Gestaltung öffentlicher Gebäude und sehbehindertengerechter Wohnungen. Tipps zur praktischen Umsetzung
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- Hannah Egger
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1 Gestaltung öffentlicher Gebäude und sehbehindertengerechter Wohnungen (DIN Teil 1 und Teil 2) Tipps zur praktischen Umsetzung Dipl.-Ing. (FH) Knut Junge
2 Inhalt Sensibilisierung Rechtliche Grundlage Normen DIN / DIN Beispielbilder KfW-Förderprogramm
3 Workshop DIN Sensibilisierung
4 Sensibilisierung
5 Definitionen Blindheit Normativ: Menschen, die keine Lichtwahrnehmung oder ein so minimales Sehvermögen haben, dass sie sich primär taktil und akustisch orientieren und informieren müssen und sich in der Regel mit Hilfe des Blindenstockes oder Blindenführhundes bewegen Rechtlich: Weniger als 1/50 der Sehkraft und keine Orientierung
6 Definitionen Sehbehindert Normativ: Menschen, deren Sehvermögen erheblich reduziert ist, die sich aber noch in hohem Maße optisch orientieren und informieren können Rechtlich: Weniger als 1/3 der Sehkraft
7 Simulation Retinitis Pigmentosa (RP) Makuladegeneration (MD und AMD) Grauer Star (Katarakt) Grüner Star (Glaukom) Diabetische Retinopathie Netzhautablösung Glaskörpertrübung Astigmatismus Kurzsichtigkeit
8 Definitionen Barrierefreiheit aus der Sicht sehbehinderter Menschen - kontrastreichen Gestaltung ihrer Umwelt insbesondere Gefahrenstellen (Treppen, Glastüren) - visueller Informationen in geeigneter Form darstellen, insbesondere Schriften
9 Statistik Schwerbehinderte Menschen in Deutschland (Ende 2009) = 8.7 % der Bevölkerung d. h. jeder Zwölfte ist schwerbehindert davon sind über 65 Jahre = 54.4 % der Schwerbehinderten Blinde Sehbehinderte Etwa vier Millionen Deutsche können nicht oder nur mangelhaft lesen und schreiben (UNESCO)
10 Statistik Sehbehinderte in Deutschland Zahlen der WHO (2002) Blinde 0.2 % Sehbehinderte 1.3 % MD Betroffene > 3 Mio (Quelle: Spiegel 39/2006) (MD= Makula Degeneration) Tendenz weiter steigend, aufgrund steigender Lebenserwartung
11 Workshop DIN Rechtliche Grundlagen
12 Gesetze Grundgesetz Artikel 3 (3)...Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden Behindertengleichstellungsgesetz - BGG Art. 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr Neubauten sowie große Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes... sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden
13 Verordnung Vorgaben in der Bauprodukten Verordnung BauPVO Anhang I 4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Bei dem Entwurf und der Ausführung des Bauwerks müssen insbesondere die Barrierefreiheit und die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden
14 Muster-Bauordnung - MBO Derzeit gültige g Fassung von 2002 Entwurf mit Änderungen von Begriffe Aufnahme Definition barrierefrei 50 Barrierefreies Bauen Tausch des Begriffs "mit dem Rollstuhl zugänglich" durch den Begriff "barrierefrei Verweis auf DIN 18040
15 ML-TB Aufnahme der DIN (öffentliche Gebäude) In Anlage 7.3/1 DIN (Wohnungen) In Anlage 7.3/2
16 Workshop DIN Normen
17 Wissenswertes Wann sind Normen bindend? o wenn privatrechtlich vereinbart z.b. Schutzzielvereinbarung o wenn in öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Verordnungen) darauf Bezug genommen wird z.b. Aufnahme in LTB
18 Normstruktur Vorwort 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe Anforderungen X. Literaturhinweise Anhang - normativ - informativ - Anhang Z (EU-Kommission)
19 Fachbücher DIN-Taschenbuch 199 Barrierefreies Planen und Bauen Mobil ohne Hindernisse Ausgabedatum Preis: ca. 600 Seiten, 34 Normen Hinweis
20 Workshop DIN DIN 32975
21 Anwendungsbereich Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen o Straßenraum o öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen o Verkehrsmittel und -anlagen Keine privaten Wohnungen, keine Arbeitsstätten, tten, aber auch dort sinngemäß anwendbar Ziel Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung Grenzwerte o Kontrast o Größe von Informationsträgern o Zeichenhöhen
22 Anforderungen Bedien- und Ausstattungselemente kontrastreich zur Umgebung gestalten kontrastreich bedeutet K mindestens 0.4 für Gefahrenstellen, schriftliche Informationen K mindestens 0.7 Voraussetzung Reflexionsgrad der helleren Fläche mindestens 0,5 Schriftliche Informationen Auslegen auf Visus 0.1, d.h. 10 % Sehkraft
23 Michelson-Kontrast
24 Kontrast Quelle: Fritz Buser,, Schweiz
25 Farb-Kontrast
26 Farb-Kontrast
27 Praxis-Bilder
28 Kontrast-Bestimmung Wissenschaftliche Methode im Labor, Messung mit Leuchtdichtemesser und Ulbricht-Kugel gemäß DIN Pragmatische schnelle Methode nur orientierungsmäßige Abschätzung möglich RAL Farbfinder / Farbfächer Kostenloses APP für Smart Phone
