Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester 2009
|
|
- Wilhelm Bösch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Theorien des Jahresabschlusses (Bilanztheorien): Bilanztheorien versuchen, unabhängig von rechtlichen Regelungen, aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen den Sinn und Zweck des Jahresabschlusses, dessen Konzeption und dessen Ausgestaltung herzuleiten. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die klassischen Bilanztheorien näher betrachtet: die statische Bilanztheorie, die dynamische Bilanztheorie und die die organische Bilanztheorie. 1
2 Statische Bilanztheorie: (Herman Veit Simon (1886)) Nach statischer Sicht ist die wesentliche Aufgabe der Bilanzierung die jährliche Ermittlung des Reinvermögens des Kaufmanns mit Hilfe der Bilanz. Reinvermögen (Eigenkapital) = Vermögen - Schulden Die statische Bilanztheorie gliedert sich in: Zerschlagungsstatik Die Bilanz soll primär das Schuldendeckungspotential des Unternehmens im schlechtesten möglichen Fall (Insolvenz) ermitteln. Fortführungsstatik Hier liegt die Prämisse zugrunde, dass das Unternehmen fortgeführt wird und beeinflußt die Überlegungen, welche Vermögensgegenstände und Schulden in die Bilanz aufgenommen werden sollen sowie deren Bewertung. 2
3 Dynamische Bilanztheorie: (Schmalenbach (1919)) Die dynamische Bilanztheorie sieht die wesentliche Aufgabe des Jahresabschlusses in der Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolges. Somit ist der Jahresabschluss ein Instrument der Rechenschaft über die abgelaufene Geschäftsperiode. Ziel ist es, den Erfolg möglichst periodengerecht und vergleichbar zu ermitteln. Um den Periodenerfolg eines Unternehmens abbilden zu können, führte Schmalenbach die Kategorien Aufwand und Ertrag ein. Die Bilanz ist nach Ansicht Schmalenbachs der Kräftespeicher der Unternehmung. Sie fungiert als Abgrenzungskonto und nimmt Aktiva und Passiva auf, die (von reinen Zahlungsvorgängen abgesehen) darauf beruhen, dass Geschäftsvorfälle nicht in derselben Periode erfolgswirksam sind, in der die zugehörigen Einnahmen und Ausgaben anfallen. 3
4 Organische Bilanztheorie: (Schmidt (1921)) Schmidt konzipierte den Jahresabschluss aus gesamtwirtschaftlicher Sicht und betrachtet jedes Unternehmen als Zelle im Organismus der Gesamtwirtschaft. Nach Schmidt kann nur dann von einem positiven Erfolg eines Unternehmens gesprochen werden, wenn es seine relative Stellung in der Gesamtwirtschaft behauptet hat. Diese Überlegung führt zum zentralen Gedanken der organischen Bilanztheorie: Steigen die Preise des bereits im Unternehmen vorhandenen Vermögens, so muss nach Schmidt ein Teil des Gewinns dazu genutzt werden, das güterwirtschaftliche Leistungspotential bei seiner Wiederbeschaffung auf dem gleichen Niveau zu erhalten. Schmidt verdeutlicht, dass bei einer Nicht-Berücksichtigung dieser Preissteigerung sich der ermittelte Erfolg nicht nur aus dem absatzbedingten Umsatzgewinn, sondern auch aus einem inflationsbedingten Scheingewinn zusammensetzt. Schmidt akzeptiert das Anschaffungskostenprinzip als Bewertungsregel nicht, sondern verfolgt den Ansatz von Tagesbeschaffungswerten. Er möchte unter Annahme der Fortführung des Unternehmens dessen Reproduktionswert ermitteln. 4
5 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Durch die Reformen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden die umfassendsten Veränderungen des HGB seit der Umsetzung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom vollzogen. Das BilMoG soll zu einer Internationalisierung der nationalen Rechnungslegung beitragen, deregulieren und Kosten senken. Das BilMoG ist ein Änderungsgesetz und ändert u. a. das HGB, das EStG und das AktG. 5
6 Zwecke der externen Rechnungslegung: Dokumentation Rechenschaft Kapitalerhaltung 6
7 Dokumentation 238 Abs. 1 HGB Die dort verlangte Buchführungspflicht wird Dokumentationsfunktion genannt und erfüllt gleichzeitig eine präventive Funktion sowie eine Beweisfunktion. (Zur Befreiung von der Pflicht zur Buchführung siehe 241a HGB-BilMoG) 7
