Primatenhaltung. Herausforderungen. DPZ Uwe Schönmann. und die damit verbundenen

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1 Primatenhaltung und die damit verbundenen Herausforderungen DPZ Uwe Schönmann

2 1. Gesetze / Richtlinien / Verordnungen 2. Zoonosen / Anthropozoonosen 3. Sicherheitsaspekte 1

3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) Artikel 20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. 2 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

4 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ändert sich für die Tiere unmittelbar erst einmal nichts. Es entsteht auf diese Weise kein neues einklagbares Recht gegen Tierquälerei. Allerdings bekommt der Tierschutz einen neuen Wert, er erhält Verfassungsrang und wird zum Staatsziel. Der Schutz der Tiere ist bislang im Tierschutzgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen treten aber bisher spätestens dann in den Hintergrund, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird, etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion. Nun wird das Tierschutzgesetz quasi nach oben im Grundgesetz abgesichert, es bekommt ein verfassungsrechtliches Fundament. Das kann Wirkung auf die genannten vorbehaltlos garantierten Grundrechte haben. 3 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

5 Tierschutzgesetz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. 4 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

6 Gliederung des Tierschutzgesetzes Das Tierschutzgesetz ist in mehrere Abschnitte gegliedert: 1.Grundsatz ( 1) 2.Tierhaltung ( 2, 2a und 3) 3.Töten von Tieren ( 4, 4a und 4b) 4.Eingriffe an Tieren ( 5, 6 und 6a) 5.Tierversuche ( 7, 8, 8a, 8b, 9 und 9a) 6.Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung ( 10) 7.Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen ( 10a) 8.Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren ( 11, 11a 11b und 11c) 9.Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot ( 12) 10.Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere ( 13 und 13a) 11.Durchführung des Gesetzes ( 14, 15, 15a, 16, 16a-i) 12.Straf- und Bußgeldvorschriften ( 17-19, 20 und 20a) 13.Übergangs- und Schlussvorschriften ( 21, 21a, 21b und 22). 5 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

7 Essentielle Verordnungen und Erlasse zum Tierschutzgesetz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere (Versuchstiermeldeverordnung) Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV) 6 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

8 Haltung von Säugetieren Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10. Juni 1996). Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindest- Anforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes für Tierhalter, die als natürliche oder juristische Personen die Tiere öffentlich zur Schaustellen, ferner Personen, die Tiere * der Öffentlichkeit nicht zugänglich * zur wissenschaftlichen Forschung, * zur Zucht, aus Liebhaberei oder anderen Gründen halten. 7 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

9 Tierschutzbericht der Bundesregierung 2007 Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Dem Bericht liegen die Jahre 2005 und 2006 zugrunde. 8 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

10 Art der Versuchstiere Mäuse Ratten Meerschweinchen Hamster andere Nager Kaninchen Katzen Hunde Frettchen andere Fleischfresser Pferde, Esel, Maultiere Schweine Ziegen Schafe Rinder Halbaffen Neuweltaffen Altweltaffen Menschenaffen andere Säugetiere Wachteln andere Vögel Reptilien Amphibien Fische Gesamt % 9 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

11 RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere Beschluss 1999/575/EG Richtlinie 86/609/EWG 10 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

12 RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere ETS 123 / Appendix A 11 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

13 ILAR Institute of Laboratory Animal Resources National Research Council s Guide for Care and Use of Laboratory Animals 12 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

14 Convention on International Trade in Endangered Species 13 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen

15 Gesetze / Richtlinien / Verordnungen 14

16 Zoonosen Krankheiten, die natürlicherweise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragen werden. Übertragung durch direkten Kontakt oder indirekt durch unbelebte Gegenstände wie Nahrungsmittel, Bodengrund, Blätter, oder durch Organismen, z.b. Zecken und Moskitos, aber auch verschiedene Nagetiere. 15 Zoonosen / Anthropozoonosen

17 Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten Die große Anzahl an Zoonosen entstammen Erregern folgender Kategorien Viren Pilze Prionen Bakterien Parasiten 16 Zoonosen / Anthropozoonosen

