ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008

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1 ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008 DIENSTALTERSRENTE mit weniger als 40 Beitragsjahren ausschließlich Arbeitnehmerzeiten Lebensalter von 58 und 35 Beitragsjahre Pension ab 01. Jänner Lebensalter von 58 und 35 Beitragsjahre Pension ab 01. Jänner Quote 95 und Lebensalter von mindestens 59 Pension ab 01. Jänner Pension ab 01. Jänner Pension ab 01. Jänner Lebensalter von 58 und 35 Beitragsjahre innerhalb 31. Dezember Pension ab 01. Juli 2009 Quote 95* und Lebensalter von mindestens 59 innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Juli 2010 Quote 95 und Lebensalter von mindestens 95 innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01.Juli 2011 Pension ab 01. Juli 2012 Pension ab 01. Juli Pension ab 01. Jänner des darauffolgenden Ab innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Juli des darauffolgenden *Die Quote setzt sich zusammen aus Lebensalter und Beitragsjahren: zum Beispiel: Quote (Lebensalter) = 36 Beitragsjahre

2 DIENSTALTERSRENTE mit 40 Beitragsjahren ausschließlich Arbeitnehmerzeiten 40 Beitragsjahre innerhalb 31. März und Lebensalter von 57 Pension ab 01. Juli des selben 40 Beitragsjahre innerhalb 30. Juni und Lebensalter von 57 innerhalb 30. September - Pension ab 01. Oktober des selben 40 Beitragsjahre innerhalb 30. September Pension ab 01. Jänner des darauffolgenden 40 Beitragsjahre innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. April des darauffolgenden Wichtig: für alle, die innerhalb 2007 die Rentenbedingungen erreicht haben, gelten die neuen Rentenbestimmungen nicht! DIENSTALTERSRENTE für Selbständige bzw. Arbeitnehmer mit selbständigen Versicherungszeiten und weniger als 40 Beitragsjahren Lebensalter von 59 und 35 Beitragsjahre Pension ab 01. Juli Lebensalter von 59 und 35 Beitragsjahre Pension ab 01. Juli Pension ab 01. Juli Pension ab 01. Juli Pension ab 01. Juli Lebensalter von 59 und 35 Beitragsjahre innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Jänner 2010 Pension ab 01. Jänner 2011 Pension ab 01. Jänner innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Jänner innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Jänner 2014

3 Quote 98 und Lebensalter von mindestens 62 Pension ab 01. Juli des darauffolgenden Ab 2013 Quote 98 und Lebensalter von mindestens 62 innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Jänner des übernächsten DIENSTALTERSRENTE für Selbständige bzw. Arbeitnehmer mit selbständigen Versicherungszeiten und mindestens 40 Beitragsjahren 40 Beitragsjahre innerhalb 31. März - Pension ab 01. Oktober des selben 40 Beitragsjahre Pension ab 01. Jänner des darauffolgenden 40 Beitragsjahre innerhalb 30. September Pension ab 01. April des darauffolgenden 40 Beitragsjahre innerhalb 31. Dezember - Pension ab 01. Juli des darauffolgenden ALTERTSRENTE MIT ANTRITTSFENSTERN ausschließlich Arbeitnehmerzeiten Lebensalter für Frauen: 60; Lebensalter für Männer: 65 März - Pension ab 01. Juli des selben Erreichen des Lebensalters innerhalb 30. Juni - Pension ab 01. Oktober des selben Jahren Erreichen des Lebensalters innerhalb 30. September - Pension ab 01. Jänner des darauffolgenden Dezember - Pension ab 01. April des darauffolgenden

4 ALTERTSRENTE MIT ANTRITTSFENSTERN für Selbständige bzw. Arbeitnehmer/innen mit selbständigen Versicherungszeiten Lebensalter für Frauen: 60; Lebensalter für Männer: 65 März - Pension ab 01. Oktober des selben Erreichen des Lebensalters innerhalb 30. Juni - Pension ab 01. Jänner des darauffolgenden AUFWERTUNGSKOEFFIZIENTEN Erreichen des Lebensalters innerhalb 30. September - Pension ab 01. April des darauffolgenden Dezember - Pension ab 01. Juli des darauffolgenden Ab 01. Jänner 2010 gelten für die Berechnung der Rente nach dem Beitragssystem neue Aufwertungskoeffizienten. Diese sollen noch von einer eigens dafür zuständigen Kommission festgelegt werden und alle drei Jahre neu überarbeitet werden. Änderung der Aufwertungskoeffizienten: Derzeitige Koeffizienten Alter zu Rentenbeginn Neue Koeffizienten 4, ,419 4, ,538 5, ,664 5, ,798 5, ,940 5, ,093 5, ,257 5, ,432 6, ,620

5 SCHWERWIEGENDE TÄTIGKEITEN Eine eigene Kommission soll, innerhalb von drei Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes Genaueres ausarbeiten. Das Pensionsalter soll für bestimmte Kategorien um drei Jahre reduziert werden (wobei das Mindestalter bei 57 bleiben soll). Voraussetzung ist: mindestens die Hälfte der Arbeitsjahre eine schwerwiegende Tätigkeit ausgeübt zu haben, bzw. als Übergangsbestimmung, in den letzten zehn Arbeitsjahren vor Pensionierung, mindestens sieben Jahre eine schwerwiegende Tätigkeit ausgeübt zu haben. Diese Kategorien wären: Arbeiter, die Tätigkeiten verrichten, wie im Dekret des Arbeitsministers vom 19. Mai 1999, Art. 2 beschrieben (sog. lavori usuranti ) Nachtarbeiter, wie im Gesetz Nr. 66 vom 8. April 2003 genau festgelegt Fließband- und Serienarbeiter, die an einen bestimmten Rhythmus gebunden sind und dauernd die gleichen Arbeitsschritte verrichten müssen Fahrer von öffentlichen Schwerlastfahrzeugen. Jährliche Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten Allen, die eine Rente beziehen, die das Achtfache der jährlich - festgelegten Mindestrente übersteigt, wird die automatische Anpassung der Rente an die Lebenshaltungskosten im Jahr 2008 nicht gewährt. Arbeitslosenleistungen ordentliches Arbeitslosengeld für Ansuchen ab 01. Jänner 2008 gilt Folgendes (Voraussetzungen sind gleich geblieben): Dauer: acht Monate für Arbeitslose, die unter 50 Jahre alt sind zwölf Monate für Arbeitslose die 50 Jahre und älter sind Als Figuartivzeit für die Pension gilt der gesamte Zeitraum. Höhe: In den ersten sechs Monaten wird 60 Prozent des Durchschnittslohnes der letzten drei Monatsgehälter ausbezahlt, in den darauffolgenden zwei Monaten 50 Prozent, in den letzten vier Monaten 40 Prozent.

6 Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen Die Voraussetzungen sind gleich geblieben. Ab dem Jahr 2008 werden in den ersten 120 Tagen 35 Prozent bezahlt, für die restlichen Tage bis zum Maximum von 180 Tagen werden 40 Prozent bezahlt, wobei die Anzahl der Tage, für die das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen zusteht, nie die Anzahl der effektiv gearbeiteten Tage übersteigen darf und zusammen nie mehr als 360 ergeben darf. Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft Die bisher geltenden Bestimmungen sind gleich geblieben. werden 40 Prozent der Entlohnung bezahlt. Patronat SBR, Januar 2008

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