Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung
|
|
- Thilo Braun
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INFORMATIONEN Spezial Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung Beurteilung der arbeitssicheren Ausrüstung und des arbeitssicheren Betriebes 1 Einleitung Seit einigen Jahren werden Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung eingesetzt, bei denen der Laserbereich während des Betriebes zumindest teilweise offen und zugänglich ist. Handgeführt und handpositioniert werden hierbei entweder das Werkstück, ein Laserkopf oder ein Laserhandgerät. Zum Einsatz kommen Lasergeräte, deren Leistung eine Materialbearbeitung ermöglicht. Damit sind Verletzungen der Augen und der Haut durch die Laserstrahlung möglich. 2 Anwendungsbereich Laser-Einrichtungen, bei denen ein Laserbereich aufgrund von Sonderbetriebsarten zugänglich ist oder sein kann, werden hier nicht betrachtet. Dies betrifft beispielsweise Robotersysteme im Teach-In-Betrieb. 2.1 Werkstückpositionierung von Hand Bei Systemen, bei denen die Werkstückpositionierung von Hand erfolgt, wird das Werkstück unter einem ortsfesten Laserbearbeitungskopf geführt. Die Werkstücke haben eher kleine Dimensionen und Gewichte, die ein exaktes Führen von Hand erlauben. Der Arbeitsraum kann nahezu vollständig gekapselt sein, die Hände werden über Öffnungen in den Arbeitsraum gebracht. Daneben existieren Systeme, die nicht oder nur teilweise umschlossen sind. Während des Bearbeitungsvorganges wird die Prozessstelle über ein Okular beobachtet. Zum Einsatz kommen typischerweise gepulste Nd:YAG-Laser mit Pulsspitzenleistungen von einigen Kilowatt und mittleren Leistungen um 100 W. Eingesetzt werden diese Laser-Einrichtungen z.b. im Dentalbereich, bei der Schmuckherstellung, mit deutlich zunehmender Tendenz auch in der industriellen Materialbearbeitung, z.b. bei der Reparatur von Werkzeugen. 2.2 Kraftunterstützte Positionierung von Werkstück oder Laserkopf Die unter 2.1 genannten Laser-Einrichtungen können auch durch kraftunterstützte Positionierung des Werkstückes erweitert werden. Die Systeme sind beispielsweise mit einem achspositionierbaren Tisch ausgerüstet, die Positionierung erfolgt über eine Joystick-Steuerung. Ergänzende Programmsteuerungen werden angeboten. Bild 1: Dentallaser (hier muss im Normalbetrieb der Anwender keinen Augenschutz tragen) Ähnlich aufgebaut sind Systeme, bei denen der Laserbearbeitungskopf an sog. Strahlarmen zur Strahlführung über auch großvolumigen Werkstücken positioniert werden kann. Bei der Bearbeitung erfolgt eine Fein- Positionierung des Laserkopfes beispielsweise über einen Joystick.
2 INFORMATIONEN Spezial 1/2008 Bild 2: Laser-Einrichtung vollständig offen Bild 3: Handgeführtes Laserbearbeitungsgerät mit freiem Strahlgang 2.3 Handgeführtes Laserbearbeitungsgerät Bei handgeführten Laserbearbeitungsgeräten hält oder führt der Bediener einen Laserbearbeitungskopf am oder über das Werkstück. Entweder ist ein Abstand zwischen Bearbeitungskopf und Werkstück vorhanden oder der Bearbeitungskopf wird aufgesetzt. Der Arbeitsvorschub erfolgt in der Regel manuell. Es kann eine motorische Vorschubunterstützung oder eine Vorschubkontrolle gegeben Das sog. Lasersystem besteht aus der Energieversorgung und der Laserquelle. Es ist eine bauliche Einheit und kann stationär oder verfahrbar Andere Systeme können rucksackartig getragen werden. Die Verbindung zum handgeführten Laserbearbeitungsgerät erfolgt meist über Glasfaser. Typische Einsatzgebiete sind das Oberflächenreinigen von Werkstücken bis hin zu historischen Bauwerken und Statuen, die Beschriftung von Teilen, Schweißen und Schneiden. Beim Reinigen und Beschriften sind mittlere Leistungen bis 100 W typisch, beim Schweißen und Schneiden können mehrere Kilowatt Leistung zur Anwendung kommen. 2 Eingesetzt werden hauptsächlich Nd:YAG- Laser, daneben andere Festkörperlaser oder Faserlaser. 2.4 Selbstverfahrende Laserbearbeitungsgeräte Das Laserbearbeitungsgerät wird von Hand aufgesetzt. Es läuft motorisch angetrieben entlang eines Schweißstoßes oder einer Schnittkante. Typischerweise werden diese Geräte als Traktorsysteme bezeichnet. 3 Gefährdungen Allgemeine Gefährdungen, die bei jedem System zu betrachten sind, werden hier nicht behandelt, wie z. B. die elektrische Gefährdung. Es werden im Folgenden nur die Gefährdungen durch Laserstrahlung beschrieben. 3.1 Verletzungen von Auge und Haut Bei den aufgeführten Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung handelt es sich überwiegend um Laser der Klasse 4. Können Augen und/oder Haut der direkten, reflektierten oder gestreuten Laserstrahlung ausgesetzt sein, besteht eine Verletzungsgefahr. Die Gefahr von irreversiblen Augenverletzungen ist immer gegeben. Bei Hautverletzungen hängt deren Schwere vereinfacht betrachtet von der Laserleistung und dem Abstand zum Laserfokus ab. Bei gepulsten Lasern mit mittleren Leistungen um 100 W kann davon ausgegangen werden, dass beim Auftreffen des Lasers im Fokus beispielsweise auf die Hand in der Regel leichte reversible Brandverletzungen auftreten. Aufgrund des Reaktionsverhaltens werden schwere Verletzungen vermieden. Bei Abständen vom Laserfokus von deutlich mehr als einem Meter ist eine Verletzungsgefahr der Haut in der Regel nicht mehr gegeben. Bei den aufgeführten Laserbearbeitungsgeräten hoher Leistung besteht eine Gefahr von schweren Hautverletzungen auch noch über einen Bereich von mehreren Metern bis mehreren zehn Metern. Bei Nd:YAG-Lasern findet eine Schädigung oft tief im Gewebe statt. Es wird empfohlen, Verletzungen ärztlich beobachten zu lassen, da die Gefahr einer Entzündung der Wunde groß ist. 3.2 Gefahrstoffe Bei der Lasermaterialbearbeitung werden in der Regel Rauche und/oder gasförmige Gefahrstoffe erzeugt oder freigesetzt. Ohne wirksame Absaugung ist davon auszugehen,
