Das Neue ReNteNsystem

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1 Das Neue Rentensystem

2 Renten: Seit dem 1. Januar 2012 hat sich alles geändert Wieder eine Rentenreform Schon jetzt ist absehbar, dass wir aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in unmittelbarer Zukunft unverhältnismäßig mehr Menschen im Pensionsalter als im erwerbsfähigen Alter haben werden. Das staatliche Rentensystem hat darauf mit dem beitragsbezogenen System reagiert: Die im Laufe eines sozialversicherten Erwerbslebens eingezahlten Beiträge werden angespart und mit entsprechenden Aufwertungen als Rente ausbezahlt. Somit ist ganz klar: Die Renten von morgen fallen viel geringer aus. Zu weiteren Einschnitten führen die von Monti eingeführten Reformen, die in dieser Broschüre kurz vorgestellt werden. Wir hatten uns daran gewöhnt, dass der Staat die Sicherheit einer angemessenen Rente garantiert. Nun müssen wir lernen, die Verantwortung für die Altersabsicherung wieder mehr selbst in die Hand zu nehmen. Die Region unterstützt Sie in dieser verstärkten Eigenverantwortung. Informieren und kümmern Sie sich bitte also recht zeitig um Ihre renten- und zusatzrentenmäßige Zukunft! Dr. in Martha Stocker Regionalassessorin für die Zusatzvorsorge Die Reform sieht folgende wichtige Neuheiten vor: 1. Die Altersrente 2. Die vorzeitige Rente 3. Die Rentenberechnung mittels beitragsbezogenem System 4. Die Angleichung des Renten alters an die Lebenserwartung 2

3 Pensplan Das neue Rentensystem Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 214/2011 am 1. Januar diesen Jahres, hat die Regierung Monti eine tiefgreifende Rentenreform eingeführt, um das System effizienter und haltbar für die Staatskassen zu gestalten. Die Regelung ist nicht rückwirkend. Diejenigen, die sich zum bereits in Rente befinden, sind demnach nicht von der Reform betroffen. 1. DIE ALTERSRENTE Die erste am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Neuheit betrifft die Altersrente. Was bedeutet das? Erst bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters kann man in Rente gehen. Dieses Alter liegt bei 66 Jahren und gilt für alle männlichen Beschäftigten und Selbst ständigen, sowie für alle weiblichen Beschäftigten des öffentlichen Sektors. Die Arbeitnehmerinnen des Privatsektors und Selbstständige werden zunächst anders behandelt. Ihr Rentenalter wird Schritt für Schritt erhöht, bis es Jahre erreicht. Nach dieser Übergangsphase wird im Jahre 2018 das Rentenalter für alle Arbeitnehmer/-innen auf 66 Jahre vereinheitlicht, bis es im Jahr 2021 noch einmal auf 67 Jahre angehoben wird. Bei diesen Altersgrenzen handelt es sich jedoch nur um Mindestanforderungen. Die Arbeitnehmer/-innen können frei entscheiden bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten (und haben das Recht, ihren Arbeitsplatz zu behalten). Dies bringt wirtschaftliche Vorteile mit sich, da mit dem Fortschreiten der Einzahlungen auch der Rentenbetrag steigt. Die Gesetzgebung sieht in jedem Fall vor, dass man nur mit mindestens 20 Beitragsjahren in Rente gehen kann. Außerdem wird von den Erwerbstätigen, die nach dem 1. Januar 1996 ins Arbeitsleben eingetreten sind, verlangt, dass der Rentenbetrag mindestens 1,5 mal dem Betrag des Sozialgeldes* entspricht. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Mindestalter, die ab diesem Jahr vorgesehen sind: alle Sektoren 66 Jahre öffentlicher Sektor 66 Jahre Privatsektor 62 Jahre 63 Jahre und 6 Monate 65 Jahre 63 Jahre und 6 Monate 64 Jahre und 6 Monate 65 Jahre und 6 Monate 66 Jahre 66 Jahre Selbstständige = = * Das Sozialgeld ist eine von der NISF ausgezahlte Sozialleistung an die Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind und nicht ein Gesamt - jahreseinkommen von im Jahr 2012 erreichen. Dies gilt sowohl für italienische Staatsbürger, EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger Jahre 67 Jahre 67 Jahre 67 Jahre 3

