RECHTSSCHUTZ FÜR ÄRZTE

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1 Versicherungsnehmer RECHTSSCHUTZ FÜR ÄRZTE Technische Produktbeschreibung Der Arzt, der angehende Facharzt und der Ausübende eines sonstigen Gesundheitsberufes für Geschehnisse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die sowohl als Angestellter einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, als auch als Freiberufler ausgeübt wird. Wen versichern wir Versichert sind der Arzt, der angehende Facharzt und der Ausübende eines sonstigen Gesundheitsberufes. Bei Unterzeichnung der Zusatzbedingung Beschäftigte und mitarbeitende Familienmitglieder des Versicherungsnehmers sind auch die Angestellten und die Familienmitglieder des Versicherten versichert, die bei der beruflichen Tätigkeit mitwirken, aber nicht den Arztberuf ausüben. FÜR WELCHE KOSTEN Honorare, Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts, Gerichts- und Prozesskosten, Honorare der von der Partei und dem Richter ernannten Gutachter, Kosten, die bei einem Vergleich oder bei Unterliegen anfallen. In den ausdrücklich im Gegenstand der Versicherung aufgeführten Fällen sind auch die Vergütungen der Mediationsstelle abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt für folgende Fälle: BASISLINIE 1) Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen der mit der Police abgedeckten Personen in ihrer Eigenschaft als Versicherte. 2) Verteidigung in Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten, die von den mit der Police abgedeckten Personen in ihrer Eigenschaft als Versicherte begangen wurden, sofern sie freigesprochen werden oder sofern die Anklage von Vorsatz auf Fahrlässigkeit umformuliert wird (Art. 530 Absatz 1 der italienischen Strafprozessordnung) oder bei Einstellung des Verfahrens wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung oder mangels strafbarem Tatbestand. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderen Grund. 3) Ersatz für außervertragliche Sach- oder Personenschäden aus unerlaubter Handlung Dritter. 4) Kosten für die Abwehr von Ersatzansprüchen. Der Versicherungsschutz wird erbracht, um Ersatzansprüche für vertragliche und außervertragliche Personenschäden, die Dritte gegenüber den Versicherten im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen und medizinischen Behandlungen geltend machen wollen, abzuwehren. Der Versicherungsschutz wirkt hier nur im Zweitrisiko, d.h. nachdem die Pflichten des Haftpflichtversicherers erfüllt wurden. 5) Verteidigung in Disziplinarverfahren vor der Berufskammer infolge von Strafanklagen, unter der Voraussetzung, dass die Berufung / der Einspruch vollständig angenommen wird. 6) Beiziehung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft zum Rechtsstreit, falls diese nicht aktiv wird, mit einer Obergrenze von 1.000,00. Diese Leistung wird unwirksam, wenn die Haftpflichtversicherungspolice aus folgenden Gründen nicht aktiviert werden kann: weil die Prämie nicht bezahlt oder die Prämienanpassung nicht vorgenommen wurde, weil der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet wurde, weil der gemeldete Sachverhalt nicht Pag.1 di 5

