Anlage: Fragen an die Telefonhotline zum Nichtraucherschutz des Nds. Sozialministeriums. Gaststätten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage: Fragen an die Telefonhotline zum Nichtraucherschutz des Nds. Sozialministeriums. Gaststätten"

Transkript

1 Gewerbetreibende Wie ist die Nutzung eines zusätzlichen Raums als Raucherraum hinsichtlich der Konzession zu bewerten? Unterliegen Privatclubs und Erotikshops dem Rauchverbot? konzessionen werden raumbezogen erteilt; die Hinzunahme weiterer Räume bedeutet eine gebührenpflichtige Änderung der Konzession. Nur dann, wenn sie z. B. als Gaststätte im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 10 betrieben werden. Was gilt für Kegelbahnen? Soweit Kegelbahnen eine Einrichtung einer Gaststätte sind, gilt für die Vorräume das Rauchverbot für, auch wenn die Kegelbahn von Vereinen / geschlossenen Gesellschaften benutzt wird. Die Kegelbahnen selbst sind Sportstätten im Sinne 1 (1) Nr. 8. öffentlicher Dienst Gibt es staatliche Hilfen oder einen Ausgleich für die Einrichtung von Raucherräumen? dem NiRSG auch in Kasernen? Nein. Nein. Kasernen sind Bundeseinrichtungen, für die es Bundesregelungen gibt. Hotels dem NiRSG auch für Hotels und Hotelzimmer? Nein; das muss durch Hausrecht geregelt werden. Nur in bereichen, die in Hotels betrieben werden, gilt das NiRSG. Es muss nur sichergestellt werden, dass die Nutzung R / NR dauerhaft und eindeutig ist. 1

2 Gewerbetreibende dem NiRSG auch für Tabakwarenläden mit Stehcafé? Welche Regelungen gelten für Shisha-Stuben? Soweit die Getränke gewerbsmäßig also nicht kostenlos abgegeben werden, sind die Regelungen für anzuwenden. Die gleichen wie für, wenn dort gewerbsmäßig bewirtet wird. Wenn hier also das Rauchen erlaubt werden soll, dann kann das nur in einem untergeordneten Nebenraum sein. Gewerbetreibende und Vereine Gilt das Rauchverbot auch in Sonnenstudios / in Banken / in Friseurläden / in Taxen / in Außenbereichen / in Vereinsheimen ohne konzession? Kann der Raucherraum / Nichtraucherbereich jeweils zeitlich befristet eingerichtet werden? Nein. Hier gilt im Zweifel das Hausrecht. In Taxen / Bussen gilt ab 1.9. ein Rauchverbot aufgrund des NichtraucherschutzG des Bundes. Nein. Durch den Rauch werden in den jeweiligen Räumen nicht nur während des Rauchens Schadstoffe freigesetzt, vor denen Nichtrauchende geschützt werden sollen. Kirchen / Swingerclubs Inwieweit unterliegen kirchliche Gebäude und Einrichtungen dem Rauchverbot? Welche Regelungen gelten für Swingerclubs? Nur dann, wenn sie Schulen, Heime oder Jugendeinrichtungen etc. gemäß 1 sind. Alle übrigen kirchlichen Gebäude und Einrichtungen sind von dem Gesetz nicht erfasst. Es kommt darauf an, ob die Einrichtung ganz oder teilweise als Gaststätte betrieben wird. Für den teil sind die Regelungen des NiRSG anzuwenden. 2

3 Schulen Gilt das Rauchverbot auch an privaten Schulen? Grundsätzlich ja; der Geltungsbereich erfasst nach 1 Abs. 1 Nr. 5 alle Schulen gem. 1 Abs. 2 NSchG / Kinos öffentlicher Dienst / Werden Verstöße gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auch schon jetzt verfolgt? Gilt das Rauchverbot auch in Kinos? Kann man zeitweise den Nichtraucherbereich schließen und nur den Raucherraum betreiben? Gibt es besondere Vorschriften oder gesetzliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Raucherund Nichtraucher-Räumen? Der Landegesetzgeber hat bei Verstößen vom 1. November an Bußgelder von 5 bis 1000 Euro vorgesehen, die die lokalen Ordnungsbehörden erheben können. Wir setzen zunächst auf die Einsicht und die Rücksicht der Wirte. Die Ordnungsämter könnten aber beispielsweise bei hartnäckiger Weigerung, das Gesetz zu beachten, das Rauchverbot auch jetzt schon nach dem SOG unter Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes durchsetzen. Nach Nr. 9 gilt das Rauchverbot; Räume mit Raucherlaubnis können aber gem. 2 eingerichtet werden. Auch hier ist darauf zu achten, dass keine Durchgangsbereiche (Foyers etc.) mit Raucherlaubnis ausgestattet werden. Nein, weil damit für diese Zeit der Raucherraum zum Hauptraum wird. Nein, aber es zeichnet sich ab, dass es Empfehlungen des Dehoga für den Einsatz entsprechender Piktogramme geben wird, die dann faktische Standards setzen werden. 3

