Gut versichert... in Ausbildung und Studium

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1 Gut versichert... in Ausbildung und Studium

2 BdV Wer ist das? Mit mehr als Mitgliedern ist der Bund der Versicherten, kurz BdV, seit über 30 Jahren Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Dabei steht der BdV mit seinem Offensivgeist für die gute Beratung seiner Mitglieder, Verteidigung der Rechte der Versicherten und dem Streiten für bessere Versicherungen auf verbraucherpolitischer Ebene. Die Mitgliedschaft im BdV lohnt sich: Wir helfen Ihnen professionell und umfassend bei Ihren Fragen zum privaten Versicherungsrecht. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie nach einem Schadensfall Probleme mit Ihrem Versicherer haben. Sie können sich zudem bei der BdV Mitgliederservice GmbH über Rahmenverträge versichern, die streng nach Verbrauchergesichtspunkten vereinbart worden sind. Sie sehen, die BdV-Jahresmitgliedschaft lohnt sich und kostet bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur 20 Euro im Jahr. Liebe Auszubildende, liebe Studenten, wenn nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen werden soll, gibt es viel zu organisieren. Welche Versicherungen abzuschließen oder zu optimieren sind, daran denken erst einmal wohl die wenigsten. Dabei ist das Thema wichtig. Schließlich können unvorhergesehene Schäden wie eine Berufsunfähigkeit nach einem Unfall das ganze Leben verändern. Fehlt dann eine ausreichende Versicherung, gesellt sich zum körperlichen Leid auch noch das finanzielle. Doch welche Versicherung ist unverzichtbar, welche wichtig, weniger wichtig oder sogar überflüssig? Bleibe ich auch nach Beginn der Ausbildung über meine Eltern mitversichert? Wann muss ich einen eigenen Vertrag abschließen? Worauf muss ich dann vor der Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag achten? Was kann ich von meiner Versicherung erwarten, wenn der Schadenfall eintritt? Vorwort Wir sind für Sie da! IMPRESSUM Herausgeber: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp Henstedt-Ulzburg Tel.: (für Nichtmitglieder) Tel.: (für Mitglieder) Fax: info@bundderversicherten.de Internet: Schutzgebühr 3 Euro (inkl. Versand) Verantwortlich i. S. d. P.: Tobias E. Weissflog Text und Redaktion: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BdV Foto Cover: S. Hofschlaeger/pixelio.de Layout: hokahe GmbH, Hamburg Druck: v. Stern sche Druckerei, Lüneburg Fragen über Fragen, auf die Versicherungsvertreter und -vermittler meist interessensgebundene, eigene Antworten haben. Schließlich sind gerade junge Menschen für Versicherungen eine langfristig lukrative Zielgruppe. Im Zweifel werden von ihnen daher vor allem jene Policen angeboten oder als unverzichtbar eingestuft, bei denen für die Versicherungsverkäufer die höchsten Provisionen herausspringen. Diese Broschüre hingegen gibt Ihnen eine objektive und zuverlässige Orientierungs- und Planungshilfe. Folgen Sie unseren zahlreichen Tipps, sind Sie am Ende nicht nur gut und günstig versichert. Sie haben auch noch eine Menge Geld gespart. Ihr BdV-Team Amtsgericht Hamburg, VR 9733 USt-IdNr. DE Erscheinungsdatum und Auflage: März 2013/4.000 Stück Alle Angaben für diese Broschüre wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Garantie für ihre Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Alle Rechte dieses Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung auch auszugsweise darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers erfolgen. 2 3

3 Inhaltsverzeichnis BdV wer ist das 2 Einleitung 3 Wichtige Versicherungen auf einen Blick 5 Über die Eltern mitversichert 5 Krankenversicherung 7 Krankenzusatzversicherungen 9 Privathaftpflichtversicherung 11 Berufsunfähigkeitsversicherung 13 Kfz-Versicherung 17 Reiseversicherungen 21 Auslandsreise-Krankenversicherung 21 Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung 23 Schutzbrief, Mallorca-Police 24 Reisegepäckversicherung 25 Unfallversicherung 27 Hausratversicherung 29 Handyversicherung 31 Rechtsschutzversicherung 33 Private Altersvorsorge 35 Angebote einholen 38 Raus aus falschen Versicherungen 39 Beschweren aber richtig 40 Welche Versicherungen für Auszubildende und Studenten wichtig sind und auf welche sie verzichten können: Sehr wichtig: Wichtig: Weniger wichtig: Verzichtbar: - Krankenversicherung - Privathaftpflichtversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Auslandsreise-Krankenversicherung - Kfz-Kaskoversicherung - Unfallversicherung - Hausratversicherung - Krankenzusatzversicherungen - Rechtsschutzversicherung - Reiserücktrittsversicherung - Reisegepäckversicherung - Handyversicherung In welchen Policen bin ich weiterhin bei meinen Eltern mitversichert? Nicht immer fängt der Stress mit Versicherungen schon gleich mit der Ausbildung oder dem Studium an. In vielen Bereichen sind Auszubildende noch weiterhin über die Eltern abgesichert sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Das betrifft folgende Policen: Für die Dauer der ersten Ausbildung, meist bis zum 25. Lebensjahr Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Sofern noch kein eigener Hausstand besteht, sondern nur ein Zimmer im Studenten- oder Ausbildungswohnheim genutzt wird Hausratversicherung Für Studenten ohne eigenes Einkommen (außer Minijob) Gesetzliche Krankenversicherung Auf einen Blick Wichtige Adressen 41 Stichwortverzeichnis

4 Ob Auszubildender oder Student - krankenversichert zu sein ist Pflicht. Studenten sind allerdings meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern mitversichert, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben oder dieses nicht mehr als 385 Euro (2013) monatlich beträgt bzw. wenn sie nur einen 450 Euro Mini-Job haben. Ist die Mitversicherung über die Eltern nicht möglich, weil diese privat versichert sind, können sich Studierende günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) oder der privaten studentischen Krankenversicherung (PSKV) versichern. Nach Abschluss des Studiums ist die Rückkehr von der privaten Krankenverischerung in die gesetzliche Krankenkasse möglich, es sei denn, man macht sich anschließend selbstständig oder wird Beamter.In der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten kostet der Monatsbeitrag etwa 77 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung). Bei einer privaten Krankenversicherung sind es im unteren Bereich 80 bis 130 Euro monatlich. Krankenversicherung Ganz wichtig: Einkommensgrenzen für die Mitgliedschaft in einer studentischen Krankenversicherung gibt es zwar nicht. Doch dürfen Studenten nicht beliebig viel nebenbei arbeiten. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche und 26 Wochen im Jahr jobbt, gilt als berufstätig und muss wie jeder Arbeitnehmer Beiträge auf sein Einkommen abführen und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Das entspricht 2013 einem Monatseinkommen von 3.937,50 Euro. Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben, sind also nicht betroffen. Azubis müssen sich dagegen mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Denn die Ausbildungsvergütung mag zwar gering sein, sie gilt aber als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Das gleiche gilt auch für alle, die sich für ein duales Studium entscheiden. Welche gesetzliche Kasse es sein soll, können Azubis und duale Studenten selbst bestimmen. Viel Zeit bei der Suche sollten sie sich aber nicht lassen. Wird dem künftigen Arbeitgeber bis kurz vor Ausbildungsbeginn kein Versicherungsnachweis einer GKV vorgelegt, bestimmt der Arbeitgeber die gesetzliche Krankenkasse. Foto: Ute Pelz/pixelio.de 7

