Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

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1 Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/kreisfreien Stadt Angaben: Name, Anschrift, Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen Kennzeichnung Es werden nur korrekt gekennzeichnete Tiere zugekauft/eingestallt abgegeben! Kennzeichnung aller vor dem geborenen Tiere mit einer zugelassenen weißen Bestandsohrmarke einer genehmigten Tätowierung nach Verlust der Ohrmarke: Ersatz durch neue Betriebsohrmarke eigenen Betriebs (Nachkennzeichnung mit gelben Einzeltierohrmarken ist nicht erforderlich, aber zulässig) bei Einstallung (Zukaufstiere aus Nicht-EU-Staaten) 1

2 Kennzeichnung aller nach dem 9.Juli 2005 und vor dem 1.Januar 2010 geborenen Tiere vor dem Verlassen Geburtsbetriebes spätestens jedoch bis zum 9. Lebensmonat 2 individuelle : o erste Kennzeichnung mit einer zugelassenen gelben Einzeltierohrmarke o zweites mit einer identischen Einzelohrmarke einem elektronischen mit einer genehmigten Tätowierung (Transport solcher Tiere nur innerhalb Deutschlands zulässig ) bei Ziegen mit einer Fußfessel Ausnahme: Bei Schafen und Ziegen, die vor Vollendung ersten Lebensjahres zur Schlachtung in Deutschland bestimmt sind, ist die Kennzeichnung mit nur einer weißen Bestandsohrmarke möglich nach Verlust s: Ersatzkennzeichen o mit denselben Angaben der ursprünglichen o bei Tieren, die vor Vollendung ersten Lebensjahres im Inland geschlachtet werden, mit der eigenen Betriebsohrmarke o bei Tieren mit Einzeltierkennzeichnung mit 2 identischen Einzeltierohrmarken der dem Berieb zugeteilten Serie. Fehlt nur eine der beiden Ohrmarken, muss die verbleibende Ohrmarke auch entfernt werden. So wird sichergestellt, dass die Tiere nicht zwei Ohrmarken mit unterschiedlichen Kennco tragen (Anmerkung: Die Umkennzeichnung mit auf dem Betrieb vorhandenen Ohrmarken ist kostengünstiger als die Nachprägungsanforderung einzelner individueller Ohrmarken.) Die Ersatzkennzeichnung ist in jedem Fall in das Bestandsregister einzutragen! innerhalb von 14 Tagen nach Einstallung (Zukaufstiere aus Nicht-EU-Staaten) Anmerkung: Tiere, die bis zum 13. Juli 2007 nach der bis zu diesem Datum gültigen Fassung der Viehverkehrsverordnung gekennzeichnet worden sind, d.h. mit Bestandsohrmarke genehmigter Tätowierung, können diese Kennzeichnung behalten. Kennzeichnung aller nach dem geborenen Tiere vor dem Verlassen Geburtsbetriebes spätestens jedoch bis zum 9. Lebensmonat mit einem elektronischen (Ohrmarken-Transponder Bolus- Transponder, wobei die sichtbaren Angaben der Ohrmarke gespeichert sein müssen) und einem nicht-elektronischen (Einzeltierohrmarke, Fußfessel) Ausnahme: Tiere, die nur innerhalb von Deutschland verbracht werden: Neben einem elektronischen ist eine Ohrtätowierung als zweites zulässig Ausnahme: Bei Schafen und Ziegen, die vor Vollendung ersten Lebensjahres zur Schlachtung in Deutschland bestimmt sind, ist die Kennzeichnung mit nur einer Bestandsohrmarke möglich 2

3 nach Verlust s : Ersatzkennzeichen innerhalb von 14 Tagen nach Einstallung (Zukaufstiere aus Nicht-EU-Staaten) Bestandsregister Alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe müssen ein Bestandsregister führen! Das Bestandsregister ist aktuell und vollständig geführt chronologisch aufgebaut mit fortlaufenden Seitenzahlen elektronisch Eintragungen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern Aufbewahrungsfrist 3 Jahre, auch nach Aufgabe der Tierhaltung. Die Frist beginnt mit Ablauf 31. Dezembers Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde Das Bestandsregister enthält: Teil A : Angaben zum Betrieb Name: Anschrift: nach Abs. 2: Zucht Nutzungsart: Milch Mast Schafe: Gesamtanzahl am 1. Januar. Ziegen: Dieser Teil enthält allgemeine Angaben zum Betrieb. Unter Zucht wird hier die Lämmerproduktion allgemein verstanden, nicht nur die Herdbuchzucht. Der Gesamttierbestand muss zum 1.Januar eines jeden Jahres getrennt nach Schafen und Ziegen angegeben werden. Teil B: Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen Lfd. Nr. Datum Zugangs Abgangs Zugang vorherigen Tierhalters Abgang Übernehmers Transportunternehmers, KFZ- Transportmittels Tieres der Tiere Anzahl Bemerkungen 2 In Teil B sind alle Zu- und Abgänge einzutragen, soweit die Tiere aus einem anderen Betrieb in einen anderen Betrieb. verbracht werden. Die Angaben im Bestandsregister Teil B können auch durch das Abheften der ebenfalls bei der Abgabe aus dem Betrieb auszufüllenden Begleitpapiere ersetzt werden (Kopie Durchschrift). 2 z.b. Angabe Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren 3

