Einsparmöglichkeiten bei Energieumlagen sowie Energie- und Stromsteuer. Belastungsminimierung 2012 ff. Bremen, den 25. April 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einsparmöglichkeiten bei Energieumlagen sowie Energie- und Stromsteuer. Belastungsminimierung 2012 ff. Bremen, den 25. April 2013"

Transkript

1 Einsparmöglichkeiten bei Energieumlagen sowie Energie- und Stromsteuer Belastungsminimierung 2012 ff. Bremen, den 25. April 2013

2 Inhalt A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil B. Umlagenwachstum - Umlagenflut C. Handlungsmöglichkeiten I. Nutzung von Umlagenerstattungen 1. EEG-Umlagenerstattung 2. Steuerentlastung für Unternehmen 3. Spitzenausgleich 4. Rechenbeispiele II. Eigenproduktion von Strom III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch die FIDES E. Ansprechpartner FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 2

3 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (1) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 3

4 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (2) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 4

5 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (3) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 5

6 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (4) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 6

7 A. Energiekosten als Wettbewerbsnachteil (5) Strompreisentwicklung in ausgewählten europ. Ländern in ct/kwh Deutschland hat die höchsten Strompreise im Vergleich zu konkurrierenden Nachbarländern. Die deutschen Strompreise haben sich seit 2000 um 82 % erhöht! Deutschland Großbritannien Tschechien Frankreich Polen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 7

8 B. Umlagenwachstum - Umlagenflut (1) Die Energiekosten werden durch eine Vielzahl von Steuern*) und Umlagen belastet. Insbesondere durch die EEG-Umlage erhöhte sich der Strompreis für Industriekunden: *) Steuern und Umlagen werden nachfolgend einheitlich als Umlagen bezeichnet FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 8

9 B. Umlagenwachstum - Umlagenflut (2) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 9

10 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (1) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? Liegen bestimmte Verhältnisse von Rentenversicherungsbeiträgen zur Stromsteuerbelastung vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 10

11 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (2) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 11

12 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (3) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 12

13 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (4) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 13

14 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (5) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 14

15 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (6) Für die Inanspruchnahme von Entlastungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären: Gilt die Entlastung für alle Unternehmen oder nur für das produzierende Gewerbe oder nur bestimmte Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeklasse? Sind Stromverbräuche an einer Abnahmestelle oder beim Unternehmen insgesamt maßgeblich? Liegt ein Energiemanagementsystem vor und ist dieses zu zertifizieren? Liegen bestimmte Umsatz- oder Wertschöpfungsquoten in Bezug zu den Stromkosten vor? Liegen bestimmte Verhältnisse von Rentenversicherungsbeiträgen zur Stromsteuerbelastung vor? FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 15

16 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (7) 1. EEG-Umlagenerstattung (1) Begrenzung der EEG-Umlage nach 40 ff.: Antrag: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann auf Antrag gemäß 40 EEG die EEG-Umlage für eine Abnahmestelle, die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher (stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen) weitergegeben wird, begrenzen. Antragsfrist: Antrag ist bis zum 30. Juni beim BAFA durch das Unternehmen zu stellen, in dem die notwendigen Unterlagen in einem dafür vorgesehenen Portal eingestellt werden. Antragsberechtigt: Begrenzung kann für Unternehmen oder selbstständigen Unternehmensteil beantragt werden. FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 16

17 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (8) 1. EEG-Umlagenerstattung (2) Ausgleichsregelung: Voraussetzungen: 41 Absatz 1 EEG der von einem EVU bezogene und selbst verbrauchte Strom beträgt an einer Abnahmestelle mind. 1 GWh das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung beträgt mindestens 14 % die EEG-Umlage wurde anteilig an das Unternehmen weitergereicht eine Zertifizierung, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden ist (einzelne Abnahmestelle oder Summe der Abnahmestellen eines Unternehmens mit einem Stromverbrauch von mind. 10 GWh) Weitere Voraussetzungen: Unternehmen gehört zum produzierenden Gewerbe Unternehmen steht im internationalen Wettbewerb FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 17

18 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (9) 2. Steuerentlastung für Unternehmen (1) Ökosteuer: keine eigene Steuerart Stromsteuer und Energiesteuer Aufkommen ca. EUR 18 Mrd. p. a. Entlastung: Unternehmen des produzierenden Gewerbes Zielsetzung: Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes in Deutschland Fakten 2012: insgesamt ca Unternehmen entlastungsberechtigt Entlastungen genutzt von ca Unternehmen ca. EUR 4,8 Mrd. für das produzierende Gewerbe Ermäßigungsstufen: 1. Ermäßigung des allgemeinen Steuersatzes auf 75 % und 2. Spitzenausgleich um (bis zu) 90 % FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 18

19 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (10) 2. Steuerentlastung für Unternehmen (2) 1. Ermäßigungsstufe: Strom-/Energiesteuerermäßigung nach 9b StromStG/ 54 EnergieStG Energieerzeugnisse: Strom ( 10 StromStG)/Heizöl, Erdgas, Flüssiggas ( 55 EnergieStG) Voraussetzungen: 1. Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft a. Strom: zu betrieblichen Zwecken entnommen b. Energie: entweder zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen ( 3 EnergieStG) verwendet 2. Überschreitung des Sockelbetrages in Höhe von EUR 250,00 (= 48,73 MWh Strom/ Heizöl/181 MWh Erdgas) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 19