5 Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt immer einen gewissen Prozentsatz der Ausbildungsvergütung (2013 sind das 15,5 Prozent, wobei Azubis 8,2 Prozent davon tragen, den Rest steuert der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bei). Allerdings bieten die Kassen neben einer einheitlichen Grundversorgung unterschiedliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zum Training im Fitnesscenter oder sie bezahlen Homöopathie oder Schutzimpfungen, die ansonsten selbst zu leisten wären. Es lohnt sich daher, die Leistungen vorab zu vergleichen. Gut zu wissen: Wer studieren will und privat versichert ist, kann den aktuellen Tarif in einen günstigeren Studententarif umwandeln. Zudem besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) oder private studentische Krankenversicherung (PSKV) zu wechseln. Die Mitgliedschaft in der KVdS ist nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Wer von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche wechselt, kann den bestehenden Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Er bekommt dann nach der Ausbildung problemlos den gleichen Tarif wie vorher ohne eine Gesundheitsprüfung. Beamtenkinder müssen in der privaten Krankenversicherung (PKV) meist weniger als den halben Versicherungsbeitrag zahlen. Studierende in dualen Studiengängen müssen gesetzlich krankenversichert sein. Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) unterliegen jeweils der freien Heilfürsorge und brauchen deshalb keine Krankenversicherung. Wählen Sie bei der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung (KVdS) eine Kasse, die keinen monatlichen Zusatzbeitrag (acht Euro oder mehr) verlangt. Achten Sie bei der Kassenwahl auf freiwillige Zusatzleistungen wie beispielsweise homöopathische Behandlungen, Akupunktur oder mehr Schutzimpfungen. Berücksichtigen Sie, dass es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung während des Studiums kein Zurück in die GKV gibt. Lassen Sie sich bei einem Abbruch des Studiums wieder beitragsfrei in der Familienversicherung Ihrer Eltern versichern. Beachten Sie, dass Sie regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche und übers Jahr nicht länger als 26 Wochen arbeiten dürfen. Sonst sind Sie kein Student mehr und müssen als Arbeitnehmer Sozialabgaben zahlen. Krankenzusatzversicherungen Auf Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich versicherte Auszubildende und Studenten getrost verzichten. Allenfalls eine Krankenhauszusatzversicherung könnte für sie interessant sein, wenn sie großen Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung legen. Auf eine private Zahnzusatzversicherung, die den Zuschuss der gesetzlichen Kasse für Zahnersatz bis auf 80 Prozent der Kosten aufstockt, können junge Menschen meist verzichten. Kaum Vorteile bringt eine ambulante Zusatzversicherung. Ohnehin meist klamme Auszubildende und Studenten müssen für die Zusatzleistungen nicht nur in Vorkasse treten. Da der Versicherer eigene Verwaltungskosten abzieht, wird zudem nie der volle Betrag zurückerstattet. Krankenversicherung 8 9

6 Unachtsamkeiten sind schnell passiert, können aber fatale Folgen haben. Wer zum Beispiel während der Grill-Party Spiritus auf die heiße Holzkohle spritzt, dadurch eine Stichflamme entfacht, die einen Studienkollegen schwer verletzt und womöglich noch das Haus des Gastgebers in Brand setzt, haftet nämlich für den gesamten entstandenen Schaden. Der kann in Einzelfällen wie diesen sogar in die Millionen gehen. Denn der Student in unserem Beispiel muss nicht nur für den Brandschaden aufkommen, sondern dem Brandopfer womöglich auch eine lebenslange Rente zahlen. Dafür haftet er mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen, das über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht. Es sei denn, er hat eine Privathaftpflichtversicherung. Die kommt auch für fahrlässig verursachte Schäden auf. Das Gute dabei: Nicht verheiratete Auszubildende und Studenten sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert und zwar bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums spätestens bis zum 25. Lebensjahr. Wird die Ausbildung durch ein Engagement im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder durch die Bundeswehr unterbrochen, verlängert sich die Frist entsprechend. Erst nach Abschluss des Erststudiums oder einer Erstausbildung ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Wer dann allerdings noch ein neues Studium oder eine weitere Ausbildung dranhängt, muss sich selbst versichern. Das gilt auch, sobald Azubis oder Studenten heiraten und einen eigenen Hausstand gründen. Abschließen muss die Police dann aber immer nur einer. Denn bei Ehepaaren sind Partner und Kinder automatisch mitversichert. Für Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lohnt sich ebenfalls ein günstigerer Familientarif, es sei denn der Lebensabschnittsbegleiter ist nicht schon über seine Eltern versichert. Eine Mitversicherung innerhalb einer bloßen Wohngemeinschaft ist dagegen nicht möglich. Privathaftpflichtversicherung Vereinbaren Sie eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Wählen Sie einen speziellen Tarif für Auszubildende. Ein Selbstbehalt spart zusätzlich. Prüfen Sie bei einer Mitversicherung den Vertrag der Eltern. Der Versicherungsschutz der Kinder kann auf ein bestimmtes Alter wie z. B. 18 Jahre beschränkt sein. Foto: istockphoto.com Gut zu wissen: Schäden, die ein Auszubildender im Betrieb einem Dritten z. B. einem Kunden zufügt, fallen nicht unter die private Haftpflichtversicherung. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers zuständig. Für unverheiratete Paare, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben, genügt ein Vertrag. Es müssen aber beide Partner namentlich im Vertrag stehen. Mitversichert sind dann auch die Kinder der Partner. Schäden, die Kleintiere wie Katzen, Kanarienvögel oder Hamster verursachen, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde und Pferde sind Tierhalterhaftpflichtversicherungen unverzichtbar, die dann im Schadensfall zahlen. 11

