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1 Commune de Contern Zone 30 Nützliche Informationen Tempo 30 Zonen in den Wohnvierteln ein Schritt zu mehr Lebensqualität und Sicherheit! 30 Die kontinuierliche Verbesserung der tät der Bürger/innen in unserer Gemeinde ist dem Schöffen- und Gemeinderat ein wichtiges Anliegen. Nach Anfragen von betroffenen Einwohnern/ innen aus den Wohnvierteln unserer Gemeinde Lebensquali- zur Verkehrsberuhigung, hat der Schöffen- und Gemeinderat diesen Rechnung getragen. Die Ein- führung von Tempo 30 Zonen in den Wohnvierteln wird die Verkehrssicherheit stark verbessern und die Anwohner zudem vor Lärm und Autoabgasen schützen. Am 15. April 2013 haben wir die Einwohner/innen in einer öffentlichen Versammlung ausführlich über die geplante Einführung der Tempo 30 Zonen informiert; die Pläne wurden ebenfalls im Internet veröffentlicht. Ende April und Anfang Mai wurden die Park- und Randstreifen in den Tempo 30 Zonen, sowie die Einengungen an den Zufahrten provisorisch eingezeichnet, damit jeder sich ein Bild von der praktischen Gestaltung machen konnte. Durch Rundschreiben an alle Haushalte wurden die Einwohner/innen eingeladen ihre Fragen, Vorschläge und Beanstandungen zu den provisorischen Markierungen, bei unserem technischen Dienst einzureichen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Bürger/innen für alle diesbezüglichen Anregungen, die wir größtenteils berücksichtigen konnten. Im September treten die Tempo 30 Zonen in Kraft. Die offizielle Einweihung erfolgt am Montag, den 16. September 2013 um Uhr in Oetringen (beim Kulturzentrum in der Straße am Medenpoull ). Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer/innen, ihr Fahrverhalten den neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen anzupassen und so zu einer verbesserten Lebensqualität und Sicherheit in den Wohnvierteln beizutragen. LORENT Guy, Bürgermeister SCHILTZ Fernand, Schöffe ARRENSDORFF Ari, Schöffe

2 Geringerer Bremsweg -Tempo 30 kann Leben retten! Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten verkürzt sich der Anhalteweg eines Fahrzeugs erheblich. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h benötigt ein Kraftfahrer 26 m, um sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Diese Strecke setzt sich aus dem Reaktionsweg (zurückgelegte Strecke bis ein Kraftfahrer ein plötzliches Hindernis erkennt und zu bremsen beginnt) von 14 m und dem eigentlichen Bremsweg von 12 m zusammen. Mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h benötigt ein Kraftfahrer nur 13 m (8 m Reaktionsweg und 5 m Bremsweg) um anzuhalten. Ein Autofahrer kommt also bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h vor einem Hindernis zum Stehen (Anhalteweg = 13 m), während er bei 50 km/h noch gar nicht angefangen hat zu bremsen (Reaktionsweg = 14 m) und somit mit voller Geschwindigkeit mit diesem kollidiert. Der Aufprall entspricht einem freien Fall aus 10 m Höhe. Das Risiko eines tödlichen Unfalls ist mit 30 km/h 4 x geringer als mit 50 km/h. Reduzierung des Lärms Durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nimmt der Lärmpegel um 3 db ab, was in etwa einer Halbierung des empfundenen Lärms entspricht. Wenig Zeitverlust Die Tempo 30 Zonen beziehen sich nur auf die Gemeindestraßen Die Befürchtung von Autofahrern, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bringe einen unzumutbaren Zeitverlust mit sich, ist keineswegs gerechtfertigt. Denn die Tempo 30 Zonen betreffen nur die Gemeindestrassen in den Wohnvierteln. Auf den staatlichen Durchfahrtsstraßen gelten weiterhin 50 km/h als maximale Geschwindigkeit. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 300 bis 600 m bis zur nächsten Durchfahrtsstraße ergibt sich ein Zeitverlust von maximal 15 bis 30 Sekunden.

