Pflegebroschüre. für Migrantinnen und Migranten. Herausgeber: Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum e.v. Bultstr.

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1 Pflegebroschüre für Migrantinnen und Migranten Herausgeber: Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum e.v. Bultstr Bremen

2 Warum diese Broschüre? Die Seniorenarbeit, damit besonders verbunden das Thema Pflegebedürftigkeit, gewinnt im Allgemeinen unter den älteren Migranten und Flüchtlingen in Deutschland, aber auch in unserem Ortsteil zunehmend im Leben dieser Menschen an Bedeutung. Daher besteht auch ein immer größer werdender Informationsbedarf, besonders für die erste Generation in ihrer Muttersprache, über das deutsche Pflegesystem. So fehlt z. B. vielen Kenntnisse darüber: Wie stelle ich einen Antrag? An wen soll ich mich wenden? Welche Möglichkeiten gibt es für mich, wenn ich ein Pflegefall geworden bin und welche Unterbringungsmöglichkeiten bestehen für mich im Ortsteil? Nicht nur in unserem Ortsteil, selbst in ganz Bremen gibt es eine große Zahl von Einrichtungen, Seniorenheimen und Beratungsstellen, die sich allgemein um ältere Menschen kümmern. Nur Menschen mit Migrationshintergrund, besonders Türkeistämmige, nehmen aus vielerlei Gründen diese Angebote nicht wahr. Hierbei sind vor allem die fehlenden Sprachkenntnisse bei der ersten Generation eine große Hürde, diese vielfältigen Angebote in Anspruch zu nehmen. Die Ursachen dieser Sprachlosigkeit haben aber die ersten GastarbeiterInnen nicht selbst zu vertreten. Denn sie wurden als Arbeitskräfte für die boomende Wirtschaft des Nachkriegsdeutschlands hergeholt. Damals spielten Sprachkenntnisse für die Arbeitsaufnahme keine Rolle. Für die Wirtschaft war entscheidend, dass sie gesund und jung waren. Einen Anspruch auf einen Deutschkurs haben Migranten in Deutschland erst ab dem ersten Januar 2005, also erst nach 50 Jahren Aufenthalt in Deutschland. Mit der vorliegenden Broschüre zielen wir als Verein nicht darauf ab, das gesamte Pflegeversicherungsgesetz und die betreffenden Themen sowie die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer zu beschreiben, sondern uns geht es in erster Linie darum, auf die Fragen, denen wir in unserer Beratungs- und Betreuungsarbeit in unserem Verein immer wieder begegnen, einige Antworten zu geben, bzw. die Informationsdefizite für SeniorInnen mit Migrationshintergrund im Ortsteil Hemelingen in ihrer Muttersprache zu beheben; andererseits aber die Senioren mit Migrationshintergrund dazu zu motivieren, die im Ortsteil vorhandenen Angebote in Anspruch zu nehmen. 2

3 Denn unserem Verein sind durch unsere Beratungsarbeit im Ortsteil Hemelingen mehrere Frauen und Männer bekannt, die älter als 60 Jahre sind, pflegebedürftig oder von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Die Pflege dieser Personen obliegt in der Regel den Familienangehörigen, bzw. meist den Ehefrauen und/oder deren Töchtern. Nicht nur ihnen, sondern auch allen anderen soll diese Broschüre helfen, fehlende Defizite in dieser Hinsicht aufzuheben. Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen in unserer Broschüre haben bzw. geltend machen wollen. Unserer Meinung nach fehlen viele Informationen, die die älteren Migranten und Flüchtlinge im Ortsteil dringend brauchen, die wir aber leider dadurch, dass unsere Integrationsarbeit kaum finanzielle Unterstützung findet, nur sehr begrenzt umsetzen können. Daher beschränken wir uns in der Broschüre überwiegend auf Fragen der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen selbst. Zuletzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich bei der türkischen Übersetzung nicht um eine Wort-für-Wort-Übersetzung, sondern im eine inhaltliche handelt. Rahmi Tuncer Anatolisches Bildungs-und Beratungszentrum e. V. Bultstr Bremen Dezember