3 dass Arbeitsplatzgrenzwerte oder Anhaltswerte zulässiger Luftbelastung überschritten werden. 3.3 Brand- und Explosionsgefahr Bei der Lasermaterialbearbeitung werden Materialien, Stoffe und Oberflächen-Beschichtungen hoch erhitzt. Der Wärmeeintrag kann an im Voraus nicht definierten Positionen erfolgen. Die Möglichkeit des Brandes oder einer Explosion kann gegeben 3.4 Beleuchtung Bearbeitet werden teilweise sehr kleine und diffizile Werkstücke. Die Tätigkeit erfordert eine ausreichende Beleuchtung. Die zu tragenden Laser-Schutzbrillen (siehe 4.3) können einen geringen Tageslichttransmissionsgrad aufweisen. Gegebene Beleuchtungen können dadurch nicht ausreichend 3.5 Ergonomie Arbeiten insbesondere an kleinen handgehaltenen Werkstücken erfordern eine hohe Konzentration und eine weitgehend statische Körperhaltung. Es sind kleine und eng umgrenzte Handbewegungen in engen Bewegungsbereichen erforderlich. 4 Erforderliche Maßnahmen Die folgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden grundlegende Maßnahmen beschrieben, mit denen bei den betrachteten Lasergeräten in der Regel ein ausreichendes Niveau der Arbeitssicherheit erreicht werden kann. 4.1 Umhausung des Arbeitsbereiches Schutzmaßnahmen sind in der Reihenfolge TOP technisch-organisatorisch-persönlich durchzuführen. Bereits bei der Beschaffung sind diese Grundsätze zu berücksichtigen. Es ergibt sich an erster Stelle die Anforderung, den Arbeitsraum (bzw. Arbeitsbereich, dieser entspricht dem Laserbereich) vollständig oder weitestmöglich zu umhausen. Die Verwendungsmöglichkeit kann durch die Umhausung eingeschränkt Eine vollständig geschlossene Laser-Einrichtung kann demgegenüber aber ohne weitere Schutzmaßnahmen betrieben werden. Dabei gilt eine Laser-Einrichtung auch dann als geschlossen, wenn zur Bearbeitung die Hände durch Öffnungen in den Arbeitsraum gebracht werden. Kann eine Umhausung geöffnet werden, wird die Position der Umhausung über einen Sicherheitspositionsschalter abgefragt und ausgewertet. Bei geöffneter Umhausung darf es nicht möglich sein, die Laserstrahlung zu aktivieren. Wird die Umhausung herstellerseitig mitgeliefert und ist die Konformität bescheinigt, kann davon ausgegangen werden, dass diese den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt. Auch bei umhausten Systemen kann in Sonderbetriebsarten ein offener Betrieb erforderlich Die Anwahl der Sonderbetriebsarten erfolgt in der Regel über einen abschließbaren Betriebsartenwahlschalter. Es gelten dann die Anforderungen an den offenen Betrieb. Wird ein Laserbearbeitungsgerät auf ein Werkstück aufgesetzt, kann der Arbeitsbereich dann als geschlossen gelten, wenn eine Aufsatzkontrolle vorhanden ist und sichergestellt ist, dass keine Spalten oder sonstige Öffnungen verbleiben. Ein Austreten der Laserstrahlung beispielsweise auf der Werkstückrückseite darf nicht möglich 4.2 Beobachtungsfenster Ist eine vollständige Umhausung des Laserbereiches (Arbeitsplatz) gegeben, kann eine Beobachtung des Arbeitsvorganges über ein Beobachtungsfenster erfolgen. Dieses Beobachtungsfenster muss den Anforderungen nach DIN EN 207 oder DIN EN entsprechen. Es ist für den jeweiligen Anwendungsfall insbesondere den jeweiligen Lasertyp spezifisch auszuwählen. Fenster nach DIN EN 207 sind durch eine Aufschrift gekennzeichnet. Alternativ können auch Kameras in der Kabine platziert werden, die das Bild auf einen außerhalb der Kabine befindlichen Monitor online übertragen. Anforderungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz (Überwachung des Arbeitsplatzes) sind zu beachten. 4.3 Persönliche Schutzausrüstung Laser-Schutzbrille Beim Arbeiten mit handgehaltenen Laserbearbeitungsgeräten der Klasse 4 müssen der Bediener und alle im Laserbereich befindlichen Personen eine geeignete Laser- Schutzbrille nach DIN EN 207 tragen. Dies gilt auch für Systeme, bei denen der Laserbereich (Arbeitsplatz) nicht vollständig oder nicht sicher vollständig geschlossen ist. Ebenso gilt dies, bei nicht oder nur teilweise umschlossenen Lasersystemen, wenn während des Arbeitsvorganges das Werkstück durch ein Okular betrachtet wird, das intern mit einem Schutzfilter oder einer Schutzblende ausgerüstet ist. Eine im Beobachtungsbereich des Bedieners angebrachte Laser-Schutzscheibe ist als alleinige Maßnahme zum Augenschutz nicht ausreichend. Die Ermittlung der Schutzstufe der erforderlichen Laser-Schutzbrille erfolgt nach DIN EN 207. Erläuterungen finden sich in der BGI 5092 Auswahl von Laser-Schutzund Laser-Justierbrillen. Die Schutzbrille ist spezifisch im Hinblick auf den Lasertyp, die Laserleistung und auf den minimal zugänglichen Strahldurchmesser auszuwählen, d. h. den minimalen Abstand (unter worst case Bedingungen) zum Laserfokus. Bei der Auswahl der Laserschutzbrille (Brille mit gefärbten Filtern) ist darauf zu achten, dass Warn- und Anzeigeleuchten mit der Brille noch einwandfrei erkannt werden können. 