr Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Bei der zukünftigen Gebührenerhebung wird die Niederschlagswassergebühr anhand der bebauten und befestigten Teilflächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke berechnet. Insoweit hat der Gemeinderat eine Ermessenentscheidung zu treffen über die Berücksichtigung unterschiedlicher Versiegelungsarten durch einen Gewichtungsfaktor (Abflussbeiwert), Notüberläufe von Sickermulden/Zisternen durch einen Gewichtungsfaktor. Zusammen mit anderen Gemeinden in der Region hat die Verwaltung zu diesem Zweck gemeinsame Gewichtungsfaktoren erarbeitet. Hintergrund ist die Überlegung, die Beschlussfassung in den beteiligten Gemeinden soweit wie möglich aufeinander abzustimmen, damit die Niederschlagswassergebühren in der Region zukünftig nach einheitlichen Kriterien erhoben werden können. Die Abwassersatzung ist um die versiegelten Grundstücksflächen zu ergänzen. Der Satzungsentwurf sieht folgendes vor:... Versiegelte Grundstücksfläche
5 (1) Maßgebend für die Berechnung der überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen der angeschlossenen Grundstücke ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes, bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen (gemessen in m 2 ) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit wie folgt festgesetzt wird: a) nicht wasserdurchlässige Flächen: Bodenflächen mit Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen und sonstigen wasserundurchlässigen Befestigungen mit Fugenverguss, pressverlegt, knirschverlegt oder auf Beton verlegt sowie Dachflächen ohne Begrünung Faktor 1,0 b) wenig wasserdurchlässige Flächen: Pflaster, Platten, Fliesen, Verbundsteine und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss oder mit wasserdurchlässigem Fugenverguss und auf sickerfähigem Untergrund verlegt sowie Kiesschüttdächer Faktor 0,7 c) stark wasserdurchlässige Flächen Bodenflächen mit Porenpflaster ( Sickersteinen, Ökopflaster ), Kies- oder Schotterflächen, Schotterrasen, Rasengittersteinen, Rasenoder Splitfugenpflaster befestigt sowie Gründächer Faktor 0,4 d) Für Tiefgaragen mit Dachbelag gelten die Faktoren für Dachflächen entsprechend. Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach den Buchstaben a) bis c), welche der betreffenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Versiegelte Flächen, von denen das anfallende Niederschlagswasser regelmäßig in einer Sickermulde, Rigolenversickerung, einem Sickerschacht oder einer ähnlichen Versickerungsanlage versickert und nur über einen Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit 10 vom Hundert der Fläche berücksichtigt. Dies gilt nur für Flächen oder Flächenanteile, für die die angeschlossenen Versickerungsanlagen ein Stauvolumen von 1 m 3 je angefangene 50 m 2 angeschlossene Fläche und mindestens ein Stauvolumen von 2 m 3 aufweisen. (4) Versiegelte Teilflächen, von denen das anfallende Niederschlagswasser regelmäßig über eine Niederschlagswassernutzungsanlage (Zisterne) genutzt und nur über einen Notüberlauf und/oder eine Drosseleinrichtung den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden
6 a) mit 10 vom Hundert der Fläche berücksichtigt, wenn das dort anfallende Niederschlagswasser ganz oder teilweise im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser (z.b. für Toilettenanlagen, Waschmaschinen u.ä.) genutzt wird, b) mit 50 vom Hundert der Fläche berücksichtigt, wenn das dort anfallende Niederschlagswasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird. Dies gilt nur für Flächen oder Flächenanteile, für die die angeschlossenen Niederschlagswassernutzungsanlagen ein Speichervolumen von 1 m 3 je angefangene 50 m 2 angeschlossene Fläche und mindestens ein Speichervolumen von 2 m 3 aufweisen. (5) Abs. 3 und 4 gelten entsprechend für sonstige Anlagen, die in ihren Wirkungen vergleichbar sind. (6) Der Gebührenschuldner hat die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen, ihre Versiegelungsart sowie Art und Umfang vorhandener Versickerungsanlagen und Niederschlagswassernutzungsanlagen mittels eines Erklärungsformulars anzuzeigen. Das Erklärungsformular beinhaltet einen Lageplan, der von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. In das Erklärungsformular sind die für die Berechnung der Flächen, die an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen sind, notwendigen Maße einzutragen. Das Volumen der Versickerungsanlagen und Niederschlagswassernutzungsanlagen ist nachzuweisen. Unbeschadet amtlicher Nachprüfung wird aus dieser Anzeige die Berechnungsfläche