Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld"

Transkript

1 Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden: Muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen? Soll vom Eintragungsrecht in das Handelsregister Gebrauch gemacht werden? Wie viel Eigenkapital kann aufgebracht werden? Ist das Vorhaben risikoreich? Soll die Haftung beschränkt werden? Von wie viel Personen soll das Unternehmen gegründet werden? Wer soll das Unternehmen leiten? Soll das Unternehmen eine st hohe Kreditwürdigkeit haben? Sollen st wenig Formalitäten bei der Gründung entstehen? Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler Telefon: Fax: Stand: 09/2014 Gesamt: 5 Seiten In der Tabelle am Ende des Merkblattes werden die für gewerblich tätige Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechtsformen im Überblick dargestellt. 2. Handelsregister Wie aus der Tabelle ersichtlich, wird zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (Kleingewerbetreibende) unterschieden. Sämtliche Kaufleute müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute, das von jedermann eingesehen werden kann. Es legt die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Einzelkaufleute sowie der Personen- und Kapitalgesellschaften offen. Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften eingetragen. Zu den Personengesellschaften gehören die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die GmbH & Co. OHG sowie die GmbH & Co. KG. Die Abteilung B des Handelsregisters beinhaltet die Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften), die kraft Gesetzes Kaufmann sind. Für Eintragungen im Handelsregister A besteht für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Eintragungsrecht, unter Umständen auch eine Eintragungspflicht. HINWEIS: Das Merkblatt enthält nur erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str Bielefeld Tel.: Fax: Internet: Parkkeit: Parkhaus Am Zwinger 1/5

2 2/5 3. Eintragungsrecht Lässt sich der Kleingewerbetreibende ins Handelsregister eintragen, wird er zum Kaufmann. Damit ist für ihn mehr nur das Bürgerliche Gesetzbuch maßgeblich, sondern auch das Handelsgesetzbuch. Charakteristika für die Geltung des Handelsgesetzbuches sind insbesondere die Selbstverantwortlichkeit des Kaufmanns, die Einfachheit sowie die Schnelligkeit des Handelsverkehrs. Dem Kaufmann wird zugemutet, Risiken und Chancen selbst abwägen zu können. Er ist nach dem Gesetz daher so schutzwürdig wie der Privatmann. Entschließt sich also der "Kleingewerbetreibende" von der freiwilligen Eintragung ins Handelsregister Gebrauch zu machen, sollte er wissen, welche Rechte und Pflichten er mit dieser konstitutiven (rechtsbegründenden) Eintragung übernimmt. Dies kann für ihn zum einen größere Freiheiten und damit Vorteile bringen, zum anderen aber aufgrund der strengeren Pflichten auch nachteilig wirken. Im Folgenden sind einige Konsequenzen, die die Eintragung als Kaufmann nach sich zieht, an Beispielen aufgeführt. Formfreiheit Kaufmann Schmitz erhält in seinem Geschäft Besuch von seinem Freund, Herrn Müller. Dieser bittet Herrn Schmitz, für ihn bei der D-Bank in einer Höhe von 5.000,-- Euro zu bürgen. Herr Schmitz erklärt sich sofort bereit und ruft bei der D-Bank an, um sich so für Herrn Müller zu verbürgen. Ist eine gültige Bürgschaft zustande gekommen? Falls Schmitz von der Eintragsoption Gebrauch gemacht hat, gilt 350 Handelsgesetzbuch. Danach unterliegen Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis und Bürgschaft dem Erfordernis der Schriftform. Kaufmann Schmitz hat damit wirksam für Herrn Müller gebürgt. Nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dagegen die schriftliche Form zum Schutz des Bürgen notwendig. Eine Bürgschaftserklärung ist nach 766 Bürgerliches Gesetzbuch schriftlich zu erteilen. Eine telefonische Erklärung des Kleingewerbetreibenden Schmitz wäre somit ungültig. Rügepflicht Kaufmann Schmitz erhält von dem Blumengroßhändler van Breukelen eine Lieferung holländischer Tulpen. Diese sind von Läusen übersät. Dies entdeckt Schmitz jedoch erst am nächsten Vormittag, weil er nach der Lieferung am Vortag mit seiner Ehefrau zum Einkaufen verabredet war. Kann er den Kauf wegen des Lausbefalls rückgängig machen? Kaufleute sind verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung die Ware zu untersuchen. Finden sich dabei Mängel, so muss der Käufer diese Mängel wiederum unverzüglich dem Verkäufer mitteilen. Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhafte Verzögerung, was sehr streng ausgelegt wird. Da Herr Schmitz die Ware weder unverzüglich untersuchte noch den Lausbefall sofort rügte, gilt die Ware als genehmigt. Er kann als Kaufmann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wäre Herr Schmitz Kleinge-

