FairCare menschlich betreut
|
|
- Volker Kurzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen Seite 1 / 15
2 Liebe Leserinnen, Liebe Leser, Sie interessieren sich für FairCare: eine Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg, in Zusammenarbeit mit der Diakonie Polen und AIDRom Rumänien. Gerne informieren wir Sie in dieser Broschüre über alles, was Sie über die Vermittlung und Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte wissen müssen. Wir bitten Sie: Wenn Sie im Rahmen der Betreuung eines Angehörigen zu Hause Unterstützung benötigen, gehen Sie den legalen, den fairen Weg. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Hilfe zu Hause bekommen können. Und wir sind auch bei der Vermittlung und Anleitung von Betreuungskräften aus Osteuropa gerne behilflich. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten und im Internet unter Vielen Dank für Ihr Interesse. Kai Schneider Vorstand Verein für Internationale Jugendarbeit Württemberg Seite 2 / 15
3 Was ist FairCare? FairCare ist ein Fachdienst für die sichere Vermittlung sowie die legale und gerechte Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung. Dabei setzen wir uns insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Standards des Arbeits- und Sozialschutzes ein. FairCare beinhaltet: Kampagne Wir treten öffentlich für die legale und faire Beschäftigung von Haushaltsund Betreuungskräften aus Osteuropa ein. Vermittlung Der Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) vermittelt in Zusammenarbeit mit osteuropäischen Partnern Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Personen. Beratung der Betreuungskräfte Das Fraueninformationszentrum FIZ des vij Stuttgart bietet osteuropäischen Betreuungskräften Information, Beratung und Unterstützung an. Beratung und Unterstützung im Herkunftsland Die Zusammenarbeit mit diakonischen Partnern in Rumänien und Polen garantiert den Frauen eine sichere Vermittlung und die Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven im Herkunftsland. Seite 3 / 15
4 FairCare ist aus einer gemeinsamen Aktion des Diakonischen Werks Württemberg, des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg (vij), der Evangelischen Frauen in Württemberg (efw), der Diakonie Polen sowie von AIDRom Rumänien entstanden. Dieses Projekt wurde Ende 2013 beendet. Seit 2014 wird die FairCare-Vermittlung als eigenständiger Fachdienst der vij weitergeführt. Was bietet die FairCare-Vermittlungsstelle? FairCare vermittelt osteuropäische Betreuungskräfte unter fairen Bedingungen. Irena Hoffmann ist dort Ihre Ansprechpartnerin. Folgendes bietet Ihnen die FairCare-Vermittlungsstelle: eine legale Betreuung pflegebedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden eine individuelle und persönliche Vermittlung durch persönlichen Kontakt zu der zu betreuenden Person und ihrer Familie eine transparente und für Sie und die Frauen sichere Vermittlung durch Kooperation mit diakonischen und kirchlichen Partnerorganisationen in Osteuropa Beratung und Begleitung während des gesamten Aufenthaltes Ihrer Betreuungshilfe, telefonisch und durch Besuche vor Ort faire Arbeitsbedingungen durch Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des gesetzlichen Mindestlohns für Ihre Betreuungskraft Die private Anstellung einer Betreuungskraft aus Osteuropa ist in der Regel die einzige legale Möglichkeit der Beschäftigung einer in der Familie wohnenden Betreuungskraft aus Osteuropa. Damit wird die Familie zum Arbeitgeber der Betreuungskraft. Seite 4 / 15
5 Zur Sicherstellung, der Einhaltung aller Arbeitgeberpflichten, übernimmt der vij alle notwendigen Formalitäten wie Arbeitsvertrag, Anmeldung oder Lohnabrechnung. Wir vermitteln entweder zwei Kräfte (Tandem), die sich regelmäßig abwechseln oder aber eine Kraft, die bis auf den gesetzlichen Urlaub durchgängig arbeitet (Dauerkraft). Zur Sicherstellung einer guten Betreuung und Pflege empfehlen wir dringend die Zusammenarbeit mit einem örtlichen Pflegedienst. Gerne empfehlen wir Ihnen einen solchen, wenn Sie noch keinen haben. Was sind faire Arbeitsbedingungen? Faire Arbeitsbedingungen sind für uns Grundlage für die Vermittlung und Bestandteil des Arbeitsvertrags. Sie werden der Betreuungskraft in ihrer Heimatsprache ausgehändigt. Die Familien verpflichten sich, diese Bedingungen einzuhalten. Seite 5 / 15