4 Was bedeutet Pflegebedürftigkeit: Nach 14 Sozialgesetzbuch XI sind solche Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind allein die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verbindungen im Ablauf des täglichen Lebens. Verrichtungen in diesem Sinne sind: a) im Bereiche der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm und Blasenentleerung; b) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, die Aufnahme der Nahrung; c) im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden, das Gehen, Stehen, das Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Personen mit einem erhöhten und dauerhaften Hilfebedarf im täglichen Leben haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, die bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden können. Voraussetzung ist zum einen eine fünfjährige Mitgliedschaft, zum anderen das Vorliegen einer Diagnose über eine Pflegebedürftigkeit, die den Versicherten länger als sechs Monate pflegebedürftig sein lässt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) meldet sich zu einer Begutachtung, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Danach erfolgt je nach Pflegeintensität die Einteilung in eine der drei Pflegestufen. Welche Formen der Leistung gibt es? Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und abgerechnet werden. Ebenso ist die Auszahlung von Pflegegeld an pflegende Angehörige möglich. Die Versicherten können zwischen Sachleistungen das sind Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden und Pflegegeld wählen. Bei Wahl des Pflegegeldes muss eine Pflegeperson benannt werden; für diese werden von der Pflegekasse auf Antrag die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Auch eine Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld ist möglich. 4

5 Was bedeutet pflegerische Hilfeleistung nach dem Pflegeversicherungsgesetz? Darunter ist zu verstehen, dass man einen hilfebedürftigen Mensch bei seinen alltäglichen Verrichtungen unterstützt, ihn anleitet oder beaufsichtigt oder, wenn es nicht anders geht, diese Verrichtungen teilweise oder ganz übernimmt. Wer hat eine Pflegeversicherung? Wer seit 1995 in Deutschland lebt, hat eine Pflegeversicherung. Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK) Mitglied ist, ist automatisch pflegeversichert. Um von den Leistungen der Pflegeversicherung Nutzen ziehen zu können, sollte man in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lang Mitgliedsbeiträge in die Krankenkasse eingezahlt haben. Auch Migranten und Flüchtlinge unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, wenn sie in Deutschland einen rechtsmäßigen Aufenthalt haben, dürfen die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine Pflegeversicherung haben bzw. die geforderten Mitgliedsbeitragsjahre noch nicht erfüllt haben sollten oder aber aus finanziellen Gründen die Pflegekosten nicht begleichen können, haben Sie die Möglichkeit sich an die Beratungsstellen der Sozialzentren der Stadt Bremen zu wenden. Die MitarbeiterInnen beraten Sie und ihre Angehörigen in allen sozialen und wirtschaftlichen Fragen. Für unseren Ortsteil ist dies: Sozialzentrum Hemelingen, Pfalzburgerstr. 69a, Bremen, Tel. 0421/ , oder -3347, Wer darf Pflegeleistungen bekommen? Personen mit physischen und psychischen Problemen sowie Behinderte können die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Sie alle müssen mindestens sechs Monate von Krankheit betroffen sein. Antragstellung Wenn Sie Leistungen nach der Pflegeversicherung bekommen möchten, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegebedarf bei ihrer Krankenkasse bzw. bei der Abteilung Pflegekasse ihrer Krankenkasse stellen. Das wäre z. B. in unserer Stadt Bremen bei der AOK unter der Telefonnummer oder möglich. 5

