Tätigkeitsbericht. der Juristischen Fakultät der Universität Hannover. zum BLK-Verbundprojekt des Verbundes 4
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- Eduard Dittmar
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1 Juristische Fakultät Universität Hannover Tätigkeitsbericht der Juristischen Fakultät der Universität Hannover zum BLK-Verbundprojekt des Verbundes 4 Einführung eines Leistungspunktesystems an Hochschulen 1
2 1. Einleitung Die Juristische Fakultät der Universität Hannover hat am BLK-Verbundprojekt zusammen mit den juristischen Fakultäten in Göttingen, Halle und Osnabrück teilgenommen. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über Tätigkeit der Projektmitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover. 2. Aufgabenstellung Originäre Aufgabe des Projekts war die Einführung einer Zwischenprüfung auf Basis des ECTS-konformen Leistungspunktesystems in das juristische Grundstudium. Durch die Einführung einer Zwischenprüfung sollte möglichst früh festgestellt werden, ob die für die weitere Ausbildung erforderliche Qualifikation bei den Studierenden besteht ( 1a Abs. 1 NJAG) und ein Anreiz für ein zügiges Studium geschaffen werden. Durch die Einführung eines Leistungspunktesystems sollte die Anerkennbarkeit von Einzelleistungen zwischen verschiedenen Fakultäten gewährleistet werden. Als Folge der Reform des juristischen Studiums (durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom ) und der damit verbundenen Entscheidung des Reformgesetzgebers, eine Schwerpunktbereichsprüfung für die erste juristische Prüfung einzuführen, wurde das Projekt im Rahmen einer Fachtagung auf die Erarbeitung des erstmals zum Wintersemester 2004/2005 angebotenen Schwerpunktbereichs ausgeweitet. 1
3 3. Leistungspunktesystem Die Einführung eines in sich schlüssigen Leistungspunktesystems bedurfte einer sorgfältigen Bestimmung der für die Einzelveranstaltungen von den Studierenden aufzuwendenden Arbeitszeit. Um den tatsächlichen Arbeitsaufwand der Studierenden zu bestimmen wurden im Rahmen des Projekts an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover umfängliche Befragungen im Kreis der Beteiligten vorgenommen und im Zusammenhang ausgewertet. Zunächst wurden die Studierenden in jeder Veranstaltung des Grundstudiums zu der von ihnen geschätzt erforderlichen und der tatsächlich aufgewandten Zeit für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung befragt. Ähnliche Erhebungen wurden bei den jeweiligen Dozenten der Lehrveranstaltungen und auch bei den Leitern der vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Die aus der Evaluation der Erhebungen gewonnen Erkenntnisse bildeten dann die Grundlage zur Bestimmung der Leistungspunktzahl der entsprechenden Lehrveranstaltung. Mittlerweile liegt für jede Leistung der Zwischenprüfung eine entsprechende ECTS-konforme Leistungspunktezahl vor. 4. Zwischenprüfung Im Rahmen des Projekts wurde zudem die Zwischenprüfung als Abschluss des Grundstudiums gemäß 1a NJAG begleitet Es war bereits bei Einführung absehbar, dass die Zwischenprüfung einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. 2
4 4.1 Elektronische Prüfungsverwaltung So mussten etwa die diversen Einzelleistungen der Studierenden nun nicht mehr nur von den Lehrgebieten auf entsprechenden Formularen vermerkt, sondern zur Durchführung der Zwischenprüfung (Zeugniserteilung oder Exmatrikulation) zentral erfasst werden. Die anfängliche Sammlung der Ergebnisse der Leistungskontrollen in einer Tabellenkalkulation erwies sich schnell als unzweckmäßig. Schon die Eingabe der Daten zeigte sich wegen der großen Menge als zeitraubend und fehlerträchtig, weswegen die Einführung einer elektronischen Prüfungsverwaltung dringend geboten war. Zunächst verschafften sich die Projektmitarbeiter einen Überblick der am Markt befindlichen Prüfungsverwaltungssysteme. Jedoch wurde schnell klar, dass die angebotene Software überwiegend für Diplomstudiengänge ausgelegt war und schon die Umsetzung der juristischen Notenskala Probleme bereitete. Der Funktionsumfang einiger Systeme war zwar beeindruckend; jedoch