Regina Jäckel. - Prävention von Nadelstichverletzungen -
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- Lilli Sachs
- vor 7 Jahren
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1 Regina Jäckel - Prävention von Nadelstichverletzungen -
2 Definition Nadelstichverletzungen Nadelstichverletzungen sind Stich- Schnitt- oder Kratzverletzungen durch stechende und schneidende Instrumente z.b. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle Voraussetzung: Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Gewebe von Patienten Verletzungen tragen ein Infektionsrisiko! Eine Nadelstichverletzung mit Infektionsrisiko liegt auch vor, wenn die Wunde nicht blutet 2
3 Bedeutung Nadelstichverletzungen 10 % aller europäischen Arbeitnehmer arbeiten im Gesundheitsdienst Im Gesundheitsdienst treten % mehr Arbeitsunfälle auf als in anderen Branchen in Europa de.pdf/at_download/file. Es wird mit bis zu bis Nadelstichverletzungen jährlich gerechnet Publication , DHHS (NIOSH) Schätzung ist viel zu gering! Jedoch verlässliche Zahlen fehlen!! 3
4 Bedeutung Nadelstichverletzungen Es wird mit 0,8 Stichverletzungen pro Mitarbeiter und Jahr gerechnet Im Gesundheitsdienst in Deutschland arbeiten rund Beschäftigte im stationären Sektor Es ist mit bis zu Nadelstichverletzungen jährlich zu rechnen 4
5 Übertragungsrisiko nach einer Nadelstichverletzung 5
6 Übertragungsrisiko nach einer Nadelstichverletzung Für die Übertragung einer Infektion sind nur wenige Erreger nötig < 50 Viren reichen! 1 Nadelstich überträgt in der Regel 1 µl Blut Im Blut eines Infektiösen finden sich bei HBV HCV HIV (max ) Virus- Äquivalente in 1 ml Blut Virus- Äquivalente in 1 ml Blut Virus- Äquivalente in 1 ml Blut Nicht sichtbare Mengen Blut an einem Instrument sind ausreichend!! 6
7 Häufige Unfallursachen Stress nachts Notfall Tätigkeiten in räumlicher Enge bei bekanntem Infektionsfall Fehlerhafter Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten Recapping Abziehen und Entsorgen der Kanüle mit der Hand Entsorgungsfehler Unzulässige oder unvorschriftsmäßige Entsorgungsbehälter zu wenig Behälter und Überfüllung der vorhandenen Fremdverschulden unruhiger Patient Unaufmerksame Instrumentenübergabe (z. B. OP) Technologiebedingt Injizieren bzw. Entnahme von Blut in bzw. aus Blutkulturflaschen bei Berufsanfängern oder Ungeübten 7
8 Häufige Unfallopfer Es betrifft alle im Gesundheitsdienst Beschäftigten! am häufigsten Pflegepersonal Rettungsdienstmitarbeiter Ärzte Laborpersonal aber auch: Funktionspersonal (MTA etc.) Reinigungspersonal Hilfspersonal Praktikanten 8
9 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Biostoffverordnung Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 9
10 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Biostoffverordnung 3: Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen 4: Die Gefahren sind an der Quelle zu beseitigen, der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen 10: (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und nach den sonstigen Vorschriften dieser Verordnung einschließlich der Anhänge zu treffen. (6) Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz nicht frei werden. 10
11 Gesetzliche Grundlagen Primär ist wenn technisch möglich die Exposition an der Quelle zu vermeiden In den Fällen, in denen nach Gefährdungsbeurteilung das Risiko einer Infektion durch eine Nadelstichverletzung gegeben ist, sind (wenn technisch möglich) sichere Instrumente einzusetzen 11
12 Gesetzliche Grundlagen Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Spitze und scharfe Instrumente sind durch geeignete sichere Arbeitsinstrumente zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringe Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht bei Behandlung und Versorgung von Patienten mit einer Infektion mit Erregern der Risikogruppe 3, 3** oder 4 bei Behandlung fremdgefährdender Personen bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme bei Tätigkeiten im Gefängniskrankenhaus aber auch bei Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können z. B. Blutentnahmen Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten 12
