Das Rauchverbot: Fragen, Erklärungen und Begründungen aus dem Landtag in Hannover Letzte Aktualisierung Donnerstag, 23.

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1 Das Rauchverbot: Fragen, Erklärungen und Begründungen aus dem Landtag in Hannover Letzte Aktualisierung Donnerstag, 23. August 2007 Das Gesetz, seine Irrungen und Wirrungen sowie die scheinbar einfachen Apologien Hier die Rechtfertigungen aus der Kanzlei des Niedersächsischen Ministerpräsidenten: Bundesweit haben wir seit Jahrzehnten Debatten über den Schutz der Nichtraucher. Seit Ende vergangenen Jahres haben die Länder in eigener Verantwortung die Regelungen für den Nichtraucherschutz übernommen. In wenigen Monaten haben es die Länder geschafft, eine umfassende Regelung zum Schutz der Nichtraucher einzuführen. Die Länderparlamente werden im Laufe dieses Jahres die Gesetzentwürfe beschließen. Niedersachsen ist zum 1. August 2007 eines der ersten Bundesländer, das per Gesetz das Passivrauchen regelt. Zu dem bereits auf smokersnews.de dargestellten Original-Gesetzesentwurf nun die offiziellen Begründungen für das Gesetz. Niedersachsens Ansatz sieht wie folgt aus: Ein zentraler Punkt ist der Schutz von Personen, für die wir die Verantwortung tragen. Kinder und Jugendliche müssen konsequent geschützt werden. Dies wird langfristig auch zu einer Veränderung bei den Erwachsenen führen, denn: Der Schutz vor Passivrauchen beginnt zu Hause. Die Eltern tragen die Verantwortung dafür, wenn sie in Gegenwart ihrer Kinder rauchen. Rauchen in der Schwangerschaft ist Körperverletzung am ungeborenen Kind. Rauchen ist eine persönliche Entscheidung, die dem privaten Lebensbereich vorbehalten bleiben wird und auch muss. Im öffentlichen Leben wird es künftig erstmals einen umfassenden Schutz für Nichtraucher geben. Wo Sie hingehen müssen, haben Sie künftig eine rauchfreie Umgebung! Alle Behördenräume, gleich ob in Gerichten, in Landesbehörden oder in den Kommunen, werden, soweit diese zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben genutzt werden, künftig rauchfrei sein. Auch in Krankenhäusern und Heimen wird ein generelles Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher umgesetzt. Kultur erleben: Ohne Rauch geht s in der Freizeit auch! Museen und Galerien laden künftig zu einem rauchfreien Erlebnis ein. Auch in der Theaterpause wird Sie künftig kein Rauch stören, denn in Niedersachsen werden Theater, Museen und Galerien rauchfrei. Das gesamte öffentliche kulturelle Leben wird vor Passivrauch geschützt.

