Energie. Markt. Wettbewerb. Mediadaten 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energie. Markt. Wettbewerb. Mediadaten 2015"

Transkript

1 Energie. Markt. Wettbewerb. Mediadaten 2015

2 Verlagsangaben Verlag: ener gate gmbh Norbertstr. 5 D Essen Telefon Telefax info@energate.de Geschäftsführung: Marc Hüther, Dirk P. Lindgens Amtsgericht Essen HRB Ust-IdNr.: DE ISSN-Nr.: Redaktion und Projekt leitung: Stefanie Dierks Telefon (Homeoffice) redaktion@emw-online.com Michaela Tix Telefon redaktion@emw-online.com Anzeigen: Beatrice van Dijk Telefon Telefax anzeigen@energate.de Satz: conenergy agentur gmbh Norbertstraße 5 D Essen Telefon Telefax Lieferadresse für Beilagen: IC GmbH Lettershop Stefan Hoppe Teilungsweg Essen-Kettwig Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug. Kurzcharakteristik Seit 2003 bietet die Fachzeitschrift e m w Energie, Markt, Wettbewerb zuverlässiges Marktwissen für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft. Seitdem hat sie sich zu einem Leitmedium der Branche entwickelt. Auch 2015 werden renommierte Autoren alle zwei Monate über die bewegenden Themen der Branche berichten allerdings im neuen e m w-design! Der großangelegte Relaunch verleiht der e m w nicht nur ein modernes, hochwertiges Cover sowie einen noch leserfreundlicheren Inhaltsbereich. Auch neue Formate, prominente Interviews und weitere attraktive Features sind Teil der neuen e m w, die sich trotzdem treu bleibt. Soviel sei gesagt: Die Rubrik Energiemarkt Schweiz ist ein neuer, fester Bestandteil jeder Ausgabe. Darin berichten anerkannte Experten über die Ereignisse der Schweizer Branche, die sich momentan im Umbruch befindet. Seien Sie also gespannt! Folgende Themenfelder werden in jeder e m w kompetent aufbereitet: Regulierung & Netze Handel & Beschaffung Marketing & Vertrieb Organisation & IT Erzeugung & Effizienz In der Rubrik Marktüberblick erhält der Leser eine wertvolle Orientierungshilfe über die bedeutenden und am Markt aktiven Unternehmen einer bestimmten Branche. Das regelmäßige Spezial widmet sich wechselnden thematischen Schwerpunkten. Ergänzende Interviews, Nachrichten, Personalien, Erklärungen zu Stichworten oder Buchbesprechungen ergänzen das Angebot jeder Ausgabe. Wir gewähren 15 % Agenturprovision. Die e m w richtet sich an die Experten der Energiewirtschaft. An Personen, die Wert auf fundiertes Hintergrundwissen legen, die nicht verpassen dürfen, wie sich der Markt entwickelt.

3 In welcher Branche sind die Leser der e m w tätig? Welche Stellung in ihrem Betrieb haben die Leser der e m w? 61 % Energie- und Wasserversorgung 17 % sonstige Industrie 9 % Beratung 3 % Kreditinstitut und Versicherungsgewerbe 3 % Anwaltskanzlei 2 % Verband 2 % Verlag/Presse 3 % Sonstige 50 % Breichsleiter/Abteilungsleiter 20 % Inhaber/Vorstand/Geschäftsführer 26 % Sonst. Angestellter Wie viele Personen lesen eine Ausgabe der e m w? 45 % der Befragten gaben an, dass die e m w von 1-3 weiteren Personen im Unternehmen gelesen wird. Bei 25 % der Befragten waren es sogar 5 oder mehr Personen. Basis: e m w Umfrage Druckauflage: 3500 Hefte Art der Verbreitung Anteil an der Gesamtauflage Unsere Ziele Abonnierte Auflage Zirkulation über energiewirtschaftliche Kongresse, Events, Fachveranstaltungen namhafter Veranstalter Direktversand an gemäß der Zielgruppe ausgewählte Probeleser Belegexemplare Einzelheftbestellungen 36 % 25 % 12 % 7 % 20 %

4 Termine & Themen 2015 Ausgaben Erscheinungstermin Anzeigenschluss Themenschwerpunkte Messen, Kongresse, Veranstaltungen *e m w-medienkooperation Marktüberblick Netze in der Energiewende E-world energy & water* Februar BDEW Netze März Portfoliomanagement Perspektiven für den Gasmarkt ICG-Branchentreffen Gas* April Hannover Messe* April Stadtwerke Jahrestagung* Mai Abrechnung Erfolg durch neue Geschäftsfelder BDEW-Kongress* Juni Energiemanagement nach ISO Zukunft Kraft-Wärme- Kopplung VKU Stadtwerkekongress* September Deutscher Energiekongress* November Beratung für die Energie wirtschaft Stadtwerke 2020 aktuelle Herausforderungen VKU Verbandstagung November Contracting Energieeffizienz und Energiemanagement Handelsblatt Jahrestagung* 2016 Smart Metering, Energiedatenmanagement, Messund Zählwesen