6 Faire Arbeitsbedingungen erfüllen folgende Bedingungen Das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Betreuungskraft ist von gegenseitigem Respekt und Achtung geprägt. Die Betreuungskraft ist Arbeitnehmerin mit allen Rechten und Pflichten und wird von der Familie auf der Grundlage des gemeinsamen Arbeitsvertrags und dieser zusätzlichen Bedingungen eingestellt. Die Familie ist Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Der FairCare- Arbeitgeberservice übernimmt im Auftrag der Familie sämtliche administrative Aufgaben rundum der Lohnabrechnungen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Sozialschutzes werden eingehalten. Die Betreuungskraft wird bei den Sozialversicherungen angemeldet. Die Regelarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in der Woche. Mindestens ein Tag in der Woche ist frei. Es wird eine Bezahlung gewährleistet, die dem Mindestlohn bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit entspricht. Der Mindestlohn beträgt in Baden-Württemberg 1.582,- Euro brutto zzgl. 70,- Euro (Stand Januar 2014). Es wird ein eigenes möbliertes und abschließbares Zimmer (mind. 12 m²) als Unterkunft bereitgestellt. Der Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon oder, wenn vorhanden, Internet wird jederzeit sichergestellt. Die real anfallenden Kosten dafür können in Rechnung gestellt werden. Die Familie und die Betreuungskraft können sich bei Fragen oder in Konfliktfällen an die Vermittlungsstelle des Vereins für Internationale Jugendarbeit (vij) wenden. Seite 6 / 15
7 Welche Tätigkeiten darf eine osteuropäische Betreuungskraft ausüben? Nach der Beschäftigungsverordnung darf eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen ausüben. Als notwendige pflegerische Alltagshilfen werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen jedermann ohne Ausbildung in der Lage ist und die von Angehörigen wie selbstverständlich erwartet werden. Pflegerische Alltagshilfen (sog. Grundpflege) umfassen die Unterstützung von Pflegebedürftigen bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Baden Duschen Essen Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung Haarpflege Hautpflege Mundpflege Nagelpflege Rasieren Toilettengang Trinken Waschen Zahnpflege Seite 7 / 15
8 Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern (sog. Behandlungspflege), ist ausgeschlossen. Dazu muss ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden. Zulässige hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind beispielsweise: Kochen Putzen Wäschewaschen Einkaufen Im Arbeitsvertrag sind die Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt. Weitere Infos finden Sie im Internet auf unter: Veröffentlichungen> Merkblätter> Vermittlung von Haushaltshilfen. Seite 8 / 15
9 Wie lange darf eine vermittelte Betreuungskraft arbeiten? Es sind die in Deutschland geltenden allgemeinen gesetzlichen Arbeitsbedingungen zwingend anzuwenden. Arbeitszeit Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Stunden, mit Überstunden höchstens 45 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahme von dringenden Fällen (zum Beispiel Krankheit in der Familie des Arbeitgebers), dann nur zu unaufschiebbaren Arbeiten und solange die Beschaffung einer anderweitigen Hilfe nicht möglich ist. Es darf höchstens an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden. Im Zeitraum von zwei Wochen sollen möglichst vier Tage arbeitsfrei bleiben, mindestens aber zwei Tage. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (gem. Arbeitszeitgesetz). Seite 9 / 15
10 Weitere gesetzliche Mindestbedingungen sind: Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt bis 29 Jahre 26 Tage, ab 30 Jahren 30 Tage pro Jahr. Lohn Laut der Beschäftigungsverordnung gilt in Baden-Württemberg in der häuslichen Betreuung ein monatlicher Mindestlohn von 1.582,- Euro brutto (Stand Januar 2014). Hinzu kommen für den Arbeitgeber noch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge. Kündigung Die Probezeit beträgt drei Monate, innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende oder Mitte des Kalendermonats gekündigt werden. Seite 10 / 15