4 2. DIE VORZEITIGE RENTE Die zweite Neuheit ist die Einführung der vorzeitigen Rente ab diesem Jahr. Was bedeutet das? Die vorzeitige Rente erhält man bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren. Mit der vorzeitigen Rente können diejenigen in Rente gehen, die das vom Gesetz vorgesehene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Man muss hierbei jedoch beachten, dass für Personen unter 62 Jahren eine Kürzung vorgesehen ist. Ab 1. Januar 2012 sind folgende Jahre der Beitragszahlung notwendig: Jahre und 1 Monat 42 Jahre und 2 Monate 41 Jahre und 1 Monat 41 Jahre und 2 Monate = = Jahre und 3 Monate 41 Jahre und 3 Monate Arbeitnehmer/-innen, die vor dem angefangen haben zu arbeiten: Für diejenigen, die vor dem 62. Lebensjahr aus der Arbeitswelt austreten wollen, sieht die Reform eine Rentenkürzung von 1 % für jedes der letzten 2 Jahre vor, die bis zum Erreichen des 62. Lebensjahr fehlen (wer mit 60 aufhört, dessen Rente erfährt eine Kürzung von 2 %) und von 2 % für jedes Jahr unter dem 60. Lebensjahr. Die Anwendung der Kürzung wird erst nach dem erfolgen. Arbeitnehmer/-innen, die nach dem angefangen haben zu arbeiten: Arbeitnehmer/-innen, die zwischen 1951 und 1952 geboren sind: Die vorzeitige Rente ist ab dem 63. Lebensjahr möglich (also 3 Jahre vor der Altersrente), sofern man mindestens 20 Beitragsjahre und eine Rente vorweisen kann, die nicht niedriger als 2,8 mal des monatlichen Betrags des Sozialgeldes ist. Die Regierung hat entschieden, eine Schutzklausel für diese Beschäftigten einzuräumen: Männer, die bis nach dem alten Quoten system (Quote 96) in Rente hätten gehen können, und Frauen, die mindestens 20 Beitrags jahre vorweisen können, haben die Möglichkeit, mit 64 Jahren in Rente zu gehen. 4

5 Pensplan Das neue Rentensystem 3. DIE RENTENBERECHNUNG MITTELS BEITRAGSBEZOGENEM SYSTEM Bei der dritten vorgesehenen Neuheit handelt es sich um die Einführung des beitragsbezogenen Systems für alle Arbeitnehmer. Was bedeutet das? Wie funktioniert diese Berechnung? Der Rentenbetrag wird mit der Höhe der Beiträge berechnet, die tatsächlich während des gesamten Arbeitslebens eingezahlt wurden. Abgezogen werden die Verwaltungskosten des Vorsorgeinstituts. Dieses System gilt nun für alle Arbeitsjahre nach dem 1. Januar Zunächst muss das Gesamtkapital bzw. die Summe aller eingezahlten Beiträge festgestellt werden. Ausgangspunkt sind die jährlich eingezahlten Beiträge. Diese erhält man durch die Multiplikation des Jahresgehalts mit einem bestimmten Steuersatz (B eschäftigte: 33 %, Selbstständige: 20 %, dieser Prozentsatz erhöht sich Schritt für Schritt bis er im Jahr 2018 die 24 % erreicht). Die Summe der eingezahlten Beiträge (Gesamtkapital) wird auf Basis eines ISTAT-Index neu bewertet. Der Index wiederum basiert auf den Änderungen des BIP im Abstand von 5 Jahren (Bruttoinlandsprodukt). Das Ergebnis wird dann mit einem Umwandlungskoeffizienten multipliziert, der je nach Alter, Zeitpunkt des Rentenbeginns und Lebenserwartung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin variiert. Der Wert des Umwandlungskoeffizienten wurde vor kurzem neu festgelegt und ab dem variiert dieser zwischen 4,30 % (Renten anwärter/-innen mit 57 Jahren) und 6,54 % (Rentenanwärter/-innen mit 70 Jahren). Eingezahlte Beiträge eines Jahres = Jahresgehalt x Steuersatz Gesamtkapital = Summe der jährlich eingezahlten Beiträge Rente = Gesamtkapital x Umwandlungskoeffizient 5