5 Anzeigenpreise Format + 1 Zusatzfarbe + 2 Zusatzfarben + 3 Zusatzfarben (4-farbig) 1/1 Seite 2.250, , , ,- 1/2 Seite 1.125, , , ,- 1/3 Seite 750,- 845,- 935,- 998,- 1/4 Seite 675,- 750,- 840,- 900,- 1/8 Seite 355,- 395,- 445,- 480,- Stellenanzeigen + 1 Zusatzfarbe + 2 Zusatzfarben + 3 Zusatzfarben (4-farbig) je mm/spalte 2,90 3,20 3,60 3,80 Zusatzoption in der Rubrik Marktüberblick Veröffentlichung von Logo und Firmenbeschreibung (max. 600 Zeichen): 300,- Kombi Print/Online Beruf & Karriere * Online-Anzeige + Print-Anzeige (1/4 Seite 4c) Laufzeit drei Monate: 900,- *keine AE-Vergütung Rabatte Malstaffel 2 x 4 % 3 x 6,5 % 4 x 8 % 5 x 12 % 6 x 15 % Mengenstaffel 2 Seiten 5 % 3 Seiten 8 % 4 Seiten 10 % 5 Seiten 15 % 6 Seiten 20 % Beilagen/Beihefter: Beilage bis 25 g 300,- /1.000 Stk. (plus Postgebühren), je weitere 5 g 25,- /1.000 Stk. Beihefter 4.890,- /6.690,- (4/8 Seiten) Druckdaten: Dateien in 4 c Euroskala angelegt Bilder eingebettet oder als separate Datei Schriften in Zeichenwege umgewandelt oder eingebettet Dateiformate: druckaufgelöste PDF, EPS, TIFF Sonstiges: Zuschlag je Sonderfarbe (HKS/Pantone) auf Preis 450,- Nicht in einem o. g. Format angelieferte Dateien können zu einem Preis von 85,- /Stunde konvertiert werden Spaltenbreiten 1 Spalte 56 mm 2 Spalten 116 mm 3 Spalten 176 mm Alle Preise zzgl. MwSt

6 Anzeigenformate Formate im Satzspiegel 1/1 Seite 263 mm hoch 1/2 Seite hoch 86 mm breit 263 mm hoch 1/2 Seite quer 129,5 mm hoch 1/3 Seite hoch 56 mm breit 263 mm hoch 1/3 Seite quer 85 mm hoch 1/4 Seite hoch 86 mm breit 129,5 mm hoch 1/4 Seite quer 63 mm hoch 1/8 Seite hoch 41 mm breit 63 mm hoch 1/8 Seite quer 28 mm hoch Formate im Anschnitt alle Formate zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seitenaußenkanten 1/1 Seite mm hoch 1/2 Seite hoch mm breit mm hoch 1/2 Seite quer 146,5+3 mm hoch 1/3 Seite hoch 75+3 mm breit mm hoch 1/3 Seite quer 96+3 mm hoch 1/4 Seite hoch mm breit 146,5+3 mm hoch 1/4 Seite quer 71+3 mm hoch 1/8 Seite hoch 45+3 mm breit 80+3 mm hoch 1/8 Seite quer 33+3 mm hoch Sonderformate & Sonderdrucke: Sie interessieren sich für ein Werbe-Sonderformat oder einen Sonderdruck? Sehr gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Inselanzeigen, Störer und weitere Sonderformen. Profitieren Sie von qualifizierten Artikeln aus der e m w und nutzen Sie Sonderdrucke als Ihren Kommunikationsverstärker. Alle Artikel werden in unveränderter Form aufbereitet und mit einer Titelseite im e m w-layout als Sonderdruck neu generiert. Preise auf Anfrage.

