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1 LILE LAG Mosel Anhang 1 LAG Mosel Gebietskulisse mit Einwohnerzahlen Anhang Seite 1

2 Gebietskulisse der LAG Mosel Einwohnerzahlen vom , auf Basis Zensus 2011 Gemeinden Einwohner Anzahl % Fläche in km2 ( ) Einwohner pro km 2 Landkreis Trier-Saarburg VG Schweich a. d. röm. Weinstraße Bekond 849 3, Detzem 578 5, Ensch 480 6,83 70 Fell , Kenn , Klüsserath ,71 92 Köwerich 323 2, Leiwen , Longen 88 0,97 91 Longuich , Mehring ,3 103 Pölich 469 3, Riol , Schleich 209 1, Schweich , Thörnich 176 2,49 71 Trittenheim , gesamt ,4 VG Ruwer Kasel , Mertesdorf , Morscheid 966 5, Riveris 404 2, Waldrach , gesamt ,4 LK Trier-Saarburg gesamt ,7 180, Anhang Seite 2

3 Gemeinden Einwohner Anzahl % Fläche in km2 ( ) Einwohner pro km 2 Landkreis Bernkastel-Wittlich VG Bernkastel-Kues Neumagen-Dhron , Piesport , Minheim 462 5,39 86 Wintrich ,59 53 Kesten 361 3,80 95 Maring-Noviand , Brauneberg ,22 98 Mülheim , Lieser , Burgen 579 7,78 74 Veldenz ,41 65 Bernkastel-Kues , Graach 670 8,64 78 Zeltingen-Rachtig , Ürzig 909 6, Erden 386 3, Lösnich 420 2, gesamt ,4 VG Traben-Trarbach Kinheim 806 9,07 89 Kröv , Traben-Trarbach , Enkirch ,43 60 Burg 399 3, Starkenburg 236 1, Reil ,13 84 gesamt ,3 Verbandsgemeinde Wittlich-Land Osann-Monzel ,58 99 Platten 878 6, gesamt ,2 Stadt Wittlich Wittlich, Ortsteile ohne Kernstadt ,9 49, LK Bernkastel-Wittlich gesamt ,7 351, Anhang Seite 3

4 Gemeinden Einwohner Anzahl % Fläche in km2 ( ) Einwohner pro km 2 Landkreis Cochem-Zell Verbandsgemeinde Zell Pünderich 878 5, Briedel ,60 37 Zell ,98 91 Bullay , Alf 851 6, St. Aldegund 621 6, Neef 451 6,51 69 gesamt ,0 VG Cochem Bremm 801 9,12 88 Ediger-Eller ,15 52 Nehren 100 0, Senheim ,57 46 Mesenich 310 2, Briedern 332 3,56 93 Beilstein 141 1,68 84 Ellenz-Poltersdorf 863 7, Bruttig-Fankel ,38 74 Ernst 565 4, Valwig 420 5,70 74 Cochem , Klotten ,07 79 gesamt ,8 VG Treis-Karden (jetzt z.t. VG Cochem) Pommern 438 5,65 78 Treis-Karden ,33 71 Müden 669 7,50 89 Moselkern 563 4, gesamt ,3 LK Cochem-Zell gesamt ,2 267,92 97 Anhang Seite 4

5 Gemeinden Einwohner Anzahl % Fläche in km2 ( ) Einwohner pro km 2 Landkreis Mayen-Koblenz Verbandsgemeinde Untermosel (jetzt VG Rhein-Mosel) Burgen ,28 65 Brodenbach 598 9,64 62 Dieblich (Mariaroth) , Löf , Lehmen , Hatzenport 632 3, Alken 657 8,05 82 Oberfell , Niederfell ,67 88 Kobern-Gondorf , Winningen , gesamt ,3 118, LK Mayen-Koblenz gesamt ,3 118, Gesamtzusammenstellung: LK Trier-Saarburg , LK Bernkastel-Wittlich , LK Cochem-Zell ,92 97 VG Untermosel , Gesamte Gebietskulisse , Anhang Seite 5

6 LILE LAG Mosel Anhang 2 Maßnahmen der Bodenordnung und des Wirtschaftswegbaues außerhalb der Bodenordnung Anhang Seite 6

