Krankenhausplanung aktuell in Berlin und andernorts
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- Gertrud Armbruster
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1 Krankenhausplanung aktuell in Berlin und andernorts Dr. Hermann Schulte-Sasse Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz 8. Juni 2005
2 Gliederung 1. Aktueller Stand 2. Rahmenbedingungen 3. Planungsansätze in den Bundesländern ndern 4. Fazit 5. Weiterentwicklung der Krankenhausplanung in Berlin 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf 7. Kosten 8. Nächste Schritte 2
3 3 1. Aktueller Stand Art der Weiterentwicklung der Berliner Krankenhausplanung wurde eingehend diskutiert: Sitzung des Krankenhausbeirats am 8. Februar 2005 Sitzung der Unmittelbar Beteiligten am 8. März M 2005 Sitzung Planungsbegleitender Fachausschuss am 25. Mai 2005
4 4 1. Aktueller Stand Entscheidungsmöglichkeiten: glichkeiten: neuer Krankenhausplan Einzelfortschreibung bei Bedarf nochmalige Fortschreibung des bestehenden Krankenhausplans Entscheidung: nochmalige Fortschreibung des bestehenden Krankenhausplans
5 5 2. Rahmenbedingungen Einführung des DRG-Verg Vergütungssystems im vollen Gange; 2005 erstes Jahr der fünfjährigen Konvergenzphase Es bestehen enge Bezüge zwischen Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung (gemeinsames Ziel: Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung)
6 6 2. Rahmenbedingungen Eine Veränderung des bundesrechtlichen Rahmens für f r die Krankenhausplanung in Anpassung an das neue Vergütungssystem ist nicht vor 2006 zu erwarten. Die duale Finanzierung bleibt zunächst; die Länder tragen weiter die Verantwortung für f die Festlegung von Versorgungsaufträgen gen der Krankenhäuser und die Förderung F der Investitionskosten.
7 7 3. Krankenhausplanungsansätze in ausgewählten Bundesländern Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Sachsen Hessen Thüringen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Wie ist das krankenhausplanerische Vorgehen in der Konvergenzphase? Gibt es Ansätze einer Leistungsplanung? Baden-Württemberg
8 8 3. Krankenhausplanungsansätze in Brandenburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Ministerin: Dagmar Ziegler (SPD Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Sachsen 2,67 Mio Einwohner Betten Saarland Bayern Baden-Württemberg
9 9 3. Krankenhausplanungsansätze in Brandenburg Brandenburg: Die letzte Planfortschreibung erfolgte parallel zur Berliner Fortschreibung des Krankenhausplans 1999 im Jahr 2002 / Klassische Kapazitätsplanung tsplanung Notwendige Anpassungen bis ca werden im Wege der Einzelfortschreibung vorgenommen.
10 10 3. Krankenhausplanungsansätze in Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt NRW Regierungsumbildung Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Thüringen Bayern Sachsen 18,01 Mio. Einwohner, ca Betten Baden-Württemberg
11 3. Krankenhausplanungsansätze in Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen: Eine Novellierung des nordrhein-westf westfälischen Landeskrankenhausgesetzes fand im Juni 1998 statt und enthält hinsichtlich der Krankenhausplanung folgende Vorgaben: Auf der Basis von Rahmenvorgaben erfolgt ein regionalisiertes Planungsverfahren. Die Regionalkonzepte werden im Krankenhausplan zusammengefasst. Neben den Rahmenvorgaben und den regionalisierten Planungskonzepten beinhaltet der Krankenhausplan zusätzlich Schwerpunktfestlegungen (besondere und überregionale Aufgaben). In Bezug auf den Inhalt der Krankenhausplanung in NRW handelt es sich um eine klassische, stark differenzierte Kapazitätsplanung tsplanung 11
12 12 3. Krankenhausplanungsansätze in Hessen Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Hessen Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Ministerin: Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Hessen Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Silke Lautenschläger (CDU) Saarland Baden-Württemberg Bayern 6,01 Mio. Einwohner, Betten