2 Kinder und Jugendliche werden künftig umfassend vor Rauch geschützt. Die Gesundheitsgefahren des Rauchens sind bei Kindern und Jugendlichen besonders hoch. Hier haben wir eine besondere Verantwortung, der wir mit einer umfangreichen Regelung gerecht werden. Es ist schon schwer verständlich, dass dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, bisher kein gesetzliches Rauchverbot galt. Wir haben 2005 als erstes Bundesland in den Schulen ein Rauchverbot eingeführt. Doch bisher war Rauchen in Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungsstätten und in Sporthallen zwar durch Hausordnungen geregelt, aber nicht gesetzlich verboten. Künftig wird es ein generelles Rauchverbot geben. Das Rauchverbot wird in diesem Bereich nicht nur die Räumlichkeiten betreffen. Vielmehr ist das Rauchen in Niedersachsen künftig auch auf den Hof- und Freiflächen und Veranstaltungen von Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verboten. Damit sprechen wir zwei Gruppen an. Zunächst die Jugendlichen selbst, die dort, wo sie sich aufhalten, so wenig Gelegenheit wie möglich haben sollen, zu rauchen. Rauchen muss für diese Gruppe so unattraktiv wie möglich werden. Dies gilt aber auch für die Erwachsenen, die sich dort aufhalten. Das ist zum einen eine Vorbildfunktion, zum anderen aber auch die schlichte Erkenntnis: Wo Kinder sich aufhalten, ist Rauchen fast schon Körperverletzung. Was im privaten Bereich geschieht, dass müssen Erwachsene vor sich selbst verantworten, in allgemein zugänglichen Einrichtungen aber muss der Staat Kinder und Jugendliche schützen. Gaststätten: Der Wechsel in der Selbstverständlichkeit Bisher mussten Sie sich ein Nichtraucherrestaurant oder eine Nichtrauchergaststätte suchen und auf die Kennzeichnung "Nichtraucher" achten. Künftig gilt ein generelles Rauchverbot, und Lokale mit Raucherräumen werden die Ausnahme sein. Eine Raucherlaubnis gilt aber nur in getrennten abgeschlossenen Räumen. Gaststätten mit nur einem Raum, offene Restaurants in Markthallen, Einkaufspassagen oder auch in Schwimmbädern werden künftig rauchfrei sein. Das bedeutet: Sie müssen nicht mehr auf das Nichtraucherzeichen achten, sondern die Raucherinnen und Raucher müssen darauf achten, ob die Gaststätte einen abgeschlossenen Raum als Raucherbereich ausgewiesen hat. Hier entscheiden zwei Gruppen: Einmal die Wirte, ob sie einen abgeschlossenen Raucherraum ausweisen wollen, mit den Konsequenzen, dass der Gast vor dem Betreten darauf hingewiesen wird, dass er sich in einen Raucherbereich begibt. Die andere Entscheidung liegt bei dem Besucher selbst, der künftig eine größere Entscheidungsfreiheit haben wird. Diskotheken: Die Schadstoffbelastung in Diskotheken liegt über dem tolerierbaren

3 Bereich. Hier liegt die Feinstaubbelastung um das 20fache über den Grenzwerten, die im Freien gelten. Jugendliche oder junge Erwachsene sind durch das Gemeinschaftserlebnis mit ihren Freunden aber oft darauf angewiesen, diese Orte aufzusuchen, um einfach dabei sein zu können und Spaß zu haben. Zum Schutz der jungen Menschen wird es im eigentlichen Diskothekenbereich keine Ausnahme vom Rauchverbot geben. Auch hier wird nur in abgetrennten Nebenräumen ein Raucherbereich ausgewiesen werden können. Was hat sich nun überhaupt geändert? Es hat sich unglaublich viel geändert. Seit über zehn Jahren diskutieren wir in Deutschland über die Einführung von Rauchverboten. Seit Ende letzen Jahres haben die Länder die Verantwortung hierfür übernommen. Nur wenige Monate später liegt eine Einigung der 16 Ministerpräsidenten vor. In den nächsten Monaten werden die Landesparlamente überall in Deutschland über die Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen beraten; die Einführung erfolgt in Niedersachsen nunmehr zum 01. August Wichtig zu wissen: Es hat ein radikaler Wechsel stattgefunden. Bisher mussten Sie nach Nichtraucherkneipen suchen. Künftig müssen Raucher nach Raucherbereichen Ausschau halten. Rauchfreie Luft wird jetzt auch in Gaststätten selbstverständlich, Rauchen die Ausnahme. Wird in Niedersachsen doch wie bisher weiter gequalmt werden können? Nein. In Niedersachsen gilt: Wo ich hingehen muss, wie zum Beispiel Behörden und Krankenhäusern, da gilt selbstverständlich das Rauchverbot. Wo ich hingehen will, gilt ein grundsätzliches Rauchverbot, bei dem in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich sind. Keine Ausnahmen wird es für Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten geben auch nicht dort, wo keine Abgrenzung möglich ist. Wenn Sie in der Einkaufspassage spazieren gehen, werden Sie nicht mehr durch Rauch von der offenen Gaststätte belästigt. Wenn Sie in Schwimmhallen sind, wird kein Rauch herüberziehen. Auch offene Restaurants in Markthallen oder Kaufhäusern werden künftig rauchfrei sein. Wichtig zu wissen: Niedersachsen war das erste Bundesland, das ein Rauchverbot in Schulen eingeführt hat. Dies war eine große Herausforderung, die wir erfolgreich gemeistert haben. Auch hier gab es Proteste, und viele kritische Stimmen, die längst verstummt sind. Darf in Kneipen immer noch geraucht werden? Wie in allen 16 Bundesländern gilt in Gaststätten ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist, sofern gewünscht, nur noch in einem gekennzeichneten abgeschlossenen Nebenraum erlaubt.

