FairCare menschlich betreut

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1 Informationen Seite 1 / 15

2 Liebe Leserinnen, Liebe Leser, Sie interessieren sich für FairCare: eine Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg, in Zusammenarbeit mit der Diakonie Polen und AIDRom Rumänien. Gerne informieren wir Sie in dieser Broschüre über alles, was Sie über die Vermittlung und Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte wissen müssen. Wir bitten Sie: Wenn Sie im Rahmen der Betreuung eines Angehörigen zu Hause Unterstützung benötigen, gehen Sie den legalen, den fairen Weg. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Hilfe zu Hause bekommen können. Und wir sind auch bei der Vermittlung und Anleitung von Betreuungskräften aus Osteuropa gerne behilflich. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten und im Internet unter Vielen Dank für Ihr Interesse. Kai Schneider Vorstand Verein für Internationale Jugendarbeit Württemberg Seite 2 / 15

3 Was ist FairCare? FairCare ist ein Fachdienst für die sichere Vermittlung sowie die legale und gerechte Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung. Dabei setzen wir uns insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Standards des Arbeits- und Sozialschutzes ein. FairCare beinhaltet: Kampagne Wir treten öffentlich für die legale und faire Beschäftigung von Haushaltsund Betreuungskräften aus Osteuropa ein. Vermittlung Der Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) vermittelt in Zusammenarbeit mit osteuropäischen Partnern Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Personen. Beratung der Betreuungskräfte Das Fraueninformationszentrum FIZ des vij Stuttgart bietet osteuropäischen Betreuungskräften Information, Beratung und Unterstützung an. Beratung und Unterstützung im Herkunftsland Die Zusammenarbeit mit diakonischen Partnern in Rumänien und Polen garantiert den Frauen eine sichere Vermittlung und die Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven im Herkunftsland. Seite 3 / 15

4 FairCare ist aus einer gemeinsamen Aktion des Diakonischen Werks Württemberg, des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg (vij), der Evangelischen Frauen in Württemberg (efw), der Diakonie Polen sowie von AIDRom Rumänien entstanden. Dieses Projekt wurde Ende 2013 beendet. Seit 2014 wird die FairCare-Vermittlung als eigenständiger Fachdienst der vij weitergeführt. Was bietet die FairCare-Vermittlungsstelle? FairCare vermittelt osteuropäische Betreuungskräfte unter fairen Bedingungen. Irena Hoffmann ist dort Ihre Ansprechpartnerin. Folgendes bietet Ihnen die FairCare-Vermittlungsstelle: eine legale Betreuung pflegebedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden eine individuelle und persönliche Vermittlung durch persönlichen Kontakt zu der zu betreuenden Person und ihrer Familie eine transparente und für Sie und die Frauen sichere Vermittlung durch Kooperation mit diakonischen und kirchlichen Partnerorganisationen in Osteuropa Beratung und Begleitung während des gesamten Aufenthaltes Ihrer Betreuungshilfe, telefonisch und durch Besuche vor Ort faire Arbeitsbedingungen durch Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des gesetzlichen Mindestlohns für Ihre Betreuungskraft Die private Anstellung einer Betreuungskraft aus Osteuropa ist in der Regel die einzige legale Möglichkeit der Beschäftigung einer in der Familie wohnenden Betreuungskraft aus Osteuropa. Damit wird die Familie zum Arbeitgeber der Betreuungskraft. Seite 4 / 15

5 Zur Sicherstellung, der Einhaltung aller Arbeitgeberpflichten, übernimmt der vij alle notwendigen Formalitäten wie Arbeitsvertrag, Anmeldung oder Lohnabrechnung. Wir vermitteln entweder zwei Kräfte (Tandem), die sich regelmäßig abwechseln oder aber eine Kraft, die bis auf den gesetzlichen Urlaub durchgängig arbeitet (Dauerkraft). Zur Sicherstellung einer guten Betreuung und Pflege empfehlen wir dringend die Zusammenarbeit mit einem örtlichen Pflegedienst. Gerne empfehlen wir Ihnen einen solchen, wenn Sie noch keinen haben. Was sind faire Arbeitsbedingungen? Faire Arbeitsbedingungen sind für uns Grundlage für die Vermittlung und Bestandteil des Arbeitsvertrags. Sie werden der Betreuungskraft in ihrer Heimatsprache ausgehändigt. Die Familien verpflichten sich, diese Bedingungen einzuhalten. Seite 5 / 15