3 Vorgaben des Nachhaltigkeitsministeriums Eingangsbereiche in die Zonen Der Beginn und das Ende der Tempo 30 Zonen wird den Kraftfahrern mit dem Schild Zone 30 und, wenn möglich, einem rot unterlegten querenden Zebrastreifen angezeigt. Eine Tempo 30 Zone besteht aus mehreren zusammenhängenden Straßen innerhalb eines Wohngebietes. Auf Einzelstraßen (Solitärstraßen) wird Tempo 30 durch das Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h gekennzeichnet. Vom Ministerium ist für alle Straßen mit Tempo 30, sowohl in Tempo 30 Zonen als auch auf Solitärstraßen, eine maximale Straßenbreite zwischen den Bordsteinen von 5 m (oder 4,5 m mittels optischer Einengung durch Markierung) im Zoneneingangsbereich vorgeschrieben. Bei breiteren Straßen wird der Zoneneingang entsprechend mit einer seitlichen Insel eingeengt. Insgesamt sind 46 Zoneneingänge in den Ortschaften der Gemeinde Contern geplant. Davon erfüllen 9 Einfahrten bereits vorher die Vorschriften einer Zone 30 Einfahrt (dort wurden also nur Zone 30 Schilder aufgestellt und evtl. Zebrastreifen eingezeichnet). 19 Eingänge wurden zusätzlich durch Markierungen optisch eingeengt und 18 Eingänge mussten zusätzlich mit Inseln eingeengt werden.

4 Innerhalb der Tempo 30 Zonen Rechtsvorfahrt auf allen Kreuzungen Innerhalb der Zonen werden alle Vorfahrten als Rechts-vor-Links geregelt. In den geplanten Zonen der 4 Ortschaften sind heute bereits 39 von 45 Kreuzungen Rechtsvor-Links geregelt, so dass auf 6 Kreuzungen die Vorfahrt geändert wird. Generell keine Einbahnstraßen Da in Einbahnstraßen meist schneller gefahren wird, verlangt das Nachhaltigkeitsministerium, die Einbahnstraßen auf ein Minimum zu reduzieren. Nur dort wo die Fahrbahn zu schmal ist, bzw. die Gefahr des Schleichverkehrs zu groß ist, können Einbahnstraßen bestehen bleiben. Generell keine Zebrastreifen Mit den reduzierten Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30 Zonen sollen die Fußgänger die Möglichkeit bekommen, überall dort die Straße zu überqueren, wo sie möchten. Somit fallen eventuelle Umwege über Fußgängerstreifen weg. Das Nachhaltigkeitsministerium verlangt, die Anzahl Fußgängerstreifen auf ein striktes Minimum zu reduzieren. Reduzierte Straßenbreite Da breite Straßen die Verkehrsteilnehmer zu erhöhten Geschwindigkeiten verleiten, erlaubt die staatliche Verkehrskommission innerhalb von Tempo 30 Zonen eine maximale befahrbare Straßenbreite von 5,5 m. Alle Straßen die breiter als 5,5 m sind, müssen entsprechend eingeengt werden. Um eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Gemeinde zu erlauben, so wie es das Nachhaltigkeitsministerium verlangt, wird die Einengung nicht baulich sondern mittels Markieren von Parkstreifen Markieren von Seitenstreifen durchgeführt. Dies ist zeitsparend und kostengünstig. Parkstreifen werden generell bei Straßenbreiten von 6 m eingezeichnet. Dadurch wird die Straße optisch eingeengt und entspricht den Vorschriften. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit werden die Parkstreifen abwechselnd rechts- und linksseitig angebracht. So wird die gerade Achse der Straße gebrochen und die Geschwindigkeit reduziert. Die Parkstreifen werden laut den Umsetzungsrichtlinien des Nachhaltigkeitsministeriums auch vor Einfahrten zu Privatgrundstücken nicht völlig unterbrochen. Dies erlaubt es dem Eigentümer auch vor der Zufahrt zu seinem Grundstück zu stationieren.