ermittelt. Sie ist bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ab dem folgenden Monat nach Beginn der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen zu berücksichtigen. (7) Änderungen der nach Abs. 6 erforderlichen Angaben hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde unverzüglich in gleicher Form mitzuteilen. Sie sind bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ab dem der Fertigstellung der Änderung folgenden Monat zu berücksichtigen. Die im beigefügten Satzungsmuster (Anlage) in Ansatz gebrachten Gewichtungsfaktoren orientieren sich an Erhebungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA). An die Festlegungen in dieser Satzungsregelung wird die Auswertung der Luftbilder und der Fragebogen anknüpfen, der zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen an die Grundstückseigentümer versandt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Vorschläge des Satzungsmusters zu übernehmen und die Flächenermittlung sowie die Kalkulation der Abwassergebühren auf dieser Grundlage vorzunehmen. 3. Weiteres Vorgehen Die Ortschaftsräte sind zum Satzungsentwurf zu hören. Sobald die Flächenermittlung und die Kostenberechnung vorliegen, werden die gesplitteten Abwassergebühren berechnet. Dem Gemeinderat wird die Berechnung anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
7 Die Abwassersatzung wird danach entsprechend geändert und an die neuen Vorgaben angepasst. Finanzierung: entfällt Satzungsentwurf Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 06/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Rechenschaftsberichts 2009; Feststellung der Jahresrechnung nach 95 Gemeindeordnung Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Beschluss: einstimmig Die Jahresrechnung 2009 wird gemäß 95 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Die Solleinnahmen und Sollausgaben 1) des Verwaltungshaushalts ,90 2) des Vermögenshaushalts ,39 3) des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge ,57 b) Ferner werden festgestellt: 1) die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mit ,95 2) das Gemeindevermögen auf mit ,89 3) der Endstand der allgemeinen Rücklage auf mit ,96 4) der Schuldenstand auf mit ,78 c) Die Mehrausgaben nach der Jahresrechnung werden genehmigt.
8 d) Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung: Nach 95 der Gemeindeordnung ist die Gemeinde verpflichtet, eine Jahresrechnung zu erstellen und das Ergebnis vom Gemeinderat feststellen zu lassen. Nachstehend werden die wesentlichen Eckpunkte des Abschlusses aufgezeigt. Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Betrag in Höhe von (Plan: ) ab. Eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt konnte in Höhe von erwirtschaftet werden. Der Planansatz wurde um unterschritten. Der Vermögenshaushalt erreicht ein Volumen von (Plan: ). Davon entfallen 57 % auf Baumaßnahmen und 23 % auf den Erwerb von Grundstücken und von Fahrnissen. Da keine Kredite im Kameralhaushalt aufgenommen wurden, sank der Schuldenstand auf , das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 43. Der Schuldenstand einschließlich der Eigenbetriebe beläuft sich auf insgesamt (Vorjahr ), das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 673 (Vorjahr 623 ). Davon entfallen (43 /Einwohner) auf den Kameralhaushalt und (630 /Einwohner) auf die Eigenbetriebe. Auf die Erläuterungen zum Schuldenstand wird auf Seite 51 des Rechenschaftsberichts hingewiesen. Die vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage betrug Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von ,24 entnommen. Danach beträgt der Rücklagenstand ,95. Die Mindestrücklage beläuft sich auf Das Anlagevermögen beträgt Diesem Vermögen stehen Eigenmittel in Höhe von (98,57 %) und Fremdmittel in Höhe von (1,43 %) gegenüber. Das Rechnungsergebnis wird im beigefügten Rechenschaftsbericht erläutert. Finanzierung: entfällt Rechenschaftsbericht/Jahresrechnung 2009
9 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 07/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Wasserwerke Friesenheim; Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Beschluss: einstimmig Der Jahresabschluss 2009 der Wasserwerke Friesenheim wird gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite mit ,77 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag und Aufwand mit ,54 c) Der Jahresverlust mit ,04 d) Der Jahresverlust wird auf die neue Rechnung vorgetragen. e) Die Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr werden genehmigt. f) Der Jahresbericht 2009 wird zur Kenntnis genommen.