4 Unternehmen Was ist mit Betriebskantinen außerhalb öffentlicher Einrichtungen? Sie fallen nicht unter das Gesetz, sofern sie keine Speisen und Getränke an Nichtbetriebsangehörige abgeben. u. Wirte und Betreiber Fallen Dorfgemeinschaftshäuser unter die Regelung des Nichtraucherschutzes? Wie sind Spielhallen zu behandeln? Gilt auch in Festzelten der Nichtraucherschutz? Was gilt für Biergärten und Terrassengaststätten? Da diese kommunale Einrichtungen sind und auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, fallen sie unter das Rauchverbot. Anders ist es dann, wenn sie z. B. von privaten Vereinen betrieben werden. Dann kommt es darauf an, ob der Nutzungsanlass (Beispiel Theateraufführung oder gewerblicher Ausschank) unter das NiRSG fällt. Wechselweise Nutzung durch Rauchende und Nichtrauchende ist unzulässig. Spielhallen sind keine Einrichtungen im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 9 NiRSG. Sie fallen nur unter das Gesetz, wenn dort offen mit der Spielhalle verbunden zumindest ein gewerblicher Getränkeausschank erfolgt und sie damit als Gaststätte zu sehen sind. Dabei ist es unerheblich, ob lediglich Kaffee oder alkoholfreie Getränke angeboten werden. Soweit dort mit Gewinnerzielungsabsicht bewirtet wird (Gaststätte), gilt ein Rauchverbot mit der Möglichkeit, in einem vollständig abgeschlossenen, deutlich als Raucherraum gekennzeichneten, untergeordneten Nebenraum das Rauchen zu erlauben Dieser Nebenraum muss also mit einer fest installierten Zeltplane und Tür verschlossen sein; eine lediglich lose hängende Zeltwand reicht nicht aus. Diese fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Hier darf unter freiem Himmel weiter geraucht werden. 4

5 Vereine Bildungseinrichtungen Wie muss ein Raucherraum aussehen und ist es zulässig, dass der Weg zum WC dort durchgeht? Gelten Ausnahmen für Familienfeiern, Karnevals-/ Vereinssitzungen und Versammlungen? Wie werden Vereinsräume behandelt? Wie ist eine eigen genutzte Kellerbar in einer Berufsakademie zu behandeln? Ein Nebenraum muss baulich vollständig umschlossen sein und an seinem Eingang deutlich als Raucherraum gekennzeichnet sein. Er muss der Größe nach und von seiner Bedeutung her ein kleinerer und untergeordneter Raum sein. Der Nebenraum darf nicht der Schankraum und auch nicht ein Durchgangszimmer zum eigentlichen bereich oder den sanitären Anlagen sein. Auch für geschlossene Gesellschaften in gilt das Rauchverbot, es sei denn, die Veranstaltung findet in dem Raucherraum der Gaststätte statt, also einem vollständig abgeschlossenen Nebenraum, der als Raucherraum deklariert ist. Der (Fest-)Saal einer Gaststätte ist in aller Regel kein Nebenraum, allein schon wegen der dominierenden Zweckbestimmung für besondere Veranstaltungen, aber auch wegen seiner Größe. Auch Vereinsgaststätten sind erfasst, wenn sie gewerblich betrieben werden, d.h. dass mit dem Gastbetrieb eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. In der Terminologie des Gewerberechts ist unter Gewinn jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, der zu einem Überschuss über die eigenen Aufwendungen führt. Darüber hinaus sind Vereinsräume als solche nicht erfasst, es sei denn, sie werden z. B. für die weiteren, in 2 Satz 1 genannten Zwecke genutzt, für die ein Rauchverbot gilt, beispielsweise die Erwachsenenbildung. Auch wenn dies keine Gaststätte ist, sind die Berufsakademien unter 1 Abs. 1 Nr. 7 beim Rauchverbot genannt. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Raucherraum nach 2 Abs. 1 Nr. 6 einzurichten. 5

Fragen und Antworten zum neuen Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz. 1. Für welches Gastgewerbe gilt das Nichtraucherschutzgesetz?

