Prüfungsinfo /Juli 2014 zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation. für die Abschlussprüfung im Mai/Jul
|
|
- Ewald Meinhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüfungsinfo 2014 Gießen FBK 94,, FBK 95,, FBK 96 für die Abschlussprüfung im Mai/Jul /Juli 2014 zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Gießen
2 Schriftliche Prüfung Prüfungstage: Montag, Prüfungsfächer: 12. Mai 2014 Bürowirtschaft Dienstag, 13. Mai 2014 Verwaltung mit Finanzwesen Mittwoch, 14.. Mai 2014 Wirtschaft- und Sozialkunde Nachschreibetermine: 23., 24. und 25. Juni 2014 Widerholungstermine: 20., 21. und 24. November 2014 Prüfungsbeginn und -ort Beginn ist jeweils um 08:30 Uhr. Sie sollten um 08:00 Uhr am Prüfungsort sein. Die Prüfung findet im Verwaltungsseminar Gießen, Fröbelstraße 71, Gießen statt. Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse Die Prüfungsergebnisse werden am 4. Juli 2014 bekannt gegeben. Vorherige Anfragen sind zwecklos! Freistellung...zur Vorbereitung auf Prüfungen beim Hess. Verwaltungsschulverband gem. 12a TVAöD (bzw. Empfehlung des Schulleiters des HVSV vom ) für jede schriftliche Prüfung einen Tag vor der praktischen Prüfung einen Tag Frau Bender hvsv.de
3 Bitte beachten Sie folgende allgemeine Klausurhinweise Schreiben Sie grundsätzlich nur mit blauen oder schwarzen Stiften Verzichten Sie auf farbige Unterstreichungen Achten Sie auf ausreichenden Rand (beidseitig!) Nummerieren Sie die Seiten (teilweise bereits vorhanden) Achten Sie auf eine lesbare Handschrift Achten Sie auf eine optische und inhaltliche Gliederung Geben Sie Rechtsquellen an und zitieren Sie exakt Achten Sie auf Ausdruck, Grammatik, Zeichensetzung und Rechtschreibung In Ihrer Klausur sind die aus Ihrer Sicht nicht korrekten Passagen mit Lineal zu streichen. Zugelassene Hilfsmittel für die Abschlussprüfung Fachangestellte/-r für Bürokommunikation Von Ihnen sind mitzubringen: VSV, VSV-AuF oder DVP Weitere Hilfsmittel werden ggf. mit der Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Taschenrechner, Kalender und Lineal können benutzt werden. Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten. Zulässig sind: Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen, Markierungen mit geeigneten Markern, Ordnungssysteme (z. B. Trennblätter oder farbige Reiter) mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, z. B. GG und Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der Art. 21 Politische Parteien abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter mit der Aufschrift Art. 21 Parteien angebracht werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach Maßgabe der Prüfungsordnung haben kann. Die Benutzung von Mobiltelefonen als Taschenrechner ist während des Prüfungsverfahrens nicht gestattet. Frau Bender hvsv.de
4 Andere als die zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden. Wer sich beim Spicken erwischen lässt, begeht eine Täuschungshandlung und nimmt in Kauf, dass die jeweilige Prüfungsleistung nicht anerkannt bzw. die Prüfung als nicht bestanden erklärt wird. Spezielle Hilfsmittel für Menschen mit einer Behinderung müssen vorab bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Kontroll-Nummern/Kennziffern Lt. 19 (2) der Prüfungsordnung sind die schriftlichen Arbeiten nicht mit Ihrem Namen, sondern mit Kennziffern zu versehen. Die Kennziffern werden Ihnen an den einzelnen Prüfungstagen mitgeteilt. Prüfungspapier Wird vom Verwaltungsseminar zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass als Prüfungsarbeit nur das bewertet wird, was Sie auf die ausgegebenen weißen Prüfungsbögen schreiben. Das rote Papier ist Konzeptpapier. Ihre Notizen hierauf werden nicht in die Bewertung einbezogen. Zeitverlängerung Eine Zeitverlängerung kann in begründeten Fällen (z. B. Behinderung) nur durch die Zuständige Stelle (RP Gießen) gewährt werden. Zeigen Sie dies bitte auf Nachfrage unter Vorlage des Bescheides der Zuständigen Stelle bei dem/der Aufsichtsführenden an. Verhinderung/Erkrankung Im Fall der Erkrankung ist ein ärztliches Attest, nach besonderer Aufforderung ein amtsärztliches Attest, vorzulegen! Wir bitten, das Verwaltungsseminar vorab bis 08:00 Uhr telefonisch unter über die Nichtteilnahme an der Prüfung zu informieren. Frau Bender hvsv.de