13 13 3. Krankenhausplanungsansätze in Hessen Hessen: Das hessische Landeskrankenhausgesetz wurde vor zwei Jahren novelliert. Festlegungen zum Inhalt des Krankenhausplans sind: Gliederung nach Versorgungsregionen Allgemeine Rahmenvorgaben Anforderungen an ortsnahe Notfallversorgung Überörtliche rtliche Schwerpunktaufgaben Regionale Versorgungskonzepte durch Krankenhauskonferenzen regionaler Krankenhausplan (Bedarfsbestimmung, Abstimmung der Versorgungsangebote der Krankenhäuser user, Optimierung der Versorgungsstrukturen)
14 14 3. Krankenhausplanungsansätze in Hessen Einzelfestlegungen zum Krankenhaus gemäß Feststellungsbescheid beschränken sich auf: Notfallversorgung überörtliche rtliche Aufgaben Standortbestimmung vorgehaltene Fachgebiete Gesamtbettenzahl je Krankenhaus Krankenhausplanung mit geringer Regelungsdichte (vergleichbar mit Bayern)
15 15 3. Krankenhausplanungsansätze in Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Sachsen Hessen Thüringen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Sachsen-Anhalt Minister: Gerry Klein (FDP) 2,6 Mio. Einwohner Betten Baden-Württemberg
16 16 3. Krankenhausplanungsansätze in Sachsen-Anhalt Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes ist im Sommer vergangenen Jahres erfolgt (8.7.04). Bezüglich der Krankenhausplanung ist festgelegt: Formulierung von Rahmenvorgaben (Versorgungs- und Qualitätsziele tsziele) gemeinsam durch Landesbehörde und den unmittelbar Beteiligte; kommt keine Einigung innerhalb von 2 Jahren zustande, entscheidet die Landesbehörde Inhalt der Krankenhausplanung auf Basis der Rahmenvorgaben mindestens: Standorte, Versorgungsstufe und vorzuhaltende Fachgebiete (mit einer Ausnahme keine Bettenzahlen) Bei psychiatrischen Fachbereichen bis auf weiteres Planbetten
17 17 3. Krankenhausplanungsansätze in Sachsen-Anhalt Ausgestaltung des Krankenhausplans und weitere Umsetzung der Rahmenvorgaben: Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen tsvereinbarungen,, die im Benehmen mit der Planungsbehörde aufgestellt werden (im bundesrechtlichen Sinne könnten k diese als ergänzende Vereinbarungen nach 109 Abs. 1 Nr. 5 SGB V interpretiert werden) Kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag einer Partei die einzurichtende Schiedsstelle. Eine Rechtsverordnung regelt im Einzelnen das Verfahren.
18 18 3. Krankenhausplanungsansätze im Saarland Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Saarland: Minister: Josef Hecken (CDU) Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Thüringen Bayern Sachsen 1,05 Mio. Einwohner ca Betten Baden-Württemberg
19 19 3. Krankenhausplanungsansätze im Saarland Eine Änderung des Planungsansatzes wird derzeit diskutiert. Bisheriger Krankenhausplan : sehr differenzierte Kapazitätsplanung tsplanung,, u.a 4 Versorgungsregionen 3 Versorgungsstufen Subdisziplinen (qualitativer und quantitativer Ausweis) zahlenmäß äßiger Ausweis von vollstationären ren, teilstationären Kapazitäten ten sowie von Beleg- und Intensivbetten
20 3. Krankenhausplanungsansätze im Saarland Entwurf eines neuen saarländischen Landeskrankenhausgesetzes liegt vor. Danach ist ein zweistufiges Planungsverfahren für f die Aufstellung des Krankenhausplans vorgesehen: Die Planungsbehörde entwickelt allgemeine Rahmenvorgaben, z.b: Planungsgrundsätze tze, Ziele, Verfahren und Methode Landesweite Kapazitätsvorgaben tsvorgaben nach Fachdisziplinen Die Krankenhausplanungskonferenz (bestehend aus Vertreter der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft keine Beteiligung der Planungsbehörde) entwickelt Detailplanung (Kapazitäten nach Fachabteilung) für die einzelnen Krankenhäuser.. 20
21 21 3. Krankenhausplanungsansätze im Saarland... Die Ergebnisse der Krankenhaus- planungskonferenz werden nach Prüfung durch die Planungsbehörde Bestandteil des Krankenhausplans. nach wie vor klassische Kapazitätsplanung tsplanung aber: Vertragsparteien übernehmen mehr Verantwortung
22 22 4. Fazit In allen Bundesländern ndern Kapazitätsplanung, tsplanung, jedoch unterschiedlich ausgestaltet. Tendenzen in Richtung Rahmenplanung erkennbar: Verringerung der Regelungstiefe Übertragung der Verantwortung für f Detailplanungen an die Vertragsparteien. Planung von Leistungsmengen (z.b. Fallzahlen) wird gegenwärtig in keinem Bundesland praktiziert.