11 Was kostet die Beschäftigung und Vermittlung einer Betreuungskraft im Rahmen von FairCare für Sie? Ausländische Betreuungskräfte dürfen nicht zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitnehmer bei vergleichbarer Arbeit beschäftigt werden. Die Agentur für Arbeit zieht bei der Bemessung der ortsüblichen Arbeitsverhältnisse den Tarifvertrag NGG als Vergleichsgröße heran mit den für die Bundesländer jeweils unterschiedlichen Löhnen. Für die Beschäftigung einer Betreuungskraft durch die Vermittlung des vij ergeben sich folgende monatliche Kosten: 1.652,00 Euro Monatslohn, brutto (Baden-Württemberg, Stand Januar 2014 inkl. 70,- Fahrtkostenzuschuss) ca. 400,00 Euro ca ,00 Euro Arbeitgeber- und Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen monatliche Gesamtkosten für die Familie Anmerkung: Dies ist eine Beispielrechnung. Die Höhe der Umlage kann je nach Krankenkasse geringfügig abweichen. Der monatliche Nettolohn einer Betreuungskraft beträgt dabei ca. 980,- Euro. Seite 11 / 15
12 Für die Vermittlung, Beratung und Begleitung durch den vij fallen folgende Kosten an: Leistung Preis Hinweise Erstmalige Vermittlung Dauerkraft Tandem Betreuung Dauerkraft Tandem Folgevermittlung Dauerkraft Tandem 500 einmalig 800 einmalig 125 / Monat 150 / Monat 300 einmalig 500 einmalig Die Vermittlungsgebühr ist fällig nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit (3 Monate) erfolgt eine kostenfreie Ersatzvermittlung. FairCare Arbeitgeberservice FairCare Begleitdienst Betreuungskraft Die Betreuungsgebühr wird jeweils am Ende eines 3-Monatszeitraums fällig. Bei Einsatzbeginn nach dem 15. des Monats werden 50% berechnet. Der letzte Beschäftigungsmonat wird immer zu 100% abgerechnet. Weitere Vermittlungsaufträge eines Haushaltes bis zu 12 Monate nach Abschluss eines Betreuungseinsatzes. Seite 12 / 15
13 Wir gehen davon aus, dass Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber kostenlos gestellt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung beläuft sich für das Jahr 2014 auf 54 Euro im Jahr. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die rund 200 Euro im Jahr kostet. Sie können aufgrund der legalen Beschäftigung bei Ihrer Steuererklärung die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Grenze absetzen. Genaueres hierzu können Sie hierzu bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater erfahren. Seite 13 / 15
14 Wer sind unsere Partner in Osteuropa? Das Projekt FairCare wird in Zusammenarbeit mit diakonischen und kirchlichen Partnern in Polen und Rumänien durchgeführt. Im Rahmen von FairCare hat die Diakonie Polen eine Migrationsberatungsstelle eingerichtet, die Frauen, Familien und Kirchengemeinden zu allen Fragen der Arbeitsmigration berät und den Frauen auch eine sichere Vermittlung anbietet. Frauen, die im Rahmen von FairCare in Deutschland arbeiten wollen, können sich darauf verlassen, dass sie sicher vermittelt werden, dass sie an den Arbeitsplätzen nicht ausgebeutet werden und sich bei eventuellen Schwierigkeiten immer an eine muttersprachliche Ansprechperson wenden können. Unser Partner in Rumänien ist AIDRom, eine christliche, ökumenische Organisation, in der die Orthodoxe Kirche Rumänien, die Evangelische Kirche AB in Rumänien und die Reformierte Kirche Rumänien zusammenarbeiten. AIDRom unterhält in Rumänien ein Netzwerk von fünf Beratungsstellen, die Frauen bei arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen der Arbeit im Ausland beraten, informieren und unterstützende Angebote für Rückkehrer und ihre Familien anbieten. Die Beratungs- und Vermittlungsstellen in Polen wie in Rumänien sehen in der Information der Frauen und in der legalen Arbeitsvermittlung ein wichtiges Angebot im Kampf gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie der Ausbeutung der Arbeitskraft. Alle Beratungsstellen sind auch Teil eines europäischen Netzwerks gegen Menschenhandel. Seite 14 / 15
15 Wo wenden Sie sich hin, wenn Sie Interesse haben? Beratung und Vermittlung für betroffene Familien Verein für Internationale Jugendarbeit e.v. Geschäftsstelle FairCare Willy-Brandt-Straße Stuttgart Tel.: Weitere Informationen zum Fachdienst FairCare finden Sie unter: Seite 15 / 15
Informationen für Haushalte. FairCare menschlich betreut. Ihre zuständige Sozialstation:
Informationen für Haushalte Ihre zuständige Sozialstation: Liebe Leserinnen, Liebe Leser, Sie interessieren sich für FairCare: eine Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg. Gerne
