IP-Non-GMO-Kontroll-Konzept

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1 IP-Non-GMO-Kontroll-Konzept Top 4: Option Add-on OGT-Kontrollen und Handhabung Beprobungsergebnisse Ohne Gentechnik ist machbar!

2 Die Tentamus Gruppe Our Mission Tentamus was founded in 2011 to combine a medium-sized group of quality and safety laboratories in the area of food, feed, pharmaceuticals and cosmetics. The objective is to provide a wide range of high quality analytical services, without loosing out on the typical character of small mediumsized businesses, which is characterized by proximity and fast response.

3 Die Tentamus Gruppe Hauptsitz: Berlin Laborstandorte: Deutschland: Spain/ Portugal: USA: Berlin, Bremen, Illertissen, Offenburg Almeria, Sevilla Portland, OR, Salt Lake City, UT

4 lifeprint Ihr erfahrener Partner für EU-Kommission: Gentechnik -Zertifizierungsstudien Diverse Öffentliche Aufträge β-side-studie für einen der weltweit größten DiagnostikaUnternehmen Mikroarray-Technik: europäische Gentechnik -Chip-Validierung Testung und Beratung für Entwicklung eines Pipettierroboters zur DNA-Extraktion komplexer Matrices lifeprint DNA Analysis Kontaminationsfreie Feinstvermahlungsmethode: Optimierung in Zusammenarbeit mit Hersteller von Spezialmahlsystemen

5 DNA und Gene Der durchschnittliche Europäer will keine Gene im Essen haben normale Gene in einer Portion gemischter Salat DNA befindet sich in allen Zellen in Pflanzen, Bakterien, Pilzen, Viren, Tieren, Menschen Funktions-Prinzip: universell Mikroskopisch, nur extrem aufgewickelt sichtbar (Chromosom) gestreckte Länge in Pflanzenzelle 2 m T C A G G A C T G C A T T A G Gene sind winzige DNA-Untereinheiten C A vergleichbar mit Rezepten und Anweisungen bilden die Grundlage zur Herstellung lebensnotwendiger Substanzen bewirken unterschiedliche Merkmale von Organismen

6 Bio- und Gentechnologie Was ist Gentechnik? Gentechnik: die programmierte Änderung der Erbsubstanz auch über die Artengrenze hinweg (z. B. Virus-Gensequenzen in Pflanzen-DNA ) Gentechnik erzeugt einen transgenen Organismus = GVO = GMO Es gibt GM-Pflanzen, GM-Mikroorganismen, GM-Tiere Wo wird Gentechnik eingesetzt? Agrarökonomische Ziele Rote Gentechnik (Medizin) Grüne Gentechnik (Pflanzen) Gentechnik bei Tieren Weiße Gentechnik (Industrie) Graue Gentechnik (Altlasten) Steigerung der Produktivität: HerbizidResistenzen, Resistenzen gegen Bakterien, Pilze, Viren, Fraßinsekten ertragreichere Sorten durch männliche Sterilität, Toleranz gegen Trockenheit, Salz Verbesserung ernährungsphysiologischer Bestandteile

7 Weltweiter Anbau von GMO Der Anbau von GM-Pflanzen weltweit (2011)

8 Weltweiter Anbau von GMO Der Anbau von GM-Pflanzen weltweit lag 2012 bei ~170 Mio ha (

9 GM-Mais-Anbau in Europa

10 Lebensmittelsicherheit nach VO (EG) 178/2002*) Auswirkungen auf das QM 5 Säulen der allgemeinen Anforderungen Artikel 14/15 Artikel 16 Artikel 17 Artikel 18 Artikel 19/20 Lebensmittelund Futtermittelsicherheit Täuschungsfreie Aufmachung Verpflichtung zur Eigenkontrolle Rückverfolgbarkeit Risikokommunikation Rückruf Forderung:... in der Lage sein, jede Person festzustellen, von der sie ein Lebensmittel, Futtermittel,... oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist, dass er... verarbeitet wird... Sie richten hierzu Systeme und Verfahren ein, mit denen diese Informationen den zuständigen Behörden auf Aufforderung mitgeteilt werden können. *) vom

