Die Betriebliche Zusatzversorgung: Das Plus für Ihre Rente

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1 Die Betriebliche Zusatzversorgung: Das Plus für Ihre Rente

2 Wie sicher ist Ihre Altersversorgung? Nach einem ausgefüllten Berufsleben den Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen zu können das wünscht sich wohl jeder. Unsere Gesellschaft wird geprägt von einem Zuwachs an Rentnern, einer geringen Geburtenrate und damit zu wenig zukünftigen Erwerbstätigen. Und dies mit steigender Tendenz: Im Jahr 2030 wird es in Deutschland fast ebenso viele Rentner geben wie Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das konnte auch kein Generationenvertrag voraussehen. Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher unvermeidbar. Für viele Menschen ist so im Ruhestand durch die gesetzliche Versicherung allein kein ausreichender Lebensstandard mehr gesichert eine zusätzliche Altersvorsorge gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners nach 45 Berufsjahren ohne Zusatzversorgung Gesetzliche Rentenversicherung: 64 % des letzten Nettoeinkommens 33 % 64 % Versorgungslücke im Rentenbezug: 33 % des letzten Nettoeinkommens (ohne Zusatzversorgung) 3% Staatlich geförderte Altersversorgung als Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus

3 Ihr Arbeitgeber trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem er Ihnen durch die KZVK zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine effektive betriebliche Altersversorgung gewährleistet. So können auch Sie mehr Lebensqualität im Alter genießen. Gut versorgt mit der Betriebsrente Die betriebliche Altersversorgung ist bereits seit rund 160 Jahren ein bewährtes System zur Sicherung des Lebensstandards. Sie bietet eine hohe Versorgungsqualität, dies gilt besonders für die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes. So wird Vorsorge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Absicherung getroffen. Die betriebliche Altersversorgung ist sicher. Betriebsrenten- und Altersvermögensgesetz sowie das Tarifrecht gewährleisten die rechtliche Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung. Sie ist professionell und sehr effektiv, da kostengünstig: Kein Vertrieb, keine Abschlussprovisionen und keine Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre. So können Sie gut versorgt in die Zukunft blicken. 2 3

4 So punkten Sie mit Ihrer KZVK Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Ihr Arbeitgeber zahlt in der Regel den kompletten Beitrag. Der Beitragssatz beträgt im Allgemeinen 4% Ihres steuerpflichtigen Arbeitsentgelts. Er ist damit in etwa doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Beitragssätze in der Privatwirtschaft. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach Ihrem Einkommen. Zusätzlich wird auch Ihr Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgenden Tabelle berücksichtigt. Denn je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können. Darüber hinaus können sich Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, wie z.b. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung (Invalidität) vor dem 60. Lebensjahr und in der Elternzeit, ergeben. Die Versorgungspunkte werden gesammelt, addiert und gegebenenfalls durch so genannte Bonuspunkte zusätzlich erhöht. Dann werden sie mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4.. Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Rente Die spätere Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht.

5 Alterstabelle Alter Alters- Alter Alters- Alter Altersfaktor faktor faktor 17 3,1 33 1,9 49 1,2 18 3,0 34 1,8 50 1,1 19 2,9 35 1,7 51 1,1 20 2,8 36 1,7 52 1,1 21 2,7 37 1,6 53 1,0 22 2,6 38 1,6 54 1,0 23 2,5 39 1,6 55 1,0 24 2,4 40 1,5 56 1,0 25 2,4 41 1,5 57 0,9 26 2,3 42 1,4 58 0,9 27 2,2 43 1,4 59 0,9 28 2,2 44 1,3 60 0,9 29 2,1 45 1,3 61 0,9 30 2,0 46 1,3 62 0,8 31 2,0 47 1,2 63 0,8 32 1,9 48 1,2 64 0,8 >64 0,8 4 5

6 Voll im Bilde Beispiel Betriebsrente Beispielrechnung Frau Mann Eintrittsalter 25 Jahre 35 Jahre Beginn der Rentenzahlung (65 Lj.) (65 Lj.) Bruttoeinkommen Gehaltstrend 2% 2% Rentenleistungen der KZVK Versorgungspunkte* Bonuspunkte* Punkte insgesamt Monatliche Gesamtrente: 202/179 Punkte x 4. Messbetrag = * Bei der Berechnung der Versorgungspunkte sind wir für die Zeit bis zum Rentenzahlungsbeginn von einer Verzinsung in Höhe von 3,25 % jährlich ausgegangen. Im Vorgriff auf erwartete höhere Zinserträge ist darüber hinaus für die Rentenlaufzeit ein um 2,0 % jährlich höherer Zins einkalkuliert. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Verzinsung von etwa 4% jährlich. Von uns erwirtschaftete Überschüsse aus einem von den Kalkulationsannahmen abweichenden, insgesamt günstigeren Verlauf der Verzinsung des Kapitals, der Verwaltungskosten und der versicherungstechnischen Risiken werden zur Finanzierung der Bonuspunkte verwendet. Einen Nachweis über die aktuelle Höhe Ihrer Betriebsrente erhalten Sie zukünftig nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. So sind Sie immer voll im Bilde.