MehrInformationen für Haushalte. FairCare menschlich betreut. Ihre zuständige Sozialstation:
Informationen für Haushalte Ihre zuständige Sozialstation: Liebe Leserinnen, Liebe Leser, Sie interessieren sich für FairCare: eine Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg. Gerne
MehrFairCare menschlich betreut. Informationen für Haushalte
Informationen für Haushalte 1 Beratung und Vermittlung Verein für Internationale Jugendarbeit e.v. Geschäftsstelle Moserstraße 10 70182 Stuttgart Ihre zuständige Sozialstation: Verein für Internationale
MehrFür eine gerechte und legale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen
Für eine gerechte und legale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen Schwäbisch Hall Januar 2017 1. Pflege und Betreuung in Deutschland Zahlen
MehrFür eine gerechte und legale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen
Für eine gerechte und legale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen Oktober 2017 1. Pflege und Betreuung in Deutschland Zahlen und Bestandsaufnahme
MehrInformationen für Sozialstationen
Informationen für Sozialstationen Sie interessieren sich für eine Kooperation mit FairCare: einer Initiative des Vereins für Internationale Jugendarbeit Württemberg? Gerne informieren wir Sie in dieser
MehrVermittlungvoneuropäischen Haushaltshilfen
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)- Internationaler Personalservice Vermittlungvoneuropäischen Haushaltshilfen Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV) Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Mehrarifair Beschäftigung mittel- und osteuropäischer Haushalts- und Betreuungskräfte gut betreut, fair bezahlt, legal angestellt
arifair gut betreut, fair bezahlt, legal angestellt Informationen für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen Beschäftigung mittel- und osteuropäischer Haushalts- und Betreuungskräfte gefördert
MehrZentrale Auslands- und Fachvermittlung - Internationaler Personalservice. Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung - Internationaler Personalservice Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause leben,
MehrRechtliche Grundlage & Finanzierung. Jutta Pagel-Steidl
Rechtliche Grundlage & Finanzierung Jutta Pagel-Steidl 1 Umfrageergebnis 2011: Ca. 40 % der Bevölkerung kann sich eine Versorgung durch osteuropäische Kräfte vorstellen. Die Superpflegekraft, die im besten
MehrHaushaltshilfen, für die das Vermittlungsverfahren über die Arbeitsagentur und eine Arbeitserlaubnis
Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen oder Pflegekräfte Seite 1 von 9 tätige Haushaltshilfen/ Länder Alle EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Kroatien
MehrIhr persönlicher Berater: Lothar Kniffel
Haushaltshilfe Seniorenhilfe Begleitung außer Haus Hilfe bei der Grundpflege Entlastung für Angehörige Demenzbetreuung Rundumbetreuung 24 h Agentur Rundumbetreuung - Altenpflege 2009 Am Grafacker 5 40789
MehrHaushaltshilfen, für die das Vermittlungsverfahren über die Arbeitsagentur und eine Arbeitserlaubnis
Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen oder Pflegekräfte Seite 1 von 10 Länder Alle EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Kroatien Kroatien (mindestens
MehrFaire Mobilität. Situation der Zugewanderten. Landkreis Oldenburg. Wildeshausen,
Faire Mobilität Situation der Zugewanderten aus osteuropäischen Ländern im Landkreis Oldenburg Wildeshausen, 20.11.2018-1 - Beratungsstellen von Faire Mobilität Beratungsstelle Oldenburg Schwerpunkt Fleischindustrie
MehrBürgerforum München 28.10.2014. Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Bürgerforum München 28.10.2014 Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Ausgangssituation Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten gerne weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung
MehrPflegekräfte aus Polen was ist zu beachten!? Patrycja Rönnefarth, Geschäftsführerin 9. Heddesheimer Leistungsschau, 17./18.
Pflegekräfte aus Polen was ist zu beachten!? Patrycja Rönnefarth, Geschäftsführerin 9. Heddesheimer Leistungsschau, 17./18. Mai 2014 EINLEITUNG Zur Person Patrycja Rönnefarth 37 Jahre alt Polnische und
MehrDaheim gut versorgt.
