Transportunternehmungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz T651.0 TNW Tarifverbund Nordwestschweiz

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1 Transportunternehmungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz T651.0 TNW Tarifverbund Nordwestschweiz Fliessdatum: Tarifbestimmungen gültig ab Einführungsdatum 27. Juni

2 Transportunternehmungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz... 1 T651.0 TNW Tarifverbund Nordwestschweiz Vorbemerkungen Allgemeines Beteiligte Transportunternehmungen Zonen- und Linienplan TNW Allgemeine Bestimmungen Allgemeines Sortimente/Tarifbestimmungen Einzelbillette (nachstehend Billette genannt) Ausgabe Geltungsdauer Geltungsbereich Preisbildung Klassenwechsel Spezialbillette (S-Billett) Fahrten - Karte Kombiniertes Muba- und Bad. - Bahnhof - Parking - Ticket / Trambillett Veranstaltungen im St. Jakob - Park (Fussballstadion Tageskarten Ausgabe Geltungsdauer (Verfall) Geltungsbereich Preisbildung Klassenwechsel City Ticket Basel und Liestal Mobility - Ticket Basel und Baselland Mehrfahrtenkarte und Multitageskarten Ausgabe Geltungsdauer Geltungsbereich Preisbildung Klassenwechsel Gruppenreisen Begriff... 18

3 33.1 Schulen, Jugendgruppen und Halbtax - Abonnenten Ausgabe Platzreservierung Freie Fahrt - weitere Begleiter Verbundabonnemente Sortiment Bestellung und Bezug Geltungsdauer Geltungsbereich Preisbildung Klassenwechsel Kinder - Familienvergünstigungen (Juniorkarte/Enkelkarte) - Militär - Hunde Allgemeines Kinder bis 6 Jahre Kinder von 6-16 Jahren Jugendliche ab 16 Jahren Familien Militär Hunde, kleine Tiere Pauschalfahrausweise Halbtax - Abonnement General - Abonnement Extrafahrten Allgemein Handgepäck, Velo, Kinderwagen, Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) Handgepäck Velo, Kinderwagen, Rollstühle Erstattung/Ersatz Rückerstattung Allgemeines Billette Mehrfahrtenkarte U-Abo Ersatz Fahrausweiskontrolle - Überweisungen... 31

4 70 Reisende mit teilgültigem Fahrausweis - «Graufahrer» Reisende ohne gültigen Fahrausweis - «Schwarzfahrer» Missbrauch Unregelmässigkeiten bei Abonnementen Fundgegenstände Fundbüros Gebühren Benützungs- und Verhaltensvorschriften bei BVB, BLT, AAGL und WB Preise Einzelbillette normaler Fahrpreis Tageskarten Mehrfahrtenkarten für 6 Fahrten Gruppenreisen Spezialbillette U-Abo Gebühren Grenzüberschreitender Verkehr Allgemein Sonderbestimmungen mit Deutschland Allgemein / Hunde / Velo Schwerbehinderte Sortiment / Tarifbestimmungen Bartarif (Einzelbillette) PunkteCard / Mehrfahrtenkarte Gruppenfahrscheine Tageskarten - Ticket TriRegio RVL-Zeitkarten / U-Abo Sonderbestimmungen mit Frankreich Communauté de communes des trois Frontières Distribus SNCF... 49

5 0 Vorbemerkungen 00 Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes aufgeführt ist, gelten der allgemeine Personentarif (T600), der Tarif für Streckenabonnemente (T650), der Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652), der Tarif für General-, Halbtax- und Gleis 7- Abonnemente (T654), so heisst der Tarif richtig der Tarif für Gruppenreisen (T660) der allgemeine Gepäcktarif (T601) der Schweizerischen Transportunternehmungen, sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen Für die Bus- und Tramstrecken gelten die Begriffe «Züge» und «Stationen» sinngemäss für «Kurse» und «Haltestellen» Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebietes gemäss Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Verkehrsunternehmen Zwischen dem RVL Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 111 aufgeführt Zwischen der Communauté de communes des trois Frontières und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 112 aufgeführt Zwischen der SNCF und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 112 aufgeführt In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig Nationale und internationale Fahrausweise wie Generalabonnement, EuRailpass, Swiss Travel Pass (heisst neu so wegen dem SwissPass) usw. sind im Rahmen ihres Geltungsbereichs auch für Fahrten im Verbundgebiet gültig. Die Gleis-7 Karten sind im Tarifverbund Nordwestschweiz nur auf den Linien der SBB gültig REKA-Check und REKA Rail werden bei BVB, BLT, AAGL, PAG und WB für Einzelbillette. Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Gruppenbillette sowie der SBB auch für das gesamtes TNW-Sortiment (inkl. Abonnemente) angenommen Personal - Freikarten und -Fahrvergünstigungen gelten im Rahmen ihres Geltungsbereichs Dieser Tarif untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) Die Beförderung von Personen, Gepäck, Kinderwagen, Velos und Tieren auf den Strecken des Tarifverbundes Nordwestschweiz erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG) vom 20. März 2009 sowie die Verordnung über die Personen - beförderung (VPB) vom 4. November Grundkarten im TNW benötigen Name, Geburtsdatum, Foto und Unterschrift. Anerkannt als Grundkarten werden: SwissPass ID (Identitätskarte) und Pass Halbtax-Abo Grundkarte SBB Gleis-7-Abo TNW-Grundkarte im Kreditkartenformat U-AboCard

6 RegioCard Grundkarte Abkürzungen und Erklärungen: AAGL BATS BAV BLT BVB ESR FVP GA GS TNW HA MfK MTK PostAuto RCP RCPL SBB AG S-POS TK TNW TTRegio TU U-Abo U- AboCard WB Autobus AG, Liestal SBB-Billettautomat mit Touchscreen Bundesamt für Verkehr Baselland Transport AG Basler Verkehrs - Betriebe Einzahlungsschein mit Referenznummer Fahrvergünstigung für Personal Generalabonnement Geschäftsstelle TNW Schweiz. Halbtax - Abonnement Mehrfahrtenkarte Multitageskarte PostAuto Schweiz AG, Region Nordschweiz RegioCardPlus RegioCardPlusLight Schweizerische Bundesbahnen Self Point of sales (grüne Billettautomaten - TNW sowie auch SBB) Tageskarten Tarifverbund Nordwestschweiz TicketTriRegio Transportunternehmungen Umweltschutz - Abonnement Grundkarte für den Abonnenten, welcher das U-Abo am grünen TNW- Automaten bezieht Waldenburgerbahn AG 01 Beteiligte Transportunternehmungen Linie Kursbuchfeld Strecken AAGL 811 Autobus AG Liestal Liestal - Ziefen - Reigoldswil Liestal - Bubendorf - Arboldswil - Reigoldswil