7 LILE LAG Mosel Maßnahmen der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Umsetzung der verschiedenen Handlungsfelder des LILE Die Region der LAG Mosel ist geprägt durch eine eher kleinteilige agrarwirtschaftliche strukturelle Situation. Bedingt durch die Realteilung ist die Region mit Flurstücken in einer Größe von unter 1 ha heute kaum noch wettbewerbsfähig. Auch die freiwillige Zusammenfassung von Flurstücken durch die Bewirtschafter zu zusammenhängenden Wirtschaftseinheiten löst das Problem nicht, da die Agrarstruktur auch durch das vorhandene Wegenetz geprägt ist. Flurbereinigungsverfahren sind daher ein idealer Ansatz, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaftwirtschaft nachhaltig zu verbessern. In Teilbereichen der LILE- Region LAG Mosel sind in der Vergangenheit bereits Flurbereinigungsverfahren durchgeführt worden. Die Ergebnisse zeigen eine nachhaltige Wirkung. Auch in den noch nicht bereinigten Gemarkungen, bzw. in den Gemeinden, in denen erneut Bodenordnungsbedarf besteht (Zweitbereinigung), ist daher zwingend das Instrument Bodenordnung anzuwenden. Hervorzuheben ist der vielschichtige, ganzheitliche und integrierte Ansatz der Bodenordnung. So können neben der Verbesserung der Agrarstruktur und der nachhaltigen Bodennutzung auch weitere gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft mit Hilfe der Bodenordnung umgesetzt werden. Zu nennen sind hierbei beispielweise Beiträge zur Umsetzung der Energiewende und Reduzierung des Energieverbrauchs (damit auch Klimaschutz), Beiträge zur Unterstützung der Biodiversitätsstrategie und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Beiträge zum Erhalt und Aufwertung der Kulturlandschaften, Beiträge zur Unterstützung der Hochwasservorsorge, Beiträge zur Unterstützung der regionalen und kommunalen Entwicklung sowie Beiträge zur Initiierung und Unterstützung von Inwertsetzungsprozessen. Damit unterstützt die Bodenordnung maßgeblich die Entwicklung des Ländlichen Raumes mit seinen land- und forstwirtschaftlichen Nutz- und Siedlungsflächen. Für Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz besteht im Raum des LILE der LAG Mosel daher ein besonderer Bedarf. Dieser wird sowohl von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als berufsständische Vertretung als auch vom DLR Mosel, Bernkastel-Kues und DLR Westerwald-Osteifel, Mayen nachdrücklich bestätigt. Die erhöhte Förderung der Bodenordnung für LEADER Regionen im Programm EULLE sollte daher im Gebiet des LILE der LAG Mosel zur Anwendung kommen. Maßnahmen des Wirtschaftswegbaues außerhalb der Bodenordnung zur Unterstützung der Umsetzung von Handlungsfeldern des LILE Die Region der LAG Mosel ist geprägt durch ein landwirtschaftliches Wirtschaftswegenetz mit erheblichem Ausbau- und Entwicklungsbedarf. Bedingt durch die bei den einzelnen Kommunen angesiedelte Trägerschaft für die Wirtschaftswege, bei gleichzeitiger stark zunehmender interkommunaler Bewirtschaftung durch die wachsenden landwirtschaftlichen Betriebe, besteht ein erheblicher Bedarf zum Ausbau gemarkungsübergreifender Wegeverbindungen. Hierzu wurde vom DLR Mosel, Bernkastel-Kues und DLR Westerwald-Osteifel, Mayen im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2013 ein Konzept über den Bedarf und die Prioritäten des Ausbaus von Wirtschaftswegen, auch in der Region des LILE der LAG Mosel, erarbeitet. Der zeitliche Horizont zur Umsetzung der skizzierten Prioritäten ist jedoch sehr lang. Neben den erforderlichen kommunalen Mitteln besteht auch die Möglichkeit der Förderung im Rahmen von EULLE. In LEADER Regionen wird dabei ein um 10 % höherer Fördersatz gewährt. Dieser sollte bei Wegebaumaßnahmen außerhalb der Bodenordnung in der Region des LILE der LAG Mosel zur Anwendung kommen. Zum Projekt Wegebau außerhalb der Bodenordnung sollte aber auch gehören, dass das Konzept der Prioritäten zum Ausbau der Wirtschaftswege des Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2013 einer kontinuierlichen Anpassung im Sinne eines dynamischen Konzeptes unterzogen wird. Dies ist notwendig, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen zu können. Die Einbindung des landwirtschaftlichen Berufsstands ist dabei erforderlich. Die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz und der DLR Mosel, Bernkastel-Kues und der DLR Westerwald-Osteifel, Mayen unterstützen das Projekt nachdrücklich. Der Bedarf wird von den Institutionen bestätigt. Anhang Seite 7