20 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (11) 3. Spitzenausgleich (1) 2. Ermäßigungsstufe: Spitzenausgleich (zusätzliche Steuerentlastung) kann auch ohne vorherige Steuerermäßigung beantragt werden (aber: Berücksichtigung des fiktiven Anspruchs der Ermäßigung!) Spitzenausgleich wird ohne zusätzliche Anforderungen nur noch für das Antragsjahr 2012 gewährt Voraussetzungen: 1. Unternehmen des produzierenden Gewerbes (ausschließlich!) Strom/Energie: 2. Überschreitung des Sockelbetrages (EUR 1.000,00 Strom/EUR 750,00 Energie) wie bei 9b StromStG/ 54 EnergieStG 3. Energiemanagementsystem (EMS)/Audit (KMU) 4. Effizienzsteigerungsziele ab 2013! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 20

21 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (12) 3. Spitzenausgleich (2) EMS für KMU nach DIN EN : Inhaltsverzeichnis DIN EN Anwendungsbereich 5.2. Auftakt-Besprechung 2. Normative Verweisungen 5.3. Datenerfassung 3. Begriffe 5.4. Außeneinsatz 4. Qualitätsanforderungen Ziel des Außeneinsatzes 4.1. Energieauditor Verhalten Kompetenz Ortsbegehungen Vertraulichkeit 5.5. Analyse Objektivität 5.6. Bericht Transparenz Allgemeines 4.2. Energieauditprozess Inhalt des Berichts 5. Elemente des Energieauditprozesses 5.7. Abschlussbesprechung 5.1. Einleitender Kontakt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 21

22 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (13) 3. Spitzenausgleich (3) Vor- und Nachteile EMS: (+) Verbesserung der Energieeffizienz (+) Kostensenkung durch Erzielung von Einsparpotenzialen (+) Vermeidung externer Kosten: Emissionen, Importabhängigkeiten (+) Mitarbeitermotivation, Imagebildung, Fremdkapitalbeschaffung (-) arbeitsintensiv (alle energierelevanten Prozesse auf allen Ebenen des Unternehmen) (-) hohe Kosten Vor- und Nachteile DIN EN (+) geringerer Umfang und Arbeitsaufwand als EMS (+) Einführung kostengünstiger als EMS (-) Verfahren ist weniger stark auf Effizienzsteigerung ausgelegt (-) Einsparmöglichkeiten werden verschenkt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 22

23 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (14) 4. Rechenbeispiele (1) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Heizöl: l * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 23

24 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (15) 4. Rechenbeispiele (2) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 24

25 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (16) 4. Rechenbeispiele (3) Beispiel 1a: Jahr: 2012 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! Berechnung 2012 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 Vorläufiger Auszahlungsbetrag ,20 Verbleibende Steuerbelastung (nach vorläufiger Auszahlung) 7.467,80 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 25

26 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (17) 4. Rechenbeispiele (4) Berechnung zu Beispiel 1a: Energieerzeugnis Verbrauch Ökosteueranteil Steuerentlastung Steueranteil EUR EUR EUR Strom 700,00 20,50 5,13 Erdgas 1.800,00 3,66 1,38 2,28 Heizöl ,00 20,45 15,34 5,11 Flüssiggas 0,00 35,04 15,15 19,89 Rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt EUR ,00 Arbeitgeberanteil bei einem Gesamtbeitragssatz von 20,3 % ,00 19,5 % ,00 19,6 % ,00 Differenzbetrag ,00 Differenzbetrag ,00 Berechnung 2012 Stromsteuerentlastung nach 9b StromStG EUR Potenzielle Steuerentlastung nach 9b StromStG (Verbrauch MWh x 5,13 /MWh) 3.591,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 9b Absatz 1 StromStG -250,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Stromsteuerentlastung nach 10 StromStG Stromsteuerbelastung ( MWh x 20,50 /MWh) ,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 10 Absatz 1 StromStG ,00 abzgl. mögliche Steuerentlastung nach 9 b StromStG ,00 verbleibende Steuerbelastung ,00 abzgl. Unterschiedsbetrag Rentenversicherung ,00 Zwischensumme 8.009,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 7.208,10 vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 5.766,48 Energiesteuerentlastung nach 55 EnergieStG Energiesteuer Heizöl (Verbrauch l x [61,35-40,90] /1000l) 4.090,00 Energiesteuer Erdgas (Verbrauch MWh x [5,50-1,84] /MWh) 6.588,00 Energiesteuer Flüssiggas (Verbrauch l x [60,60-25,56] /1000l) 0,00 Steuerentlastung Heizöl nach 54 EnergieStG (Verbrauch l x 15,34 /1.000l) 3.068,00 Steuerentlastung Erdgas nach 54 EnergieStG (Verbrauch MWh x 1,38 /MWh) 2.484,00 Steuerentlastung Flüssiggas nach 54 EnergieStG (Verbrauch l x 15,34 /1.000l) 0,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 54 Absatz 3 EnergieStG -250,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Berechnung des Steueranteils nach 55 Abs. 3 EnergieStG Steueranteil Heizöl nach 55 EnergieStG Verbrauch l x 5,11 /1.000l) 1.022,00 Steueranteil Erdgas nach 55 EnergieStG (Verbrauch MWh x 2,28 /MWh) 4.104,00 Steueranteil Flüssiggas nach 55 EnergieStG (Verbrauch l x 19,89 /1.000kg) 0,00 abzgl. Minderungsbetrag nach 55 Absatz 3 EnergieStG -750,00 Steueranteil Energiesteuer nach 55 Absatz 3 EnergieStG 4.376,00 Ertsattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Abs. 2 S. 1 u. 2 definierten Höstbetrag) 3.938,40 vorläufiger Auszahlungsbetrag (80 %) 3.150,72 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 vorläufiger Auszahlungsbetrag ,20 Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 26

