Neue Technische Regel Laserstrahlung - die Laserschutzbeauftragten
|
|
- Albert Abel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neue Technische Regel Laserstrahlung - die Laserschutzbeauftragten
2 Seite 2
3 Fragen: Welche Vorschriften gelten aktuell? Laserklasse 1 bei Materialbearbeitung? Laser Klasse 3a?? Was mache ich? Unfälle??? Mängelanzeige? Seite 3
4 TROS Laserstrahlung? M16? BGI 5092? Prüfstelle Seminare Internet Seite 4
5 OStrV Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen* (u. a. Arbeitsmed. Vorsorge) vom 19. Juli 2010 OStrV = GV 18 Seite 5
6 Inhalt Umsetzung der Verordnung OStrV (2010) Hilfestellung: TROS Laserstrahlung Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Einwirkung optischer Strahlung Seite 6
7 Anwendungsbereich Wellenlängenbereich 100 nm bis 1mm UV - VIS - IR, kohärent - inkohärent künstliche Quellen von optischer Strahlung Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 7
8 Wellenlängenbereiche 100 nm mm Sichtbare Laserstrahlung Strahlenart UVC UVB UVA violett blau grün gelb orange rot IRA IRB IRC ultraviolette Strahlung sichtbare Strahlung infrarote Strahlung Seite 8
9 LASER Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Quelle: Wikipedia Seite 9
10 Laser Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 10
11 Gefährdungen durch optische Strahlung Gefahren vor allem für Augen und Haut Robson / PIXELIO Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 11
12 Biologische Wirkung Auge Haut Seite 12
13 Eindringvermögen optischer Strahlung in das Auge Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 13
14 Eindringvermögen optischer Strahlung in die Haut Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 14
15 Schädigungsmöglichkeiten Schäden können entstehen durch: direkte Strahlung reflektierte Strahlung gestreute Strahlung Seite 15
16 Biologische Wirkung Übersicht über die biologischen Wirkungen nm 1 mm UVC UVB UVA VIS IRA IRB IRC Sonnenbrand Hautkrebs Horn-/ Bindehautentz. Trübung der Linse Hautverbrennungen Netzhautschäden Verbrennung der Hornhaut Trübung der Linse Blendung Seite 16
17 OStrV Seite 17
18 Staatliche Vorschriften zu Optischer Strahlung Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) OStrV verbindlich Technische Regeln zur OStrV TROS Inkohärente Strahlung Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von inkohärenter Str. Teil 3: Schutzmaßnahmen Technische Regeln zur OStrV TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von Laserstrahlung Teil 3: Schutzmaßnahmen die Vermutungswirkung auslösend Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 18
19 TROS Laserstrahlung Gliederung der TROS Laserstrahlung Die TROS Laserstrahlung gliedert sich in folgende Teile: 1. Teil Allgemeines 2. Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung 3. Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung 4. Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Seite 19
20 OStrV Inhalt der Verordnung (OStrV) Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen Seite 20
21 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Verantwortung und Beteiligung 3 Gliederung der TROS Laserstrahlung 4 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen 5 Der sachkundige Laserschutzbeauftragte (LSB) 6 Literaturhinweise Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Grundlagen zur Laserstrahlung Lasertypen und Anwendungen Biologische Wirkung von Laserstrahlung Laserklassen Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen Seite 21
22 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 2 Verantwortung und Beteiligung (1) Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sofern er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, muss er sich dabei fachkundig beraten lassen (fachkundige Personen nach 5 OStrV). Der Arbeitgeber hat für den Umgang mit Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. (2) Hinsichtlich der Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der jeweiligen Personalvertretungsgesetze. Seite 22
23 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen Es gelten die in 2 OStrV festgelegten Begriffe. Im Folgenden werden zu wichtigen Begriffen nähere Erläuterungen gegeben (alphabetische Aufzählung). 4.1 Augensicherheitsabstand (NOHD englisch: Nominal Ocular Hazard Distance) 4.2 Ausmaß (1) Unter dem Ausmaß ist nach 2 Absatz 9 OStrV die Höhe der Exposition durch Laserstrahlung zu verstehen. (2) Je nach Wellenlängenbereich und zu vermeidender Wirkung (Schutzziel) wird das Ausmaß durch die Strahlungsgrößen Bestrahlungsstärke, Bestrahlung oder Strahldichte ausgedrückt. Seite 23