8 LILE LAG Mosel Anhang 3 Übersicht der geplanten Öffentlichkeitsarbeit Anhang Seite 8

9 Übersicht der geplanten Öffentlichkeitsarbeit Jahr 2015 Jahr Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Mitgliederversammlung der LAG X X X X Regionalmanagement Qualitätsmanagement X X Sitzung Leader-Lenkungsausschuss Betreuung von Projektgruppen X X Projektentwicklung mit Maßnahmenträgern Fortschreibung Aktionsplan Monitoring Umsetzung LILE nach Finanzplanung und Handlungszielen Führung Projektdatenbank Monitoring Zielkontrolle der Projekte Selbstevaluierung kontinuierlich X Öffentlichkeitsarbeit überregionale Kooperationen und Netzwerke Pressetermine Presseinformation Homepage mind. 2 x pro Jahr kontinuierlich nach Bedarf kontinuierlich Projektbereisung/LAG-Sitzung vor Ort X X X X Herausgabe Flyer LAG Mosel X Herausgabe Projektbroschüre Treffen der LAGn RLP X 2 x jährlich Austauschtreffen der LAG Mosel mit kooperierender LAG Teilnahme an DVS- /ALR RLP- Tagungen kontimuierlich nach Bedarf 1 x 1 x 1 x Anhang Seite 9

10 LILE LAG Mosel Anhang 4 Zusammensetzung der LAG Anhang Seite 10

11 Stimmberechtigte Mitglieder der LAG Mosel Stand: Horsch, Christiane Name Funktion/Institution Bereich Bürgermeisterin VGV Schweich a. d. R. W. Vorsitzende der LAG Kommune Brück, Hermann Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kommune Ö Heintel, Marcus Bürgermeister VGV Traben-Trarbach Kommune Ö Seibeld, Bruno Bürgermeister VGV Rhein-Mosel Kommune Ö Müller, Heike VGV Zell Kommune Ö Strupp, Cornelia Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kommune Ö Weiler-Görgen, Ingrid Kreisverwaltung Cochem-Zell Kommune Ö Lehnertz, Stefan Berufsbildende Schule Bernkastel-Kues Jugend Ö Marmann, Dirk Jugendpfleger, VGV Schweich a.d.r. W. Jugend Ö Assmann, Simone MEHR, Kreishandwerkerschaft WIL Handwerk WISO Fries, Silvia IHK Trier Kammern WISO Reuter, Dr. Stephan Weinbauamtsleiter, Weinbauamt Wittlich Landwirtschaftskammer WISO Haxel, Rolf Weinbaupräsident Weinbauverband Mosel Weinbau WISO Knebel, Gerd Geschäftsführer Weinbauverband Mosel Weinbau WISO Winkhaus-Robert, Sabine Geschäftsführerin Mosellandtouristik GmbH Tourismus WISO Lautwein, Jörg Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH Tourismus WISO Schmitz, Manfred Kreisvorsitzender DEHOGA Bernkastel-Wittlich Hotel- und Gaststättengewerbe WISO Ö Niespor, Franz Dipl. Ing. Architekt Ruderer Baukultur Wassersport WISO Hoffranzen, Gertrud Landfrauenverband Rheinland-Nassau Landfrauen WISO Thelen, Gottfried Vorsitzender Bürgerverein Oberfell Bürgerengagement ZG Frank, Walter BUND, Kreisgruppe Bernkastel-Wittich Umweltverband ZG Möntenich, Lisa Kultur- u. Weinbotschafterin Kultur/Weinbau ZG Köwerich, Annette Vereinigung Venissima Mosel-Ahr Weinbau ZG Meyer, Frank-Stefan Vorsitzender Ruwer-Riesling-Verein Weinbau/Tourismus ZG Waters, Bianca Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e. V. Tourismus ZG Reinhard, Andreas Leiter Jugendhof Wolf Jugend ZG Reuter-George, Hannelore Seniorenbeirat Traben-Trarbach Senioren ZG Schäfer, Frank Beirat für Menschen mit Behinderungen Soziales ZG Frauenanteil: 42% Beratende Mitglieder der LAG Mosel Stand: Maier, Olaf Reitz, Klaus Schäfer, Rolf ADD DLR Mosel, Bernkastel-Kues DLR Westerwald-Osteifel, Mayen Anhang Seite 11

