Straf-Rechtsschutz. Versicherungsschein-Nr. Rechtsschutz 64/ / /04
|
|
- Kajetan Richter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versicherungsschein Rechtsschutz Versicherungsnehmer/in Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße Wien A L L G E M E I N E V E R S I C H E R U N G S - A G D I R E K T I O N F Ü R Ö S T E R R E I C H Hietzinger Hauptstraße 41, A-1131 Wien Tel.: Fax: industrie.versicherung@gerling.com Internet: Versicherungsschein-Nr. ersetzt VS-Nr. Kunden-Nr. 64/ / /04 Versicherungsmakler Beginn der Versicherung Ablauf der Versicherung , 00 Uhr , 00 Uhr Straf-Rechtsschutz BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AUF DER RÜCKSEITE DES VERSICHERUNGSSCHEINS Ort und Datum der Ausfertigung Wien, den Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG Direktion für Österreich Versicherungssumme(n) Prämie incl. Nebenkosten und Steuern Erste Prämie gemäß Versicherungsvertrag (Dr. Beste) Folgeprämie ab gemäß monatlicher Anmeldung Fällig am 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres Straf-Rechtsschutz UB_Versicherungsschein
2 Straf-Rechtsschutz-Versicherung für die Versicherten im Rahmenvertrag, Polizze Nr. 64/14792/23, der Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung Der Straf-Rechtsschutz bezieht sich auf Tätigkeiten und Unterlassungen die sich aus folgendem Unternehmenscharakter ergeben: Unternehmensberatung / /
3 Straf-Rechtsschutz Versicherung Inhaltsübersicht 1 Gegenstand der Versicherung 2 Versicherte 3 Mitversicherte Unternehmen 4 Versicherungsfall 5 Versicherte Kosten 6 Ausschlüsse 7 Geltungsbereich 8 Versicherungssummen 9 Prämien 10 Allgemeine Regelungen 11 Dauer der Versicherung 12 Anzeigen und Willenserklärungen 13 Gesetzliche Grundlage / /
4 1. Gegenstand der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beim Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Hierzu gehören: 1.1 Strafverteidigung die anwaltliche Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden; 1.2 Durchsuchungen Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen; 1.3 Verwaltungsrecht Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gemäß Ziffer 1.1 zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern; 1.4 Zeugenbetreuung Beratung und Betreuung von Zeugen; 1.5 Firmenstellungnahme Tätigkeit für die Vertretung des Unternehmens; 1.6 Vollstreckungsverfahren Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren. 2. Versicherte Der Versicherungsschutz gilt für alle im Rahmenvertrag 64/14792/23 mitversicherten Unternehmensberater bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen im Folgenden Versicherte genannt 2.1 Ausgeschiedene Personen Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherten ausgeschiedenen Personen für Rechtsschutzfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherten ergeben, sofern dieser der Rechtsschutzgewährung zustimmt / /
5 3. Versicherungsfall In allen Fällen der Ziffer 1 gilt als Versicherungsfall die erste nach außen in Erscheinung tretende Verfolgungshandlung der zur Strafverfolgung berechtigten Behörde während der Laufzeit des Vertrages. Richtet sich dasselbe Strafverfahren gegen mehrere Versicherte oder werden in demselben Strafverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Versicherungsfall für die anwaltliche Tätigkeit bei der Zeugenbetreuung ist die Aufforderung zur Zeugenaussage. 4. Versicherte Kosten Der Versicherer trägt die dem Versicherten entstehenden Kosten der versicherten Verfahren. Hierzu gehören: 4.1 Rechtsanwaltskosten Abweichend von dem Rechtsanwaltstarifgesetz trägt der Versicherer die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwaltes. Für die Prüfung der Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und dem Versicherten vereinbarten Vergütung (Missbrauchsprüfung) sind unter Beachtung von 50 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA) die autonomen Honorarrichtlinien zugrunde zu legen. Daneben werden die üblichen Auslagen erstattet. 4.2 Sachverständigenkosten Der Versicherer trägt die angemessenen Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten. 4.3 Reisekosten Der Versicherer trägt die Kosten für: Rechtsanwälte notwendige Reisen des Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der Ermittlungs- oder Verwaltungsbehörden und Versicherte Reisen der versicherten Personen zu einem ausländischen Gericht, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Zu und : Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von österreichischen Anwälten geltenden Sätze übernommen / /
