Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz

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1 Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz 17. November 2016, Fachtagung Alles (l)egal, Stuttgart Barbara Lienhard, der

2 Gliederung 1. Gründe für die steigende Nachfrage nach 24h-Betreuung in der Schweiz 2. Rechtliche Rahmenbedingungen in der Schweiz Bei direkter Anstellung im Privathaushalt Für Agenturen 3. Projekte der der 4. (Positive) Entwicklungen

3 1. Gründe für die steigende Nachfrage nach 24h- Betreuung in Privathaushalten - Demografische Entwicklung - Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben - Zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen - Rationalisierungs- und Privatisierungstrends im Care-Sektor

4 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Migrationsrecht - Personenfreizügigkeit (EU/EFTA-Länder) Aber: Personalverleih und -vermittlung ausländischer Firmen in die Schweiz verboten Arbeitsrecht - Privathaushalte fallen nicht unter das Arbeitsgesetz - Kantonale Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft (NAV) (umgehbar) - Nationaler Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) (verbindlich) - Obligationenrecht (OR) - Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)

5 ArbeitgeberIn Privathaushalt Lohn Nationaler NAV Hauswirtschaft (zwingend): Mindestlohn/Stunde brutto: mind. SFr (für Ungelernte) Kost und Logis Kantonaler NAV Hauswirtschft (nicht zwingend): Maximaler Abzug vom Monatslohn: Pro Tag 33.-, pro Monat 990.-

6 ArbeitgeberIn Privathaushalt Arbeitszeit und Freizeit OR (zwingend): Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit Überzeit muss kompensiert oder ausbezahlt werden 1 freier Tag / Woche Kantonaler NAV Hauswirtschaft (nicht zwingend): Höchstarbeitszeit : 43h/Woche Ende der täglichen Arbeitszeit: Uhr

7 ArbeitgeberIn Privathaushalt Ferien und Feiertage OR (zwingend): Mind. 4 Wochen/Jahr Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub, 14 Wochen OR (zwingend): Nur, wenn: - 9 Monate vor der Geburt gemäss AHV-Gesetz versichert - 5 Monate davon erwerbstätig/arbeitslos gemeldet - Anstellung zum Zeitpunkt der Geburt Aber: 8-wöchges Arbeitsverbot (ArG) gilt nicht!

8 ArbeitgeberIn Privathaushalt Lohnfortzahlung bei Krankheit/Unfall OR, wenn Arbeitsverhältnis > 3 Monate: Mind. 3 Wochen OR, wenn Arbeitsverhältnis < 3 Monate: Mind. 2 Tage Kündigungsfrist (bzw. Todesfall) OR, wenn Arbeitsverhältnis > 3 Monate: Mind. 1 Monat OR, wenn Arbeitsverhältnis < 3 Monate: 2 Tage

9 ArbeitgeberIn Privathaushalt - Musterarbeitsvertäge vom Staatssekretariat für Wirtschaft werden angeboten - Vereinfachte Abrechnung der Sozialversichungsbeitrgäge bei kurzfristiger Beschäftigung im Privathaushalt

10 ArbeitgeberIn Personalverleihagentur Personalverleihagentur braucht: - Sitz in der Schweiz - eine kantonale Personalverleihbewilligung (Verzeichnis online) - Bei Vermittlung von Personen aus dem Ausland: zusätzlich eine nationale Betriebsbewilligung Verleihvertrag zwischen Privathaushalt und Agentur: Adresse der Agentur, Art der Arbeit, Dauer des Einsatzes, Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Kosten des Verleihs, Sozialleistungen etc. Sperrverträge sind nicht zulässig.

11 Zusammenfassung der rechtlichen Lücken Unklare Abgrenzung Arbeitszeit-/Ruhezeit Mindestlöhne relativ de fakto: permanenter Bereitschaftsdienst keine verbindliche Höchstarbeitszeit Meist befristete Arbeitsverträge bei Agenturen Arbeitsvertrag unter 3 Monate (üblich): kurze Kündigungs- und Lohnfortzahlungsfrist, Mutterschaftsschutz fraglich Überprüfung und Sanktionen durch Behörden beschränkt möglich

12 3. Projekt «Arbeitsmarkt Privathaushalt»

13 Informationsplattform auf Deutsch, Ungarisch und Polnisch

14

15 4. (Positive) Entwicklungen zunehmende Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit gewerkschaftliches Engagement Einzelerfolge vor Gericht Care-Migrantinnen fordern Rechte ein ILO-Abkommen 189 Vorgehen Bundesrat: geplante Massnahmen

16 Fazit - Die Rechtliche Rahmenbedingungen - mussten zuerst erarbeitet werden - sind lückenhaft - werden kaum umgesetzt - Information und Sensibilisierung - nehmen Arbeitgebende in Pflicht - bieten Möglichkeit für Arbeitnehmende, sich zu wehren - Es gibt positive Entwicklungen aber: Solange Betagtenbetreuung/-Pflege nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und als wertvolle Arbeit anerkannt wird, bleibt das Problem bestehen.

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