Der gute Standort. Praxistipps und Empfehlungen für Bauherren und Architekten zum idealen Standort für Abfallbehälter.

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1 Der gute Standort Praxistipps und Empfehlungen für Bauherren und Architekten zum idealen Standort für Abfallbehälter Im Auftrag der

2 Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf führt die AWISTA GmbH die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben durch. Zu diesem Zweck werden durch die AWISTA Tonnen, Behälter und Pressen für die verschiedensten Abfallarten zur Verfügung gestellt. Damit diese ohne Probleme bei Ihrem Objekt abgeholt werden können, gilt es, bereits in der Planungsphase verschiedene Anforderungen zu berücksichtigen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, wir helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihres neuen Objektes oder der Umgestaltung eines bereits vorhandenen Behälterstandortes. Denn Sie müssen nicht nur wissen, welche Behälter in welchen Größen wir anzubieten haben auch die Erreichbarkeit und Ausgestaltung des Standortes, die Länge der Zuwegungen und die Befahrbarkeit des Geländes durch unsere Fahrzeuge spielen neben weiteren Aspekten des Brandschutzes, Arbeitsschutzes und der Hygiene eine wesentliche Rolle. Weiterführende Informationen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der zugehörigen Einwohnergleichwerttabelle (siehe index.shtml). Spezialisten können auch auf die VDI-Richtlinie 2160 zur Abfallsammlung in Gebäuden und auf Grundstücken zurückgreifen.

3 Es empfiehlt sich, bei der Planung unter anderem folgende Fragen zu berücksichtigen: n Wie soll das Objekt genutzt werden? n Wie viele Personen werden dort später arbeiten und/ oder wohnen? n Welche Betriebe werden dort tätig sein? n Welche Abfallarten werden dort voraussichtlich anfallen? n Wo sollen die Abfallbehälter ihren Standplatz haben? Ist ein direkter Zugriff auf die Behälter durch das Entsorgungsunternehmen möglich? n Lassen sich der Standplatz und der Transportweg leicht reinigen? Sie sehen, es gibt eine Vielzahl von Fragen und eine Vielzahl von Antworten, da jedes Objekt einzigartig ist und allgemeine Aussagen nur schwer möglich sind. Um die Abfallentsorgung in Ihrem Objekt von Anfang an optimal durchführen zu können, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat in einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Telefon: (0211) Telefax: (0211) bbleichroth@awista.de

4 Die Abfallsammelbehälter Die Abfälle werden in unterschiedlich großen Behältern gesammelt. Das Mindestvolumen für Restmüll beträgt dabei nach der Abfallentsorgungssatzung 20 Liter pro Person und Woche, bei Nutzung der Biotonne 15 Liter. In der Praxis wird aber häufig ein größeres Volumen benötigt, insbesondere bei unzureichender Mülltrennung. Für die Gelbe, Braune und Blaue Tonne kann mit 10 Litern pro Person und Woche als Faustformel gerechnet werden. Im gewerblichen Bereich wird die Einwohnergleichwerttabelle herangezogen. Eine Erweiterung dieser Palette ist je nach aktueller Gesetzgebung möglich und sollte bei der Anlage eines Standplatzes berücksichtigt werden. Informationen hierzu erhalten Sie aktuell auf unserer Website unter Restmüllbehälter Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung: 60 l* 1, 80 l* 1, 110 l* 2 /120 l, 240 l, 660 l, 770 l, l, l, l, l. * 1 Behälter auch mit 14-täglicher Leerung * Liter-Behälter werden nur noch für vorhandene und genehmigte Kellerstandplätze ausgegeben Gelbe Tonnen für die Sammlung von Verpackungsabfällen werden 14-täglich geleert. Sie können in folgenden Behältergrößen bestellt werden: 120 l, 240 l und 1100 l. Gelbe Säcke sind nur in Angermund, Wittlaer, Kalkum, Hubbelrath, Unterbach, der Altstadt und Carlstadt sowie als Ausnahme bei anerkannten Problemstandplätzen erhältlich. Die Blaue Tonne für Papier wird ebenfalls 14-täglich geleert und ist in den Behältergrößen 120 l, 240 l und 1100 l erhältlich. Für Kellerstandplätze wird nur die 80-Liter-Tonne angeboten. Die Braune Tonne für Bioabfall (Biotonne) wird in den Behältergrößen 80 l, 120 l und 240 l angeboten. Die Leerung erfolgt hier ebenfalls 14-täglich. Bereits im planerischen Vorfeld sollten eventuelle Erweiterungen, z. B. nach Abfallart oder Behälterstückzahl, Berücksichtigung finden.