7 Dena-Chef Berlin (energate) Stephan Kohler, Chef der halbstaatlichen Deutschen Energieagentur (Dena), fordert eine Beschränkung bei den erneuerbaren Energien. Wir müssen den hohen Zubau der erneuerbaren Energien reduzieren, sagte er auf der Tagung Stadtwerke 2012 in Berlin. Vordringlich sei aktuell die Aufrüstung der anderen Systeme, die für eine sichere Energieversorgung wichtig seien: Netze, intelligente Zähler oder Speicher. Man müsse die einzelnen Bestandteile wieder synchronisieren, sonst laufen wir in extreme Ineffizienzen. Er fordert zudem ein Gesamtkonzept in Sachen Energieversorgung und nicht nur das ständige Drehen an einzelnen Schrauben. Am Netzausbau führe dabei kein Weg vorbei, so Kohler weiter. Die Ergebnisse der Dena-Netzstudie 2 aus dem Jahr 2010 seien überholt. Man sei damals beispielsweise von einer Winderzeugungsleistung an Land von MW bis 2020 ausgegangen. Heutige Ausbauszenarien gehen von bis MW onshore aus. In Schleswig-Holstein seien MW Onshore- Windleistung installiert, die Maximallast betrage in dem Bundesland aber nur MW. Dass Aufgrund dieser Entwicklungen höhere Kosten auf die Verbraucher zu kommen, sei unvermeidlich. Der Umbau des Energiesystems kostet Geld. Die Energiewende sei schließlich nicht mit den alten Strukturen umzusetzen. Kohler forderte auch den regulatorischen Rahmen anzupassen. Die Regulierungsbehörde braucht einen anderen Arbeitsauftrag. Die Bundesnetzagentur sollte zu einer Innovationsagentur werden, die ihr Augenmerk stärker auf Forschung und Entwicklung setzt. Nur die Kostenseite der Netzbetreiber zu betrachten, wie in der Vergangenheit geschehen, ist laut Kohler zu wenig. Allerdings weiß auch er: Der Chef der Bundesnetzagentur wird auch immer daran gemessen, inwieweit er die Kosten bei den Unternehmen senkt. Im September will die Energieagentur ihre neue Studie zu den Verteilnetzen vorstellen (energate berichetete). (Fortsetzung auf Seite 3) Nr.5 September ener gate Verlag Inhalt > EEG-Umlage könnte über fünf Cent steigen > BDEW: Keine Neukonzeption des EEG vor der Bundestagswahl > Pfalzwerke-Rückkauf wird zur Hängepartie > Erneuerbaren-Engagement abhängig von Größe > Plattform für Erneuerbare Energien gestartet > Europas Stromnetze am Limit > Neue Orga für konventionelle Kraftwerke > Steuerungskreis für Energiewende nimmt Arbeit auf > Energiegipfel mit Stadtwerken > EnviaM plant Milliardeninvestitionen > Fast zwei Drittel der Windleistung an der Börse > Eon sichert sich Option auf Steag- Wärme > CEER: Regulierer sollen Marktanreize kontrollieren > Umfrage: Energieeffizienz wird immer wichtiger > Siemens schraubt Erwartungen runter > Power-to-gas is a Schmarrn > Teldafax-Manager wechselt nach Oranienburg > Strompreise steigen weiter Weitere Nachrichten finden Sie online: > Ungarn stellt Nabucco infrage > Jeder kann Gas durch Ukraine leiten > Annäherungen im Endlager-Streit > CEER veröffentlicht Benchmarkbericht Marktdaten Strom Marktdaten Gas Marktdaten Öl EPEX Spot Day Base EPEX Spot Day Peak TTF Day Ahead NCG Day Ahead Brent Index Opec Korbpreis Euro/MWh Euro/MWh US-Dollar/Barrel 41,63-2,47 43,80-2,56 24,25 +0,00 24,40 +0,00 118,49 +0,50 115,80 +0,30 ener gate messenger Meldungen und Preisdaten aus der energate-redaktion TOPMELDUNG INHALTSVERZEICHNIS EU-STUDIE AUCH DEUTSCHLAND KÖNNTE 2020-ZIEL VERFEHLEN 1 AUCH DEUTSCHLAND KÖNNTE GROSSBRITANNIEN STEIGT SCHNELLER AUF 2020-ZIEL VERFEHLEN AUSSCHREIBUNGEN UM 1 MACHNIG ZUM WIRTSCHAFTSSTAATSSEKRETÄR Berlin (e21.info) - Deutschland könnte an den natio- ERNANNT 2 nalen Ausbauzielen der EU BRASILIANER BESTELLEN GAMESA UND STORNIEREN für Erneuerbare Energien VESTAS 2 bis 2020 scheitern. Das zeigt SÜDDEUTSCHE VERSORGER KAUFEN WINDPARK 3 eine Studie der TU Wien 14 Staaten verpassen ihr Erneuerbarenziel. Bildquelle: Buchachon/Fotolia und der Energy Economics IBC SOLAR BAUT ERSTE MEGAWATT-ANLAGE IN JAPAN 3 Group im Auftrag von "Keep PHOENIX SOLAR VERBÜNDET SICH IN JORDANIEN 3 on track", einer Vereinigung von Erneuerbaren-Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen wie Fraunhofer ISI, die MT-ENERGIE MUSS AUF KREDITGEBER HOFFEN 3 die Einhaltung der Ziele überwacht. Demnach werden 14 BUNDESLÄNDER TESTEN BRENNSTOFFZELLEN-ZÜGE 4 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich, Großbritannien und Spanien, die fest vereinbarten Erneuerbaren-Ziele für FRAUNHOFER IFF TESTET MOBILEN GROSSSPEICHER 4 das Jahr 2020 verfehlen, wenn sie ihre Energiepolitik nicht MARKTDATEN 5 deutlich ändern. Bei den vier Staaten Deutschland, Finnland, Irland und Slowakei bestehen Zweifel, ob sie ihre nationalen Ziele erreichen. Lediglich neun von 27 untersuchten Ländern sind auf dem richtigen Weg, so das Ergebnis der Studie. Falk. Er fordert zudem die Staats- und Regierungschefs auf, Wirkliche Positivbeispiele seien aber nur Dänemark und Italien. Andere Länder wie Bulgarien, Österreich oder Schweden auf die Nationalstaaten heruntergebrochene Erneuerbaren- beim Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober verbindliche, seien zwar "well on track", die Erneuerbaren-Ziele aber so Ziele für 2030 zu beschließen. EU-weit müssten die Erneuerbaren dann einen Anteil von mindestens 30 Prozent am wenig ehrgeizig, dass zum Erreichen kaum politische und ökonomische Anstrengungen notwendig sind. Bruttoendenergieverbrauch haben. "Aus Klimaschutzgründen wären sogar 45 Prozent notwendig", so Falk./yc Die EU-Staaten hatten sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern. Daraus leitete sich für Deutschland POLITIK ein 18-Prozent-Ziel ab. Laut Studie würde diese Marke bei den aktuellen Bedingungen mit 17,9 Prozent knapp verpasst. SYSTEMWECHSEL Unter veränderten Rahmenbedingungen könnten jedoch 21 GROSSBRITANNIEN STEIGT SCHNEL- Prozent überschritten werden. "Deutschland als Vorreiter beim Klimaschutz sollte dieses Ergebnis nicht auf sich sitzen LER AUF AUSSCHREIBUNGEN UM lassen", kommentierte Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Die Bundesregierung müsse jetzt auf den Gebieten Wärme und Mobilität Fördergelder für erneuerbare Energien um. Zum einen hat London (e21.info) - Die britische Regierung schichtet ihre deutlich entschlossener handeln als bisher, fordert er. Außerdem gebe es ein