Anlage: Fragen an die Telefonhotline zum Nichtraucherschutz des Nds. Sozialministeriums. Gaststätten
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- Gerda Maus
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1 Gewerbetreibende Wie ist die Nutzung eines zusätzlichen Raums als Raucherraum hinsichtlich der Konzession zu bewerten? Unterliegen Privatclubs und Erotikshops dem Rauchverbot? konzessionen werden raumbezogen erteilt; die Hinzunahme weiterer Räume bedeutet eine gebührenpflichtige Änderung der Konzession. Nur dann, wenn sie z. B. als Gaststätte im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 10 betrieben werden. Was gilt für Kegelbahnen? Soweit Kegelbahnen eine Einrichtung einer Gaststätte sind, gilt für die Vorräume das Rauchverbot für, auch wenn die Kegelbahn von Vereinen / geschlossenen Gesellschaften benutzt wird. Die Kegelbahnen selbst sind Sportstätten im Sinne 1 (1) Nr. 8. öffentlicher Dienst Gibt es staatliche Hilfen oder einen Ausgleich für die Einrichtung von Raucherräumen? dem NiRSG auch in Kasernen? Nein. Nein. Kasernen sind Bundeseinrichtungen, für die es Bundesregelungen gibt. Hotels dem NiRSG auch für Hotels und Hotelzimmer? Nein; das muss durch Hausrecht geregelt werden. Nur in bereichen, die in Hotels betrieben werden, gilt das NiRSG. Es muss nur sichergestellt werden, dass die Nutzung R / NR dauerhaft und eindeutig ist. 1
2 Gewerbetreibende dem NiRSG auch für Tabakwarenläden mit Stehcafé? Welche Regelungen gelten für Shisha-Stuben? Soweit die Getränke gewerbsmäßig also nicht kostenlos abgegeben werden, sind die Regelungen für anzuwenden. Die gleichen wie für, wenn dort gewerbsmäßig bewirtet wird. Wenn hier also das Rauchen erlaubt werden soll, dann kann das nur in einem untergeordneten Nebenraum sein. Gewerbetreibende und Vereine Gilt das Rauchverbot auch in Sonnenstudios / in Banken / in Friseurläden / in Taxen / in Außenbereichen / in Vereinsheimen ohne konzession? Kann der Raucherraum / Nichtraucherbereich jeweils zeitlich befristet eingerichtet werden? Nein. Hier gilt im Zweifel das Hausrecht. In Taxen / Bussen gilt ab 1.9. ein Rauchverbot aufgrund des NichtraucherschutzG des Bundes. Nein. Durch den Rauch werden in den jeweiligen Räumen nicht nur während des Rauchens Schadstoffe freigesetzt, vor denen Nichtrauchende geschützt werden sollen. Kirchen / Swingerclubs Inwieweit unterliegen kirchliche Gebäude und Einrichtungen dem Rauchverbot? Welche Regelungen gelten für Swingerclubs? Nur dann, wenn sie Schulen, Heime oder Jugendeinrichtungen etc. gemäß 1 sind. Alle übrigen kirchlichen Gebäude und Einrichtungen sind von dem Gesetz nicht erfasst. Es kommt darauf an, ob die Einrichtung ganz oder teilweise als Gaststätte betrieben wird. Für den teil sind die Regelungen des NiRSG anzuwenden. 2
3 Schulen Gilt das Rauchverbot auch an privaten Schulen? Grundsätzlich ja; der Geltungsbereich erfasst nach 1 Abs. 1 Nr. 5 alle Schulen gem. 1 Abs. 2 NSchG / Kinos öffentlicher Dienst / Werden Verstöße gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auch schon jetzt verfolgt? Gilt das Rauchverbot auch in Kinos? Kann man zeitweise den Nichtraucherbereich schließen und nur den Raucherraum betreiben? Gibt es besondere Vorschriften oder gesetzliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Raucherund Nichtraucher-Räumen? Der Landegesetzgeber hat bei Verstößen vom 1. November an Bußgelder von 5 bis 1000 Euro vorgesehen, die die lokalen Ordnungsbehörden erheben können. Wir setzen zunächst auf die Einsicht und die Rücksicht der Wirte. Die Ordnungsämter könnten aber beispielsweise bei hartnäckiger Weigerung, das Gesetz zu beachten, das Rauchverbot auch jetzt schon nach dem SOG unter Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes durchsetzen. Nach Nr. 9 gilt das Rauchverbot; Räume mit Raucherlaubnis können aber gem. 2 eingerichtet werden. Auch hier ist darauf zu achten, dass keine Durchgangsbereiche (Foyers etc.) mit Raucherlaubnis ausgestattet werden. Nein, weil damit für diese Zeit der Raucherraum zum Hauptraum wird. Nein, aber es zeichnet sich ab, dass es Empfehlungen des Dehoga für den Einsatz entsprechender Piktogramme geben wird, die dann faktische Standards setzen werden. 3