6 Lohnbezogenes System und beitragsbezogenes System: Arbeitnehmer/-innen, die am mehr als 18 Beitragsjahre angereift hatten: Bis zum wurde die Rente jedoch gehaltsbezogen berechnet. Was passiert mit den Arbeitnehmern/-innen, die bereits vor diesem Datum gearbeitet haben? Diese Arbeitnehmer/-innen konnten bisher bis zum Erreichen des Rentenalters im lohnbezogenen System bleiben. Dies hat sich nun geändert. Auch für diese Bevölkerungsgruppe wird jetzt das beitrags bezogene System angewandt. Die Rente wird aus der Summe der folgenden beiden Quoten errechnet 1. Lohnbezogenes System bis zum Beitragsbezogenes System ab dem Arbeitnehmer/-innen, die am weniger als 18 Beitragsjahre angereift hatten: Arbeitnehmer/- innen, die nach dem angefangen haben zu arbeiten: Die Rente wird aus der Summe der folgenden beiden Quoten errechnet 1. Lohnbezogenes System bis zum Beitragsbezogenes System ab dem Die Rente wird nur nach dem beitragsbezogenen System errechnet. Beiträge bis zum Beiträge seit Beiträge seit Am mehr als 18 Beitragsjahre Am weniger als 18 Beitragsjahre Erwerbstätige mit Arbeitsantritt nach dem Das lohnbezogene System: Beim diesem System wird der Durchschnittswert der Jahresentlohnung der letzten 5 bis 10 Arbeitsjahren vor der Pensionierung berechnet. Der Durchschnittswert wird für jedes einzelne Beitragsjahr mit 2 % berücksichtigt. Das Ziel war es, den Erwerbstätigen auch in der Rente ein monatliches Einkommen in der Höhe zu garantieren, wie sie es auch im letzten Teil ihres Arbeitslebens bekommen haben. Das beitragsbezogene System: Dieses System basiert auf den Beiträgen, die während des gesamten Arbeitslebens eingezahlt werden. Gemäß diesem Berechnungssystem (ab in Kraft getreten) besteht das individuelle Gesamtkapital aus sämtlichen Beiträgen der einzelnen Arbeitsjahre. Dieses wird auf der Basis eines von der Istat festgelegten jährlichen Kapitalisierungsindex aufgewertet. Dieser Index basiert auf den durchschnittlichen Änderungen des BIP (Brutto inlandsprodukt) im Abstand von 5 Jahren. Das aufgewertete Gesamtkapital wird nun mit den Umwandlungskoeffizienten multipliziert. 6

7 Pensplan Das neue Rentensystem 4. ANGLEICHUNG DES RENTENALTERS AN DIE LEBENSERWARTUNG Lebt man länger, so tritt man auch später aus der Arbeitswelt aus. Was bedeutet das? Die Rentenreform sieht vor, das Rentenalter immer höher zu setzen. Dieses wird ab jetzt an die von ISTAT registrierte Lebenserwartung gekoppelt. Es handelt sich hierbei um einen demographischen Index, der die mittlere erwartete Lebensdauer darstellt. Diese Regelung wird am 1. Januar 2013 für alle Rentenarten in Kraft treten. Für dieses Datum ist die erste ISTAT-Erhebung vorgesehen. Ab 2013 bis 2019 wird die Anpassung alle 3 Jahre stattfinden, ab 2019 alle 2 Jahre. 7