7 Liestal - Seltisberg - Lupsingen Büren Frenkendorf Bahnhof - Füllinsdorf Lausen Furlen - Altmarkt - Liestal Bahnhof Lausen Stutz - Heidenloch - Liestal Bahnhof - Munzach - Frenkendorf Friedhof Basel Aeschenplatz - Pratteln - Fraumatt - Liestal Basel Aeschenplatz - Augst - Liestal Chästeli - Pratteln Bahnhof Zentrum Grüssen - (Friedhof Blözen) Liestal - Arisdorf - Kaiseraugst - Augst Pratteln Rankacker BLT 037 Baselland Transport AG Dornach - Basel SBB-Rodersdorf Basel St-Louis Grenze - Basel SBB-Aesch E Reinach Süd-Denkmal / Bahnhofeingang - Gundeldingen - Theater Ettingen - Barfüsserplatz - Schifflände- (Wiesenplatz) Bottmingen - Bruderholzspital - Dreispitz - St. Jakob - Ulmenweg-(Aeschenplatz) Bottmingen - Bruderholzspital - Dreispitz - Muttenz Bhf Klinik Birshof Münchenstein Bahnhof - Schlossmatt Oberwil - Bottmingen Benken Brücke - Bottmingen - Muttenz - (Novartis) Oberwil - Binningen - Allschwil Letten Benken Brücke - Therwil - Reinach Dorf - Kägen - Dornach Bahnhof Dornach Bahnhof - Münchenstein - Muttenz Bahnhof Basel Bachgraben - Allschwil - Oberwil - Therwil - Reinach - Dornach - Arlesheim Dornach - Aesch - Pfeffingen Ortsbus Dornach Bretzwil - Reigoldswil - Waldenburg Hölstein - Bennwil - Oberdorf Lampenberg-(Bubendorf Unterdorf)-Ramlinsburg - Lausen Bahnhof Gelterkinden - Böckten - Sissach Brüel - Sissach

8 Bahnhof Sissach - Nusshof - Wintersingen Sissach - Eptingen Sissach - Buckten - Känerkinden - Wittinsburg Rümlingen - Häfelfingen BVB 823 Basler Verkehrs - Betriebe (08) Dreirosenbrücke - Kannenfeldplatz - Bahnhof SBB Basel 2 (Riehen Dorf)-Bad. Bahnhof - Bahnhof SBB- Binningen 3 Burgfelden Grenze - Birsfelden Hard 6 Allschwil - Barfüsserplatz - Riehen Grenze 8 Neuweilerstrasse - Bahnhof SBB - Schifflände Kleinhüningen-Weil am Rhein 14 Dreirosenbrücke - Messeplatz - Aeschenplatz - Pratteln 15 Bruderholz - Bankverein - Wettsteinplatz - Claraplatz - Barfüsserplatz - Bruderholz 16 Schifflände - Heuwaage - Bruderholz 21 St. Johann Bahnhof - Dreirosenbrücke - Bad. Bahnhof 30 Bahnhof SBB-Spalentor - Bad. Bahnhof 31 (Bachgraben) - Claraplatz - Friedhof am Hörnli 32 Rotengraben - Riehen Dorf - Bettingen - Chrischonaklinik 33 Schönenbuch - Allschwil - Wanderstrasse - Spalentor - Schifflände 34 Bottmingen - Schifflände - Claraplatz - (Habermatten) - Riehen Bahnhof 35 Habermatten - Otto Wenk - Platz - Riehen Bahnhof - Inzlinger Zoll 36 Kleinhüningen - Lange Erlen - Bad. Bahnhof - St. Jakob - Neubad - Kannenfeldplatz - Schifflände 38 Neuweilerstrasse - Allschwil - Kannenfeldplatz - Schifflände - Grenzach - Wyhlen Siedlung 42 Claraplatz - Tinguely Museum - Habermatte - Bettingen 45 Habermatten - Friedhof am Hörnli - Riehen Bahnhof - Chrischonaweg 48 Basel Bachgraben - Allschwil - Basel Bahnhof SBB

9 50 Basel Bahnhof SBB-Kannenfeldplatz - EuroAirport 55 Claraplatz - Bad. Bahnhof - (Grün 99 - Weil Haltingen - Kandern) 603 Schifflände - Hüninger Grenze 604 Schifflände - St-Louis Grenze PAG 801 PostAuto Schweiz AG, Region Nordschweiz Dornach - Hochwald - Seewen - Büren SO Aesch - Ettingen - Hofstetten - Flüh Flüh-Mariastein - Metzerlen - Burg - Challhöchi Liestal - Nuglar - St. Pantaleon-(Büren SO) Kaiseraugst - Liebrüti - Rheinfelden 85/ /86 Stadtbus Rheinfelden Rheinfelden - Möhlin - Bata Park Möhlin - Wegenstetten Möhlin - Wallbach - Mumpf - Schupfart Waldenburg - Langenbruck - (Balsthal) Magden - Olsberg - Giebenach-(Liebrüti) Rheinfelden - Maisprach - Buus - Gelterkinden Gelterkinden - Hemmiken - Wegenstetten Gelterkinden - Kienberg - Salhöhe Gelterkinden - Tecknau - Oltingen Gelterkinden - Rünenberg - Zeglingen Laufen - Breitenbach - Nunningen - Seewen Büren - Lietstal Laufen - Kleinlützel - Roggenburg Laufen - Challhöchi - Mariastein Laufen - Bärschwil Zwingen - Breitenbach - Erschwil - Passwang - Balsthal (Nunningen) - Seewen - Grellingen Nunningen - Himmelried - Grellingen Laufen - Liesberg - Riederwald Laufen - Dittingen - Blauen - Zwingen - Nenzlingen Stein AG-Münchwilen AG-Eiken - Oeschgen - Frick Laufenburg - Frick - Herznach - Staffelegg - (Aarau) Frick - Wittnau - Oberhof - Benkerjoch - (Aarau) Frick - Bözen - Elfingen - Effingen - (Brugg)

10 Elfingen - Bözen - Frick (alle Kurse) Effingen - Zeihen - Herznach Laufenburg - Sulz - Obersulz Laufenburg - Hottwil - Gansingen (Brugg) Laufenburg - Kaisten - Sisseln - Stein AG Laufenburg - Kaisten - Ittenthal Laufenburg - Schwaderloch - (Döttingen) SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen 230 S 3/FV Basel SBB-Laufen 500 S 3/FV Basel SBB-Tecknau 503 S 9 Sissach - Läufelfingen 700 S 1/FV SBB 013 S 6 SNCF 987 Basel SBB-Frick/Laufenburg SBB GmbH Basel SBB-Basel Bad. Bahnhof - Riehen Bahnhof TER Basel SBB/SNCF - Basel St. Johann WB 094 Waldenburgerbahn AG Liestal - Waldenburg S5 S6 Sonderbestimmungen für den grenzüberschreitenden Tarif, siehe Kapitel 11 Stein - Weil am Rhein Basel SBB - Basel Bad. Bahnhof - Riehen Bahnhof Zell (Wiesental) 603 Schifflände - Huningue - Village Neuf 604 Schifflände St-Louis-Neuweg Linie 8 Neuweilerstrasse - Bahnhof SBB - Schifflände - Kleinhüningen - Weil am Rhein Bahnhof / Zentrum 38 Neuweilerstrasse - Allschwil - Kannenfeldplatz - Schifflände - Grenzach - Wyhlen Siedlung 55 Claraplatz - Bad. Bahnhof - (Grün 99 - Weil - Haltingen - Kandern) 7312 CH-Rheinfelden - D Rheinfelden