13 Gesetzliche Grundlagen Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 Ausnahmen bei Tätigkeiten mit Übertragungsrisiko von Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge wenn Arbeitsabläufe festgelegt werden, die das Verletzungsrisiko minimieren bzw. ein geringes Infektionsrisiko ermittelt wird. Das Verletzungsrisiko wird beispielsweise minimiert durch festgelegte Arbeitsabläufe, die auch in Notfallsituationen nicht umgangen werden und Schulungen und jährliche Unterweisung der Beschäftigen und ein erprobtes Entsorgungssystem für verwendete Instrumente (siehe Abschnitt ) Ein geringes Infektionsrisiko besteht, wenn der Infektionsstatus des Patienten HIV und HBV und HCV negativ ist. Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren. 13
14 Gesetzliche Grundlagen Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 Termin der Umsetzung der TRBA
15 Sichere Instrumente Eigenschaften Sicherheitsmechanismus Sicherheitsmechanismus Aktivierung Sicherheitsmechanismus Sicherheitsprodukt Sicherheitsmechanismus Bestandteil des Systems kompatibel mit anderem Zubehör sofort nach Gebrauch mit einer Hand möglich schließt erneuten Gebrauch aus keine Änderung der Technik durch Signal (fühlbar / hörbar) gekennzeichnet Keine Gefährdung des Patienten! 15
16 Sichere Instrumente Wie funktionieren sichere Instrumente? Passive und aktive Instrumente Mechanismen: Kanüle wird stumpf nach Injektion (automatischer Nadelstichschutz, Entschärfungsmechanismus) Kanüle/Lanzette wird in Schutzhülle/Gehäuse zurückgezogen Skalpelle werden zurückgezogen und arretiert Nadellose Systeme Kanüle hat einen integrierten arrettierbaren Schutzmechanismus Kanülenschutzschild oder hülse (entweder an Kanüle oder an der Spritze) 16
17 Sichere Instrumente Kriterien für die Auswahl der Instrumente Auswahl angepasst an Anwendung und Abläufe Handhabbarkeit Akzeptanz durch die Beschäftigten Hinweise für die Auswahl der Instrumente Beschäftigte in die Auswahl einbeziehen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen Parallele Verwendung alter und sicherer Instrumente ungünstig 17
18 Sichere Instrumente 18
19 Sichere Instrumente Projekte zur Etablierung sicherer Instrumente Einige Beispiele Nadelstichverletzungen Etablierung von sicheren Systemen im Gesundheitsdienst (Hamburg) Modellprojekt Einführung sicherer Instrumente und Spritzensysteme zur Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen (Thüringen) Qualitätssicherung bei Nadelschutztechniken Interventionsstudie zur Senkung der Nadelstichverletzungen durch Instrumente mit Nadelschutztechnik (Stuttgart) Frankfurter Nadelstichstudie 19
20 Sichere Instrumente Erfahrungen bei der Umsetzung der TRBA 250 Sichere Instrumente sind wichtigste Maßnahme zur Reduktion der Nadelstichverletzungen Projekte haben gezeigt, dass die Forderung der Einführung sicherer Instrumente machbar und bezahlbar ist Beschäftigte müssen in die Auswahl der Instrumente einbezogen werden Anwender müssen geschult werden und müssen die Handhabung üben Nebeneinanderbestehen unterschiedlicher Systeme ist kontraproduktiv Ausnahmeregelung der TRBA in der Regel nicht realisierbar Arbeitsschutzmanagement muss generell verbessert werden Sichere Instrumente teilweise aber auch verbesserungsbedürftig 20
21 Informationen zu sicheren Instrumenten Im Internet (Beispiele):
22 Informationen zu sicheren Instrumenten Broschüre der Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit Hamburg 22
23 Informationen zu sicheren Instrumenten Broschüre der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg 23
24 Informationen zu sicheren Instrumenten Musterkoffer der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 24
25 Informationen zu sicheren Instrumenten CD-ROM der Landesunfallkasse NRW, des Rheinischen GUV und des GUV Westfalen-Lippe 25
26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 26
27 Für weitere Informationen oder Fragen Dr. Regina Jäckel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nöldnerstraße Berlin Germany Tel.: FAX:
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