4 Unternehmen Was ist mit Betriebskantinen außerhalb öffentlicher Einrichtungen? Sie fallen nicht unter das Gesetz, sofern sie keine Speisen und Getränke an Nichtbetriebsangehörige abgeben. u. Wirte und Betreiber Fallen Dorfgemeinschaftshäuser unter die Regelung des Nichtraucherschutzes? Wie sind Spielhallen zu behandeln? Gilt auch in Festzelten der Nichtraucherschutz? Was gilt für Biergärten und Terrassengaststätten? Da diese kommunale Einrichtungen sind und auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, fallen sie unter das Rauchverbot. Anders ist es dann, wenn sie z. B. von privaten Vereinen betrieben werden. Dann kommt es darauf an, ob der Nutzungsanlass (Beispiel Theateraufführung oder gewerblicher Ausschank) unter das NiRSG fällt. Wechselweise Nutzung durch Rauchende und Nichtrauchende ist unzulässig. Spielhallen sind keine Einrichtungen im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 9 NiRSG. Sie fallen nur unter das Gesetz, wenn dort offen mit der Spielhalle verbunden zumindest ein gewerblicher Getränkeausschank erfolgt und sie damit als Gaststätte zu sehen sind. Dabei ist es unerheblich, ob lediglich Kaffee oder alkoholfreie Getränke angeboten werden. Soweit dort mit Gewinnerzielungsabsicht bewirtet wird (Gaststätte), gilt ein Rauchverbot mit der Möglichkeit, in einem vollständig abgeschlossenen, deutlich als Raucherraum gekennzeichneten, untergeordneten Nebenraum das Rauchen zu erlauben Dieser Nebenraum muss also mit einer fest installierten Zeltplane und Tür verschlossen sein; eine lediglich lose hängende Zeltwand reicht nicht aus. Diese fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Hier darf unter freiem Himmel weiter geraucht werden. 4
5 Vereine Bildungseinrichtungen Wie muss ein Raucherraum aussehen und ist es zulässig, dass der Weg zum WC dort durchgeht? Gelten Ausnahmen für Familienfeiern, Karnevals-/ Vereinssitzungen und Versammlungen? Wie werden Vereinsräume behandelt? Wie ist eine eigen genutzte Kellerbar in einer Berufsakademie zu behandeln? Ein Nebenraum muss baulich vollständig umschlossen sein und an seinem Eingang deutlich als Raucherraum gekennzeichnet sein. Er muss der Größe nach und von seiner Bedeutung her ein kleinerer und untergeordneter Raum sein. Der Nebenraum darf nicht der Schankraum und auch nicht ein Durchgangszimmer zum eigentlichen bereich oder den sanitären Anlagen sein. Auch für geschlossene Gesellschaften in gilt das Rauchverbot, es sei denn, die Veranstaltung findet in dem Raucherraum der Gaststätte statt, also einem vollständig abgeschlossenen Nebenraum, der als Raucherraum deklariert ist. Der (Fest-)Saal einer Gaststätte ist in aller Regel kein Nebenraum, allein schon wegen der dominierenden Zweckbestimmung für besondere Veranstaltungen, aber auch wegen seiner Größe. Auch Vereinsgaststätten sind erfasst, wenn sie gewerblich betrieben werden, d.h. dass mit dem Gastbetrieb eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. In der Terminologie des Gewerberechts ist unter Gewinn jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, der zu einem Überschuss über die eigenen Aufwendungen führt. Darüber hinaus sind Vereinsräume als solche nicht erfasst, es sei denn, sie werden z. B. für die weiteren, in 2 Satz 1 genannten Zwecke genutzt, für die ein Rauchverbot gilt, beispielsweise die Erwachsenenbildung. Auch wenn dies keine Gaststätte ist, sind die Berufsakademien unter 1 Abs. 1 Nr. 7 beim Rauchverbot genannt. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Raucherraum nach 2 Abs. 1 Nr. 6 einzurichten. 5
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