27 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (18) 4. Rechenbeispiele (5) Beispiel 1b: Jahr: 2013 Entgelt: EUR ,00 Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2013 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 5.858,10 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 3.938,40 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt ,50 Verbleibende Steuerbelastung (bei Erreichen der Effizienzziele) 6.588,50 * Diese Berechnung stellt keine Grundlage für Erstattungsanträge dar! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 27

28 I. Nutzung von Umlagenerstattungen (19) 4. Rechenbeispiele (6) Beispiel 2: Jahr: 2013 Entgelt: EUR 2 Mio. Strom: 700 MWh Erdgas: MWh Heizöl: l Berechnung 2013 EUR Stromsteuerbelastung ,00 Vergütungsanspruch Stromsteuer nach 9b StromStG 3.341,00 Vergütungsanspruch (90 %) nach 10 StromStG 0,00 Energiesteuerbelastung (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) ,00 Vergütungsanspruch Energiesteuer ( 54 EnergieStG) 5.302,00 Steueranteil Heizöl, Erdgas, Flüssiggas 5.126,00 Erstattungsanspruch nach 55 EnergieStG (90 %) (wenn geringer als der in 55 Absatz 2 S. 1 u. 2 definierten Höchstbetrag) 0,00 Ihr Vorteil Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) vor der Entlastung ,00 Erstattungsanspruch insgesamt 8.643,00 Verbleibende Steuerbelastung (bei Erreichen der Effizienzziele) ,00 Beachte: Steuererstattung umso geringer, je personalintensiver ein Unternehmen und je niedriger der Rentenversicherungsbeitrag im Antragsjahr ist! FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 28

29 II. Eigenproduktion von Strom (1) Sinnvoll, wenn: keine Entlastung in Anspruch genommen werden kann keine ausreichende Absenkung der Stromkosten erreicht werden kann Nachteile / Risiken: erhebliche Investition Eigenproduktion ist mit rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Unsicherheiten und Risiken behaftet Empfehlung: Planrechnungen, die Kosten und Erlöse einer solchen Investition einschl. möglicher Entlastungen dem bisherigen Fremdbezug gegenüberstellen Berechnungen für verschiedene Szenarien vornehmen, die Chancen und Risiken in unterschiedlichen Ausprägungen berücksichtigen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 29

30 II. Eigenproduktion von Strom (2) Chancen: Einsparung von Umlagen (z. B. EEG) Vergütung von hohen Einspeiseentgelten im Falle der Netzeinspeisung KWK-Förderung günstige KfW-Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen Risiken: (neben laufenden Kapital- und Betriebskosten) zeitlich begrenzte Förderung abnehmende Fördersätze in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr Ausfallzeiten, Reparaturanfälligkeit abnehmender Wirkungsgrad im Zeitablauf ungewisse Stromausbeute bei Wind und Photovoltaik FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 30

31 II. Eigenproduktion von Strom (3) Belastungen/ Entlastungen/ Förderungen Erleichterung Branche Förderdauer StromStG a) bis 2 MW elektrische Nennleistung Befreiung Alle solange die Anlage produziert 9 Absatz 1 Nr. 3 a) und b) Stromsteuer b) mehr als 2 MW elektrische Nennleistung Entlastung 5,13 /MWh Produzierendes Gewerbe für bestimmte Prozesse solange die Anlage produziert 9b c) Strom zur Stromerzeugung Befreiung Alle solange die Anlage produziert 9 Absatz 1 Nr. 2 FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 31

32 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (1) Blockheizkraftwerk bis 2 MW Umlage bei Eigenverbrauch Bemerkungen Vergütung/ Entlastung Rechtliche Grundlage EEG-Umlage sofern der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird oder im räumlichen Zusammenhang zur SEA verbraucht wird. vollständige Befreiung 37 Absatz 3 EEG Stromsteuer solange Anlage produziert vollständige Befreiung 9 StromStG Energiesteuer KWK in ortsfesten Anlagen Nutzungsgrad 70 % Hocheffiziente Anlagen vollständige Befreiung 53 a EnergieStG KWK-Zuschlag wird unabhängig von Einspeisung für jede erzeugte kwh Strom eines BHKW gezahlt Förderdauer beachten 50 kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2,4 7 Absatz 2 KWKG FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 32

33 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (2) Umlage bei Einspeisung Blockheizkraftwerk bis 2 MW Bemerkungen Vergütung/ Entlastung Rechtliche Grundlage KWK-Einspeisevergütung verhandelter Preis zzgl. Zuschlag Ansonsten: üblicher Preis zzgl. vermiedenes Netznutzungsentgelt 4,227 ct/kwh (EEX Baseload Preis für 2. Quartal 2013) 4 Absatz 3 KWKG KWK-Zuschlag Bei Betrieb mit nachwachsenden Rohstoffen wird die Einspeisevergütung mit einem KWK-Bonus aus dem EEG kombiniert 50 kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2,4 > 2 MW: 1,8 7 Absatz 4 KWKG vermiedenes Netznutzungsentgelt Energiesteuer Vergütung der Kosten, die nicht entstehen, weil Strom nicht vom Hochspannungsnetz stufenweise herunter transformiert werden muss, um dann auf der Niederspannungsebene zu den Verbrauchsstellen geleitet zu werden. KWK in ortsfesten Anlagen Nutzungsgrad 70 % Hocheffiziente Anlagen 0,4-1,5 ct/kwh vollständige Befreiung 24 EnWG 18 StromNEV 53 a EnergieStG FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 33