24 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4.5 Betriebszustände In dieser TROS wird zwischen den Betriebszuständen Normalbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb, bestimungsgemäße Verwendung) und vom Normalbetrieb abweichenden Betriebszuständen, die in der Regel mit einer erhöhten Gefährdung verbunden sind, wie z. b. Wartung, Service, Einrichtungsvorgang, Prüfung, Errichtung und Außerbetriebnahme, unterschieden Normalbetrieb Wartung Service Seite 24
25 Für welche Betriebszustände? Normal betrieb Instandsetz ung Errichtung Störung Betriebszustände Service Definitionen: Innerbetrieblich regeln! Abbau Wartung Seite 25
26 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4.12 Expositionsgrenzwerte (EGW) Die Expositionsgrenzwerte nach 2 Absatz 5 OStrV sind maximal zulässige Werte bei Exposition der Augen oder der Haut gegenüber Laserstrahlung. Diese sind in Anlage 4 des Teils 2 Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung aufgeführt. Seite 26
27 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4.14 Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen sind alle negativen Auswirkungen von Laserstrahlung auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die nicht durch die Expositionsgrenzwerte für die Augen und die Haut abgedeckt sind. Dazu gehören z. B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr, Entstehung von Gefahrstoffen sowie alle möglichen Auswirkungen, die sich durch das Zusammenwirken von Laserstrahlung und fotosensibilisierenden chemischen Stoffen am Arbeitsplatz ergeben können. Seite 27
28 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4.17 Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) Der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) ist der Maximalwert der zugänglichen Strahlung, der gemäß DIN EN : [1] innerhalb einer bestimmten Laserklasse zugelassen ist. Es gilt jeweils der GZW der zum Zeitpunkt der Klassifizierung des Lasers gültigen Norm. Seite 28
29 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 4.23 Laserbereich Der Laserbereich ist der Bereich, in welchem die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können. Hinweis: Der Laserbereich muss sich nicht mit dem Arbeitsbereich decken Laserklassen Die Laserklassen sind in der Anlage 4 dieser TROS Laserstrahlung erläutert. Seite 29
30 OStrV Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Messungen und Berechnungen 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter Seite 30
31 OStrV 3 Gefährdungsbeurteilung ((S)-T-O-P-Prinzip)) Prozessschritte gelten wie im Arbeitsschutzgesetz (ähnlich zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz- Verordnung) u. a. 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Maßnahmen nach 4 ArbSchG und 4, 5, 7 OStrV zu beachten) Seite 31
32 OStrV 3 - Gefährdungsbeurteilung Laserstrahlung Laserklasse Seite 32
33 Zusammenfassung: Gefährdung von Auge oder Haut entsprechend der Laserklasse Laserklasse Gefährdung: Auge Haut 1 1M, 2M, 2, 3A 3 R, 3B 4 Sicher für die Augen und die Haut, sofern nicht höhere Laser eingebaut sind! Sicher für die Augen, wenn nicht längere Zeit (über 0,25 s) in den Strahl geblickt wird oder optische Instrumente, wie Lupen oder Fernrohre benutzt werden Gefährlich für die Augen! MZB für Zeiten <0,25 s überschritten Brand, Explosionsgefahr und Hautgefährdung nur im oberen Leistungsbereich der Klasse 3B Gefährlich für Augen und Haut! Auch diffuse Strahlung kann gefährlich sein. Brand und Explosionsgefahr! 1C und neue Klasse 1 nach IEC :2014 Seite 33
34 Seite 34
35 3 OStrV Gefährdungsbeurteilung (4) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit in einer Form zu dokumentieren, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht. Für Expositionen durch künstliche ultraviolette Strahlung sind entsprechende Unterlagen mindestens 30 Jahre aufzubewahren. Seite 35
36 4 OStrV 4 : Fachkundige für die Durchführung von Laserstrahlungsmessungen und Berechnungen (1)Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Messungen und Berechnungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. In der Regel Spezialisten bei Hersteller oder Ing.- Büros (teures Equipment/ Messtechnik) z. B. Lasershow Seite 36
37 Bezugsquelle: 760/data/m16-kuenstliche-optischestrahlung.pdf Seite 37
38 Seite 38
39 4 OStrV Messungen und Berechnungen (2) Die durchzuführenden Messungen können auch eine Stichprobenerhebung umfassen, die für die persönliche Exposition der Beschäftigten repräsentativ ist. z. B. UV-Dosimeter-Messungen Seite 39