6 Unter diesen Telefonnummern erhalten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege Antworten zu Betreuung und Hilfe. Außerdem können Sie sich an die Pflegestützpunkte der Stadt Bremen wenden. Auch die MitarbeiterInnen dieser Pflegestützpunkte beraten Sie über Pflegeleistungen und - einrichtungen. Sie sind zu erreichen unter: Einkaufszentrum Berliner Freiheit, Berliner Freiheit 13, Bremen, Tel , info@bremen-pflegestuetzpunkt.de Wenn Sie bei den Gesprächen, die Sie in den obengenannten Einrichtungen vereinbaren, aufgrund fehlender Sprachkenntnisse Hilfe brauchen sollten, stehen wir Ihnen gerne kostenlos zur Begleitung und Übersetzung zur Verfügung. Um den Bedarf an Hilfe für Sie ermitteln zu können, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MKD), ein Gutachten zu stellen. Der MDK ist ein unabhängiger sozialmedizinischer Beratungs- und Gutachterdienst, der die gesetzlichen Krankenkassen und die sozialen Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Wann eine Gutachterin/ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause kommt, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt oder telefonisch mit Ihnen vereinbart. Diese Gutachter sind entweder ÄrztInnen oder speziell ausgebildete Pflegefachkräfte. Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Bevor eine Gutachterin/ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Sie zuhause besucht, erhalten Sie einen Fragebogen entweder von der Krankenkasse oder direkt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen per Post. Diesen sollten Sie auf jeden Fall vorher ausfüllen und dem Gutachter vorlegen oder an Ihre Krankenkasse schicken. Es wäre sogar sehr gut, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen aufschreiben würden, welche Einschränkungen und täglichen Probleme Sie haben, was Sie eigenständig erledigen können und was nicht. Dieses sogenannte Pflegetagebuch erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, z. B. der AOK oder auch bei der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, Bremen, Tel.: 0421/

7 Sie sollten alle Berichte Ihrer Hausärzte, Fachärzte und von Ihren Krankenhausaufenthalten dem Gutachter vorlegen. Zeigen Sie ihm auch alle Medikamente, die Sie einnehmen. Ihre Familienmitglieder können bzw. sollten sich an dem Gespräch mit Ihnen und dem Gutachter beteiligen. Anträge auf eine Pflegestufe, Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und das Pflegetagebuch haben wir als Kopien für Sie kostenlos in unserem Verein zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen zum Inhalt der Gutachten und den medizinischen sowie pflegerischen Bedarfen von betroffenen Personen. Entscheidung der Pflegekasse über Ihre Pflegebedürftigkeit Der Medizinische Dienst erstellt nach seinem Besuch bei Ihnen ein Gutachten. Gestützt auf dieses Gutachten entscheidet ihre Pflegekasse, welche Pflegestufe Sie bekommen und schickt Ihnen einen Bescheid. Auf Ihren Wunsch hin bekommen Sie auch eine Kopie des medizinischen Gutachtens. Wenn Sie mit der Entscheidung ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten, besteht die Möglichkeit, zuerst schriftlich Widerspruch einzulegen. Auch wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird, können Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht (Am Wall 198, Bremen, Tel. 0421/ ) Klage einreichen. Welche Pflegestufen gibt es? Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Höhe der Pflegestufe. Welche Pflegestufe für einen Pflegebedürftigen gilt, richtet sich nach der benötigten Hilfe. Pflegestufe 1 bedeutet das Vorliegen einer erheblichen Pflegebedürftigkeit. Diese Stufe liegt vor, wenn man einen Hilfebedarf von durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag hat. Davon müssen mindestens 45 Minuten pro Tag für die oben beschriebene Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) anfallen. Zusätzlich muss mehrmals in der Woche auch Unterstützung im Haushalt erforderlich sein. Pflegestufe 2 bedeutet das Vorliegen einer schweren Pflegebedürftigkeit. Dies ist dann der Fall, wenn man pro Tag mindestens drei Stunden zu verschiedenen Tageszeiten einen Hilfebedarf hat. Davon müssen zwei Stunden auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) 7

8 entfallen. Zusätzlich muss mehrmals in der Woche eine Unterstützung im Haushalt erforderlich sein. Pflegestufe 3 bedeutet das Vorliegen der schwersten Form der Pflegebedürftigkeit. Dies ist der Fall, wenn man rund um die Uhr, auch nachts, gepflegt werden muss. Täglich muss dabei ein Hilfebedarf von mindestens fünf Stunden vorhanden sein. Vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) anfallen. Zusätzlich muss mehrmals pro Woche Unterstützung im Haushalt notwendig sein. Häusliche Krankenpflege zur Sicherung der medizinischen Versorgung Diese wird von Ihrem Hausarzt je nach medizinischer Notwendigkeit verordnet. Hierbei geht es um die behandlungsspezifischen Leistungen, die nicht direkt von Ihrem Arzt durchgeführt werden, sondern von geschultem Krankenpflegepersonal. Dieses kommt zu Ihnen nach Hause und gibt Ihnen z. B. je nach Bedarf Ihre täglichen Medikamente oder Spritzen, misst Ihren Blutdruck oder Blutzuckerspiegel, versorgt Ihre Wunden, wechselt Verbände, usw. Die Kosten für diese medizinische Versorgung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Was sind Tagespflegeeinrichtungen? Menschen, die einen Pflegebedarf bescheinigt bekommen haben, zuhause tagsüber jedoch die tägliche Pflege nicht gewährleitstet werden kann, haben die Möglichkeit, in Tagespflegeeinrichtungen zu gehen, um, je nach Bedarf, die erforderliche Pflege, Betreuung und Gesundheitsvorsorge zu erhalten. Außerdem werden dort gemeinschaftliche Aktivitäten wie z. B. Krankengymnastik, Gedächtnistraining, Leserunden, musikalische Veranstaltungen, Ausflüge, Spaziergänge sowie Hol- und Bringdienste angeboten. Die Pflegebedürftigen leben und schlafen in ihrer eigenen Wohnung, verbringen aber den Tag mit anderen Menschen zusammen. In unserem Ortsteil sind z. B. solche Tagespflegeeinrichtungen bei der AWO Tagespflege Arbergen, Hermann Osterloh Str. 117, Bremen, Tel. 0421/ und die Bremer Heimstiftung Tagespflege im Stiftungsdorf Hemelingen, Dietrich Wilkensstr. 18, Bremen, Tel. 0421/41040 Was ist eine Kurzzeitpflege? Wenn die Pflege für kürzere Zeit im häuslichen Umfeld nicht geleistet werden kann, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Kurzzeitpflege 8

9 in einem Pflegeheim oder einer speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtung. Dort bekommt der Pflegebedürftige alle für die Pflege benötigten Leistungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung (nach Wunsch werden religiöse Bedarfe auch gedeckt). Diese Art der Pflege kommt zum Beispiel in Frage nach einem Krankenhaushalt, bei vorübergehender Verhinderung der bis dahin pflegenden Person oder im Falle einer Renovierung Ihrer Wohnung. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person Ihres Vertrauens, für Sie rechtswirksam zu handeln. Sie enthält neben der Vollmacht zusätzlich Regelungen zu Ihrer Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung. Damit erhält die bevollmächtigte Person im Falle einer Handlungsunfähigkeit Ihrerseits das Recht Sie zu vertreten. Bevor das gemacht wird, sollte man sich genau überlegen, welche Angelegenheiten durch die Vollmacht geregelt werden sollte. Dies sollte auch notariell beglaubigt werden. Was ist eine Betreuungsverfügung Wer geschäftsfähig ist, bzw. wer geistig klar ist, kann in einer Betreuungsverfügung entscheiden, wer seine Angelegenheiten wahrnehmen soll. Damit können Sie festlegen, wer für Sie zum rechtlichen Betreuer bestellt werden und für Sie handeln kann. Was ist eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung kann für den Bereich Gesundheitsvorsorge abgegeben werden. Mit dieser Patientenverfügung, die zu Lebzeiten geregelt werden sollte, bekunden Sie ihren Wunsch, welche Maßnahmen im Falle einer bestimmten Krankheitssituation ergriffen werden sollten. Auch die Patientenverfügung sollte notariell beglaubigt sein. Damit bekunden Sie ihre Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung bzw. auf eine palliative (schmerzlindernde) Behandlung. Sowohl für die Vorsorgevollmacht als auch für die Betreuungs- sowie für die Patientenverfügung gilt, dass diese ca. alle zwei bis drei Jahre aktualisiert werden und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden sollten. Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und zu vorsorgenden Verfügungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen und 9

10 Darüberhinausgehende Informationen sind auf folgenden Internetseiten: AOK - Krankenkasse Pflegekasse, Tel. 0800/ , wochentags von 8:00 bis 20:00. Beratung gibt es auch in türkischer Sprache Kontakt und weitere Informationen: Rahmi Tuncer, Dipl. Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter an der Universität Vechta Tel.: , rahmituncer@web.de Die Erstellung dieser Broschüre wurde durch unsere eigenen Vereinsmittel und durch die finanzielle Unterstützung von WiN Hemelingen ermöglicht. 10

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