18 Masern Tuberkulose Windpocken 17 Zoonosen / Anthropozoonosen

19 Herpes-B Virus 18 Zoonosen / Anthropozoonosen

20 Affenpocken 19 Zoonosen / Anthropozoonosen

21 Virusinfektionen bei Primaten nh Primat nh Primat Adeno, Herpes tamarinus, Herpes saimiri Mensch nh Primat Masern, Röteln, Polio, Herpes simplex, Hepatitisviren nh Primat Mensch Herpes B, Marburg, Affenpocken, Hepatitisviren, Retroviren 20 Zoonosen / Anthropozoonosen

22 Fuchsbandwurm Affe und Mensch sind Fehlwirte/Endwirte 21 Zoonosen / Anthropozoonosen

23 Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Gesundheitsvorsorge Erste Hilfe Anhang: Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten 22 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

24 Affe Blut Gewebe Einstreu Körperteile Käfige Stoffwechselprodukte 23 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

25 Humanparasiten Viren Salmonellen Retroviren (SIV) Mikroorganismen Protozoen Helminthen Herpes-B, Tollwut, Pocken 24 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

26 Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten Die jeweiligen Erregern werden, ausgehend von dem Infektionsrisiko, in vier Risikogruppen unterteilt: Risikogruppe 1 Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen. 25 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

27 Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten Die jeweiligen Erregern werden, ausgehend von dem Infektionsrisiko, in vier Risikogruppen unterteilt: Risikogruppe 2 Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können; eine Gefahr für Beschäftigte; Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; Behandlung ist normalerweise möglich. E. coli, Salmonella, Shigella, Hepatitis A, Röteln, 26 Entamoeba, Giardia alle Parasiten Zoonosen / Anthropozoonosen

28 Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten Die jeweiligen Erregern werden, ausgehend von dem Infektionsrisiko, in vier Risikogruppen unterteilt: Risikogruppe 3 Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können; eine ernste Gefahr für Beschäftigte; Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen; Behandlung ist normalerweise möglich. Tuberkolose, Lepra, Hepatitis B, Herpes B, 27 Affenpocken, Retrovirus, Tollwut Sicherheit beim Umgang mit Primaten

29 Von Affen auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten Die jeweiligen Erregern werden, ausgehend von dem Infektionsrisiko, in vier Risikogruppen unterteilt: Risikogruppe 4 Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können; eine ernste Gefahr für Beschäftigte; Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß, Behandlung ist normalerweise nicht möglich. Ebola-Virus, Marburg-Virus 28 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

30 Ermittlung der Gefährdung und Beurteilung Art und Umfang der Tätigkeit Pathogenität und Virulenz der biol. Arbeitsstoffe Übertragungswege Art, Ausmaß und Dauer der Exposition Herkunft der Affen Gesundheitszustand der Affen Immunstatus der Beschäftigten Unversehrtheit der Haut des Beschäftigten 29 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

31 Zusammenwirken von: Tierpfleger Tierarzt Wissenschaftler Betriebsarzt Krankenhauspersonal Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Verwaltung 30 Betriebsrat Sicherheit beim Umgang mit Primaten

32 Zutritt nur für geschultes Personal niemals Essen, Trinken oder Rauchen in Tiereinheiten Schmuck, Uhren und Ringe dürfen nicht getragen werden Vorsicht im Umgang mit scharfen Instrumenten Persönliche Schutzausrüstung Hände weg von Mund, Nase und Augen Hände waschen und desinfizieren Oberflächen wie z.b. Behandlungstisch desinfizieren direkten Kontakt mit den Tieren vermeiden 31 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

33 Mundschutz / Atemschutz Schutzbrille / Schutzschild Einmalhandschuhe / Fanghandschuhe Schutzkleidung 32 Sicherheit beim Umgang mit Primaten

34 Sicherheit beim Umgang mit Primaten 33

35 5. Platz 34 Arbeitssicherheit

36 4. Platz 35 Arbeitssicherheit

37 3. Platz 36 Arbeitssicherheit

38 2. Platz 37 Arbeitssicherheit

39 1. Platz 38 Arbeitssicherheit

40 Freizeit Sicherheit 39

41 Die größte Herausforderung: Personalführung 40

42 FRAGEN? Ende

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