12 LILE LAG Mosel Anhang 5 Geschäftsordnung Anhang Seite 12

13 GESCHÄFTSORDNUNG der LAG (Lokale Aktionsgruppe) Mosel vom 19. März 2015 Grundlage: Die LAG Mosel gründet sich auf: dem Programm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) des Landes Rheinland-Pfalz für den Zeitraum der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (Amtsblatt der Europäischen Union L 347/487) der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume vom 6. Oktober 2006, Kapitel 4.4. Schwerpunkt 4: Leader dem Nationalen Strategieplane der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume vom 19. September 2006, Kapitel 3.4 Schwerpunkt 4: Leader dem Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum ) (2006/144/EG), Kapitel 3.4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Schwerpunkt 4, Artikel , (Amtsblatt L 368). 1. Name, Gebiet und Sitz 1.1 Die Lokale Aktionsgruppe trägt den Namen LAG Mosel. 1.2 Die LAG Mosel erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Unteren und Mittleren Mosel sowie Teile des Ruwertals mit Bereichen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich: Cochem-Zell: Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Bernkastel-Kues, Brauneberg, Burgen, Erden, Graach, Kesten, Neumagen-Dhron, Lieser, Lösnich, Maring-Noviand, Minheim, Mülheim, Piesport, Ürzig, Veldenz, Wintrich, Zeltingen-Rachtig Stadt Wittlich: Ortsteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg, Wengerohr Verbandgemeinde Traben-Trarbach: Burg (Mosel), Enkirch, Kinheim, Kröv, Reil, Starkenburg, Traben-Trarbach, Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Osann-Monzel, Platten Verbandsgemeinde Zell (Mosel):, Alf, Briedel, Bullay, Neef, Pünderich, St. Aldegund, Zell Verbandsgemeinde Cochem:, Beilstein, Bremm, Briedern, Bruttig-Fankel, Cochem, Ediger- Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Klotten, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig, Mayen-Koblenz: Verbandsgemeinde Rhein-Mosel: Alken, Brodenbach, Burgen, Dieblich, Hatzenport, Kobern- Gondorf, Lehmen, Löf, Niederfell, Oberfell, Winningen Trier-Saarburg: Verbandsgemeinde Ruwer: Kasel, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Waldrach 1 Anhang Seite 13

14 Verbandsgemeinde Schweich: Bekond, Detzem, Ensch, Fell, Kenn, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Pölich, Riol, Schleich, Schweich, Thörnich, Trittenheim 1.3 Die Geschäftsführung wird von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Sitz in Wittlich wahrgenommen. 2. Zweck Die LAG Mosel ist Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Umsetzung. Dabei ist sie Ansprechpartner für die einzelnen Projektträger und die Behörden des Landes Rheinland-Pfalz. Die LAG ist eine Interessengemeinschaft, die die regionalen Akteure bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen unterstützt, um eine integrierte und langfristige Entwicklung der Region zu fördern. 3. Aufgaben 3.1 Die LAG bestellt und entlässt bei Bedarf Mitglieder und achtet dabei auf eine ausgewogene Zusammensetzung durch gebietsansässige Wirtschafts- und Sozialpartner, Vertreter der Zivilgesellschaft und Behörden oder Verbände, welche möglichst breit gestreut die Entwicklung der Region als Interessenszweck haben. 3.2 Die Mitglieder beschließen eine Entwicklungsstrategie für das LAG-Gebiet, entwickeln sie weiter und unterstützen ihre Realisierung. Dabei ist das allgemeine Interesse und nicht das individuelle Interesse einer Gruppe zu beachten. 3.3 Auswahl und Bestimmung der für Leader geeigneten Maßnahmen und der Empfänger der Fördergelder in einer Prioritätsliste gemäß der Entwicklungsstrategie (LILE) 3.4 Betreuung der Projektträger 3.5 Bekanntmachung der Aktion Leader in den Medien und somit der Öffentlichkeit 3.6 Kontrolle der ordnungsgemäßen Realisierung der Projekte 3.7 Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Zielführung entsprechend den Zielen von Leader 4. Organe der LAG Mosel Die Organe der LAG Mosel sind die Mitgliederversammlung die/der Vorsitzende die Geschäftsführung 5. Die Mitglieder 5.1 Die LAG ist eine Partnerschaft aus Vertretern von öffentlichen Stellen, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie anderen Angehörigen der Zivilgesellschaft. Die Mitglieder müssen im LAG-Gebiet Mosel gebietsansässig oder für das Gebiet zuständig sein. Dabei setzt sich die LAG zusammen aus: stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Bereich der Wirtschafts- und Sozialpartner, stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Bereich der Zivilgesellschaft stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung, beratenden Mitgliedern (Vertreter von Landesbehörden, -stellen) 5.2 Die Mitgliederzahl ist auf mindestens 10 festgesetzt und soll auf höchstens 35 begrenzt werden, um ein effektives Arbeiten zu gewährleisten. 2 Anhang Seite 14

