Sächsische Landjugend e.v. LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.v
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- Monica Frank
- vor 6 Jahren
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1 Sächsische Landjugend e.v. LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.v Auswertung Fragebogen zum NichtraucherInnenschutz in Sachsen in der Jugendhilfe 1. Teilnehmende und Zeitraum a. Insgesamt haben 107 Einrichtungen und Dienste zurückgemeldet, davon i. 31 Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit ii. 82 Einrichtungen, die von Mobiler Jugendarbeit erreicht werden iii. 7 andere Einrichtungen (Soziokultur, Kinderhäuser etc.) b. ein großer Teil von selbstverwalteten Jugendtreffs und jugendclubs sind an der Befragung beteiligt gewesen durch die MitarbeiterInnen der mobilen Jugendarbeitsprojekte c. Wenn davon ausgegangen wird, dass jeder der an der Befragung teilnehmenden Einrichtungen durchschnittlich 20 Jugendliche nutzen, wären hier ca Jugendliche aus Sachsen vertreten. d. Die Befragung hat vom bis zum stattgefunden. Insgesamt sind ca. 400 Einrichtungen, Projekte und Dienste im Geltungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe per angefragt worden, den Fragebogen auszufüllen. 2. Auswirkungen auf die Nutzung der Angebote der Jugendarbeit a. In 88 Einrichtungen und Diensten ist die Zahl der NutzerInnen seit der Einführung des SächsNSG nicht zurückgegangen. Allerdings (und hier sei vorgegriffen) setzen insgesamt 75 Einrichtungen (70 Prozent) die Regelungen nicht komplett um. b. Insgesamt 18 Einrichtungen klagen über einen NutzerInnenrückgang seit Einführung des SächsNSG. Durchschnittlich besuchen diese Einrichtungen 25 Prozent Jugendliche weniger. c. Seit der Einführung des SächsNSG besuchen nur in zwei Einrichtungen Jugendliche neuerlich die Räumlichkeiten (10%, 5%), weil es nun rauchfrei ist. 3. Umsetzung des Rauchverbots innerhalb der Räume der Jugendarbeit a. In 81 Einrichtungen wird das Rauchverbot innerhalb von umschlossenen Räumen konsequent umgesetzt. Damit ist eine Zweckbestimmung (Schutz der NichtraucherInnen vor den Gefahren des Passivrauchens) des SächsNSG erfüllt. b. Allerdings wird auch in 26 Einrichtungen (24 Prozent) das absolute Rauchverbot nicht umgesetzt. 4. Umsetzung des Rauchverbots außerhalb der Räume der Jugendarbeit a. In 70 Prozent der Einrichtungen darf auf dem Außengelände weiterhin geraucht werden. b. In 30 Einrichtungen wurde das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtung von den Fachkräften verboten. 5. staatliche Kontrolle der Einhaltung des SächsNSG a. in lediglich zwei Einrichtungen unter den Befragten wurde bisher die Einhaltung kontrolliert.