4.4 Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz Bei Laser-Einrichtungen mittlerer Leistung mit handgehaltenem und handpositioniertem Werkstück ist ein gutes Tastgefühl und Greifvermögen gefordert. Bislang können keine Handschuhe benannt werden, die einen ausreichenden Schutz bei gutem Tastgefühl und Greifvermögen gewährleisten. In der Regel wird ohne Handschuhe gearbeitet; das Risiko reversibler Verletzungen wird eingegangen. Grundsätzlich sollte bei Arbeiten mit offenen Lasern geschlossene, nicht brennbare Kleidung getragen werden. 3
4 INFORMATIONEN Spezial 1/2008 Wesentliche Anforderungen an Schutzhandschuhe und Schutzkleidung sind: Ausreichend geringer Transmissionsgrad, so dass die maximal zulässige Bestrahlung der Haut (MZB Haut gem. DIN EN ) nicht überschritten wird. Ausreichender Widerstand gegen Lochbildung, so dass keine Schädigungen der Haut durch Überschreitung der MZB Haut auftreten. Ausreichend lange Toleranzzeit, d.h. bei Absorption der Laserstrahlung begrenzter Wärmetransport des Schutzsystems an die Haut, so dass keine Schädigungen (Verbrennungen 2. Grades oder höher) der Haut auftreten. Sie dürfen keine Gefahr mit sich bringen, z.b. durch Entflammen, Einbrennen in die Haut, Schrumpfen etc. Anforderungen an Schutzhandschuhe und Schutzkleidung für Laser-Einrichtungen hoher Leistung werden derzeit spezifiziert. Untersuchungsergebnisse sind in den arbeitswissenschatlichen Erkenntnissen Nr. 132 der BAuA dargestellt. Bisherige Untersuchungen zeigen: Handelsübliche Baumwollbekleidung (T-Shirt, Hemd, Jacke, Handschuh; mit geringer Flächenmasse < 300 g/m 2 ) bietet kaum Schutz gegen Laserstrahlung, wie sie bei Tätigkeiten mit HLG in Fehlerfällen auftreten kann (VMB: E > W/m 2 ); Baumwoll-Mischgewebe mit hohem Kunstfaseranteil (Polyester, Polyamid) stellen auf Grund des Brandverhaltens eine hohe sekundäre Gefährdung für die Haut dar. Schutzausrüstung aus Baumwolle oder Baumwoll-Mischgeweben gemäß DIN EN 531 sowie DIN EN 470-1, flammhemmend ausgerüstet, mit einer Flächenmasse 300 g/m 2 bietet begrenzten Schutz gegen Laserstrahlung. 4 Schutzausrüstung aus Aramiden mit ausreichender Flächenmasse aluminisiert, metall-kaschiert, foliert gemäß DIN EN 531 sowie DIN EN bietet im Vergleich den besten Schutz gegen Laserstrahlung; die zum Teil hohe Steifigkeit der Gewebe (bzw. Beschichtung) hat aber einen eingeschränkten Tragekomfort zur Folge; sinnvoll sind Teilbedeckungen als Aufnäher oder Schürzen. Schutzausrüstung aus Glasfasergeweben weist ebenfalls einen hohen Schutzgrad auf. Die hohe Steifigkeit der Gewebe schränkt den Tragekomfort ein, das Pflegen/Reinigen der Systeme ist nicht immer gegeben; sinnvoll sind Teilbedeckungen als Aufnäher oder Schürzen. Handelsübliche Schutzhandschuhe aus Leder (Schweißerschutzhandschuhe) gemäß DIN EN 12477, ohne spezielle Ausrüstung, sind auf Grund des Schrumpfens (insb. bei nm) nur bedingt als PSA gegen Laserstrahlung geeignet. 4.5 Periphere Arbeitsraumabsicherung Sind Laser-Einrichtungen nicht vollständig geschlossen und ist ein Austritt von Laserstrahlung in umgebende Bereiche möglich, sind die folgenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich Umschlossener Arbeitsbereich Der Arbeitsbereich mit dem Arbeitsplatz des Bedieners wird vollständig von den umgebenden Bereichen abgetrennt. Der Arbeitsbereich befindet sich in einem separaten Raum oder einer separaten Kabine. Bei Lasern mittlerer Leistung ist es in der Regel ausreichend, die Wände nicht brennbar aus Blech oder Mauerwerk auszuführen. Bei hohen Laserleistungen kann eine spezielle Ausbildung der Wände erforderlich Hier ist die DIN EN bzw. DIN EN zu berücksichtigen Fenster in Räumen sind zu berücksichtigen. Die Zugangstür ist mit einem Sicherheitspositionsschalter auszurüsten, bei dessen Öffnen die Laser-Einrichtung stillgesetzt wird. Aus Gründen der Verfügbarkeit kann die Tür auch mit einer z.b. elektromagnetischen Zuhaltung verriegelt werden, wobei Anforderungen an die Notöffnung berücksichtigt werden müssen. Die Tür ist mit einem Laserwarnschild zu kennzeichnen. Außen befindet sich eine Laserwarnlampe, die den aktiven Laser anzeigt. Die Tür ist entsprechend DIN EN zu kennzeichnen und ergänzend mit dem Gebotsschild Augenschutz tragen zu versehen. Im Arbeitsbereich sollen sich nur die erforderlichen und unterwiesenen Personen aufhalten Variable Abschirmungen Werden offene Laser-Einrichtungen ortsveränderlich eingesetzt, ist ein ausreichender Schutz durch Abschirmungen zu gewährleisten. Sämtliche Möglichkeiten des Austritts