34 III. Beispiel: Blockheizkraftwerk (BHKW) (3) Contracting-Modelle: 1. "Pachtmodell" 2. "Betreibergemeinschafts- / Betriebsführungsmodell" 3. "Scheibenpachtmodell" 4. "Dampf- und Druckluftcontracting" 5. "Lohncontracting" EEG-Umlage: EEG-umlagefreie Eigenversorgung (+), wenn Stromverbraucher bzgl. Erzeugung des verbrauchten Stroms wirtschaftliches Risiko trägt bei Auseinanderfallen von Anlagenerrichtungs- und Anlagenbetriebsrisiko einerseits und Stromabsatz- und Rohstoffbeschaffungsrisiko andererseits das Risiko der Stromproduktion trägt in Fällen, in denen er in der Anlage eines anderen gegen ein leistungsorientiertes Umwandlungsentgelt Strom herstellen lässt, als Erzeuger/ Betreiber anzusehen ist, soweit ihm als Betreiber das vorrangige Stromabsatz- und Rohstoffbeschaffungsrisiko verbleibt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 34

35 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (1) Der Weg zur Stromkostenreduzierung kompliziert! Bei der Entscheidung zwischen Fremdbezug und Eigenproduktion können ohne sorgfältige Analysen und Planungen Fehler gemacht werden. Dies gilt es zu vermeiden. Sie möchten Ihre Energiekosten senken? Wir unterstützen Sie gern! Unsere Module: Quick Check Entlastungen Planung der Eigenproduktion FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 35

36 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (2) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 36

37 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (3) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs Sicherung weiterer Entlastungen Detaillierte Berechnung von Wertschöpfungsquoten für das Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile ( 40 EEG) Detaillierte Berechnung von Umsatzquote bei KWK und Offshore-Anbindungs-Umlagen-Entlastung Antragstellung Testierung EMS-Zertifizierung unter Einschaltung von akkreditierten Auditoren Beantragung von Steuerentlastungen bei Strom- und Energiesteuer (z. B. Spitzenausgleich) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 37

38 D. Der geeignete Weg für Sie - Unterstützung durch FIDES (4) Modul Quick Check Zielsetzung Da eine Eigenproduktion i. d. R. nur vorteilhaft ist, wenn beim Fremdbezug Umlagen nicht oder nur geringfügig eingespart werden können, prüfen wir für Sie, - ob alle Entlastungen bereits genutzt werden und - ob die Voraussetzungen für weitere Entlastungen (insbesondere EEG) vorliegen. Ergebnis des Quick Check ist ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen entweder zur - Sicherung weiterer Entlastungen oder - Planung der Eigenproduktion z. B. durch BHKWs Sicherung weiterer Entlastungen Eigenproduktion Detaillierte Berechnung von Wertschöpfungsquoten für das Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile ( 40 EEG) Detaillierte Berechnung von Umsatzquote bei KWK und Offshore-Anbindungs-Umlagen-Entlastung Antragstellung Testierung EMS-Zertifizierung unter Einschaltung von akkreditierten Auditoren Beantragung von Steuerentlastungen bei Strom- und Energiesteuer (z. B. Spitzenausgleich) Wirtschaftlichkeitsberechnungen Vergleichsberechnungen mit Zahlen der Fortschreibung der Ist-Situation Anmeldung der Anlage Beantragung der Förderungen FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 38

39 E. Ansprechpartner (1) Name Position bei FIDES Qualifikation Relevante Erfahrungen Ernst-Wilhelm Hoppe Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Unternehmensbewertungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Erzeugungsanlagen im EEG-Bereich und bei Blockheizkraftwerken Beratung bei der rechtssicheren Reduzierung von Belastungen der Energiekosten Fremdsprachen Englisch, Französisch FIDES Bremen T +49 (421) M +49 (162) F +49 (421) e.hoppe@fides-treuhand.de FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 39

40 E. Ansprechpartner (2) Name Position bei Nölle & Stoevesandt Qualifikation Relevante Erfahrungen Dr. Michael Beckhusen Rechtsanwalt Rechtsanwalt Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Vertragsrecht Energierecht Fremdsprachen Englisch Nölle & Stoevesandt Partnerschaftsgesellschaft T +49 (421) M +49 (162) F +49 (421) mb@noelle-stoevesandt.de FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Seite 40

41 Auf den Punkt FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Wilhelm Hoppe WP/StB Dr. Michael Beckhusen RA Contrescarpe Bremen Tel. +49 (421) Fax +49 (421) FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)

Mehr

KHL Ingenieurbüro Löhner

KHL Ingenieurbüro Löhner VON DER IDEE ZUR REALISIERUNG KHL Ingenieurbüro Löhner Dipl.-Ing. (FH) Karlheinz Löhner Telefon: 09281/79 49 57 E-Mail: karlheinz.loehner@ib-loehner.bayern www: ingenieurbuero-loehner-hof.de STROM- UND

Mehr

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)

Mehr

Übersicht der Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben für Energie

Übersicht der Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben für Energie Übersicht der en bei Steuern und Abgaben für Energie Stromsteuer Steuerbefreiung nach 9 a StromStG Begünstigte Prozesse: Elektrolyse Herstellung von Glas, Keramik, Baukeramik, Zement, Kalk, Beton Metallerzeugung

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage

Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Voraussetzungen, Möglichkeiten, Verfahrensablauf 13. September 2012 Erfolg kennt keine Grenzen! Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit. 1 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018 Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2018 Hinweis: Obwohl die Informationen zu diesem Merkblatt sorgfältig recherchiert

Mehr

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017 Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen Februar 2017 Hinweis: Obwohl die Informationen zu diesem Merkblatt sorgfältig recherchiert

Mehr

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie -

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Geschäftsfeld Innovation, Umwelt und Energie Inhaltsverzeichnis Stromsteuer... 2 Energiesteuer... 3 EEG-Umlage (BesAr)... 5 19 StromNEV... 6 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage)...

