Horizont 2020: Die Rentenreform in Frankreich

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1 Frankreich Info Herausgeber : Französische Botschaft - Presse- und Informationsabteilung - Pariser Platz Berlin info@botschaft-frankreich.de Internet: 04/07/2003 Horizont 2020: Die Rentenreform in Frankreich 1. Ein Gesamtüberblick Warum wird eine Rentenreform notwendig? Die Zahl der Rentner wird in den kommenden Jahren unweigerlich zunehmen, da die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit das Rentenalter erreichen und die allgemeine Lebenserwartung weiter steigt. Das Umlageverfahren, das auf einer Finanzierung der Renten durch die derzeit Beschäftigten beruht, kann so nicht mehr gewährleistet werden. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf für das allgemeine Rentensystem wird auf 15 Milliarden Euro hochgerechnet, der für die Rentensysteme im öffentlichen Dienst auf 28 Milliarden Euro, insgesamt werden also 43 Milliarden Euro benötigt. Ziele der Reform Ziel des Gesetzentwurfs zur Reform der Renten ist es nicht, die Höhe der Renten für diejenigen zu senken, die während ihres ganzen Berufslebens in die Kassen eingezahlt haben. Die beste Garantie für ein hohes Rentenniveau, ohne die Beiträge ins Unermessliche steigen zu lassen, ist die Verlängerung der Versicherungs- und Beschäftigungsdauer. Nach 2008, wenn das allgemeine Rentensystem und die Rentensysteme im öffentlichen Dienst angeglichen sein werden, wird die notwendige Versicherungsdauer bis 2020 nach und nach verlängert. So wird die längere Lebenserwartung nach dem 60. Lebensjahr berücksichtigt. Der Gesetzentwurf enthält bereits alle Maßnahmen, die unter der Kontrolle eines unabhängigen Ausschusses etappenweise umgesetzt werden. In der Übergangszeit, zwischen 2003 und 2008, muss die Beschäftigung von Arbeitnehmern über 55 Jahren deutlich gefördert werden. Gleichbehandlung und soziale Gerechtigkeit in den Rentensystemen Durch Zusicherungen an die Geringverdiener, durch die Beseitigung von Ungerechtigkeiten in Bezug auf Mehrfachrentenbezieher und Selbstständige, durch die Berücksichtigung sehr langer Lebensarbeitszeiten, die Zusicherung einer Gleichbehandlung der Rentner bezüglich der Entwicklung der Renten, durch die Verbesserung der Konditionen für hinterbliebene Lebensgefährten, durch das Beibehalten und Modernisieren der Familienkomponenten und durch

2 2 die Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen für pensionierte Beamte soll der Gesetzentwurf den Geist von 1945 wiederaufgreifen. Die Reform soll den künftigen Rentenbeziehern auch mehr Freiraum und Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Rente geben. Die Beitragszahler sollen bezüglich der Rentensparpläne, die zusätzlich und freiwillig bleiben, steuerlich gleich behandelt werden. Finanzierung der Renten bis 2020 Diese Maßnahmen ermöglichen den Ausgleich nahezu der Hälfte der für 2020 erwarteten Defizite. Die geplanten begleitenden Maßnahmen im Sinne sozialer Gerechtigkeit und für die Gleichbehandlung belaufen sich auf fast 3 Milliarden Euro. So wird das Nettosaldo für die Reform auf 17,3 Milliarden Euro geschätzt, was etwas mehr als 40% des Finanzbedarfs ausmacht. Die Reform ist ausgewogen: Die Erhöhung der Beiträge für die Altersrente, die durch eine Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung ausgeglichen werden könnte, und ein verstärktes Entgegenkommen der staatlichen Arbeitgeber in Bezug auf die Rentensysteme im öffentlichen Dienst werden den Ausgleich unseres Rentensystems gewährleisten. Die Finanzierung der Renten ist so bis 2020 gesichert. 2. Das allgemeine Rentensystem und die ergänzenden Systeme: Was die Reform hier ändert Zusicherung eines hohen Rentenniveaus - Ab 2008 werden die Renten anteilsmäßig auf der Grundlage von 160 Quartalen (40 Jahren), statt 150 Quartalen Arbeitszeit, berechnet. Für diejenigen, die über einen Zeitraum von 40 Jahren berufstätig waren, ändert sich dadurch die Höhe der Rente nicht. - Das Beitragsprinzip im allgemeinen Rentensystem gewinnt an Bedeutung. Die notwendige Versicherungsdauer, um die volle Rentenleistung zu erhalten (heute 40 Jahre) wird nicht vor 2009 verlängert. Bis 2020 allerdings soll sie nach und nach von 40 auf nahezu 42 Jahre ansteigen. Dies entspricht einer Verlängerung um sieben Quartale innerhalb von 17 Jahren, während die Reform von 1993 eine Verlängerung um 10 Quartale in 10 Jahren mit sich brachte. - Ab 2006 werden die Beitragszahlungen um 0,2% erhöht. - Alle fünf Jahre werden die Sozialpartner die Finanzierungsgrundlage der Renten überarbeiten, der nächste Termin hierzu ist Gleichbehandlung und soziale Gerechtigkeit - Arbeitnehmer und Selbständige, die seit dem 14., 15. oder 16. Lebensjahr arbeiten, werden vor dem 60. Lebensjahr, je nach Versicherungsdauer zwischen 56 und 59 Jahren, Rente beziehen können. - Die Ungleichheiten in der Behandlung von Einfach- und Mehrfachrentenbeziehern werden verschwinden. Die Benachteiligung der Mehrfachrentenbezieher durch die doppelte Abrechnung der besten Einkommensjahre im jetzigen System wird der Vergangenheit angehören. - Die Arbeitnehmer, die 40 Jahre lang für den gesetzlichen Mindestlohn SMIC gearbeitet haben, werden 2008 eine Rente in Höhe von mindestens 85 % des SMIC beziehen (2000 waren es 81%). - Damit dieses Ziel eingehalten werden kann, wird der Mindestbeitrag der allgemeinen Rentenysteme für 40 Beitragsjahre auf folgender Grundlage erhöht: 3% im Jahr 2004, 3% 2006 und weitere 3% Heute liegt er unter dem Mindestniveau der Altersrente (534 gegenüber