direkter oder reflektierter Strahlung sind zu berücksichtigen. Bei Laser-Einrichtungen mittlerer Leistung können Laserschutzvorhänge oder nicht leicht entflammbare Schutzwände aus Blech ausreichend In Zweifelsfällen wird eine fachliche Beratung empfohlen. Bei Laser-Einrichtungen hoher Leistungen sind spezielle Laserschutzwände oder -vorhänge erforderlich. Durch organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass während der Bearbeitung keine Personen den Arbeitsbereich betreten Absicherung durch Abstand Bei Lasern wird als sog. Sicherheitsabstand der Abstand vom Laseraustrittspunkt bzw. von seinem Brennpunkt bezeichnet, ab dem die Laserstrahlung aufgrund der Aufweitung ungefährlich für Auge und Haut ist. Dieser Abstand kann errechnet werden. Durch technische oder organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass sich keine Personen innerhalb dieses Abstandes aufhalten. Dabei ist die direkte und die reflektierte Strahlung zu berücksichtigen. Ist nur der fokussierte Strahl zugänglich, liegt der Sicherheitsabstand bei Lasern mit Leistungen um 100 W bei mehreren Metern (Beispiel: Nd:YAG-Laser, 200 W Laserleistung, Brennweite 120 mm, Sicherheitsabstand ca. 10 m). Bei Lasern im kw-bereich wird der Abstand mehrere zehn Meter betragen (Beispiel: Nd:YAG-Laser, 4,4 kw Laserleistung, Brennweite 200 mm, Sicherheitsabstand ca. 105 m). In der Industrieeinführung befinden sich derzeit Laser mit sehr hohen Strahlqualitäten und sehr großen Brennweiten. Die Sicherheitsabstände werden sehr viel größer und 4
5 INFORMATIONEN Spezial 1/2008 dieses ist bei der Gefährdungsanalyse unbedingt zu berücksichtigen. 4.6 Bedieneinrichtungen, Anzeigen Ist eine Gefährdung von Personen durch Laserstrahlung möglich, darf die Auslösung der Laserstrahlung nur durch eine zu haltende Betätigungseinrichtung erfolgen. Ein Fußschalter oder ein Handtaster muss haltend betätigt werden. An der Laser-Einrichtung muss ein Not- Aus-Taster vorhanden Ist ein Laserhandgerät weit vom Lasersystem entfernt, soll sowohl am Handgerät wie auch am Lasersystem ein Not-Aus-Taster vorhanden Jede Laser-Einrichtung muss mit einer optischen oder akustischen Warneinrichtung ausgestattet sein, die die Laseremission anzeigt. Die Warneinrichtung muss ausfallsicher oder redundant Die Betriebsbereitschaft des Lasers wird durch eine weitere Warnleuchte angezeigt. An dem Laserbearbeitungsgerät muss ein Schlüsselschalter vorhanden 4.7 Aufsatzkontrolle Soweit aufgrund des Verfahrens möglich, soll bei Laserhandgeräten eine Aufsatzkontrolle vorhanden sein, die ein Aufsetzen des Handgerätes auf das Werkstück prüft Beleuchtung Die Arbeitsstelle ist ausreichend zu beleuchten. Bei handpositionerten Werkstücken und direkter Beobachtung wird eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 lx empfohlen. Die Verwendung vergrößernder Okulare und von Laser-Schutzbrillen mit eingeschränktem Tageslichttransmissionsgrad ist zu berücksichtigen und die Beleuchtungsstärke entsprechend zu erhöhen. Bei Laserschutzbrillen ist eine Schwächung um 40 % typisch. Dies erfordert eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke auf den 1,6-fachen Wert Laserschutzbeauftragter 5 Vorschriften, Normen und Literatur BGV B2 EN EN EN 207 Laserstrahlung Laser-Einrichtungen Laser-Schutzwände Laser-Schutzbrillen Es ist ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen. Dieser kann auf Grund seiner besonderen Ausbildung und/oder fachlichen Erfahrung den sicheren Betrieb der Laser-Einrichtung beurteilen und den Unternehmer dahingehend beraten. Von den Berufsgenossenschaften und anderen Trägern werden Seminare zur Erlangung des theoretischen Fachwissens angeboten Anmeldung Die Lasereinrichtungen sind in der Regel Laser der Klasse 4. Damit ist eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert Unterweisung Mitarbeiter sind über Arbeitssicherheit und erforderliche Maßnahmen zu unterweisen (u.a. nach BGV A1). Dies umfasst auch den Umgang mit Lasereinrichtungen (u.a. nach BGV A2). Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist mit maximal einjährigem Abstand zu wiederholen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. 4.8 Schutzkategorien und Überwachung EN 208 Laser-Justierbrillen Hängt der Schutz vor der Laserstrahlung von der Funktion elektrischer oder elektronischer Bauteile oder Steuerungen ab, müssen diese in einer Steuerungskategorie nach EN ISO :2006 ausgeführt werden. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse. Nach der zurückgezogenen EN (Übergangsfrist ) war hier die Kategorie 3 oder 4 zu wählen. EN ISO EN ISO EN ISO Laserbearbeitungsmaschinen Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen EN Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen wird ersetzt durch EN ISO /-2 bzw. EN BGI 5092 Auswahl von Laser-Schutz- und Laser-Justierbrillen (zurzeit noch im Entwurf) 4.9 Absaugung Die Bearbeitungsstelle ist abzusaugen. In unmittelbarer Nähe zur Bearbeitungszone sind die Gefahrstoffe wirksam zu erfassen und abzusaugen. DIN EN Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 132 Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung; Deutsche Fassung Persönliche Schutzausrüstung für Tätigkeiten mit handgeführten oder positionierten Laserbearbeitungsgeräten Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2007, ISSN