40 5 OStrV 5 Fachkundige Personen, (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Seite 40
41 5 OStrV 5 Laserschutzbeauftragter (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Seite 41
42 5 OStrV Der Laserschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben: 1. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß 3 Absatz 1 Satz 7; Anmerkung: Sicht des BMAS UA 4: Unterstützung auch hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung 2. die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Seite 42
43 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines - neu 5 Der Laserschutzbeauftragte (LSB) (3) Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der genannten Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. (4) Der LSB arbeitet dabei mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Seite 43
44 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines (5) Er kennt ggf. entsprechend der Tätigkeit bzw. eingeschränkt auf den entsprechenden Anwendungsbereich: 1. die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes (ArbSchG, OStrV, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Normen und ggf. spezielle Regelungen zum Laserschutz), 2. Kenngrößen der Laserstrahlung, 3. die direkten Gefährdungen (direkte und reflektierte Laserstrahlung) und deren unmittelbare biologische Wirkungen sowie die indirekten Gefährdungen (vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefährdung, Lärm, elektrische Gefährdung) bei Arbeitsplätzen mit Anwendung von Laserstrahlung, 4. die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung, Seite 44
45 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines 5. die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist, 6. die Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische und persönliche), 7. Rechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten, 8. die Laserklassen gemäß DIN EN (Achtung Ausgabedatum!), 9. die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte der OStrV, 10. die Inhalte der Unterweisung nach 8 OStrV sowie 11. den Ablauf des sicheren Betriebs der Laser-Einrichtungen, für die er bestellt ist und weiß, wie diese zu überwachen sind. Seite 45
46 Grenzwertkonzept der OStrV Expositions grenzwert (Art, Ausmaß, Dauer) Gesundheitsgefährdung Keine Gefährdung Seite 46
47 7 OStrV 7 Maßnahmen zur Vermeidung u. Verringerung d. Gefährdungen 1. Alternative Arbeitsverfahren zur Verringerung d. Exposition (Laserschweißen statt Schweißen; 200 W Laser statt 2000 W (wenn nur 100 W notwendig) 2. Arbeitsmittel, die in geringerem Maße optische Strahlung emittieren 3. Technische Maßnahmen z.b. Verriegelungseinrichtungen, Abschirmung Seite 47
48 7 OStrV Maßnahmen zur Vermeidung u. Verringerung d. Gefährdungen 5. Gestaltung u. Einrichtung der Arbeitsstätten/Arbeitsplätze z.b. Hinweisschilder, bauliche Maßnahmen 6. Organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung Ausmaß/Dauer Exposition 7. Auswahl/Einsatz geeigneter PSA (z.b. (Laser-)Schutzbrillen. Laser- Justierbrillen, Laser-Schutzkleidung) 8. Verwendung d. Arbeitsmittel nach Herstellerangaben Seite 48
49 TROS Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Bestellung eines Laserschutzbeauftragten 4 Grundsätze bei der Feststellung und Durchführung von Schutzmaßnahmen 5 Unterweisung 6 Betriebsanweisung 7 Literaturhinweise Seite 49
50 TROS Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Abgrenzung von Laserbereichen (1) Der Laserbereich ist nach 7 Absatz 3 OStrV abzugrenzen. Die Eignung der Abgrenzung ist für jeden Einsatzort und entsprechend der Gefährdung gesondert zu beurteilen und regelmäßig zu überprüfen. (2) Die Abgrenzung kann z. B. durch Lichtschranken, Verriegelungen, bauliche Maßnahmen oder temporär durch Absperrketten erfolgen. Seite 50
51 TROS Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Tab. A2.1 Zuordnung von Maßnahmen Maßnahmen Technische Schutzmaßnahmen Zuordnung - Elektro-Installation der Räume nach VDE - geschlossener Raum - Laser-Einhausung (gekapselter Laser) - geeignete Oberflächen von Türen und Fenstern - wenig reflektierendes Instrumentarium - Warnlampen Weitere Einrichtungen am Laser: - Ausstattung des Lasers nach DIN EN (u. a. Shutter, Abschaltung, Schutzgehäuse) - Abschirmungen - spezielle Absaugung für ggf. entstehende Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel, Rauche und Aerosole Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen - Kennzeichnung - Anwesenheits-Beschränkung - Haustechnische Überwachung und fristgerechte Prüfung der Laser - Verkürzung der Expositionszeit (hierbei ist bei medizinischer Anwendung ggf. der Patientenschutz zu beachten) - Laser-Schutzbrillen - Laser-Justierbrillen - Laserschutz-Filter (z. B. Visier) - Schutzkleidung - Schutzhandschuhe - freie Hautpartien (z. B. auch des Patienten) bedecken durch lasergeeignete Abdeckungen Unterweisung, Koordination - Unterweisung der Beschäftigten und Abstimmung zwischen Arbeitgebern und Selbständigen Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 51