3 3/5 werbetreibender, so hätte er die gesamte Zeit der Gewährleistung (im Regelfall 12 Monate), Ansprüche geltend zu machen. Er könnte vorliegend also noch die Rückgängigmachung des Kaufes verlangen. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben Kaufmann Schmitz und Kaufmann Meyer einigen sich telefonisch über die Lieferung von 50 Sträußen Blumen an Herrn Meyer, die dieser an langjährige Kunden verteilen lassen will. Einen Tag später schickt Meyer einen Brief, der den Vertragsinhalt wiederholt und zusätzlich ein Skonto von 3 % bei Direktzahlung enthält. Schmitz äußert sich dazu. Muss er 3 % Rabatt gewähren? Im Handelsrecht gilt eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Schweigen keine rechtliche Wirkung hat. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben dient dazu, den genauen Inhalt eines geschlossenen Vertrages festzulegen und gegebenenfalls Irrtümer und Missverständnisse auszuräumen. Der Empfänger muss als ordentlicher Kaufmann unverzüglich widersprechen, wenn er mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden ist, sofern sich das Schreiben so weit von dem ursprünglichen Inhalt entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers rechnen darf. Hier hat Kaufmann Meyer die Schutzgrenzen eingehalten, denn die Einräumung eines Direktzahlungsrabattes ist unter Kaufleuten üblich. Da Schmitz untätig geblieben ist, ist er zur Gewährung des Rabattes verpflichtet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kommt hingegen ein Vertrag nur bei ausdrücklicher Annahme zu Stande. Wäre Herr Schmitz also Kleingewerbetreibender, so wäre der Rabatt Vertragsinhalt geworden, weil er zum Widerspruch verpflichtet ist. Hier gilt Schweigen gerade als Zustimmung. Firmenführung Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma zu führen. Dabei müssen Firmierungsgrundsätze, wie z.b. das Irreführungsverbot oder die Unterscheidungskraft, beachtet werden. Nichtkaufleute (Kleingewerbetreibende) müssen dagegen grundsätzlich mit ihrem Vorund Zunamen im Geschäftsverkehr auftreten. Die Firmenführung ist für viele Unternehmer im täglichen Geschäftsleben von großer Bedeutung. So machen z.b. ausländische Unternehmen Vertragsabschlüsse sehr häufig von der Eintragung im Handelsregister abhängig. Prokura/ Handlungs- und Ladenvollmacht Nur Kaufleute können Prokura erteilen. Sie berechtigt den Prokuristen zum Abschluss von Geschäften jeder Art, die mit dem Handelsgewerbe zusammenhängen. Die Prokura ist gegenüber Dritten zur Erleichterung des Handelsverkehrs fast beschränkbar. Beschränkungen können nur im Innenverhältnis zwischen Kaufmann und Prokurist vorgenommen werden.

4 4/5 Neben der Prokura eröffnet das Handelsgesetzbuch noch andere Möglichkeiten der Vertretung. Kaufleute können eine Handlungsvollmacht ausstellen. Handlungsvollmacht ist jede im Betrieb eines Handelsgewerbes ausgestellte Vollmacht, die keine Prokura ist. Sie hat einen engeren Umfang als die Prokura. Für Angestellte in einem Laden oder offenen Warenlager gilt die so genannte Ladenvollmacht. Die Angestellten gelten, sofern es sich um übliche Geschäfte des betroffenen Ladens handelt, als ermächtigt, Verkäufe und Empfangnahmen vorzunehmen. Im Gegensatz dazu muss der Kleingewerbetreibende die Vertretung nach dem Bürgerlichen Recht mittels Vollmachten organisieren. Vorschriften über das Führen von Handelsbüchern Der Kaufmann hat grundsätzlich die Pflicht, Geschäftsvorfälle festzuhalten und die Unternehmenslage zu offenbaren. Dazu zählen beispielsweise Buchführungspflicht und die Pflicht zur Erstellung eines hresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen besteht nur für Einzelkaufleute, wenn am Ende von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die Umsätze mehr als Euro und der hresüberschuss mehr als Euro betragen haben. Kleingewerbetreibende haben hingegen die Möglichkeit einer vereinfachten Buchführung. IHK-Beitrag Zu beachten ist, dass Kleingewerbetreibende unter Umständen vom IHK-Beitrag freigestellt werden können. Kaufleute haben jedoch in jedem Fall einen Grundbeitrag zu entrichten, der höher als der Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende ist. 4. Eintragungspflicht Jeder Unternehmer, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Wer dieser Eintragungspflicht in das Handelsregister nachkommt, wird hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld angehalten. Wesentliche Kriterien für die Beurteilung des Vorhandenseins eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind ein hoher Umsatz, hohes Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Forderungen größeren Umfangs, die Beschäftigung mehrerer Personen, Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr, Vielfalt der Geschäftsvorgänge etc. Wenn zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Geschäftsbetriebes eine doppelte Buchführung und eine Bilanz sind, so muss auch in der Regel eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Verantwortlich für den Inhalt: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