6 Faire Arbeitsbedingungen erfüllen folgende Bedingungen Das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Betreuungskraft ist von gegenseitigem Respekt und Achtung geprägt. Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmerin mit allen Rechten und Pflichten und wird von der Familie auf der Grundlage des gemeinsamen Arbeitsvertrags und dieser zusätzlichen Bedingungen eingestellt. Die Familie ist Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Der FairCare- Arbeitgeberservice übernimmt im Auftrag der Familie sämtliche administrative Aufgaben rundum der Lohnabrechnungen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Sozialschutzes werden eingehalten. Die Betreuungskraft wird bei den Sozialversicherungen angemeldet. Die Regelarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in der Woche. Mindestens ein Tag in der Woche ist frei. Es wird eine Bezahlung gewährleistet, die dem Mindestlohn bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit entspricht. Der Mindestlohn beträgt in Baden-Württemberg 1.582,- Euro brutto zzgl. 70,- Euro (Stand Januar 2014). Es wird ein eigenes möbliertes und abschließbares Zimmer (mind. 12 m²) als Unterkunft bereitgestellt. Der Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon oder, wenn vorhanden, Internet wird jederzeit sichergestellt. Die real anfallenden Kosten dafür können in Rechnung gestellt werden. Die Familie und die Betreuungskraft können sich bei Fragen oder in Konfliktfällen an die Vermittlungsstelle des Vereins für Internationale Jugendarbeit (vij) wenden. Seite 6 / 15

7 Welche Tätigkeiten darf eine osteuropäische Betreuungskraft ausüben? Nach der Beschäftigungsverordnung darf eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen ausüben. Als notwendige pflegerische Alltagshilfen werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen jedermann ohne Ausbildung in der Lage ist und die von Angehörigen wie selbstverständlich erwartet werden. Pflegerische Alltagshilfen (sog. Grundpflege) umfassen die Unterstützung von Pflegebedürftigen bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Baden Duschen Essen Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung Haarpflege Hautpflege Mundpflege Nagelpflege Rasieren Toilettengang Trinken Waschen Zahnpflege Seite 7 / 15

8 Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern (sog. Behandlungspflege), ist ausgeschlossen. Dazu muss ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden. Zulässige hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind beispielsweise: Kochen Putzen Wäschewaschen Einkaufen Im Arbeitsvertrag sind die Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt. Weitere Infos finden Sie im Internet auf unter: Veröffentlichungen> Merkblätter> Vermittlung von Haushaltshilfen. Seite 8 / 15

9 Wie lange darf eine vermittelte Betreuungskraft arbeiten? Es sind die in Deutschland geltenden allgemeinen gesetzlichen Arbeitsbedingungen zwingend anzuwenden. Arbeitszeit Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Stunden, mit Überstunden höchstens 45 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahme von dringenden Fällen (zum Beispiel Krankheit in der Familie des Arbeitgebers), dann nur zu unaufschiebbaren Arbeiten und solange die Beschaffung einer anderweitigen Hilfe nicht möglich ist. Es darf höchstens an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden. Im Zeitraum von zwei Wochen sollen möglichst vier Tage arbeitsfrei bleiben, mindestens aber zwei Tage. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (gem. Arbeitszeitgesetz). Seite 9 / 15

10 Weitere gesetzliche Mindestbedingungen sind: Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt bis 29 Jahre 26 Tage, ab 30 Jahren 30 Tage pro Jahr. Lohn Laut der Beschäftigungsverordnung gilt in Baden-Württemberg in der häuslichen Betreuung ein monatlicher Mindestlohn von 1.582,- Euro brutto (Stand Januar 2014). Hinzu kommen für den Arbeitgeber noch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge. Kündigung Die Probezeit beträgt drei Monate, innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende oder Mitte des Kalendermonats gekündigt werden. Seite 10 / 15

