Einsparmöglichkeiten bei Energieumlagen sowie Energie- und Stromsteuer. Belastungsminimierung 2012 ff. Bremen, den 25. April 2013
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1 Einsparmöglichkeiten bei Energieumlagen sowie Energie- und Stromsteuer Belastungsminimierung 2012 ff. Bremen, den 25. April 2013
2 Inhalt A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil B. Umlagenwachstum - Umlagenflut C. Handlungsmöglichkeiten I. Nutzung von Umlagenerstattungen 1. EEG-Umlagenerstattung 2. Steuerentlastung für Unternehmen 3. Spitzenausgleich 4. Rechenbeispiele II. Eigenproduktion von Strom III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch die FIDES E. Ansprechpartner FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 2
3 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (1) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 3
4 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (2) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 4
5 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (3) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 5
6 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (4) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 6
7 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (5) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland hat die höchsten Strompreise im Vergleich zu konkurrierenden Nachbarländern. Die deutschen Strompreise haben sich seit 2000 um 82 % erhöht! Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 7
8 B. Umlagenwachstum - Umlagenflut (1) Die Energiekosten werden durch eine Vielzahl von Steuern*) und Umlagen belastet. Insbesondere durch die EEG-Umlage erhöhte sich der Strompreis für Industriekunden: *) Steuern und Umlagen werden nachfolgend einheitlich als Umlagen bezeichnet FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 8
9 B. Umlagenwachstum - Umlagenflut (2) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 9
10 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (1) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? Liegen bestimmte Verhältnisse von Rentenversicherungsbeiträgen zur Stromsteuerbelastung vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 10
11 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (2) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 11
12 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (3) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 12
13 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (4) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 13
14 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (5) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 14
15 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (6) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? Liegen bestimmte Verhältnisse von Rentenversicherungsbeiträgen zur Stromsteuerbelastung vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 15
16 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (7) 1. EEG-Umlagenerstattung (1) Begrenzung der EEG-Umlage nach 40 ff.: Antrag: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann auf Antrag gemäß 40 EEG die EEG-Umlage für eine Abnahmestelle, die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher (stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen) weitergegeben wird, begrenzen. Antragsfrist: Antrag ist bis zum 30. Juni beim BAFA durch das Unternehmen zu stellen, in dem die notwendigen Unterlagen in einem dafür vorgesehenen Portal eingestellt werden. Antragsberechtigt: Begrenzung kann für Unternehmen oder selbstständigen Unternehmensteil beantragt werden. FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 16
17 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (8) 1. EEG-Umlagenerstattung (2) Ausgleichsregelung: Voraussetzungen: 41 Absatz 1 EEG der von einem EVU bezogene und selbst verbrauchte Strom beträgt an einer Abnahmestelle mind. 1 GWh das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung beträgt mindestens 14 % die EEG-Umlage wurde anteilig an das Unternehmen weitergereicht eine Zertifizierung, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden ist (einzelne Abnahmestelle oder Summe der Abnahmestellen eines Unternehmens mit einem Stromverbrauch von mind. 10 GWh) Weitere Voraussetzungen: Unternehmen gehört zum produzierenden Gewerbe Unternehmen steht im internationalen Wettbewerb FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 17
18 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (9) 2. Steuerentlastung für Unternehmen (1) Ökosteuer: keine eigene Steuerart Stromsteuer und Energiesteuer Aufkommen ca. EUR 18 Mrd. p. a. Entlastung: Unternehmen des produzierenden Gewerbes Zielsetzung: Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes in Deutschland Fakten 2012: insgesamt ca Unternehmen entlastungsberechtigt Entlastungen genutzt von ca Unternehmen ca. EUR 4,8 Mrd. für das produzierende Gewerbe Ermäßigungsstufen: 1. Ermäßigung des allgemeinen Steuersatzes auf 75 % und 2. Spitzenausgleich um (bis zu) 90 % FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 18
19 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (10) 2. Steuerentlastung für Unternehmen (2) 1. Ermäßigungsstufe: Strom-/Energiesteuerermäßigung nach 9b StromStG/ 54 EnergieStG Energieerzeugnisse: Strom ( 10 StromStG)/Heizöl, Erdgas, Flüssiggas ( 55 EnergieStG) Voraussetzungen: 1. Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft a. Strom: zu betrieblichen Zwecken entnommen b. Energie: entweder zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen ( 3 EnergieStG) verwendet 2. Überschreitung des Sockelbetrages in Höhe von EUR 250,00 (= 48,73 MWh Strom/ Heizöl/181 MWh Erdgas) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 19
20 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (11) 3. Spitzenausgleich (1) 2. Ermäßigungsstufe: Spitzenausgleich (zusätzliche Steuerentlastung) kann auch ohne vorherige Steuerermäßigung beantragt werden (aber: Berücksichtigung des fiktiven Anspruchs der Ermäßigung!) Spitzenausgleich wird ohne zusätzliche Anforderungen nur noch für das Antragsjahr 2012 gewährt Voraussetzungen: 1. Unternehmen des produzierenden Gewerbes (ausschließlich!) Strom/Energie: 2. Überschreitung des Sockelbetrages (EUR 1.000,00 Strom/EUR 750,00 Energie) wie bei 9b StromStG/ 54 EnergieStG 3. Energiemanagementsystem (EMS)/Audit (KMU) 4. Effizienzsteigerungsziele ab 2013! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 20
21 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (12) 3. Spitzenausgleich (2) EMS für KMU nach DIN EN : Inhaltsverzeichnis DIN EN Anwendungsbereich 5.2. Auftakt-Besprechung 2. Normative Verweisungen 5.3. Datenerfassung 3. Begriffe 5.4. Außeneinsatz 4. Qualitätsanforderungen Ziel des Außeneinsatzes 4.1. Energieauditor Verhalten Kompetenz Ortsbegehungen Vertraulichkeit 5.5. Analyse Objektivität 5.6. Bericht Transparenz Allgemeines 4.2. Energieauditprozess Inhalt des Berichts 5. Elemente des Energieauditprozesses 5.7. Abschlussbesprechung 5.1. Einleitender Kontakt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 21
22 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (13) 3. Spitzenausgleich (3) Vor- und Nachteile EMS: (+) Verbesserung der Energieeffizienz (+) Kostensenkung durch Erzielung von Einsparpotenzialen (+) Vermeidung externer Kosten: Emissionen, Importabhängigkeiten (+) Mitarbeitermotivation, Imagebildung, Fremdkapitalbeschaffung (-) arbeitsintensiv (alle energierelevanten Prozesse auf allen Ebenen des Unternehmen) (-) hohe Kosten Vor- und Nachteile DIN EN (+) geringerer Umfang und Arbeitsaufwand als EMS (+) Einführung kostengünstiger als EMS (-) Verfahren ist weniger stark auf Effizienzsteigerung ausgelegt (-) Einsparmöglichkeiten werden verschenkt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 22
23 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (14) 4. Rechenbeispiele (1) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Heizöl: l * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 23
24 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (15) 4. Rechenbeispiele (2) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 24
25 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (16) 4. Rechenbeispiele (3) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 Vorläufiger Auszahlungsbetrag ,20 Verbleibende Steuerbelastung (nach vorläufiger Auszahlung) 7.467,80 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 25
26 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (17) 4. Rechenbeispiele (4) Berechnung zu Beispiel 1a: Energieerzeugnis Verbrauch Ökosteueranteil Steuerentlastung Steueranteil EUR EUR EUR Strom 700,00 20,50 5,13 Erdgas 1.800,00 3,66 1,38 2,28 Heizöl ,00 20,45 15,34 5,11 Flüssiggas 0,00 35,04 15,15 19,89 Rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt EUR ,00 Arbeitgeberanteil bei einem Gesamtbeitragssatz von 20,3 % ,00 19,5 % ,00 19,6 % ,00 Differenzbetrag ,00 Differenzbetrag ,00 Berechnung 2012 Stromsteuerentlastung nach 9b StromStG EUR Potenzielle Steuerentlastung nach 9b StromStG (Verbrauch MWh x 5,13 /MWh) 3.591,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 9b Absatz 1 StromStG -250,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Stromsteuerentlastung nach 10 StromStG Stromsteuerbelastung ( MWh x 20,50 /MWh) ,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 10 Absatz 1 StromStG ,00 abzgl. mögliche Steuerentlastung nach 9 b StromStG ,00 verbleibende Steuerbelastung ,00 abzgl. Unterschiedsbetrag Rentenversicherung ,00 Zwischensumme 8.009,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerentlastung nach 55 EnergieStG Energiesteuer Heizöl (Verbrauch l x [61,35-40,90] /1000l) 4.090,00 Energiesteuer Erdgas (Verbrauch MWh x [5,50-1,84] /MWh) 6.588,00 Energiesteuer Flüssiggas (Verbrauch l x [60,60-25,56] /1000l) 0,00 Steuerentlastung Heizöl nach 54 EnergieStG (Verbrauch l x 15,34 /1.000l) 3.068,00 Steuerentlastung Erdgas nach 54 EnergieStG (Verbrauch MWh x 1,38 /MWh) 2.484,00 Steuerentlastung Flüssiggas nach 54 EnergieStG (Verbrauch l x 15,34 /1.000l) 0,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 54 Absatz 3 EnergieStG -250,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Berechnung des Steueranteils nach 55 Abs. 3 EnergieStG Steueranteil Heizöl nach 55 EnergieStG Verbrauch l x 5,11 /1.000l) 1.022,00 Steueranteil Erdgas nach 55 EnergieStG (Verbrauch MWh x 2,28 /MWh) 4.104,00 Steueranteil Flüssiggas nach 55 EnergieStG (Verbrauch l x 19,89 /1.000kg) 0,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 55 Absatz 3 EnergieStG -750,00 Steueranteil Energiesteuer nach 55 Absatz 3 EnergieStG 4.376,00 Ertsattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Abs. 2 S. 1 u. 2 definierten Höstbetrag) 3.938,40 vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 vorläufiger Auszahlungsbetrag ,20 Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 26
27 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (18) 4. Rechenbeispiele (5) Beispiel 1b: Jahr: 2013 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2013 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 5.858,10 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 Verbleibende Steuerbelastung (bei Erreichen der Effizienzziele) 6.588,50 * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 27
28 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (19) 4. Rechenbeispiele (6) Beispiel 2: Jahr: 2013 Entgelt: EUR 2 Mio. Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2013 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 0,00 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 0,00 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt 8.643,00 Verbleibende Steuerbelastung (bei Erreichen der Effizienzziele) ,00 Beachte: Steuererstattung umso geringer, je personalintensiver ein Unternehmen und je niedriger der Rentenversicherungsbeitrag im Antragsjahr ist! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 28
29 II. Eigenproduktion von Strom (1) Sinnvoll, wenn: keine Entlastung in Anspruch genommen werden kann keine ausreichende Absenkung der Stromkosten erreicht werden kann Nachteile / Risiken: erhebliche Investition Eigenproduktion ist mit rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Unsicherheiten und Risiken behaftet Empfehlung: Planrechnungen, die Kosten und Erlöse einer solchen Investition einschl. möglicher Entlastungen dem bisherigen Fremdbezug gegenüberstellen Berechnungen für verschiedene Szenarien vornehmen, die Chancen und Risiken in unterschiedlichen Ausprägungen berücksichtigen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 29
30 II. Eigenproduktion von Strom (2) Chancen: Einsparung von Umlagen (z. B. EEG) Vergütung von hohen Einspeiseentgelten im Falle der Netzeinspeisung KWK-Förderung günstige KfW-Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen Risiken: (neben laufenden Kapital- und Betriebskosten) zeitlich begrenzte Förderung abnehmende Fördersätze in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr Ausfallzeiten, Reparaturanfälligkeit abnehmender Wirkungsgrad im Zeitablauf ungewisse Stromausbeute bei Wind und Photovoltaik FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 30
31 II. Eigenproduktion von Strom (3) Belastungen/ Entlastungen/ Förderungen Erleichterung Branche Förderdauer StromStG a) bis 2 MW elektrische Nennleistung Befreiung Alle solange die Anlage produziert 9 Absatz 1 Nr. 3 a) und b) Stromsteuer b) mehr als 2 MW elektrische Nennleistung Entlastung 5,13 /MWh Produzierendes Gewerbe für bestimmte Prozesse solange die Anlage produziert 9b c) Strom zur Stromerzeugung Befreiung Alle solange die Anlage produziert 9 Absatz 1 Nr. 2 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 31
32 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (1) Blockheizkraftwerk bis 2 MW Umlage bei Eigenverbrauch Bemerkungen Vergütung/ Entlastung Rechtliche Grundlage EEG-Umlage sofern der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird oder im räumlichen Zusammenhang zur SEA verbraucht wird. vollständige Befreiung 37 Absatz 3 EEG Stromsteuer solange Anlage produziert vollständige Befreiung 9 StromStG Energiesteuer KWK in ortsfesten Anlagen Nutzungsgrad 70 % Hocheffiziente Anlagen vollständige Befreiung 53 a EnergieStG KWK-Zuschlag wird unabhängig von Einspeisung für jede erzeugte kwh Strom eines BHKW gezahlt Förderdauer beachten 50 kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2,4 7 Absatz 2 KWKG FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 32