52 TROS Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Anlage 3 Beispiele zur Kennzeichnung und Abgrenzung von Laserbereichen In den Abbildungen A3.1 und A3.2 werden Beispiele zur Kennzeichnung und Abgrenzung von Türen vor Laserbereichen und von begehbaren Laserbereichen dargestellt. Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 52
53 TROS Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung Abb. A3.1 Kennzeichnung und Abgrenzung des gesamten Raumes als Laserbereich für industrielle Anwendungen. Bei anderen Anwendungen Kann die Schutzverriegelung an der Eingangstür durch andere Maßnahmen zur Abgrenzung (z. B. schleusenartiger Eingang) ersetzt werden. Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 53
54 Abschnitt 4; OStrV Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit 8 Unterweisung der Beschäftigten 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit Abschnitt 5 Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 10 Ausnahmen 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Seite 54
55 Änderung der Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge Anhang, Teil 3 Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen Absatz 1 Pflichtvorsorge (7) Expositionsgrenzwertüberschreitung IOS (Anmerkung: wie bei Lärm (ohne Berücksichtigung der PSA) Absatz 2 Angebotsvorsorge (3) Möglichkeit d. Expositionsgrenzwertüberschreitung inkohärente optische Strahlung z. B. (Anhaltspunkt: z. B. bei Verwendung von Laser-Schutzbrillen, Hautschutz) Seite 55
56 Pflichtvorsorge Person UV-Strahlung Expositionsgrenzwerte werden überschritten PSA wird nicht berücksichtigt Lichtbogenschweissen Seite 56
57 Keine Vorsorge da reiner Messlaser Laser Person Seite 57
58 Angebotsvorsorge : Annahme inkohärente Sekundärstrahlung überschreitet die EGW für IOS bei Annäherung Abstand < 50 cm Materialbearbeitungslaser 50 cm Person Bewegung näher möglich Seite 58
59 Pflichtvorsorge : Annahme Laserstrahlung ist auf die Haut getroffen! Dort wurden auch die Werte für IOS z. B. IR-Strahlung überschritten Pflichtvorsorge Materialbearbeitungslaser 50 cm Person Bewegung näher möglich Seite 59
60 Pflichtvorsorge (2) Pflichtvorsorge ist nach 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 6 ArbMedVV durch den Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (vgl. Arbeitsmedizinische Regel AMR 2.1) zu veranlassen, wenn am Arbeitsplatz die Expositionsgrenzwerte nach Abschnitt 5 der TROS IOS, Teil 2 Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung überschritten werden. Die schützende Wirkung der persönlichen Schutzausrüstung wird dabei nicht berücksichtigt. Seite 60
61 Wunschvorsorge (4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten nach 11 ArbSchG bzw. 5a ArbMedVV arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen, sofern ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (Wunschvorsorge). Seite 61
62 Zusammenfassung und Ausblick : Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2/Vorschrift 11 wird voraussichtlich nach Änderung der OStrV zurückgezogen werden. Wichtige Teile der BGV B2, BGIen sind in die TRen eingeflossen. Dipl.-Phys. M. Brose, BG ETEM Seite 62
"Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)"
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) OStrV Ausfertigungsdatum: 19.07.2010 Vollzitat:
MehrOStrV. Dipl.-Phys. Martin Brose www.bgetem.de Strahlung@bgetem.de. BGETEM Brose Bonnemann 23.03.11 23032011. Seite 1
OStrV Dipl.-Phys. Martin Brose www.bgetem.de Strahlung@bgetem.de BGETEM Brose Bonnemann 23.03.11 23032011 Seite 1 OStrV Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor
MehrLaserschutz. 1. Laserklassen: Laserschutz.doc
1. Laserklassen: Laserschutz Neue Laserklassen Anwendung neuer Laser entsprechend der Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik zur Berücksichtigung der Norm DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1), Ausgabe
MehrEinsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung. Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.
Einsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.2014 Marian Mischke Landesamt für Arbeitsschutz E-Mail: URL: http://bb.osha.de
MehrHandlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten an UV-Geräten zur Desinfektion in der Trinkwasserversorgung
Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeiten an UV-Geräten zur Desinfektion in der Trinkwasserversorgung Wellenlängenbereiche 100 nm 280 315 380 400 700 780 1400 3000 1 mm Sichtbare Laserstrahlung
MehrBauwirtschaft 18.09.2014. Verhaltensregeln beim Umgang mit Baulasern. Lasertechnik. Fachausschuss Informationsblatt FA ET 7
Verhaltensregeln beim Umgang mit Baulasern Fachausschuss Informationsblatt FA ET 7 Lasertechnik Lasertechnik in unserem täglichen Lebensumfeld: EDV (Drucker, Scanner, CD / DVD-Laufwerke, ) Industrie (Metallbearbeitung,
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrInkohärente künstliche optische Strahlung ist jede künstliche optische Strahlung außer Laserstrahlung.
Seite 64 I 10 Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung I 10 Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung I 10.1 Begriffsbestimmungen I 10.1.1 Optische Strahlung Optische Strahlung ist jede elektromagnetische
MehrTROS LASERSTRAHLUNG UMSETZUNG DURCH FASI
TRUMPF WZM GmbH + Co. KG TROS LASERSTRAHLUNG UMSETZUNG DURCH FASI Elmar Dannecker, Leiter Arbeitssicherheit Dortmund / BAuA, 23.09.2014 Umsetzung TROS Laserstrahlung durch Sicherheitsfachkraft Agenda Kurzvorstellung
MehrLasersicherheit. Lasersicherheit, Dipl.-Ing. Falk Florschütz 02.10.2014
Lasersicherheit Lasersicherheit, Dipl.-Ing. Falk Florschütz 02.10.2014 Erklärung Laser Laserstrahlung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist jede elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen im
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrTRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrSicherheitshinweise zum Umgang mit Lasern
Sicherheitshinweise zum Umgang mit Lasern Aufgrund der besonderen Eigenschaften der Laserstrahlung und der sich daraus ergebenen biologischen Wirkungen sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen bei
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrLasersicherheit. Sind Maßnahmenänderungen aufgrund des neuen Regelwerks TROS-Laserstrahlung erforderlich? Lasersicherheit, Dipl.-Ing.
Lasersicherheit Sind Maßnahmenänderungen aufgrund des neuen Regelwerks TROS-Laserstrahlung erforderlich? Lasersicherheit, Dipl.-Ing. Falk Florschütz 07.10.2015 Erklärung Laser Laserstrahlung im Sinne dieser
MehrEMF an Arbeitsplätzen
EMF an Arbeitsplätzen Aktuelle Arbeitsschutzregelungen in Deutschland Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln EMF Regelungen in Deutschland Arbeitsschutz Öffentlichkeit BGV
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrArtikel 3 enthält Änderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Artikel 4 enthält Änderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Bundesrat Drucksache 262/10 29.04.10 Verordnung der Bundesregierung AS - G - U - Wi Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrSicherheitsbelehrung
Sicherheitsbelehrung Umgang mit Laserstrahlung März 2009 info@dbta.tu-berlin.de LASER Aufbau und Eigenschaften Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation Anregungsquelle Spiegel Medium teilw.