11 1 Zonen- und Linienplan TNW Zonen- Linien- und Haltestellenplan Linienplan

12 2 Allgemeine Bestimmungen 20 Allgemeines Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie werden für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes und grenzüberschreitend gemäss Kapitel 11 ausgegeben. Die Fahrausweise sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren In den Fahrzeugen werden ausgenommen in den Bussen von AAGL, PostAuto und BLT grundsätzlich keine Fahrausweise ausgegeben Alle Fahrausweise werden grundsätzlich in 2. und 1. Klasse (in der Schweiz nur SBB-Strecken) ausgegeben (Ausnahme U-Abo für Junioren, Senioren, Invalide sowie die grenzüberschreitenden Abos Distripass und AlsaPlus nur 2. Klasse) Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z.b. Abonnement, Tageskarte usw.) überfahren, können den Fahrausweis für die Anschlusstarifstufe bereits an der Einsteigestation mittels Einzelbillett oder Entwertung der Mehrfahrtenkarte lösen Folgende TNW-Fahrausweise können auch als Online-Ticket (PDF-Datei via Internet bezogen werden: - Einzelbillette, Tageskarten und Klassenwechsel (weitere Infos unter Folgende TNW-Fahrausweise können auch als Mobile-Ticket bezogen werden: - Einzelbillette, Tageskarten, Spezialbillette und Mehrfahrtenkarten Bei allen Online- und Mobile Tickets muss sich der Fahrgast bei einer Fahrausweiskontrolle mit einem amtlichen Ausweis (Pass, ID) ausweisen können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Tarifs sowie die entsprechenden AGB's der Transportunternehmen zu den Mobile- APPs Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Kapitel 10 aufgeführt Bei Invaliden, welche im Besitz der «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Form 82.62dfi) sind und ständig begleitet werden müssen, ist der Bezugsberechtigte ermächtigt, eine Begleitperson und/oder einen Blindenhund unentgeltlich mitzunehmen. Der behinderte Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Die VöV-Ausweiskarte für Sehbehinderte gilt bei den BVB, BLT und AAGL in den Zonen 10, 11, 13 und 15. Mit der besonderen Ausweiskarte kann der Inhaber selbst sowie eine Begleitperson und ein Führhund ohne Entrichtung des Fahrpreises fahren. Die Regelungen zu Schwerbehinderten auf grenzüberschreitenden Linien sind im Kapitel aufgeführt.

13 3 Sortimente/Tarifbestimmungen 30 Einzelbillette (nachstehend Billette genannt) 30.0 Ausgabe Es werden folgende Billette zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben: Billette zur einfachen Fahrt für Kurzstrecken und Tarifstufen Die Billette sind in der Regel mit Abgangshaltestelle, Haltestellenabkürzung, Datum, Zeit, gültig bis, Preis, Ziel - Haltestelle/Ort oder Anzahl Zonen bedruckt Fahrausweise ohne Abgangszone bzw. -station sind vor dem Fahrtantritt an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu einer einfachen Fahrt vom Ausgangspunkt bis zum Fahrtziel: Kurzstrecke Tarifzone 1 (Langstrecke) Tarifzone 2 Tarifzone 3 oder mehr 30 Minuten, bis 4 Haltestellen oder Taxpunkte 1 Stunde 2 Stunden 4 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Fahrtunterbrechungen sind gestattet, sofern die Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit und gleichen Fahrtrichtung fortgesetzt wird Geltungsbereich Das Billett gilt für eine einfache Fahrt vom Ausgangspunkt über die bezahlte Reisestrecke zum Fahrtziel (Anzahl Zonen). Retourfahrten gelten als zwei Fahrten. Eine Retourfahrt liegt vor, wenn auf der gleichen Linie die Fahrtrichtung gewechselt wird; eine Strecke oder ein Streckenabschnitt zweimal befahren wird (z.b. auf Ringlinien); auf einer anderen Linie näher als drei Stationen an den Ausgangspunkt herangefahren wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn auf Bahnstrecken mit Schnellzügen über eine Hauptstation gefahren wird, z.b. Rheinfelden via Basel nach Liestal (Strecke Pratteln - Basel wird zweimal befahren) Preisbildung Für die Berechnung der Billettpreise ist grundsätzlich die Zahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Eine wiederbefahrene Zone wird nicht ein zweites Mal berechnet (Beispiel: Rheinfelden Liestal via Pratteln = 4 Zonen, via Basel SBB eine Zone mehr = 5 Zonen). Ab 8 Zonen bleibt der Preis unverändert.

14 Kurzstrecke: Für Fahrten mit Billetten gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Er gilt für Fahrten bis höchstens zur 4. Haltestelle bzw. Taxpunkt bei AAGL, BVB, BLT, PostAuto und WB sowie bei den SBB bis höchstens 2 km. Langstrecke: Bei Fahrten bis zu 6 Haltestellen bzw. Taxpunkten sowie höchstens 4 km bei den SBB ist nur der Preis für eine Zone zu entrichten, auch wenn mehrere Zonen durchfahren werden Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise. Abweichungen vom vorliegenden Tarif für besondere Anlässe und Fahrleistungen bleiben vorbehalten Klassenwechsel Für den 1.-Klasse - Zuschlag (nur bei den SBB zu beziehen) bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2.-Klasse-/1.-Klasse - Tarif Spezialbillette (S-Billett) Spezialbillette (S-Billett) berechtigen zu einer Hin- und Rückfahrt und werden für besondere Anlässe gemäss besonderen Weisungen (Sportanlässe, Grossveranstaltungen usw.) ausgegeben. Als Kombi - Tickets beinhalten Fahrausweis inkl. Eintrittsticket und werden für besondere Anlässe (z. B. muba) ausgegeben. Bei S-Billetten und Kombi - Tickets werden die Transportunternehmen über unterschiedliche Gültigkeiten per , ÖV-Info und Extranet rechtzeitig informiert Fahrten - Karte Die 2-Fahrten - Karte berechtigt zu zwei einfachen Fahrten in einer Zone. Die Karte kann nur beim BVB-Kundenzentrum bezogen werden. Sie ist vor Antritt der Fahrt am Entwerter abzustempeln Kombiniertes Bad. - Bahnhof - Parking - Ticket / Trambillett Das Bad. - Bahnhof - Ticket berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für max. zwei Personen eines eingestellten PWs auf den Strecken Bad. Bahnhof - Bankverein mit Linien 1 und 2, Bad Bahnhof - Barfüsserplatz mit Linie 6, auf der Linie 21 bis Haltestelle «Novartis Campus». Bad. Bahnhof - St.Jakob mit Linie 36, Bad. Bahnhof - Hochbergerstrasse - Stücki mit der Linie 36 sowie mit Linie 36 und 31 bis Haltestelle «Sportzentrum Rankhof». Es können im Parkhaus wahlweise -Parking - Tickets mit und ohne Tram bezogen werden. Zur Fahrt berechtigen Parking - Tickets mit aufgedrucktem Datum, Zeit und BVB. Gültigkeitsdauer: 3 Stunden Veranstaltungen im St. Jakob - Park (Fussballstadion) Für Veranstaltungen im St. Jakob - Park Fussballstadion (z.b. Konzerte usw.), zu den Heimspielen des FC Basel (Meisterschaft, Cup, internationale Spiele) und der Schweizer Nationalmannschaft gilt das Eintrittsticket zugleich als ÖV-Ticket im TNW-Gebiet. Das