5 Praktische Prüfung Prüfungstage: Mittwoch, 21. Mai 2014 Prüfungsfächer: Textverarbeitung Mittwoch, 21. Mai 2014 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben Nachschreibetermin: 26.. Juni 2014 Wiederholungstermin: 26.. November 2014 Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln Termine: 10. bis 16. Juli i 2014 Über den Zeitpunkt und Ort des Bürgerorientierten Verwaltungshandeln werden wir Sie am Tag der praktischen Prüfung informieren. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Beginn am Prüfungsort ein. Die praktische Prüfung hat folgenden Ablauf: Aushändigung der Prüfungsaufgabe durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses 40 Minuten Vorbereitungs- bzw. Bearbeitungszeit anschl. 15 Minuten Prüfungsgespräch vor dem Prüfungsausschuss (Präsentation in Verbindung mit Praxissimulation oder Praxissimulation lt. Aufgabenstellung) anschl. Bewertung / Bekanntgabe des Ergebnisses Sie haben in der praktischen Prüfung neben Ihrer Fachkompetenz nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darzustellen und in berufstypischen Situationen zu kommunizieren und kooperieren. Die Prüfung wird deshalb regelmäßig in Form einer Präsentation und/oder einer Praxissimulation durchgeführt werden. Eine Anleitung zur Durchführung der praktischen Prüfung ist auf der Homepage der Zuständigen Stelle veröffentlicht. Unmittelbar nach dem Bestehen der praktischen Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausgehändigt. Frau Bender Claudia.Bender@ hvsv.de
6 Ermittlung des Prüfungsergebnisses Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben alle sechs Prüfungsleistungen das gleiche Gewicht. Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen in drei schriftlichen Prüfungsbereichen sowie im Gesamtergebnis ausreichende Leistungen (mindestens 5 Punkte) erreicht werden. Wird ein Prüfungsbereich (schriftliche Arbeiten oder praktische Prüfung) mit "ungenügend" (0 oder 1 Punkt) bewertet, so ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Innerhalb von zwei Jahren können hierbei die in der ersten Abschlussprüfung ausreichend erbrachten Leistungen auf Antrag anerkannt, d.h. sie müssen nicht wiederholt werden. Mündliche Ergänzungsprüfung Sind zwei schriftliche Prüfungsarbeiten mit "mangelhaft" (4 bis 2 Punkte) bewertet, so kann nach der praktischen Prüfung wenn das Bestehen der Abschlussprüfung dadurch rechnerisch möglich wird auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der mit "mangelhaft" bewerteten schriftlichen Prüfungsfächer durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert etwa 15 Minuten. An ihr nehmen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses teil. Der Prüfungsbereich wird vom Prüfling bestimmt. Das Ergebnis der schriftlichen Arbeit in diesem Prüfungsbereich und der Ergänzungsprüfung ist 2:1 zu gewichten. Daraus ergibt sich die dann evtl. positiv veränderte Note für die schriftliche Prüfungsarbeit. Eine mögliche Ergänzungsprüfung für den praktischen Prüfbereich ist lt. Prüfungsordnung nicht vorgesehen. Auf die eventuell durchzuführende Ergänzungsprüfung, die nach der praktischen Prüfung stattfinden würde, werden Sie von Ihrer/Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden vor der praktischen Prüfung hingewiesen. WIR WÜNSCHEN IHNEN VIEL ERFOLG FÜR IHRE PRÜFUNG! Frau Bender Claudia.Bender@ hvsv.de
7 Frau Bender hvsv.de
8 Zeugnisübergabefeier Die Zeugnisübergabefeier findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 um 10:00 Uhr in der Uni-Aula in Gießen statt. Die Einladung wird Ihnen am Tag Ihrer praktischen Prüfung ausgehändigt Frau Bender hvsv.de
Termine der Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen für das Jahr 2017. I.1 Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r
Terminübersicht der Prüfungen 2017 in den Berufsbildern / Fortbildungen - Verwaltungsfachangestellte/-r, - Fachangestellte/-r für Bürokommunikation, - Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste,
MehrInformationen zur Prüfung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Informationen zur Prüfung der Servicekraft f. Schutz- u. Sicherheit Fachkraft f. Schutz- u. Sicherheit 2 Jahre 3 Jahre Schematischer Gemeinsame Qualifikationen 1. Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
MehrInhaltsverzeichnis ... PO AP VFA FBK 030809 StAnz 32 S 1758
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen "Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte" und "Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation"
MehrVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft Kaufmann im Gesundheitswesen Kauffrau im Gesundheitswesen Auszug KflDiAusbV
MehrPRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK
PRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE) AUSBILDUNGSBERUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK Stand: April 2014 Aus & Weiterbildung Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale (MPZ) Xpert CCS - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband e.v.
