. BauernInfo Schwein von DBV und Landesverband Exklusiv für Mitglieder
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- Jonas Gerhardt
- vor 6 Jahren
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1 Antibiotikadatenbank QS liefert an HIT Die Bund-Länderarbeitsgruppe Tierarzneimittel hat die Anforderungen an die Schnittstelle zur Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst. Damit können Tierhalter die QS GmbH mit der Weitergabe der Antibiotikadaten aus der QS- an die HIT-Datenbank (HIT-TAM) beauftragen. Eine doppelte Dateneingabe ist nicht erforderlich. 1. Meldung der Antibiotikaanwendungen an HIT über QS Damit die QS GmbH Daten an die HIT-Datenbank melden kann, muss der Tierhalter eine Tierhaltererklärung abgeben. Dies erfolgt am besten online direkt in der HIT-Datenbank. Die Beschreibung der genauen Vorgehensweise finden Sie in der Anlage 1. Die Tierhaltererklärung kann auch schriftlich bei der zuständigen Behörde abgegeben werden (vgl. Anlage 2). Dies ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und muss beim zuständigen Veterinäramt nachgefragt werden. In der Tierhaltererklärung muss der Tierhalter folgende Informationen angeben bzw. ankreuzen, damit QS die Antibiotikaanwendungen weiterleiten kann und die Daten zu den Tierbewegungen von HIT zurück erhält: Die Registriernummer von QS (Dritter) lautet: Gültigkeitsbeginn: Angabe der Nutzungsart(en), für die gemeldet werden soll Nutzung Eingabe: keine Eintragung zur Tierhaltung/ Nutzungsart durch Dritten Nutzung Abruf: kein Abruf von Nutzungsdaten Arzneimittel Eingabe: von AuA (Anwendung und Abgabe) durch Dritten erlaubt, Daten als AMG-Mitteilung für die Behörde bestimmt Arzneimittel Abruf: Abruf von Daten, die sich auf diesen Dritten beziehen Bestand Eingabe: Eintragung durch Dritten erlaubt Bestand Abruf: Abruf von Daten ohne Einschränkung bezüglich der Herkunft Hinweis: Eine Meldung erfolgt immer rückwirkend für alle Abgabebelege ab 1. Juli 2014 und für alle angegebenen Nutzungsarten. Die Nutzungsart bzw. -arten mussten bis spätestens zum 01. Juli 2014 in der HIT-Datenbank angegeben werden, auch wenn kein Antibiotika eingesetzt wird. Ansonsten begehen die Landwirte eine Ordnungswidrigkeit! Die Angabe der Nutzungsart bei HIT muss der Nutzungsart bei QS entsprechen. Dabei ist zu beachten, dass laut Arzneimittelgesetz eine Trennung von Ferkelaufzucht und Schweinemast bei 30 kg vorgenommen wird, wobei eine Abweichung sowohl nach oben wie auch nach unten von 5 kg toleriert wird. 2. Versicherung des Tierhalters gegenüber Tierarzt und zuständiger Behörde Die Verwendung der Daten zur Antibiotikaanwendung, die bei QS vorliegen, ist für die Berechnung der Therapiehäufigkeit in HIT nur möglich, wenn der Tierhalter gegenüber dem Tierarzt und der zuständigen Behörde eine Versicherung abgibt, von den Behandlungsanweisungen nicht abzuweichen Schriftliche Versicherung des Tierhalters gegenüber dem Tierarzt Der Tierhalter muss bereits seit dem gegenüber seinem Tierarzt zum Zeitpunkt des Erwerbs der Antibiotika bzw. der Verschreibung schriftlich versichern, dass er nicht ohne Rücksprache von der Behandlungsanweisung abweichen wird.hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Aufnahme in den tierärztlichen Betreuungsvertrag. Aufnahme in die Durchschrift des Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleges, vorausgesetzt sie wird in Papierform in der tierärztlichen Hausapotheke archiviert. Separat und ohne andere Inhalte Schriftliche Versicherung des Tierhalters gegenüber der zuständigen Behörde Diese muss jeweils am Ende eines Kalenderhalbjahres vorliegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass sich der Tierhalter im vergangenen Kalenderhalbjahr an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und von dieser nicht abgewichen ist (vgl. Musterformular Anlage 3). 3. Meldung der Tierbewegung Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den Vorschlag, die bei QS erfassten Angaben zu den durchschnittlich belegten Tierplätzen zu nutzen, bisher nicht akzeptiert. Deshalb gilt: Schweinehalter müssen die Meldung der Tierbewegungen in der HIT-Datenbank vornehmen. Für das zweite Kalenderhalbjahr müssen die Tierbewegungen und die Anzahl der Tiere, die zu Beginn des Halbjahres gehalten wurden, bis spätestens zum erfolgen. Eine Meldung und Pflege der Angaben zu den Tierplätzen bei QS wird dann entfallen. Die Angaben werden ersetzt durch die Daten zu den Tierbewegungen, die QS aus der HIT-Datenbank erhält. Wenn kein Antibiotika in dem Halbjahr eingesetzt wurde, müssen auch keine Tierbewegungen in der HIT-TAM-Datenbank gemeldet werden. Der DBV setzt sich weiterhin für eine praxistaugliche Umsetzung ein!
2 Anlage 1: Der Weg zur Tierhaltererklärung online direkt in der HIT-Datenbank Schritt 1 Schritt 2
3 Schritt 3
4 Anlage 2: Musterformular der schriftlichen Tierhaltererklärung bezüglich der Benennung eines Drittern gegenüber der zuständigen Behörde
5 Anlage 3: Musterformular zur schriftlichen Versicherung gegenüber der zuständigen Behörde
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