6 4.4 Übersetzungskosten Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Verteidigung und den Zeugenbeistand im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten. 4.5 Privatbeteiligtenkosten Der Versicherer trägt die vom Versicherten freiwillig übernommenen Privatbeteiligtenkosten gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz. 4.6 Kautionskosten Der Versicherer trägt die Kosten (Zinsen, Bürgschafts- und Bearbeitungskosten) für alle Sicherheitsleistungen, die der Versicherte zum Zwecke der Haftverschonung gezahlt hat. 5. Ausschlüsse Versicherungsschutz besteht nicht!" für zivilrechtliche Verfahren;!" für Verfahren im Zusammenhang mit Submissionsabsprachen (Preis- und Ausschreibungsabsprachen);!" für Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung rein verkehrsrechtlicher Bestimmungen. Der Versicherungsschutz entfällt!" bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat (Ausnahme: Diversionsverfahren). In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch wegen Fahrlässigkeit besteht diese Rückzahlungsverpflichtung nur insoweit, als Vorsatz betroffen ist. 6. Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt in EUROPA und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den kanarischen Inseln und Madeira. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit dem im Geschäftsbericht des Versicherten oder in diesem Vertrag beschriebenen Unternehmenscharakter ergeben / /
7 7. Versicherungssummen Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall und je Person sowie die Gesamtversicherungssumme für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle beträgt EUR , Prämien Die Prämie wird über den Rahmenvertrag 64/14792/23 bezahlt und intern der Sparte Rechtsschutz zugeteilt. 9. Allgemeine Regelungen 9.1 Subsidiarität Es gilt ausdrücklich Subsidiarität zu bestehenden Rechtsschutzversicherungen der Versicherten vereinbart. 9.2 Nachmeldefrist Wird das Versicherungsverhältnis nicht über den im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt hinaus verlängert, so sind auch solche Verfahren versichert, die dem Versicherer bis zu drei Jahren nach Vertragsende gemeldet werden, sofern der Versicherungsfall in den Versicherungszeitraum fällt. 10. Dauer der Versicherung Der gegenständliche Vertrag gilt für die Zeit vom bis (vorläufiger Ablauf). Er verlängert sich jedes Mal um ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt worden ist Außerordentliche Kündigung Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. 11. Anzeigen und Willenserklärungen 11.1 Schriftform Alle Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben Schadensanzeige Macht der Versicherte den Rechtsschutzanspruch geltend, so hat er dem Versicherer alle für die Bestimmung des Versicherungsfalles maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen. Im Übrigen hat der Versicherte dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den aktuellen Stand des Verfahrens zu geben Versehensklausel Unterlässt der Versicherte die Abgabe einer Anzeige oder gibt er eine unrichtige Anzeige ab oder unterlässt er die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, so wird der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung nicht frei, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nach seinem Erkennen unverzüglich nachgeholt worden ist. Davon unberührt bleibt das Recht des Versicherers, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen / /
8 11.4 Klagefrist Wird Rechtsschutz abgelehnt, kann der Versicherte nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten den Anspruch auf Rechtsschutz geltend machen. Diese Frist beginnt, nachdem dem Versicherten die Ablehnung schriftlich unter Angabe der mit dem Fristablauf verbundenen Rechtsfolge mitgeteilt wurde. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts und als Gerichtsstand Österreich vereinbart Rechtsstellung Der Versicherungsschutz besteht für die Versicherten gemäß Ziffer 2. Der Versicherungsnehmer kann widersprechen, wenn ein anderer Versicherter Rechtsschutz verlangt. 12. Gesetzliche Grundlage Im Übrigen gelten für die Versicherung die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) / /
Haftpflicht- und Strafrechtsschutz für Mediatoren
Versicherungsschein Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse
MehrI n h a l t s v erzeichnis
I n h a l t s v erzeichnis 1. Haftpflicht - Teil A 4 1.1 Versichertes Risiko 4 1.1.1 Berufshaftpflichtversicherung 4 1.1.2 Bürohaftpflicht 4 1.2 Versicherungssummen 4 1.3 Selbstbehalt 4 1.4 Vertragsgrundlagen
MehrBesondere Bedingungen für die Führungskräfte-Rechtsschutz- Versicherung (FKRB 2015)
ROLAND. Klar und Kalkulierbar. Besondere Bedingungen für die Führungskräfte-Rechtsschutz- Versicherung (FKRB 2015) 2.Guten Tag, sehr geehrte Kundin, Guten Tag, sehr geehrter Kunde, Sie haben ROLAND als
MehrUSRB-U Plus für Gemeinden