29 Kontrast-Bestimmung Mit Digitalkamera kalibrierte Kamera RAW Format (Rohdatenformat) Auswertungsprogramm Institut für Optometrie, Prof. Joos
30 Workshop DIN DIN 18040
31 DIN Öffentlicher Bereich DIN , Ausgabe: Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen DIN , Ausgabe: Barrierefreies Bauen - Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen Privater Bereich DIN , Ausgabe: Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen DIN , Ausgabe: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude; Ausgabe Teil 2 Wohnungen (Ausgabe ) Teil 3 Öffentlicher Verkehrsund Freiraum (Ausgabe voraus. 2013) ÖNORM B 1600 Ausgabe Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen SN Ausgabe 2009 Hindernisfreie Bauten
32 DIN Umfang Teil 1 30 Seiten Teil 2 34 Seiten Preis Teil Teil 2 93,80 Bezug über Beuth-Verlag
33 Kommentar zur DIN Kommentar zu DIN Ausgabedatum: Preis: 79,00 Kommentar zu DIN Ausgabedatum: Preis: Bezug über Beuth-Verlag Auch als E-Book erhältlich Auszüge auch unter
34 Wissenswertes Grundlagen für die Planung von barrierefreien Gebäuden zeigt unter welchen technischen Voraussetzungen barrierefrei ist gilt für Neubauten und sinngemäß für Umbauten, Modernisierungen, Nutzungsänderungen erarbeitet vom NABau Anforderungen auch auf andere Weise Struktur Definition von Schutzzielen Zuordnung zu Behinderungsarten Nennung von Leistungsbeispielen
35 Struktur Teil 1 Teil 2 Vorwort 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe 4. Infrastruktur 4.6 Service-Schalter, Kassen und Kontrollen Fahrtreppen und geneigte Fahrstiege 5. Räume 5.2 Räume für Veranstaltungen 5.4 Umkleidebereiche Literaturhinweise Vorwort 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe 4. Infrastruktur 5. Räume 5.3 Türen, Fenster 5.4 Wohn-, Schlafräume und Küchen 5.6 Freisitz Literaturhinweise
36 Anforderungen Kapitel Visuell o Leuchtdichtekontraste (hell/dunkel) o Größe des Sehobjektes o Form (z. B. Schrift) o räumliche Anordnung (Position) des Sehobjektes o Betrachtungsabstand o ausreichende und blendfreie Belichtung bzw. Beleuchtung
37 Kontrast o Verweis auf Messung o Verweis auf DIN o Vorgabe K 0,4 (sprachlich: kontrastierend) Orientieren und Leiten und für Bodenmarkierungen K 0,7 (sprachlich: Stark kontrastierend) Warnungen, schriftliche Informationen
38 Gestaltung von Türen
39 Glasflächen Markierung o zwei mindestens 8 cm hohe Sicherheitsmarkierungen (Flächenanteil mindestens 50 % eines Streifens) o über die gesamte Glasbreite o mit Wechselkontrast o K min 0,7 o in einer Höhe H von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden angeordnet
40 Glasflächen
41 Glasflächen
42 Glasflächen
43 Bodenbeläge
44 Bodenbeläge visuell kontrastierend von Bauteilen (z. B. Wänden, Türen, Stützen) abheben Spiegelungen und Blendungen vermeiden
45 Armaturen Hebel von Einhebel-Duscharmatur sollte nach unten weisen
46 Beispielbilder
47 Beispielbilder Visuelle Informationen dürfen nicht durch Hinweise anderer Art, wie z. B. Werbung, überlagert werden.
48 Bedienelemente Definition Überwiegend mit der Hand zu betätigende tigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze Grundsatz o kontrastreich, um erkennbar und nutzbar zu sein o für r alternative Handlungen auch untereinander unterscheidbar (z. B. warm oder kalt, Tür T r auf oder Tür T r zu) o nicht durch Werbung beeinträchtigt; z.b. Türöffner T von Fahrzeugtüren ren
49 Beispielbilder
50 Beispielbilder
51 Beispielbilder Quelle: Fritz Buser,, Schweiz
52 Beispielbilder
53 Niveauwechsel Markierung o über ganze Stufenbreite o 4-5 cm auf Trittstufe / 2 cm auf Setzstufe o K mindestens 0.4 o beginnend an Stufenvorderkante o Kontrastreiche Handläufe / taktilen Hinweise o auch Rolltreppen (Fahrtreppen)
54 Niveauwechsel
55 Beispielbilder
56 Beispielbilder
57 Beispielbilder
58 Fahrtreppen
59 Fahrtreppen Laufband
60 Beispielbilder - Privater Bereich
61 Fazit Grundsatz Bedien- und Ausstattungselemente K 0.4 Bodenmarkierungen Gefahrenstellen, Schriftliche Informationen K 0.7 Alternativ akustische Medien Voraussetzung Reflexionsgrad der helleren Fläche mindestens 0,5
62 Workshop DIN KfW-Förderung
63 Eckdaten Titel Programm 159 Altersgerecht Umbauen Gütigkeit Seit April 2012 Konditionen 100% der förderfähigen Kosten, maximal Euro pro Wohneinheit Voraussetzung Durchführung durch Fachunternehmen Weitere Informationen
64 Förderbausteine Was wird gefördert? alle (Umbau-)-Maßnahmen, die Menschen - unabhängig von Alter und Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen Grundsätzlich was in DIN formuliert ist
65 Literaturhinweise
66 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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