Grundbildung Pharma-Assistentinnen EFZ / Pharma-Assistenten EFZ
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- Friedrich Weiss
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1 Grundbildung Pharma-Assistentinnen EFZ / Pharma-Assistenten EFZ Selbständige Vertiefungsarbeit (SVA) Wegleitung für Pharma-Assistentinnen EFZ / Pharma-Assistenten EFZ an der Berufsschule für Detailhandel Zürich Die Selbständige Vertiefungsarbeit (SVA) wird im 5. Semester der Grundbildung der Pharma-Assistentinnen EFZ und Pharma-Assistenten EFZ im Fachbereich Lokale Landessprache (Deutsch) erarbeitet. Die Themen der SVA richten sich in erster Linie nach den Fachlehrplänen der Pharma- Assistentinnen EFZ und Pharma-Assistenten EFZ vom 1. bis 6. Semester. Der Aktualität und dem persönlichen Bezug ist angemessen Rechnung zu tragen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Lehrperson, ob das Thema zugelassen wird oder nicht. Sie schreiben eine eigenständige Arbeit, bei welcher Sie die erlernten Kompetenzen anwenden: Sie suchen ein Thema und setzen sich damit auseinander Sie formulieren Ziele und planen Ihr Vorgehen Sie sammeln Informationen und Material Sie recherchieren, interviewen, befragen, erkunden Sie berichten und fassen Sachverhalte zusammen Sie dokumentieren und kommentieren Sie teilen sich in der Gruppe die Arbeit auf Sie überdenken Ihr Vorgehen und werten Ihre Arbeit aus Sie präsentieren zum Schluss Ihre Arbeit Die Bewertung der schriftlichen Arbeit und der Präsentation wird von der Lehrperson des Fachs Lokale Landessprache (Deutsch) durchgeführt. Es findet auch bei ungenügenden Noten keine Zweitkorrektur bzw. Zweitbeurteilung statt, da es sich bei der SVA- Bewertung um eine Zeugnisnote handelt. Die vorliegende Wegleitung enthält die Ausführungsbestimmungen für die SVA an der Berufsschule für Detailhandel Zürich. Sie dient Ihnen und Ihrem Team, die Arbeiten selbständig auszuführen und erfolgreich abzuschliessen. Wegleitung SVA Pharma vom Seite 1 von
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 2 1. Allgemeines Seite 3 2. Schriftliche Arbeit Seite Präsentation Seite 7 4. Bewertungsraster Seite 8 5. Notenskala Seite 9 Mitgeltende Unterlagen: Zeitplan für die SVA der DHZ Konzeptbeschrieb und Vereinbarung DHZ für die SVA Quellenverzeichnis DHZ Projektjournal DHZ Wegleitung SVA Pharma vom Seite 2 von
3 1. Allgemeines Arbeitsteam Allgemeines Themenvorgabe für die SVA der DHZ Die SVA wird als Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit (max. 4 Personen) durchgeführt. Alle Gruppenmitglieder müssen derselben Berufsschulklasse angehören. Die SVA findet im 5. Semester der Grundbildung Pharma- Assistentinnen EFZ und Pharma-Assistenten EFZ statt. Sie bildet die Semesternote für den Fachbereich Lokale Landessprache (Deutsch). Die Themen der SVA richten sich in erster Linie nach den Fachlehrplänen der Pharma-Assistentinnen EFZ und Pharma-Assistenten EFZ vom 1. bis 6. Semester. Der Aktualität und dem persönlichen Bezug ist angemessen Rechnung zu tragen. Zeitpunkt und Dauer Darüber informiert Sie der jährlich neu erstellte Zeitplan DHZ. Dieser Zeitplan ist für alle Lernenden der DHZ verbindlich. ( Website DHZ Auf der Website der DHZ sind alle notwendigen Unterlagen zur Erstellung der SVA publiziert ( Wegleitung SVA Pharma vom Seite 3 von
4 2. Schriftliche Arbeit 2.1 Durchführung der schriftlichen Arbeit Arbeitsort Abwesenheiten für externe Erkundigungen Arbeit im Betrieb Material / Kosten Umfang: - Einleitung - Hauptteil - Schluss Layout Aufbau der gesamten schriftlichen Arbeit Eigenständigkeit / Originaler Anteil Plagiat Der Arbeitsort ist grundsätzlich die Schule. Während des Unterrichts im Fach Deutsch in den Räumlichkeiten der Schule (nach Möglichkeit werden Computer zur Verfügung gestellt), sonst in Heimarbeit. Müssen während der Unterrichtszeit Arbeiten ausserhalb der Schule durchgeführt werden, ist von der Lehrperson des Fachbereichs Deutsch mindestens eine Woche im Voraus die Erlaubnis (schriftliche Bewilligung) einzuholen. Wird der übrige Unterricht tangiert, so gelten die üblichen Absenzenregeln der DHZ. Eine Beanspruchung der Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb für die Erstellung der SVA ist nicht vorgesehen und wird von der Schule in keiner Weise verlangt. Es liegt im Ermessen des Betriebs, den Lernenden auf deren Gesuch hin Zeit für die Arbeit an der SVA einzuräumen. In der Wahl der Gestaltungsmittel sind Sie frei. Das übliche Schulmaterial steht Ihnen zur Verfügung. Sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der SVA anfallen, gehen zu Lasten der Lernenden. Computer Einzelarbeit 5 8 A4-Textseiten (exklusiv Grafiken) Partnerarbeit 6 10 A4-Textseiten (exklusiv Grafiken) Gruppenarbeit A4-Textseiten (exklusiv Grafiken) Die SVA muss auf Papier und in elektronischer Form abgegeben werden. Einheitliches Layout, lesefreundlicher Schrifttyp Schriftgrad: 12 Punkte Zeilenabstand: 1.5 Titelblatt Inhaltsverzeichnis Einleitung Hauptteil Schluss Quellenverzeichnis DHZ Projektjournal DHZ Konzeptbeschrieb DHZ evtl. Anhang Die Arbeit muss persönlich verfasst werden. Sie darf keine blosse Zusammenstellung von bereits bestehenden Texten sein. Texte, die in irgendeiner Form aus der Literatur oder aus dem Internet übernommen werden, sollen überarbeitet (zusammengefasst, kommentiert) werden. Ihr eigenaktiver Teil ist schwergewichtig vorhanden und klar zu erkennen. Die Arbeit ist sprachlich eigenständig zu erstellen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten (Plagiat), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet (unbrauchbar). Können einzelne Teile als eigenständige Arbeit anerkannt werden, so erfolgen entsprechende Wegleitung SVA Pharma vom Seite 4 von
5 Bewertungen. Die Arbeiten können nicht wiederholt werden. Konzeptbeschrieb und Konzeptvereinbarung DHZ Während der Planung Ihrer Arbeit erstellen Sie ein detailliertes Konzept (Auftragsanalyse, Fragestellung, Zielsetzung, Zeitplan, Themenbegründung). Am Ende der Planungsarbeiten wird das definitive Konzept von den Beteiligten einerseits und der Lehrperson andererseits unterschrieben. Das Konzept der SVA wird bewertet. Es liegt dafür der Konzeptbeschrieb mit Konzeptvereinbarung DHZ vor; dieser ist zu verwenden. Projektjournal DHZ Quellenverzeichnis DHZ Abgabe der schriftlichen Arbeit Hilfeleistungen Zu jeder Arbeit wird ein Projektjournal geführt. Dieses Journal kann von der Lehrperson jederzeit eingesehen werden. Das Projektjournal gehört zur SVA und wird bewertet. Es liegt dafür das Projektjournal DHZ vor, dieses ist zu verwenden. Alle Quellen sind anzugeben! Es liegt eine Vorlage der DHZ vor, diese ist zu verwenden. Wird diese wichtige Vorgabe nicht erfüllt, ist die Arbeit unbrauchbar (ergibt die Beurteilung, dass die erforderlichen Quellenangaben fehlen, so werden die entsprechenden Texte nicht als eigenständige Arbeit anerkannt. Sie werden mit 0 Punkten gewertet). Die Vorlage Quellenverzeichnis DHZ ist zu berücksichtigen. Ein gebundenes Original sowie die elektronische Fassung der SVA sind gemäss Terminplan für das entsprechende Schuljahr am Stichtag abzugeben. Jedes Gruppenmitglied ist zusätzlich im Besitz eines Exemplars. Hilfeleistungen wie z.b. Korrekturlesen sind anzugeben Wegleitung SVA Pharma vom Seite 5 von
6 2.2 Bewertung der schriftlichen Arbeit Bewertung Jedes Gruppenmitglied erhält die gleiche Punktzahl für das schriftliche Produkt. Schriftliches Produkt (70 Punkte) Inhalt (40 Punkte) Gehalt, Umfang, Logik, inhaltliche Konzeptvorgaben eingehalten, schwergewichtiger eigenaktiver Teil Form (10 Punkte) Gestaltung, Typographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Projektjournal, Konzeptbeschrieb, Quellenangaben, Zitate gekennzeichnet, Visualisierung, Legenden Sprache (20 Punkte) Standardsprache, Verständlichkeit, Gedanken nachvollziehbar, Wortwahl, Rechtschreibung & Grammatik, Einsatz Rechtschreibehilfe Eine nicht abgegebene Arbeit wird mit 0 Punkten (nicht ausgeführt oder unbrauchbar) bewertet. Das schriftliche Produkt wird nach den im Bewertungsraster aufgeführten Elementen bewertet. Fehlende Elemente können nicht bewertet werden. Können die Leistungen nachgewiesenermassen aus wichtigen Gründen nicht erbracht und nicht bewertet werden (z.b. ärztliches Zeugnis), wird die Leistungsbeurteilung bis auf Weiteres ausgesetzt. Für die Bewertung wird der Bewertungsraster der Berufsschule für Detailhandel Zürich verwendet. Wegleitung SVA Pharma vom Seite 6 von
7 3. Präsentation 3.1 Durchführung der Präsentation Die Präsentation ist Abschluss und zugleich Höhepunkt der selbständigen Vertiefungsarbeit. Zuerst präsentieren Sie Ihre schriftliche Arbeit sowie wichtige Ergebnisse und Erkenntnisgewinne zu Ihrer Fragestellung. Im Anschluss an die Präsentation stellt Ihnen Ihre Lehrperson Fragen zum Inhalt der Präsentation und/oder Dokumentation. Die Präsentation findet vor der Klasse statt. Nur mit dem Einverständnis des gesamten SVA-Teams sind auch weitere Personen bei der Präsentation zugelassen. Dauer der Präsentation: Einzelarbeit 10 bis 15 Minuten Partnerarbeit 15 bis 20 Minuten Gruppenarbeit (3 od. 4 Lernende) 15 bis 25 Minuten Alle Mitglieder müssen gleichwertig an der Präsentation beteiligt sein 3.2 Bewertung der Präsentation Bewertung Präsentation (30 Punkte) Inhalt (10 Punkte) Wichtige Ergebnisse & Erkenntnisgewinne Anschaulichkeit (10 Punkte) Einstieg, reibungsloser Ablauf, Einsatz der Hilfsmittel, Zeit eingehalten Sprache/ Auftreten (10 Punkte) Vortragsweise frei und fliessend, Blickkontakt, Formulierung, angemessene Lautstärke, deutliche Aussprache, Betonung, Tempo, Haltung, Körpersprache Die Bewertung des Prozesses findet nur im schriftlichen Produkt statt. Eine fehlende Präsentation erhält die Punktzahl 0 (nicht ausgeführt oder unbrauchbar). Die Präsentation wird nach den im Bewertungsraster aufgeführten Elementen bewertet. Fehlende Elemente können nicht bewertet werden. Können die Leistungen nachgewiesenermassen aus wichtigen Gründen nicht erbracht und nicht bewertet werden (z.b. ärztliches Zeugnis), wird die Leistungsbeurteilung bis auf Weiteres ausgesetzt. In der Position Sprache/Auftreten wird jedes Gruppenmitglied individuell bewertet, in den Positionen Inhalt und Anschaulichkeit erhält jedes Gruppenmitglied die gleiche Punktzahl. Für die Bewertung wird der Bewertungsraster der DHZ verwendet. Wegleitung SVA Pharma vom Seite 7 von
8 Bewertung Selbständige Vertiefungsarbeit (SVA) Thema Name Kandidat/in Teil A Schriftliches Produkt Inhalt Gehalt, Umfang, Logik, inhaltliche Konzeptvorgaben eingehalten, schwergewichtiger eigenaktiver Teil Form Gestaltung, Typographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Projektjournal, Konzeptbeschrieb, Quellenangaben, Zitate gekennzeichnet, Visualisierung, Legenden Sprache Standardsprache, Verständlichkeit, Gedanken nachvollziehbar, Wortwahl, Rechtschreibung & Grammatik, Einsatz Rechtschreibehilfe max. 70 Punkte 40 Punkte 10 Punkte 20 Punkte erzielte Punkte Teil A: Total Punkte schriftliches Produkt Teil B Präsentation Inhalt Wichtige Ergebnisse & Erkenntnisgewinne Anschaulichkeit Einstieg, reibungsloser Ablauf, Einsatz und Qualität der Hilfsmittel, Zeit eingehalten Sprache/ Auftreten Vortragsweise frei und fliessend, Blickkontakt, Formulierung, Lautstärke, Aussprache, Betonung, Tempo, Haltung, Körpersprache) max. 30 Punkte 10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte erzielte Punkte Teil B: Total Punkte Präsentation Gesamttotal Punkte schriftliches Produkt & Präsentation Gesamtnote schriftliches Produkt & Präsentation Zürich, Lehrperson: Wegleitung SVA Pharma vom Seite 8 von
9 BERECHNUNG DER GESAMTNOTE DER SVA Punkte Note genügender Bereich ungenügender Bereich Wegleitung SVA Pharma vom Seite 9 von
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