Mehr

Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN / ISO 50001

Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN / ISO 50001 Gruppenprojekt in Göttingen zur Vorbereitung auf die Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN 16001 / ISO 50001 Seite 1 Arqum - Gesellschaft für Arbeitssicherheit, Qualitätsund Umweltmanagement mbh

Mehr

Energie-Nebenkosten beleuchten

Energie-Nebenkosten beleuchten Energie-Nebenkosten beleuchten Situation im Jahr 2000 Durchschnittlicher Strompreis für Industriekunden mit Stromverbrauch bis 50 GWh/a : 5,98 ct/kwh * Anteil Strom- und Netzkosten: 4,39 ct/kwh Anteil

Mehr

Energiekosten senken, Steuern sparen, Subventionen nutzen mit Energiemanagement nach ISO Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Energiekosten senken, Steuern sparen, Subventionen nutzen mit Energiemanagement nach ISO Industrie- und Handelskammer Südthüringen Energiekosten senken, Steuern sparen, Subventionen nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001 Industrie- und Handelskammer Südthüringen 12.04.2012 Ihr Referent Philipp Schwarmann Produkt Manager Energiemanagement

Mehr

MVV der nachhaltige Energiepartner

MVV der nachhaltige Energiepartner MVV der nachhaltige Energiepartner David Wagenblass Kooperationsmanager 14.11.2017, Mannheim Nachhaltigkeit im Kontext Energie Tag cloud Quelle: photolars / Fotolia.com 2 Nachhaltigkeit im Kontext Energie

Mehr

Eigenstromerzeugung mit KWK-Anlagen

Eigenstromerzeugung mit KWK-Anlagen Eigenstromerzeugung mit KWK-Anlagen Vergütungen und Umlagen nach KWK-G efa Leipzig GmbH Dipl.-Ing. (FH) Doreen Müller www.efa-leipzig.com Inhalt der Präsentation 1. Grundlagen (1) Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung

Mehr

Energiewirtschaftliche Gesetzgebung und deren Bedeutung für den Wupperverband

Energiewirtschaftliche Gesetzgebung und deren Bedeutung für den Wupperverband Energiewirtschaftliche Gesetzgebung und deren Bedeutung für den Wupperverband Energietag Wasserwirtschaft 16. Mai 2013 Nicole Kaufmann Energierecht Definition?? Querschnittsmaterie Enger Begriff Rechtsregeln

Mehr

Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten

Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten Potenziale zur Senkung der Energiebezugskosten Christian Otto, VEA - Hannover Energie Arena Bad Salzuflen, 08.11.2012 Impulsvortrag VEA Energie Arena Messezentrum Bad Salzuflen, 08.11.2012 1 VEA im Überblick

Mehr

Energiemärkte und Energiebeschaffung heute

Energiemärkte und Energiebeschaffung heute Energiemärkte und Energiebeschaffung heute Energiepreise schwanken stark und sind nicht vorhersehbar Energiemärkte sind bestimmt durch Handels- bzw. Commodity-Preise Strom: kaum noch Preiswettbewerb zwischen

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Prof. Dr. Christian Buchmüller 1. EE.SH-Werkstatt: Produzieren mit Erneuerbaren Energien 9. März 2017 in Fedderingen 1 Übersicht I. Eigenverbrauch

Mehr

Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG.

Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG. 1. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 22.02.08 Die bisherige Verwaltungspraxis zur besonderen Ausgleichsregelung und die erwarteten Auswirkungen der Novelle des EEG. Florian Röttger Referent Referat

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 25.10.2016 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2017 31.12.2017 6,880

Mehr

Förderungen und Steuererleichterungen für BHKW-Anlagen

Förderungen und Steuererleichterungen für BHKW-Anlagen Seite 1 von 6 Förderungen und Steuererleichterungen für BHKW-Anlagen Blockheizkraftwerke Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugen nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) umweltschonend

Mehr

Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014

Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014 Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014 Referent: Christopher Wendt, M.Eng. // TIGEV Ingenieurgesellschaft mbh 1 Heutige Themen 2 Was ist Eigenversorgung? 3 Was ist Eigenversorgung? 5 Nr.

Mehr

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie -

Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Vergünstigungen Steuern und Abgaben - Energie - Geschäftsfeld Innovation, Umwelt und Energie Inhaltsverzeichnis Stromsteuer... 2 Energiesteuer... 3 EEG-Umlage (BesAr)... 5 19 StromNEV... 6 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage)...

Mehr

Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer

Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer Anforderungen an KMU ab 2013 Gliederung Überblick Rechtsgrundlagen Spitzenausgleich - Theorie anhand 10 StromStG notwendige Formulare in der Praxis Vordruck 1450!!

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2018 Stand: 25.10.2017 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte 54 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen 20,0 ct/kwh Abgaben gesamt Durchschnittlicher Haushalt mit 3.500

Mehr

Zertifizierung und Testierung von Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen 2014

Zertifizierung und Testierung von Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen 2014 Zertifizierung und Testierung von Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen 2014 TÜV Thüringen e.v. - Zertifizierungsstelle für System- und Personalzertifizierung

Mehr

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings 16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Wietow 5. August 2013 Staatliche Förderung des Öko-Contractings Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft, Erfurt I. Modelle des Öko-Contractings

Mehr

Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz

Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz Nachahmenswerte Projekte saarländischer Kommunen Innovative Anwendungen der Kraft-Wärme-Kopplung

Mehr

Eigenversorgung und Drittbelieferung aus Erneuerbaren Energien

Eigenversorgung und Drittbelieferung aus Erneuerbaren Energien Eigenversorgung und Drittbelieferung aus Erneuerbaren Energien 46. Woche der Erzeuger und Vermarkter des Bayerischen Bauernverbands Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien Walter Albrecht Leiter