MehrDie Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte. - Überblick -
A. Einleitung Die Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte - Überblick - Im Rahmen der Neuordnung der Berufsausbildung für Medizinische Fachangestellte durch die am 01.08.2006 in Kraft getretene
MehrVerordnung des Kultusministeriums zur Änderung hauptschulabschlussrechtlicher Vorschriften. Vom 26. April 2001
Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung hauptschulabschlussrechtlicher Vorschriften Vom 26. April 2001 "Erster Teil Hauptschulabschlussprüfung Erster Abschnitt Ordentliche Abschlussprüfung 1 Zweck
MehrPrüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte (PO-Z)
Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte (PO-Z) Das Bundesversicherungsamt als Zuständige Stelle erlässt gemäß 9 BBiG folgende, am 31. März 2006 vom
MehrVom 28. September 2000
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung Vom
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Bezirksregierung 50606 Köln 43.4.13/43.4.14 Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10 Tel..: (0221) 147-2641 (Frau Hamann) Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch -
MehrPrüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung gilt für alle Personen, die an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen. (2) Die Prüfungsordnung wird dem Teilnehmer
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1
über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund
MehrHSAPrO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Baden-Württemberg
HSAPrO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Baden-Württemberg Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfungen an Hauptschulen (Hauptschulabschlussprüfungsordnung - HSAPrO) Vom 23. Mai
MehrINFORMATIONSVERANSTALTUNG:
Abiturprüfung 2016 INFORMATIONSVERANSTALTUNG: LEISTUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR ABITURPRÜFUNG ABLAUF DER ABITURPRÜFUNG 04.02.2016 Inhalte Leistungsvoraussetzungen in Block I Schriftliche Abiturprüfungen
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
FH Bielefeld Postfach 10 11 13 33511 Bielefeld Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
Mehr10.1.1 Deutsch, Mathematik, Englisch Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch und Mathematik je 135 Minuten, in Englisch 90 Minuten.
... Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10, der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde und der Zertifizierung
MehrNational Aerospace NDT Board NANDTB-GERMANY
National Aerospace NDT Board NANDTB-GERMANY Prüfungsordnung für Arbeitgeber welche ZfP Wiederholungsprüfungen durchführen / Examination Regulations for Employers performing Subsequent Examination October
Mehrfür die schriftlichen Prüfungen werden folgende Hilfsmittel benötigt:
Rheinisches Studieninstitut Konrad-Adenauer-Straße 13 50996 Köln - An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse B I 40/ 41 / 42 / 43 / 44 (für VFA aus B I 43 und B I 44 gilt Seite 3) Bekanntgabe Hilfsmittel
Mehr1 Übungen und Zwischenprüfung
ÜBUNGS- UND SEMINARORDNUNG DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG gemäß 14 der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung des Beschlusses des Fakultätsrates vom 01.02.2006, geändert durch
MehrInformationen zu den industriellen Metallberufen
Informationen zu den industriellen Metallberufen für den Ausbildungsbetrieb, Auszubildende, Prüfer Allgemeines Die Prüfungen Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Material- und Werkzeuglisten Prüfungsaufgaben
MehrRestauratorin/ Restaurator im Zimmererhandwerk
Restauratorin/ Restaurator im Zimmererhandwerk (redaktionell am 17.02.2003 bearbeitete Ausgabe) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 09.05.94 und der Vollversammlung vom 25.06.94
MehrNschPV (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Sachsen-Anhalt
NschPV (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Sachsen-Anhalt Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Nichtschülerprüfungsverordnung)
MehrGOETHE-ZERTIFIKAT B2. PRÜFUNGSORDNUNG DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Stand: 05.2007 B1 B2 C1 C2
GOETHE-ZERTIFIKAT B2 PRÜFUNGSORDNUNG DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Stand: 05.2007 A1 A2 B1 B2 C1 C2 GOETHE-ZERTIFIKAT B2 C1 1 Prüfungsordnung Goethe-Zertifikat B2 Die Prüfung Goethe-Zertifikat B2 wurde vom
MehrMündlich-praktische Prüfung M 3
Regierungspräsidium Stuttgart Landesprüfungsamt Baden-Württemberg Mündlich-praktische Prüfung M 3 I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 3 ( 30) II. Verhinderung eines Prüfers III. Rücktritt/Säumnis
MehrDie Zweite Staatsprüfung
Die Zweite Staatsprüfung Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundund Hauptschulen vom 27. August 1997, zuletzt geändert am 19. Februar 2010 (Auszug) 14 Zweck
MehrLandesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch. Stand: 30. November 2012
Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch Stand: 30. November 2012 Grundlage: L a n d e s v e r o r d n u n g über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch
MehrTermine Präsentationsprüfung Schriftliche Prüfungen Abschlüsse
Termine Präsentationsprüfung Schriftliche Prüfungen Abschlüsse Datum Was?? Dienstag, 24. September Mittwoch, 2. Oktober zwei individuelle Termine Montag, 18. November Mittwoch, 4. Dezember Abgabe des
MehrAbschlussprüfung Hauptschule
zum Vorschriftenverzeichnis 6613-22 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfungen an Hauptschulen (Hauptschulabschlussprüfungsordnung HSAPrO) Vom 23. Mai 2008 (GBl. S. 183; K.u.U.
MehrInhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
M-420-1-1-000 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 13. Januar 2003 (KWMBl II S. 1726) Aufgrund
Mehrgeändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 243)
Verordnung über die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (NSP-MSA-V-) Vom 20. Juni
MehrVerordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen
Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen (Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS). RRB Nr. 00/0 vom 0. Mai 00 (Stand. August
MehrIhr Ziel: Abitur 2016 18.05.2016 2
18.05.2016 1 Ihr Ziel: Abitur 2016 18.05.2016 2 Über 200 Jahre Abitur Der begehrteste Bildungsabschluss in Deutschland 18.05.2016 Gymnasien für Erwachsene - Gläser 3 Rechtsstaat Wir leben in einem Rechtsstaat:
MehrKSDill Terminplan Schüler 2015-2016.xls
BFS Donnerstag, 17. September 2015 Teamtrainingstage 10 A und B BF Freitag, 15. Januar 2016 Information der Schüler 11 BFS über Prüfungsverfahren und -anforderungen (spätestens) Mittwoch, 20. Januar 2016
MehrInformationsveranstaltung Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Schuljahr 2015/ 2016
Informationsveranstaltung Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Schuljahr 2015/ 2016 Inhalt Grundlagen Struktur der Prüfungsaufgaben Prüfungszeiten Prüfungshinweise Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten
MehrKurze Einweisung zum Thema Prüfungen für die Studiengänge Informatik und Technische Informatik. Stand 12/2014, Holdt
Kurze Einweisung zum Thema Prüfungen für die Studiengänge Informatik und Technische Informatik Stand 12/2014, Holdt Hintergrundwissen 1: Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in der Uni in den meisten
MehrAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMerkblatt: ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016
Amberg, April 2016 Merkblatt: ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016 Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern! Die Schülerinnen und Schüler stehen kurz vor dem Ende ihrer Realschullaufbahn. Zur besseren Information
MehrPrüfungsordnung. Ausbildungsstufe I [Wissen] & Ausbildungsstufe II [Methoden] Inhalt. [Stand 24.09.2014] 1. Ausbildungsstufe I. 1.