5 Rechtsform Kapital/Mindesteinzahlung Gründerzahl Haftung Entscheidungsbefugnis/ Vertretung Einzelunternehmen 1 Unbeschränkt mit Geschäfts- Alleinentscheidung des (Nichtkaufleute/ Klein- und Privatvermögen Inhabers gewerbetreibende) Einzelkaufleute GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/ Kleingewerbetreibende) OHG Offene Handelsgesellschaft KG Kommanditgesell- schaft GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft AG Aktiengesellschaft, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig) Mindeststammkapital: Mindesteinzahlung bei Gründung: Mindeststammkapital: 1 Euro vollständige Einzahlung bei Gründung nur Bargründung 1 Unbeschränkt mit Geschäftsund Privatvermögen mindestens 1 Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, Gesamtschuldnerische Haftung Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, Gesamtschuldnerische Haftung Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im HR ein) Nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein) ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers Alleinentscheidung des Inhabers, Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag s anderes geregelt ist Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag s anderes geregelt ist, Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten Geschäftsführer Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat Formalitäten/ Kosten Gewerbeanmeldung/ Gering Gewerbeanmeldung/ Gering das Handelsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten/ Hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls) Eintragung In das HR Nein Nein Vertrag/ Formvorschriften mindestens 1 wie GmbH wie GmbH wie GmbH wie GmbH Mindestgrundkapital: mindestens 1 nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das HR ein) ggf. persönliche Haftung des Vorstandes Vorstand Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung, das HR, insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten Hohe Gründungskosten zwingend, zwingend, zwingend, zwingend Mindestinhalt gesetzlich geregelt Notarielle Beurkundung Notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden zwingend Mindestinhalt gesetzlich geregelt Notarielle Beurkundung

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Firmenrecht - Wahl der Rechtsform

Mehr

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Wahl der Rechtsform Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle,

Mehr

Wahl der Rechtsform. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Telefon: Telefon: Fax: Fax:

Wahl der Rechtsform. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Telefon: Telefon: Fax: Fax: Merkblatt Wahl der Rechtsform Ansprechpartner: Referat Recht Katrin Sauer Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-205 Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7205 Fax: 0351 2802-7198 Sauer.katrin@dresden.ihk.de

Mehr

Firmenrecht Wahl der Rechtsform

Firmenrecht Wahl der Rechtsform Firmenrecht Wahl der Rechtsform 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt: Die

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: November 2008 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform Firmenrecht - Wahl der Rechtsform 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt: Die

Mehr

Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden:

Bevor die Rechtsform festgelegt wird, sollten folgende Fragen geklärt werden: Stand: Juli 2016 Rechtsformen im Vergleich Fragenkatalog als Entscheidungshilfe Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche

Mehr

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform

Firmenrecht - Wahl der Rechtsform Firmenrecht - Wahl der Rechtsform Fotogestoeber - Fotolia.com Entscheidungsgründe Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: April 2019 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile.

Wahl der Rechtsform. Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Ein Merkblatt Ihrer IHK Wahl der Rechtsform 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein

Mehr

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01

Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister Freiwillige Eintragung in das Handelsregister I. Grundlegendes Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen

Mehr

Freiwillige Eintragung ins Handelsregister

Freiwillige Eintragung ins Handelsregister Freiwillige Eintragung ins Handelsregister Grundlegendes Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu

Mehr

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR

DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.

