Prüfungsinfo /Juli 2014 zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation. für die Abschlussprüfung im Mai/Jul

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1 Prüfungsinfo 2014 Gießen FBK 94,, FBK 95,, FBK 96 für die Abschlussprüfung im Mai/Jul /Juli 2014 zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Gießen

2 Schriftliche Prüfung Prüfungstage: Montag, Prüfungsfächer: 12. Mai 2014 Bürowirtschaft Dienstag, 13. Mai 2014 Verwaltung mit Finanzwesen Mittwoch, 14.. Mai 2014 Wirtschaft- und Sozialkunde Nachschreibetermine: 23., 24. und 25. Juni 2014 Widerholungstermine: 20., 21. und 24. November 2014 Prüfungsbeginn und -ort Beginn ist jeweils um 08:30 Uhr. Sie sollten um 08:00 Uhr am Prüfungsort sein. Die Prüfung findet im Verwaltungsseminar Gießen, Fröbelstraße 71, Gießen statt. Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse Die Prüfungsergebnisse werden am 4. Juli 2014 bekannt gegeben. Vorherige Anfragen sind zwecklos! Freistellung...zur Vorbereitung auf Prüfungen beim Hess. Verwaltungsschulverband gem. 12a TVAöD (bzw. Empfehlung des Schulleiters des HVSV vom ) für jede schriftliche Prüfung einen Tag vor der praktischen Prüfung einen Tag Frau Bender hvsv.de

3 Bitte beachten Sie folgende allgemeine Klausurhinweise Schreiben Sie grundsätzlich nur mit blauen oder schwarzen Stiften Verzichten Sie auf farbige Unterstreichungen Achten Sie auf ausreichenden Rand (beidseitig!) Nummerieren Sie die Seiten (teilweise bereits vorhanden) Achten Sie auf eine lesbare Handschrift Achten Sie auf eine optische und inhaltliche Gliederung Geben Sie Rechtsquellen an und zitieren Sie exakt Achten Sie auf Ausdruck, Grammatik, Zeichensetzung und Rechtschreibung In Ihrer Klausur sind die aus Ihrer Sicht nicht korrekten Passagen mit Lineal zu streichen. Zugelassene Hilfsmittel für die Abschlussprüfung Fachangestellte/-r für Bürokommunikation Von Ihnen sind mitzubringen: VSV, VSV-AuF oder DVP Weitere Hilfsmittel werden ggf. mit der Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Taschenrechner, Kalender und Lineal können benutzt werden. Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten. Zulässig sind: Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen, Markierungen mit geeigneten Markern, Ordnungssysteme (z. B. Trennblätter oder farbige Reiter) mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, z. B. GG und Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der Art. 21 Politische Parteien abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter mit der Aufschrift Art. 21 Parteien angebracht werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach Maßgabe der Prüfungsordnung haben kann. Die Benutzung von Mobiltelefonen als Taschenrechner ist während des Prüfungsverfahrens nicht gestattet. Frau Bender hvsv.de

4 Andere als die zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht benutzt werden. Wer sich beim Spicken erwischen lässt, begeht eine Täuschungshandlung und nimmt in Kauf, dass die jeweilige Prüfungsleistung nicht anerkannt bzw. die Prüfung als nicht bestanden erklärt wird. Spezielle Hilfsmittel für Menschen mit einer Behinderung müssen vorab bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Kontroll-Nummern/Kennziffern Lt. 19 (2) der Prüfungsordnung sind die schriftlichen Arbeiten nicht mit Ihrem Namen, sondern mit Kennziffern zu versehen. Die Kennziffern werden Ihnen an den einzelnen Prüfungstagen mitgeteilt. Prüfungspapier Wird vom Verwaltungsseminar zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass als Prüfungsarbeit nur das bewertet wird, was Sie auf die ausgegebenen weißen Prüfungsbögen schreiben. Das rote Papier ist Konzeptpapier. Ihre Notizen hierauf werden nicht in die Bewertung einbezogen. Zeitverlängerung Eine Zeitverlängerung kann in begründeten Fällen (z. B. Behinderung) nur durch die Zuständige Stelle (RP Gießen) gewährt werden. Zeigen Sie dies bitte auf Nachfrage unter Vorlage des Bescheides der Zuständigen Stelle bei dem/der Aufsichtsführenden an. Verhinderung/Erkrankung Im Fall der Erkrankung ist ein ärztliches Attest, nach besonderer Aufforderung ein amtsärztliches Attest, vorzulegen! Wir bitten, das Verwaltungsseminar vorab bis 08:00 Uhr telefonisch unter über die Nichtteilnahme an der Prüfung zu informieren. Frau Bender hvsv.de