6 Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon Telefax Internet Bestell-Nr. SD 55 Bestellung Printmedien Telefon Telefax Bestellung elektronischer Medien und Periodika Telefon Telefax Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit Presseanfragen Telefon Telefax Autoren Martin Brose Malte Gomolka 6
Tipps. Umgang mit Lasern. Informationen zum Betrieb von Lasern
Tipps Umgang mit Lasern Informationen zum Betrieb von Lasern Gut zu wissen Laser kommen, z. B. bei der Materialbearbeitung oder -prüfung, in Medizin und Forschung, häufig zum Einsatz. Diese Tipps helfen
MehrSachwortverzeichnis. D DGUV-Regeln, 59 DGUV-Vorschrift, 58 DIN EN , 61, 66, 67, 79 Diodenlaser, 14, 15
Sachwortverzeichnis A Abschirmung, 117 Absorption, 27, 28 Absorptionsfilter, 139 Absorptionskoeffizient, 27 Alexandritlaser, 9, 13 ALV (automatische Leistungsverriegelung), 116 Abwendungsreaktion, 73 Apertur,
Mehr1 Physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung... 1 > K
Inhaltsverzeichnis 1 Physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung...1 1.1 Eigenschaften von optischer Strahlung...2 1.1.1 Wellenoptik... 1.1.2 Inkohärente Strahlung (normale Lichtquellen) 1.1.3 Kohärente
MehrLaserschutz. 1. Laserklassen: Laserschutz.doc
1. Laserklassen: Laserschutz Neue Laserklassen Anwendung neuer Laser entsprechend der Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik zur Berücksichtigung der Norm DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1), Ausgabe
MehrSicherheit. Lasersicherheits-Zubehör. Zubehör. Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4
Zubehör Lasersicherheits-Zubehör Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4 Sicherheit Sicherheit wird bei uns großgeschrieben Jedes Lasersystem von ALPHA
MehrArbeits- und Umweltschutz. Augengefährdung durch Laser
Arbeits- und Umweltschutz Augengefährdung durch Laser Gefährdung durch Laserstrahlung Laser ist die Kurzfassung von: L ight a mplification s timulated e mmission of r adiation Kennzeichnung für Laser Laserstrahler
MehrZubehör. Lasersicherheits-Zubehör. Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4.
Zubehör Lasersicherheits-Zubehör Sicherheit Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4 ALPHA LASER GmbH Junkersstraße 16 D-82178 Puchheim Tel +49 89 890237-0
MehrSicherheitshinweise zum Umgang mit Lasern
Sicherheitshinweise zum Umgang mit Lasern Aufgrund der besonderen Eigenschaften der Laserstrahlung und der sich daraus ergebenen biologischen Wirkungen sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen bei
MehrUmgang mit Lasern. Tipps
Tipps Laser müssen vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Laserklassen eingeteilt werden, aufsteigend von Klasse 1 (ungefährlich) bis Klasse 4 (sehr gefährlich). Machen Sie sich mit
MehrLaserschutz Grundlagen
Laserschutz Grundlagen Wirkung der Laserstrahlung Wellenlängenbereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut 100-315 nm Bindehaut-/Hornhautentzündung Sonnenbrand, beschleunigte Alterung,Karzinome UV
MehrDie Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) Dr. Marc Wittlich Arbeitsschutzfachtagung 2014, Dr. Marc Wittlich 15.12.2014 Wo ist die TROS einzuordnen? Seite
MehrTROS LASERSTRAHLUNG UMSETZUNG DURCH FASI
TRUMPF WZM GmbH + Co. KG TROS LASERSTRAHLUNG UMSETZUNG DURCH FASI Elmar Dannecker, Leiter Arbeitssicherheit Dortmund / BAuA, 23.09.2014 Umsetzung TROS Laserstrahlung durch Sicherheitsfachkraft Agenda Kurzvorstellung
MehrDepartement für Physik
Inhaltsverzeichnis 10.1 Grundsätze 10.2 Zuständige Personen 10.3 Laserklassen 10.4 Kennzeichnung von Laserräumen und Lasern 10.5 Schutzmassnahmen in Laserbereichen der Klassen 3 und 4 10.6 Augenschutz
MehrLaserschutzprodukte. Ausgabe 19
Laserschutzprodukte Ausgabe 19 LASERVISION hat für großflächigen Laserschutz eine umfangreiche Palette an Produkten und Zubehörkomponenten entwickelt. Mit deren Hilfe kann für alle Applikationen, bei denen
MehrBlendattacken durch Laser. Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Blendattacken durch Laser Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in
MehrGefährdungsbeurteilung Laser
E r s t c h e c k Entspricht das Arbeitsmittel dem Produktsicherheitsgesetz? (ggf. CE-Kennzeichnung) vorhanden? Ja Nein Sind Betriebsanleitung oder sonstige Produktunter- lagen vorhanden, zum Beispiel
MehrBGIA/BGETE Vortragsveranstaltung. "Sicherheit bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung" 23. und 24. September 2009 DGUV-Akademie in Hennef
BGIA/BGETE Vortragsveranstaltung "Sicherheit bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung" 23. und 24. September 2009 DGUV-Akademie in Hennef 1 DIN EN 60825-4 Juni 2009 normativer Anhang D Prüfen von
MehrMitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe
Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei
MehrTechnische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v.