4 Teil C Angaben zu im Betrieb geborenen und/ verendeten Schafen und Ziegen Lfd. Nr. Tieres Geburtsjahr Genotyp, soweit bekannt Tod (Monat und Jahr) Datum der Kennzeichnung Rasse Ersatzkennzeichen Bemerkungen Ab dem Beginn der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung werden auch die Eintragungen in Teil C Bestandsregisters verpflichtend. Zur Spalte 2 Datum : Hier ist das Datum der Eintragung ins Bestandsregister einzutragen. Eintragung von Lämmern, die im eigenen Betrieb geboren sind: Die Eintragung muss unverzüglich nach erfolgter Kennzeichnung erfolgen (spätestens 9 Monate nach der Geburt bzw. wenn die Lämmer den Betrieb vorher verlassen, muss die Kennzeichnung vorher eingetragen sein). Für Tiere, die mit Betriebsohrmarken gekennzeichnet werden, da sie zur Schlachtung innerhalb ersten Lebensjahres im Inland vorgesehen sind, reicht es aus, jeweils die Zahl der Lämmer mit der Betriebes zu notieren (z.b. lfd. Nummer 1 bis 10). Es sind somit einzutragen: lfd. Nr., Tieres/der Tiere, Geburtsjahr, Datum der Kennzeichnung, Rasse und Genotyp (soweit bekannt). Bei Verlust s und anschließender Ersatzkennzeichnung mit einer anderen, dem Betrieb zugeteilten Ohrmarke, ist dieses Ersatzkennzeichen in die Spalte Ersatzkennzeichen einzutragen, so dass ein Bezug zum ursprünglichen hergestellt werden kann. Beim Verkauf der Schlachtung von im Betrieb geborenen Tieren sollte dies entsprechend in der Spalte Bemerkungen eingetragen werden. Im Falle einer Verendung ist dies in der Spalte Tod unter Angabe von Monat und Jahr zu vermerken. Somit ist eine monatliche Eintragung der verendeten Tiere vorzunehmen. Die Eintragung von noch nicht gekennzeichneten Lämmern kann nach Viehverkehrsverordnung entfallen. Verweis zum Tierschutzrecht: Die tierschutzrechtlichen Vorgaben fordern Aufzeichnungen über die Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen toten Tiere. Diese Aufzeichnungen sind 3 Jahre lang aufzubewahren. Teil D Der Teil D Bestandsregisters wird nicht vom Schafhalter ausgefüllt sondern im Falle einer Überprüfung von der jeweils zuständigen Behörde. Begleitpapier Das Begleitpapier ist immer dann auszufüllen, wenn ein Schaf eine Gruppe von Schafen aus dem Betrieb abgegeben aus einem anderen Betrieb übernommen wird. Der abgebende Betrieb händigt dem Empfänger der Tiere das Original Begleitpapiers aus. 4

5 Der abgebende Betrieb sollte eine Durchschrift Begleitpapiers behalten und dieses beim Bestandsregister chronologisch abheften, dadurch können entsprechende Eintragungen im Bestandsregister ersetzt werden. Das Begleitpapier muss im Empfängerbetrieb mintens 3 Jahre lang aufbewahrt und folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift und abgebenden Betriebes Name, Anschrift Bestimmungsbetriebes Anzahl und der zu verbringenden Tiere Name, Anschrift Transportunternehmens KFZ - Transportmittels Ort, Datum und Unterschrift abgebenden Tierhalters Es werden keine Schafe ohne vollständig ausgefülltes Begleitpapier übernommen! Verstöße im Zusammenhang mit den Begleitpapieren führen nicht zu Kürzungen der EU-Direktzahlungen, sie können jedoch nach deutschem Fachrecht (Ordnungswidrigkeiten) geahndet werden. Meldungen an die HIT Datenbank Stichtagsmeldung zum 1. Januar eines jeden Jahres o Anzeige innerhalb von 2 Wochen o Angaben: Anzahl der im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis einschließlich 9 Monate 10 bis einschließlich 18 Monate ab 19 Monate Meldung der Übernahme von Schafen Ziegen o Innerhalb von 7 Tagen nach der Übernahme o Angaben: eigenen Betriebes abgebenden Betriebes Anzahl der übernommenen Schafe Ziegen Datum Verbringens ( und bei Abweichen Datum Zugangs ) Meldewege Es bestehen sowohl für die Verbringungs- als auch die Stichtagsmeldung zwei Möglichkeiten: direkte Erfassung in der Schaf/Ziegendatenbank über das Internet: mit Meldekarten (Post Fax) an den Lankontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 15-17, Bad Kreuznach, Fax: 0671/ Verstöße gegen die HIT-Meldeverpflichtungen führen nicht zu Kürzungen der EU- Direktzahlungen, sie können jedoch nach deutschem Fachrecht (Ordnungswidrigkeiten) geahndet werden. 5

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