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrOStrV Abschnitt 2: Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen 4 Messungen und Berechnungen
Dr. Ljiljana Udovicic Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren Neue Technischen Regeln zur künstlichen 23. Neue September Technische 2014, Regeln BAuA Dortmund zur künstlichen 23. September 2014, BAuA Dortmund
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrLaserschutz Grundlagen
Laserschutz Grundlagen Wirkung der Laserstrahlung Wellenlängenbereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut 100-315 nm Bindehaut-/Hornhautentzündung Sonnenbrand, beschleunigte Alterung,Karzinome UV
MehrLaser Strahlenschutz. Sicherheitsbelehrung. Frank Petzke. 2 Abgrenzung und einige Hinweise zu den einzelnen Laserklassen
Laser Strahlenschutz Sicherheitsbelehrung Frank Petzke 1 Definitionen 2 Abgrenzung und einige Hinweise zu den einzelnen Laserklassen 3 Schädigende Wirkung von Laserlicht 3.1 Aufbau des Auges 3.2 Transmission
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung En détail oder en gros? Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, DGUV Potsdam, 15. März 2012 Inhalt Gefährdungsbeurteilung: auf europäischer Ebene auf nationaler Ebene in der GDA in der DGUV
MehrFachausschuss- Information
Fachausschuss- Information Fachausschuss Elektrotechnik Fachausschuss- Informationsblatt Nr. FA ET 6 Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik Sachgebietes Laserstrahlung: Aufgaben und Stellung des
MehrTechnische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v.
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie
MehrPraktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrArbeitssicherheit in der Praxis. Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz. Neue Verordnung wirklich alles neu?
Arbeitssicherheit in der Praxis Thema: Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz. Neue Verordnung wirklich alles neu? VDRI-Veranstaltung am 19.03.2008 in Braunschweig 19.03.2008 Andreas Nieswandt 1 Leitfaden: Staatl.
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz
Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die
MehrDas neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick
Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV richtet sich
MehrMedical Laser Technology
Medical Laser Technology 2 SWS 447.188 Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: 873/7395 Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte www.hce.tugraz.at Kopernikusgasse
MehrVOPST Umsetzungsvorschläge
VOPST Umsetzungsvorschläge d. AUVA Ein Erfahrungsbericht Dr. Emmerich Kitz emmerich.kitz@auva.at 01/33111-974 Inhalt Die VOPST Überblick Allgemeines Expositionsgrenzwerte Vorgangsweise Beschäftigungsverbote
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrTROS Inkohärente optische. Strahlung
Neue Technischen Regeln zur künstlichen optischen Strahlung 23. September 2014 in Dortmund Günter Ott Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter
MehrExplosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV
nach 6 BetrSichV Allgemeine Angaben: Formblatt 1 Name und Adresse des Unternehmens Zuständige BG Mitgliedsnummer Betriebsstätte Verantwortlich für die Beurteilung Explosionsgefährdete Bereiche 1 Explosionsgefahr
MehrUmgang mit Lasern. Tipps
Tipps Laser müssen vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Laserklassen eingeteilt werden, aufsteigend von Klasse 1 (ungefährlich) bis Klasse 4 (sehr gefährlich). Machen Sie sich mit
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrGesundheitsgefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Gesundheitsgefährdungen durch künstliche optische Strahlung Optische Strahlung Wird unterschieden: nach der Wellenlänge und der durch Sinnesorgane möglichen Wahrnehmung. In kohärente optische Strahlung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrLaserstrahlenschutz. Einführung
Laserstrahlenschutz Einführung Laser ist die Abkürzung für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation, Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung ). Laser werden heute für die
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel
113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung
BG - INFOBLATT Stand 11/2013 Best.-Nr.470 Arbeitsmedizinische Vorsorge im Bereich Druck und Papierverarbeitung Arbeitsbedingt sind die Beschäftigten bestimmten Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt.
MehrDepartement für Physik
Inhaltsverzeichnis 10.1 Grundsätze 10.2 Zuständige Personen 10.3 Laserklassen 10.4 Kennzeichnung von Laserräumen und Lasern 10.5 Schutzmassnahmen in Laserbereichen der Klassen 3 und 4 10.6 Augenschutz
MehrBiologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrSiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze
1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und
MehrWillkommen. Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung
Leseprobe (Auszug) Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Willkommen Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Leseprobe (Auszug)
MehrDGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1 Bis zum 31.12.2010 galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab 01.01.2011
Mehr11.5 Laserstrahlung. Bei Änderung von Zuordnungsvoraussetzungen muß eine Neuklassifizierung und Änderung der Kennzeichnung vorgenommen werden.