schlechtes Bild ab, wenn vier der fünf dre- Ökostromprojekten im Rahmen des neuen Programms "Con- sie das Budget für die laufende erste Ausschreibung von ckigsten Kohlekraftwerke Europas in Deutschland stehen, so tracts for Difference" um 95 auf 300 Mio. Pfund (382 Mio. 1 TOPMELDUNG POLITIK Dr. Heiko Lohmann THEMA DES MONATS Interview mit Carl Hagert, Koch Supply & Trading TOPIC OF THE MONTH Interview with Carl Hagert, Koch Supply & Trading Ausgabe 10 Oktober Ausgabe 9 September aktuell I informativ I kompetent INHALTSVERZEICHNIS Thurgau verbietet umweltgefährdende Zusätze beim Fracking 1 Ensi erteilt keinen Blankoscheck 2 Kleinkraftwerk Birseck mit stabilem Gewinn E-Bikes auf Schweizer Strassen 2 Warnung vor zwei Preiszonen in Deutschland 2 Verdi kämpft mit VKU und BDEW für dezentralen Leistungsmarkt 2 EnBW-Chef: Düsseldorf macht gute Rendite 3 Energetische Sanierung lässt Mieten steigen 3 EU-Minister diskutieren Versorgungssicherheit 4 Bratusek sieht Effizienz als Antwort auf Versorgungsfragen 4 Sachsen und Brandenburg bangen um Braunkohle-Projekte 4 Verbund verlässt französischen Erzeugungsmarkt 5 Marktdaten 6 Marktdaten 7 Frauenfeld (energate) - Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will umweltgefährdende Zusätze beim Fracking verbieten. Dazu hat der Regierungsrat ein Gesetz über die Nutzung des Untergrundes entworfen. Fracking soll gemäss Gesetzesentwurf nicht wie beispielsweise in Bern per se verboten werden (energate berichtete). Verbieten möchte der Regierungsrat jedoch in diesem Zusammenhang die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen. Er bestimmt, welche chemischen Substanzen verwendet werden dürfen und welche ausgeschlossen sind. Zudem darf das Fracking keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Wasserqualität haben. Nach einer externen Vernehmlassung, in der der Gesetzesentwurf grundsätzlich gut aufgenommen worden sei, gehe die Vorlage als nächstes zur Beratung an den Grossen Rat, teilte der Kanton mit. Der Gesetzesentwurf thematisiert neben Fracking auch sämtliche weitere Formen der Nutzung des Untergrunds wie zum Beispiel Lagerinfrastrukturen im Boden oder die Erforschung von Bodenschätzen. Nötig sei das neue Gesetz, weil die Nutzung des Untergrunds im Thurgau aktuell nur rudimentär geregelt sei, so der Kanton. Auch könne nicht mit einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung gerechnet werden. Der Bund hat bei der kantonalen Nutzung des Untergrundes keine Kompetenzen, sagte Hans Rudolf Trüeb, ein auf Umweltrecht spezialisierter Jurist, zu energate. Trüeb unterstützte die Nordostschweizer Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, beide Appenzell, Glarus, Zug und Schwyz bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen Mustergesetzes. Auch der Thurgauer Gesetzesentwurf basiert auf diesem Mustergesetz. Durch diese Vereinheitlichung soll die Rechtssicherheit verbessert werden, so Trüeb weiter. In der Schweiz ist die Lage hinsichtlich Nutzung des Untergrunds und dem umstrittenen Fracking alles andere als übersichtlich. Während beispielsweise Freiburg und die Waadt bereits ein Moratorium beschlossen haben, stimmt das Berner Stimmvolk in absehbarer Zukunft über die Stopp-Fracking-Initiative ab. Die besagten Nordostschweizer Kantone wollen gemäss ihrem Mustergesetz von einem Fracking-Verbot absehen. Das Gesetz sieht jedoch hohe Hürden vor. Wer eine Konzession erhalten will, muss Gewähr für eine umweltverträgliche Erschliessung und Nutzung der Gasvorkommen bieten. Zudem dürfen einem solchen Tiefenbohrungsprojekt unabhängig von der Technik keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen entgegenstehen, so Trüeb./si Mediadaten 2015 Werben Sie auch erfolgreich in: Foto: Linde Group ISSN markt & trends: Gewerblicher Eigenverbrauch im EEG 2.0 e21.thema Wasserstoff Energiespeicher der Zukunft? Bindeglied zwischen Strom, Gas, Wärme und Mobilität technik & innovation: stadt & raum: Sicherheit auf Ladesäulen für Meereswindparks Kreuzfahrtschiffe e21.magazin für die Köpfe der Energiewende Die Fachzeitschrift e21.magazin fokussiert alle zwei Monate innovative Themen und zukunftsträchtige Entwicklungen im Bereich Erneuerbare Energien. Das e21.magazin jetzt auch für das ipad. Tablet-gerecht dargestellt inklusive multimedialer Inhalte ISSN-Nr.: ener gate Gasmarkt Der ener gate Gasmarkt ist der monatliche Hinter grundbericht für den deutschen Gasmarkt. Er enthält die wichtigsten Entwicklungen zu Rahmen bedingungen, Unternehmen, Netzen, Geschäften, Märkten und Preisen. ener gate Gasmarkt erscheint zweisprachig auf Deutsch und Englisch. e21.newsletter die energiewende täglich im blick e21.info e21.info & e21.newsletter die Energiewende täglich im Blick Tägliche Nachrichten und Informationen über Themen u. a. zur Markt integration der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, intelligenten Energieanwendungen sowie Smart World. wdie e21.info-app mit allen aktuellen Nachrichten aus der e21.info-redaktion auch für das ipad optimiert. NEU: Seit 2014 auch mit PDF 9 14 ISSN-Nr.: ener gate Netze Im Branchenreport ener gate Netze sind die wichtigsten Themen und Entwicklungen im Netzbereich zusammengefasst. Aktuelle Informationen, Analysen und Hintergrundberichte werden durch die ener gate Redaktion recherchiert und aufbereitet. messenger aktuell I informativ I kompetent Kohler fordert Reduzierung des Erneuerbaren-Zubaus Nr. 82 I ener gate Messenger informiert täglich aktuell über alle wichtigen Entwicklungen im deutschen Energiemarkt. Plus: News- und Preisdaten-Archiv online sowie Zugriff per PDA oder Mobiltelefon über mobil.energate.de. Die ener gate-app mit allen aktuellen Nachrichten aus der ener gate-redaktion auch für das ipad optimiert. messenger.ch Thurgau verbietet umweltgefährdende Zusätze beim Fracking ener gate Messenger Schweiz Der ener gate messenger Schweiz liefert die wichtigsten Nachrichten des Tages sowie die wichtigsten Preis- und Marktdaten der Schweizer Energiebranche. Weitere Highlights: Ausführliche Montags ausgabe mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse der vergangenen Woche in französischer Sprache + Archiv- und Downloadfunktion für Nachrichten und Marktdaten online