7 Von Anfang an eine gute Versicherung Die Pflichtversicherung beginnt für Sie grundsätzlich mit dem Eintritt in die Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Ausgezahlt wird Ihre Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente besteht oder bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären. Sofern dies vor Vollendung des 65. Lebensjahres der Fall ist, wird Ihre Rente um 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt, höchstens jedoch um 10,8%. Um Ihre Betriebsrente zu erhalten, muss folgende Voraussetzung gegeben sein: Sie haben die Wartezeit erfüllt, d.h. Sie haben bereits 60 Umlage-/ Beitragsmonate zurückgelegt. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn ein Arbeitsunfall eingetreten ist. Darüber hinaus gewähren wir bei Tod eines Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, oder bei Tod eines Rentenempfängers eine Rente für Hinterbliebene (Witwen/Witwer/Waisen), wenn und solange ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Art, Umfang und Dauer des Anspruches richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind Sie und Ihre Familie in Zukunft sicher versorgt. 6 7

8 Eine zusätzliche Altersvorsorge, die sich lohnt Weiterhin ermöglicht die Betriebsrente im Rahmen des Punktemodells Einheitstarife für Männer und Frauen sowie weitere sozialpolitisch erwünschte und für den Einzelnen sinnvolle Leistungselemente, so zum Beispiel einen frühzeitigen Schutz bei Erwerbsminderung (Invalidität). Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit ruht, werden Ihnen für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, Versorgungspunkte gutgeschrieben. Die freiwillige Zusatzrente eine zusätzliche Altersvorsorge, die sich lohnt Wollen Sie mehr? Mit der freiwilligen Zusatzrente bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen zusätzliche finanzielle Sicherheit. Und der Staat unterstützt Sie dabei mit erheblichen Steuervorteilen und Zulagen. So besteht zum Einen die Möglichkeit bei Vorliegen der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen von Entgeltumwandlung steuerfrei aus dem Bruttoeinkommen Beiträge an die KZVK zu entrichten. Sie können aber auch Zahlungen aus dem Nettogehalt leisten und damit die Riester-Förderung erhalten. Je früher Sie mit der Beitragszahlung beginnen, desto höher ist Ihre Altersversorgung. Starten Sie daher jetzt mit einer staatlich begünstigten freiwilligen Zusatzrente. Diese können Sie während Ihres Arbeitsverhältnisses beantragen.

9 Ihre bisherige Versicherung wird Ihr Startguthaben Die Reform der Zusatzversorgung hat die Rahmenbedingungen für die Pflichtversicherung neu geregelt. Das sollte Sie jedoch nicht beunruhigen, denn für die in der Zeit bis zum erworbenen Anwartschaften wurden Besitzstandsregelungen festgelegt. Für die Anwartschaften der Versicherten wird zwischen rentennahen Jahrgängen und den übrigen differenziert. Dabei wird dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass sich mit fortschreitendem Alter das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand der ihm zugesagten betrieblichen Altersversorgung verdichtet. Für diejenigen, die am Jahre alt oder älter sind, also vor dem 2. Januar 1947 geboren sind, orientiert sich der Besitzstand weitgehend an der Rente, die im bisherigen Zusatzversorgungsrecht als Altersrente bei Hochrechnung auf das 63. Lebensjahr erreicht worden wäre. Die ab dem Umstellungstag ( ) bis zum 63. Lebensjahr nach dem Punktemodell erreichbare Rente wird angerechnet. 8 9

10 Ihre bisherige Versicherung wird Ihr Startguthaben Die Versicherten übernehmen die so errechneten Anwartschaften als Startgutschrift und können nun in der neuen Betriebsrente weitere Versorgungspunkte dazu gewinnen. Bei den unter 55-jährigen im Tarifgebiet West und grundsätzlich allen Versicherten im Tarifgebiet Ost erfolgt eine Ermittlung des Besitzstandes zum Stand vom nach Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Danach wird in pauschalierender Anlehnung an das Berechnungssystem der Gesamtversorgung eine Versorgungsrente errechnet unter Annahme des Höchstversorgungssatzes von 91,75 % (Voll-Leistung) und diese auf die Dauer der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung heruntergebrochen. Für jedes Jahr der Pflichtversicherung erhält der Versicherte 2,25% der Voll-Leistung. Dieses Ergebnis wird in Versorgungspunkte umgerechnet und als Startgutschrift ebenfalls in das Punktemodell übertragen.

11 Raum für Ihre Notizen: 10 11

12 Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden Adresse: Gartenstr Karlsruhe Postfach: Postfach Karlsruhe Telefon: 07 21/ Telefax: 0721/ Internet:

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