Fragen und Antworten zum neuen Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz. 1. Für welches Gastgewerbe gilt das Nichtraucherschutzgesetz? Stand: 13. Juli 2007 letzte Änderung: 31. August 2007 Fragen und Antworten zum neuen Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz 1. Für welches Gastgewerbe gilt das Nichtraucherschutzgesetz? Alle Betriebe,

Mehr

FAQ zum Nichtraucherschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt. Allgemeine Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz

FAQ zum Nichtraucherschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt. Allgemeine Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz FAQ zum Nichtraucherschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt Allgemeine Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz Seit wann gilt das Rauchverbot? - das Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes trat am 1. Januar 2008

Mehr

Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen

Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen Baden- Württemberg Bier-, Wein-, Gaststätten im Reisegewerbe, ausgewiesene Raucherräume in Kneipen und Bars.

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 49684

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 49684 Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 49684 Nichtraucherschutz in Gaststätten Am 28. Mai 2009 ist das novellierte Berliner Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) in Kraft getreten.

Mehr

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg ab 07.03.2009

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg ab 07.03.2009 Stadt Ulm Bürgerdienste Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg ab 07.03.2009 Seit dem 01.08.2007 gilt in Gaststätten in Baden-Württemberg ein Rauchverbot, welches zum 07.03.2009 leichte Änderungen erfahren

Mehr

Gaststätten BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA S-A Schles.- Holstein Grund-

Gaststätten BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA S-A Schles.- Holstein Grund- Synopse der Bundesländer Gaststätten BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA S-A Schles.- Holstein Ausnahmesatz: Grund- Rauchverbot (1) Raucherraum Thür. (2) 1-Raum- Gaststätten

Mehr

Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Fassung vom 4. März 2010

Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Fassung vom 4. März 2010 Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit Information für Gaststätten Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Fassung vom 4. März 2010 Die Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes

Mehr

KURZGUTACHTEN Nichtraucherschutz in Messe- und Kongresszentren in Baden-Württemberg

KURZGUTACHTEN Nichtraucherschutz in Messe- und Kongresszentren in Baden-Württemberg Dr. Kresse Rechtsanwalt I Hufelandstr. 36 I 10407 Berlin Dr. Hermann Kresse Hufelandstrasse 36 10407 Berlin Tel.: 030 / 405 77 631 Fax: 030 / 405 77 632 info@kresse-law.com www.kresse-law.com Berlin, 25.

Mehr

für Veranstaltende von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen

für Veranstaltende von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen RAUCHVERBOT Allgemeine Information für Veranstaltende von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen FACHBEREICH SICHERHEIT / FACHBEREICH GESUNDHEIT / KINDER- UND JUGENDBEAUFTRAGTER Hintergrund zum

Mehr

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz Vom 5. Oktober 2007

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz Vom 5. Oktober 2007 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: NRauchSchG RP Ausfertigungsdatum: 05.10.2007 Gültig ab: 15.02.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl 2007, 188 Gliederungs- 212-2 Nr:

Mehr

Fragen und Antworten zum Schutz vor Passivrauchen

Fragen und Antworten zum Schutz vor Passivrauchen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Arbeit Arbeitsinspektorat Lückenstrasse 8 Postfach 1181 6431 Schwyz Telefon 041 819 11 24 Telefax 041 819 16 29 www.sz.ch Fragen und Antworten zum Schutz vor Passivrauchen

Mehr

Nichtraucherregelung in der Gastronomie Kostenlose Nichtraucher-Bausprechtage

Nichtraucherregelung in der Gastronomie Kostenlose Nichtraucher-Bausprechtage Nichtraucherregelung in der Gastronomie Kostenlose Nichtraucher-Bausprechtage Die Tabakgesetznovelle 2008 (BGBl. I. Nr. 120/2008) ist mit 12. August in Kraft getreten. Die Nichtraucherschutz-Bestimmungen