10 Sachverhalt/Begründung Nach 16 Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresverlustes 2009 zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust in Höhe von ,04 auf die neue Rechnung vorzutragen. Alle Angaben sind im beigefügten Jahresabschluss zusammengestellt. Jahresabschluss 2009 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 08/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Abwasserbeseitigung Friesenheim; Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Beschluss: einstimmig Der Jahresabschluss 2009 der Abwasserbeseitigung Friesenheim wird gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite mit ,08 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag und Aufwand mit ,65 c) Der Jahresgewinn mit ,73 d) Der Jahresgewinn wird auf die neue Rechnung vorgetragen. e) Die Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr werden genehmigt.
11 f) Der Jahresbericht 2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung Nach 16 Eigenbetriebsgesetz stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresgewinns 2009 zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe ,73 von auf die neue Rechnung vorzutragen. Alle Angaben sind im beigefügten Jahresabschluss zusammengestellt. Jahresabschluss 2009 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 09/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Jahresabschlusses 2009 des Naherholungsgebietes Baggersee Schuttern; Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Beschluss: einstimmig Der Jahresabschluss 2009 des Naherholungsgebiets Baggersee Schuttern wird gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite mit ,68
12 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag und Aufwand mit ,64 c) Der Jahresgewinn mit ,67 d) Der Jahresgewinn wird auf die neue Rechnung vorgetragen. e) Die Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr werden genehmigt. f) Der Jahresbericht 2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung Nach 16 Eigenbetriebsgesetz stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresgewinns 2009 zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von ,67 auf die neue Rechnung vorzutragen. Alle Angaben sind im beigefügten Jahresabschluss zusammengestellt. Jahresabschluss 2009 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 10/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Jahresabschlusses 2009 der Photovoltaik Friesenheim; Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Beschluss: einstimmig Der Jahresabschluss 2009 der Photovoltaik Friesenheim wird gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt:
13 a) Die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite mit ,73 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag und Aufwand mit ,66 c) Der Jahresverlust mit 2.487,00 d) Der Jahresverlust wird auf die neue Rechnung vorgetragen. e) Die Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr werden genehmigt. f) Der Jahresbericht 2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung Nach 16 Eigenbetriebsgesetz stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresverlusts 2009 zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust in Höhe von 2.487,00 auf die neue Rechnung vorzutragen. Alle Angaben sind im beigefügten Jahresabschluss zusammengestellt. Jahresabschluss 2009 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 11/2011 BESCHLUSS-VORLAGE Rechnungsamt Reinhard Seitz Vorlage des Jahresabschlusses 2009 des Friesenheimer Baulands; Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss
14 Beschluss: einstimmig Der Jahresabschluss 2009 des Friesenheimer Baulands wird gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite mit ,57 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung im Ertrag und Aufwand mit ,48 c) Der Jahresgewinn mit 6.824,27 d) Der Jahresgewinn wird auf die neue Rechnung vorgetragen. e) Die Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr werden genehmigt. f) Der Jahresbericht 2009 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung Zum wurde der Eigenbetrieb Friesenheimer Bauland gegründet. Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, Bauland zu erwerben, das Bauland zu erschließen und das Bauland zu verwerten. Nach 16 Eigenbetriebsgesetz stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresgewinns 2009 zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 6.824,27 auf die neue Rechnung vorzutragen. Alle Angaben sind im beigefügten Jahresabschluss zusammengestellt. Jahresabschluss 2009
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