Daheim gut versorgt Selbstbestimmt und mit mehr Lebensqualität zuhause Ob Betreung oder Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege Bayern vermittelt Ihnen kompetente und engagierte osteuropäische Betreuungskräfte,
MehrHaushaltshilfen mit Arbeitserlaubnis. über die Arbeitsagentur
Grundlagen der Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen oder Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz Seite 1 von 9 Länder Arbeitgeber Vermittlung Estland, Lettland,
MehrBeim ausländischen Unternehmen angestellte und nach Deutschland entsandte. Haushaltshilfen/Pflege-/Betreuungskräfte
Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen/Betreuungskräfte/Pflegerinnen Seite 1 von 8, Länder Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber Der Pflegebedürftige
Mehr1 von 10. Beim ausländischen Unternehmen angestellte und nach Deutschland entsandte Haushaltshilfen, Betreuungskräfte. Grenzüberschreitend selbständig
1 von 10 tätige Haushaltshilfen/ Länder Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber Der Pflegebedürftige selbst oder ein Mitglied seines Haushalts Osteuropäisches Unternehmen (Entsendevoraussetzung: Das Unternehmen
MehrPotenzielle Dienstleisterinnen und Dienstleister können Sie anhand geltender Branchenstandards besser beurteilen, die Sie hier finden.
Das passende Angebot finden: Was ist zu beachten? Wenn Sie Unterstützung für alltägliche Arbeiten in der Wohnung, bei der Gartenarbeit oder bei der Betreuung von Kindern, Seniorinnen und Senioren oder
MehrPflegesachleistungen nach 36, SGB XI
Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
MehrHaushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie
Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie Teilprojekte der Berichte 2012 «Arbeitsmarkt Privathaushalt: Charakteristika der
MehrVermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV) Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause alt werden, das ist der Wunsch vieler
MehrBeim ausländischen Unternehmen angestellte und nach Deutschland entsandte. Haushaltshilfen/Pflege-/Betreuungskräfte
Bedingungen und Voraussetzungen zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen/Betreuungskräfte/Pflegerinnen Seite 1 von 8, Länder Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber Der Pflegebedürftige
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
MehrBetreuung oder Pflege von Angehörigen zuhause
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Rechtsdienst und Entscheide Betreuung oder Pflege von Angehörigen zuhause Rechtliche Fragen In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf: rechtliche Fragen bei der Auswahl
MehrArbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv. Kündigung. Reagieren Sie schnell! deutsch
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Kündigung Reagieren Sie schnell! deutsch Kündigung was jetzt? Gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung auch eine mündliche Kündigung
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrVermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege
Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege Gosia Reinicke ZAV Auslandsvermittlung Berlin Vermittlung europäischer Haushaltshilfen Dienstleistungsangebot der ZAV Rahmenbedingungen Vermittlung der
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
Mehr24-Stunden Pflege Ratgeber
24-Stunden Pflege Ratgeber Checklisten, Zuschüsse, Rechtsfragen alle Informationen für eine erfolgreiche Betreuung Nicole Heidt Marketing Sofiapflege heidt@sofiapflege.de 01752/ 33 8 99 137 1 Inhalt Vorwort...
Mehr24 Stunden bei Ihnen zu Hause Pflege und Betreuung
24 Stunden bei Ihnen zu Hause Pflege und Betreuung Leben gemeinsam gestalten Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Bedürfnisse der Menschen in der häuslichen Betreuung und Pflege werden immer
MehrDas Leben liegt. vor Ihnen. 24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause
Das Leben liegt vor Ihnen. 24 Stunden Betreuung und Pflege zu Hause Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Bedürfnisse der Menschen in der häuslichen Betreuung und Pflege werden immer individueller.
MehrPFLEGE IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT.