2 Ableitungen: 1. Die erste Zweckbestimmung des SächsNSG (Schutz der NichtraucherInnen vor den Gefahren des Passivrauchens) wird von den Einrichtungen und Diensten in der sächsischen Jugendhilfe anerkannt und umgesetzt. 2. Die Einrichtungen, in denen in den umschlossenen Räumen weiter geraucht wird sind selbstverwaltete Jugendräume. Räume also, die von Jugendlichen selbst betrieben werden. 3. Dort, wo die gesetzlichen Regelungen rigoros umgesetzt werden, ist mit einem Rückgang der NutzerInnenzahlen von 25 Prozent zu rechnen. 4. Die Fachkräfte der Jugendarbeit reagieren mit Unverständnis auf das Verbot des Rauchens auch auf dem Außengelände der Einrichtungen. 5. In sehr vielen Fällen gibt es Absprachen zwischen den Kommunen und den Einrichtungen bzw. selbstverwalteten Jugendclubs, dass das Rauchen im Außengelände geduldet wird. 6. Viele PraktikerInnen fordern die Abschaffung des Rauchverbots auch im Außengelände, um a. wieder Legal handeln zu können, b. unnötige Konflikte im Gemeinwesen zu vermeiden und c. ihre Angebote auch weiterhin für rauchende Jugendliche aufrecht zu erhalten. Stimmen aus dem Bereich sonstige Anmerkungen des Fragebogens - Staatliche Kontrollen sind wohl ab Sommer geplant, dann sind Konflikte vorprogrammiert, weil wir im Außengelände das Rauchen akzeptieren. - Junge Erwachsene und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters rauchen dürfen, müssen für ihre Zigarette das Grundstück des Jugendclubs verlassen. Dieses Gängeln stört uns MitarbeiterInnen. - Rauchen außerhalb der Einrichtung bringt viele Probleme. Anwohner und Kleingärtner als Nachbarn werden belästigt. Zusätzlich zum Rauchen werden nun auch noch alkoholische Getränke vor unserer Einrichtung konsumiert, was bisher in unserer Einrichtung nicht praktiziert wurde. Die Durchführung größerer Veranstaltungen für die älteren Jugendlichen können nicht mehr durchgeführt werden, da das Rauchverbot bei einer größeren Zahl von Jugendlichen nicht mehr durchgesetzt werden kann. - Die auf der Straße stehenden Jugendlichen machen Lärm, stehen anderen Fußgängern im Weg, Nachbarn reagieren gereizt, da der Lärmpegel steigt. - Die Jugendlichen in den Jugendclubs halten das Rauchverbot im Außenbereich der Einrichtung zum größten Teil nicht ein. Jugendliche zeigen kein Verständnis für diese Einschränkung und zeigen z.t. nachlassendes Engagement im Jugendclub, weil sie einfach nur frustriert über diese übergestülpte gesetzliche Regelung. - Erhöhte Kontrolle, Verregelung, akzeptierender Ansatz in Frage gestellt, erhöhtes Konfliktpotential, erschwerter Zugang, Ärger mit Anwohnern... - Zigaretten liegen vor anderen Grundstücken, das Bild in der Öffentlichkeit ist einfach negativ (Gruppenbildung vor der Einrichtung). - Der Jugendclub befindet sich unmittelbar neben einer Grundschule, hier kann es nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, dass die Jugendlichen quasi vor der Schule rauchen, weil sie ja auf dem Gelände des Jugendclub nicht mehr rauchen dürfen. - Rauchen sollte auf den Balkonen erlaubt werden. Alles andere ist unverständlich für junge Menschen.
3 - Durch das Rauchen außerhalb des Geländes werden Konflikte mit Nachbarn zugespitzt. Unser offenes Angebot wird unterbrochen, wenn Jugendliche außerhalb des Geländes rauchen. - In Anwesenheit des/der mobilen JugendarbeiterIn wird das Rauchverbot in selbstverwalteten Jugendclubs eingehalten. Sind die Jugendlichen unter sich, wird das gesamte Gesetz ignoriert. - Die Verweildauer der Jugendlichen in unserem Angebot beschränkt sich bei reichlich der Hälfte der Besucher mittlerweile nur noch auf das Notwendigste. - Ich finde es sehr übertrieben, dass selbst auf dem umfriedeten Gelände sozialer Einrichtungen nicht geraucht werden darf. Eine abgeteilte Räumlichkeit sollte ermöglicht werden können. Wenn die Jugendlichen vor dem Gelände rauchen müssen, gibt das ein sehr schlechtes Bild für Jugend und Einrichtung ab. Nichtraucherschutz ist selbstverständlich zu beachten, dann aber doch bitte in einem verständigem Maße. - Es ist ein ständiges Ermahnen. Nichtrauchen wird im Gelände oft nicht eingehalten, vor allem im selbstverwalteten Bereich. - Die Einhaltung des Rauchverbots im Außengelände wird ständig verdeckt unterwandert und hat die Raucherei nur weiter im gesamten Gelände