11 Europäischer u. Nationaler Gesetzesrahmen GMO-Gesetzesrahmen (unvollständig) VO(EG) Nr. 1829/2003 VO(EG) Nr. 1830/2003 Richtlinie 2001/18/EC: Freisetzung Verordnung (EG) Nr. 641/2004 zur Genehmigung von neuen GMOs und Anmeldung von GM Kontamination Verordnung (EG) Nr. 65/2004 zur Zuordnung von unique identifer Empfehlung Nr. 2004/787 zur Probenahme und Untersuchung auf GMOs Richtlinie 2009/41/EC: Forschung VO(EG) Nr. 1946/2003: Grenzübergr. Verordnung (EG) Nr. 834/2007: Öko EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz(EGGenTDurchfG) vom 1. April 2008 Gesetz zur Durchführung der VO der EU und Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel LFGB: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch vom 1. September 2005 VO (EG) Nr. 889/2008 Implementierung von VO 834/2007 VO (EG) Nr. 1235/2008. Import von ökol./biol. Erzgn.aus Drittländer - ohne Gentechnik -Kennzeichnung von Lebensmitteln - Strafbewehrung der EU-Verordnungen - Allgemeine Regelungen des 11 LFGB z. Schutz des Verbrauchers vor Täuschung (z.b. Werbung mit Selbstverständlichkeiten)

12 GMO-Fund und Konsequenzen GMO-Nachweis positiv GMO zugelassen Prinzipielle Pflicht zu deklarieren; Kennzeichnung entfällt, wenn Anteil < 0,9% und unbeabsichtigt techn. unvermeidbar Futtermittel: wenn EU-Zulassung abgelaufen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Akzeptanz bis max. 0,1% wenn Kontamination unbeabsichtigt, techn. unvermeidbar (so Bt176, GA21xMON810, MS1xRf1, Topas 19/2) GMO nicht zugelassen Nulltoleranz bei geringsten Spuren ist Ware nicht verkehrsfähig

13 Überblick zur GMO-Kennzeichnung Konventionell: EU-VO 1829 / 1830/2003 Ohne Gentechnik Kennzeichnung nach EGGenT-DurchfG BIO : EG-Öko-VO 834/2007 mit Durchführungs-VO 2008 Toleranzgrenze für Nicht-Kennzeichnung 0,9% + zufällig + technisch unvermeidbar Nur unbeabsichtigte + unvermeidbare Spuren ohne Grenzwert Keine Kennzeichnung: Fleisch, Eier, Milch Beurteilungswert lt. Behörden von 0,1% LM und Weiße Gentechnik (Enzyme, Vit., AS ) zulässig ohne Kennzeichnungspflicht zulässig, wenn Stoffe für Ökozulässig, falls notwendig, Produkte zugelassen + keine anders nicht marktgängig und Alternativen am Markt EU-Öko-Zulassung + Unbedenklichkeits-Testat Futtermittel (FM) und GMO-Pflanzen GMO-Pflanzen zulässig Kennzeichnung nur unbeabsichtigte + unvermeidbare Spuren bis 0,9% FM und Weiße Gentechnik zulässig sind FM-Zusätze: Vitamine und Zusatzstoffe dürfen verwendet werden Enzyme, Zusatzstoffe, Aminosäuren, Vitamine Vitamine und Zusatzstoffe dürfen verwendet werden Rote Gentechnik Tierarzneien zulässig Tierarzneien zulässig Für zugelassene GMOs Deklarations- und Toleranzgrenzen für Lebensmittel (LM) Tierarzneien zulässig Toleranzgrenze für Bio-Kennzeichnung 0,9% + zufällig + techn. unvermeidbar nur unbeabsichtigte + unvermeidbare Spuren bis 0,9% Dr. Rösel, modifiziert nach Dr. Waiblinger, CVUA Freiburg, Vortrag

14 Kennzeichnungsregeln und Rückverfolgbarkeit Rückverfolgbarkeit / Dokumentation Übermittlung und Speicherung von Infos über den GMO: Warenstrom begleitendes Dokumentensystem Rückverfolgbarkeit von GM-Erzeugnissen muss 5 Jahre lang gewährleistet sein (Art. 4 Abs. 4 der VO 1830/2003) Prinzip der generellen Kennzeichnungspflicht alle betroffenen Waren, verpackt oder lose Ausnahme: Bestandteile < 0,9 % müssen nicht deklariert werden, wenn diese nachweislich unbeabsichtigt / technisch unvermeidbar Kennzeichnung bleibt auf direkte Anwendungen beschränkt indirekte Anwendungen ausgenommen:...mit Hilfe von...