23 23 5. Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Entscheidung von Krankenhausbeirat und Unmittelbar Beteiligten: der mit der ersten Fortschreibung eingeschlagene Weg soll fortgeführt werden
24 24 5. Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Verfahren: Neues Arbeitsgremium: Planungsbegleitender Fachausschuss - Vertreter der Krankenkassen, BKG und der Planungsbehörde erörtern rtern auf Fachebene krankenhausplanerische Fragen. Nächste Sitzungstermine und Themen: : Konstituierung : Planungsgrundsätze / Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben tsvorgaben : besondere Versorgungsschwerpunkte : Universitätsmedizin tsmedizin : Normauslastung / Bedarfsanalyse und -prognose
25 5. Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Grundsätze: Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung (im Bereich der Grundversorgung möglichst wohnortnahe Angebote) Selbstverwaltungspartner stärken Regelungstiefe verringern Gestaltung der Krankenhauslandschaft Berlins durch: Qualitätsorientierte Versorgungsverträge (DMP, ergänzende Vereinbarungen nach 109 Abs. 1 SGB V) Höhere Transparenz Beibehaltung der Trägerpluralität 25
26 26 5. Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Grundsätze: Diskussion der Planungsgrundsätze erfolgt in der morgigen Sitzung des Planungsbegleitenden Fachausschusses. Ein Schwerpunkt wird dabei der von der BKG eingebrachte Vorschlag zur Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben bei fixer Gesamtbettenzahl des Krankenhauses sein.
27 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf 27
28 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Daten gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Betten je Einwohner Deutschland Berlin 140 Betten je Einw Jahre
29 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Daten gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Krankenhausfälle je Einw. (incl. Stundenfälle) Deutschland Berlin Fälle je Jahre 29
30 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Daten gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Krankenhausverweildauer (incl. Stundenfälle) 25,0 20,0 Deutschland Berlin Tage 15,0 10,0 5,0 0, Jahre 30
31 31 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Daten gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Auslastung Deutschland Berlin 90 Prozent Jahre
32 32 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Bevölkerungsprognose Bevölkerungsentwicklung Berlin Ist: -0,1% Prognose: + 0,7 %
33 33 6. Bemerkungen zur Ist-Situation und zum Bedarf Annahmen für f r die Bedarfsprognose Berlin 2008: in der Gesamtbetrachtung etwa gleichbleibende Fallzahlen weitere Abnahme der durchschnittlichen Verweildauern Abnahme der vollstationären Kapazität (eine Quantifizierung des Reduzierungspotenzials bis 2008 derzeit schwer möglich) zunehmendes Interesse an Belegbetten Angebot an teilstationärem Plätzen wird vermutlich kaum abnehmen.
34 34 7. Kosten Landesbasisfallwert: Bettenabbau steht nicht mehr im Vordergrund; Berlin hat jedoch nach wie vor ein Kostenproblem Der Landesbasisfallwert von Berlin liegt gemäß Schiedsstellenspruch ungekappt bei und ist damit bundesweit am höchsten. Das heißt: Sowohl Leistungen der Hochleistungsmedizin als auch der Grundversorgung sind in Berlin teurer als andernorts.
35 35 7. Kosten Krankenhausindividuelle Basisfallwerte: Die Schwankungsbreite der krankenhausindividuellen Basisfallwerte ist groß: Die Spanne reicht von rund bis rund Die Krankenhäuser, die über dem Landesbasisfallwert liegen, müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen. Das betrifft insbesondere die Charité.
36 7. Kosten Krankenhausindividuelle Basisfallwerte in Berlin: Basisfallwerte 2005 nach Trägern Angaben in Euro H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8 H9 Öffentich Universitär Freigemmeinn. Privat H10 H11 H12 H13 H14 H15 H16 H17 H18 H19 H20 H21 H22 H23 H24 H25 H26 H27 Landesbasisfallwert H28 H29 H30 H31 H32 H33 H34 H35 H36 H37 H38 H39 Insbesondere diese Krankenhäuser müssen erhebliche Anstrengungen zur Kostensenkung unternehmen Quelle: AOK-Bundesverband, Stand H40 H41 36
37 37 8. Nächste Schritte Beratungen im Planungsbegleitenden Fachausschuss Auswertung der schriftlichen Anhörung Mündliche Anhörungen Diskussion des Zwischenstands im Krankenhausbeirat (September) Erstellung des Planentwurfs
reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung
Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher
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