Mehr

Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen

Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Vortrag im Rahmen des Workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht am 23.03.2017 in Berlin http://www.bafa.de/

Mehr

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung 2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG-Umlage

Mehr

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)

Mehr

Eigenstromerzeugung. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

Eigenstromerzeugung. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen Eigenstromerzeugung Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht

Mehr

Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen)

Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen) Anträge nach 64 Abs. 5a EEG 2017 (freiwilliger Einbezug eigenerzeugter, nicht umlagepflichtiger Strommengen) Vortrag im Rahmen des workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 8.06.2017

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20002525 - Regelverantwortliche(r)

Mehr

Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr Kurzauswertung 1

Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr Kurzauswertung 1 Die Besondere Ausgleichregelung im Begrenzungsjahr 6 - Kurzauswertung Das BAFA hat auch 6 eine Analyse der Antragszahlen, begünstigten Strommenge und Entlastungswirkung für die Unternehmen in der Besonderen

Mehr

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index)

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Für den gesamten aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Strom vergütet die Netzgesellschaft Halle dem Einspeiser den durchschnittlichen Preis

Mehr

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.03.2002 in der Fassung vom 21.08.2009 sowie 12.07.2012 und der StromNEV vom 25.07.2005. 1. Grundvergütung (üblicher Preis) Zeitraum Vergütung Quartal 3-2016 Quartal 4-2016 Quartal 1-2017 Quartal

Mehr

Energiemanagement und Energieaudit mit der evm

Energiemanagement und Energieaudit mit der evm Energiemanagement und Energieaudit mit der evm Wir bringen Licht ins Dunkel mit unseren Serviceangeboten zu mehr Energieeffizienz. Hier sind wir zu Hause. Energieeffizienz: Ihre Lizenz zur Einsparung von

Mehr

ERDGAS.praxis. Kraft-Wärme-Kopplung

ERDGAS.praxis. Kraft-Wärme-Kopplung ERDGAS.praxis Kraft-Wärme-Kopplung Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung Viele Objekte decken ihren Bedarf an Energie, indem Elektroenergie aus dem öffentlichen Netz bezogen und Wärme vor Ort in einem Kessel

Mehr

Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2016

Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2016 Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2016 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Gabriele Rein Tel.: 07142 7887-241 E-Mail: rein.gabriele@sw-bb.de

Mehr

Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe

Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe Allgemeines Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer).

Mehr

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.03.2002 in der Fassung vom 21.08.2009 sowie 12.07.2012 und der StromNEV vom 25.07.2005. 1. Grundvergütung (üblicher Preis) Zeitraum Vergütung Quartal 4-2016 2,83 Ct/kWh Quartal 1-2017 3,76 Ct/kWh

Mehr

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1 Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

wir bedanken uns für die Einladung zu dem öffentlichen Fachgespräch zum oben bezeichneten Gesetzentwurf, an dem wir gern teilnehmen.

wir bedanken uns für die Einladung zu dem öffentlichen Fachgespräch zum oben bezeichneten Gesetzentwurf, an dem wir gern teilnehmen. Frau Dr. Birgit Reinemund MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: birgit.reinemund@bundestag.de finanzausschuss@bundestag.de Abt. Steuerrecht

Mehr

Energiewirtschaftliche Beratung Engineering Administration BHKW Energie(verbrauchs)management

Energiewirtschaftliche Beratung Engineering Administration BHKW Energie(verbrauchs)management Energiewirtschaftliche Beratung Engineering Administration BHKW Energie(verbrauchs)management Energiewirtschaftliche Beratung! Kaum etwas verändert sich so schnell wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Dipl. Ing. Markus Schnier Seite 1

Dipl. Ing. Markus Schnier  Seite 1 Seite 1 2. Münchner Forum Energie: Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) & EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Wert energiepolitischer Versprechen 27. November 2015 ECOTEC - Ingenieure

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 1 für das Kalenderjahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG - Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA):

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe

Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe Merkblatt: Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe Allgemeines Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer).

Mehr

Schwerpunkt: Einsatz von KWK

Schwerpunkt: Einsatz von KWK Schwerpunkt: Einsatz von KWK Referent: Bernhard Ophoven mbh Dresden mbh Bernhard Ophoven Die optimierte Energieversorgung Überall, wo eine hohe thermische und elektrische Grundlast vorliegt, ist KWK sinnvoll.

Mehr

Strompreise, Energie- und Stromsteuern

Strompreise, Energie- und Stromsteuern Strompreise, Energie- und Stromsteuern Strompreise Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Die Zusammensetzung ergibt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung, Netznutzung

Mehr

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010)

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010) Foliensatz zur Energie-Info Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (21) Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung, EEG-Vergütungssummen und regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme

Mehr

ENERGIEMANAGEMENT. Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe. Energiekosten nachhaltig senken und Steuervorteile sichern!

ENERGIEMANAGEMENT. Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe. Energiekosten nachhaltig senken und Steuervorteile sichern! Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe } Energiekosten nachhaltig senken und Steuervorteile sichern! } Voraussetzungen für Zertifizierung erfüllen (DIN EN ISO 50001 und DIN EN 16247-1) } Spitzenausgleich

Mehr

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354

Mehr

EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung

EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung Daten und Fakten EEG: Kostenbremse und alternative Finanzierung Energiebedarf der chemischen Industrie in Megawattstunden (MWh), 2014 Insgesamt rund 205 Millionen MWh (rund 9 Prozent des Energieverbrauchs

Mehr

Einsparpotenziale durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - Technologien, Beispiele, Förderung Peter Lückerath, EnergieAgentur.NRW

Einsparpotenziale durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - Technologien, Beispiele, Förderung Peter Lückerath, EnergieAgentur.NRW Einsparpotenziale durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - Technologien, Beispiele, Förderung Peter Lückerath, EnergieAgentur.NRW Effizienzforum Wirtschaft Gegründet 1990 durch das damalige Wirtschaftsministerium