8 Rechenschaft Nach Leffson bedeutet die Rechenschaft die Offenlegung der Verwendung anvertrauten Kapitals in dem Sinne, dass dem Informationsberechtigten - das kann auch der Rechenschaftslegende selbst sein - ein so vollständiger, klarer und zutreffender Einblick in die Geschäftstätigkeit gegeben wird, dass dieser sich ein eigenes Urteil über das verwaltete Vermögen und damit die erzielten Erfolge bilden kann. 8
9 Kapitalerhaltung Der Gesetzgeber macht im Wortlaut und im Bedeutungszusammenhang verschiedener handelsrechtlicher Rechungslegungsvorschriften deutlich, dass ihm durch den Erhalt des Nominalkapitals auch an der Sicherung des Unternehmensbestands gelegen ist. (Bspw.: das kodifizierte Imparitätsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) ) 9
10 Die Dokumentation ist die Vorraussetzung für die Erfüllung der beiden anderen Jahresabschlusszwecke. Die Gesamtheit der handelsrechtlichen Vorschriften lässt in Bezug auf diese beiden keine allgemeine Dominanz eines Zwecks erkennen. Dies ist auch erforderlich für den vom Gesetzgeber beabsichtigten Interessensausgleich zwischen den einzelnen Adressatengruppen (Gläubiger, Gesellschafter, Arbeitnehmer, ) des Jahresabschlusses. 10
11 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB): Das System der GoB besteht aus folgenden Gruppen: Dokumentationsgrundsätzen, Rahmengrundsätzen, Systemgrundsätzen, Ansatzgrundsätzen für die Bilanz, Definitionsgrundsätzen für den Jahreserfolg und Kapitalerhaltungsgrundsätzen. 11
12 Stichtagsprinzip: Beim Stichtagsprinzip ist fraglich, wie Informationen zu berücksichtigen sind, die der Bilanzierende nach dem Abschlußstichtag, aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses erhält. Zu unterscheiden ist zwischen Informationen, die sich auf Gegebenheiten vor dem Abschlussstichtag beziehen (sog. wertaufhellende Informationen), und Informationen, die sich auf Gegebenheiten beziehen, die sich erst nach dem Abschlussstichtag ereignet haben (sog. wertbegründende Informationen). Nach 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind (lediglich) wertaufhellende Informationen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Im Lagebericht ist gem. 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB auch auf wertbegründende Tatbestände einzugehen 12
13 Grundsatz der Pagatorik: Nach dem Grundsatz der Pagatorik sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und sonstige Bilanzposten nur mit Rechengrößen abzubilden, die letztendlich auf tatsächliche Zahlungsvorgänge (Einzahlungen/ Auszahlungen) zurück zu führen sind. ( 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) 13
14 Grundsatz der Einzelbewertung: Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist generell im Jahresabschluss einzeln zu bewerten, d. h. ohne Verrechnung mit anderen Vermögensgegenständen und Schulden ( 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Imparitätisch zu erfassende Wertminderungen können somit nicht mit unrealisierten Wertsteigerungen kompensiert werden. Aufgrund des Interessensausgleichs zwischen den verschiedenen Adressaten des Jahresabschlusses wird die entscheidungstheoretisch für eine Unternehmensbewertung eigentlich richtige, aber subjektive, Gesamtbewertung des Unternehmens auf Basis der Barwerte von Einzahlungsüberschüssen untersagt (Objektivierung). In begründeten Ausnahmefällen darf von der Einzelerfassung und -bewertung abgewichen werden (nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit; Bewertungseinheiten bei Sicherungsgeschäften, ). Mit dem BilMoG (Regierungsentwurf) wird der 254 HGB neugefasst und eine Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung kodifiziert. Künftig sind Bewertungseinheiten für Grund- und Sicherungsgeschäfte, soweit der Eintritt der abgesicherten Risiken ausgeschlossen ist, zu bilden. 14
