Kennzeichnung und Registrierung von Equiden in der Schweiz

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1 Kennzeichnung und Registrierung von Equiden in der Schweiz Welche Verordnungen ändern? Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank TVD-Vo Tierseuchenverordnung TSV Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr TVD-Geb.Vo Verordnung über die Tierarzneimittel TAMV Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle VSFK Ab wann gültig? Was ändert? 1. Passpflicht 2. Chippflicht 3. Registrierungspflicht (Zentrale Equiden-Datenbank) 4. Gebühren an Bund ZVCH /10

2 1. Passpflicht Alle Equiden in der Schweiz haben einen Pass. Ausstellung bis des Geburtsjahres Ausstellung durch anerkannte Stellen (Zuchtorganisationen, Sportverband SVPS, IDENTITAS) Ausnahme: Fohlen, die bis des Geburtsjahres geschlachtet werden Importtiere behalten ihren Pass. (Qualitätsprüfung) Übergangsregelung: Bisherige Pässe bleiben gültig. Equiden bisher ohne Pass: Frist bis Inhalt, Layout, Herstellung Inhalt: Wie bisher Umschlag neu: rot Unterscheidung: Identifikation + Zucht ZVCH /10

3 2. Chippflicht Alle Equiden in der Schweiz müssen einen Mikrochip tragen. Chippen bis des Geburtsjahres Ausnahme: Fohlen, die bis des Geburtsjahres geschlachtet werden Chippen nur durch Tierarzt. Übergangsregelung: Equiden, geboren vor dem , müssen nicht gechippt werden. ZVCH /10

4 3. Zentrale Equiden-Datenbank Alle Equiden in der Schweiz müssen auf der zentralen Datenbank registriert sein. Meldung nur per Internet. Mandatierung möglich. Was muss gemeldet werden? Meldefristen? a. Geburt 30 Tage b. Verenden / Euthanasieren 30 Tage c. Einfuhr/Import inkl. Kontrolle Pass 30 Tage d. Ausfuhr/Export 30 Tage e. Eigentümerwechsel (alter + neuer Besitzer) 30 Tage f. Halterwechsel 30 Tage g. Wechsel Nutztier-Heimtier 3 Tage (Kleber) h. Kastration 30 Tage Verantwortlich: Eigentümer ZVCH /10

5 3. Zentrale Equiden-Datenbank Was muss gemeldet werden? Meldefristen? (Fortsetzung) i. Schlachtung 3 Tage Verantwortlich: Schlachtbetrieb j. Kennzeichnung (Chip) 30 Tage Verantwortlich: Person, die Kennzeichnung vornimmt (Tierarzt) k. Identifizierung (grafisches und verbales Signalement) 30 Tage Verantwortlich: Identifizierungsbeauftragter (Schausekretär, Tierarzt) Übergangsregelung: Equiden, bisher nicht registriert, Meldung bis ZVCH /10

6 4. Gebühren an Bund Für was? Geburt CHF 40.- Import CHF 40.- Schlachtung: CHF 5.- Fehlende Meldung Tierverkehr CHF 5.- Fehlende Meldung Geburt/Import CHF 10.- Mahnung Zahlung CHF 20.- Datenbezugsgebühren Diverse An wen zu zahlen? Zu zahlen an Bund (Identitas) ZVCH /10

7 Fohlen ab 2011 Registrierung Geburt bis 30 Tage nach Geburt Verantwortlich: Eigentümer auf Identifizierung grafisch + verbal bis Verantwortlich: Identifizierungsbeauftragter (Schausekretär, Tierarzt) anlässlich Schau oder Hofidentifikation Kennzeichnung mit Chip bis Verantwortlich: Tierarzt anlässlich Schau oder zu Hause Passausstellung bis Verantwortlich: passausstellende Stellen (Identitas, Zucht- /Sportverbände) ZVCH /10

8 Wer ist wann verantwortlich? Ablauf 2011 Schauen Hofidentifikation Registrierung Züchter Züchter Verantwortlichkeiten Identifizierung Kennzeichnung Zuchtgenossenschaft/verein koordiniert vom ZVCH Zuchtgenossenschaft/verein koordiniert vom ZVCH Passausstellung ZVCH ZVCH Züchter muss Identifizierung selbst organisieren Züchter muss Tierarzt selbst organisieren Kosten CHF Geburt (IDENTITAS) 40.- AS (ZVCH) 100.-Pass (ZVCH) 80.- (event. Schau + Chip-Gebühr) Geburt (IDENTITAS) 40.- AS (ZVCH) Pass (ZVCH) 60.- Kosten Veterinär ZVCH /10

9 Bitte beachten! Stute muss registriert sein, damit das Fohlen registriert werden kann! Identifizierung (Zeichnen) und Kennzeichnung (Chip) sind zeitlich und örtlich getrennt möglich! Zuchtgenossenschaften/vereine organisieren für Schauen Veterinäre für Kennzeichnung. Pässe mit Abstammung nur durch ZVCH ausgestellt! Ab Fohlenjahrgang 2011: Eigentumsurkunde. Pass bleibt beim Pferd! ZVCH /10

10 Weitere Informationen unter ZVCH /10

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