3 3 577 Euro), 2008 werden die Beträge angeglichen sein, was einem einfachen Angestellten, der 40 Jahre gearbeitet hat, ermöglichen wird, weit über diesem Betrag zu liegen, wenn man die Zusatzrente (ARRCO) berücksichtigt. - Die Gehälter der Jahre, in denen das Einkommen zu niedrig war, um die jeweiligen Quartale geltend zu machen, werden nicht gewertet. - Über die Definition und die Berücksichtigung der Beschwerlichkeit einer Arbeit werden die Sozialpartner innerhalb der nächsten drei Jahre entscheiden. - Die Abschaffung der Altersgrenze für die Hinterbliebenenrente ist ein beachtlicher Fortschritt im derzeitigen System der Hinterbliebenenversorgung. Persönlicher Freiraum zur Gestaltung der Rente - Der Rentenabschlag von heute 10% pro fehlendem Jahr wird ab 2004 gesenkt und wird 2013 nur noch 5% betragen. Diese Quote wird heute auf die Beträge im Basisrentensystem angewandt. Bei einem Rentenalter von 65 Jahren gibt es unabhängig von der Versicherungsdauer keinen Abzug. - Eine Zusatzbewertung in Höhe von 3% soll 2004 eingeführt werden, damit jeder, der es möchte, über das 60. Lebensjahr hinaus arbeiten und so seine Rente erhöhen kann, wenn die Versicherungsdauer bereits erreicht ist. - Die nachträgliche Versicherung von Studienjahren oder Jahren, in denen keine Beitragszahlung geleistet wurde, wird bis zu einem Zeitraum von drei Jahren ermöglicht. - Die Arbeitnehmer mit einer Teilzeitbeschäftigung können in Zukunft auf der Bemessungsgrundlage einer Vollzeitstelle Beiträge zahlen. - Das System der stufenweisen Rente wird denjenigen zur Verfügung stehen, die nicht die benötigte Versicherungsdauer vorweisen können, um den vollen Rentensatz zu erhalten. So soll der Übergang von der Beschäftigung zur Rente weniger abrupt verlaufen. - Die Beschäftigten im Privatsektor werden unabhängig von der Sozialpolitik ihres Arbeitgebers steuerliche Anreize genießen können, die je nach Wunsch durch die Rentensparpläne zu ergänzen sind. 3. Die Reform der Renten im öffentlichen Dienst Zusicherung eines hohen Rentenniveaus - Auch bei den Rentensystemen im öffentlichen Dienst droht die Finanzierung des Umlageverfahrens durch die Zunahme der Lebenserwartung zu scheitern. Die Zahl der Berufstätigen und die der Rentner muss durch eine progressive und begrenzte Verlängerung der Lebensarbeitszeit in ein stabileres Gleichgewicht gebracht werden. So kann das Rentenniveau hoch gehalten werden, was das Hauptziel der Reform ist. - Die Zahl der notwendigen anrechnungsfähigen Dienstjahre, um den Höchstrentensatz zu erhalten, wird 2008 nach und nach auf 40 Jahre angehoben und wird sich darüber hinaus, wie bei den anderen Rentensystemen, unter Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung weiterentwickeln, um 2013 schließlich 41 Jahre zu betragen. - Die Berechnung der Pension für die Beamten wird weiterhin auf dem Einkommen der letzten sechs aktiven Monate beruhen. Auch Bonifikationen während der beruflichen Laufbahn werden berücksichtigt. - Die Pension für die Beamten wird durch ein zusätzliches Rentensystem ergänzt, das auf Prämien beruht und bei dem die Beitragszahlung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen wird. Fortlaufende Reform unter Berücksichtigung besonderer Einzelfälle