USRB-U Plus für Gemeinden Nr. Überschrift ALT (2015) NEU (2016) Anmerkungen Vertragsinhalt und Rechtsgrundlagen Vertragsinhalt und Rechtsgrundlagen 1 1 Vertragsinhalt und Rechtsgrundlagen Versicherungsschutz
MehrStrafrechtliche Absicherung von Managern. Freier Berater Graz,
Strafrechtliche Absicherung von Managern Dr. Helmut Tenschert Seminar WK-Steiermark Freier Berater Graz, 18.02.2014 Spezialrechtsschutzversicherung Übernahme der Vertretungskosten in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren
MehrAllgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis
Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen
MehrSpezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe. in Zusammenarbeit mit der
Spezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe in Zusammenarbeit mit der Für wen gilt die Versicherung? a. Versicherungsnehmer ist der versicherte Betrieb und die rechtlich unselbständigen
MehrSonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz der ÖRAG (SSRS)
Klausel 83 zu den ARB der ÖRAG Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz der ÖRAG (SSRS) 1. Versicherte Personen (1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer, die mitversicherten
MehrAllgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)
Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung
MehrBesondere Bedingungen für die Universal-Straf- Rechtsschutz-Versicherung (USRB 2016/2)
ROLAND. Klar und Kalkulierbar. Besondere Bedingungen für die Universal-Straf- Rechtsschutz-Versicherung (USRB 2016/2) 2 INHALTSÜBERSICHT Guten Tag, sehr geehrte Kundin, guten Tag, sehr geehrter Kunde,
MehrStand 10/2017. Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung (USRB 2017)
Stand 10/2017 Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung (USRB 2017) 2 INHALTSVERZEICHNIS Guten Tag, sehr geehrte Kundin, guten Tag, sehr geehrter Kunde, Sie haben ROLAND
MehrDeckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der CondorPrivatschutz Police (CAB 07/13) Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Juli 2013 Seite 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen der CondorPrivatschutz Police (CAB 07/13) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Vertragsdauer 2 3. Versicherungsbeitrag und Versicherungsperiode
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
MehrBerufshaftpflicht für Steuerberater
Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073
MehrSpezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe
Spezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe in Zusammenarbeit mit der Autor: Michael Patocka, IRM Versicherungsmakler und beratungsgesellschaft
MehrInformationsblätter für Versicherungsprodukte
Informationsblätter für Versicherungsprodukte Kärntner Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit Sitz:
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 01/2019
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
MehrAllgemeine Bedingungen RASTOR Persönliche Berufshaftpflicht-Versicherung Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (D&O) für leitende Angestellte
Hinweis: Bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für leitende Angestellte (D&O) handelt es sich um eine auf dem Claims-Made-Prinzip basierende Versicherung, d.h. der Versicherungsfall ist die
MehrROLAND. Klar und Kalkulierbar. Besondere Bedingungen für die. Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung für Unternehmen (USRB-U Plus 2016/2)
ROLAND. Klar und Kalkulierbar. Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung für Unternehmen (USRB-U Plus 2016/2) 2 Inhaltsübersicht Guten Tag, sehr geehrte Kundin, guten Tag,
MehrAnalyse Anfechtungsversicherung
1 Firmenname: Postfach Straße: PLZ Ort: Sitz des Unternehmens: ( ) Deutschland ( ) Österreich Ansprechpartner:... Funktion:... Fon:... E-Mail:... Internet: www. Folgende Angaben sind für die Erstellung
MehrBesondere Bedingungen für die. Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung für Unternehmen (USRB-U Plus 2017)
Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz- Versicherung für Unternehmen (USRB-U Plus 2017) Stand 10/2017 2 Inhaltsübersicht Guten Tag, sehr geehrte Kundin, guten Tag, sehr geehrter Kunde,
MehrD&O XS by Hiscox Bedingungen AVB Austria 06/2016
Bedingungen AVB Austria 06/2016 Index 1. Prämienzahlung 3 2. Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 3. Dauer des Excedentenvertrages 5 4. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstände 5 5. Ansprechpartner 6 2
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 für Österreich
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 4 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 5 VI.
MehrMarkel International Deutschland.