7 Auszubildenden und Studenten erscheint die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den ersten Blick meist überflüssig. Denn erstens wissen sie oft noch gar nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden. Zweitens erscheint es ihnen oft unvorstellbar, dass sie irgendwann womöglich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fit genug sind, ihren Job auszuüben. Trotzdem sollten sie auf den Versicherungsschutz nicht verzichten. Denn für Berufsstarter ist der Verlust der eigenen Arbeitskraft nicht nur das größte Risiko, auch die Folgen sind unvorstellbar bitter. Über die staatliche Erwerbsminderungsrente sind Auszubildende und Berufsanfänger bei Krankheit oder Unfall in den ersten Berufsjahren nämlich so gut wie gar nicht abgesichert. Der Staat zahlt anfangs nur, wenn ein Unfall im Betrieb zur Erwerbsminderung führt. Doch auch später gilt: Nur wer täglich weniger als sechs Stunden irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, erhält überhaupt eine staatliche Rente. Die volle Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Und selbst die reicht für den Lebensunterhalt bei weitem nicht aus. Bei einer privat abgeschlossenen BU ist dagegen immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Sie zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit anhand von ärztlichen Attesten nachgewiesen wird. Der Versicherer kann allerdings eine Nachprüfung verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat. Wie lange die Rente gewährt wird, hängt vom Vertrag und vom Beruf ab. Üblicherweise sollte sie bis Rentenbeginn laufen. Entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrages sind: die vereinbarte Rentenhöhe das Eintrittsalter der Beruf der eigene Gesundheitszustand Berufsunfähigkeitsversicherung Foto: Querschnitt/pixelio.de Deshalb gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, umso besser. Denn solange man noch kerngesund ist, gibt es die günstigste Police. Ansonsten hängt der Beitrag auch vom Beruf ab. Je mehr Gesundheitsgefahren er birgt, umso höher ist der Beitrag. Schließt beispielsweise ein kaufmännischer Lehrling eine BU bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr ab, beträgt der Beitrag für Euro Rente etwa 30 Euro im Monat. Ein Maler-Azubi, der höheren Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist, zahlt um die 80 Euro. Es erfolgt aber keine Neueingruppierung, wenn in der Versicherungszeit auf einen gefährlicheren Job umgesattelt wird.

8 Studenten sollten prüfen, für welchen Beruf sie versichert sind. Hier gibt es einen Dschungel an unterschiedlichen Tarifen. Meist prüft der Versicherer bei einer möglichen Berufsunfähigkeit, ob der Versicherte weiter studieren kann. Danach gilt der spätere Beruf als versichert. Immer häufiger erfolgt die Eingruppierung von Studenten nach dem angestrebten Beruf. Auch hier gilt, umso gesundheitsgefährdender der anvisierte Job ist umso höher sind die Beiträge. Relativ neu auf dem Markt sind spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler und Auszubildende. Sie sind in den ersten Jahren vom Beitrag her wesentlich günstiger als die normale BU. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt generell: Eine passende und dazu auch noch preisgünstige BU zu finden, ist nicht einfach. Im Kleingedruckten der Policen können sich viele Fallen verbergen. Auf jeden Fall sollte der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Dann kann die vereinbarte Rente nach der Ausbildung oder dem Studium bei steigenden Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Die Vereinbarung einer Dynamik, die automatisch zu Rentensteigerungen aber auch zu steigenden Beiträgen führt, ist dann überflüssig. Ganz wichtig ist es, darauf zu achten, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Andernfalls kann der Versicherer beim Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer gesundheitlichen Nachprüfung die Rentenzahlung verweigern oder kürzen, wenn der Versicherte zumindest theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Ob er tatsächlich eine andere Arbeit findet, spielt dabei keine Rolle. Gut zu wissen: Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Die Vertragslaufzeit sollte deshalb bis zum Eintritt ins Rentenalter, heute das 67. Lebensjahr, dauern. Die Höhe der BU-Rente sollte die Lebenshaltungskosten abzüglich sonstiger Einkünfte abdecken. Auch die Mittel zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge sollten abgedeckt sein. Sonst mündet Berufsunfähigkeit oft direkt in Altersarmut. Wenn nach der Ausbildung die Beamtenlaufbahn vorgesehen ist, sollte der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Da Dienstunfähigkeit nicht immer auch automatisch Berufsunfähigkeit bedeutet, kann es sein, dass die BU ohne diese Klausel nicht zahlt. Die Kombination mit einer geringen Risikolebensversicherungssumme kann sich lohnen, weil die Beiträge hier häufig nicht teurer sind als bei einer selbstständigen BU. Die Kombination mit einer Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Verschweigen Sie im Gesundheitsfragebogen keine Krankheiten und Gebrechen. Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge verschiedener Versicherer, sondern vor allem die Vertragsbedingungen. Wer schon in jungen Jahren unter Gesundheitsstörungen leidet und seien es so banale wie eine Allergie sollte vor dem Vertragsabschluss eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durchführen lassen. Sonst kann es sein, dass er abgelehnt wird oder hohe Zuschläge zahlen muss. Eine Risikovoranfrage muss über einen Versicherungsberater oder -makler erfolgen. Verzichten Sie auf Verträge, die Versicherungsschutz bei bestimmten Krankheiten ausschließen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Dynamik und eine Nachversicherungsgarantie enthält. Unterschreiben Sie keine Verträge mit abstrakter Verweisung. Schließen Sie keinen Vertrag gegen Erwerbsunfähigkeit ab, der Auszubildenden oft als preiswertere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Sie zahlt nur, wenn Sie überhaupt keine Beschäftigung mehr ausüben können. Berufsunfähigkeitsversicherung 14 15