15 Behördliche Kontrollen Bewertung der Eigenkontrollmaßnahmen - Prüfung der Dokumentation, ob mit hinreichender Sicherheit hervorgeht, dass die Voraussetzungen für die Nicht-Kennzeichnung bzw. spezifische Auslobung (og, Bio) erfüllt sind - verbindliche Erklärungen der Vorlieferanten - Begleitdokumente der verwendeten Ausgangserzeugnisse - Untersuchungsberichte: Qualitative und quantitative PCR-Analytik Betriebskontrollen

16 Was ist passiert? Produkte dürfen nur nach Vorlage des PCR Reports geliefert werden (Lieferantenbeziehung) Übervertrauen in PCR test Reports Zertifikate Unklarheit in der Definition von Identity Preserved oder IP Unklarheit in der Verwendung der Begriffe Hard IP und Soft IP

17 Die Industrie wird verwundbarer! PCR Ergebnisse werden oft als Non-GMO Zertifikate benutzt PCR Ergebnisbericht sagt nichts über die Herkunft des Produkts aus PCR Laboratorien sind nur für das Testergebnis verantwortlich und nicht für das repräsentierte Produkt Das Produkt kann nicht automatisch aufgrund der Analyse als unbedenklich eingestuft werden Unterschwellige Angst - GM Produkte werden aufgereinigt um die Analytik erfolgreich zu bestehen

18 Qualitätssicherung und Risiken Vertrieb von nicht verkehrsfähiger Ware Verletzung der Kennzeichnungspflicht Haftungsschäden gegenüber Kunden / Handelspartnern Ärger mit Überwachungsbehörden Imageschaden durch Presse (Monitor, WISO, Ökotest ) Food Watch - Greenpeace (NGOs) Konkurrenten oppositionelle Programmteilnehmer

19 Warum neutrale Zertifizierung? Glaubhaftigkeit Unabhängige Zertifizierung validiert das System, die Verfahren und die Übereinstimmung mit der industriellen Best Practice Festigt die unternehmerischen Möglichkeiten Non-GMO Produkte seriös anzubieten Zertifizierung ermöglicht Kettenübergreifende Glaubwürdigkeit

20 VLOG Ohne Gentechnik -Standard Non-GMO: VLOG Verband Lebensmittel ohne Gentechnik Ohne Gentechnik Produktions- und Prüfstandard Version neue revidierte Version in Bearbeitung! bessere Vergleichbarkeit mehr Zuverlässigkeit und Vertrauen in OGT-Kennzeichnung

21 VLOG OGT-Standard Anforderungen (V 13.02) Kap. 4.1 Anforderungen an die Stufe Futtermittel (FM) - Futtermittelhändler, die Ware nicht physisch bewegen (Streckenhändler), müssen nicht auditiert werden. Dennoch ist die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel sicherzustellen. Für eine Übergangszeit ist es ausreichend, wenn beim Audit eines Futtermittelherstellers und händlers, der sich regelmäßig den Kontrollen eines anerkannten Qualitätssicherungs-Systems wie z.b. QS, KAT oder GMP+ unterzieht, nur die Aspekte abgeprüft werden, die für den VLOG-Standard spezifisch sind. Dieses reduzierte Audit ist für die Übergangszeit gleichwertig zu einer Zertifizierung nach VLOGStandard. Die Übergangszeit gilt bis zum nächsten Audit des anerkannten Qualitätssicherungs-Systems, längstens aber bis zwei Jahre nach dem reduzierten Audit. Wesentliche Unterpunkte - Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse - Dokumentation und Aufbewahrungsfristen - Rückverfolgbarkeit und Trennung der Warenströme - Absicherung des Eigenkontrollsystems - Krisenmanagement

22 OGT-Kontrollen & Handhabung PCRErgebnisse Umsetzung Eigenkontrollsysteme nach VLOG-Standard Absicherungen Mindestanforderungen Beschaffungs- und Produktionsmanagement Dokumentationspflichten Analysepflichten Strategie und deren praktische Umsetzung zur risikobasierten Untersuchung von FM Inwieweit kann Konformität des FM tatsächlich analytisch bestätigt werden