5 Behältertypen und -maße Die wesentlichen Maße für unsere Behälter finden Sie in folgender Tabelle. Bitte orientieren Sie sich für Ihren Platzbedarf an den Maßen der 240-Liter- und Liter-Behälter. Behälter 120 Liter 240 Liter Liter Höhe in mm max max max Breite in mm max / /-10 Tiefe in mm max. 555 max. 740 max Nenninhalt in Liter Nutzlast in kg Raddurchmesser in mm Abfallsammelfahrzeuge Die AWISTA GmbH setzt zur Abfallsammlung Fahrzeuge mit folgenden Merkmalen ein: n Drei- und Vierachser n zulässiges Gesamtgewicht: 32 Tonnen, 4 Meter lichte Durchfahrtshöhe in der Ebene (Ausladung bei Gefälle beachten) n mindestens 3,5 Meter Durchfahrtsbreite (abhängig vom Straßenverlauf) n 10,8 Meter lang, äußerer Wendekreisdurchmesser 22 Meter Bitte beachten Sie ggfs. bestehende Zufahrts- und Durchfahrtsrechte. Eine genehmigte Feuerwehrzufahrt ist in der Regel nur für Feuerwehrfahrzeuge bis 16 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgelegt.

6 Der Standplatz gemäß Satzung Laut Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf sind bei der Einrichtung festgelegte Maße zu beachten: n Die Standfläche ist zu befestigen. Beim Einsatz von 60- bis 240- Liter-Tonnen ist eine Fläche von 75 x 80 cm, bei Behältern der Größe 660 bis Liter von 150 x 175 cm vorzuhalten. n Die Behälter sind der Sicht von der Straße aus zu entziehen, z.b. durch Umpflanzung mit immergrünem Strauchwerk oder mittels Blende oder Behälterschrank. n Der stufenlose, ebenerdige und befestigte Weg vom Standplatz bis zur Verladestelle muss mindestens 1,50 Meter breit sein und darf eine Länge von 20 Metern (der VDI sieht in seiner Richtlinie 2106 lediglich 15 m vor) nicht überschreiten. Dazwischenliegende Türen etc. sind mit einem Feststeller zu versehen. n Standplatz und Transportweg müssen eine lichte Höhe von 2 Metern haben. n Etwaige Höhenunterschiede sind ggfs. durch Rampen mit einer maximalen Steigung von sechs Prozent auszugleichen. Grundsätzlich sind Standplätze ebenerdig anzulegen. Kellerstandplätze sind nur dann zulässig, wenn eine ebenerdige Unterbringung nicht möglich ist. Ausnahme: Die Behälter werden am jeweiligen Leerungstag durch eine beauftragte Person ebenerdig bereitgestellt.

7 Anforderungen der Benutzer Über die satzungsgemäßen Anforderungen an den Standort hinaus haben auch die Benutzer der Abfallgefäße Erwartungen an ihren Standplatz, z. B. n eine leichte Erreichbarkeit der Abfallbehälter, n ein möglichst barrierefreier Zugang für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Kinder, n ein trittsicherer Belag des Weges (schnee- und eisfrei auch im Winter), n eine ausreichende Beleuchtung, n ein ausreichendes Behältervolumen, n eine gute Kennzeichnung der Behälter bzw. Behälterschränke, n eine leichte Reinigungsmöglichkeit n sowie eine ästhetische und geschützte Unterbringung mit optimaler Integration des Standplatzes in das Wohnumfeld.

8 Der ideale Behälterstandplatz Für den idealen Behälterstandplatz ergeben sich somit folgende Kriterien: n Der Standplatz fällt so wenig wie möglich auf n bequeme Erreichbarkeit für die Anwohner n leichte Zugänglichkeit, bevorzugt straßenwärts ausgerichtet n keine baulichen Hindernisse, d.h. ebenerdig, keine Treppen oder Rampen, rutschfester Untergrund am Standort und beim Transportweg n geschützter Raum/Kellerraum nur für Abfallbehälter, verhindert Geruchsentwicklung im Sommer und Festfrieren im Winter n maskierter Standplatz durch Sammelstationen, Behälterschränke, Sichtschutz oder Bepflanzung. Stellplätze sollen nach oben offen gestaltet sein (Stichwort Sonneneinstrahlung). Mit Kletterpflanzen bewachsene Spanndrähte bilden einen guten Abschluss, wenn sie in ausreichender Höhe angebracht sind. Je nach Standort eignen sich verschiedene Pflanzen zur Begrünung, z.b. Immergrüne Geißschlinge (Schatten bis Halbschatten), wilder Wein und Waldrebenarten (Halbschatten bis sonnig) oder Glyzinien (sonnig). Bitte beachten Sie als Bodenabschluss ggfs. nagersichere Gitter. n bei Verschlusshaltung Installation von Schlüsseltresoren n Standort mit dem Müllsammelfahrzeug gut erreichbar n kurze Transportwege für die Abfallbehälter n Aufzüge im Fall von Kellerstandorten, die aber vom Eigentümer oder einer von ihm beauftragten Person bedient werden müssen n eine Erweiterung des Standplatzes sollte zumindest bei Neubauobjekten auch später möglich sein.