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen des ener gate Fachverlages für Anzeigen und Fremdbeilagen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehreren Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht oder nicht vollständig erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat dieser, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, bei einem ihm eingeräumten Nachlass den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmemenge entsprechenden Nachlass zu erstatten. Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt (z.b. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) oder sonstiger Umstände, die der Verlag nicht zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, so ist der Auftrag zum nächst möglichen Zeitpunkt auszuführen. Kann eine spätere den Zweck nicht erreichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. Kann die Zeitschrift aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist die Haftung des Verlages nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 9 eingeschränkt. 5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich zu machen. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Nichtlieferung von Druckunterlagen entbindet ihn nicht von der Bezahlung bestellter Anzeigen. Der Verlag gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und fordert für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz. Reklamationen wegen mangelhaften Drucks von verspätet angelieferten Druckunterlagen kann der Verlag nicht akzeptieren. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten- ausgeschlossen. Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Copyproofs und Reinzeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Auftraggeber von Chiffreanzeigen darf der Verlag gegenüber Dritten nicht nennen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) unleserlich geschriebene Anzeigentexte, telefonisch aufgegebene Anzeigen, telefonisch erteilte Korrekturen oder verstümmelte Telefaxübermittlung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. b) Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können geändert werden, soweit dies aus technischen Gründen erforderlich ist, eine Veröffentlichung der Anzeige in dem betreffenden Heft ansonsten nicht möglich wäre und der Zweck der Anzeige hierdurch nicht beeinträchtigt wird. In diesen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung des Blattes beim Verlag ein, so hat der Auftraggeber die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Verlages entstehenden Kosten zu tragen. d) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen unverzüglich bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine unverzügliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. e) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Abbestellungen von Anzeigen, Beiheftern und Beilagen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenschlusstermin erfolgen. g) Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers entfällt jeglicher Nachlass. h) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß 26 Absatz 1 und 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin. Stadtmagazin für Leute mit Kindern Mediadaten Nr. 08 2012 INFORMATIONEN Informationen Mediadaten Nr. 08 2012 Zum Heft Die»Libelle«ist das Stadtmagazin für Familien in Düsseldorf und Umgebung. Idee Die»Libelle«fördert