Markel International Deutschland. MARKEL PRO ATL www.markelinternational.de Seite 1 von 17 MARKEL PRO ATL (Accountants), Steuerberater (Tax-Adviser), Rechtsanwälte (Lawyers) - (MARKEL PRO ATL 01.2013)
MehrINHALT ALLGEMEINE TARIFBESTIMMUNGEN Anwendungsbereich... 3 Wartefrist... 3 Laufzeit... 3 Prämien... 3 Steuern... 3 Prämienzahlung...
Fassung Mai 2017 INHALT ALLGEMEINE TARIFBESTIMMUNGEN... 3 Anwendungsbereich... 3 Wartefrist... 3 Laufzeit... 3 Prämien... 3 Steuern... 3 Prämienzahlung... 3 BESONDERE TARIFBESTIMMUNGEN... 4 Bedingungen...
MehrProduktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
MehrD&O XS by Hiscox Bedingungen AVB Austria 01/2019
Bedingungen AVB Austria 01/2019 Index 1. Prämienzahlung 3 2. Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 3. Dauer des Excedentenvertrages 5 4. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstände 5 5. Ansprechpartner 6 2
MehrRechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung Ihr gutes Recht! Versicherungsmakler Buck e. K. Beratung durch: Klaus-Dieter Buck Versicherungsmakler Fuhlsbüttler Straße 257 22307 Hamburg Tel.: 040 / 64 22 44 55 Fax: 040 / 64
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers... Abkürzungsverzeichnis... XIII
Vorwort des Herausgebers... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Die Rechtsschutzversicherung im System des Versicherungsrechts... 1 A. Begriff, Abgrenzungen... 1 B. Rechtsgrundlagen... 3 1. Die Rechtsschutz-
MehrAnhang. Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO)
Anhang Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) 13 VVG Änderung von Anschrift und Name (1) Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer
MehrReise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Barmenia Krankenversicherung a. G. Deutschland Reise-Krankenversicherung Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick
MehrAnpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG
Anpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG Grundlegende Prinzipien haben sich geändert Kein Verweis mehr auf das VVG, sondern alle Vorschriften wurden inhaltlich dargestellt Darstellung mit Hilfe der
MehrRechtsschutzbedingungen für den Persönlichen Spezial-Straf-Rechtsschutz Stand
Rechtsschutzbedingungen für den Persönlichen Spezial-Straf-Rechtsschutz Stand 01.03.2015 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen die dafür
MehrWarum brauchen Sie eine Rechtsschutz-Versicherung?
Haus/Grund - Ausgabe Juli 2009 Vereins-Rechtsschutz Warum brauchen Sie eine Rechtsschutz-Versicherung? Sie können viel schneller in einen Rechtsstreit verwickelt werden, als Sie für möglich halten. Pro
MehrHaus- und Mietverwaltervertrag
Haus- und Mietverwaltervertrag Zwischen - im folgenden Auftraggeber genannt - und - im folgenden Beauftragter genannt - wird nachstehender Hausverwaltervertrag vereinbart: 1 Gegenstand des Auftrags Der
MehrSpezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe
Spezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe in Zusammenarbeit mit der Autor: Michael Patocka, IRM Versicherungsmakler und beratungsgesellschaft
MehrRechtsschutz Gewerbe. Kurzinformation für unsere Kunden. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Immer auf der sicheren Seite!