Mehr

Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Hotel und in Bildungsstätten

Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Hotel und in Bildungsstätten Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Hotel und in Bildungsstätten Erfahrungsbericht aus der BG-Akademie Dresden Übersicht Hotel VBG BGW BGFE Hotel BGAG BGAG BGAG BGZ Hotel BGAG LVBG Nichtraucherschutz

Mehr

Herzlich Willkommen. (Nicht)Rauchen am Arbeitsplatz? Mag. Helga Hocheneder, AKOÖ Betriebliche Gesundheitsförderung

Herzlich Willkommen. (Nicht)Rauchen am Arbeitsplatz? Mag. Helga Hocheneder, AKOÖ Betriebliche Gesundheitsförderung Herzlich Willkommen (Nicht)Rauchen am Arbeitsplatz? Mag. Helga Hocheneder, AKOÖ Betriebliche Gesundheitsförderung Geltende Rechtslage ASchG (1) 30: Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Nichtraucher

Mehr

MERKBLATT ZUM LANDESNICHTRAUCHER- SCHUTZGESETZ (LNRSCHG) FÜR GASTSTÄTTEN

MERKBLATT ZUM LANDESNICHTRAUCHER- SCHUTZGESETZ (LNRSCHG) FÜR GASTSTÄTTEN MERKBLATT ZUM LANDESNICHTRAUCHER- SCHUTZGESETZ (LNRSCHG) FÜR GASTSTÄTTEN DIE BESTIMMUNGEN DES LANDESNICHTRAUCHERSCHUTZGESETZES (LNRSCHG) DES LAN- DES BADEN-WÜRTTEMBERG FÜR GASTSTÄTTEN 7 Rauchfreiheit in

Mehr

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1 .00 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) (Vom 0. September 997) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. quater der Bundesverfassung, in

Mehr

Aktuelle Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutz

Aktuelle Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutz Aktuelle Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutz Nichtraucherschutz im Gastgewerbe Seit 1. Jänner 2009 ist der Nichtraucherschutz auch im österreichischen Gastgewerbe umzusetzen. Einige Betriebe können

Mehr

Schutz vor Passivrauchen: Beispiel Schützenstube

Schutz vor Passivrauchen: Beispiel Schützenstube Schutz vor Passivrauchen: Beispiel Schützenstube Schutz vor Passivrauchen: Beispiel Schützenstube... 1 1. Gesetzliche Grundlagen... 2 1.1. Ausgewählte Artikel aus dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen...

Mehr

BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA Sa-An Schles.- Holstein

BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA Sa-An Schles.- Holstein Synopse der Bundesländer (1) Schulen (Gebäude) Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Ausnahme Grundsätzliches Rauchverbot BW Bay Berlin Brbg Bremen HH Hessen M-V NDS NRW Rh-Pf. Saarl. SA Sa-An Schles.-

Mehr

Schutz vor Passivrauchen

Schutz vor Passivrauchen Schutz vor Passivrauchen Informationen für die Umsetzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen... 2 1.1. Weshalb gilt sowohl nationales als auch kantonales Recht?... 2 1.2. In welchen Bereichen hat der

Mehr

Umsetzungsstand Januar 2006 zum Thema. Zielvereinbarung Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie

Umsetzungsstand Januar 2006 zum Thema. Zielvereinbarung Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie Umsetzungsstand Januar 2006 zum Thema Zielvereinbarung Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gastronomie 1. Welche Maßnahmen wurden realisiert? Kostenlose Bereitstellung von Infoprodukten: 210.000 Info-Flyer,

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

Nichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht

Nichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht Nichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht Rechtsanwalt, Köln Uli-Faber@t-online.de 1 I. Rauchen als Rechtsproblem - Grundlagen II. III.

Mehr

Evaluierung des Tabakgesetzes

Evaluierung des Tabakgesetzes Evaluierung des Tabakgesetzes Pressekonferenz mit Alois STÖGER Bundesminister für Gesundheit Dr. Imma PALME Geschäftsführerin des IFES Institut für empirische Sozialforschung Pressezentrum, Stubenring

Mehr

Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen

Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen 1 Zweckbestimmung... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Verwaltung und Aufsicht... 2 4 Benutzer... 2 5 Benutzungszeiten... 3 6 Ordnungsvorschriften... 3 7 Jugendschutz...