Mehr

Die Zeitung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erscheint einmal pro Semester in einer Auflage von 6000 Exemplaren.

Die Zeitung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erscheint einmal pro Semester in einer Auflage von 6000 Exemplaren. Mediadaten, Stand 08/2010, Seite 1 von 6 Termine Die Zeitung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erscheint einmal pro Semester in einer Auflage von 6000 Exemplaren. Verbreitung Auslage in der Hochschule, in

Mehr

www.arbeitsrecht.de MedIa-daten 2016 das Portal zum arbeits- und Sozialrecht!

www.arbeitsrecht.de MedIa-daten 2016 das Portal zum arbeits- und Sozialrecht! MedIa-daten 2016 das Portal zum arbeits- und Sozialrecht! MedIa-daten 2016 Kurzcharakteristik: ist eines der führenden arbeitsrechtlichen Informationsportale in Deutschland. Eine juristische Fachredaktion

Mehr

Mediadaten 2015 company.news

Mediadaten 2015 company.news Mediadaten 2015 company.news Mittelstandsbank Gültig ab 1. Januar 2015 Inhalt Kurzcharakteristik Zielgruppe Erscheinungsweise und -termine Auflage, Verkaufspreis und Vertrieb nformate und -preise Beilagen

Mehr

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314. Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berufsverbandes Information Bibliothek e. V. für Anzeigenaufträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berufsverbandes Information Bibliothek e. V. für Anzeigenaufträge Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Berufsverbandes Information Bibliothek e. V. für Anzeigenaufträge Stand: 1 Dezember 2014 I. Allgemeines Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

weiterbildung aktuell 2015/2016

weiterbildung aktuell 2015/2016 Das Nachschlagewerk für Personalentwicklung... Österreichs Anbieter auf einen Blick mediadaten weiterbildung aktuell 2015/2016... das Nachschlagewerk für die Personalentwickung Wen erreicht es? Österreichs

Mehr

Media-Daten 2013. www.arbeitsrecht.de. Das Portal zum Arbeits- und Sozialrecht!

Media-Daten 2013. www.arbeitsrecht.de. Das Portal zum Arbeits- und Sozialrecht! Das Portal zum Arbeits- und Sozialrecht! Kurzcharakteristik: ist eines der führenden arbeitsrechtlichen Informationsportale in Deutschland. Eine juristische Fachredaktion informiert tagesaktuell über die

Mehr

Stand 01/2013. magazin. Zeitschrift für die Mitglieder des Deutschen Bridge - Verbands e.v. Mediadaten

Stand 01/2013. magazin. Zeitschrift für die Mitglieder des Deutschen Bridge - Verbands e.v. Mediadaten Stand 01/2013 magazin Zeitschrift für die Mitglieder des Deutschen Bridge - Verbands e.v. Mediadaten Bridge Magazin Fakten Kurzcharakteristik Das Bridge Magazin ist die Bridge-Publikation in Deutschland

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Ziffer 1-23

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Ziffer 1-23 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Ziffer 1-23 Ziffer 1 "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen

Mehr

Mediadaten 2014 Gültig ab 1. Januar 2014

Mediadaten 2014 Gültig ab 1. Januar 2014 Nr. 1 Februar 2014 Nr. 2 April 2014 Nr. 3 Juni 2014 Nr. 4 August 2014 Nr. 5 Oktober 2014 Nr. 6 Dezember 2014 1 14 2 14 3 14 4 14 5 14 6 14 Mediadaten 2014 Gültig ab 1. Januar 2014 Verlagsangaben Verlag:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net. 1. Werbeauftrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net. 1. Werbeauftrag Seite 1 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net 1. Werbeauftrag (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz

Mehr

ProAlter Selbstbestimmt älter werden

ProAlter Selbstbestimmt älter werden ProAlter Selbstbestimmt älter werden Media-Daten & Anzeigenpreisliste Nr. 9, gültig ab 1. Januar 2014 www.kda.de www.proalter.de Warum es sich lohnt, mit den Medien des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

MEDIADATEN 2015. Preisliste Nr. 1, gültig ab 1. Juli 2014 alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit

MEDIADATEN 2015. Preisliste Nr. 1, gültig ab 1. Juli 2014 alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit MEDIADATEN 2015 Preisliste Nr. 1, gültig ab 1. Juli 2014 alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit TITEL - Verlagsangaben Preisliste Nr. 1, gültig ab 1. Juli 2014 TITEL Deine Region

Mehr

Media-Daten 2009. Der Bausachverständige. 10% Kombi-Rabatt mit der Zeitschrift

Media-Daten 2009. Der Bausachverständige. 10% Kombi-Rabatt mit der Zeitschrift Media-Daten 2009 Der Bausachverständige Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit Anzeigentarif Nr. 5 vom 1. Januar 2009 10% Kombi-Rabatt mit der Zeitschrift Anzeigentarif

Mehr

e21.magazin für die köpfe der energiewende

e21.magazin für die köpfe der energiewende für die köpfe der energiewende die energiewende täglich im blick Nr.5 September 2014 www.e21.info ener gate Verlag e21.thema Wasserstoff Energiespeicher der Zukunft? Bindeglied zwischen Strom, Gas, Wärme

Mehr

Haus & Grund Mediadaten Stand

Haus & Grund Mediadaten Stand Haus & Grund Mediadaten Stand 01.01.2015 geprüft Print-Anzeigen 1/1 Seite 184 x 252 mm 210 x 297 mm* 1/2 Seite quer 184 x 124 mm 210 x 143 mm* 1/2 Seite hoch 103 x 297 mm* 1/3 Seite quer 184 x 84 mm 210

Mehr

Mediadaten 2015 bis 2016

Mediadaten 2015 bis 2016 GiveA International trade fair for promotional products G ivea GiveA 4. bis 6. Februar 2016 Messe Stuttgart GiveA G ivea ivea G www.giveadays.com NEWS MESSEZEITUNG FAIR NEWSPAPER GiveA 50 cyan 100 yellow

Mehr

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge des Erich Schmidt ESV GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G 10785 Berlin -- im Folgenden ESV genannt --. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

MEDIADATEN 2015 JOBS Stand 01.01.2015

MEDIADATEN 2015 JOBS Stand 01.01.2015 Wir vernetzen die Finanzbranche MEDIADATEN 2015 JOBS Stand 01.01.2015 Inhouse Consulting 2% 2% 43% Führungskräfte 23% Frauen 24% 11% 1% 57% Angestellte 77% Männer 2% 7% 1% 1% 11% 6% 8% 6% 3% 12% 14% 24%

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

NEU AB JANUAR 2016. Mediadaten 2016 Gültig ab 1. Januar 2016

NEU AB JANUAR 2016. Mediadaten 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 NEU AB JANUAR 2016 Mediadaten 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 CHARAKTERISTIK Aus dem e21.magazin wird e21.digital Das Innovationsmagazin von ener gate. e21.digital stellt ab 2016 Branchentrends und Innovationen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Ostfriesland. Mediadaten. Magazin. Preisliste Nr. 19. Die Monatsillustrierte. Norden

Ostfriesland. Mediadaten. Magazin. Preisliste Nr. 19. Die Monatsillustrierte. Norden Ostfriesland Magazin Die Monatsillustrierte 2015 Norden Ostfriesland Magazin Norderney 2015 Baltrum Langeoog Spiekeroog Wangerooge Juist esens Borkum Wittmund Hage norden Jever WiLHeLmsHaven aurich Friedeburg

Mehr

Produkte & Charakteristik

Produkte & Charakteristik energate-messenger.de Das Online-Portal für die Energiewirtschaft Mediadaten 2015 Gültig ab 1. Januar 2015 energate-messenger.de Das Online-Portal für die Energiewirtschaft Produkte & Charakteristik Börsentäglicher

Mehr

2012 gültig ab 01.01.2012

2012 gültig ab 01.01.2012 MEDIADATEN 2012 gültig ab 01.01.2012 Allgemeine Informationen Kurzcharakteristik: Das Flensburg Journal ist ein regional erscheinendes Magazin für die Stadt Flensburg, die Region Flensburger Fördenland