9 Wirkt sich begleitetes Fahren auf die Versicherungsprämie aus? Kann ich mein neues Auto preiswerter über meine Eltern versichern? Bei der Wahl einer Kfz-Versicherung gibt es gerade für Jugendliche eine Reihe brennender Fragen. Wichtig ist es aber erst einmal, einige Grundsatzentscheidungen zu treffen. Egal ob Pkw oder Motorrad die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie zahlt die Unfallschäden an fremden Fahrzeugen und Personen, die der Fahrer verursacht hat. Weil das richtig ins Geld gehen kann, sollte eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro vereinbart werden. Für eigene Sachschäden oder bei eigenen Verletzungen gibt es bei einem selbstverschuldeten Unfall nichts. Wird freiwillig eine zusätzliche Teilkaskoversicherung abgeschlossen, reguliert diese Schäden am eigenen Auto allerdings nur durch: Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch Zusammenstoß mit Haarwild sowie Schäden an der Verkabelung durch Marderbisse Kfz-Versicherung Auf Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Auto entstehen, bleiben Teilkaskoversicherte sitzen. Wer umfangreicheren Versicherungsschutz haben will, muss die Teilkasko- durch eine Vollkaskoversicherung ersetzen. Sie zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht nur Schäden am eigenen Auto, sondern reguliert den Schaden auch dann, wenn sich der Unfallgegner aus dem Staub gemacht hat. Für den umfangreichen Schutz werden allerdings sehr viel höhere Versicherungsprämien fällig. Ob sich das lohnt, hängt vom Zeitwert des Autos und der Prämienhöhe ab. Als Faustregel gilt: Neuwagen und kreditfinanzierte Autos brauchen drei bis vier Jahre eine Vollkasko. Danach einige Jahre eine Teilkasko, dann nur noch die Haftpflicht Foto: istockphoto.com Für Führerscheinneulinge ist die eigene Kfz-Versicherung sehr teuer. Sie steigen mit der Schadenfreiheitsklasse Null (SF0) ein, die nach neuer Regelung dagegen 100 Prozent ausmacht. Der Beitrag kann aber gesenkt werden, wenn Jugendliche das eigene Fahrzeug bei der Gesellschaft der Eltern anmelden oder wenn das Auto als Zweitwagen der Eltern mitversichert wird. Dabei kann der Jugendliche schon früh von eigenen Schadenfreiheitsrabatten

10 profitieren, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird. Viele Versicherer gewähren zudem einen Bonus, wenn der Führerscheinneuling am begleiteten Fahren teilgenommen hat. Alternativ können Fahrneulinge, die noch kein eigenes Fahrzeug besitzen, auch über den Vertrag der Eltern mitversichert werden. Deren Vertrag muss dann entsprechend angepasst werden. Das kommt zwar deutlich preiswerter als eine eigene Police. Allerdings bauen sie dann keine Schadensfreiheitsrabatte auf. Deshalb lohnt sich das nur in den allerersten Jahren. Prämiennachlässe für den eigenen Vertrag gibt es dagegen bisweilen, wenn vor Abschluss der Kfz-Versicherung ein Moped oder Motorrad über einen bestimmten Mindestzeitraum unfallfrei gefahren wurde. Gut zu wissen: Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt u. a. von folgenden Faktoren ab: - Fahrzeugart und -typ - Beitragssatz nach Anzahl der schadensfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse) - jährliche Fahrleistung - Nutzerkreis (wer und wie alt) - Regional- und Typklasse Eine Fahrerunfallversicherung ist überflüssig. Besser Sie schließen eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ab. Mitfahrende Freunde sind bei Unfällen über die Kfz-Haftpflicht versichert. Eine zusätzliche Insassen-Versicherung ist nicht notwendig. Wählen Sie bei der Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Lassen Sie als Auszubildender den eigenen Wagen bei der Gesellschaft Ihrer Eltern mitversichern oder das Auto als Zweitwagen der Eltern versichern. Vereinbaren Sie eigene Schadenfreiheitsrabatte. Bevorzugen Sie Versicherungen, die fürs begleitete Fahren Prämien-Boni gewähren. Teilen sie dem Versicherer mit, wenn Sie gravierende Änderungen am Auto vornehmen insbesondere um das Fahrzeug breiter, tiefer oder schneller zu machen. Ansonsten kann der Versicherungsschutz entfallen. Um einen günstigen Kfz-Anbieter zu finden, nutzen Sie die Internetseite ( Kfz-Versicherungsvergleich). Nur eingeschränkt zahlt der Versicherer bei Fahrerflucht fehlender Betriebserlaubnis unzureichender Fahrsicherheit Alkohol- oder Drogeneinfluss und Fahren ohne Führerschein, nimmt aber Unfallverursacher bis zu Euro je Verstoß in Regress. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen. Kfz-Versicherung 18 19

11 Wenn einer eine Reise tut, kann er bekanntlich viel erzählen. Um zu verhindern, dass dazu nicht teure Überraschungen kommen, gibt es eine Reihe spezieller Reiseversicherungen. Auslandsreise-Krankenversicherung Anstrengende Ausbildung, Prüfungs- oder Semesterstress? Da bringt eine Reise ins Ausland eine willkommene Abwechslung und Erholung. Sie sollte allerdings nicht ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung erfolgen. Die ist ein absolutes must have, da die gesetzliche Krankenversicherung für Urlauber allenfalls die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus übernimmt, die üblicherweise im Gastland gezahlt werden. Selbst diese Leistung gibt es nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern und Deutschland besteht und die Reisenden eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen. Ist die Behandlung im Ausland teurer, werden Zuzahlungen fällig. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland ist im Rahmen der EHIC sogar grundsätzlich nicht versichert. Auch im außereuropäischen Ausland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Reiseversicherungen Eine Auslandsreise-Krankenversicherung hingegen übernimmt die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag im Ausland und den Leistungen der eigenen Krankenkasse. Das kostet nur ein paar Euro. In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, trägt die Auslandsreise- Krankenversicherung normalerweise sogar die gesamten Kosten für die Behandlung allein. Ein Reiserücktransport ist in den Verträgen einzelner Versicherer unterschiedlich geregelt, umfasst aber mindestens den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat Foto: Huber/pixelio.de Bei Zweifeln an der Reisefähigkeit sofort mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Bei Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen Attest eines Arztes vorlegen. Wählen Sie am besten einen Tarif ohne Selbstbehalt. Sonst sind im Versicherungsfall 20 Prozent der Stornokosten selbst zu tragen. Soll ein Reiseabbruch versichert werden, vergleichen Sie bei den Angeboten, in welchem Zeitraum dieser erfolgen muss.