PFLEGE IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT. Für alle, die in den eigenen vier Wänden gut versorgt sein wollen. WIE MAN BESTENS UMSORGT ZU HAUSE BLEIBEN KANN. Was tun, wenn Menschen plötzlich umfassend pflegebedürftig
MehrMerkblatt für Arbeitgeber
Merkblatt für Arbeitgeber Vermittlung von ausländischen Studenten in Ferienbeschäftigung ( 9 Nr. 9 Arbeitsgenehmigungsverordnung, 10 Beschäftigungsverordnung) Das sollten Sie wissen: 1. Wer vermittelt
MehrMerkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe
Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
MehrArbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeiten Sie als LKW-Fahrer in Deutschland? Informationen für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und als LKW-Fahrer (zeitweise) in Deutschland
MehrXANTENER PFLEGETEAM JESSICA STEINHÖFEL
XANTENER PFLEGETEAM JESSICA STEINHÖFEL Geschäftsführerin Pflegedienstleitung exam. Krankenschwester Heinrich-Lensing-Straße 37 46509 Xanten Öffnungszeiten Büro: Mo-Fr von 10.00-14.00 Uhr oder nach Vereinbarung
MehrMindestlohntarifvertrag
Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig ab 1. Januar 2018 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche
MehrOsteuropäische Haushaltshilfen /Pflege- und Betreuungskräfte Worauf Sie bei der Suche achten sollten
Wenn Sie eine osteuropäische Haushaltshilfe/ Pflege- oder Betreuungskraft beschäftigen wollen, sollten Sie sich zunächst über die rechtlichen Grundlagen informieren! WICHTIG: Die osteuropäische Haushaltshilfe/Pflege-
MehrRegelungen für die 24-Stunden-Betreuung in Deutschland
Regulierung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich: Was kann Deutschland daraus lernen? Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung in Deutschland Wien, 21. Juni 2018 Zahlen Frauen (meist aus einem osteuropäischen
MehrErläuterungen. LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis in Euro. 2a Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 210 8,88
1 Kleine Morgen- 1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen 370 15,65 /Abendtoilette außerhalb 2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) des Bettes 3. An- / Auskleiden inkl. Wechseln
MehrVertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:
Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende
Mehrberaten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
MehrVermögenswirksame Leistungen
- 1 - Zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Baden-Württemberg e. V. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Stuttgart wird
Mehr24 STUNDEN PFLEGE IM EIGENEN ZUHAUSE
24 STUNDEN PFLEGE IM EIGENEN ZUHAUSE IHRE PFLEGEKRAFT SOLL ZU IHNEN PASSEN? Persönliche Sichtung, kompetente Einweisung regelmäßige Schulungen vor Ort sowie modernes Personal-Matching, helfen uns eine
MehrWir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg
Wir sind für Sie da Ambulanter Pflegedienst Altenhilfe der Stadt Augsburg Unser Ambulantes Pflegeteam unterstützt Menschen mit körperlichen Beschwerden und Einschränkungen im Alltag. Seit 1994 bietet die
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrWürdig altern würdig arbeiten in Pflege und Betreuung. Regulierung statt Ausbeutung und Prekarität
Würdig altern würdig arbeiten in Pflege und Betreuung Regulierung statt Ausbeutung und Prekarität Herausforderungen und geltende rechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsrechtliche Herausforderungen für die
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrBRUNA. Übersicht der Leistungskomplexe. der Pflegesachleistungen. im Sinne des SGB XI. Ihr ambulanter Pflegedienst
Übersicht der Leistungskomplexe der Pflegesachleistungen im Sinne des SGB XI Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und Auskleiden 3. Teilwaschen inkl. Hautpflege
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa Arbeitsgenehmigungsrechtlicher Status. Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa Arbeitsgenehmigungsrechtlicher Status 2010 Deutscher Bundestag Seite 2 Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa Arbeitsgenehmigungsrechtlicher
MehrArbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern Das muss ich als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber wissen!
Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten Information für Arbeitgeber Liebe Arbeitgeberin, lieber Arbeitgeber, über 1,5 Millionen geflüchtete Menschen haben in den letzten Jahren Deutschland erreicht.