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

MONUMENTE. Media-Daten 2016. Magazin für Denkmalkultur in Deutschland. MONUMENTE ist das ideale Werbemittel für. Leserkreis

MONUMENTE. Media-Daten 2016. Magazin für Denkmalkultur in Deutschland. MONUMENTE ist das ideale Werbemittel für. Leserkreis MONUMENTE Magazin für Denkmalkultur in Deutschland Media-Daten 2016 MONUMENTE Die Fördererzeitschrift der Deutschen Stiftung Denkmalschutz dient der Erfüllung des Stiftungsauftrages, eine große Fördergemeinde

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Media-Daten 2015 IBR VPR IMR. Zeitschrift für Immobilien- und Baurecht. Zeitschrift für Vergabepraxis und -recht

Media-Daten 2015 IBR VPR IMR. Zeitschrift für Immobilien- und Baurecht. Zeitschrift für Vergabepraxis und -recht 2015 IBR Zeitschrift für Immobilien- und Baurecht VPR Zeitschrift für Vergabepraxis und -recht IMR Zeitschrift für Immobilien- und Mietrecht Media-Daten 2015 IBR IBR Zeitschrift für Immobilien- & Baurecht

Mehr

ener gate Gasmarkt Mediadaten 2019 Dr. Heiko Lohmann Mediadaten 2019

ener gate Gasmarkt Mediadaten 2019 Dr. Heiko Lohmann Mediadaten 2019 Dr. Heiko Lohmann Mediadaten 2019 gültig ab 1.1.2019 ink lus ive Ja hre sre por tg as CHARAKTERISTIK GASMARKT Das Insiderwissen für Gasmarkt-Experten! Der ener gate Gasmarkt liefert Fach- und Führungskräften

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Weltweite Wanderschaft

Weltweite Wanderschaft Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Weltweite Wanderschaft Migration bedeutet Wanderung über große Entfernungen hinweg, vor allem von einem Wohnort zum anderen. Sehr oft ist

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Stand: 1. September 2006. Mediaunterlagen. DocCheck Newsletter Schweiz

Stand: 1. September 2006. Mediaunterlagen. DocCheck Newsletter Schweiz Stand: 1. September 2006 Mediaunterlagen DocCheck Newsletter Schweiz DocCheck Newsletter 1. Einen Schritt voraus Porträt DocCheck (www.doccheck.de) ist das größte und am schnellsten wachsende Business-to-Business

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe

Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe Anzeigenpreisliste Media-Daten Nr. 28, gültig ab 1. Januar 2016 Druckauflage: 30 000 Exemplare www.mabuse-verlag.de 40. Jahrgang Dr. med. Mabuse Zeitschrift für alle

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Mediadaten 2014/2015. TV-prima. Preisliste Nr. 2 Stand: 23.09.2014

Mediadaten 2014/2015. TV-prima. Preisliste Nr. 2 Stand: 23.09.2014 Preisliste Nr. 2 Stand: 23.09.2014 TV-prima 01 Verlag und Ansprechpartner 02 Titelportrait 03 Seitenbeispiele 04 Technische Daten 05 Erscheinungstermine 06 Formate und Preise 07 Beilagen und Beihefter

Mehr

BILD am SONNTAG Energie-Journal. Berlin, August 2011

BILD am SONNTAG Energie-Journal. Berlin, August 2011 BILD am SONNTAG Energie-Journal Berlin, August 2011 1 Journale in BILD am SONNTAG Das Energie-Journal Die bewährten, redaktionellen Ratgeber-Journale in der Mitte von BILD am SONNTAG sind bei unseren Lesern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Security & Safety in einer smarten Energiewelt. Ergebnisse der Breitenbefragung Stand März 2013

Security & Safety in einer smarten Energiewelt. Ergebnisse der Breitenbefragung Stand März 2013 Security & Safety in einer smarten Energiewelt Ergebnisse der Breitenbefragung Stand März 2013 Folie 1 Art und Umfang der Studie Vorbemerkung Die vermehrte Einspeisung von Erneuerbaren Energien und die

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

effektweit VertriebsKlima

effektweit VertriebsKlima effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

www.berlinmedien.com

www.berlinmedien.com Damals Der von hier, die ehrliche Zeitung aus der Mitte Berlins, ist mit seiner fairen Berichterstattung aus der deutschen Hauptstadt, Brandenburg und der Welt fest verankert in den Herzen seiner 263.000

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern 1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten

Mehr

Das Medium für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft. Mediadaten 2011 Stand Oktober 2010

Das Medium für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft. Mediadaten 2011 Stand Oktober 2010 Energiewirtschaft mit Hintergrund Das Medium für Fach- und Führungskräfte der Energiewirtschaft Mediadaten 2011 Stand Oktober 2010 Charakteristik der e m w: Die Fachzeitschrift e m w Energie, Markt, Wettbewerb

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr