Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die USt-Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird DG VERLAG Seite: 1 Stand:

2 DG VERLAG Seite: 2 Stand:

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks 15 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 15 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 16 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder 16 vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 21 Anlage zum Preis-und Leistungsverzeichnis: Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg DG VERLAG Seite: 3 Stand:

4 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung ( in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen Die Zinssätze für unsere Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang. 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.2 Kontoauszug Die Übersicht unserer Kontomodelle entnehmen Sie bitte aus der Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 1,00 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 - Portokosten 0,80 EUR VR-Giro.direkt - Zustellung der Kontoauszüge: - per Postkorb 2 - am Kontoauszugsdrucker je Auszugsnummer 3 0,50 EUR - Postzustellung 3 1,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist / je nach Aufwand und soweit gesetzlich zulässig) Umsätze bis 6 Monate Umsätze älter 6 Monate 3,00 EUR 1 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. 3 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die Form der Bereitstellung erfolgt auf Kundenwunsch. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 4 Stand:

5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg Straße: Buchbinderstr. 19 PLZ/Ort: Rostock Telefon: 0381/ Telefax: 0381/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 5 Amtsgericht Rostock Genossenschaftsregister Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 31.Oktober (Reformationstag/regionaler Feiertag) 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,90 EUR 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug DG VERLAG Seite: 5 Stand:

6 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 7,50 EUR 1,90 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden an eigenen Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer VisaCard 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten am Geldautomaten 5,50 EUR 5,50 EUR 5,50 EUR 6 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 7 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) DG VERLAG Seite: 6 Stand:

7 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 10 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten, bei der VISAcard Student und VISAcard Online das Auslandsentgelt) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard / Privatkunden Preis pro Laufzeit eine VR-BankCard mit VPAY pro Konto Zusatzkarte Ersatzkarte VR-BankCard / Geschäftskunden VR-BankCard mit VPAY Zusatzkarte Ersatzkarte 12 Preis pro Laufzeit Auslandseinsatz 13 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 14 und der EWR-Staaten 15 1,00% vom Umsatz, mind. 2,00 EUR max. 5,00 EUR VR-ServiceCard VR-ServiceCard Zusatzkarte Ersatzkarte Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 11 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 12 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) DG VERLAG Seite: 7 Stand:

8 4.4.2 GeldKarte (Die Geldkartenfunktion wird zum eingestellt.) Aufladen unserer GeldKarten (Bestand/VR-BankCards mit Laufzeitende 2017) an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR 1,00 EUR Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte 16 bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten bei Versendung im Inland bei Versendung in Europa bei Versendung weltweit bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz 17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 VISAcard Student / VISAcard Online Sonstige Serviceleistungen Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20 Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 20 Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden VISAcard Classic pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard VISAcard Student pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 25,00 EUR 1,75 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz ,00 EUR 29,00 EUR 19,00 EUR 29,00 EUR 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 8 Stand:

9 VISAcard Online pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard VISAcard Gold pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard VISAcard Basic pro Jahr / Kundenalter unter 18 Jahre pro Jahr / Kundenalter über 18 Jahre VISAcard Business pro Jahr MasterCard Classic (Bestand) pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard MasterCard Gold (Bestand) pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 19,00 EUR 59,00 EUR 79,00 EUR 19,00 EUR 29,00 EUR 3 29,00 EUR 79,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 21 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch und Freitag 15:00 Uhr 12:00 Uhr Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 22 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint DG VERLAG Seite: 9 Stand:

10 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Die Entgelte können Sie aus der Anlage unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses entnehmen. 0,15% mindestens maximal 103,00 EUR 5,00 EUR < 1.00 = 8,00 EUR > 1.00 = 1 1 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 23 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) DG VERLAG Seite: 10 Stand:

11 Höhe der Entgelte Zielland Drittstaaten 24 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 25 Konventionelle Abwicklung 0 1 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1,90 EUR 2 2 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden 0,20 EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00 EUR 24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Zum Beispiel US-Dollar Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Konventionelle Abwicklung EUR siehe Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis siehe Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis 0,15 %, mindestens maximal 103,00 EUR Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 26 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 27 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 28 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt DG VERLAG Seite: 11 Stand:

12 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zum Beispiel US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Konventionelle Abwicklung Drittstaaten 29 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 30 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) DG VERLAG Seite: 12 Stand:

13 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,90 EUR 3 0,20 EUR 1,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 30 Zum Beispiel US-Dollar. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Drittstaaten 31 und Zahlungen in Drittstaatenwährung 32 Konventionelle Abwicklung 0,15%, mindestens maximal 103,00 EUR DG VERLAG Seite: 13 Stand:

14 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 32 Zum Beispiel US-Dollar DG VERLAG Seite: 14 Stand:

15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein- Straße 14, Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn DG VERLAG Seite: 15 Stand:

16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR 3 in Abhängigkeit vom Kontomodell in Abhängigkeit vom Kontomodell 0,50 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 0,15% mindestens 2 maximal 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR per Bankscheck in Euro: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal 25,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 0,15%, mindestens 2 maximal 10 in Fremdwährung: 0,15%, mindestens 2 maximal Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 33 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung am 3.Tag nach Buchung am Tag der Belastung 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein DG VERLAG Seite: 16 Stand:

17 5.4.2 bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (pro Konto/Jahr) zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 34 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 25,00 EUR 7,50 EUR 25, ,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto 35 für Firmenkunden mindestens 20 für Verbraucher 34 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 35 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet DG VERLAG Seite: 17 Stand:

18 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 4,50 EUR 4,50 EUR 15/Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 40, ,10%, mindestens Avale Provision von jeweiligen Zusage 2,75 % p.a. 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) inkl. USt (19%) Bankauskunft im Inland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Bankauskunft im Ausland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) Bankauskunft von Creditreform einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 11,00 EUR 11,00 EUR 36,00 EUR 5,50 EUR 9 Schrankfächer Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) je nach Größe von 4 bis 75,00 EUR DG VERLAG Seite: 18 Stand:

19 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Online- Brokerage in EUR Minimum Grundpreis: 12,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR Minimum/ Grundpreis in EUR Online- Brokerage Minimum Grundpreis: 14,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR Minimum/ Grundpreis in EUR Aktien 0,75% 35,00 0,75% 45,00 Optionsscheine 0,75% 35,00 0,75% 45,00 Verzinsliche Wertpapiere Kauf Kauf außerbörslich: außerbörslich: Kauf: 0,5% 25,00 Kauf: 0,5% 45,00 0,25% vom Kurswert Verkauf: 0,5% mind. vom 0,25% vom Kurswert Verkauf: 0,5% mind. Vom Kurswert Kurswert Bundeswertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Bezugsrechte/Teilrechte (Stückpreise) Bezug junger Aktien Ausbuchung wertloser Kundenbestände pro WKN Kurswert ab 10,01 EUR: 2,50 EUR 1% vom Kurswert 5,00 10,00 1% vom Kurswert 5,00 zzgl. USt. 10,00 Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Investmentanteile Kauf mit und ohne Ausgabeaufschlag Verkauf mit und ohne Ausgabeaufschlag An-/Verkauf von Investmentanteilen über die Börse Online- Brokerage in EUR 0,25% vom Kurswert Minimum Grundpreis: 12,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepreis Minimum/ Grundpreis in EUR Online- Brokerage 0,25% vom Kurswert Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepreis Minimum/ Grundpreis in EUR Minimum 0,5% 25,00 Grundpreis: 0,5% 45,00 14,00 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung 36, -änderung und -streichung 5,00 EUR pro Auftrag 36 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird DG VERLAG Seite: 19 Stand:

20 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 37 Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine Investmentanteile (Verbund/Fremd) Bezugsrechte/ Teilreche Sonstige Wertpapiere Bestände ohne Kurswert Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: == = = = * Berechnungsgrundlage ist der höhere Wert Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Streifbandverwahrung 0,24% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. Girosammelverwahrung 0,15% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. = Online- Standard- Brokerage depot Aktien Online- Brokerage Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: Standarddepot Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Wertpapierrechnung 0,48% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. Online- Brokerage Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: Standarddepot Pro Posten: mind. 7,20 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Depots ohne Bestand (inkl. USt) 12,40 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) (+Valorenversicherung und Transportkosten soweit gesetzlich zulässig) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis DG VERLAG Seite: 20 Stand:

21 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland Minimum/Grundpreis Minimum/Grundpreis jungen Aktien 1% vom Kurswert, mind. 1 1% vom Kurswert, mind. 1 Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig 15,34 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, Einbuchung: ohne Provision 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Stockdividenen, Split und Umtausch, Spin-Off, Reverse Split Re-Investitionen Kauf von Teilrechten (-Spitzen) Einbuchung: Provision 2,50 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 38 pro Auftrag Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 13,32 EUR Auf Kundenwunsch erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 39 ab Geschäftsjahr 2009 bis Geschäftsjahr ,00 EUR Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 38 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. 39 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht DG VERLAG Seite: 21 Stand:

22 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons pro Gattung Fremdwährungskupons pro Gattung EUR-Gutschrift pro Gattung 35,00 EUR Währungsgutschrift pro Gattung 35,00 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) DG VERLAG Seite: 22 Stand:

23 11 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden, außerhalb der Quartalsabrechnung inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten umfangreiche Saldenbestätigung (für mehrere Konten) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) mindestens 5,00 EUR Sonderarbeiten bei Nachforschungen (im Auftrag des Kunden, ohne dass eine 59,50 EUR/Stunde gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) Vertrag zugunsten Dritter inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Erträgnisaufstellung (auf Wunsch des Kunden) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Kontosperre im Auftrag des Kunden inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten bei erhöhtem Aufwand soweit gesetzlich zulässig Mahnung Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ansonsten Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5 26,00 EUR/Stunde 18,00 EUR 25,00 EUR 3 3,00 EUR 3,00 EUR 59,50 EUR/Stunde 5/Stunde 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde DG VERLAG Seite: 23 Stand:

24 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein- Straße 14, Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn DG VERLAG Seite: 24 Stand:

25 Anlage - Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg VR-Giro.direkt VR-Konto Optimal VR-PrimaGiro VR-Studentenkonto VR-Basiskonto Voraussetzungen keine keine keine Kunden bis zum 21.Geburtstag Kunden bis zum 27.Geburtstag keine Grundentgelt bei einem monatlichen durchschnittlichen Guthaben von mindestens EUR 2,50 EUR pro Monat bei einem monatlichen durchschnittlichen Guthaben von weniger als EUR bei einmaliger Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung; Verlängerung bis zum 30.Geburtstag bei erneuter Vorlage der Studienbescheinigung möglich 4,90 EUR pro Monat Guthabenverzinsung keine keine keine bis EUR : 1,00% darüber : 0,,25% bis EUR : 1,00% darüber : 0,25% keine eine VR-BankCard je Konto Lastschrifteinlösungen und Überweisungsgutschriften 0,20 EUR* 0,20 EUR* Dispositionskredit ab 18 Jahre (bonitätsabhängig) - Überweisungen am SB-Terminal 0,15 EUR 0,15 Verfügungen an mehr als Geldautomaten im BankCard-ServiceNetz Ausführung von beleghaft eingereichten Überweisungen 0,15 EUR 0,15 EUR am eigenen GAA 1,02 EUR am fremden GAA 1,50 EUR* 1,00 EUR* 1,00 EUR* DG VERLAG Seite: 25 Stand:

26 VR-Giro.direkt VR-Konto Optimal VR-PrimaGiro VR-Studentenkonto VR-Basiskonto Ein- und Auszahlungen an der Kasse 1,50 EUR 5 Freiposten pro Monat 1,50 EUR 5 Freiposten pro Monat Nutzung SB-Einzahlungsautomat 0,50 EUR 5 Freiposten pro Monat 0,50 EUR 5 Freiposten pro Monat 0,50 EUR 5 Freiposten pro Monat Ausführung und Änderung von Daueraufträgen 0,20 EUR 0,20 EUR Anlage und Löschung von Daueraufträgen Scheckeinreichungen 1,50 EUR 0,75 EUR 0,75 EUR Zustellung der Kontoauszüge: - per Postkorb - am Kontoauszugsdrucker ffje Auszugsnummer - Postzustellung 0,50 EUR 1,50 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR MobileTAN pro Monat 30 SMS ab 31. SMS: 0,12 EUR 5 SMS ab 6.SMS: 0,12EUR 5 SMS ab 6.SMS: 0,12EUR 5 SMS ab 6.SMS: 0,12EUR 5 SMS ab 6.SMS: 0,12EUR 5 SMS ab 6.SMS: 0,12EUR Kreditkarten: VISACard/MasterCard Classic VISACard/MasterCard Gold VISACard BasicCard VISAcard Online 19,00 EUR (RevolvingCard) / 29,00 EUR (ChargeCard) 59,00 EUR (RevolvingCard) / 79,00 EUR (ChargeCard) 19,00 EUR / Jahr bis zum 18.Geburtstag ab 18.Geburstag: 29,00 EUR / Jahr 19,00 EUR (RevolvingCard) VISAcard Studenten 19,00 EUR (RevolvingCard) 29,00 EUR (ChargeCard) VISAcard Online 19,00 EUR (RevolvingCard) - * Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist DG VERLAG Seite: 26 Stand:

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