Mehr

Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines

Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek Allgemeines Die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek sind als öffentliche Einrichtungen Allgemeingut. Sie zu erhalten und

Mehr

Cool & Clean. Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen WWW.SPORTUNIONSCHWEIZ.CH

Cool & Clean. Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen WWW.SPORTUNIONSCHWEIZ.CH Cool & Clean Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen Geschäftsstelle Sport Union Schweiz Rüeggisingerstrasse 45 6020 Emmenbrücke Telefon 041 260 00 30 Fax 041 260 26 30 E-Mail:

Mehr

Meinungen zum Nichtraucherschutzgesetz

Meinungen zum Nichtraucherschutzgesetz Meinungen zum Nichtraucherschutzgesetz Datenbasis: 1.000 Befragte Erhebungszeitraum: 3. bis 7. Februar 2012 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK 43 Prozent der Befragten geben

Mehr

Nichtraucherschutzgesetze der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Nichtraucherschutzgesetze der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ter Verwendungszweck kommt in Betracht, wenn er mit engen Begrenzungen der Eingriffsvoraussetzungen kombiniert wird. Möglich sind aber auch Kombinationen von enger gefassten Zweckbestimmungen mit entsprechend

Mehr

AUFGABEN DES GESETZGEBERS:

AUFGABEN DES GESETZGEBERS: AUFGABEN DES GESETZGEBERS: NICHTRAUCHERSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER UND IN DER ÖFFENTLICHKEIT Prof. Dr. Helmut Siekmann Bochum A. EINFÜHRUNG B. RECHTSANSPRUCH AUF ERLASS EINES SCHUTZGESETZES? C. DIE EINFACHGESETZLICHE

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 817.2 Jahrgang 2008 Nr. 27 ausgegeben am 31. Januar 2008 Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz;

Mehr

Krebsprävention versus Tabaklobby: David gegen Goliath

Krebsprävention versus Tabaklobby: David gegen Goliath Krebsprävention versus Tabaklobby: David gegen Goliath Dr. Martina Pötschke-Langer Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg Stabsstelle Krebsprävention und WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Mehr

Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke. Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30

Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke. Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30 Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30 www.sportunionschweiz.ch info@sportunionschweiz.ch Prävention- und Gesundheitsförderung

Mehr

DAS NEUE ANTITABAK-GESETZ DAMIT ALLE FRISCHE LUFT EINATMEN KÖNNEN

DAS NEUE ANTITABAK-GESETZ DAMIT ALLE FRISCHE LUFT EINATMEN KÖNNEN DAS NEUE ANTITABAK-GESETZ DAMIT ALLE FRISCHE LUFT EINATMEN KÖNNEN Antitabak-Gesetz vom 11. August 2006 WOZU EIN NEUES ANTITABAK-GESETZ? Um die Menschen vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens,

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Dezernat I Personalamt. Rauchfreie Stadtverwaltung

Dezernat I Personalamt. Rauchfreie Stadtverwaltung Dezernat I Personalamt Fassung: Februar 2007 Der Oberbürgermeister Seite 2 Kontakt Personalamt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-28115 Telefax: 0221/221-30225 personalamt@stadt-koeln.de

Mehr

Kirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)

Kirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51) ZentralstellenG 1.1.8 Kirchengesetz zur Bildung und Tätigkeit von Zentralstellen für Grundstücks-, Mitglieder- und Personalverwaltung (Zentralstellengesetz ZentStG) Vom 2. April 2006 (ABl. 2006 S. A 51)

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Hier sind Raucher erwünscht Nichtraucher werden geschützt!

Hier sind Raucher erwünscht Nichtraucher werden geschützt! Hier sind Raucher erwünscht Nichtraucher werden geschützt Geprüft und zertifiziert nach den aktuellsten Grundsätzen für Nichtraucherschutz-Systeme hochwertige Raucherkabine mit fünfstufigem Umluftfilter

Mehr

Nichtraucherschutz in der Gastronomie

Nichtraucherschutz in der Gastronomie 1 Nichtraucherschutz in der Gastronomie Hintergrund Maßnahmen des Nichtraucherschutzes in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen zählen international zu den wichtigen gesundheitspolitischen Maßnahmen

