Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit? Was bedeutet das? unabhängig produktneutral - erfahren

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1 Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit? Was bedeutet das? Menschen, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, bezeichnet man als berufsunfähig. Aber auch Personen, die durch die Ausübung ihrer Arbeit körperliche oder geistige Schäden davon getragen haben, sind berufsunfähig. Zu den am weitesten verbreiteten Beschwerden zählen Herz-Kreislauf Krankheiten und Beeinträchtigungen der Gelenke und Wirbelsäule. Aber auch Tumorerkrankungen, und Depressionen sind häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

2 Einige Berufsgruppen sind besonders gefährdet, im Laufe ihrer beruflichen Karriere berufsunfähig zu werden. Hierzu zählen vor allem Menschen, deren Arbeit schwere körperliche oder seelische Belastungen mit sich bringt, beispielsweise Bauarbeiter und Musiker, aber auch Lehrer. Im Sinne der deutschen Rentenversicherung sind all diejenigen berufsunfähig, die ihren Beruf gemessen an ihrer Ausbildung, Erfahrung und den aktuellen Lebensumständen nicht mehr für sechs Stunden ausüben können. Menschen, die in einer zumutbaren anderen Arbeit ganztägig tätig sein können, gelten nicht als berufsunfähig. Abzugrenzen ist die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit. Hierbei kann der Betroffene keine Art der Beschäftigung mehr ausüben. Außerdem ist er nicht in der Lage, sechs Stunden täglich einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als bei der Erwerbsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden. Berufsunfähigkeitsversicherung Jeder Mensch sollte so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um seine Arbeitskraft zu versichern. Denn im Ernstfall fallen plötzlich die gesamten Einkünfte weg und der Betroffene ist in einer Notsituation. Weil der gesetzliche Basisschutz nicht ausreichend ist, sollte er durch eine private Versicherung ergänzt werden. Die Realität der gesetzlichen Leitungen ist erschreckend.

3 Die gesetzliche Leistung wird von der jeweiligen Landes Versicherungsanstalt festgestellt. Nicht selten werden die Anträge auf BU/EU wie folgt entschieden.

4 Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Menschen, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind und über keinerlei andere Einkünfte verfügen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Neben Angestellten betrifft der Ausfall der eigenen Fähigkeiten auch besonders die folgenden Personengruppen: Studenten sind während ihrer Freizeit oder bei dem Besuch universitär gebundener Veranstaltungen nur sehr unzureichend geschützt. Da sie erst fünf Jahre nach dem Beginn ihrer ersten Berufstätigkeit vollständig durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, sollten Studenten ihre Arbeitskraft versichern lassen. Auch für Hausfrauen und Hausmänner ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll. Denn neben dem Verdienst sind auch der Umfang und die Art der geleisteten Arbeit sehr wichtig. Wenn die Hausfrau für unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, sich um die Wohnung und die Kinderbetreuung adäquat zu kümmern, muss eine Ersatzkraft eingestellt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Beamte sollten ebenfalls für die Anfangszeit in ihrem Beruf vorsorgen. Eine spezielle Beamtenklausel stellt sicher, dass das Risiko der Dienstunfähigkeit fünf Jahre privat überbrückt wird, bevor Anspruch vom Dienstherren besteht. Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich rentenversichert und müssen daher privat vorsorgen. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wurde für alle nach 1961 Geborenen durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Sie ist befristet und wird nach der Anzahl der Stunden berechnet, die ein Arbeitnehmer in der Lage ist, zu arbeiten. Ist der Berufsunfähige in der Lage einen halben Tag zu arbeiten, nicht notgedrungen in einem artverwandten Berufsfeld, erhält er nur noch die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Wenn der Versicherte zudem weniger als fünf Jahre sozialversichert war, besteht keinerlei Anspruch auf eine staatliche Rente. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung legt der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss die monatlich auszuzahlende Rente fest. Diese sollte mindestens 75 Prozent seines derzeitigen Nettoeinkommens betragen. So wird gewährleistet, dass der Versicherte auch nach dem Ausstieg aus dem alten Beruf den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann. Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Berufsunfähigkeitsrente kommt dann zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente. Einige Versicherungen bieten zusätzlich eine