15 5.3 Jede der drei Interessengruppen darf maximal über 49 % der Stimmrechte verfügen. 5.4 Die beteiligten Behörden oder gewählten politischen Vertreter stellen weniger als 50% der Mitglieder. 5.5 Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kostenlos. Nach Annahme der Mitgliedschaft verpflichtet sich das jeweilige Mitglied, die Arbeit der LAG unparteiisch und nach Kräften zu unterstützen. 5.6 Soweit es sich bei dem Mitglied um eine juristische Person oder eine Vereinigung handelt, kann das Stimmrecht auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter ausgeübt werden. Natürliche Personen können einen Vertreter benennen. Die VertreterInnen sind durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. 5.7 Für die Abwesenheitsvertretung kann das Stimmrecht durch Vollmacht auch auf ein anderes LAG-Mitglied der gleichen Gruppe (Zivilgesellschaft, Wiso-Partner, öffentliche Verwaltung/Politik) übertragen werden. Jedem Mitglied darf jeweils nur eine Stimme übertragen werden. 5.8 Eine Neuaufnahme von Mitgliedern ist jederzeit möglich. Über sie entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. 5.9 Mit Zweidrittelmehrheit kann ein Mitglied aus der LAG ausgeschlossen werden Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Beendigung der LAG durch Erreichen des Zwecks der LAG, d. h. die endgültige Verteilung aller Mittel und Abrechnung. 6. Die Mitgliederversammlung 6.1 Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Sie tagt mindestens zweimal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Einladung erfolgt mindestens 5 volle Kalendertage vor der Sitzung und wird auf der Internetseite der LAG Mosel öffentlich bekanntgemacht. Sofern eine Entscheidung nicht ohne Nachteil für die LAG aufgeschoben werden kann (Dringlichkeit), kann die Einladungsfrist verkürzt werden; auf die Verkürzung ist in der Einladung hinzuweisen. Die Dringlichkeit ist von der LAG vor Eintritt in die Tagesordnung festzustellen. Dies gilt auch für Sachverhalte, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren. 6.2 Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der LAG es unter Angaben des Beratungsgegenstandes, der zu den Aufgaben der LAG gehören muss, dies beantragt. 6.3 Eine Verletzung von Form und Frist der Einladung eines LAG-Mitglieds gilt als geheilt, wenn dieses Mitglied zu der Sitzung erscheint oder bis zu Beginn der Sitzung auf die Geltendmachung von Form- und Fristverletzungen schriftlich verzichtet. 6.4 Über alle Sitzungen der LAG werden Ergebnisniederschriften angefertigt. Ein Exemplar der Niederschrift ist innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung den Mitgliedern der LAG zuzuleiten. Über Einwendungen entscheidet die LAG. Sie sind spätestens bei der nächsten Sitzung vorzubringen. 6.5 Mitglieder sind von der Beratung und Entscheidung über Projekte ausgeschlossen, wenn sie persönlich daran beteiligt sind. Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, dies gegenüber dem Vorsitzenden anzuzeigen. Eine persönliche Beteiligung liegt vor, wenn die Projektentscheidung ihnen selbst, Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen juristischen Person des Privatrechts einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil verschaffen würde. Angehörige sind alle, zu deren Gunsten dem Mitglied im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Bei kommunalen Vertretern (Bürgermeister, Landrat) oder einem anderen öffentlichen Vertreter liegt kein Interessenkonflikt vor, wenn das Projekt nicht mit einem unmittelbaren persönlichen Vor- oder Nachteil für ihn selbst oder seine Angehörigen, sondern für die Gebietskörperschaft oder öffentliche Stelle verbunden ist, die er vertritt. In diesem Fall darf das Mitglied an der Beratung und Entscheidung über das Projekt teilnehmen. Letzteres gilt auch für Mitglieder, wenn es sich um ein Projekt der LAG handelt. 6.6 Über die Auswahl der Maßnahmen und gegebenenfalls deren Reihenfolge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die stimmberechtigten Gruppierungen nach 5.1 dürfen jeweils maximal 49 % der Abstimmenden stellen. Hierbei müssen mindestens 50 % der Stimmen von 3 Anhang Seite 15