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie
MehrBGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122)
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 758 (bisherige ZH1/122) BG-Information Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv
MehrAktuelle Sicherheitskonzepte an modernen Lasern.
Aktuelle Sicherheitskonzepte an modernen Lasern. 23./24. September 2009 Hennef BGIA/BG ETE Michael Rothweiler Firma TRUMPF Das Sicherheitskonzept für einen Laser scheint zunächst klar definiert, ist der
MehrArbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom
1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Umgang und Lagerung von Flüssigstickstoff
ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte
MehrEinsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung. Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.
Einsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.2014 Marian Mischke Landesamt für Arbeitsschutz E-Mail: URL: http://bb.osha.de
MehrNeue Technische Regel Laserstrahlung - die Laserschutzbeauftragten
Neue Technische Regel Laserstrahlung - die Laserschutzbeauftragten Seite 2 Fragen: Welche Vorschriften gelten aktuell? Laserklasse 1 bei Materialbearbeitung? Laser Klasse 3a?? Was mache ich? Unfälle???
MehrZubehör. Lasersicherheits-Zubehör. Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4.
Zubehör Lasersicherheits-Zubehör Sicherheit Schutzausrüstung für sicheres Arbeiten mit offenen ALPHA LASER-Systemen der Laserklasse 4 Zubehör Lasersicherheit Sicherheit wird bei uns großgeschrieben Jedes
MehrMedical Laser Technology
Medical Laser Technology 2 SWS 447.188 Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: 873/7395 Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte www.hce.tugraz.at Kopernikusgasse
MehrFachausschuss- Information
Fachausschuss- Information Fachausschuss Elektrotechnik Fachausschuss- Informationsblatt Nr. FA ET 6 Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik Sachgebietes Laserstrahlung: Aufgaben und Stellung des
MehrIn Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Allgemeiner Kurs mit Prüfung nach OStrV
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie
MehrÄtzende und reizende Stoffe
Unterweisen Arbeitsplätze Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Ihre gesetzliche Unfallversicherung Welche Gefahren gehen von ätzenden
MehrHandlaser für die Kunststoffverarbeitung. - Aufsatzkontrolle - Zusammenfassung. WeldControl Leistungsanzeige über Gradengleichung. 24.
WeldControl Leistungsanzeige über Gradengleichung Handlaser für die Kunststoffverarbeitung Umsetzung We der provide Sicherheitsaspekte Solutions for your auf Laser ein Welding Application Handlasersystem
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrLaserstrahlung und vergrößernde optische Instrumente
Laserstrahlung und vergrößernde optische Instrumente Vor der Gefährlichkeit von Laserstrahlung bei Betrachtung durch vergrößernde optische Instrumenten wird vielfach gewarnt. Aber ist die Exposition bei
MehrMaßnahmen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 und deren Umsetzung
Workshop Sicherheit in elektromagnetischen Feldern an Arbeitsplätzen Maßnahmen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 und deren Umsetzung Dipl.-Ing. Markus Fischer Berufsgenossenschaft der Feinmechanik
MehrGefahrstoffe. Testbogen Nr Unterweisen. Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch.
Gefahrstoffe Unterweisen Testbogen Nr. 013 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. 1 Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch Stoffe und Gemische mit gefährlichen
MehrRechtliche Grundlagen des Laserstrahlenschutzes
Rechtliche Grundlagen des Laserstrahlenschutzes Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 BGFE, Fassung vom 1. Januar 1997 und Aktualisierung 2003 Dr. H.-J. Foth, Universität Kaiserslautern I. Geltungsbereich
MehrGV07 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I 1996 S. 1841), zuletzt geändert
MehrTechnische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren!