5 Staffelregelung an, die bereits bei geringer Invalidität einen Teil der Rente ausbezahlt. Allerdings werden die gesamten Ausgleichszahlungen erst bei einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit wirksam. Diese Versicherungsform eignet sich daher besonders für langsam fortschreitende Erkrankungen. EU Rente Erwerbsunfähigkeitsrente Für den Fall, dass eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall die weitere Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhindert, haben viele Menschen privat vorgesorgt. Was aber kann man von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, wie ein Unfall, eine Gewalttat oder ein unerwartet negativer Krankheitsverlauf, die Berufstätigkeit im bisherigen Umfang unmöglich macht? Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die EU Rente vorgesehen. Diese Rente soll ein Einkommensersatz sein, der es dem Empfänger möglich macht, ein unabhängiges Leben zu führen. Jeder, der außerstande ist, länger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beanspruchen. Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig. Wenn Behinderungen von Geburt an vorhanden sind, oder aus anderen Gründen keine 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt werden konnten, so besteht ein Anspruch auf EU Rente erst, wenn ab diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Früher sprach man von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und einer Berufsunfähigkeitsrente, seit 2001 wird dies durch die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wer imstande ist, bis zu sechs Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist an die Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente getreten, und fällt etwas geringer als diese aus. In der Regel ist der Empfänger der Erwerbsminderungsrente darauf angewiesen, einen Teilzeitjob anzunehmen. Es gibt aber keine Garantie, dass genügend Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Seit 2001 heißt die EU Rente korrekt: Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente und frühere Berufsunfähigkeitsrente heißt korrekt: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Berufsschutz für Bezieher dieser Rente gibt es nur noch für vor dem geborene. In der Regel ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch wie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe des Einkommens hängt also von der Einstufung in die entsprechende Rente ab.

6 Beide Arten der Erwerbsminderungsrente werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Nach drei Jahren wird geprüft, ob sich der Zustand des Rentners verbessert hat, gegebenenfalls wird ihm die Rente entzogen. In Fällen, in denen ein Rentner der bislang nur drei Stunden arbeitsfähig war, inzwischen sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die EU Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt werden. Ist es unwahrscheinlich, dass sich der Zustand des Rentners bessert, wird die Rente unbefristet gewährt. Die unbefristete EU Rente wird grundsätzlich auch gewährt, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Anspruchsberechtigten nach drei Überprüfungen nicht geändert hat, der Rentenempfänger also bereits neun Jahre EU Rente bezieht. Der Beginn der, üblicherweise befristeten, Rentenzahlung ist sieben Monate, nach Eintritt des Ereignisses, das zur Behinderung geführt hat. Voraussetzung ist, dass der EU Rentenantrag fristgerecht, das heißt innerhalb der ersten sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung, eingeht. Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt der Bezug der Rente mit dem ersten des Antragsmonats. Die EU Rente wird bei der Rentenversicherung beantragt, wobei dieselben Unterlagen mitzubringen sind, die auch für die Beantragung der Altersrente benötigt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung über die, voraussichtlich ständige, Behinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Falls der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine geringfügige abhängige Beschäftigung oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, so muss er das unverzüglich seinem Rentenversicherungsträger melden. Sollte sich herausstellen, dass der Rentner schon geraume Zeit, ohne das gemeldet zu haben, arbeitet, kann ihm die EU Rente sogar rückwirkend entzogen werden. Arbeitet jemand mehr Stunden, als er offiziell arbeiten kann, wird ihm die Rente ebenfalls entzogen. Arbeitet ein EU Rentner mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden, werden seine Bezüge in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Der während der aufgenommen Beschäftigung erzielte Verdienst darf die Höhe von 350 Euro nicht überschreiten. Das trifft für beide Formen der Erwerbsminderungsrente zu. Da man die Renten nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen braucht, darf je mehr hinzuverdient werden, desto geringer der in Anspruch genommene Rententeil ist. Falls die Rente in voller Höhe gezahlt wird und der Hinzuverdienst 400 Euro übersteigt, wird die Rente gekürzt. Der vorherige Abschluss privater Zusatzversicherungen ist empfehlenswert, weil im Falle der Erwerbsminderung die entsprechende gesetzliche EU Rente um etwa 35 % geringer ist, als das bis dahin bezogene Arbeitseinkommen.