23 NON-GM: Anspruch und Realität Zukäufe Saatgut Lager / Schiff LKWs Mögliche GMO-Einträge Verwechslung / Fehldeklaration Vermischungsproblematik Logistik Fremdbesatz auf dem Feld Eingekreuzte GM-Konstrukte in NONGM-Pflanzen LKWs LKWs Lager / Silos LKWs Anbau Händler Produktion LKWs Produktion LKWs = Vermischung NON-GM / GM Risiko abhängig von Pflanzenart, Herkunftsland, Anbausituation Warenstromtrennung, Vertriebswege, Anzahl Zwischenlieferanten Kontrollmaßnahmen, z. B. IP-Program Möglicher Summationseffekt GMO-Anteile in der Rohware + GMO-Verunreinigungen entlang der Logistik + botanische Verunreinigungen etc.

24 Entscheidung: Waren-Freigabe ja / nein Suche nach dem Wahren Wert in der Charge Hilfskonstrukt : Messergebnisse einzelner Proben Wahrer GMO-Gehalt bleibt jedoch (immer) unbekannt Diskrepanz zwischen tatsächlichem und angenommenen GMO-Gehalt Ziel: robuste Entscheidungsbasis mit geringem Risiko von Fehlannahmen für eine möglichst gute Vorstellung über Sachverhalt Einflussfaktoren auf Entscheidungsbasis GMO-Gehalt und dessen Verteilung Probenahme Analytik

25 Analytische GMO-Verifizierung Die Verwendung von konformen Waren bzw. deren Freigabe kann durch GMO-Analysen kontrolliert/sichergestellt werden Überprüfung spezifischer Vorgaben auf korrekte Umsetzung und Wirksamkeit (Prozessstufen-Ebene und prozessübergreifend) Frühzeitiges Erfassen und Beherrschen von kritischen Prozessen Beleg zum Nachweis der Zufälligkeit und technischen Unvermeidbarkeit von GMO-Verunreinigungen Hinweise auf eine nicht vorhandene Marktfähigkeit der Waren (nicht in der EU zugelassenen GMOs) Öffentliche Erwartungshaltung

26 Inhomogenitäten von GMOs GMOs liegen häufig in Clustern oder Schichten vor Inhomogen verteilte Kontaminationen erschweren Rückschlüsse auf Gesamtpartie trotz korrekter Probenahme Für eine gute statistische Sicherheit ist eine ausreichend große Anzahl und Menge gezogener Proben wichtig

27 Umsetzung für GMO-Probenahme Probenahme je nach Saatgut Rohwaren - verarbeitete Produkte - lose oder verpackte Waren Probenahme Verdacht auf nicht zugelassenen GMO? Verarbeitungsgrad der Ware? Einwegartikel für Probenahme, Verpackung ausreichende Probengröße aus vielen Teilproben z. B faches Korngewicht (variiert je nach Pflanze und Sorte erheblich -> prüfen!) verarbeitete Waren (wenn sehr homogen) verpackte Einheiten zu bemusternde Einheiten z.b.: Sojalecithin g, bis zu 10 Jede diverse Waren 500 g 10 bis nach Zufallsprinzip verpackte Produkte: DIN CEN/TS mehr als 100 ~ n nach Stichprobenplan

28 0,0005 t jeder Einzelprobe aufbewahren Beprobte Charge: 50 t 10 Einzelproben a 0,001 t Charge versus Analysat Analysenprobe ca. Analysenprobe 0, tca. 0, t 0,0005 t jeder Laborprobe Einzelprobe zu ca. 0,001 t Sammelprobe (aus Sammel(0,005 t) vereinen probe erstellt) Probenahme gemäß Amtsblatt L 348 und CEN/TS 15568: Vergleich der Masse der im Labor analysierten Probe (2,5 g zur Extraktion -> ca. 20 µg DNA-Lösung für PCR) mit der Masse der beprobten 50 t Charge

29 Einflussfaktoren für Spurenanalytik Größe verschiedener Einflussfaktoren auf das Messergebnis 100 % Streuung in % Probennahme Probenvorbereitung analytische Messung 10 % 1% Einflussgröße von Probennahme, Probenvorbereitung und analytischer Messung auf die Streuung der Messwerte (Trichterfunktion nach Franklin) nach: H. Miller (2003) Spurenanalyse Sinn und Nutzen. Akademie-Journal 1; S Die stärkste Einflussgröße auf das Messergebnis hat die Probenahme. Hier ist mit der größten Streuungen zwischen verschiedenen Messungen zu rechnen.