12 Auch wenn Auszubildende und Studenten privat versichert sind, kann sich eine Auslandsreise-Krankenversicherung lohnen. Denn private Krankenversicherer erstatten im Ausland angefallene Krankheitskosten in der Regel nur in dem Umfang wie sie diese in Deutschland leisten würden. Zudem bieten sie meist nur innerhalb Europas dauerhaften Schutz, wenn medizinische Leistungen notwendig sind. Außerhalb Europas ist der Versicherungsschutz bei Reisen meist auf einen Monat begrenzt. Den Umfang und die Erstattungsmodalitäten in einzelnen Ländern und Regionen verrät ein Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen. Eine zusätzliche Versicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn in der privaten Krankenversicherung ein Rücktransport in die Heimat nicht mitversichert ist. Empfehlenswert ist der zusätzliche Versicherungsschutz auch, da über den Reisekrankenversicherer abgerechnete Behandlungskosten den Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht beeinflussen. Gut zu wissen: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt und muss nicht gesondert beantragt werden. Die EHIC-Karte gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Für einige Länder außerhalb der EU gibt es nach wie vor den Auslandskrankenschein. Dies sind Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei. In Belgien, Luxemburg, Island, Finnland und Frankreich müssen gesetzlich Versicherte die Behandlung zunächst selber bezahlen. Die Kosten erstattet später die zuständige deutsche Krankenkasse. Auch hier sind Zuzahlungen möglich. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung ausgeschlossen sind grundsätzlich Leistungen, die bereits vor Beginn der Reise feststehen, sodass im Urlaub eine medizinische Behandlung erfolgen muss. Der günstige Versicherungsschutz ist meist auf maximal sechs Wochen befristet. Für längere Aufenthalte gibt es spezielle Reisekranken-Versicherungen mit Laufzeiten von ein bis fünf Jahren speziell auch für Auszubildende, Studenten, Au Pairs und Auswanderer. Heben Sie die Originalbelege der Auslandsbehandlung unbedingt auf. Wenn Sie die nicht vorlegen, muss der Versicherer nicht zahlen. Fragen Sie beim Versicherer nach, ob Versicherungsschutz für Sportveranstaltungen wie Tauchen oder Paragliding besteht. Schließen Sie bei mehreren Auslandsaufenthalten im Jahr einen Jahresvertrag ab. Unterschreiben Sie nur, wenn der Versicherer den Krankenrücktransport nicht nur bei dringender Notwendigkeit sondern auch dann bezahlt, wenn der Rücktransport rein medizinisch gesehen nicht zwingend erforderlich ist. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Eine bereits gebuchte Reise absagen zu müssen, kann teuer werden. Denn dann werden umso happigere Stornogebühren fällig je näher der Reisetermin rückt. Da sich die Stornogebühren an den Reisekosten orientieren, lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung vor allem bei teuren Reisen. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt allerdings nur bei unvorhersehbaren Ereignissen. Was darunter fällt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen. In Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung oder als eigenständige Versicherung kann auch ein Reiseabbruch versichert werden. Übernommen werden zum Beispiel Umbuchungsgebühren wegen der vorzeitigen Rückreise oder auch zusätzliche Übernachtungskosten. Erstattet werden diese Kosten meistens nur dann, wenn der größte Teil der Reise noch nicht vorbei ist. Ferner ist es üblich, dass die Reiseabbruchversicherung spätestens zehn Tage nach der erfolgten Reisebuchung abgeschlossen werden muss. Für den kurzfristigen Reiseantritt gibt es spezielle Last-Minute- Reiseabbruchversicherungen. Reiseversicherungen 22 23

13 Gut zu wissen: Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel unter anderem bei: Unfall, schweren Erkrankungen und Verletzungen, Tod Schwangerschaft, bei unzumutbaren oder unmöglichem Reiseantritt Impfunverträglichkeit Elementarereignissen (Feuer, Wasser, etc.) am Eigentum, Wohnungseinbruch Wiederholungsprüfungen (Auszubildende, Schüler und Studenten) betriebsbedingter Kündigung Einstellung / neuer Job nach Arbeitslosigkeit Diese Stornogebühren* können fällig werden (Dauer bis zum Reisebeginn Stornokosten in Prozent des Reisepreises): bis 30 Tage 4 % vom 28. bis 22. Tag 8 % vom 21. bis 15. Tag 25 % vom 14. bis 7. Tag 40 % innerhalb der letzten 6 Tage 50 % bis 80 % *Die aufgeführten Stornogebühren orientieren sich an Richtsätzen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1982, 2198). Schutzbrief, Mallorca-Police Wer viel mit dem Kfz unterwegs ist und auch im Auslandsurlaub auf sein Auto nicht verzichten will, für den ist die Unfallgefahr besonders hoch. Kommt es zum Crash, kann ein Schutzbrief als Ergänzung zur Autoversicherung hilfreich sein. Die Versicherungsgesellschaft organisiert dann die Hilfe vor Ort und übernimmt die Kosten bis zur im Schutzbrief festgelegten Deckungssumme. Der Schutzbrief kommt zum Beispiel für die Pannenhilfe und den Abschleppdienst auf, ermöglicht die Nutzung eines Mietwagens bei Unfall oder Reparaturen ohne Zusatzkosten und hilft bei der Beschaffung von Ersatzteilen. Auch personenbezogene Leistungen wie der Krankenrücktransport, Kostenerstattung bei Reiseabbruch oder Hilfe bei Todesfall im Ausland sind möglich. Ein Schutzbrief kann sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten. Er kann beim Haftpflichtversicherer oder über Automobilclubs abgeschlossen werden. Die Urlaubsgegend im Mietwagen mit ausländischem Versicherungsschutz zu erkunden, kann zum teuren Abenteuer werden insbesondere bei einem selbst verschuldeten Unfall. So reicht die Versicherungssumme für das gemietete Auto bei einem Crash in europäischen Staaten selten aus. In diesem Fall springt die Mallorca-Police ein, die nicht nur für die Balearen-Insel gilt. Sie übernimmt die Schaden-Differenz bis zur Höhe der deutschen Police. Ist sie nicht bereits in der Kfz-Versicherung enthalten, kann sie separat für wenig Geld auch bei einem Automobilclub abgeschlossen werden. Außerhalb Europas hilft eine Traveller-Police weiter. Gut zu wissen Eine Mallorca-Police ist insbesondere bei der Nutzung von Mietwagen in Polen, Rumänien oder Kroatien, aber auch Spanien, Portugal oder Griechenland sinnvoll, da die dort geltenden Deckungssummen des ausländischen Versicherungsschutzes bei einem Unfall fast immer nicht ausreichen. Mieten Sie das Auto bereits in Deutschland bei einem Anbieter, der deutschen Versicherungsschutz bietet, ist eine Mallorca-Police überflüssig. Wählen Sie einen Schutzbrief, der möglichst nur die von Ihnen benötigten Leistungen umfasst. Das ist preiswerter. Vermeiden Sie vor allem den Einschluss unnötiger Versicherungen. Reisegepäckversicherung Das Geld für eine Reisegepäckversicherung können sich meist klamme Auszubildende und Studenten getrost sparen. Sie ist vergleichsweise teuer und leistet nur unter strengen Auflagen. Reisende, die den Verlust ihres Gepäcks melden, werden häufig abgewiesen oder bekommen sehr wenig ersetzt. Bei Verlust oder Diebstahl argumentieren die Versicherer, ihre Kunden hätten nicht genug aufgepasst und bekommen Recht. Das belegen viele Gerichtsurteile. Zudem zahlt der Versicherer häufig nur den Zeitwert. Wer eine Hausratversicherung besitzt, ist bei Diebstahl aus einem geschlossenen Hotelzimmer oder der Ferienwohnung ohnehin abgesichert, wenn die Reise nicht länger als drei Monate dauert. Die Hausratversicherung erstattet dann sogar den Neuwert der abhanden gekommenen Sachen. Reiseversicherungen 24 25