16 Mitgliedern aus dem Privatsektor (Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Wirtschafts- und Sozialpartner) abgegeben werden. 6.7 Soweit die Geschäftsordnung keine andere Regelung trifft, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 6.8 Die LAG beschließt die Geschäftsordnung sowie Änderungen mit einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. 6.9 Bei Abstimmungen sind Enthaltungen nicht möglich Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder der LAG mit Ausnahme der VertreterInnen der Landesbehörden und -stellen Ist die LAG im Sinne von 6.5 nicht beschlussfähig, so fassen die anwesenden Mitglieder einen Beschluss unter Vorbehalt. Die Entscheidungen der nicht anwesenden Mitglieder werden nachträglich im schriftlichen Umlaufverfahren (das heißt auch per Telefax oder per ) eingeholt. Nach angemessener Verschweigefrist von zwei Wochen wird Zustimmung unterstellt. Auf diese Rechtsfolge ist vorher seitens der Geschäftsstelle ausdrücklich hinzuweisen Bei Eilbedürftigkeit darf die Geschäftsstelle einen Beschluss der Mitglieder der LAG im schriftlichen (auch per Telefax) oder elektronischen (per ) Umlaufverfahren einholen (Ausnahmeregelung). Das Ergebnis des Umlaufentscheides ist der LAG mitzuteilen Zu den Sitzungen der LAG können bei Bedarf weitere Institutionen, Organisationen und Sachverständige beratend hinzu gezogen werden Fahrtkosten und Auslagen werden ersetzt, soweit Fahrtkosten und Auslagen nicht durch die entsendenden Behörden, Vereine, usw. gedeckt sind. Es gelten die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Bei Bedarf richtet die LAG Arbeitskreise zu relevanten Themen ein. 7. Bekanntmachung der Sitzungen und Termine für Projekteinreichungen 7.1 Die Einladung zur Sitzung der LAG erfolgt mindestens 5 volle Kalendertage vor der Sitzung und wird gleichzeitig unter Nennung von Datum, Zeit und Tagesordnung auf der Internetseite der LAG Mosel öffentlich bekanntgemacht. 7.2 Die Fristen für die Einreichung von Projekten werden auf der Internetpräsenz der LAG Mosel bekannt gemacht. 8. Der Vorsitz 7.1 Die Vorsitzende/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreterin/Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt. 7.2 Die/ Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet sie. 7.3 Die/Der Vorsitzende ernennt die Geschäftsführung in Absprache mit der Mitgliederversammlung. 7.4 Die Geschäftsführung veranlasst die Protokollführung, sammelt die Vorschläge für die Fördermaßnahmen und leitet sie nach Beschlussfassung an die zuständigen Stellen. 9. Aufgaben der Geschäftsstelle und des LAG-Managements 9.1 Die Geschäftsstelle ist in enger Zusammenarbeit mit der LAG für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich: Ordnungsgemäße Einladung der LAG und Protokollführung über die Sitzungen Überwachung des Finanzplanes Aufstellung, Umsetzung und Überwachung des Aktionsplanes 4 AnhangSeite16

17 Durchführung des LAG-internen Monitorings Berichterstattung und Zuarbeit für Monitoring und Evaluation an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sowie die Deutsche Vernetzungsstelle und die Europäische Beobachtungsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung Bedarfsweise Einrichtung und Betreuung von Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Arbeitsgruppe Unterstützung von Projektträgern bei der Entwicklung neuer Projektideen Vernetzung und Koordination der Projekte im LAG-Gebiet Umsetzung LAG-eigener Vorhaben Aufbau und Pflege gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationen Zusammenarbeit mit der ELER-Verwaltungsbehörde, der Bewilligungsbehörde sowie sonstigen relevanten öffentlichen Stellen 10. Salvatorische Klausel Für alle nicht in dieser Geschäftsordnung geregelten Verfahrensvorschriften finden die Regelungen der Gemeindeordnung Anwendung. Die Geschäftsordnung tritt am 19. März 2015 in Kraft. Wittlich, den 19. März Anhang Seite 17

18 LILE LAG Mosel Anhang 8 Projektbewertungsbogen Anhang Seite 32

19 LILE LAG Mosel Allgemeine Angaben Titel Antragsteller Projektträger Ansprechpartnerin Projektbeschreibung (Ausgangssituation, Projektziel, geplante Maßnahmen, Notwendigkeit der Maßnahmen, Zuordnung zu einem Handlungsfeld) Finanzierung und zeitlicher Ablauf des Projekts Gesamtkosten brutto Zeitliche Abfolge der geplanten Maßnahmen mit Angabe der Kosten Vorhandene Eigenmittel Förderzusagen Dritter ( z. B. Landesmittel, Stiftungsmittel, Spenden Beteiligungen u. a.) Unbare Eigenleistungen (unter dem Vorbehalt der jeweiligen Förderfähigkeit von Eigenleistungen) Anhang Seite 33

20 LILE LAG Mosel Kurz-Check (bei Nicht-Erfüllen wird der Antrag zurückgestellt, dem Antragsteller die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben) Konformität mit Förderrichtlinien Eindeutige Zuordnung des Projekts zu Handlungsfeldern des LILE Klare Konzeption des Projekts (Projektträger, Ziele, Maßnahmenbausteine, Zeitraum) Nachvollziehbare Finanzplanung (Kostenermittlung, Sicherung der Kofinanzierung,) Plausible Darstellung wirtschaftliche Tragfähigkeit Ausreichende Unterlagen zur Projektbewertung Ja Nein Qualifizierungs-Check Bewertungsbereich 1 Beiträge zu den Handlungsfeldzielen Bewertungsbereich 2 Beiträge zu den horizontalen Zielen der ländlichen Entwicklung Max. Punkte Bewertungsbereich 3 Machbarkeit, praktische Umsetzung des Projekts sowie dessen Relevanz für die Regionalentwicklung 20 Punkte insgesamt 100 Zusatzbewertung, je Einreichung 10 Anhang Seite 34