5 Praktische Prüfung Prüfungstage: Mittwoch, 21. Mai 2014 Prüfungsfächer: Textverarbeitung Mittwoch, 21. Mai 2014 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben Nachschreibetermin: 26.. Juni 2014 Wiederholungstermin: 26.. November 2014 Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln Termine: 10. bis 16. Juli i 2014 Über den Zeitpunkt und Ort des Bürgerorientierten Verwaltungshandeln werden wir Sie am Tag der praktischen Prüfung informieren. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Beginn am Prüfungsort ein. Die praktische Prüfung hat folgenden Ablauf: Aushändigung der Prüfungsaufgabe durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses 40 Minuten Vorbereitungs- bzw. Bearbeitungszeit anschl. 15 Minuten Prüfungsgespräch vor dem Prüfungsausschuss (Präsentation in Verbindung mit Praxissimulation oder Praxissimulation lt. Aufgabenstellung) anschl. Bewertung / Bekanntgabe des Ergebnisses Sie haben in der praktischen Prüfung neben Ihrer Fachkompetenz nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darzustellen und in berufstypischen Situationen zu kommunizieren und kooperieren. Die Prüfung wird deshalb regelmäßig in Form einer Präsentation und/oder einer Praxissimulation durchgeführt werden. Eine Anleitung zur Durchführung der praktischen Prüfung ist auf der Homepage der Zuständigen Stelle veröffentlicht. Unmittelbar nach dem Bestehen der praktischen Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausgehändigt. Frau Bender Claudia.Bender@ hvsv.de

6 Ermittlung des Prüfungsergebnisses Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben alle sechs Prüfungsleistungen das gleiche Gewicht. Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen in drei schriftlichen Prüfungsbereichen sowie im Gesamtergebnis ausreichende Leistungen (mindestens 5 Punkte) erreicht werden. Wird ein Prüfungsbereich (schriftliche Arbeiten oder praktische Prüfung) mit "ungenügend" (0 oder 1 Punkt) bewertet, so ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Innerhalb von zwei Jahren können hierbei die in der ersten Abschlussprüfung ausreichend erbrachten Leistungen auf Antrag anerkannt, d.h. sie müssen nicht wiederholt werden. Mündliche Ergänzungsprüfung Sind zwei schriftliche Prüfungsarbeiten mit "mangelhaft" (4 bis 2 Punkte) bewertet, so kann nach der praktischen Prüfung wenn das Bestehen der Abschlussprüfung dadurch rechnerisch möglich wird auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der mit "mangelhaft" bewerteten schriftlichen Prüfungsfächer durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert etwa 15 Minuten. An ihr nehmen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses teil. Der Prüfungsbereich wird vom Prüfling bestimmt. Das Ergebnis der schriftlichen Arbeit in diesem Prüfungsbereich und der Ergänzungsprüfung ist 2:1 zu gewichten. Daraus ergibt sich die dann evtl. positiv veränderte Note für die schriftliche Prüfungsarbeit. Eine mögliche Ergänzungsprüfung für den praktischen Prüfbereich ist lt. Prüfungsordnung nicht vorgesehen. Auf die eventuell durchzuführende Ergänzungsprüfung, die nach der praktischen Prüfung stattfinden würde, werden Sie von Ihrer/Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden vor der praktischen Prüfung hingewiesen. WIR WÜNSCHEN IHNEN VIEL ERFOLG FÜR IHRE PRÜFUNG! Frau Bender Claudia.Bender@ hvsv.de

7 Frau Bender hvsv.de

8 Zeugnisübergabefeier Die Zeugnisübergabefeier findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 um 10:00 Uhr in der Uni-Aula in Gießen statt. Die Einladung wird Ihnen am Tag Ihrer praktischen Prüfung ausgehändigt Frau Bender hvsv.de

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