14 Schon in jungen Jahren durch einen Unfall schwere Verletzungen zu erleiden, kann das ganze Leben verändern. Eine private Unfallversicherung hilft, wenigstens die finanziellen Folgen fürs Erste zu lindern zahlt aber nur bei bleibenden Schäden. Zwar sind Auszubildende und Studenten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch von der gibt es ausschließlich dann Geld, wenn der Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin passiert. Außerdem sind die Leistungen selten ausreichend. Eine private Unfallversicherung tritt dagegen bei Invalidität jederzeit und rund um den Erdball ein. Ganz wichtig: Zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist die private Unfallversicherung nicht geeignet. Vorzuziehen ist immer der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nicht nur bei Unfall und Invalidität, sondern auch bei Krankheit eine Rente vorausgesetzt die Berufsunfähigkeit beträgt mindestens 50 Prozent. Unfallversicherung Wichtiger als eine Unfallversicherung ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente. Schauen Sie im Kleingedruckten nach, welche Kriterien für einen Leistungsausschluss genannt werden. Vereinbaren Sie eine Einmalzahlung im Schadensfall und keine Rente. Mit dem Betrag können Sie dann die dringlichsten Maßnahmen wie zum Beispiel den Umbau der eigenen Wohnung und von der Krankenkasse nicht übernommene Hilfsmittel oder Therapien schultern. Vermeiden Sie Zusatzleistungen wie beispielsweise Bergungskosten, Unfall- und Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld. Sobald Sie wissen, welche Leistungen Sie abgesichert haben wollen, vergleichen Sie immer mehrere Angebote. Hilfe gibt s als Mitglied beim BdV. Die Leistung aus einer privaten Unfallversicherung hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab. Den Invaliditätsgrad legen die Gesellschaften nach einer Liste der Körperteile, der Gliedertaxe, fest. Bei Verlust eines Beines beispielsweise liegt die Invalidität bei 70 Prozent. Beträgt die Versicherungssumme Euro, gibt s auf einen Schlag Euro. Kann der Invaliditätsgrad nicht nach Katalog bestimmt werden, legt ihn ein Arzt frst. Sinnvoll sind Tarife, bei denen sich die Leistung bei besonders schweren Unfällen um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht (sogenannte Progression ). Gut zu wissen: Private Unfälle sind in den meisten Fällen nicht so gravierend, dass bleibende Schäden entstehen. Insofern ist der Abschluss einer Unfallversicherung weniger wichtig. Sinnvoll kann eine Unfallversicherung für junge Menschen sein, wenn sie gefährliche Sportarten betreiben. Die Tarife und Leistungen unterscheiden sich bei einzelnen Versicherern erheblich. Das Verschweigen von Vorerkrankungen wie zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall kann den Versicherungsschutz kosten. Ist ein Unfall zum Beispiel Folge von Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch, eines epileptischen Anfalls oder geschieht ein Unfall nach einem Herzinfarkt, zahlen die meisten Versicherer nicht Foto: istockphoto.com

15 Eine Hausratversicherung gehört nicht zu den zwingend notwendigen Versicherungen, die Auszubildende und Studenten unbedingt brauchen. Das gilt vor allem, wenn sie noch zu Hause, in einem Studenten- oder Ausbildungswohnheim leben. Dann sind sie nämlich noch über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Anders sieht es aus, wenn die Auszubildenden einen eigenen Hausstand gründen oder in eine Wohngemeinschaft ziehen. Dann kann der Abschluss sinnvoll sein, wenn wertvoller Hausrat wie teure Fachbücher, Notebook, Smartphone und dazu noch schicke Klamotten und das ein oder andere wertvolle Möbelstück ihren Platz dort finden. Der Ersatz geht nämlich ganz schön ins Geld und ist bei schmalem Budget wohl nur selten zu bewältigen, wenn der Hausrat zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand in Flammen aufgeht. Eine Hausratversicherung zahlt nach einem Schaden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl stets so viel, dass beschädigte Haushaltsgegenstände repariert werden können oder sich Geschädigte gleichwertigen Hausrat neu kaufen können. Auch für bestimmte Folgeschäden wie Aufräumarbeiten oder die Unterbringung in einem Hotel kommt die Versicherung auf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherungssumme dem Neuwert der in der Wohnung oder Studentenbude befindlichen Gegenstände entspricht. Sonst gibt es weniger. Hausratversicherung Die Versicherungssumme sollte daher stets so hoch sein, dass Neuanschaffungen bezahlt werden können. Ein pauschaler Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche dürfte bei Azubis meist völlig ausreichen. Ist der Hausrat weniger wert, reicht natürlich ein geringerer Betrag. Sind Azubis und Studenten über die Eltern im Rahmen der so genannten Außenversicherung mitversichert, ist die Versicherungssumme allerdings meist begrenzt. Sie liegt üblicherweise bei zehn bis 30 Prozent der im Vertrag der Eltern vereinbarten Versicherungssumme. Das kann zu wenig sein. Dann müsste entweder der Vertrag der Eltern aufgestockt oder ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Um dem Versicherer den tatsächlichen Schaden nachweisen zu können, sollte immer eine detaillierte Aufstellung des Hausrates angefertigt werden. Da helfen nicht nur Kaufbelege, sondern auch Fotos, wobei diese Unterlagen vorsichtshalber außerhalb der eigenen vier Wände aufzubewahren sind Foto: istockphoto.com