7 Die wichtigsten Vertragsinhalte Berufsunfähigkeitsversicherung - Das Abschließen eines Vertrages Verschiedene Versicherungen verfügen über unterschiedliche Angebote, die sich in nicht unerheblichem Maß unterscheiden. Die Höhe der monatlichen Beiträge können im Einzelfall bis zu 70 Prozent voneinander abweichen. Die Annahme, dass hohe Prämien gleichbedeutend mit guten Leistungen sind, ist falsch. Der Umfang des Leistungskatalogs variiert stark von Anbieter zu Anbieter. Auch darauf ist bei Abschluss eines Vertrages zu achten. Neben den selbstständigen Policen gibt es auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die mit anderen Verträgen kombiniert werden, beispielsweise Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Von solchen gebündelten Angeboten ist abzuraten, da sie die notwendige Dynamisierung der Beiträge nicht erlauben. Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten immer variabel sein, um sie den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Die Beiträge Die Versicherungsbeiträge berechnen sich nach verschiedenen Kriterien. Neben dem Geschlecht ist auch das individuelle Berufsrisiko sehr wichtig. Körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten werden in der Regel anders bewertet als Berufe, in denen geistige Fähigkeiten gefordert sind. Bei dem Abschließen des Vertrags sollte detailliert über die Versicherungssumme, die monatlich auszuzahlende Rente und die Höhe der Leistungen bei Invalidität im Falle eines Unfalls gesprochen werden. All diese Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge. Auch das Alter ist ein entscheidendes Merkmal zur Festlegung der Beiträge Je jünger der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, umso geringer sind auch die Beiträge.

8 Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten? Bei einem Vertragsabschluss sollte immer auf Kündigungsmöglichkeiten und- fristen geachtet werden. In der Regel ist das fristlose Kündigen einer Versicherung zum Abschluss eines Vertragsjahres möglich. Des Weiteren sollte ein wichtiger Augenmerk auf den Beginn der Rentenzahlungen gelegt werden. Manche Versicherer zahlen die monatliche Rente bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn sie noch nicht durch ein medizinisches Gutachten belegt worden ist. Andere wiederum leisten die Zahlungen erst nach der offiziellen Feststellung. Der Vertrag muss eine genaue Berufsdefinition enthalten. Diese ist entscheidend für die spätere Entscheidung über die Leistungszahlung. Die Prämien sollten vorausschauend so gestaltet werden, dass sie zu jedem Zeitpunkt bequem geleistet werden können. Dies ist wichtig, weil die Policen über mehrere Jahrzehnte hinweg gültig sein werden. Wichtige Klauseln Personen, die einen neuen Vertrag abschließen, sollten unbedingt das klein Gedruckte lesen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Versteckte Formulierungen und Klauseln sollten gestrichen werden. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die häufig zur Anwendung kommende abstrakte Verweisung. Wenn der Versicherte in der Lage ist, in einer seinen Fähigkeiten und Kenntnissen vergleichbaren Tätigkeit zu arbeiten, wird die Berufsunfähigkeitsrente nicht gezahlt. Ein Fliesenleger müsste beispielsweise als Lastkraftwagenfahrer arbeiten. Ebenfalls zu beachten ist die so genannte Nachversicherungsgarantie. Durch diese zusätzliche Klausel wird gewährleistet, dass Inflationen ausgeglichen und Rentenzahlungen angepasst werden. Denn bei längerem Fortbestand der Versicherung ist es möglich, dass die zu Beginn vereinbarte Rente die tatsächlichen Lebenserhaltungskosten nicht zur Gänze abdeckt. Diese spezielle Klausel stellt außerdem sicher, dass eine nötige Anpassung ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung möglich ist.

9 Gesundheitsprüfung Der Antrag enthält ebenfalls gesundheitsrelevante Fragen. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sie für die Festlegung der Beiträge aber auch im Bedarfsfall herangezogen werden. Bestehende Beschwerden oder Vorerkrankungen müssen unbedingt erwähnt werden. In vielen Fällen besteht bei den zu Versichernden Unklarheit über die nötigen Angaben. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und möglichst vollständig. In manchen Fällen ist sogar ein Arztbesuch nötig, um den Gesundheitszustand abklären zu lassen. Einige Versicherungen lassen sich in der Police versichern, dass sie bei dem behandelnden Arzt Informationen über den Gesundheitsstatus des Patienten einholen dürfen. Bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Viele Menschen haben vor Jahren für den Ernstfall vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jeder, der bereits über eine solche Versicherung verfügt, sollte die Vertragsbedingungen von uns überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Verhältnisse anpassen. Denn oft verfügen ältere Policen über eine zu niedrige Laufzeit oder eine zu gering bemessene Rente. Ursachen für verminderte Erwerbsfähigkeit Am betrug die Zahl der Renten aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit 1,65 Millionen (Zahl der Versichertenrenten insgesamt am : 24,48 Millionen). Die Zahl der Rentenneuanträge im Jahr 2005 betrug 1,60 Millionen, davon waren 0,36 Millionen Renten wegen Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus seinem Beruf ausscheiden muss. Die Ursachen dafür sind folgende:

10 Männer: Frauen:

11 Männer Frauen Krankheiten von Skelett/Muskeln/Bindegewebe 18,4% 17,8% Krankheiten des Kreislaufsystems 14,7% 6,3% Krankheiten des Verdauungssystems/Stoffwechselkrankheiten 5,1% 3,4% Krankheiten der Atmungsorgane 3,0% 2,0% Neubildungen 13,5% 15,6% Krankheiten des Urogenitalsystems 1,0% 0,9% psychische Erkrankungen 27,6% 38,4% Krankheiten des Nervensystems 5,9% 6,9% sonstige Krankheiten 10,8% 8,7% Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenzugang 2005 Psychisch bedingte Erkrankungen weisen die höchsten Zuwachsraten auf. Gerade bei den unter 39-Jährigen und den Angestellten sind psychische Erkrankungen der häufigste Auslöser einer Erwerbsminderung. Bei Arbeitern und in Pflegeberufen spielt die körperliche Belastung auf der Arbeit für die Krankheitsartenstatistik eine große Rolle. Sie sind häufig von Skelett-, Muskeloder Bindegewebserkrankungen betroffen, die zu einer Erwerbsminderung führen. Zu beachten ist bei Betrachtung der Ursachen auch die Tatsache, dass nur ein geringer Prozentsatz auf die Unfallfolgen entfällt. Eine reine Unfallversicherung würde hier demnach keine ausreichende Absicherung gegen die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bieten, nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung würde eine ausreichende Absicherung bieten.

12 Berufsunfähigkeitsversicherung spezieller Berufsgruppen Höhe der zusätzlichen Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Die Höhe der zusätzlichen privaten Versorgung sollte im Regelfall so hoch bemessen sein, dass die Private Berufsunfähigkeitsversicherung + Gesetzliche Versicherung zusammen möglichst nahe am Nettoeinkommen liegen. Wichtig, achten Sie auch auf eine entsprechend lange Laufzeit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Während früher viele Versicherungen bis zum Endalter von 60 Jahren abgeschlossen wurde ist heute sicherlich das Endalter 65 oder 67 angemessen. Problem spezieller Berufsgruppen bei der Ermittlung der angemessenen Versorgung Berufseinsteiger Durch die Gesetzliche Rentenversicherung besteht für Berufseinsteiger innerhalb der ersten fünf Jahre des Erwerbslebens nur in wenigen Ausnahmefällen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMI). Die Ausnahmefälle bestehen z.b. bei Arbeits- und Freizeitunfällen sowie bei Krankheit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ablauf der Wartezeit. Nicht jeder hat Anspruch auf die Rentenzahlung) reicht in der Regel aufgrund des relativ niedrigen Einkommens des Berufseinsteigers sein Anspruch auf EMI-Rente nicht aus, um einen angemessen Lebensunterhalt zusammen zu bekommen. Gerade junge Menschen mit langen Ausbildungszeiten sind hier betroffen, da in der Gesetzlichen Rentenversicherung maximal drei Jahre Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten angerechnet werden. Ihre Versorgungslücke ist im Falle einer Erwerbsminderung besonders hoch. Besserverdienende Arbeitnehmer Beiträge für die Gesetzliche Rentenversicherung werden nur bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Wer also mehr verdient, besitzt trotzdem keine höheren Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Versorgungslücke wächst so zusammen mit dem Abstand des Verdienstes zu Beitragsbemessungsgrenze, die Grundversorgung kann nicht gewährleistet werden. Falls ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine längere Gehaltsfortzahlung besitzen sollte, so empfiehlt es sich, mit der Versicherung Karenzzeiten zur Senkung der Beiträge zu vereinbaren.