15 Realisationsprinzip: Gewinne sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind ( 252 Abs. 1 Nr. 4, 2. Halbsatz HGB). Damit ein Erfolg bei dem Verkauf von VG realisiert ist müssen die folgenden vier Bedingungen erfüllt sein: Ein Kaufvertrag muss für das betreffende Gut abgeschlossen sein. Die geschuldete Lieferung oder Leistung muss erbracht worden sein. Das Gut muss den Verfügungsbereich und damit den Verwertungsbereich des liefernden oder leistenden Unternehmens verlassen haben. Abrechungsfähigkeit muss gegeben sein. 15
16 Grundsätze der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach: Nach dem Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach werden den Erträgen diejenigen Aufwendungen gegenübergestellt, die erforderlich waren, um die Erträge der entsprechenden Periode zu realisieren. Der Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach besagt, dass zeitraumbezogene Erträge und Aufwendungen den einzelnen Perioden pro rata temporis (zeitanteilig) zuzurechnen sind. Periodenfremde (außerordentliche) Erträge und Aufwendungen sind in der Periode zu erfassen, in der die Ereignisse, die zu den Erträgen bzw. Aufwendungen geführt haben, bekannt werden. 16
17 Imparitätsprinzip: Das Imparitätsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) verlangt alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Durch die Verlustantizipation sollen die Gesellschafter/Eigner des Unternehmens dazu veranlaßt werden, in dem abschließenden Jahr einen entsprechend geringeren Betrag auszuschütten bzw. zu entnehmen, weil der in der abgelaufenen Periode ohne eine solche Verlustantizipation erwirtschaftete Jahresüberschuss z. T. in folgenden Perioden zur Deckung des negativen Erfolgsbeitrages wieder benötigt werden könnte. Durch die imparitätische (ungleiche) Behandlung unrealisierter negativer und positiver Erfolgsbeiträge wird jedoch die Informations- bzw. Rechenschaftsfunktion des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs beeinträchtigt. 17
18 Quellen: Baetge/Kirsch/Thiele: Bilanzen, 9. Aufl.. Erchinger/Wendholt: Zum Rederentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG): Einführung und Überblick, in Der Betrieb Beilage 1 zu Heft 7 vom , S Bundesministeriums der Justiz (2009), Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG), abrufbar unter a/3551/gesetzesbeschluss_bilmog.pdf, verabschiedet:
Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen:
Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten für bestimmte Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu künftigen Ausgaben führen und deren zugehöriger Aufwand der Verursachungsperiode zugerechnet werden
MehrAuswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Schriften zum Revisionswesen Herausgegeben von Professor Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge und Professor Dr. Hans-Jürgen Kirsch Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die handelsrechtlichen
MehrAußerplanmäßige Abschreibungen:
Außerplanmäßige Abschreibungen: Sinkt der Wert eines VG zum Bilanzstichtag unter den Betrag der fortgeführten AK/HK ist der VG außerplanmäßig Abzuschreiben. 253 Abs. 2 und 3 HGB ( 253 Abs. 3 und 4 HGB-BilMoG)
MehrBilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:
Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen
MehrKapitel I 3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - Gliederung
Kapitel I 3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - Gliederung 31 Der Begriff und die Aufgabe der GoB 321 Überblick 322 Die Dokumentationsgrundsätze 323 Die Rahmengrundsätze 324 Die Systemgrundsätze
MehrLernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen
Lernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen Quelle: Weber / Weißenberge: Einführung in das Rechungswesen Bilanzierung und Kostenrechnung, 9. Auflage, Schäffer Poeschel, 2015. Kapitel 1 (S. 3-26)
MehrBuchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (Dokumentationsgrundsätze) Grundsatz der Verständlichkeit ( 238 Abs. 1 S. 2, 239 Abs. 1 HGB) Grundsatz der Vollständigkeit
MehrAllgemeine Ansatzregeln:
Allgemeine Ansatzregeln: In der Bilanz sind gemäß 242 Abs. 1 HGB Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns gegenüberzustellen. Der Inhalt einer Bilanz wird in 247 Abs. 1 HGB näher konkretisiert.