4 4 - Die Rentenreform wird für die Beamten bis 2020 stufenweise vollzogen, wodurch die Veränderungen leichter fallen. Der Rentenabzug für diejenigen, die nicht die volle Versicherungsdauer erreicht haben, wird nicht vor 2006 wirksam. Von diesem Zeitpunkt an wird er über die Dauer von 15 Jahren gleitend ansteigen. - Die Familienkomponenten werden beibehalten. Das System der Bonifikationen wird auf Männer ausgedehnt, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich um ihr Kind zu kümmern. Hiermit wird die europäische Entscheidung über die gleiche Behandlung von Mann und Frau berücksichtigt. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2004 geboren werden, werden Teilzeit und Kindererziehungszeiten, falls das Kind unter 8 Jahre alt ist, wie volle Arbeitszeit gewertet. Die Rentenaufbesserung für Eltern mit drei Kindern und die Möglichkeit des frühzeitigen Rentenbezugs für Mütter dreier Kinder werden nicht in Frage gestellt. - Die Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern findet eine spezielle Berücksichtigung. Eine Verlängerung der Versicherungsdauer um ein Jahr alle zehn Jahre soll es den Beschäftigten in Krankenanstalten erleichtern, bereits zwischen 55 und 60 Jahren Rente zu beziehen. - Spezielle Maßnahmen sind geplant, um Unterrichtenden eine zweite berufliche Laufbahn in hohen Ämtern innerhalb des öffentlichen Dienstes zu ermöglichen. Es werden spezielle Modalitäten des Zugangs in diese Laufbahngruppe entwickelt, gleichzeitig bleibt die Rückkehr zum Lehrberuf möglich. - Der Mindestrentensatz im öffentlichen Dienst wird für die Beschäftigten mit voller Beitragszeit um 5% erhöht. Die Möglichkeit, länger zu arbeiten, um mehr Rente zu bekommen, soll gefördert werden. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Pension um 3% pro Arbeitsjahr innerhalb von höchstens 5 Jahren erhöht. - Die Möglichkeit, vor Erreichen der erforderlichen Anzahl an Beitragsjahren Rente zu beziehen, bleibt erhalten. Innerhalb von höchstens 5 Jahren werden pro fehlendem Versicherungsjahr 5% vom Rentenbeitrag abgezogen. Diese Maßnahme wird ab 2006 stufenweise umgesetzt und wird erst ab 2020 voll zum Tragen kommen. - Für die Beamten, die Rente beziehen möchten, bevor sie die notwendigen Beitragsjahre erreicht haben, besteht die Möglichkeit, Studienjahre geltend zu machen, allerdings höchstens drei. - Den Beamten, die ihre Arbeitszeit in den letzten fünf Jahren vor der Rente reduzieren möchten, steht dies offen. Die Altersteilzeit (CPA) ab dem 60. Lebensjahr wird beibehalten, ausgebaut und gefördert. Finanzierungsprojektion der Reform bis 2020 in Mrd. Basisrentensystem Rentensystem im Insgesamt öffentlichen Dienst Anfänglicher - 15,0-28,0-43,0 Finanzbedarf Ausgleichsmaßnahmen + 6,2 + 13,8 + 20,0 Neue Ausgaben - 1,9-0,8-2,7 Erhöhung der + 0,9 + 0,9 Beiträge für die

5 5 Altersrente ab 2006 Maßnahmensaldo + 5,2 +13,0 + 18,2 Weiterer - 9,8-15,0-24,8 Finanzierungsbedarf Vorgesehene + 9,8 + 15,0 + 24,8 Einnahmen* Endsaldo 0,0 0,0 0,0 * Im allgemeinen Rentensystem durch Erhöhung der Beiträge in die Altersrente, ausgeglichen durch Senkung der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Im öffentlichen Dienst durch zusätzliche Anstrengung der staatlichen Arbeitgeber.

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