15 Eintrittsticket gilt für eine Hin- und Rückfahrt zum Stadion St. Jakob. Das Ticket ist 4 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Hinfahrt und nach Veranstaltungsschluss bis Betriebsschluss für die Rückfahrt gültig. Die Veranstaltungen und evtl. Ausnahmen der Gültigkeiten werden den TU über , ÖV-Info und Extranet rechtzeitig mitgeteilt. 31 Tageskarten 31.0 Ausgabe Es werden folgende Tageskarten (TK) zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben: Zentrums - Tageskarten Zonen 10, 11, 13 und 15 TNW-Tageskarte für das ganze Verbundgebiet o 1-Tageskarte o 2-Tageskarte o 3-Tageskarte o 4-Tageskarte o 7-Tageskarte Multitageskarte (6 Abschnitte) Zentrums - Tageskarte Zonen 10, 11, 13 und 15 Multitageskarte (6 Abschnitte) TNW-Tageskarte 1-Tageskarte für das ganze Verbundgebiet TicketTriRegio (TTRegio), siehe Sonderbestimmungen, Kapitel Geltungsdauer (Verfall) Die TNW-Tageskarten sind am Tag der Entwertung bis am Folgetag 5.00 Uhr gültig Die TNW-Tageskarten gelten nach der Entwertung (ohne Unterbrechung) für 1, 2, 3, 4 oder 7 Tage, wobei der Tag der Abstempelung als erster Tag gilt Das TTRegio gilt 24 Stunden ab Abstempelung. TicketTriRegio (TTRegio), siehe Sonderbestimmungen, Kapitel Geltungsbereich Die Zentrums - Tageskarte gilt für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den Zonen 10, 11, 13 und Das TTRegio «kleinräumig» und «grossräumig» gilt für unbeschränkte Fahrten im entsprechenden Gültigkeitsgebiet, siehe auch Kapitel Preisbildung Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise Klassenwechsel Für den 1.-Klasse - Zuschlag (nur bei den SBB zu beziehen) bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2.-Klasse-/1.-Klasse - Tarif. Wird nachträglich eine 1.-Klasse - Tageskarte gewünscht, ist die 2.-Klasse - Tageskarte zurückzuerstatten (resp. zu annullieren) und eine 1.- Klasse - Tageskarte auszugeben.

16 31.5 City Ticket Basel und Liestal Das City - Ticket Basel berechtigt zu beliebigen Fahrten an einem frei gewählten Tag von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss innerhalb der Zone 10. Das City - Ticket Liestal berechtigt zu beliebigen Fahrten an einem frei gewählten Tag von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss innerhalb den Zonen 20/28 Liestal/Frenkendorf und Lausen. Die Billette werden nur ausserhalb des TNW-Gebietes durch Verkaufsstellen in Kombination mit einem Bahnbillett ausgegeben. Halbtax - Abo und Familienvergünstigung werden gewährt Mobility - Ticket Basel und Baselland Das Mobility - Ticket Basel ist persönlich, nicht übertragbar und gültig in den TNW-Zonen 10, 11, 13 und 15. Das Ticket wird von den Hotels in der Stadt Basel dem Übernachtungsgast ausgestellt. Einzelne Beherbergungsbetriebe in Basel - Stadt bieten zusätzlich den Service an, dass mit der Reservationsbestätigung (welche dem Kunden per oder Fax zugestellt wurde) ab dem EuroAirport (EAP), Basel SBB/SNCF und Basel Bad. Bahnhof zum Hotel die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden können. Auf der Reservationsbestätigung ist ein entsprechender Vermerk angebracht. Im Hotel erhält dann der Gast das Mobility - Ticket ausgehändigt. Das Mobility - Ticket Baselland ist persönlich, nicht übertragbar und gültig im gesamten Tarifverbund Nordwestschweiz. Das Ticket wird von den Beherbergungsbetrieben im Kanton Basel - Landschaft dem Übernachtungsgast ausgestellt. Übernachtungsgäste können mit einer Reservationsbestätigung (welche dem Kunden per E- Mail oder Fax zugestellt wurde) anreisen, welche als provisorisches Mobility Ticket gilt. Auf der Reservationsbestätigung ist ein entsprechender Vermerk angebracht. Im Hotel erhält dann der Gast das Mobility - Ticket ausgehändigt. Der Gast muss bei der Fahrausweiskontrolle einen amtlichen Ausweis vorweisen und der Name muss mit Reservationsbestätigung übereinstimmen. 32 Mehrfahrtenkarte und Multitageskarten 32.0 Ausgabe Es werden folgende Mehrfahrtenkarten (MfK) für Kurzstrecken und Tarifstufen 1-8 sowie Multitageskarten (MTK) zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben: MfK für 6 einfache Fahrten mit 10 Prozent Rabatt MfK für Klassenwechsel - Bezug bei den SBB MTK Zentrums - Tageskarten Zonen 10, 11, 13 und 15 MTK TNW-Tageskarte für das ganze Verbundgebiet Die MfK sind vor oder bei Fahrtantritt an einem Entwerter abzustempeln Der Inhaber einer MfK darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel und gleicher