2 abgedeckt war. 7) Sicherheitspaket. Bei Verletzungen/Nichteinhaltungen gemäß: GVO 81/2008 und Zusatzbestimmungen aus der GVO 106/2009 über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz GVO 193/07 über die Sicherheit von Lebensmitteln GVO 152/06 Umweltschutzgesetz GVO 196/03 Datenschutzgesetz. 8) Telefonischer Beratungsdienst ARAGTEL zu allen Bereichen, die in der Police vorgesehen sind, unter der grünen Nummer Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3 und 4 in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht, vor dem vorgegangen wird, in diesen Ländern befindet. Für die Leistungen aus den Punkten 5 und 6 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San Für die Leistungen aus Punkt 7, für die Strafverteidigung und die Abwehr außervertraglicher Schadenersatzansprüche Dritter (siehe GVO 196/3 Datenschutzgesetz ) in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten; für den Einspruch oder die Anfechtung im verwaltungs-, steuer- und abgabenrechtlichen Bereich in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San KOMPLETTLINIE FREIBERUFLER folgende Fälle: 1) Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen bei einem Streitwert über 250,00. 2) Außergerichtliche Eintreibung von Außenständen. Die Leistungen werden nur zur außergerichtlichen Eintreibung von Forderungen (unbezahlte Rechnungen) für ärztliche oder medizinische Leistungen des Versicherungsnehmers erbracht. 3) Streitigkeiten mit privaten Einrichtungen über die Fürsorge-/Pflegeposition des Versicherten. 4) Streitigkeiten des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit seinem Verhältnis der Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen oder mit Einrichtungen, die Vereinbarungen mit Körperschaften des öffentlichen Gesundheitswesens haben. Für die anderen Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3 und 4 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik S Pag.2 di 5

3 KOMPLETTLINIE ANGESTELLTER folgende Fälle: 1) Verteidigung in Verfahren wegen Amtshaftung, Rechnungshaftung und Haftung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder vor dem Rechnungshof. Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Verfahren und bei Klagen gegenüber dem Versicherten im Zusammenhang mit der Amtshaftung, der Rechnungshaftung und der Haftung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder. Die Gesellschaft streckt die Anwaltskosten bis zu maximal 5.000,00 vor, solange ein rechtskräftiges Urteil noch aussteht. 2) Streitigkeiten mit öffentlichen Einrichtungen über die Fürsorge-/Pflegeposition des Versicherten. 3) Arbeitsstreitigkeiten, die der Versicherte als Arbeitnehmer mit dem öffentlichen Gesundheitswesen oder mit privaten Einrichtungen ausfechten muss. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, und 3 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San KOMPLETTLINIE FREIBERUFLER UND ANGESTELLTER folgende Fälle. 1) Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen bei einem Streitwert über 250,00. 2) Außergerichtliche Eintreibung von Außenständen. Die Leistungen werden nur zur außergerichtlichen Eintreibung von Forderungen (unbezahlte Rechnungen) für ärztliche oder medizinische Leistungen des Versicherungsnehmers erbracht. 3) Streitigkeiten mit privaten oder öffentlichen Einrichtungen über die Fürsorge-/Pflegeposition des Versicherten. 4) Streitigkeiten des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit seinem Verhältnis der Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen oder mit Einrichtungen, die Vereinbarungen mit Körperschaften des öffentlichen Gesundheitswesens haben, bzw. im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis mit dem öffentlichen Gesundheitswesen oder privaten Einrichtungen. 5) Verteidigung in Verfahren wegen Amtshaftung, Rechnungshaftung und Haftung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder vor dem Rechnungshof. Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Verfahren und bei Klagen gegenüber dem Versicherten im Zusammenhang mit der Amtshaftung, der Rechnungshaftung und der Haftung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder. Die Gesellschaft streckt die Anwaltskosten bis zu maximal 5.000,00 vor, solange ein rechtskräftiges Urteil noch aussteht. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2, 3, 4 und 5 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San Pag.3 di 5