verteilt (Kippen überall extremer als zuvor). Da wir hauptsächlich jüngere Besucher haben und wir ohnehin die zulässige Altersgrenze durchsetzen, haben nur die eigentlich noch nicht rauchen dürfen außerhalb unseres Geländes wieder mehr Gesellschaft... - Es wäre sinnvoll, Jugendlichen ihre Raucherecke auf dem Außengelände wieder zur Verfügung zu stellen. - In Absprache mit den BürgermeisterInnen der entsprechenden Gemeinden dürfen die Jugendlichen auch auf dem Außengelände ihrer selbstverwalteten Jugendclubs Clubs rauchen. Da die Gemeinde in diesem Fall die Exekutive ist, erfolgt auch keine Kontrolle außerhalb der Clubs. Die BürgermeisterInnen haben versichert, sich bei einer entsprechenden Nachfrage seitens anderer VürgerInnen hinter den entsprechenden Jugendclub zu stellen. - Das Nichtraucherschutzgesetz ist eine Möglichkeit, um ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter zum Nichtrauchen vor Kinder und Jugendlichen zu drängen und somit ein Vorbild für diese zu sein. - Seit der Einführung des Gesetzes steht der Großteil der Jugendlichen vor der Eingangstür und raucht. Die Kinder müssen durch diese Gruppe von Jugendlichen und durch eine Rauchwolke hindurch, um in unsere Einrichtung zu kommen. Das Areal vor der Einrichtung würde zusehends vermüllen, wenn die Fachkräfte nicht auch noch die Straße vor der Einrichtung reinigen würden. Die Jugendlichen sind außerdem nicht unter der Kontrolle der Fachkräfte, da der Geltungsbereich derer nur im Gelände der Einrichtung besteht. So kam es schon vor, dass die Jugendlichen alkoholische Getränke mitbrachten und vor dem Haus tranken. - Das Gesetz ist so nicht umsetzbar.
4 Der FRAGEBOGEN Fragebogen zu den Auswirkungen des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes Der Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.v. und die Sächsische Landjugend e.v. haben sich auf zwei Fachtagen mit dem Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz auseinandergesetzt. Im Ergebnis dessen wird es ein Positionspapier geben, das eine Gesetzesänderung anstrebt. Diese Gesetzesänderung soll das Rauchen in gekennzeichneten Bereichen des Außengeländes der Einrichtungen der Jugendhilfe wieder erlauben. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen und unsere Aussagen zu untermauern, führen wir eine anonyme Befragung durch. Wir bitten Sie die folgenden Fragen zu beantworten und den Fragebogen zurückzuschicken! Das Positionspapier wird in den nächsten Wochen fertig gestellt. Dafür werden wir nochmals auf Sie zukommen und um Ihre Unterstützung in Form einer Unterzeichnung nachfragen. 1. Welches Angebot der Jugendhilfe bieten Sie an? Offene Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit Anderes Angebot Welches? 2. Nach den Erfahrungen der PraktikerInnen bleiben seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes viele rauchende Jugendliche den Einrichtungen der Jugendhilfe gänzlich fern, weil sie auch nicht mehr auf dem Außengelände rauchen dürfen. Kommen seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes weniger Jugendliche in ihre Einrichtung/ (selbstverwalteten) Jugendclub? Wenn ja, wieviele weniger (in %)?: 3. Kommen auf Grund der Einführung des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes neue Jugendliche in ihre Einrichtung/ (selbstverwalteten) Jugendclub, weil dort nirgends geraucht wird? Wenn ja, wieviele? (in %)?:
5 4. Wird das Rauchverbot innerhalb der Räume Ihrer Einrichtung / (selbstverwalteten) Jugendclub umgesetzt? 4a. Wird das Rauchverbot auf dem Außengelände Ihrer Einrichtung / (selbstverwalteten) Jugendclub umgesetzt? 5. Welche Maßnahmen mussten getroffen werden, um das Nichtraucherschutzgesetz umzusetzen (z.b. bauliche Veränderungen)? 6. Gab es bisher staatliche Kontrollen zur Einhaltung des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes? 7. Sonstige Anmerkungen Bitte den ausgefüllten Fragebogen zurückschicken an: Sächsische Landjugend e.v. Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit e.v. Björn Redmann Schnorrstraße 70 Blumenauer Straße 25 A Dresden Olbernhau Tel.: 0351/ Tel.: / Fax: 0351/ Fax: / Mail: bjoern.redmann@landjugend-sachsen.de Mail: koordinator@mjasachsen.de Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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