17 Ermässigung oder Tarif entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen Mehrere gleichzeitig entwertete Felder einer MfK berechtigen zur Fahrt über die Gesamtzonenzahl (z.b. 3 Zonen MfK 2-mal entwertet gilt für 6 Zonen) Geltungsdauer Die MfK werden mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren ausgegeben Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu einer einfachen Fahrt vom Ausgangspunkt bis zum Fahrtziel: Kurzstrecke Tarifzone 1 (Langstrecke) Tarifzone 2 Tarifzone 3 oder mehr 30 Minuten, bis 4 Haltestellen oder Taxpunkte 1 Stunde 2 Stunden 4 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt Geltungsbereich Die MfK gilt für eine einfache Fahrt vom Ausgangspunkt für die Anzahl gelöster Zonen. Retourfahrten gelten als zwei Fahrten. Eine Retourfahrt liegt vor, wenn auf der gleichen Linie die Fahrtrichtung gewechselt wird; eine Strecke oder ein Streckenabschnitt zweimal befahren wird (z.b. auf Ringlinien); auf einer anderen Linie näher als drei Stationen an den Ausgangspunkt herangefahren wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn auf Bahnstrecken mit Schnellzügen über eine Hauptstation gefahren wird, z.b. Rheinfelden via Basel nach Liestal (Strecke Pratteln - Basel wird zweimal befahren) Preisbildung Für die Berechnung der MfK-Preise ist grundsätzlich die Zahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Eine wiederbefahrene Zone wird nicht ein zweites Mal berechnet (Beispiel: Rheinfelden Liestal via Pratteln = 4 Zonen, via Basel SBB eine Zone mehr = 5 Zonen). Ab 8 Zonen bleibt der Preis unverändert. Es wird ein Rabatt von 10 Prozent angewandt Kurzstrecke Für Fahrten bis höchstens zur 4. Haltestelle bzw. Taxpunkt bei AAGL, BVB, BLT, PostAuto und WB sowie bei den SBB bis höchstens 2 km gilt der Kurzstreckentarif. Langstrecke Bei Fahrten bis zu 6 Haltestellen bzw. Taxpunkten sowie höchstens 4 km bei den SBB ist nur der Preis für eine Zone zu entrichten, auch wenn mehrere Zonen durchfahren werden Klassenwechsel Für die Klassenwechsel - Mehrfahrtenkarte bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2. Klasse/1. Klasse Bezug bei den SBB.

18 33 Gruppenreisen 33.0 Begriff Gruppenbillette werden für Fahrten von Gesellschaften, Kindergruppen bzw. Schulen ausgegeben, die sich aus mindestens 10 Personen zusammensetzen Schulen und Jugendgruppen sind obligatorisch durch eine verantwortliche Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) zu begleiten Schulen, Jugendgruppen und Halbtax - Abonnenten Der ermässigte Preis wird Kindern bis 16 Jahre und Halbtax - Abonnenten gewährt, auch bei Schulfahrten, Jugendgruppen und J+S. Preise für Kinder bis 16 Jahre werden auch angewendet für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und privater Mittelschulen (Gymnasien, Handels- und Gewerbeschulen, technische Schulen, Landwirtschaftsschulen, obligatorische Fortbildungsschulen usw.) bis zum vollendeten 25. Altersjahr Kinder bis 6 Jahre fahren gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson). Gruppenbillett für Schulen und Jugendgruppen (Kundengruppe «Kinder bis 6 Jahre») sind analog Ziffer erhältlich In Kindergärten/Kinderhorte werden auch Kinder bis max. zum 7. Lebensjahr gratis befördert Ausgabe Jeder Gruppe wird als Fahrausweis ein auf die Gesamtzahl der Teilnehmer lautendes Gruppenbillett abgegeben. Verteilen sich die Gruppen auf beide Wagenklassen, so sind getrennte Gruppenbillette für die 2. und die 1. Klasse abzugeben. Das Gleiche gilt, wenn auf der Hin- und Rückfahrt verschiedene Wagenklassen benützt werden. Es werden keine Kontrollmarken abgegeben Platzreservierung Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh bei den jeweiligen TU (Billettausgabestelle) zu bestellen. Bei einer Reservation besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Bei den jeweiligen Transportunternehmungen ist eine rechtzeitige Voranmeldung zwingend Freie Fahrt - weitere Begleiter Freie Fahrt wird aufgrund der Gesamtteilnehmerzahl gewährt. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Freie Fahrt wird wie folgt gewährt: Gesamtteilnehmerzahl inkl. U-Abo, GA- und FVP-Besitzer, Kinder bis 6 Jahre (max. 8 Kinder) Freie Fahrt

19 usw. Berechnungsbeispiel: Bei 9 Schülern/Jugendlichen und 1 Begleiter wird der Begleiter unentgeltlich befördert. Der oder die Begleiter haben in der gleichen Wagenklasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen. 34 Verbundabonnemente Neukunden: Monatsabonnemente können an allen Verkaufsstellen erworben werden. Bei Jahresabonnementen gelten folgende Regeln: Steuerdomizil Kanton Basel-Stadt: nur erhältlich bei der Verkaufsstelle der BVB am Barfüsserplatz. Steuerdomizil Kanton Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn oder Jura: erhältlich an den Verkaufsstellen der BLT (Heuwaage und Oberwil). Die U-Abo-Card kann auch online über das Internet bezogen werden Sortiment Es werden folgende Jahres- und Monatsabonnemente ausgegeben: Übertragbar Unpersönlich Persönlich, nicht übertragbar Fliessdatum U-Abo für Kunden mit Steuerdomizil im Verbundgebiet, die bei der Wohngemeinde angemeldet sind (Schriftenhinterlegung) Erwachsene 1./2. Kl. Junioren (2.Kl.) von 6 bis 25 Jahre, Senioren (2.Kl.) (Damen ab 64, Herren ab 65 Jahren), Invalide (Anspruch gibt die Rentenverfügung bzw. die Ausweiskarte für Behinderte (Form. SBB 82.62dfi) oder der Blindenstock Erwachsene (1./2. Klasse) JA U-Abo in Verbindung mit A- Welle A-Welle (Tarifverbund A- Welle) Tarif gem. Ziffer Junioren (2. Kl.) von 6 bis 25 Jahre Erwachsene 1./2.Kl. JA U-Abo Inter VagABOnd-TNW TV VagABOnd, Zonen Strecke Delémont - Laufen und ganzer TNW Erwachsene 1./2.Kl. und Junioren (2.Kl.) von 6 bis 25 Jahre NEIN