4 Wie soll diese Kennzeichnung aussehen? Die Ausweisung als Raucherraum muss deutlich erkennbar sein. Ob sich die Verbände ein eigenes Zeichen einfallen lassen, das bleibt ihnen überlassen. Die Gäste werden den Raucherraum jedenfalls mit den Augen (und natürlich auch mit der Nase!) erkennen können. Was ist ein Nebenraum? Die Nichtraucherbereiche sollen räumlich die Regel und die Raucherbereiche die (kleinere) Ausnahme bilden. Die Bestimmung soll verhindern, dass der unattraktivste Raum zum Nichtraucherbereich und der zentrale Schankraum zum Raucherzimmer erklärt werden. Ein Nebenraum ist also ein Raum, der der Größe nach und von seiner Bedeutung her ein untergeordneter Raum ist. Der Nebenraum darf nicht der Schankraum, nicht der Festsaal und auch nicht ein Durchgangszimmer zum eigentlichen Gaststättenbereich sein. Dies gilt genauso für Diskotheken. Hier muss die Tanzfläche (wie natürlich der gesamte Raum, zu dem diese gehört) rauchfrei bleiben. Wenn die Betreiber dies wollen, können sie einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherbereich ausweisen. Was ist ein vollständig abgeschlossener Raum? In den Nichtraucherbereich soll kein Rauch vom Nebenraum, in dem Rauchen ausnahmsweise erlaubt ist, eindringen. Ein vollständig umschlossener Raum im Sinne des Gesetzes ist also ein Raum, der durch Wand und Tür vollständig abgeschlossen ist. Räume, die nur durch offene Durchgänge oder Vorhänge abgetrennt sind, können nicht als Raucherräume ausgewiesen werden. Das Rauchverbot umfasst auch Festzelte, die aber auch einen vollständig abgeschlossenen Nebenraum haben können. Bei Zelten kann dies natürlich durch eine entsprechende abgeschlossene Zeltabtrennung erfolgen. Vereinfacht gesagt gilt: So wie der Raum eingefasst ist, so kann auch die Abtrennung sein. Weshalb gibt es keine Unterscheidung nach Schank- und Speisewirtschaften? Man könnte doch für Kneipen eine Ausnahme machen, und nur da, wo gegessen wird, das Rauchen verbieten? Das wäre keine Lösung für die Kneipen, denn selbst dort, wo z. B. nur Frikadellen angeboten werden, handelt es sich um eine Speisewirtschaft. Wichtig zu wissen: Nur drei Prozent aller Gaststätten sind reine Schankwirtschaften. Aber es wäre doch möglich gewesen, kleine Kneipen bis zu einer gewissen Quadratmetergröße freizustellen? Eine solche Differenzierung der Gaststätten nach Betriebsgröße ist aus verfassungsrechtlichen