wäre dieser wegen der teils ungenügenden Bedienbarkeit nur durch überhöhten Schulungsaufwand nutzbar zu machen gewesen. Da die Zeit drängte, entschlossen sich die Projektmitarbeiter zu einer Eigenentwicklung, welche mittels personeller Ressourcen des Projekts binnen weniger Wochen realisiert werden konnte. Die Juristische Fakultät der Universität Hannover verwaltet über das webbasierte und dadurch mehrbenutzerfähige System auf Basis von PHP und MySQL als relationales Datenbanksystem seit nunmehr über 1 ½ Jahren rund 1200 Studierende mit im Durchschnitt jeweils rund 20 Einzelleistungen. Über die Software werden nicht nur die Prüfungsfristen verwaltet, sondern auch die 3
5 Zeugnisse, Leistungsübersichten, BAföG-Mitteilungen und Exmatrikulationsbescheide erstellt sowie das Anhörungsverfahren durchgeführt. Das System hat sich wegen seiner geringen Lernkurve bewährt, ist in weiten Teilen selbsterklärend und konnte ohne Schulungsaufwand eingeführt werden. 4.2 Elektronische Prüfungsanmeldung Da die Prüfungsordnung eine Anmeldung zu den einzelnen Leistungskontrollen vorsieht und sich auch hier gezeigt hat, dass eine händische Anmeldung auf Listen nicht nur auf Seiten der Studierenden für großen Unmut sorgt, wurde in diesem Bereich ebenfalls ein elektronisches System implementiert. Die Anmeldung zur den Leistungskontrollen erfolgt über den Website der Fakultät. Für alle Studierenden ohne eigenen Internetanschluss besteht die Möglichkeit Terminals im Foyer oder die Computer des EDV-Labors und der Bibliothek zu nutzen. Die Studierenden können sich bei dem System unter Eingabe ihres Namens und ihrer Matrikelnummer für die einzelnen Leistungskontrollen anmelden und erhalten eine entsprechende Anmeldebestätigung. Den Lehrgebieten stehen nach Abschluss der Anmeldephase elektronische Teilnehmerlisten zur Verfügung, welche ergänzt um die Ergebnisse der Teilnehmer an der Leistungskontrolle wieder der Prüfungsverwaltung zugeführt werden. 4
6 5. Schwerpunktbereich Zum Wintersemester 2004/2005 führte die Juristische Fakultät der Universität Hannover das Schwerpunktbereichsstudium ein. Die erste juristische Prüfung wird zukünftig aus einer staatlichen Prüfung (70 % der Endnote) und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Endnote) bestehen. Die eingeführten Schwerpunktbereiche orientieren sich in Hannover an den Forschungsschwerpunkten der Lehrenden. Für den Schwerpunktbereich konnte auf die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erfahrungen zurückgegriffen. So wurden die einzelnen Schwerpunktbereiche schon jetzt mit vorläufigen Leistungspunkten bewertet und die elektronische Prüfungsverwaltung auf die Verwaltung des Schwerpunktbereichs vorbereitet. 6. Studierendenberatung Die Einführung der Zwischenprüfung hat neben dem erhöhten Verwaltungsaufwand auch einen deutlich höheren Bedarf an Beratung seitens der Studierenden nach sich gezogen. Durch die Einführung einer regelmäßigen Sprechstunde wurde diesem Umstand hinreichend Rechnung getragen. Zudem haben die Projektmitarbeiter im Rahmen der Einführungswochen bei den Studienanfängern über die Details der Zwischenprüfung und den Verlauf des Studiums durch entsprechende Einführungsveranstaltungen informiert. 5
7 7. Veröffentlichungen Der Verbund unterhält unter der Adresse eine Homepage, auf welche die Ziele und der Fortschritt des Projekts dokumentiert werden. Neben einer Sammlung von Verweisungen auf weiterführende Inhalte stehen dort auch alle wichtigen Veröffentlichungen des Projekts (z.b. der Zwischenbericht) zur Verfügung. 8. Koordinierungstreffen Die Mitarbeiter des Projekts haben zudem an zahlreichen Koordinierungstreffen mit den Mitarbeitern der anderen teilnehmenden Fakultäten des Verbundprojekts in Göttingen, Hannover, Halle und Osnabrück teilgenommen. Die Treffen, welche die einzelnen Verbundpartner alternierend ausrichteten, dienten neben der Arbeit an dem gemeinsamen Abschlussbericht des Projekts auch dem Austausch von Erfahrungen und der Erörterung von Detailproblemen, welche sich in der täglichen Praxis ergaben. 6
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