20 U-Abo für Kunden mit Steuerdomizil ausserhalb des TNW Verbundgebietes Erwachsene 1./2. Kl Junioren (2.Kl.) von 6 bis 25 Jahre und Erwachsene 1./2.Kl JA U-Abo für Firmen (nur 2. Kl.) Erwachsene (nur 2.Kl) JA U-Abo für Medien Erwachsene, dieses Abo wird mit dem Ausweis (SBB 2256) durch die (BLT) ausgestellt(nur 2. Kl. und kein Monatsabo NEIN RegioCardPlus gültig im ganzen RVL und TNW Junioren von 6 bis 25 Jahre (2. Kl) Erwachsene 1./2.Kl. NEIN RegioCardPlus light gültig in den RVL-Zonen 1, 2, 3 und 8) und ganzer TNW Junioren von 6 bis 25 Jahre (2. Kl) Erwachsene 1./2.Kl. NEIN Distripass gültig in der ganzen Communauté de communes des trois Frontières (ohne SNCF) und ganzer TNW Junioren von 6 bis 25 Jahre (2. Kl) Erwachsene (nur 2.Kl) NEIN AlsaPlus gültig auf einer SNCF-bezogenen Strecke nach Basel SBB und ganzer TNW Erwachsene (nur 2.Kl) nur Monatsabo erhältlich NEIN U-Abo Job - Ticket Spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und TNW Erwachsene 1./2. Kl. NEIN U-Abo Hunde (2. Kl.) JA FVP U-Abo, nur Jahresabo und pro Rata Junioren von 6 bis 25 Jahre (2. Kl) Erwachsene (1./2.Kl.) NEIN Schüler U-Abo Kalenderabo mit ESR von zb Juli-Juni. Ausgestellt nur von BVB und BLT NEIN Erwachsene: Junioren: Personen ab vollendetem 25. Altersjahr Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 25. Altersjahr bzw. bis Ende Kalenderjahr (siehe Ziffer ). Fliessdatum: Ermässigung wird gewährt bis ein Tag vor dem 25. Geburtstag (24,99). Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer (siehe Ziffer ).

21 Senioren: Frauen ab dem 64. Altersjahr (ab Geburtsmonat) Männer ab dem 65. Altersjahr (ab Geburtsmonat) 34.1 Bestellung und Bezug Bezug mit dem Einzahlungsschein (ESR) U-Abos werden in der Regel im ersten Monat durch die Ausgabestellen (Schalter BLT und BVB) ausgegeben. Es wird pro Person nur ein subventioniertes U-Abo ausgegeben. Für Einwohner im Verbundgebiet (bei der Einwohnergemeinde im TNW angemeldet und gleichzeitig Steuerdomizil) erfolgt die Ausgabe gegen Ausweis. Grenzüberschreitende Abonnemente können an folgenden Schaltern bezogen bzw einbezahlt werden: BVB: Barfüsserplatz Basel BLT: Heuwaage Basel Bei der SBB werden keine ESR angenommen. In den folgenden Monaten werden die U-Abo im ESR-System (ESR = Einzahlungsschein mit Referenznummer) den Kunden zugestellt. Als Fahrausweis gelten nur die besonderen Einzahlungsscheine (Empfangsscheine). Quittungsdoppel, Eintragungen in Empfangsscheinbüchlein usw. sind als Fahrausweis nicht gültig. Abos können auch via Internet, oder mittels Bestellschein (im TNW-Tarifinfo - Prospekt) bestellt werden. Zur besseren Unterscheidung der verschiedenen U-Abos werden die ESR-Abos wie folgt farblich gekennzeichnet: gelb: übertragbare Abonnemente und Hunde orange: nicht übertragbare Abonnemente; weiss: Abonnemente für Distribus grün: RegioCardPlus blau: RegioCardPlus light grau: Job - Ticket rosa: Abo Inter Vagabond-TNW braun: FVP Bezug mit der U-AboCard Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag geltenden Preisen abgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. Das ausgedruckte U-Abo-Ticket zusammen mit einem persönlichen Ausweis (ID, Pass, Halbtax-Abo, SwissPass, U-Abo-Card oder TNW-Grundkarte) ist der gültige Fahrausweis. Beim übertragbaren/unpersönlichen U-Abo muss kein Ausweis mitgeführt werden. Das U-Abo sowie die RegioCardPlus und Light kann auch bei den dafür vorgesehenen grünen S-POS-Automaten mit Zahlterminal mit der U-AboCard bezogen werden. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten/-mittel sind in der Tabelle Anhang 1 aufgeführt. Die U- AboCard kann bei der BVB am Barfüsserplatz und bei der BLT an der Heuwaage sowie online

22 auf bestellt werden Bezug am SBB Automaten Das monatliche U-Abo, RegioCardPlus und Light kann an den Automaten der SBB im TNW- Gebiet bezogen werden. Mit dem Halbtax Abo, SwissPass oder einer SBB-Kundennummer kann der Kunde sein U-Abo am SBB-Automaten lösen. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten/- mittel sind in der Tabelle Anhang 1 aufgeführt. Das ausgedruckte U-Abo zusammen mit der ID, Pass, Halbtax-Abo, SwissPass, U-Abo-Card oder TNW-Grundkarte ist der gültige Fahrausweis Job - Tickets werden mit Ausnahme der U-AboCard nur als ESR-Abo ausgegeben. Der Erstbezug erfolgt mittels speziellen Bestellscheins an den TNW Die RegioCardPlus und RegioCardPlus light kann auch an den DB-Automaten bezogen werden. Der Kunde benötigt eine spezielle RegioCardPlus - Grundkarte, welche dieser bei der BVB, BLT oder am DB-Schalter bezieht. Anschliessend erfolgt der Bezug des Monats - abonnements RegioCardPlus und RCP light an einem DB-Automaten. Das ausgedruckte Aboticket, handschriftlich mit Name/Vorname plus Jahrgang versehen, zusammen mit der Grundkarte ist der gültige Fahrausweis. (siehe auch Kapitel 11) Die ESR werden den Abonnenten an die Wohnadresse zugestellt. Aufgrund dieser Scheine kann der Betrag bei der Post, bei Banken, BVB/BLT des Verbundgebietes einbezahlt werden Die U-Abo werden ohne Grundkarte ausgegeben. Die Abos sind mit Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum des Abonnenten versehen. Diese Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar/unpersönlich. Das Abonnement der DB, SNCF oder dem Busunternehmen ist so in die Flügeltasche einzuschieben, dass Abonnementskarte und Zusatzabonnement gleichzeitig sichtbar sind. Das Job Ticket ist grundsätzlich nicht übertragbar und benötigt eine Grundkarte. RegioCardPlus und RegioCardPlus light sind nicht übertragbar und benötigen eine spezielle Grundkarte. Ebenfalls gilt die SBB-Grundkarte U-Abo für Junioren, Senioren und Invalide sind persönlich und nicht übertragbar und nur zusammen mit einer Grundkarte (siehe ) gültig Geltungsdauer Das U-Abo in Form des ESR gilt für einen Kalendermonat oder ein Kalenderjahr. Das U-Abo mit Fliessdatum ist als Monatsabo (z. B. 6. Mai 2016 bis 5. Juni 2016) oder als Jahresabo (z.b. 24. September 2016 bis 23. September 2017) erhältlich Fliessdatum: Das U-Abo Junior wird ausgegeben an: Junioren bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Die Ermässigung wird gewährt bis ein Tag vor dem 25. Geburtstag (24.99). Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer. ESR Jahr Junioren erhalten in dem Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr erreichen, während des ganzen Jahres noch das Juniorenabonnement. ESR Monat: Junioren erhalten jeweils für ein halbes Jahr ESR. Diese sind gültig, auch wenn der Junior das 25. Altersjahr erreicht hat Senioren erhalten ab dem Monat, in dem Frauen das 64. Altersjahr und Männer das 65. Altersjahr erreichen, das U-Abonnement zum Seniorentarif Für Schulen, die Sammelbestellungen aufgeben, können Jahresabonnemente für ein ganzes