5 Achtung: Parkstreifen sind keine reservierten Parkplätze! Sie dienen vor allem der optischen Straßenverengung, sowie dem Parken für alle Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich können letztere ihr Auto auch weiterhin dort abstellen, wo keine Parkstreifen eingezeichnet sind sofern die Regeln des Code de la Route dies erlauben (also kein Stationieren auf dem Bürgersteig!). Falls nicht anders reglementiert und beschildert darf auf der gegenüberliegenden Seite des Parkstreifens geparkt werden, solange eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 m gewahrt bleibt. Der Seitenstreifen ist kein Parkstreifen sondern eine rein optische Einengung um die Straße auf das geforderte Maximalmaß von 5,5 m. Ein Seitenstreifen rechtfertigt keinesfalls das Parken auf dem Gehsteig. Um den Seitenstreifen deutlich von einem Parkstreifen zu unterscheiden wird, er gestrichelt statt durchgezogen markiert; das Vorhandensein von Seitenstreifen ändert somit das Parkreglement in keinem Sinne. Sie werden meist beidseitig (0,25-0,75 m entlang des Bordsteins realisiert), können jedoch auch nur einseitig angebracht werden. Allgemeine Regeln des Code de la Route An dieser Stelle sei an die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) über das Parken auf öffentlichen Straßen erinnert: Ein abgestelltes Fahrzeug darf den fließenden Verkehr nicht behindern, d.h. eine ausreichende Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 m muss freigehalten werden. Dies erlaubt ein Durchkommen von größeren Fahrzeugen wie z.b. Notfahrzeugen, Müllwagen, Schulbussen, landwirtschaftlichen Maschinen. (Code de la Route, Art.165-d: Tout véhicule doit être placé de manière de ne pas gêner la circulation des autres usagers de la route et notamment celle des véhicules des services réguliers de transports en commun et des véhicules en service urgent ). Parken auf dem Gehweg ist verboten (auch nicht teilweise), außer wenn dies ausdrücklich anders signalisiert ist. Dies gilt für alle Straßen, unabhängig davon, ob ein Parkstreifen bzw. eine Bande de rive besteht oder nicht. (Code de la Route, Art.166-d: Le stationnement des véhicules est interdit sur les parties de la voie publique réservées aux piétons ou à d autres usagers, sauf signalisation contraire ). Zufahrten zu öffentlichen und privaten Grundstücken dürfen nicht behindert werden. (Code de la Route, Art.165-c: Tout véhicule doit être placé de manière de ne pas entraver les entrées ou les sorties des garages publics ou privés, les accès carrossables des immeubles ainsi que les accès des places de parcage publiques ou privées ). Außerdem gilt laut Artikel 166 des Code de la Route Parkverbot in einer Entfernung von weniger als 5 m bis zum Zebrastreifen oder zur nächsten Kreuzung, sowie 12 m vor und hinter einer Bushaltestelle (falls dies nicht durch Markierung anders reglementiert ist).

6 Der Erfolg liegt auf der Hand Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen daher ist die Einführung von Tempo 30 Zonen wichtig. Und: wer schneller als mit 50 km/h durch eine Tempo 30 Zone fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen délit de grande vitesse mit entsprechendem Punkteverlust auf seinem Führerschein! Wir wollen durch die Einführung von Tempo 30 Zonen in den Wohnvierteln der Gemeinde Contern zu mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität beizutragen. Achtung beim Parken! Parkstreifen sind keine reservierten Parkplätze! Sie dienen vor allem der optischen Straßenverengung und können von allen Verkehrsteilnehmern zum Parken genutzt werden. Seitenstreifen (gestrichelte Linie) sind nicht mit Parksteifen zu verwechseln. Dort wo Seitenstreifen eingezeichnet sind, können sie ihr Auto auch weiterhin abstellen, sofern die Regeln des Code de la Route dies erlauben (Dabei ist darauf zu achten, dass die Autos nicht auf dem Bürgersteig abgestellt werden dürfen, auch nicht teilweise, außer in den Fällen, wo dies ausdrücklich durch das Schild Stationnement autorisé sur un trottoir erlaubt ist). Die Pläne mit den Tempo 30 Zonen von Contern, Moutfort, Oetringen und Medingen befinden sich auf den mittleren Seiten dieser Broschüre (die 3 nächsten Seiten)

7

8 Tempo 30 Zone Contern

9 Tempo 30 Zone Moutfort

10 Tempo 30 Zone Medingen - Oetrange

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