8 UND DIE ZUSATZVORSORGE? Die Reform der Regierung Monti sieht regelmäßige Informationskampagnen vor, die den Bürgern helfen sollen sich einen Überblick über die eigene Rente zu verschaffen und somit angemessene Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel einer Zusatzrentenform beizutreten. Diese jährliche Informationskampagne wird auch und vor allem den jungen Leuten erklären, wie wichtig und notwendig es ist, heute schon für morgen vorzusorgen. Was geschieht mit der Zusatzvorsorge? Die Zusatzvorsorge bringt weiterhin eine Reihe von steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteilen mit sich: STEUERLICHE VORTEILE Die Rentenreform fördert die Zusatzrente. Es gibt nun zum Beispiel die Möglichkeit, freiwillige Beiträge und Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers von bis zu 5.164,57 Euro im Jahr von der Steuer abzuziehen. NIEDRIGERE BESTEUERUNG Für Zusatzrentenfonds ist ein Steuersatz von 11 % auf die Erträge vorgesehen. Alle Finanzerträge aus anderen Finanzinstrumenten (mit Ausnahme der ital ienischen und vergleichbaren Staatsanleihen) unterliegen ab dem 1. Januar 2012 der Besteuerung mit einem Steuersatz von 20 %. KEINE STEMPELSTEUER Ab dem 1. Januar 2012 wird die Stempelsteuer auf Wertpapierdepots erhoben. Im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten (auch denjenigen, die nicht dem Depotzwang unterliegen, wie etwa Postgutscheine, Versicherungspolicen, Vermögensverwaltungen usw.), sind Zusatzrenten- und Sanitätsfonds von der Bezahlung der Stempelsteuer befreit. 8

9 Pensplan Das neue Rentensystem ANTEIL DER PFLICHTBEITRÄGE AN DIE ZUSATZRENTENFONDS Die Gesetzgebung (Art. 24, Absatz 28) erlaubt es, einen Teil der Pflichtvorsorgebeiträge der Zusatzvorsorge zuzuweisen. Vorteil ist, dass man in den Genuss des Ertrags der typischen finanziellen Führung kommt. DIE ERTRÄGE Dank der Tatsache, dass die Gesetzgebung risikodämmende Maßnahmen für das Kapital vorsieht, bieten die Zusatzrentenfonds einen höheren Schutz des eigenen Renten kapitals im Gegensatz zu anderen Investitionsformen. Die Rolle der Region Auf lokaler Ebene kommen eine Reihe von regional geltenden Vorteilen hinzu, die dank der Existenz eines speziellen Projektes für den Aufbau einer Zusatzvorsorge, möglich sind. Dieses Projekt wurde von der Autonomen Region Trentino-Südtirol ins Leben gerufen. DIE MAßNAHMEN Die Region Trentino-Südtirol unterstützt einerseits die Einzahlungen in wirtschaftlichen Notlagen und sichert andererseits die Rente ab. Sollte der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin den Beitrag zu seinen/ihren Lasten nicht einzahlen, stellt die Region über Pensplan einen kostenfreien Rechtsbeistand zur Verfügung. BERATUNG Ein weiterer Vorteil der regionalen Zusatzvorsorge ist die informative und verwaltungs technische Beratung, die dank über 100 Pensplan Infopoints netzwerkartig in der gesamten Region angeboten wird. Diese Infopoints wurden in Zusammenarbeit mit den Pensplan Partnern wie den Patronaten und den Steuerbeistandszentren gegründet. 9

10 In Zukunft Pensplan. Pensplan Centrum AG Mustergasse 11/13 I Bozen Tel Fax Piazza Erbe 2 I Trento Tel Fax info@pensplan.com

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