9 Gesundheitsschutz Die Standplätze für Abfall- und Wertstoffbehälter sind laut VDI-Richtlinie 2160 so zu wählen, dass keine Gefährdung der Gesundheit oder Belästigung durch Staub, Gerüche oder Lärm erfolgt. Regelungen zum Gesundheitsschutz der Müllwerker sind in der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (BGV C27) getroffen worden. Dort finden sich sowohl Vorgaben zu den Gewichten von Abfallbehältern ( 11) als auch zu den Behälterstandplätzen ( 16). Zulässige Gewichte laut Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf: n 60-l-Behälter (30 kg) n 80-l-Behälter (45 kg) n 80-l-Behälter (35 kg) bei Kellerstandplatz n 110-l-Behälter (35 kg) n 120-l-Behälter (60 kg) n 240-l-Behälter (100 kg) Teilservice und Vollservice In Düsseldorf wird zwischen Teilservice und Vollservice unterschieden. In einigen Gebieten werden bestimmte Leistungen nur im Teilservice angeboten, d.h., Sie stellen Ihre Abfallbehälter zu einem bestimmten Termin zur Entsorgung bereit und nach ihrer Leerung wieder zurück an ihren Standplatz. In anderen Gebieten, z.b. der Innenstadt, werden Leistungen nur im Vollservice angeboten, d.h., die Müllwerker bieten vollen Service beim Transport der Behälter. Welche Leistungen wie im Stadtgebiet angeboten werden, entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, der jährlich im Dezember an alle Haushalte verteilt wird, oder unserer Homepage.

10 Bestellung von Abfallsammelbehältern Die Umbestellung sowie Neubestellung von Restmüllbehältern, Papier- und Biotonnen ist das ganze Jahr über möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Umweltamt: Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt 19/1.2. Kundenservice Brinckmannstraße Düsseldorf Tel.: (0211) Fax: (0211) stadtsauberkeit@duesseldorf.de Für die Ab- oder Umbestellung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen fällt eine Verwaltungsgebühr an. Für Neubestellungen dieser Behälter fallen keine Gebühren an. Die kostenfreie Be-, Um- oder Abbestellung von Gelben Tonnen muss telefonisch oder schriftlich vom Hauseigentümer beim jeweiligen Entsorger erfolgen, zurzeit: AWISTA GmbH Kundenbetreuung Höherweg Düsseldorf Fax: (0211) Tel.: (0211)

11 Checkliste Behälterstandplatz Die Abfallsammelfahrzeuge können direkt an den Standplatz heranfahren oder in unmittelbarer Nähe halten. Der Transportweg der Abfallsammelbehälter vom Standplatz bis zum Entsorgungsfahrzeug ist nicht länger als 20 Meter. Es besteht ggfs. eine Bordsteinabsenkung. Die Müllwerker haben Zugang zum Standplatz. Im Transportweg existieren weder Stufen noch Gefälle. Der Behälterstandplatz und der Weg dorthin sind ausreichend beleuchtet. Der vorgesehene Belag ist (auch im Winter) trittsicher und leicht zu reinigen. Ein barrierefreier Zugang ist für die späteren Nutzer möglich. Die Behälterschränke können gut gekennzeichnet werden, um Fehlbefüllungen zu vermeiden. Das veranschlagte Behältervolumen reicht aus. Der Standplatz ist erweiterbar. Der Behälterstandplatz ist in das Umfeld integriert und der Sicht von der Straße her entzogen. Es besteht eine bauliche Trennung zwischen Gas-, Wasser- und Stromanlagen sowie dem Behälterstandplatz. Bei Fragen erreichen Sie unsere Standplatzberatung unter: Telefon: (0211) Telefax: (0211) oder Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.

12 Impressum Herausgeber im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt: AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbh Höherweg Düsseldorf Telefon: (0211) Konzept & Fotografie: Ralf Böhme Text: Birgit Bleichroth, Ralf Böhme, Marcus Wilhelm Realisation: HWL Werbeagentur GmbH, Düsseldorf Erscheinungstermin: März 2012

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