Mehr

Rechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen

Rechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen Rechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen EXISTENZ-Gründermesse Landratsamt Traunstein Agenda Aspekte der Rechtsformwahl Rechtsform(en) Übersicht Vergleich Steuerliche Rahmenbedingen Hinweise aus

Mehr

Wie nenne ich mein Unternehmen? Handelsregister, Gewerbeordnung & Co.

Wie nenne ich mein Unternehmen? Handelsregister, Gewerbeordnung & Co. Wie nenne ich mein Unternehmen? Handelsregister, Gewerbeordnung & Co. Georg Ilskens Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld -Zweigstelle Paderborn + Höxter- Wie nenne ich mein Unternehmen?

Mehr

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen

Mehr

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick

Mehr

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de 1 Überblick

Mehr

Abteilung B für Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft)

Abteilung B für Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft) Das Handelsregister Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Register der Kaufleute, das jedermann

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Jeder Unternehmer ist deshalb gut beraten, die angegebenen Kriterien eingehend zu prüfen und sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen.

Jeder Unternehmer ist deshalb gut beraten, die angegebenen Kriterien eingehend zu prüfen und sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung GESELLSCHAFTSFORMEN IM ÜBERBLICK Eine Unternehmensgründung bewegt sich inmitten einer Fülle von gesetzlichen Vorschriften, die es nicht immer leicht

Mehr

Die Handelsregistereintragung

Die Handelsregistereintragung RS_Merkblatt_Handelsregistereintragung_150914_0001_fra Ihr Ansprechpartner Die Handelsregistereintragung Katharina Frauhammer Rechtsassessorin E-Mail: frauhammer@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-116 I.

Mehr

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen

3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen 3 Gesellschaftsrecht A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen Folie 219 Begriff des Gesellschaftsrechts Gesellschaftsrecht

Mehr

Handelsregistereintragung

Handelsregistereintragung Handelsregistereintragung Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft (GbR) müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Es wird

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder

Mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) MERKBLATT Recht / Steuern Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Januar

Mehr

Vollmachten im Geschäftsverkehr (i.a., i.v., ppa.) (Sept. 2014)

Vollmachten im Geschäftsverkehr (i.a., i.v., ppa.) (Sept. 2014) Vollmachten im Geschäftsverkehr (i.a., i.v., ppa.) (Sept. 2014) 1. Warum werden Vollmachten erteilt und welche gibt es? Die GmbH wird als juristische Person durch den Geschäftsführer vertreten. Erklärungen,

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler 1. Allgemeines Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft,

Mehr

Der Prokurist Bedeutung der Prokura im Rechts- und Geschäftsverkehr Das Wesen der Prokura Umfang Schranken

Der Prokurist Bedeutung der Prokura im Rechts- und Geschäftsverkehr Das Wesen der Prokura Umfang Schranken Der Prokurist Bedeutung der Prokura im Rechts- und Geschäftsverkehr Das Handelsrecht kennt verschiedene rechtsgeschäftliche Vertretungsformen. Eine generelle Vertretung in allen denkbaren Bereichen des

Mehr

Das Handelsregister. Tel.: 0681/501-05 Fax: 0681/501-3700 Internet: www.ag-sb.saarland.de, Rubrik Wo finde ich was, Schlagwort Handelsregister.

Das Handelsregister. Tel.: 0681/501-05 Fax: 0681/501-3700 Internet: www.ag-sb.saarland.de, Rubrik Wo finde ich was, Schlagwort Handelsregister. GESELLSCHAFTSRECHT - GR15 Stand: September 2011 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Das Handelsregister Das Handelsregister ist

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Inhalt. Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhalt. Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel 1: Der Unternehmer... 15 1.1. Was bedeutet der Begriff Unternehmen im Unternehmensrecht?... 15 1.2. Wie wird man Unternehmer im Sinne des UGB?... 16 1.3.

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht I

Handels- und Gesellschaftsrecht I 1 Prof. Dr. Matthias Casper Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ulf Müller WS 07/08 Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht - Zivilrechtliche Abteilung

Mehr

Eintragung in das Handelsregister und Firmenführung. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.