21 LILE LAG Mosel Qualifizierungs-Check Bewertungsbereich 1: Beiträge zu den Handlungsfeldzielen Bewertung (max. 50 Punkte) Kriterienkatalog 1 Handlungsfeld 1: Genuss: Landschaft & Produkte (max. 15 Punkte) Weinkulturlandschaft nutzen und pflegen Imagestärkung für den Weinbau Nutzung und Weiterentwicklung der WeinKulturLandschaft Maßnahmen der ländlichen Bodenordnung und landwirtschaftlichem Wegebau Landschaftsbildprägende Elemente erhalten (Trockenmauern, Felsformationen, Terrassenanbau) Identifikation der Einwohner mit dem Steillagenweinbau sowie seinen Produkten stärken Entwicklung von Flächenkonzepten Digitale Erfassung der Flächennutzung Anbau von alternativen Nutzungsarten (z. B. Heil- und Kräuterpflanzen, alten Obst-und Gemüsesorten) Nutzen von Brachflächen zur Erzeugung regenerativer Energien Maßnahmen zur Beweidung und Pflege auf Weinbergsbrachen Weltkulturerbe anstreben Weiterentwicklung der historischen Kulturlandschaft Mosel Entwicklung von Maßnahmen zur Erhaltung der historischen Weinbaulandschaften Forcierung des Prozesses zur Anerkennung der Mosel als UNESCO-Weltkulturerbe Maßnahmen zur Stärkung des Vereins Weltkulturerbe Moseltal e.v. Nachhaltige Dokumentation moselländischer Denkmäler Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf UNESCO-Anerkennung Biologische Vielfalt erhalten Aufwertung der Lebensräume und Sicherung der Pflanzen- und Tiervielfalt Maßnahmen zur Biodiversität Umgestaltung von Weinbergsmauern/ Erhalt von Trockenmauern Umsetzung von umweltpädagogischen Maßnahmen Schaffung von innovativen Bewirtschaftungsformen Schaffen von begrünten Rebgassen und flächen sowie Randarealen Kooperation und Vernetzung von Akteuren Regionale Produkte stärken Förderung des Bewusstseins für den Wert regionaler Produkte Produktion und Verkauf von regionalen Produkten in der gesamten regionalen Wertschöpfungskette Entwicklung innovativer Marketingkonzepte Anhang Seite 35

22 LILE LAG Mosel Stärkung der Regionalvermarktung Schärfung der Entwicklungsstrategie der Dachmarke Mosel Unterstützung regional produzierender Unternehmen Neu zertifizierter regionaler Produkte Sicherung der Betriebsnachfolge, der Fachkräfte und der Ausbildung Vernetzung regional produzierender Betriebe Kooperationsvereinbarungen mit Nachbarregionen Anzahl ausgezeichneter Qualitätsbetriebe Handlungsfeld 2: Vielfalt: Dörfer & Kultur (max. 20 Punkte) Dörfliche Infrastruktur ausbauen Stärkung der Versorgungs-, Gesundheits- und Mobilitätsstrukturen Installation schnellerer Internetverbindungen Schaffung einer Freizeit-Infrastruktur für mehrere Generationen Schaffung von Dorfplätzen und -gärten Baden in der Mosel an sicheren Plätzen ermöglichen Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Räumen und Einrichtungen Interkommunale Nutzung von Infrastruktureinrichtungen und -angeboten Umstellung auf regenerative Energien Maßnahmen zur Energieeffizienz und Klimaschutz Installation von Nahwärmenetzen und Blockheizkraftwerken Umsetzung Konzept Bioenergiedorf Gemeindeleben fördern Freizeit-, Betreuungs- und Bildungsangebote für Jugendliche Angebote von Betreuungs-, Pflegeplätzen und Wohngemeinschaften Aufbau einer Willkommenskultur Ausweitung von Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Fachkräften aus dem Ausland Förderung von Ehrenamt und Vereinen Kultur leben Förderung von Dialekt und Sprache Wiederbelebung des moselländischen Liedguts Initiierung von Events und Festen mit Bezug zur Kulturlandschaft und Wein Neue Zugänge der Kultur durch Erlebnispädagogik Bausubstanz in Wert setzen Erhalt alter Bausubstanz insbesondere moseltypischer Architektur Vermittlung von Werten alter Bausubstanz und Sensibilisierung Aufzeigen von Potenzialen zur Renovierung alter Gebäude Unterstützung neuer Wohnformen Schaffung von zusätzlichen Fördertatbeständen bei Kofinanzierung durch die Anhang Seite 36