11 Was kostet die Beschäftigung und Vermittlung einer Betreuungskraft im Rahmen von FairCare für Sie? Ausländische Betreuungskräfte dürfen nicht zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitnehmer bei vergleichbarer Arbeit beschäftigt werden. Die Agentur für Arbeit zieht bei der Bemessung der ortsüblichen Arbeitsverhältnisse den Tarifvertrag NGG als Vergleichsgröße heran mit den für die Bundesländer jeweils unterschiedlichen Löhnen. Für die Beschäftigung einer Betreuungskraft durch die Vermittlung des vij ergeben sich folgende monatliche Kosten: 1.652,00 Euro Monatslohn, brutto (Baden-Württemberg, Stand Januar 2014 inkl. 70,- Fahrtkostenzuschuss) ca. 400,00 Euro ca ,00 Euro Arbeitgeber- und Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen monatliche Gesamtkosten für die Familie Anmerkung: Dies ist eine Beispielrechnung. Die Höhe der Umlage kann je nach Krankenkasse geringfügig abweichen. Der monatliche Nettolohn einer Betreuungskraft beträgt dabei ca. 980,- Euro. Seite 11 / 15

12 Für die Vermittlung, Beratung und Begleitung durch den vij fallen folgende Kosten an: Leistung Preis Hinweise Erstmalige Vermittlung Dauerkraft Tandem Betreuung Dauerkraft Tandem Folgevermittlung Dauerkraft Tandem 500 einmalig 800 einmalig 125 / Monat 150 / Monat 300 einmalig 500 einmalig Die Vermittlungsgebühr ist fällig nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit (3 Monate) erfolgt eine kostenfreie Ersatzvermittlung. FairCare Arbeitgeberservice FairCare Begleitdienst Betreuungskraft Die Betreuungsgebühr wird jeweils am Ende eines 3-Monatszeitraums fällig. Bei Einsatzbeginn nach dem 15. des Monats werden 50% berechnet. Der letzte Beschäftigungsmonat wird immer zu 100% abgerechnet. Weitere Vermittlungsaufträge eines Haushaltes bis zu 12 Monate nach Abschluss eines Betreuungseinsatzes. Seite 12 / 15

13 Wir gehen davon aus, dass Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber kostenlos gestellt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung beläuft sich für das Jahr 2014 auf 54 Euro im Jahr. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die rund 200 Euro im Jahr kostet. Sie können aufgrund der legalen Beschäftigung bei Ihrer Steuererklärung die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Grenze absetzen. Genaueres hierzu können Sie hierzu bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater erfahren. Seite 13 / 15

14 Wer sind unsere Partner in Osteuropa? Das Projekt FairCare wird in Zusammenarbeit mit diakonischen und kirchlichen Partnern in Polen und Rumänien durchgeführt. Im Rahmen von FairCare hat die Diakonie Polen eine Migrationsberatungsstelle eingerichtet, die Frauen, Familien und Kirchengemeinden zu allen Fragen der Arbeitsmigration berät und den Frauen auch eine sichere Vermittlung anbietet. Frauen, die im Rahmen von FairCare in Deutschland arbeiten wollen, können sich darauf verlassen, dass sie sicher vermittelt werden, dass sie an den Arbeitsplätzen nicht ausgebeutet werden und sich bei eventuellen Schwierigkeiten immer an eine muttersprachliche Ansprechperson wenden können. Unser Partner in Rumänien ist AIDRom, eine christliche, ökumenische Organisation, in der die Orthodoxe Kirche Rumänien, die Evangelische Kirche AB in Rumänien und die Reformierte Kirche Rumänien zusammenarbeiten. AIDRom unterhält in Rumänien ein Netzwerk von fünf Beratungsstellen, die Frauen bei arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen der Arbeit im Ausland beraten, informieren und unterstützende Angebote für Rückkehrer und ihre Familien anbieten. Die Beratungs- und Vermittlungsstellen in Polen wie in Rumänien sehen in der Information der Frauen und in der legalen Arbeitsvermittlung ein wichtiges Angebot im Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie der Ausbeutung der Arbeitskraft. Alle Beratungsstellen sind auch Teil eines europäischen Netzwerks gegen Menschenhandel. Seite 14 / 15

15 Wo wenden Sie sich hin, wenn Sie Interesse haben? Beratung und Vermittlung für betroffene Familien Verein für Internationale Jugendarbeit e.v. Geschäftsstelle FairCare Willy-Brandt-Straße Stuttgart Tel.: Weitere Informationen zum Fachdienst FairCare finden Sie unter: Seite 15 / 15

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