30 PCR: Nachweis von Gen-Sequenzen Real Time Polymerase Kettenreaktion (PCR) Verfahren, das Gen-Abschnitte spezifisch markiert und vervielfältigt Nachweis von Sequenzen die neue Eigenschaften codieren Mit Steuerungsfunktion: Promotoren, Terminatoren verfahrenstechnisch bedingte (Antibiotika-Resistenz) Spezifischer Nachweis (ID) Berücksichtigung der Einzigartigkeit der Veränderung: Übergangsbereich zw. eingefügtem Gen und natürlicher Pflanzen-DNA GMO% - eine relative Quantifizierung liefert Ergebnisse, wie hoch z. B. der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen bezogen auf Gesamtsoja ist keine Aussage über Massen

31 Ablauf GMO-Untersuchung Screening p35s, tnos, pat + x Probe Hinweis auf GMOs? Nachweis positiv 1. ID 2. ID Welche GMO-Sorte/n? 3. ID 1. rel. GMO-Anteil 2. rel. GMO-Anteil x Identifizierungen Akzeptanzwert x %? x Quantifizierungen Schwellenwert x %? Raster-Fahndung auf GMOs: individuelle Risikobewertung Screening-Combi zur Erfassung möglichst vieler verschiedener GMOs. Der Einsatz mehrerer Screening-Elemente erlaubt eine vorläufige Eingrenzung der mögl. verursachenden GMOs GM-Sortennachweise Einige GMO-Sorten lassen sich nicht mit den gängigen Screening-Elementen detektieren

32 Bewertung der Messergebnisse EU-Verordnung: Kennzeichnung von GMOs in Zutaten Problem: Verunreinigungen in Nicht-Zutaten (botanische Verunreinigung) Die PCR liefert keine Aussagen über Massen sondern über genomische Verhältnisse (auf haploide Genome bezogen) Fragmentierung der Messebene DNA Prozessierung = teils äußerst starker Einflussfaktor auf Messergebnis Rückschlüsse auf ursprüngliche Verhältnisse in Rohware teils unmöglich

33 Botanische Verunreinigungen & GentechnikEinträge in Futtermitteln Problem: zugelassenes Gentechnik(GV)-Soja 0,9% in Probe, obwohl Soja nicht enthalten sein sollte bzw. eingesetztes Soja 0,1% (Hard IP) Lösung: Ermittlung der Höhe des Eintrags (Sojamasse) und Verrechnung mit dem %-Wert des GV-Sojas (PCR) Sojamasse > 5% => Komponente Voraussetzungen: Soja ist kein Rezepturbestandteil bzw. ist Hard IP GV-Soja hat EU-Zulassung Eintrag zufällig und technisch unvermeidbar Sojamasse < 5 % botanische Verunreinigung < 0,9% Mögliche Näherungsverfahren zur Verifizierung: Auszählen: Körner oder mittels Mikroskopie Abschätzungsmethoden mittels PCR mittels ELISA: Messung eines sehr prozessierungsbeständigen Proteins zur Bestimmung der Sojamasse

34 Abschätzung der Sojaverunreinigung Studie von lifeprint und einem Kitproduzenten Mikroskopie : PCR : Soja-ELISA lifeprint DNA Analysis Parallele Testung von ~ 500 Futtermittelproben mit PCR und einem speziellen Soja-ELISA Vergleich von 21 Futtermitteln: 3 unterschiedliche FM-Mischungen mit 3 verschiedenen Sojamatrices (Sojaschrot, -schalen, -protein) gespikt mit je 3 verschiedenen Sojakonzentrationen An der Grenze von 0,9 (Masse%) Mikroskopie: in 3 von 21 Fällen unterschätzt + 3mal überschätzt (~ 29%) ELISA: in 1 von 21 Messungen minimal überschätzt