23 Schuljahr (12 Monate, Juli - Juni und August - Juli) ausgegeben werden. Die Bestellung der Abos hat ausschliesslich durch die Gemeinde bzw. Schule zu erfolgen Geltungsbereich Die U-Abo sind im ganzen TNW-Verbundgebiet sowie grenzüberschreitend auf der Linie 8 für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten gültig Die RegioCardPlus ist im ganzen TNW und RVL (ganzer Landkreis Lörrach) für unbeschränkte Anzahl Fahrten gültig. (siehe Sonderbestimmungen, Kapitel 11) Die RegioCardPlus light ist im ganzen TNW und in den RVL-Zonen 1, 2, 3 und 8 für unbeschränkte Fahrten gültig. (siehe Sonderbestimmungen, Kapitel 11) Das Distripass - Abo ist im ganzen TNW sowie in der ganzen Communauté de communes des trois Frontières gültig. (siehe Sonderbestimmungen, Kapitel 11) Das AlsaPlus ist im ganzen TNW sowie auf einer definierten Strecke der SNCF mit Zielort Basel SBB gültig. (siehe Sonderbestimmungen, Kapitel 11) Das Inter Abo Vagabond ist im ganzen TNW-Gebiet, auf der SBB-Strecke -Laufen Delémont sowie in den Zonen des Tarifverbundes Vagabond gültig Besitzer eines A-Welle - Abos, welche zusätzlich für die Fahrten in den TNW ein U-Abo benötigen, erhalten dieses zum subventionierten Preis. Achtung: Der Zug muss auf der Haltestelle der Verbundgrenze des TNW und der A-Welle fahrplanmässig anhalten, damit die Strecke mit den Verbundabonnementen der A-Welle und dem TNW durchgehend benützt werden kann Preisbildung Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise Beim ESR-Bezug im Lauf des Kalenderjahres werden die Abonnemente RegioCard Plus und Regio Card Plus Light, Distripass und das TNW-Jobticket und FVP-Abo als Jahresabonnemente für mindestens 6 Monate (Juli Dezember) zu einem pro rata ermässigten Preis für die Restgeltungsdauer ausgegeben Klassenwechsel An Reisende mit Erwachsenen - Abonnementen 2. Klasse oder GA-Kunden, die während einzelnen Monaten (z.b. im Winter) in 1. Klasse zu reisen wünschen, können für diese Monate Klassenwechsel verkauft werden. Der Klassenwechsel kann am SBB-Automaten oder - Schalter bezogen werden und ist zusammen mit dem Abonne - ment bei der Kontrolle vorzuweisen. 35 Kinder - Familienvergünstigungen (Juniorkarte/Enkelkarte) - Militär - Hunde 35.0 Allgemeines Als Stichtag für die Bestimmung des Alters gilt der Tag des Reiseantritts. Die Vergünstigung wird bis und mit dem Tag vor dem Geburtstag gewährt, an welchem das 6. oder 16. Lebensjahr zurückgelegt wird. Bei einer vor dem Geburtstag angetretenen Reise kann die Vergünstigung bis zum Abschluss der Reise noch beansprucht werden, und zwar 1. bei Kindern, die ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert werden, für die Strecke, für die bei Reiseantritt für die Begleitperson ein Fahrausweis gelöst wurde. 2. bei Kindern, die zum ermässigten Preis befördert werden, für die Strecke, für die bei Reiseantritt ein Fahrausweis gelöst wurde Bei Zweifeln über den Anspruch auf die Kindervergünstigung (ermässigter Preis) kann vom Kontrollpersonal die Richtigkeit der Angaben aller Personen aufgrund amtlicher Ausweispapiere (Pass, ID, Familienausweis usw.) überprüft werden.

24 Von unentgeltlich beförderten Kindern belegte Sitzplätze sind freizugeben, sobald sie für Reisende mit Fahrausweisen benötigt werden. Wird der Aufforderung dazu nicht nachgekommen, so ist für jedes Kind der ermässigte Preis zu bezahlen. Dies gilt nicht für Kinder, die eine Junior- oder Enkelkarte oder ein Gruppenbillett für Schulen und Jugendgruppen (Kundengruppe «Kinder bis 6 Jahre») besitzen Kinder bis 6 Jahre Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert. Reisen sie ohne Begleitung, ist der er-mässigte Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Eine Begleitperson kann bis maximal 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die über-zähligen Kinder Billette zum ermässigten Preis bzw. der allenfalls vor-gesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleit - funktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre für max. 4 Kinder und mind. 16 Jahre für max. 8 Kinder alt sein In Kindergärten/Kinderhorte werden auch Kinder bis max. zum 7. Lebensjahr gratis befördert Kinder von 6-16 Jahren Für Kinder ab vollendetem 6. bis zum 16. Lebensjahr ist der ermässigte Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Jugendliche ab 16 Jahren Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis vollendeten 25. Lebensjahr werden Vergünstigungen nur aufgrund besonderer Bestimmungen oder bestimmter Tarife gewährt Familien Die Familienvergünstigung mit der Junior-/Enkelkarte gilt im TNW zusammen mit allen TNW- Fahrausweisen, ausgenommen Gruppenbillette. Die Junior-/Enkelkarte ist auf der Linie 8 ab der Grenze nach Deutschland nicht gültig Für das TTRegio gilt eine spezielle Regelung (siehe Kapitel 11) Militär Vorschriftsgemäss ausgefüllte Marschbefehle sind auf allen Verbundstrecken für eine Hinfahrt bzw. Hin- und Rückfahrt als Fahrausweis gültig. Der Marschbefehl ist nur zusammen mit der getragenen Uniform gültig. Inhaber einer Ausweiskarte für eine/mehrere Fahrten in Zivil haben Anspruch auf ermässigte Billette. Militärhunde werden unentgeltlich befördert, sofern auf dem Fahrausweis vermerkt Hunde, kleine Tiere Für Hunde ist grundsätzlich der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde mit einer Schulterhöhe bis 30 cm, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen,