Rechtsschutz Gewerbe Immer auf der sicheren Seite! Kurzinformation für unsere Kunden Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 480556 0 Fax: 0661 480556 66 kontakt@schramm-assekuranz.de
MehrVERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN
Das Produkt VERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Verwalter und Angestellter öffentlicher Körperschaften ist das Produkt für öffentliche Angestellte, das die wichtigsten Rechtsschutzanforderungen
MehrMARKEL PRO E&O. Fragebogen
MARKEL PRO E&O Fragebogen Fragebogen Markel Pro E&O (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Kredit- und Finanzdienstlesitungsinstitute gemäß Kreditwesengesetz sowie sonstige Dienstleistungsunternehmen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrVersicherungsbestätigung
#_ SaveFileOneShot N:\Produkte\UBIT\Abl Generali Versicherung AG Generaldirektion Wien Landskrongasse 1-3 1010 Wien Versicherungsbestätigung für Beitritt zum Rahmenvertrag einer Haftpflichtversicherung
MehrAntrag auf Abschluss einer Versicherung für Foto-, Film- und Videoapparate alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen
Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 event@careconsult.at Tel. 01 317 2600 73393 Fax 01 317 2600 73498 Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Foto-,
MehrFragebogen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern (D&O)
Fragebogen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern (D&O) 1. Name und Anschrift der Gesellschaft (Antragstellerin) 2. Betriebsbeschreibung / Tätigkeit 3. Seit wann ist die Gesellschaft
MehrRechtsschutzordnung. 1 Grundsätze des Rechtsschutzes
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe Rechtsschutzordnung über die Gewährung von Rechtsschutz und Rechtsbeistand gem. 11 Ziffer 3 der Satzung des Verbandes Kirchlicher
MehrHaftpflicht-, Rechtsschutz- und Kollektiv-Unfallversicherung
Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kollektiv-Unfallversicherung Allgemeines Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung hat für alle "klassischen" und "sozialen" Dorf- und Stadterneuerungsvereine mit der Niederösterreichischen
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-KASKOVERSICHERUNG UND DIE FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG (AFIB 1995)
1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-KASKOVERSICHERUNG UND DIE FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG (AFIB 1995) INHALT Was gilt als Versicherungsfall? Was gilt als Versicherungsperiode? Wann ist die
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrSach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe
Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über www.jimdrive.com abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge zwischen uns,
MehrAllgemeine Regelungen für Österreich. AVB Austria exali
Allgemeine Regelungen für Österreich AVB Austria exali 2017-08 ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR ÖSTERREICH I. Beitragszahlung K. Anzeigepflichten vor Vertragsabschluss ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR ÖSTERREICH Ergänzende
MehrNeufassung per 01.01.2006
Nachtrag zum Versicherungsschein Haftpflicht A L L G E M E I N E V E R S I C H E R U N G S - A G D I R E K T I O N F Ü R Ö S T E R R E I C H Versicherungsnehmer/in Hietzinger Hauptstraße 41, A-1131 Wien
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
MehrZurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
MehrArtikel 1 Versichertes Risiko; Vergrösserung des versicherten Risikos
R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at
MehrDeutschland fair select
Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrInfoblatt Tod des Versicherungsnehmers
Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland, die vollkommen unabhängig für
MehrD&O by Hiscox AVB Austria 04/2014
Index Versicherungsbedingungen 1 Prämienzahlung 3 2 Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 3 3 Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit 4 4 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls 4 5 Dauer
MehrTextgegenüberstellung
Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at 1a. (1) Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (Vertragsstaat),
MehrInfoblatt Tod des Versicherungsnehmers
Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Hinterbliebenen überlegt und vor allem zügig handeln. Bei manchen Versicherungen kommt es tatsächlich auf Stunden an, um den
Mehr4. Bauherrenhaftpflicht gemäß Besonderer ,00 EUR 250,00 EUR Vereinbarung Ziff. 3
Sideletter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung gemäß BBR 63 ZAD: 520 - In Abänderung und Ergänzung der dem Versicherungsschein/Nachtrag beigefügten Aufstellungen gelten zu folgenden Positionen abweichende
MehrPrivater Darlehensvertrag
Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrInstandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer
Instandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer Instandhaltunspflicht und Obliegenheitsverletzungen als Versicherungsnehmer Damit Sie bei Schäden Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden haben wir Ihnen
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Tarif Telearzt Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Tarif Telearzt Ergänzungstarif für telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer Grundlage
MehrBesondere Bedingungen für die Universal-Straf- Rechtsschutz-Versicherung für Einzelpersonen (USRB EP)
1 Gegenstand der Versicherung (1) Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Edward Nyari S.L. Ein Unternehmen der Knight- Versicherungsgruppe Edward Nyari Apartado de Correos 336 Edif. Centro Commercial Perlamar Av. Gabriel Miró 34, Local 23 E-03710 Calpe/Alicante Mobil 96 583
MehrARAG Zahn-Zusatzversicherung
ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...
MehrBei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
MehrPrivatkunden. Privat-Rechtsschutz SMART. ROLAND. Klar und Kalkulierbar.
Privatkunden Privat-Rechtsschutz SMART ROLAND. Klar und Kalkulierbar. ROLAND PRIVAT-RECHTSSCHUTZ SMART Das Rechtsschutz-Paket für den Privatbereich Ob es um die lieben Nachbarn, die Kündigung von Arbeitsplatz,
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
7 Ob 104/14s Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich
Mehr2.3. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird zwei Wochen nach Leistung des Versicherers des D&O- Versicherungsvertrages fällig.