MehrPflegehelden Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Pflege von Herzen. Für ein besseres Leben. 24 Stunden
Pflegehelden Pflege und Betreuung rund um die Uhr Einfach, Pflege von Herzen. Für ein besseres Leben. 24 Stunden Betreuung zuhause. Von Mensch zu Mensch. zuverlässig und bewährt. Pflege zuhause: Die bessere
MehrMehr als Pflege Ihr Plus! Serviceangebote
Mehr als Pflege Ihr Plus! Serviceangebote gültig ab Juli 2016 1 Die Leistungsbeschreibungen der Kranken- und Pflegekassen decken einen Teil der erforderlichen Hilfen ab. Beide Versicherungen kennen aber
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrInformationsbroschüre
Informationsbroschüre Willkommen bei Vivet - sicher und betreut im eigenen Zuhause leben Vivet GmbH Winterleitenweg 1c 97082 Würzburg www.vivet24.de Mail: info@vivet24.de Telefon: 0931/ 880 45 19 Inhalt:
MehrCHECKLISTE. für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung)
CHECKLISTE! für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) Die 8 wichtigsten Kriterien, die Sie bei der Wahl eines Vermittlungsunternehmens beachten sollten. INHALT Merkmale
MehrCare-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz
Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz 17. November 2016, Fachtagung Alles (l)egal, Stuttgart Barbara Lienhard, der Gliederung 1. Gründe für die steigende Nachfrage nach 24h-Betreuung in der Schweiz
MehrPraktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com
Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte
MehrCHECKLISTE für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung)
CHECKLISTE! für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) Die 8 wichtigsten Kriterien, die Sie bei der Wahl eines Vermittlungsunternehmens beachten sollten INHALT Merkmale
MehrARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag. Der/die Arbeitnehmer/in wird mit Wirkung vom
ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber/in - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1 Einstellung Der/die
MehrIhr persönlicher Fragebogen zur Bedarfsermittlung
Ihr persönlicher Fragebogen zur Bedarfsermittlung Bitte in Druckschrift ausfüllen 1. Kontaktdaten des Auftraggebers: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Festnetz Telefon Mobil Email Verhältnis
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
Mehr4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis
Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht
MehrArbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick
Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht
MehrVermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Pflegeberatung Kreis Coesfeld, Nottuln 13. Oktober 2011
Pflegeberatung Kreis Coesfeld, Nottuln 13. Oktober 2011 Uwe Schelenhaus, ZAV Bonn Vermittlung europäischer Haushaltshilfen Dienstleistungsangebot der ZAV Rahmenbedingungen Die ZAV vermittelt seit 2002
MehrAnleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags
Koordinationsstelle Berner Modell freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen HelpLine 031 300 33 70 info@bernermodell.ch Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags 1. Personalien Als erstes
MehrINFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE
INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE Ihr Ansprechpartner: Peter Spehn Personalabteilung Tel. 0751 501-9588 Raum: 134/1 Hauptgebäude 1. OG E-Mail: spehn@hs-weingarten.de Stand:
MehrDie Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten
Die Hausangestellten Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Hausangestellte sind jene Personen, welche im Haushalt des Arbeitgebers gewöhnliche oder spezialisierte Tätigkeiten für dessen
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrProjekt Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten
Projekt Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten Begleitung und Unterstützung bei der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt 1 1.Hintergrund Arbeitnehmerfreizügigkeit ist
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002, 29. Oktober 2003 und 1. Juni 2018 Zwischen dem Zentralverband des
Mehr24-STUNDEN-BETREUUNG IM EIGENEN ZUHAUSE
24-STUNDEN-BETREUUNG IM EIGENEN ZUHAUSE Informationsbroschüre Wir sind Pflegehelden Wir vermitteln liebevolle, erfahrene polnische Pflegekräfte an hilfsbedürftige Senioren. Die Pflegehelden Franchise GmbH
MehrZentrale Auslands- und Fachvermittlung. Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause alt werden, das ist der Wunsch vieler
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrGrundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts
Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
MehrFachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018
Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Impulsvortrag zum Thema: Rechtliche Grundlagen im Ehrenamt Rechtsanwalt Kai Hildebrand Leonberger Straße 44 70199 Stuttgart www.anwalt-hildebrand.de
MehrSo finden Sie eine Pflegekraft
24-STUNDEN-BETREUUNG IM EIGENEN ZUHAUSE Informationsbroschüre Wir sind Pflegehelden Wir vermitteln liebevolle, erfahrene polnische Pflegekräfte an hilfsbedürftige Senioren. Die passende Pflegekraft finden
MehrArbeitsvertrag mit Tarifbindung
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer
MehrEXISTENZ 10. November Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer
EXISTENZ 10. November 2018 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Vorüberlegungen II. Bewerbersuche / Recruiting III. Arbeitsvertrag IV. Abgaben und Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis EXISTENZ
MehrNeue Regeln in der Landwirtschaft
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Neue Regeln in der Landwirtschaft Informationen für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und in der Landwirtschaft arbeiten deutsch Entlohnung in
MehrLeistungskomplexe für Leistungen ab
Leistungskomplexe für Leistungen ab 01.01.2015 Komplexgebühr bei mind. 4 Leistungen aus LK101 107 Leistungskomplex 100 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
Mehr