Mehr

Bilanz: Auswirkungen des Tabakgesetzes nach 6 Monaten

Bilanz: Auswirkungen des Tabakgesetzes nach 6 Monaten Bilanz: Auswirkungen des Tabakgesetzes nach 6 Monaten Präsentation einer österreichweiten Umfrage zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den heimischen Gastronomiebetrieben Wien, 10. Jänner 2011 Ihre

Mehr

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Stadtkanzlei Rathaus 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 53 64 www.frauenfeld.ch Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Gesuchsteller/in Name: Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum:

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen

Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen STADT FRIEDRICHSTHAL Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen Vorwort Die städtischen Schulturnhallen wurden von der Stadt Friedrichsthal erstellt und werden mit erheblichen Mitteln laufend

Mehr

Innenraumluft-Info Nichtraucherschutz

Innenraumluft-Info Nichtraucherschutz Innenraumluft-Info Inhalt 1. in Österreich 2. Gesundheitliche Auswirkungen von Tabakrauch 3. Gesetzliche Vorgaben zum 3.1 in Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke 3.2 in öffentlichen Räumen 3.3

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz in der österreichischen Gastronomie

Nichtraucherschutzgesetz in der österreichischen Gastronomie Nichtraucherschutzgesetz in der österreichischen Gastronomie Präsentation einer österreichweiten Umfrage zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes unter den heimischen Gastronomiebetrieben aktuelle Themen

Mehr

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Mehrzweckhalle Istrup. (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich)

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Mehrzweckhalle Istrup. (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich) Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle Istrup (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich) 1 Die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in der katholischen Kirche

Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in der katholischen Kirche Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in der katholischen Kirche (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum Hamburg, Bd. 11, Nr. 3, Art. 36, S. 34 ff., v. 15. März 2005) Vorbemerkung: Der Schutz von Sozialdaten

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft KOPIEREN DER GEDRUCKTEN AUSGABE GESTATTET Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ISSN 0342-5746 Nr. 14/13 03.05.2013 G 2251 Inhalt: Seite 2 4 : Steuerprogramme der Parteien im Bundestag

Mehr

Ratgeber Jugendschutzgesetz

Ratgeber Jugendschutzgesetz Ratgeber Jugendschutzgesetz Dass Alkohol und Tabakwaren nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen, ist allgemein bekannt. Dennoch gibt es immer wieder Grenzfälle, bei denen Zweifel aufkommen.

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2010 1 Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung (1) Die Stadt Plettenberg fördert das Gemeinschaftsleben

Mehr

Landesnichtraucherschutzgesetz LNRSG (Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Baden-Württemberg)

Landesnichtraucherschutzgesetz LNRSG (Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Baden-Württemberg) Landesnichtraucherschutzgesetz LNRSG (Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Baden-Württemberg) Vorblatt A. Zielsetzung Ziel des Gesetzes ist, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

Gesuch für die Betriebsbewilligung eines Anlasses

Gesuch für die Betriebsbewilligung eines Anlasses Gesuch für die Betriebsbewilligung eines Anlasses Anlass: Gesuchsteller der Betriebsbewilligung: Organisator: Name & Vorname: Privatadresse: E-Mail / Telefon: Organisatorische Angaben Verantwortliche Person:

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

BWL Übungen Konzession

BWL Übungen Konzession Fall 1: In welchem Zusammenhang stehen die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz und die Gaststättenverordnungen? Fall 2: Nennen Sie eine weitere Rechtsnorm, die im Gastgewerbe auf Landesebene Gültigkeit

Mehr

Beschluss. hat das Kirchliche Arbeitsgericht in Mainz durch Richter R. als Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung am 7.2..2008 beschlossen: Gründe

Beschluss. hat das Kirchliche Arbeitsgericht in Mainz durch Richter R. als Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung am 7.2..2008 beschlossen: Gründe Az.: KAGMainz M 02/08 Lb - ewvfg - Beschluss In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit den Beteiligten 1. MAV Antragstellerin, Bistum Antragsgegner, hat das Kirchliche Arbeitsgericht

Mehr

Factsheet 88 Nichtraucherschutz in der in Gastronomie? der Gastronomie? Hintergründe und steirische Fakten

Factsheet 88 Nichtraucherschutz in der in Gastronomie? der Gastronomie? Hintergründe und steirische Fakten Factsheet 88 Nichtraucherschutz in der in Gastronomie? der Gastronomie? Dieses Factsheet stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte rund um das Thema Rauchen / Nichtrauchen in der Gastronomie