Prüfungsordnung [Stand 24.09.2014] Ausbildungsstufe I [Wissen] & Ausbildungsstufe II [Methoden] Inhalt 1. Ausbildungsstufe I 1.1 Abschlusstitel 1.2 Zulassung zur Prüfung 1.3 Inhalte/Ablauf der Prüfung
MehrInformationen und wichtige Hinweise zur Abschlussprüfung 2016
Informationen und wichtige Hinweise zur Abschlussprüfung 2016 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen der 10. Klassen, am Mittwoch, 22.06.2016, beginnen die schriftlichen Abschlussprüfungen. Die Sprechfertigkeitsprüfung
MehrPrüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin vom 29. August 2012 (StAnz. 38, S. 1056), geändert am 24. März 2014 (StAnz. 15, S. 333)
MehrInformationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
MehrNeuer Beruf Kaufmann/frau für Büromanagement. Informationen zur Ausbildung Wahlqualifikationen und Prüfung Teil 1 und 2
Neuer Beruf Kaufmann/frau für Büromanagement Informationen zur Ausbildung Wahlqualifikationen und Prüfung Teil 1 und 2 F.Wunder 15.11.2013 Entwicklung der Ausbildungsverträge Quelle: Statistisches Bundesamt
MehrZentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2014/15 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.08.
Zentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2014/15 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.08.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I Prüfungen
MehrPrüfungen am Ende der 10. Klasse
1. Pflichtprüfungen - schriftlich: Fächer Termine Dauer Deutsch 08. 05. 15 180 min einschließlich Lesen Mathematik 11. 05. 15 135 min einschließlich Lesen Englisch 13. 05. 15 45 min Hörverstehenstest Die
MehrMediengestalter/-in Bild und. Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 26. Mai 2006
Informationen für die Praxis Mediengestalter/-in Bild und Ton Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 26. Mai 2006 Stand: November 2011 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Abschlussprüfung... 3. Produktionsaufgaben...3
MehrSchaffung einer landesgesetzlichen Grundlage, Überwachungs- und Prüfungsaufgaben
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4188 29. 06. 99 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Privatisierung von Aufgaben auf dem Gebiet des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts
MehrMechatroniker / Mechatronikerin. Prüfungsinformation zur Mechatroniker-Prüfung
Mechatroniker / Mechatronikerin Prüfungsinformation zur Mechatroniker-Prüfung Stand: 29.04.2015 Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am
Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Anlage: Verwaltungsbetriebswirtschaft 135 Minuten VSV/DVP, VSV-AuF
MehrHANSEATISCHE STEUERBERATERKAMMER BREMEN
HANSEATISCHE STEUERBERATERKAMMER BREMEN Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Errichtung 2 Zusammensetzung 3 Berufung
MehrRahmenzertifizierungsordnung (RZO) der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB)
Rahmenzertifizierungsordnung (RZO) der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB) 1 Geltungsbereich... 1 2 Prüfungsausschuss (PAS)... 1 3 Leistungsnachweise... 2 4 Eignungsprüfung... 2 5 Abschlussprüfung... 3 6
MehrVerordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.GVBl. Nr.12/2005 S.169; SVBl. 7/2005 S.352), geändert durch
MehrGießereimechaniker/-in Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 2. Juli 2015
Informationen für die Praxis Gießereimechaniker/-in Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 2. Juli 2015 Stand: September 2015 Inhalt: 1. Prüfungsangebot der PAL... 1 2. Allgemeines...
MehrZentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2014
Zentrale und landesweite Grundlage: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen (Erlass vom 1.8.2004) Termine für die im 9. und 10. Schuljahrgang
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrInformationsveranstaltung zum Mittleren Schulabschluss (MSA)
Informationsveranstaltung zum Mittleren Schulabschluss (MSA) Fr. Schmidtke, Fr. Grzebin Ablauf des Informationsabends 1. Allgemeine Informationen zum MSA 2. Zulassungsvoraussetzungen 3. Bestehen des Prüfungsteils
MehrAusbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für Sozialpflege - Schwerpunkt Alltagsbetreuung
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuchsbestimmungen beruflicher Schulen ( 22 SchG) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für Sozialpflege - Schwerpunkt
MehrMasterinformationsveranstaltung
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2014/2015 stehen
MehrInformation zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9
Information zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9 Gemeinschaftsschule Bredstedt 2015/2016 Seitenzahl 1 Die Prüfungsbestandteile Projektarbeit schriftliche Prüfungen in Deutsch,
Mehr1. Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit 40 Stunden festgelegt.
Hinweise zur Online-Abwicklung im Beruf Technische/-r Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Merkblatt zum Antrag des betrieblichen Auftrages Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
MehrComenius-Gymnasium Datteln
Comenius-Gymnasium Datteln Informationen am letzten Schultag Jahrgang Abi 2016 Uphues 18. März 2016 1 1 Organisation der Veranstaltung Inhalt und 23 APO-GOSt Ausgabe der Zulassungen Belehrung zum Abitur
MehrErste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz vom 12. August 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes
MehrPrüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Zugführer F IV (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: Oktober 2007
Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Zugführer F IV (Freiwillige Feuerwehr) 1 Stand: Oktober 2007 Diese Prüfungsrichtlinien sind mit den Vertretern der Feuerwehrverbände in Nordrhein- Westfalen abgestimmt.
MehrMerkblatt zum Rücktritt von einer Modulprüfung
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Justus-Liebig-Universität Gießen Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge Rathenaustr. 8, 35394 Gießen, Räume 404 und 405 Tel.: 0641 99 1545-0/-1/-2/-3 Fax: 0641 99
MehrModulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen
Modulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen Hinweise zum Umgang Bei dem Modulnachweis (s. Anhang) handelt es sich um ein Formular, in dem jedes Feld von den Studierenden, soweit Angaben
MehrEignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62
26/62 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management Science) an der Universität Leipzig Vom
MehrGesellenprüfung Teil II. Bernd Grundmann, Martin Schönbauer
Gesellenprüfung Teil II Bernd Grundmann, Martin Schönbauer Gesellenprüfung Teil 2 70% Bereich 1 40% Bereich 2 20% Bereich 3 10% Betrieblicher Auftrag Konstruieren eines Hilfsmittels Schwerpunkte Prothetik,
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrFühren von Ausbildungsnachweisen
Empfehlung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 3. Dezember 2013 für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen im
MehrInformationen zum qualifizierenden Mittelschulabschluss 2015
Informationen zum qualifizierenden Mittelschulabschluss 2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im Folgenden erhalten Sie Informationen über die besondere Leistungsfeststellung, die Ihnen
Mehr24.06.11. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft
05-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 22. Dezember 2008 1 Prüfungspflicht (1) Wer zum Rechtsstudium zugelassen ist, hat sich einer Orientierungsprüfung
MehrKorrektur und Bewertung schriftlicher Prüfungen
Korrektur und Bewertung schriftlicher Prüfungen Prüferkongress der IHK Nord Westfalen DIE BESTEN PRÜFEN Überblick 1. Prüfungsrecht 2. Bewertungsverfahren 3. Formale Aspekte 4. Inhaltliche Aspekte 5. Tipps
MehrDie besondere Ler e nl n e l i e s i t s u t n u g
Die besondere Lernleistung Definition und Rechtsgrundlagen Termine Grundsätzliche Überlegungen Betreuung Anforderungen Bewertung und Notenfindung Definition und Rechtsgrundlagen (1) umfangreiche Arbeit,
MehrUmsetzung CZV Mise en œuvre OACP Prüfungsrichtlinien CZV
Umsetzung CZV Mise en œuvre OACP Prüfungsrichtlinien CZV Genehmigt von der Projektleitung CZV am 15. April 2009. Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA). Prüfungsrichtlinien CZV
MehrBerufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) Ralph Buus 28.
Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) Ralph Buus Zwischenprüfung Textil- und Modenäher Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
MehrAnalysis 1 Informationsblatt zur Klausur
Analysis 1 Informationsblatt zur Klausur Prof. Dr. B. Kümmerer Fachbereich Mathematik W. Reußwig, K. Schwieger 25. März 2010 Der Klausurtermin Die Klausur zur Veranstaltung Analysis I beginnt am Montag,
MehrErgänzung zu Pkt. 2.2. Zeitplan der redaktionellen Vorgaben (PAL):
Ergänzend zu Punkt 2.1 der redaktionellen Vorgaben (PAL) gilt für den Fall eines abgelehnten Antrags (nicht genehmigungsfähig) folgender Ablauf für ein 2. Genehmigungsverfahren. Es wird ein entsprechender
MehrIn der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 01.12.2014
Hochschule Bochum Bochum, 02.05.2014 Az. : 4.51 - Ho Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung für die Masterstudiengänge Accounting, Auditing and Taxation, Accounting and
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) ReiseKfmAusbV 2011 Verordnung
MehrRechtliche Möglichkeiten bei Mutterschutz und Elternzeit
Rechtliche Möglichkeiten bei Mutterschutz und Elternzeit 1. Beurlaubung Gemäß 12 der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Fachhochschule Trier vom 01.07.1997 können Studierende während
MehrFachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt
Fachbereich Fremdsprachliche Philologien Prüfungsamt Meldeunterlagen für das Modul Kelt 11 Masterarbeit im M. A. Keltologie (StPO v. 22.03.2013) Füllen Sie den beiliegenden Zulassungsantrag vollständig
MehrInformationen zur VFA-K Zwischenprüfung 2018
Informationen zur VFA-K Zwischenprüfung 2018 1. Allgemeines zur Zwischenprüfung 2. Prüfungsorte 3. Anmeldung zur Prüfung 4. Einladung/ Zulassung zur Zwischenprüfung 5. Prüfungsbereiche 6. Hilfsmittel (Bestimmungen
MehrFachlagerist/Fachlageristin
Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
MehrFACHSPEZIFISCHER ANHANG ENGLISCHE PHILOLOGIE - NEBENFACH
MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG ENGLISCHE PHILOLOGIE - NEBENFACH gültig ab Studienbeginn SS 1991 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen
MehrFachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung
Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit
MehrPrüfungsordnung zur Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf. zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten
Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 26.09.2012 und der Kammerversammlung vom 24.11.2012 ändert die Ärztekammer Niedersachsen als zuständige Stelle nach den 47 Abs. 1 und 79 Abs. 4
MehrHochschule für Telekommunikation Leipzig
Hochschule für Telekommunikation Leipzig Ordnung über Verfahren zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule für Telekommunikation Leipzig erworbene Kompetenzen In der Fassung vom 12.07.2011 Gemäß 17 der
MehrZentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2012/13
Zentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2012/13 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.04.2006 54-6.01-04-38343 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
MehrMerkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in
Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 1. Zulassungsvoraussetzungen ( 9 PO) In 9 der Prüfungsordnung (PO) der Steuerberaterkammer Südbaden ist für die Zulassung bestimmt: (1) Zur Prüfung
MehrNichterreichen des Klassenziels am Gymnasium - Was tun?
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Nichterreichen des Klassenziels am Gymnasium - Was tun? Stand: Juli 2015 0000 Vorrücken auf Probe, Nachprüfung, Notenausgleich und Besondere Prüfung Rechtsgrundlagen:
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 24 vom 16.09.2016, Seite 182-186
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 24 vom 16.09.2016, Seite 182-186 Zulassungssatzung der Universität Ulm und der Hochschule Biberach für den gemeinsamen konsekutiven
MehrMusterprüfungsaufgabe
Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:
MehrVerordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing
Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Vom 28. März 2006 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 S. 588 vom 7. April 2006) Auf Grund
MehrNeuordnung der Büroberufe Einführung Gestreckte Abschlussprüfung
Neuordnung der Büroberufe Einführung Gestreckte Abschlussprüfung Neuordnung der Büroberufe Kaufleute für Bürokommunikation Fachangestellte für Bürokommunikation Verwaltungsfachangestellte (soll bestehen
MehrB A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S
Universität Witten/Herdecke S T U D I E N O R D N U N G B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 15. Mai 2005 Aufgrund der 86 Absatz 1,
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig
54/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität
Mehr