33 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (2) Umlage bei Einspeisung Blockheizkraftwerk bis 2 MW Bemerkungen Vergütung/ Entlastung Rechtliche Grundlage KWK-Einspeisevergütung verhandelter Preis zzgl. Zuschlag Ansonsten: üblicher Preis zzgl. vermiedenes Netznutzungsentgelt 4,227 ct/kwh (EEX Baseload Preis für 2. Quartal 2013) 4 Absatz 3 KWKG KWK-Zuschlag Bei Betrieb mit nachwachsenden Rohstoffen wird die Einspeisevergütung mit einem KWK-Bonus aus dem EEG kombiniert 50 kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2,4 > 2 MW: 1,8 7 Absatz 4 KWKG vermiedenes Netznutzungsentgelt Energiesteuer Vergütung der Kosten, die nicht entstehen, weil Strom nicht vom Hochspannungsnetz stufenweise herunter transformiert werden muss, um dann auf der Niederspannungsebene zu den Verbrauchsstellen geleitet zu werden. KWK in ortsfesten Anlagen Nutzungsgrad 70 % Hocheffiziente Anlagen 0,4-1,5 ct/kwh vollständige Befreiung 24 EnWG 18 StromNEV 53 a EnergieStG FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 33
34 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (3) Contracting-Modelle: 1. "Pachtmodell" 2. "Betreibergemeinschafts- / Betriebsführungsmodell" 3. "Scheibenpachtmodell" 4. "Dampf- und Druckluftcontracting" 5. "Lohncontracting" EEG-Umlage: EEG-umlagefreie Eigenversorgung (+), wenn Stromverbraucher bzgl. Erzeugung des verbrauchten Stroms wirtschaftliches Risiko trägt bei Auseinanderfallen von Anlagenerrichtungs- und Anlagenbetriebsrisiko einerseits und Stromabsatz- und Rohstoffbeschaffungsrisiko andererseits das Risiko der Stromproduktion trägt in Fällen, in denen er in der Anlage eines anderen gegen ein leistungsorientiertes Umwandlungsentgelt Strom herstellen lässt, als Erzeuger/ Betreiber anzusehen ist, soweit ihm als Betreiber das vorrangige Stromabsatz- und Rohstoffbeschaffungsrisiko verbleibt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 34
35 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (1) Der Weg zur Stromkostenreduzierung kompliziert! Bei der Entscheidung zwischen Fremdbezug und Eigenproduktion können ohne sorgfältige Analysen und Planungen Fehler gemacht werden. Dies gilt es zu vermeiden. Sie möchten Ihre Energiekosten senken? Wir unterstützen Sie gern! Unsere Module: Quick Check Entlastungen Planung der Eigenproduktion FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 35
36 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (2) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 36
37 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (3) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs Sicherung weiterer Entlastungen Detaillierte Berechnung von Wertschöpfungsquoten für das Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile ( 40 EEG) Detaillierte Berechnung von Umsatzquote bei KWK und Offshore-Anbindungs-Umlagen-Entlastung Antragstellung Testierung EMS-Zertifizierung unter Einschaltung von akkreditierten Auditoren Beantragung von Steuerentlastungen bei Strom- und Energiesteuer (z. B. Spitzenausgleich) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 37
38 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (4) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs Sicherung weiterer Entlastungen Eigenproduktion Detaillierte Berechnung von Wertschöpfungsquoten für das Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile ( 40 EEG) Detaillierte Berechnung von Umsatzquote bei KWK und Offshore-Anbindungs-Umlagen-Entlastung Antragstellung Testierung EMS-Zertifizierung unter Einschaltung von akkreditierten Auditoren Beantragung von Steuerentlastungen bei Strom- und Energiesteuer (z. B. Spitzenausgleich) Wirtschaftlichkeitsberechnungen Vergleichsberechnungen mit Zahlen der Fortschreibung der Ist-Situation Anmeldung der Anlage Beantragung der Förderungen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 38
39 E. Ansprechpartner (1) Name Position bei FIDES Qualifikation Relevante Erfahrungen Ernst-Wilhelm Hoppe Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Unternehmensbewertungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Erzeugungsanlagen im EEG-Bereich und bei Blockheizkraftwerken Beratung bei der rechtssicheren Reduzierung von Belastungen der Energiekosten Fremdsprachen Englisch, Französisch FIDES Bremen T +49 (421) M +49 (162) F +49 (421) e.hoppe@fides-treuhand.de FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 39
40 E. Ansprechpartner (2) Name Position bei Nölle & Stoevesandt Qualifikation Relevante Erfahrungen Dr. Michael Beckhusen Rechtsanwalt Rechtsanwalt Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Vertragsrecht Energierecht Fremdsprachen Englisch Nölle & Stoevesandt Partnerschaftsgesellschaft T +49 (421) M +49 (162) F +49 (421) mb@noelle-stoevesandt.de FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 40
41 Auf den Punkt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Wilhelm Hoppe WP/StB Dr. Michael Beckhusen RA Contrescarpe Bremen Tel. +49 (421) Fax +49 (421) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
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