Mehr

Jahresleistungspreissystem

Jahresleistungspreissystem Preiskomponenten Der Netznutzungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu vergüten: Nutzung der Netzinfrastruktur, Erbringung von

Mehr

Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen

Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen TÜV Thüringen e.v. - Zertifizierungsstelle für System- und Personalzertifizierung Dr. Daniel Buchenhorst; Fachbereichsleiter

Mehr

Energielehrschausondertag. Alternativen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Blockheizkraftwerke. Entwicklung der Energiepreise

Energielehrschausondertag. Alternativen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Blockheizkraftwerke. Entwicklung der Energiepreise Alternativen zur Strom- und Wärmeerzeugung Blockheizkraftwerke Inhalte: Entwicklung der Energiepreise Bewertungskriterien zum BHKW-Einsatz BHKW Bauarten Wirtschaftlichkeit 1 Cent/kWh 10 Ø-Brennstoffpreise

Mehr

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand:

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand: Prognose der KWKG-Umlage 2018 Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand: 25.10.2017 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Rechtliche Grundlage und Datenbasis der Umlagenberechnung

Mehr

Grundzüge der EEG-Reform 2014

Grundzüge der EEG-Reform 2014 Grundzüge der EEG-Reform 2014 Ministerialdirigentin Dr. Dorothee Mühl Leiterin der Unterabteilung IIIB (Strom) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 19. Mai 2014 Ausgangspunkte der Novelle

Mehr

Wind-Contracting als Alternative?

Wind-Contracting als Alternative? als Alternative? 26. Windenergietage (2017), Forum 10 Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town) Warnemünde 08.11.2017 GLIEDERUNG I. Was ist? II. Geht das rechtlich überhaupt? III. Ausblick CONTRACTING

Mehr

# 1. INFOLETTER Energiesteuern, Energierecht & Energiemanagementsysteme. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 1. INFOLETTER Energiesteuern, Energierecht & Energiemanagementsysteme. Liebe Leserin, lieber Leser, Liebe Leserin, lieber Leser, auch in dieser Ausgabe unseres WTS Infoletters Energiesteuern, Energierecht & Energiemanagementsysteme widmen wir uns wieder den Steuerentlastungen nach 10 StromStG und 55

Mehr

Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung

Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung Neues zur Besonderen Ausgleichsregelung Osnabrück 1 - AGENDA - I. Die neue Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) II. Besonderheiten der diesjährigen Antragsrunde III. Fragen und Diskussion Osnabrück

Mehr

DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe

DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe Stand: Oktober 2011 DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe 1. Allgemeines - Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis

Mehr

Steuern, Abgaben und Umlagen

Steuern, Abgaben und Umlagen Steuern, Abgaben und Umlagen EnergyLink AG Nymphenburger Str. 20b 80335 München Tel.: +49 (0)89 24 20 64 80 Fax.: +49 (0)89 24 20 64 890 www.energylink.de 2011 / 2012 1 Inhalt Strompreisbestandteile Konzessionsabgabe

Mehr

Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN 16247 vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund EED EU-Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung ins nationale

Mehr

Aktuelle Situation und Zukunft von großen und kleinen Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen

Aktuelle Situation und Zukunft von großen und kleinen Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen Sulechów, 22.11.2013 Aktuelle Situation und Zukunft von großen und kleinen Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH Folie 1 Der Kraft-Wärme-Kopplungsprozess Folie 2 Einblick

Mehr

Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2017

Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2017 Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2017 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Zaher Ghadieh Tel.: 07142 7887-226 E-Mail: ghadieh.zaher@sw-bb.de

Mehr

DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe

DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe Stand: 18.1.2011 Rechtslage zum 1.1.2011 bzw. zum 1.4.2011 1 DIHK-Merkblatt Ökosteuer Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe 1. Allgemeines - Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember vergangenen

Mehr

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand:

Prognose der KWKG-Umlage Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: Prognose der KWKG-Umlage 2019 Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 25.10.2018 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Rechtliche Grundlage und Datenbasis der KWKG - Umlagenberechnung 2. Prognose des

Mehr

Förderung von Energiemanagementsystemen

Förderung von Energiemanagementsystemen Förderung von Energiemanagementsystemen Allgemeine Fördervoraussetzungen, Fördertatbestände und Ablauf des Förderverfahrens Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Matthias Hoffmann Referatsleiter

Mehr

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern Dr. Ralf Sitte Referat III C 4 Flexibilität der Nachfrage, Technische Systemintegration, Speicher www.bmwi.de Herausforderungen Technische und wirtschaftliche

Mehr

B & P Special. Energie- und Stromsteuer Energiepreissenkung durch Erstattung der Ökosteuer 11/2013. I. Einleitung

B & P Special. Energie- und Stromsteuer Energiepreissenkung durch Erstattung der Ökosteuer 11/2013. I. Einleitung 11/2013 B & P Special Energie- und Stromsteuer Energiepreissenkung durch Erstattung der Ökosteuer I. Einleitung Haben Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes? Dann nutzen sie die bestehenden Möglichkeiten

Mehr

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien Chancen und Kosten in der Energiepolitik 26. März 2012 Seite 1 Erneuerbare Energien Agenda Entwicklung Stromerzeugung Anteile der erneuerbaren Energien an Stromerzeugung Strompreisentwicklung

Mehr

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil: Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Umstellung der

Mehr

Wirtschaftlichkeitsabschätzung

Wirtschaftlichkeitsabschätzung Wirtschaftlichkeitsabschätzung Objekt Musterprojekt Industrie/Gewerbe Blockheizkraftwerk Modell: Terra-Grandis 600 Hersteller: Dreyer & Bosse Brennstoff: Erdgas elektrische Leistung: 600,0 kw thermische