23 LILE LAG Mosel Gemeinden Maßnahme zur Schaffung von Barrierefreiheit Aufzeigen von energieeffizienten Lösungen für Altbauten Schaffung von Angeboten für energieeffiziente Lösungen bei Altbausubstanz Umnutzung leerstehender Bausubstanz Unterstützung von jungen Menschen und Familien Aufzeigen von energieeffizienten Lösungen für Altbausubstanz Durch neue Medien gesellschaftliche Teilhabe schaffen Digitale Übertragung von Veranstaltungen mit neuen Medien Etablierung von E-Learning mit neuen Medien Einrichten digitaler Vermarktungsplattformen und Einkaufs-Infos Entwicklung oder Umsetzung einer Social Media Strategie Handlungsfeld 3: Qualität: Tourismus & Freizeit (max. 15 Punkte) Infrastruktur innovativ inszenieren Entwicklung attraktiver Infrastruktur und Wege Optimierung von Rad- und Wanderwegen (ggf. Ausdünnung oder Umgestaltung) Schaffung eines Mountainbike-Netzes Barrierefreie Gestaltung der touristischen Infrastruktur Aufwertung der Möblierung und Beschilderung Moselsteig-Wanderbank etablieren Verknüpfung von E-Mobilität mit CO2-neutralem Tourismus Etablierung von Verpflegungsstationen an Wegen Konzeption zur Umsetzung für E-Mobilität Förderung eines klimafreundlichen Tourismus Leistungsträger stärker vernetzen Qualitätssicherung durch Modernisierungsoffensive Beratung und Qualifizierung Einrichtung eines Coaching-Checks für Qualitätsgastgeber und interessierte Einrichtung eines Azubi-Coaches und Tourismus-Paten Beratung und Begleitung in Beherbergung und Gastronomie Förderung von Betriebsnachfolge, Fachkräftesicherung und Ausbildung Unterstützung bei Marketing und Kommunikation Einrichtung einer Ideen-Börse Service für Gäste steigern Integration einer regionalen Mosel-Card Schaffung von gastronomischen Angeboten an Wanderwegen Neu geschaffene Produkte mit besonders regionalspezifischem Bezug Anhang Seite 37

24 LILE LAG Mosel Einführung eines Moselgepäckshuttles Neue Produkte kreieren und vermarkten Neue Produkte kreieren Barrierefreie Angebote schaffen CO2-neutraler Tourismus: Schaffung von emissionsarmen und umweltschonenden, touristischen Angeboten Entwicklung und Umsetzung einer Strategie des Binnenmarketings Stärkung der Vermarktungsaktivitäten nach außen Online- oder Social Media-Maßnahme Qualifizierungs-Check Bewertungsbereich 2: Beiträge zu den horizontalen Zielen zur ländlichen Entwicklung Punkte Max. 30 Punkte Kriterienkatalog 2: Das Projekt fördert eine nachhaltige Entwicklung (sozial, ökologisch, ökonomisch). Das Projekt leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels. Das Projekt fördert die Chancengleichheit! Nichtdiskriminierung Das Projekt schafft einen Beitrag zur Barrierefreiheit. Das Projekt ist innovativ! neuartig für die Region (neue Produkte oder Dienstleistungen, neue Beteiligungs- und Organisationsformen). Das Projekt fördert Zusammenarbeit! Kooperation! Netzwerke. Das Projekt stärkt die regionale Wirtschaftskraft und Wertschöpfung. Das Projekt schafft oder erhält Arbeitsplätze. Anhang Seite 38

25 LILE LAG Mosel Qualifizierungs-Check Bewertungsbereich 3: Machbarkeit, praktische Umsetzung des Projekts und dessen Relevanz für die Regionalentwicklung Punkte Max. 20 Punkte Kriterienkatalog 3 Personelle Ressourcen zur Umsetzung des Projekts sind vorhanden. Das Know-how ist durch eine ausreichende Qualifizierung nachweisbar/ die Projektträger sind mit Blick auf die Umsetzung kompetent. Das Verhältnis der Gesamtkosten zum regionalen Nutzen ist angemessen. Der finanzielle Betrieb des Projekts ist gesichert; es läuft eigenständig. Die ökonomische Tragfähigkeit bzw. Rentabilität des Projekts nach Ende der Förderung ist sichergestellt. Die strategische Bedeutung des Projekts ist sehr hoch. Das Projekt führt zu Koppelungs- und Bündelungseffekten mit anderen Projekten. Das Projekt bedingt Vernetzungseffekte zwischen den Handlungsfeldern. Das Projekt knüpft an erfolgreiche Aktivitäten und Projekte an. Die räumliche Strahlkraft des Projekts ist sehr groß. Anhang Seite 39

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