35 Praxisbeispiel 1 Roundup Ready-Soja-1: < 0,1% Screening p35s tnos LL / pat CaMV pnos-nptii FP967 Nachtest + Ware nicht verkehrsfähig!! lifeprint DNA Analysis

36 Praxisbeispiel 2 Futtermittel Roundup Ready-Soja-1: 0,7% p35s tnos LL / pat ctp2 bar Screening Nachtests RRS-2 A ,2% + 0,3% Nicht konform, da Summe aus allen GMO-Soja > 0,9%!! lifeprint DNA Analysis

37 Praxisbeispiel 3 Futtermittel Roundup Ready-Soja-1: + (aber kein Rezepturbestandteil) botanische Verunreinigung Screening p35s tnos LL / pat ctp2 bar pnos-nptii (-) - Nachtests RRS-2 A2704 Mais NK ,4% Ware nicht konform, da Mais Zutat ist und Ergebnis > 0,9% lifeprint DNA Analysis

38 Bestimmung der Masse des GV-Eintrags*) Drei Beispiele für Mais (eigentlich sojafrei): 1. PCR-Ergebnis: 100% GV-Soja (Summe aller zugelassenen GV-Sojasorten); Nachtest Soja-ELISA: 1,5% Sojamasse Verrechnung: keine Freigabe ohne Deklaration da Soja-GV-Masse > 0,9% 2. PCR-Ergebnis: 10% GV-Soja (Summe aller zugelassenen GV-Sojasorten); Nachtest Soja-ELISA: Sojamasse liegt bei 1% Freigabe, da GV-Sojamasse bei 0,1% liegt (wenn Eintrag zufällig und. technisch unvermeidbar) 3. PCR-Ergebnis: 1% GV-Soja (Summe aller zugelassenen GV-Sojasorten); Nachtest Soja-ELISA: 5% Sojamasse keine Freigabe ohne Deklaration, Verrechnung mit PCR nicht zulässig. Gilt als Mischfuttermittel (Mais + Soja) *) Studie von lifeprint und Transia GmbH; Publikation im Feed Magazine/Kraftfutter 2013 / 2014 (nicht akkreditiertes PV) Einzelheiten:

39 Bestimmung der Masse des GV-Eintrags*) Mischfutter SOJA-BRASIL HP 48 Non GMO 25,394 % MAIS ,000 % Weizen xxxxxxx yyyyyyy zzzzzzzz RAPS-EXP 3,000 % L-THREONIN 0,035 % 100,000 % P-Probe=1,1% GVO WE-Probe=0,1%GVO 1.Sojagehalt auf DNA Basis=1% (Absch.) 2.S-Gehalt bezogen auf G-Probe=0,7% (Abs.) Sojagehalt auf DNA Basis=0,011% (Absch.) Leitfaden zur Kontrolle von GVO Futtermitteln Soja Mon (RoundUp Ready) Real-Time Quantitative PCR-Analyse Ergebnis: Das Mischfutter ist nicht kennzeichnungspflichtig, da die Einzelkomponenten nicht kennzeichnungspflichtig sind (siehe Beispiel 4b1 des Futtermittelleitfadens zur GVO-Kontrolle)

40 Dies ist die richtige Vorgehensweise weil... zwei starke Argumente dafür sprechen Vertrauen Die Garantie, dass keine GVO-haltige Probe aufgereinigt wurde, nur um den PCR Test zu bestehen Non-GMO GMO Rückverfolgbarkeit Vollständig dokumentierte Rückverfolgbarkeit und damit in allen Produktionsstufen ein wirklich funktionierendes und nachvollziehbares Hard IP-System Hard IP Vorstufe Primärstufe Veredelung Handel

41 Überleitung (1) Ausgangslage QM Eigen- HACCP HB K-Syst. System Mahl- und Mischanalgen Realisierungsvorschläge: Stufe 1: Add-on OGT-Kontrollen Stufe 2: SystemKombiaudit: ISO, QS, GMP+,A-Futt. Vorgehensweise: IP-Non-GMOKontroll-Konzept Konformitätsbescheinigung FuMi-Händler KombiZertifikat Veranstaltungen FuMi-Hersteller Voraussetzungen für eine: FF Non-GMO Registrierung

42 Überleitung (2)

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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