Eintragung in das Handelsregister und Firmenführung. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk. MERKBLATT Recht / Steuern Eintragung in das Handelsregister und Firmenführung Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Tobias Hoffmann t.hoffmann@bayreuth.ihk.de 0921 886-225 Datum/Stand Mai 2013 VORBEMERKUNG

Mehr

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts. Vorlesung an der Berufsakademie Berlin Staatliche Studienakademie-

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts. Vorlesung an der Berufsakademie Berlin Staatliche Studienakademie- Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts Vorlesung an der Berufsakademie Berlin Staatliche Studienakademie- A. Einführung 1. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute Das Handelsrecht ist

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Handelsregister. Handelsregister

Handelsregister. Handelsregister Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister

Mehr

Studienskript und Aufgaben

Studienskript und Aufgaben Studienskript und Aufgaben Wichtige Unternehmensrechtsformen des privaten Rechts nach HGB Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf

Mehr

5. Gießener Existenzgründertag

5. Gießener Existenzgründertag 5. Gießener Existenzgründertag Die Wahl der richtigen Rechtsform 17.11.2018 Rechtsanwalt & Notar Achim Zerbe, Gießen Die optimale Rechtsform gibt es nicht Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile Die

Mehr

RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017

RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017 RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ 2017 München im November 2017 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender Aufwand, Rechnungswesen Steuerbelastung Leitung, Vertretung, Management

Mehr

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen

Inhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen ME18C Inhalt - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen Fragestellungen Fragestellungen - Welche Unternehmensformen

Mehr

TU Ilmenau Name, Vorname:... Institut Rechtswissenschaft Studiengang:... Matr.-Nr...

TU Ilmenau Name, Vorname:... Institut Rechtswissenschaft Studiengang:... Matr.-Nr... TU Ilmenau Name, Vorname:... Institut Rechtswissenschaft Studiengang:... Matr.-Nr.... Klausur Handels- und Gesellschaftsrecht Bachelor/Master WS 2015/2016 Bearbeitungszeit: 90 Minuten; Gesamtpunktzahl:

Mehr

München im November 2016

München im November 2016 Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht

Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Rechtstipps für Gründer und junge Unternehmen Ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die richtige Rechtsform. Aber

Mehr

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform

Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform 2009 Jour fixe: Rechtsformen Rechtliche Aspekte zur Auswahl der passenden Unternehmensform Referenten: RA Dr. jur. Marc Herzog RA Dr. jur. Stephan Figiel Rosenheim www.drherzog.de Eine Initiative vom quarter

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Nur wirtschaftliche Zwecke Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma

Mehr

Existenzgründung Wahl der Rechtsform

Existenzgründung Wahl der Rechtsform Existenzgründung Wahl der Rechtsform 1. Wie viele Personen machen sich selbständig? Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder

Mehr

Pflichtangaben in Geschäftsunterlagen und Web-Impressum

Pflichtangaben in Geschäftsunterlagen und Web-Impressum ZVSHK St. Augustin 2016 Pflichtangaben in Geschäftsunterlagen und Web-Impressum 1. Angaben in Geschäftsunterlagen Auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Wahl der Rechtsform ist für ein Unternehmen grundsätzlich frei. Das Gesetz stellt lediglich bestimmte Rechtsformtypen

Mehr

Gründung Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Gründung Offene Handelsgesellschaft (OHG) Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Gründung Offene Handelsgesellschaft (OHG) Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler 1. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft,

Mehr

Company Type. GmbH. Public Register Search. Registration Number: HRB 28903

Company Type. GmbH. Public Register Search. Registration Number: HRB 28903 Company Name: EXAFIELD GmbH Company Type GmbH Public Register Search Positive Status Active Country Germany Registration Number: HRB 28903 Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg Abteilung B Wiedergabe

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform Stand: Dezember 2009 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Kommanditgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...kommanditgesellschaft

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Handels- und gewerberechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Handels- und gewerberechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen IHK-Info Handels- und gewerberechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Je nach Rechtsform des Unternehmens sind bestimmte Angaben auf Geschäftsbriefen, die an einen konkreten Empfänger gerichtet sind,

Mehr

Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen -

Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen - Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen - Minden, 21. April 2016 Lars Henning Döhler 1 Rechtsformen - Überblick eine Person 2 oder mehr Personen Einzelunternehmen/ Einzelfirma

Mehr

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen MERKBLATT Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Ansprechpartner: Marek Heinzig +49 371 6900-1520 +49 371 6900-191520 heinzig@chemnitz.ihk.de Karla Bauer 03741/214 3120 03741/214 19 3120 bauer@pl.chemnitz.ihk.de

Mehr

Die Vertretung im Handelsrecht

Die Vertretung im Handelsrecht Die Vertretung im Handelsrecht Grundsätzlich kann nur derjenige wirksam Verträge für einen Gewerbebetrieb abschließen, der vom Geschäftsinhaber hierzu bevollmächtigt wurde. Dabei kann der Vollmachtgeber