16 Gut zu wissen: Die Hausratversicherung macht für Azubis und Studenten nur Sinn, wenn sie nicht noch über den Vertrag der Eltern abgesichert sind und wenn ein Neukauf des Hausrats im Schadensfall finanziell nicht zu stemmen ist. Versichert ist der Hausrat, der im Versicherungsschein genannt ist nicht aber der Hausrat von Untermietern. Haben in einer Wohngemeinschaft mehrere Personen den Vertrag unterschrieben, kann eine gemeinsame Hausratversicherung abgeschlossen werden. Das ist preiswerter als mehrere Einzelpolicen. Fahrräder sind nur gegen Diebstahl mitversichert, wenn sie im verschlossenen Keller oder der Wohnung stehen. Das Rad ist immer mit einem Schloss zu sichern. Bei Diebstählen außerhalb z. B. in Gemeinschaftskellern oder im Freien zahlt die Versicherung nicht. Lassen sich besonders wertvolle Gegenstände wie Musikinstrumente nicht über die Hausratversicherung absichern, empfiehlt sich eine eigenständige Versicherung. Sichern Sie gesammelte Belege und Fotos des Hausrats außerhalb der Wohnung. Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie z. B. einen Einbruch durch ein auf Kipp gestelltes Fenster begünstigt haben. Schließen Sie nur dann eine zusätzliche Fahrradversicherung ab, wenn der Drahtesel sehr teuer ist. Bewahren Sie unbedingt Kaufbelege und die Unterlagen des Herstellers über Ihr Rad sowie die Rahmennummer auf. Lassen Sie zusätzlich Ihr Gefährt bei der Polizei registrieren. Handyversicherung Auf Smartphones können Jugendliche kaum noch verzichten. Was liegt da näher als das geliebte Gerät für vier bis fünf Euro im Monat gegen Diebstahl und Beschädigungen zu versichern? Doch was auf den ersten Blick sinnvoll scheint, kann sich schnell als rausgeworfenes Geld entpuppen. Rund 120 Euro kostet der übliche Versicherungsvertrag für zwei Jahre. Wird das Handy gestohlen, ist dann auch noch ein Selbstbehalt von 25 Prozent aus eigener Tasche zu zahlen macht bei einem 400 Euro teuren Smartphone schon 220 Euro. Ob sich das lohnt, verrät ein Blick in das Kleingedruckte des Handy-Vertrages. Ersetzt wird meist nicht etwa der Neu- sondern der Zeitwert. Und selbst der muss nicht immer gezahlt werden. So heißt es in den Versicherungsbedingungen fast immer, dass Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren des Gerätes nicht versichert sind. Um gegen Diebstahl abgesichert zu sein, muss das Handy dann auch noch oft aus einem verschlossenen Raum entwendet oder bei einer Gewalttat geraubt worden sein. In vielen Fällen erübrigt sich eine Handy-Versicherung dann ohnehin. Wird das Handy aus der eigenen Wohnung, bei einer Gewalttat oder aus dem verschlossenen Auto gestohlen, kommt die Hausratversicherung zum Zuge. Fazit: Bevor ein Handy-Vertrag unterschrieben wird, ist immer ein kritischer Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen. Hausratversicherung 30 31

17 Der Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung erübrigt sich für viele Auszubildende und Studenten, da sie meist über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert sind. Selbst wenn die Eltern keine Rechtsschutzversicherung haben, ist ein Abschluss nur dann sinnvoll, wenn das Geld dafür übrig ist und nicht auf wichtige Versicherungen wie beispielsweise eine eigene Haftpflichtoder Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet werden muss. Wer dennoch auf Rechtsschutz nicht verzichten will, sollte sich auf die Bereiche beschränken, die für ihn die größten Risiken bergen. Ein Privat-Rechtsschutz zahlt die Kosten bei Vertragsstreitigkeiten wie beispielsweise nach dem Kauf eines Notebooks oder bei Ärger mit dem Bafög. In neueren Verträgen ist meist geregelt, dass die Mitversicherung in der Privat-Rechtsschutzversicherung für Studenten entfällt, wenn sie während des Studiums durch eine regelmäßige Tätigkeit Geld für den eigenen Lebensunterhalt verdienen. Gut zu wissen: Auszubildende und Studenten sind für die Dauer der Erstausbildung, spätestens bis zum 25. Lebensjahr, meist über die Rechtsschutzpolice ihrer Eltern mitversichert. Eine eigene Police ist daher nur in Ausnahmefällen nötig. Rechtsschutzverträge gibt es als Kombiverträge mit verschiedenen Bausteinen wie beispielweise Privat-, Miet-, Familien- und Verkehrsrechtsschutz. Umso umfangreicher der Schutz sein soll, umso höher die Beiträge. Je höher die Selbstbeteiligung ist, umso niedriger sind die Beiträge. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die Wartezeit fällt. Im Miet-Rechtschutz der Eltern sind Streitigkeiten für die auswärtige Studentenbude nicht mitversichert. Das gilt auch für den Verkehrsrechtsschutz, wenn volljährige Auszubildende und Studenten ein Fahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet haben. Rechtsschutzversicherung Foto: istockphoto.com Prüfen Sie ganz genau, ob ein Rechtsschutz wirklich gebraucht wird, insbesondere ob Sie bereits über Ihre Eltern mitversichert sind. Kombinieren Sie ausschließlich Rechtsschutzbausteine, die Sie wirklich zu benötigen glauben. Fragen Sie nach günstigeren Single-Tarifen.

18 Schon beim Start der Ausbildung an das spätere Rentenalter zu denken das kommt Azubis und Studenten so gut wie nie in den Sinn. Denn dieser Lebensabschnitt ist meist unvorstellbar weit weg und vorher müssen ja auch erst einmal die Hürden der Ausbildung und der Berufsstart erfolgreich gemeistert werden. Dennoch kann es sich lohnen, schon frühzeitig ein paar Gedanken an das Alter zu verschwenden. Das gilt vor allem für Auszubildende oder duale Studenten. Denn sie bekommen von ihrem Ausbildungsbetrieb oft einen Zuschlag zum Gehalt, wenn sie das Geld in der einen oder anderen Form für das Alter auf die hohe Kante legen. Viele Betriebe sind an Tarifverträge gebunden und zahlen ihren Mitarbeitern so genannte vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat. Das Geld gibt es aber nur für spezielle Verträge. Welche das sind, kann ebenfalls im Tarifvertrag geregelt sein. In manchen Branchen, wie zum Beispiel in der chemischen Industrie und im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, muss das Geld zum Beispiel gezielt zum Aufbau einer Altersvorsorge genutzt werden. Dann bietet der Chef entweder eine betriebliche Altersvorsorge dafür an, oder es kann sogar auf einen privaten Riester-Vertrag fließen. In anderen Branchen kann zudem ein Bauspar- oder Fondssparvertrag damit bedient werden. Auch der unterliegt aber speziellen Bedingungen. So muss die Laufzeit förderfähiger Verträge mindestens sieben Jahre betragen, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist. In dieser Zeit kommen Arbeitnehmer an das Geld außer in Notsituationen nicht mehr heran. Dafür stockt der Staat die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers ggfs. noch mit der Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie auf. Vor allem Auszubildende mit geringem Verdienst haben hier also Möglichkeiten, quasi zum Nulltarif ein kleines Vermögen aufzubauen. Das sollten sie nutzen, andernfalls verschenken sie bares Geld. Private Altersvorsorge Ansonsten gilt: Bis kurz vor Rentenbeginn ist Altersvorsorge nichts anderes als ein Sparvorgang. Wer es sich leisten kann, legt daher frühzeitig Geld auf die hohe Kante. Das kann dann im Alter in eine Zusatzrente umgewandelt werden. Wichtig ist aber, dass Auszubildende dabei flexibel bleiben. Wer sich schon in jungen Jahren zum Vorsorgesparen durchringt, sollte ausschließlich Verträge abschließen, die jederzeit ohne Zusatzkosten kündbar sind. Auch Vertragsveränderungen und Zahlpausen sollten jederzeit und ohne Kosten möglich sein. Denn wer weiß in jungen Jahren schon, was bis zur Rente noch alles passiert. Langfristige Versicherungen sollten Foto: istockphoto.com