4 ZUSATZBEDINGUNGEN Gültig, wenn sie ausdrücklich auf dem Titelblatt der Police angegeben sind und wenn die entsprechenden Prämienzuschläge bezahlt wurden RÜCKWIRKENDE KRAFT Kombinierbar mit allen Produktlinien Rückwirkende Kraft von einem bis zu fünf Jahren vor Inkrafttreten des Vertrages, bezogen auf strafrechtliche Anklagen wegen Fahrlässigkeit, Vorsatz und Zuwiderhandlungen. Es sei darauf hingewiesen, dass die rückwirkende Kraft nur dann auf Verfahren wegen Amtshaftung vor dem Rechnungshof erweitert wird, wenn die Komplettlinie Angestellter oder die Komplettlinie Freiberufler und Angestellter erworben wurde. In ganz Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten. ARZTPRAXIS Kombinierbar nur mit den Produktlinien Komplettlinie Freiberufler und Komplettlinie Freiberufler und Angestellter 1. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen, bezogen auf die Immobilie, die als Arztpraxis für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient. 2. Die Eintreibung außervertraglicher Personen- und/oder Sachschäden infolge unerlaubter Handlungen Dritter, bezogen auf die Immobilie, die als Arztpraxis für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient. 3. Streitigkeiten bezüglich Miete, Eigentumsrecht und andere dingliche Rechte im Zusammenhang mit der Immobilie, die als Arztpraxis für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient. 4. Kosten für die Abwehr von Ersatzansprüchen für außervertragliche Personen- und Sachschäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Arztpraxis vorbringen. Dieser Versicherungsschutz wirkt nur im Zweitrisiko, d.h. nachdem die Pflichten des Haftpflichtversicherers erfüllt wurden. 5. Vertragsstreitigkeiten mit den Versicherungsgesellschaften, mit Ausnahme der Beiziehung zum Rechtsstreit gemäß Art. 1917, Absatz 4 ital. ZGB. 6. Streitigkeiten wegen Verletzung der Hausordnung mit der Eigentümergemeinschaft, bei der die Praxis ihren Sitz hat. Für die Leistungen aus den Punkten 1, 2 und 4 in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht, vor dem vorgegangen wird, in diesen Ländern befindet. Für die Leistungen aus den Punkten 3, 5 und 6 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San ANGESTELLTE UND MITARBEITENDE FAMILIENMITGLIEDER DES VERSICHERUNGSNEHMERS Kombinierbar nur mit den Produktlinien Komplettlinie Freiberufler und Komplettlinie Freiberufler und Angestellter 1. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die der Versicherungsnehmer mit seinen eigenen Beschäftigten, die ins Arbeitsbuch eingetragen sind, sowohl als Kläger, als auch als Beklagter führen muss. Zugunsten der Angestellten und mitarbeitenden Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, bei der Ausübung der in der Police genannten Tätigkeit: 2. Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten und Zuwiderhandlungen für die Beschäftigten und Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, die in der beruflichen Tätigkeit mitarbeiten, aber keinen Pag.4 di 5

5 Ärzteberuf ausüben. 3. Die Eintreibung von Personen- und/oder Sachschäden infolge unerlaubter Handlungen Dritter, die Beschäftigte und Familienmitglieder des Versicherungsnehmers erleiden, die in der beruflichen Tätigkeit mitarbeiten, aber keinen Ärzteberuf ausüben. 4. Sicherheitspaket. Verletzungen/Nichteinhaltungen gemäß: GVO 81/2008 und GVO 106/2009 durch den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber und durch seine Beschäftigten. GVO 196/03 durch die Beschäftigten in ihrer Eigenschaft als Inhaber und Verantwortliche der Verarbeitung persönlicher Daten. Für die Leistungen aus den Punkten 2 und 3 in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, sofern sich das zuständige Gericht, vor dem vorgegangen wird, in diesen Ländern befindet. Für die Leistungen aus Punkt 1 in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San Für die Leistungen aus Punkt 4, für die Strafverteidigung und die Abwehr außervertraglicher Schadenersatzansprüche Dritter (siehe GVO 196/3 Datenschutzgesetz ) in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten; für den Einspruch oder die Anfechtung im verwaltungs-, steuer- und abgabenrechtlichen Bereich in Italien, in der Vatikanstadt und in der Republik San Höchstbetrag Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall, beschränkt auf ,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall, beschränkt auf ,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall, beschränkt auf ,00 pro Versicherungsjahr. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall, beschränkt auf ,00 pro Versicherungsjahr. Die vorliegende technische Produktbeschreibung hat reinen Hinweischarakter und gilt nicht als Vertragsdokument. Mod. MP v.3 Ed. 11/2013 Agg. 05/2014 Pag.5 di 5

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