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,

Mehr

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)

Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) Ein Merkblatt Ihrer IHK Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) 1. Allgemeines Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Kaufmannseigenschaft - Pflicht zur Eintragung im Handelsregister

Kaufmannseigenschaft - Pflicht zur Eintragung im Handelsregister MERKBLATT Kaufmannseigenschaft - Pflicht zur Eintragung im Handelsregister Stand: 01.03.2017 Ansprechpartner: Marek Heinzig 0371 6900-1520 0371 6900-191520 marek.heinzig@chemnitz.ihk.de Karla Bauer 03741

Mehr

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee 16. 69190 Walldorf

Jahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee 16. 69190 Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-

Mehr

Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften

Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften Thema III: Fachliche Fragestellungen bei Michael Herbers (Herbers & Partner PartG) Bottrop, 06.03.2013 1 Fachliche Fragestellungen bei, bzw. deren Gesellschafter, spielen im Leistungsbezug des SGB II eine

Mehr

1 Einzelkaufmännisches Unternehmen (Einzelkaufmann, Einzelkauffrau)

1 Einzelkaufmännisches Unternehmen (Einzelkaufmann, Einzelkauffrau) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 19 1 Einzelkaufmännisches Unternehmen (Einzelkaufmann, Einzelkauffrau) 23 1. Allgemein 23 a) Begriff 23 b) Gewerbe 23 c) Freiberufler 23

Mehr

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen

B.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen B.Aufbau eines Unternehmens I. Rechtsformen Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern

Mehr

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit

Mehr

"Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung" Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen

Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen Vorwort 3 Kapitel 1 Einführung 11 Kapitel 2 Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen 2.1 Das Gesellschaftsrecht... 13 2.2 Personengesellschaften... 15 2.2.1 Die GesBR...

Mehr

Kaufmann im Handelsrecht

Kaufmann im Handelsrecht Kaufmann im Handelsrecht Bedeutung des Handelsregisters Das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister gibt zuverlässig Auskunft über wichtige Tatsachen, die für den Abschluss von Verträgen eine Rolle

Mehr

S t e u e r b e r a t e r k a m m e r S a c h s e n - A n h a l t

S t e u e r b e r a t e r k a m m e r S a c h s e n - A n h a l t S t e u e r b e r a t e r k a m m e r S a c h s e n - A n h a l t Hinweise zur Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft I. Rechtsgrundlagen Steuerberatungsgesetz (StBerG) Verordnung zur Durchführung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft. Zur AG oder GmbH

Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft. Zur AG oder GmbH Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft Zur AG oder GmbH Die FORATIS AG Sicherheit, Professionalität, Fachkompetenz Die FORATIS AG steht als Tochter der FORIS AG für juristische Kompetenz.

Mehr

Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben

Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Bitte lösen Sie folgende Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtseinheit, indem Sie die Unterrichtsinhalte, Ihr Buch (Inhaltsverzeichnis,

Mehr

Kommanditgesellschaft (KG)

Kommanditgesellschaft (KG) Kommanditgesellschaft (KG) 1. Was ist eine Kommanditgesellschaft? Die KG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, bei der mindestens

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Leseprobe aus "GmbH light" 2. Auflage März 2014

Leseprobe aus GmbH light 2. Auflage März 2014 Wichtige Inhalte eines Gesellschaftsvertrags sind: Firma (siehe Tz 2.2) und Sitz Gegenstand des Unternehmens Höhe des Grundkapitals (AG) bzw des Stammkapitals (GmbH) Die AG muss über ein Mindestkapital

Mehr

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen

Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine

Mehr

TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN

TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN SEITE 1/6 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH INVESTITIONEN VORTEILHAFTE FINANZIERUNGSVARIANTEN FÜR INVESTITIONSOBJEKTE Optimierungsvarianten

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Checkliste für Unternehmensgründer

Checkliste für Unternehmensgründer Checkliste für Unternehmensgründer Firmenbezeichnung festlegen Keine unwahren oder irreführenden Angaben Es darf am selben Ort kein anderes bereits im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit derselben

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Steuerberaterkammern NRW Stand: April 2012 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft

Mehr

Stabsabteilung Revision

Stabsabteilung Revision Kurzbericht über die prüferische Durchsicht des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. August bis zum 31. Dezember 2008 der Zweiundfünfzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Berlin Stabsabteilung

Mehr