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrDGUV Information Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung
203-004 DGUV Information 203-004 Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung April 2018 Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße
MehrVorwort. Vorbemerkung
Vorwort DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Diese DGUV Information wurde
MehrKünstliche optische Strahlung
Künstliche optische Strahlung Eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe 2 2 Einleitung 3 Wen betrifft diese Verordnung? Wo tritt künstliche optische Strahlung auf? Was ist künstliche
MehrGV08 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I 1996 S. 1841) GV08 Gesetze
MehrBedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100
Bedienungsanleitung Mechanisches Biegewerkzeug BW-100 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 2 2 Technische Daten... 2 3 Sicherheitshinweise... 5 Stand: 10.05.11 Seite 1 1 Einführung Winkelbieger sind mit
MehrTestbogen Nr. 013: Gefahrstoffe
Testbogen Testbogen Nr. 013: Gefahrstoffe Es können auch mehrere Antworten richtig sein! 1 Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Zubereitungen mit unangenehmem Geruch Stoffe und Zubereitungen
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrIII. A1 Gefährdungsbeurteilung
III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb
MehrEmpfehlung für Arbeiten an Hausanschlusskästen im Versorgungsgebiet der Bonn-Netz GmbH durch eine Elektrofachfirma
Empfehlung für Arbeiten an Hausanschlusskästen im Versorgungsgebiet der Bonn-Netz GmbH durch eine Elektrofachfirma Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 grundsätzliche Anmerkungen... 2 3 Arbeiten
MehrGefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen
Service/Aktion Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen Ein hohes Unfallgeschehen mit schweren Unfallfolgen durch Abstürze erfordert von Ihnen als Unternehmer besondere Maßnahmen für den Arbeitsschutz
MehrTestbogen Arbeitssicherheit
Testbogen Arbeitssicherheit www.textil-bg.de www.bgfe.de Nr. 13: Gefahrstoffe Vorbemerkungen: Das Sachgebiet Gefahrstoffe umfasst 1 Testbogen. Ein kleiner Hinweis: Es können eine oder mehrere Antworten
MehrBrennbare Flüssigkeiten
Unterweisen Arbeitsplätze Brennbare Flüssigkeiten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Ihre gesetzliche Unfallversicherung Welche Gefährdungen können von brennbaren
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrUnterweisung Schleifbock
Unterweisung Schleifbock UwSchleifbock_v1.1 10.03.2015 1 von 6 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG SCHLEIFBOCK... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES... 3 VORBEREITUNG... 4 VERWENDUNG...
MehrDiese Betriebsanweisung gilt für alle Bereiche der Fachhochschule in denen o.g. Tätigkeiten ausgeführt werden. Begriffsbestimmungen
Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D 1, 26 Abs. 1 und 30 Abs. 4 und der GUV-Regel GUV-R 500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.1 Lichtbogenschweißen unter erhöhter elektrischer
MehrSicherheitsbelehrung und Laserschutzunterweisung
Vorbesprechung zum Anfängerpraktikum in Physikalischer Chemie im SS 2011 Sicherheitsbelehrung und Laserschutzunterweisung 20.05.2011 1 20.05.2011 Allgemeine Hinweise (1. Teil) Sicherheitsbelehrung und
MehrRichtlinie 2013/35/EU
Die neue Verordnung Elektromagnetische Felder - Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU Informationsveranstaltung: Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen Berlin, 8. November 2016 Bundesanstalt für Arbeitsschutz
MehrSpanabhebende Metallbearbeitung
Spanabhebende Metallbearbeitung Unterweisen 1 Testbogen Nr. 003 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. Welche Gefährdungen treten an Maschinen auf? Quetsch-, Scher- und Stoßgefahren durch lineare
MehrSicherheit beim Umgang mit Fluorwasserstoff. Dipl.-Ing. Silke Bakker medical-airport-service
Sicherheit beim Umgang mit Fluorwasserstoff Dipl.-Ing. Silke Bakker medical-airport-service Schutzmaßnahmen Vor den Arbeiten mit Fluorwasserstoff: Risikoeinschätzung (=Gefährdungsanalyse) und Festlegung
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrBestellung zum Laserschutzbeauftragten
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß zur/zum betrieblichen bestellt. gemäß
MehrFlucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps
Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Seine Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden.
MehrTechnische Regeln TROS Laserstrahlung zur OStrV
Technische Regeln zur OStrV Dipl.-Phys. Martin Brose Leiter AK Laserstrahlung im UA 4 des ABS www.bgetem.de @bgetem.de BGETEM, M. Brose, Informationsveranstaltung Dortmund 06.10.2014 Inhalt 1 Anwendungsbereich
MehrInhalt. 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1
Inhalt Vorwort... V Geleitwort... VII 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1 1.1 Zahlen, Daten und Fakten zum Arbeitsschutz... 1 1.2 Rechtliche Einordnung des Arbeitsschutzes... 7 1.3
MehrC 6 der unbekannte Korrekturfaktor?
C 6 der unbekannte Korrekturfaktor? am Beispiel eines Linienlaser mit Bewertung nach DIN EN 60825-1 Bestimmung von C6 Kerkhoff.Thomas@bgetem.de // Stand: 2012-09 Beispiel eines Linienlasers Seite 2 Vor
MehrUnterweisung motorkraftbetriebene Handmaschinen
Unterweisung motorkraftbetriebene Handmaschinen UwHandmaschinen_v1.1 10.03.2015 1 von 9 Inhaltsverzeichnis UNTERWEISUNG MOTORKRAFTBETRIEBENE HANDMASCHINEN... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 EINLEITUNG... 3 ALLGEMEINES...
MehrInstandhaltungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten Wolfgang Schütz OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10, 36043 Fulda Telefon: 0661 299-1682 E-Mail: wolfgang.schuetz@osthessennetz.de 2016-05-11 Sifa Sü Folie 1/20 Ein Unternehmen der
MehrGefahrstoffe. Übersicht. Definition Gefahrstoffe. Systematik. Technische Lösungen zum Schutz vor Gefahrstoffen. Modul von 13 V1.
Modul 3-6 1 von 13 Gefahrstoffe Übersicht Definition Gefahrstoffe Systematik Technische Lösungen zum Schutz vor Gefahrstoffen Modul 3-6 2 von 13 Definition Gefahrstoffe Im Sinne des Chemikaliengesetzes
MehrLichtbogenschweißen mit hochlegierten Stabelektroden
Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D 1, 26 Abs. 1 und 30 Abs. 4 und der GUV-Regel GUV-R 500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.1 Lichtbogenschweißen mit hochlegierten
MehrBeeinflussung von aktiven und passiven Implantaten durch EMF
Beeinflussung von aktiven und passiven Implantaten durch EMF Dr. Stephan Joosten Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Passive Implantate Nägel, Schrauben Schienen Gelenke / Endoprothesen.