11.5 Laserstrahlung UVV BGV B 2 Die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 "Laserstrahlung" enthält Forderungen hinsichtlich des Schutzes von Patienten und Anwendern vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung,
MehrDruckluftbehälteranlage
Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter - Behälter B5 - Herstell-Nr: 251802 Betreiber: Betriebsort: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel Druckluftbehälteranlage Grundlage: 3 BetrSichV Wichtige Hinweise
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrDie unsichtbare Gefahr - Elektromagnetische Felder
Herzlich Willkommen zum Forum: Die unsichtbare Gefahr - Elektromagnetische Felder Fachtagung Warenlogistik 2015 Forum EMF Corinna Becker, Dezernat 5 Was erwartet Sie im Forum EMF? Übersicht über das elektromagnetische
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrLaserschutzbelehrung :
Laserschutzbelehrung : Hintergründe Schutzvorschriften Laserklassen Laserbereich Gefahrenquellen Schutzmaßnahmen Verhaltensregeln Verhalten im Schadensfall Laserschutzbelehrung : Einleitung Laser im täglichen
MehrASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung
MehrErfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*
Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte
Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschhutz Fachtagung Neue Mindeststandards im Arbeitsschutz BZ Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen,
MehrNeue Richtlinie für den Augenschutz beim Einsatz von IR-Strahlern in der Impulsthermographie
Neue Richtlinie für den Augenschutz beim Einsatz von IR-Strahlern in der Impulsthermographie Jürgen Nolting und Günter Dittmar (Fachhochschule Aalen) 1. Einleitung In der Impulsthermographie kommen energiereiche
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn
Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung
MehrSchädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan
Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 4 Abs.
MehrSicherheitsbelehrung und Laserschutzunterweisung
Vorbesprechung zum Anfängerpraktikum in Physikalischer Chemie im SS 2011 Sicherheitsbelehrung und Laserschutzunterweisung 20.05.2011 1 20.05.2011 Allgemeine Hinweise (1. Teil) Sicherheitsbelehrung und
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen
Problem: Vorblatt Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-428/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG hat dieser festgestellt, dass die Republik
MehrLaserstrahlung. Energie elektromagnetischer Wellen. Nov-11. Anwendungen Gefährdungspotentiale Schutzmaßnahmen Vorschriften. Photonen-Energie [ev]
Laserstrahlung Anwendungen Gefährdungspotentiale Schutzmaßnahmen Vorschriften Energie elektromagnetischer Wellen Photonen-Energie [ev] 120 0 1 kev Ar 80 Nd:YAG 60 ArF Faser 40 20 CO 2 0 1 0 00 000 Wellenlänge
MehrRechtliche Grundlagen des Laserstrahlenschutzes
Rechtliche Grundlagen des Laserstrahlenschutzes Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 BGFE, Fassung vom 1. Januar 1997 und Aktualisierung 2003 Dr. H.-J. Foth, Universität Kaiserslautern I. Geltungsbereich
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit
Anlagen- und Betriebssicherheit Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln und Textsammlung von Hatto Mattes Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ralph
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrSicherheit im Physik-Unterricht
Dienstbesprechung Juni 2015 Tagesordnung 1. Einblick in gesetzliche Grundlagen, Funktion und mögliche Struktur von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen 2. Sichtung von Mustervorlagen Pause
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und
MehrLaserstrahlung. Anwendungen Gefährdungspotentiale Schutzmaßnahmen Vorschriften. Georg Vees
Laserstrahlung Anwendungen Gefährdungspotentiale Schutzmaßnahmen Vorschriften Das elektromagnetische Spektrum ionisierend nicht ionisierend Frequenz [1/s] 10 10 10 10 10 10 18 15 12 9 6 3 Röntgenstrahlung
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005
Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben
MehrLaserstrahlung und vergrößernde optische Instrumente
Laserstrahlung und vergrößernde optische Instrumente Vor der Gefährlichkeit von Laserstrahlung bei Betrachtung durch vergrößernde optische Instrumenten wird vielfach gewarnt. Aber ist die Exposition bei
MehrBestimmung der spektralen Strahlungsverteilung eines Infrarot- Strahlers des Typs Trans lucent VWS 500 Q der Firma Inframagic
Bestimmung der spektralen Strahlungsverteilung eines Infrarot- Strahlers des Typs Trans lucent VWS 500 Q der Firma Inframagic Prüfobjekt: Der zu vermessende Infrarot-Strahler bestehet aus einem Strahlerstab
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat 73 40190 Düsseldorf Gebläsefilteranzug als persönliche Schutzausrüstung Gefährdungsbeurteilung Erlass vom 22.06.2015 Sehr geehrte Damen
Mehr