Allgemeine Bedingungen der DUAL Police DO-SB-RS Teil A: Selbstbehalt-Versicherung 1. Gegenstand der Versicherung DUAL Police DO-SB-RS Manager-Haftung richtig versichert Versichert ist der bedingungsgemäße
MehrAllgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags- Rechtsschutzversicherung SVA 2013 der ARAG SE
Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags- Rechtsschutzversicherung SVA 2013 der ARAG SE Versicherteninformation und Bedingungen Stand 7.2015 A 162 7.2015
MehrFragebogen Versichertes Interesse: Todesfallabsicherung
Fragebogen Versichertes Interesse: Todesfallabsicherung Zum Antrag vom Versicherungsnummer Antragsteller Zu versichernde Person Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht: Damit wir Ihren Versicherungsantrag
MehrÖsterreichische Bergrettung
Bergekostenversicherung Österreichische Bergrettung Neufassung ab 01.11.2017 Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Bergrettungsdienst Land Vorarlberg (Bergrettung Vorarlberg)
MehrProduktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung
Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene
MehrZurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
MehrKurzfassung der D&O und der Straf-Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung
Kurzfassung der D&O und der Straf-Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung Für beide Versicherungslösungen gilt: Versicherungsnehmer und damit Versicherter ist das jeweilige Organ in
MehrBesondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Mittelstand und Großunternehmen (USRB-MGU 2008)
BesondereBedingungenfürdie Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung fürmittelstandundgroßunternehmen(usrb-mgu2008) 1VertragsinhaltundRechtsgrundlagen Versicherungsschutz wird geboten für die Kosten von
MehrRECHTSSCHUTZ FÜR ÄRZTE
Versicherungsnehmer RECHTSSCHUTZ FÜR ÄRZTE Technische Produktbeschreibung Der Arzt, der angehende Facharzt und der Ausübende eines sonstigen Gesundheitsberufes für Geschehnisse im Zusammenhang mit der
MehrProduktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte
MehrFragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden
Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Versicherungsnehmer: (falls nicht gleichzeitig zu versichernde Person) Vorname, Name: Geburtsdatum: Zu versichernde Person: Vorname, Name: Geburtsdatum:
MehrERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER
ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG STAND: 01.01.2016... 2 1. Versicherte Personen... 2 2. Gegenstand der Versicherung... 2 3. Umfang des Versicherungsschutzes... 2
MehrHinweise zur Datenverarbeitung
Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung
MehrDie Police kann den Versicherungsschutz auf das Fahrzeug oder auf die Person beziehen, deren Führerscheinnummer in der Police angegeben ist.
VERKEHRSRECHTSSCHUTZ - FAHRZEUG- ODER FÜHRERSCHEINBEZOGEN - Technische Produktbeschreibung Produkt Der Verkehrsrechtsschutz ist das Produkt für alle, Privatpersonen und Betriebe, das die wichtigsten Schutzbedürfnisse
MehrRechnen Sie mit uns, wenn es darauf ankommt
Rechnen Sie mit uns, wenn es darauf ankommt Als vorausschauender Unternehmer möchten Sie Firma und Mitarbeiter gegen die Folgen eines Strafverfahrens absichern. Der ARAG Manager-Rechtsschutz für Unternehmen
MehrMitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch
Rechtsschutz im vbob Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsberatung Gewährung von Verfahrensrechtsschutz Rechtsschutz
MehrFragebogen zur D&O-/Strafrechtsschutzversicherung
Fragebogen zur D&O-/Strafrechtsschutzversicherung Bevor Sie die folgenden Fragen beantworten, nehmen Sie bitte die anliegend abgedruckte gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen
MehrSpezial-Straf- Rechtsschutz und Rechtsschutz für Führungskräfte
Tarifbuch 2018 Nur für Vermittler Spezial-Straf- Rechtsschutz und Rechtsschutz für Führungskräfte ERGO Versicherung AG Telefon +49 89 6275-01 Telefax +49 89 6275-1650 Beitragstarif für Rechtsschutz Stand
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrAllendorf Versicherungs- und Finanzvermittlung GmbH- Fuchstanzstr Oberursel (Taunus)
Allendorf Versicherungs- und Finanzvermittlung GmbH- Fuchstanzstr. 29 61440 Oberursel (Taunus) Telefon: 06171 8944447 Fax: 06171 8944443 E- Mail: avf-gmbh@t-online.de Maklervertrag Zwischen (nachstehend
Mehr