19 Auszubildende daher meiden. Besser sind flexible Bank-, Bauspar- oder Fondssparverträge, bei denen man notfalls jederzeit an das Geld wieder herankommt oder den Vertrag an sich verändernde Lebensumstände anpassen kann. Wer schon eigenes Gehalt oder eine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung erhält, kann solche Verträge sogar mit staatlicher Riester- Förderung besparen. Denn der Staat spendiert Auszubildenden nicht nur jährlich 154 Euro Grundzulage. Wird der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, gibt es sogar einmalig 200 Euro als Zuschuss für Berufsstarter. Auch bei Riester-Verträgen gilt jedoch: In Frage kommen nur flexible Verträge mit geringen Kosten. Der BdV hat zu allen Varianten Informationen. Mitglieder können sich bei der Auswahl auch beraten lassen. Gut zu wissen Sparfleiß wird in vielen Betrieben durch zusätzliche vermögenswirksame Leistungen gefördert. Wie viel es zusätzlich zum Gehalt gibt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ansonsten gilt: Beim Arbeitgeber nachfragen. Auch der Staat legt häufig noch etwas drauf. Sparbeiträge bis 400 Euro im Jahr werden mit 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert, wenn sie in einen Fondssparplan fließen. Bei Bausparverträgen beträgt die Sparzulage dagegen nur 42,30 Euro im Jahr. Werden weitere 512 Euro in einen Bausparvertrag gesteckt, können aber zusätzlich 45,06 Euro Wohnungsbauprämie beantragt werden. Wer bis zu vier Prozent vom Vorjahres-Bruttoeinkommen in einen Riester-Vertrag steckt, bekommt 154 Euro Riester-Zulage pro Jahr und einmalig nach Vertragsabschluss 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr begonnen wird. Förderung gibt es aber nur für Azubis. Studenten ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen sind nicht förderfähig. Frühzeitige Altersvorsorge ist sinnvoll, darf aber nicht auf Kosten der grundsätzlichen Absicherung gehen. Deshalb erst einmal die wichtigsten Risiken durch eine Haftpflichtversicherung und eine BU-Police absichern. Nur wenn dann noch Geld übrig bleibt, lohnt Vorsorge. Flexibilität ist bei allen Spar- und Vorsorgeverträgen Trumpf. Deshalb niemals Policen abschließen, die vor Rentenbeginn nicht oder nur gegen hohe Kosten kündbar sind. Spar- und Risikovorsorge sollten zudem niemals in einer Police gebündelt, sondern immer in separaten Verträgen abgeschlossen werden. Dann kann zumindest der Risikoschutz fortgeführt werden, wenn das Geld mal knapp wird. Ansonsten laufen Sparer Gefahr, bei Beitragsfreistellung einer teuren Kombipolice den gesamten Schutz zu verlieren. Das ist ein Schaden, der sich kaum wieder reparieren lässt. Private Altersvorsorge 36 37

20 Angebote einholen Ist die Entscheidung für eine Versicherung gefallen, können Sie als Mitglied den BdV nach günstigen Angeboten fragen. Um einzelne Tarife vergleichen zu können und festzustellen, ob das Leistungspaket Ihren konkreten Wünschen entspricht, sollten Sie mehrere Angebote einholen. Am besten geht das: über das Internet, per Telefon oder per Post. Das Anschreiben sollte folgende Punkte beinhalten: Ihren Namen und Anschrift Ihren Versicherungswunsch (Versicherungssumme u. ä.) mit dem Hinweis Unverbindliche Anfrage Je nach Versicherungsart können weitere Angaben wie Alter, Beruf erforderlich sein Fragen Sie nach günstigeren Tarifen für Auszubildende oder Studenten Bitten Sie um einen Antrag sowie sämtliche Verbraucherinformationen Haben Sie das Informationsmaterial erhalten, entscheiden Sie sich für das beste Kosten / Leistungsverhältnis. Nicht nur ein Vergleich der Prämien sondern vor allem der Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten ist deshalb unerlässlich. Die Entscheidung für eine Versicherung stellt sich manchmal als falsch heraus. So können Tarife eines anderen Versicherers günstiger oder im Leistungsspektrum umfangreicher sein. Vielleicht müssen Sie angesichts magerer Kassenlage auch den Rotstift ansetzen und auf die eine oder andere Versicherung verzichten. Doch egal aus welchem Grund eine Versicherungskündigung erfolgen soll: Nicht genau zu wissen, wie und wann sie erfolgen muss und deshalb erst einmal auf seinem alten Vertrag sitzenzubleiben, kann teuer werden. In der Regel ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Dabei muss die Kündigung drei Monate vorher beim Versicherer vorliegen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung genügt ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wird das eigene Fahrzeug verkauft, muss keine Kündigung erfolgen, da die Kfz-Versicherung an das Fahrzeug gebunden ist. Wer schon kurz nach der Vertragsunterschrift merkt, dass er einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsunterschrift den Antrag widerrufen. Hat der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht deutlich über das Widerrufsrecht belehrt oder hat er nicht alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt, kommen Sie mit einem Widerruf sogar bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags noch aus dem Vertrag heraus. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung beginnen soll. Bei Schadensversicherungen können sowohl Sie als auch Ihr Versicherer nach einem Versicherungsfall kündigen. Bei der Rechtsschutzversicherung geht das zum Teil erst nach zwei Schadensfällen. Dazu haben Sie nach Abschluss der Verhandlungen über die Schadensregulierung einen Monat Zeit. Auch eine Beitragserhöhung ermöglicht eine Kündigung. Häufig beruft sich der Versicherer dabei auf eine Beitragsanpassungsklausel im Versicherungsvertrag. Den Umfang des Versicherungsschutzes hat er dabei aber nicht verändert. Sobald er Ihnen das mitteilt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Erhöhungstermin kündigen. Raus aus falschen Versicherungen Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Versicherungsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein. Schauen Sie auf Ihrem Versicherungsschein nach. Verträge, die Sie für einen längeren Zeitraum abgeschlossen haben, können Sie meistens erst zum Ende der Laufzeit kündigen

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