MehrLaser in der Bildverarbeitung Laser in der Bildverarbeitung. LASER 2000 GmbH Thomas Rampertshammer - November
Laser in der Bildverarbeitung Laser in der Bildverarbeitung LASER 2000 GmbH Thomas Rampertshammer - November 2006 1 Inhalt Anwendungen Aufbau der Lasersysteme Laserschutz LASER 2000 GmbH Thomas Rampertshammer
MehrUnterweisungsmodul. Laser
Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis
MehrSicherheitsinformationen. Spec: Lasersicherheit bei Linienlaser Modulen OEM Linienlaser Module und Sets. Rev: Running.
Sicherheitsinformationen Klassifikation: Produkt Name: Beschreibung: Produktlinie: Übersicht: Information Lasersicherheit bei Linienlaser Modulen OEM Linienlaser Module und Sets Linienlaser/Kreuzlaser
MehrEin Überblick über erste Messergebnisse beim industriellen Einsatz von additiven Fertigungsverfahren
Ein Überblick über erste Messergebnisse beim industriellen Einsatz von additiven Fertigungsverfahren Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Dortmund Gruppe 4.4 Gefahrstoffmessungen Dr.
MehrBek. d. BMAS v IIIb /34
Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" Bek. d. BMAS v. 30.10.2012 IIIb1-36628-1/34
MehrTROS IOS Teil 3 Maßnahmen 1
Neue Technischen Regeln zur künstlichen optischen Strahlung 23. September 2014 in Dortmund Günter Ott Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische
MehrOStrV und TROS Laserstrahlung (mit Prüfung)
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
MehrLaserschutzhandschuhe nach neuem Prüfgrundsatz
Laserschutzhandschuhe nach neuem Prüfgrundsatz Dr. Thomas Fröhlich LASERVISION GmbH & Co. KG www.uvex-laservision.de Einleitung Laserschutztextilien sind laut BGV B2 beim Betrieb von Lasereinrichtungen
MehrBGI 667 Januar Auswahlkriterien für Einrichtungen zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen. BG-Information
Januar 1996 BG-Information Auswahlkriterien für Einrichtungen zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV 2 Inhaltsverzeichnis BGI 667 Seite
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrPrüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren
MehrHochleistungslaser in der Automobilbranche Sicherheitskonzepte. und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie
Hochleistungslaser in der Automobilbranche Sicherheitskonzepte zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Hochleistungslaser mit
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel!
Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis
MehrArbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV- - Bedeutung und Regelungsbereich"
Tag der Arbeitssicherheit 23. und 24. März 2011 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV- - Bedeutung und Regelungsbereich" Alfred Schröder Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
MehrVerordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen
Verordnung explosionsfähige Atmosphären Umsetzung in Tankstellen Unternehmensberatung Rudolf Exel Mühlgrabenwald 343, 7423 Grafenschachen beratung@exel.at, beratung.exel.at Mobil 0664-243 95 96 Fristen
MehrLaserschutz - Grundlagen
Laserschutz - Grundlagen Laser sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie werden in der Medizin diagnostisch und therapeutisch genutzt, sie finden Anwendung in der industriellen Mikro- und
MehrPrüfpflichtige Laborabzüge
Prüfpflichtige Laborabzüge in Laboratorien und NW Räumen von Schulen Karl-Heinz Röniger Unfallkasse Nordrhein Westfalen Präventionsabteilung Themenübersicht Allgemeine Rechtsgrundlagen Lufttechnisches
MehrSCHWEISSEN UND SCHNEIDEN. Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften LVBG. Schweißen und Schneiden
LVBG Berufsgenossenschaften Schweißen und Schneiden Nur etwas für Profis Schweißen eine anspruchsvolle Facharbeit, die mit Gefahren verbunden ist darf nur von mindestens 18 Jahre alten Personen ausgeführt
MehrVorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz
Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften
MehrGV18 Gesetze und Verordnungen
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), GV18
MehrEntwurf DGUV Information 03-042
Entwurf DGUV Information 03-042 Auswahl und Benutzung von Laser- Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laserschutzabschirmungen Dipl.-Phys. M. Brose, BGETEM 16.11.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung
MehrMetallbearbeitungsmaschinen
Metallbearbeitungsmaschinen Handverletzungen Bedienung mit langen Haaren verboten Benutzen von Handschuhen verboten Schutzhaube benutzen An Metallbearbeitungsmaschinen dürfen nur Beschäftigte arbeiten,
MehrLaserstrahlenschutz. Einführung
Laserstrahlenschutz Einführung Laser ist die Abkürzung für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation, Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung ). Laser werden heute für die
MehrTechnische Anschlußbedingungen Gas- Druckregel und Meßanlagen (GDRM) bei Sondervertragskunden
1. Eigentumsverhältnisse Die GDRM ist Eigentum des Kunden. Lediglich die Meßanlage steht im Eigentum der star.energiewerke GmbH&Co KG Rastatt. Die Grenzen sind in den anhängenden Zeichnungen eingetragen.
MehrTechnische Regeln Druckgase
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von
MehrGefahrstoffe. Unterweisen. Testbogen Nr Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch
Gefahrstoffe Unterweisen 1 Testbogen Nr. 013 Es können auch mehrere Antworten richtig sein. Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Gemische mit unangenehmem Geruch Stoffe und Gemische mit gefährlichen
MehrLuftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ausgabe: Mai 1996 TRGS 560 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen,
Mehr