5 Gründen nicht möglich. Bei der Festlegung einer genauen Quadratmetergrenze muss der Gesetzgeber klar begründen, weshalb er zum Beispiel eben diese 50 m² oder 70 m² ausgewählt hat. Er müsste dies anhand nachvollziehbarer konkreter Kriterien begründen, was tatsächlich nicht möglich ist. Kommt jetzt die Raucherpolizei in die Kneipen? Natürlich nicht. Die Kommunen werden dies im Rahmen der ganz normalen ordnungsrechtlichen Überprüfung der Gaststätten im Auge haben. Schließlich gibt es bereits die Überwachung durch die Ordnungsämter, ob zum Beispiel das Jugendschutzgesetz in Gaststätten eingehalten wird - und da gibt es auch keine Jugendschutzpolizei. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich können Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Durch eine Übergangsfrist von 3 Monaten soll allen Betroffenen Zeit gegeben werden, sich auf das Rauchverbot einzustellen. Insbesondere den Betreibern von Gaststätten wird Gelegenheit gegeben, zum Beispiel bauliche Veränderungen vorzunehmen. Was ist mit den Diskotheken, die viel Geld in eine Abluftanlage investiert haben? Für Diskotheken gilt ein klares Rauchverbot im Bereich der eigentlichen Disko. Die Schadstoffkonzentration ist einfach auch trotz der Abluftanlagen zu hoch. Bei Diskotheken handelt es sich jedoch grundsätzlich um Gaststätten, die einen abgeschlossenen Nebenraum als separaten Raucherraum ausweisen können. Weshalb wird Rauchen nicht einfach überall verboten? Rauchen ist eine persönliche Entscheidung, die Sie selbst für sich treffen. Was Sie in Ihrem privaten Umfeld, auf Familienfeiern oder in Ihrer Wohnung machen, bleibt Ihnen überlassen. Ich habe eine Wohnung im Altenheim, wird mir jetzt das Rauchen verboten? Nein. Ihre Wohnung innerhalb des Altenheimes wird wie eine ganz normale Wohnung behandelt. Wichtig zu wissen: In einigen Altenheimen ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen in den Zimmern nicht erlaubt. Auch solche Wohneinrichtungen haben aber die Möglichkeit, einen separaten Nebenraum als Raucherraum einzurichten.

6 Wieso tun die Länder nichts zum Schutz der Beschäftigten? Dafür fehlt den Ländern die Zuständigkeit. Die Arbeitsstättenverordnung ist weiterhin Bundesrecht. Die Länder haben den Bund gebeten, nach dem Erlass der Ländergesetze die Regelung im 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung entsprechend anzupassen; dies hat der Bund inzwischen auch zugesagt. Welchen Einfluss hat die Tabaklobby mit ihren Spenden? Keinen. Dies haben wir ja schon 2005 deutlich gemacht, als wir als erstes Bundesland das Rauchverbot an Schulen eingeführt haben. Wenn Sie die Spenden meinen, dann schauen Sie sich auf unserer Internetseite doch die Übersicht über die Spenden zu den Veranstaltungen an. Sie werden feststellen, dass für Veranstaltungen des Landes Niedersachsen Spenden aus der gesamten niedersächsischen Wirtschaft geleistet wurden, deren Kosten sonst vom Steuerzahler zu zahlen gewesen wären. Wir weisen jeden gespendeten Euro ständig öffentlich aus. Hierauf haben wir im Internet ( Thema Politik & Staat - Finanzen - Sponsoring) und auch in der Pressekonferenz nach der Gesundheitsministerkonferenz hingewiesen. Nichts musste von Medien herausgefunden werden. Alles war transparent. Das kann doch nicht funktionieren. Wird man nicht versuchen, das Gesetz zu umgehen? Unser Ziel ist, einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz werden wir als eines der ersten Bundesländer einen umfassenden Nichtraucherschutz einführen. Jede gesetzliche Regelung trifft auch auf Unbelehrbare, die sich nicht daran halten wollen. Denken Sie nur an die Promillegrenze im Straßenverkehr. Dafür gibt es in schweren Fällen aber auch entsprechende Sanktionen. Quelle:

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