25 Körben oder anderen geeigneten Behältern als Handgepäck gratis mitgeführt werden. Werden diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der ermässigte Preis 2. Klasse zu bezahlen Im Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) muss für den Hund eine RegioCard - Monatskarte für Erwachsene gelöst werden, im TNW das Hundeabonnement. Bei Fahrten in den beiden Verbünden müssen für Hunde beide Abonnemente gekauft werden. (siehe Sonderbestimmungen, Kapitel 11) Für Hunde wird die MfK zum ermässigten Preis 2. Kl. ausgegeben. 36 Pauschalfahrausweise 36.0 Halbtax - Abonnement Mit Ausnahme des U-Abos gelten alle TNW-Fahrausweise in Kombination mit dem Halbtax - Abo Die Tageskarten zum Halbtax - Abo gelten im ganzen TNW Verbundgebiet zur freien Fahrt. Achtung: Der Erwerb eines ermäßigten Billett ist nur auf Schweizer Seite CH möglich. Aus Deutschland muss ein Ticket des Regio Verkehrsverbundes Lörrach zum vollen Preis gelöst werden General - Abonnement Das General - Abo berechtigt im ganzen Verbund zur freien Fahrt. Das GA ist in beide Richtungen ganze Linie (CH-D-CH) 8 gültig. Die abonnierten GA (mind. 4 Monate) gelten im ganzen Verbund zur freien Fahrt

26 4 Extrafahrten 40 Allgemein Für Gesellschaften in Extrakursen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden Unternehmung.

27 5 Handgepäck, Velo, Kinderwagen, Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) 50 Handgepäck Handgepäck wird gratis befördert. 51 Velo, Kinderwagen, Rollstühle Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen TU ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten und sofern genügend Platz vorhanden möglich. Tarif siehe Ziffer Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Transportunternehmungen. Das übertragbare U-Abonnement wird nicht als TNW-Fahrausweis für Velos akzeptiert Kinderwagen werden gratis befördert Behinderten - Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist. Es gelten folgende Höchstmasse und Gewichte: Breite: 70 cm; Länge: 120 cm; Höhe: 173 cm; Gesamtgewicht: 250 kg

28 6 Erstattung/Ersatz 60 Rückerstattung 60.0 Allgemeines Für Rückerstattungen von Verbundfahrausweisen ist bei den SBB das Formular «Rückerstattung» (Form. SBB 8201) zu benützen. Auf diesem Formular ist das Feld «651» anzukreuzen. Die übrigen Transportunternehmungen verwenden ihre Rückerstattungsformulare Billette Billette können grundsätzlich nicht rückerstattet werden Mehrfahrtenkarte Nicht vollständig benützte Mehrfahrtenkarten können bei Todesfall oder Wegzug rückerstattet werden. Preis der Mehrfahrtenkarte geteilt durch 6 Fahrten x Anzahl offene Fahrten abzüglich der Bearbeitungsgebühr gemäss = Rückerstattung U-Abo Auf Monatsabonnemente wird grundsätzlich keine Rückerstattung gewährt Jahresabonnemente können nur bei Abgabe des Original U-Abo wie folgt rückerstattet werden: Die Rückerstattung eines Jahresabonnements ohne Wechsel auf ein weiteres U-Abonnement oder GA erfolgt nach einer prozentualen Wertetabelle, welche die Rückerstattungsgebühr gemäss bereits einschliesst. Massgebend ist die Anzahl benutzter Monate. Über die vorgenommene Rückerstattung informiert die Dienststelle zwingend die BLT, Tel (Abonnent wohnhaft ausserhalb Kt. BS), BVB, Tel (Abonnent wohnhaft im Kt. BS). Die nachfolgende Tabelle gilt nur für Jahresabonnement, die für 12 Monate gelöst wurden. Über Rückerstattungen von pro-rata Jahresabonnements informieren die Dienststellen der BVB und der BLT. Anzahl benutzter Monate Prozent 1 Monat 88 % 2 Monate 78 % 3 Monate 68 % 4 Monate 58 % 5 Monate 48 % 6 Monate 38 % 7 Monate 28 % 8 Monate 18 %

29 9 Monate 8 % Beispiel: Ein Jahresabonnement wird im Lauf des Monats April zurückgegeben: Fr (Jahrespreis), 4 Monate = 58 %, ergibt einen Rückerstattungsbetrag für den Kunden von Fr Rückerstattung eines Jahres-U-Abonnements mit Wechsel auf ein anderes U-Abonnement (z.b. Senior, Job - Ticket) wird auf Monat ausgerechnet und mit neuem U-Abonnement verrechnet (Abopreis/12 x Anzahl gefahrener Monate). Bei der Rückerstattung hat sich der Abonnent mit einem Personalausweis (ID, Pass usw.) als Inhaber des Abonnements auszuweisen. Umtausch von U-Abon in GA werden pro rata (Abopreis: 365:Anzahl benutzter Tage) rückerstattet Auf Ersatzabonnementen wird keine Rückerstattung gewährt Bei Todesfall erfolgt generell eine Rückerstattung, diese steht gemäss Ziffer den gesetzlichen Erben zu. Andern Personen wird die Rückerstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Erbenbescheinigung sowie den Totenschein mitbringen und einen Ausweis vorlegen.schein mitbringen und einen Ausweis vorlegen. 61 Ersatz Übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. In diesen Fällen ist ein neues Abo zu lösen Verlorene oder abhandengekommene persönliche, nicht übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden gegen Entrichtung einer Gebühr gemäss Ziffer unbegrenzt ersetzt, sofern der Verlust und die nötigen Bemühungen zur Wiedererlangung des Abonnements nachgewiesen werden können Bei Ersatz von nicht übertragbaren Monats- und Jahresabonnementen klären die Dienststellen bei den nachstehend aufgeführten Stellen ab, ob tatsächlich ein Abonnement ausgegeben wurde, sofern sie es nicht in der Datenbank nachschauen können oder es nicht über KUBA verkauft wurde: für Einwohner des Kantons Basel - Stadt: BVB, Tel für alle anderen Abonnenten: BLT, Tel / Ist dies der Fall, wird von den BVB oder der BLT ein neuer ESR der Dienststelle zugestellt, der mit «Ersatz» zu bezeichnen ist. Für die Zwischenzeit wird dem Kunden ein entsprechendes «provisorisches Abonnement» (SBB: Übergangsabo) verkauft. Sobald der Einzahlungs - schein am Verkaufsschalter eintrifft, wird das «provisorische Abonnement» zurückgenommen und dem Kunden die Differenz (Verkaufspreis abzügl. Gebühr für den Ersatz gem. Ziffer ) rückerstattet Ersatz - Abos bei den SBB werden wie folgt ausgestellt: Jahresabonnent: Jahres und Monatsabonnent: Kunde hat U-Abo via KUBA bezogen: Kunde weist amtlichen Ausweis am Schalter vor, kein Telefon an BVB, BLT nötig. Ersatz ganz normal über KUBA abwickeln. Monatsabonnent: Kunde hat U-Abo via abgestempelten Einzahlungsschein bezahlt, Verlust

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