13 Existenzgründer/Jungunternehmer Selbstständige sind bis auf wenige Ausnahmen in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig. Für sie besteht die Möglichkeit, sich entweder privat abzusichern oder in der Gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Seit der Verabschiedung des Konsolidierungsgesetzes im Jahr 1984 sind freiwillig versicherte Selbstständige stark benachteiligt, die Voraussetzungen für einen Anspruch wurden wesentlich verschärft. Wer vor 1984 sechzig Monate Beiträgen gezahlt hat, kann seinen Schutz nur erhalten, wenn ab dem bis zum Versicherungsfall jeder Monat z.b. mit freiwilligen Beiträgen belegt ist. Jüngere Selbstständige können diese Voraussetzung überhaupt nicht mehr erfüllen, weil sie an der Hürde der sechzig Monatsbeiträge vor 1984 scheitern. Sie haben nur dann einen Schutz, wenn sie neben der Wartezeitenerfüllung in den letzten sechzig Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Auf Antrag pflichtversicherte Selbständige besitzen wie andere Pflichtversicherte Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung, sie können jedoch die Höhe des Beitrags nicht frei wählen und haben keine Möglichkeit, die Pflichtversicherung wieder zu kündigen. Da Selbstständige im Gegensatz zu den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern den monatlichen Beitrag voll übernehmen müssen, steht ihrem Beitragsaufwand eine relativ niedrige Rentenleistung mit entsprechend hoher Versorgungslücke gegenüber. Wer vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen wird, hat noch für bis zu zwei Jahre Anspruch bei Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, außer bei Berufsunfähigkeit. Hier kann eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des Arbeitsmarkts erfolgen, wobei auf den bisherigen Beruf des Antragstellers keine Rücksicht genommen wird. Handwerker In der Handwerksrolle eingetragene Handwerker sind generell pflichtversichert. Wenn sie für 216 Monate (inklusive Lehre, Bundeswehr, Gesellenzeit etc.) Pflichtbeiträge gezahlt haben, dann können sie sich, wenn sie selbstständig sind, per Antrag befreien lassen. Der Antrag ist an die zuständige Landesversicherungsanstalt zu richten. In den meisten Fällen wird während der Versicherungspflicht ein Regelbeitrag entrichtet, aus dem heraus im Normalfall eine Erwerbsminderungsrente von ca EUR gewährleistet ist. Dieser Betrag reicht in der Regel nicht für eine ausreichende Versorgung aus.

14 Freiberufler Angehörige freier Berufe sind überwiegend Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks (z.b. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte). Hier lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen treffen, da die Satzungen regional geregelt sind. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist keine fünfjährige Wartezeit abzuleisten, die Leistungen sind aber stärker beitragsbezogen. Pflichtbeiträge sind nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu entrichten. Beamte Auch für Beamte existiert wie für Berufseinsteiger eine fünfjährige Wartezeit. Bei Fällen innerhalb der Wartezeit besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt aufgrund von Dienstunfähigkeit. Es erfolgt eine "Rückstufung" in die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren gravierenden Lücken. Beamte besitzen eine sehr hohe Absicherung im Vergleich zu Arbeitnehmern, der Höchststand an Versorgungsansprüchen liegt zur Zeit über 70% und wird mit 40 Jahren ruhegehaltsfähigen Jahren erreicht. Aus diesem Grund kann die private Absicherung teilweise vor dem 60. Lebensjahr enden. Für Beamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH(GGF) Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Ihre Versorgungssituation ist mit der eines Arbeitnehmers vergleichbar. Beherrschende GGF sind sozialversicherungsfrei, außerdem sind Leistungsansprüche bei Berufsunfähigkeit - evtl. aus einer früheren Pflichtversicherungselten und auch nur in geringer Höhe gegeben. Besonders für GGF ist ein individueller Zuschnitt der Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit aufgrund von individuellen dienstvertraglichen Regelungen (Direktversicherung, Pensionszusage, Unterstützungskasse, etc.) wichtig. Auch die private Vorsorge über eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung, ggf. kombiniert mit einer Rürup-Rente empfiehlt sich. Frauen Frauen sind oft nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, wenn sie nicht berufstätig sind (Hausfrauen). Eine Ausnahme sind Frauen, die bisher in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und wegen der Kindererziehung zu Hause bleiben. Für verheiratete Frauen mit Kind steht die Absicherung des BU-/EU-Risikos im Vordergrund. Gerade für alleinerziehende, berufstätige Mütter ist eine ausreichende Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos siehe auch Ursachen für Erwerbsminderung relevant, da sie alleine die Verantwortung für ihre Kinder tragen und auf ein regelmäßiges Monatseinkommen angewiesen sind.

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