Mehr

Panos Konstantin. Praxisbuch Energiewirtschaft 4. Auflage Kapitel 9 Energierechtliche Rahmenbedingungen. Anwendungsbeispiele

Panos Konstantin. Praxisbuch Energiewirtschaft 4. Auflage Kapitel 9 Energierechtliche Rahmenbedingungen. Anwendungsbeispiele Energie Praxiswissen Panos Konstantin Praxisbuch Energiewirtschaft 4. Auflage 2017 Kapitel 9 Energierechtliche Rahmenbedingungen Anwendungsbeispiele Disclaimer: Die Rechenbeispiele sind als Unterstützung

Mehr

Änderungen Strom- und Energiesteuergesetz ab 01.01.2011

Änderungen Strom- und Energiesteuergesetz ab 01.01.2011 Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.v. Änderungen Strom- und Energiesteuergesetz ab 01.01.2011 Stand 29.10.2010 2./3.Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes Stromsteuergesetz Änderungen 9 Steuerbefreiungen,

Mehr

Kraft-Wärme-Kopplung. Juri

Kraft-Wärme-Kopplung. Juri Kraft-Wärme-Kopplung Juri Horst,horst@izes.de Legende 1. Kraft-Wärme-Kopplung 2. Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) 3. KWK-Förderungen über andere Instrumente 4. Wirtschaftlichkeit von KWK aus derzeitiger

Mehr

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Rechtliche Hindernisse und mögliche Anreize Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtliche Hindernisse

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage

Mehr

Eigenstromkonzepte Mieterstrom im Rahmen der Kampagne KWK in der Wohnungswirtschaft

Eigenstromkonzepte Mieterstrom im Rahmen der Kampagne KWK in der Wohnungswirtschaft EM Energiemanagement Waiblinger Straße 38 73194 Kernen im Remstal Tel.: 07151 20 71 495 Fax.: 07151 20 71 494 Info@em-energiemanagement.de www.em-energiemanagement.de Steffen Kühner Eigenstromkonzepte

Mehr

Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze

Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze Atomausstieg, Kohleausstieg, Emissionshandel - wohin entwickeln sich die Strompreise? Alexander J. Henze Klimaschutzziel Deutschland Minderung von Treibhausgasemissionen: bis 2020 um 40 Prozent unter das

Mehr

Biomasse Geothermie Windenergie an Land

Biomasse Geothermie Windenergie an Land Angaben zu Stromeinspeisemengen und Vergütungen nach EEG EEG-Strom-Einspeisemengen nach 16 EEG bzw. nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene Strommengen in kwh (ohne Direktvermarktungsmengen)

Mehr

Wirtschaftlichkeitsabschätzung

Wirtschaftlichkeitsabschätzung Wirtschaftlichkeitsabschätzung Objekt Schlachtu. Zerlegebetrieb XXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXX 1 70173 Stuttgart Blockheizkraftwerk Modell: mws 390 Hersteller: Brennstoff: Erdgas elektrische Leistung:

Mehr

AWIPLAN - PPD GmbH DER MODERNE INGENIEURDIENSTLEISTER. Tel Fax

AWIPLAN - PPD GmbH DER MODERNE INGENIEURDIENSTLEISTER. Tel Fax Tel. +49 7158 98502-30 Fax +49 7158 98502-31 info@awiplan-ppd.de www.awiplan-ppd.de AWIPLAN - PPD GmbH DER MODERNE INGENIEURDIENSTLEISTER Auslegung BHKW_2017/04/24 1 Unser Team 2 Bafa- Zulassungen von

Mehr

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren Wer sind wir o ManSysCon und ManSysCert besteht seit 1996 o

Mehr

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer LAEvent #2 KWKG 2016 und EEG 2016 -Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Stuttgart, 21.04.2016 21.04.2016 Folie 1 Agenda Vorstellung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG)

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzebene pro kw Jahr Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Mehr als nur Licht aus!

Mehr als nur Licht aus! Mehr als nur Licht aus! Energiemanagementsystem nach ISO 50001 praktisch umgesetzt. Wetzlar, 28. Februar 2013 Recarbon ist eine Unternehmensberatung, die ihre Kunden im Bereich "Sustainable Management"

Mehr

Das Mieterstromgesetz rechtliche Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft. Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town)

Das Mieterstromgesetz rechtliche Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft. Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town) Das Mieterstromgesetz rechtliche Fragestellungen für die Wohnungswirtschaft Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town) Hamburg,18. September 2017 Einige Restriktionen des neuen PV-Mieterstromzuschlags

Mehr

Ein integriertes Klimaschutzkonzept Für Ascheberg

Ein integriertes Klimaschutzkonzept Für Ascheberg e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 Internet: www.eundu-online.de Ein integriertes Klimaschutzkonzept Für Ascheberg Workshop Klimaschutz und

Mehr

Vorstellung Jürgen B. Schmidt. J. Schmidt Unternehmerfrühstück 04.06.2013

Vorstellung Jürgen B. Schmidt. J. Schmidt Unternehmerfrühstück 04.06.2013 Vorstellung Jürgen B. Schmidt Zur Person Jürgen B. Schmidt Dipl.-Ingenieur Dipl.-Wirtschaftsingenieur Geb. 29.05.1967 Verheiratet Zwillinge, 9 Jahre Beruflicher Werdegang Stadtwerke Rheine GmbH, 09/1984

Mehr

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits Stand: Juni 2015 ERDGAS.praxis Energiemanagementsysteme und -audits Einführung Gewerbliche Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch und damit die Kosten für Energie zu senken

Mehr