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen. vom 01. Juni 2001

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen. vom 01. Juni 2001 Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen vom 01. Juni 2001 Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 01. Juni 2001 folgende Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Mehr

Erhebungsbogen Gastronomie für die Gastronomie-Datenbank 2010 (Internet)

Erhebungsbogen Gastronomie für die Gastronomie-Datenbank 2010 (Internet) Erhebungsbogen Gastronomie für die Gastronomie-Datenbank 2010 (Internet) zurück an: Regionalmarketing Günzburg GbR Wirtschaft und Tourismus An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg Sehr geehrte Gastgeberin,

Mehr

Bundesweiter Nichtraucherschutz. Juristisch machbar

Bundesweiter Nichtraucherschutz. Juristisch machbar Bundesweiter Nichtraucherschutz Juristisch machbar Gliederung Aktuelle Situation Historie: Wieso nicht schon damals Bundeskompetenz? Abgrenzung Kompetenz Bund-Länder. Welche Bundeskompetenzen sind möglich?

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen VI: Kriminalität durch legales und illegales Glücksspiel Ergebnisse der Schwerpunkt-Razzien 2012

Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen VI: Kriminalität durch legales und illegales Glücksspiel Ergebnisse der Schwerpunkt-Razzien 2012 Drucksache 17 / 11 118 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 24. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Spielhallen-Flut

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.

Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06. Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.2015 Langtitel Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Mehr

Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen

Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen Steuerliche Behandlung von Bewirtungen/Geschenken/Betriebsveranstaltungen 1. Bewirtungen Allgemein: Anzugeben sind grundsätzlich alle an einer Bewirtung teilnehmenden Personen einschließlich Arbeitnehmer

Mehr

Sportwetten - Was kommt auf den Anbieter zu, wenn er eine Lizenz erhält?

Sportwetten - Was kommt auf den Anbieter zu, wenn er eine Lizenz erhält? Sportwetten - Was kommt auf den Anbieter zu, wenn er eine Lizenz erhält? Symposium 2014 Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag Referat IV 36 - Glücksspielaufsicht IV 36 - Glücksspielaufsicht

Mehr

EU-Zulassung für Großküchen

EU-Zulassung für Großküchen DE EV 9999999 EG EU-Zulassung für Großküchen Strengere Auflagen für das Hygienemanagement Jetzt Klarheit über Zulassungspflicht verschaffen! Rechtliche Grundlagen der EU-Zulassung Welche Betriebe benötigen

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Dachsenhausen Die Ortsgemeinde Dachsenhausen stellt das Bürgerhaus für Veranstaltungen und sonstige Benutzungen zur

Mehr

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen

Mehr

PULLACH WLAN Kostenschätzung

PULLACH WLAN Kostenschätzung PULLACH WLAN Kostenschätzung Grundlegend: Die Idee freies Internet und damit freie und uneingeschränkte Information kostenlos anzubieten, ist eine soziale Leistung, die es gilt zu unterstützen. WLAN Standorte

Mehr

Wohnen im Alter. Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen. Wohnen im Alter. 2. Auflage. Verlag C.H.

Wohnen im Alter. Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen. Wohnen im Alter. 2. Auflage. Verlag C.H. Wohnen im Alter Verlag C.H.Beck Wohnen im Alter Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen 2. Auflage Herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen

Mehr

Stadt Markgröningen. Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg. Zweckbestimmung

Stadt Markgröningen. Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg. Zweckbestimmung AZ: 020.051; 564 OR 7.13 Stadt Markgröningen Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg 1 Zweckbestimmung Die Sporthalle der Stadt Markgröningen dient dem Turn- und Sportunterricht der öffentlichen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter

Mehr

11.025. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN CONTRA

11.025. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN CONTRA 11.025 Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN CONTRA Argumentarium zur eidg. Volksabstimmung vom 23. September 2012 Argumentarium: Nein zum

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

W/M/W LLP RECHTSANWÄLTE

W/M/W LLP RECHTSANWÄLTE Patentlizenzvertrag Zwischen [Genaue Bezeichnung des Lizenzgebers eintragen, Vertretungsregeln bei juristischen Personen beachten] - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und [Genaue Bezeichnung des Lizenznehmers

Mehr