MehrErfolgswirksame Vorgänge
Erfolgswirkung Die erfassten (Dokumentation) und zum Jahresabschluss verdichteten (Ausschüttungsbemessung, Information) Vorgänge können grundsätzlich sein: erfolgsneutral (berühren nur Bilanz) erfolgswirksam
MehrBILANZEN I. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007.
BILANZEN I Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007. I II Grundlagen des Jahresabschlusses 1 Die Einordnung des handelsrechtlichen
Mehr2. Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Jahresabschlusszwecke 5 2. Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung 2.1 Jahresabschlusszwecke 2.1.1 Vorbemerkung Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses dient keinem Selbstzweck,
MehrBettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten
Bettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7644 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin
MehrJahresabschluss. Ausweis + GoB
Jahresabschluss Ausweis + GoB Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Ansatz + Bewertung
Mehr246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind.
Verbindlichkeiten: 246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind. keine Legaldefinition für Verbindlichkeiten GoB: Passivierungsgrundsatz
MehrRückstellungen ( 249 HGB)
Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen
Mehr12. Mai Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester 2009
Übungsaufgabe 5: Sachverhalt: Die Kinderlächeln GmbH kauft am 21.12.2008 von der Saphir-Air AG 100 Modellflugzeuge des Modells Saphir Star für insgesamt 1500 GE auf Ziel, zahlbar ohne Abzug am 10.01.2009.
Mehr1. Tutorium Finanzberichterstattung
1. Tutorium Finanzberichterstattung Kontakt Caroline Emanuel Fabio Britz Ronja Schlemminger Stefan Willersinn Thomas Trapp Tobias Hartmann Caroline.emanuel90@googlemail.com fbritz@rhrk.uni-kl.de ronjaschlemminger@googlemail.com
MehrWHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR
ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN
MehrVorlesung Handelsbilanzrecht
I) Einführung und Überblick zum Handelsbilanzrecht... 1 1) 266 HGB als Grundschema zum Verständnis des Bilanzrechts... 1 2) Handelsbilanzrecht und Gesellschaftsrecht... 1 II) Grundlagen... 1 1) Bilanzierungspflichten
MehrI. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung
3 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung A. Klassische Bilanztheorien Bilanztheorien versuchen, unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen und aus rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
MehrUnterstützung der Unternehmenspolitik
Unterstützung der Unternehmenspolitik durch Bilanz- und Steuerpolitik Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1
MehrIAS vs. HGB als Basis der ertragsorientierten Unternehmensbewertung
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. IAS vs. HGB als Basis der ertragsorientierten Unternehmensbewertung
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2
Mehr1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben
1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben...... 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben... 2 1.3 Zusammenfassung und Erfolgskontrolle...
MehrBuchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016
Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:
MehrEin Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss
MehrJahresabschluss. Ausweis + GoB
Jahresabschluss Ausweis + GoB Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Ausweis in der Kapitalflussrechnung
MehrBilanz- und Erfolgsrechnung PT 2/2013. Erstprüfer: Univ.-Prof. Dr. C. Kuhner
- Seite 1 von 11 der Fachprüfung Bilanz- und Erfolgsrechnung - Prüfungsnummer: (für Studierende der WiSo-Fakultät) Matrikel-Nummer: (für Studierende anderer Fakultäten) Name: Vorname: 010 06 Bilanz- und
Mehrhttps://cuvillier.de/de/shop/publications/599
Bettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band 2 - Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten 4. Auflage
MehrDr. Timo Hesse. Debt Restructuring. Eine Untersuchung der Abbildung finanzieller Sanierungsmaßnahmen nach HGB unter Berücksichtigung der IFRS
Reihe: Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Band 47 Herausgegeben von Prof. (em.) Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge, Münster, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Münster, und Prof. Dr. Stefan Thiele, Wuppertal Dr.
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum
MehrDie Regelung des 256a HGB betrifft alle Unternehmen, die einer Bilanzierungspflicht unterliegen und Geschäftsvorfälle in Fremdwährung abwickeln.
Handelsrecht Wä H Handelsrecht In 256a HGB n.f. wird für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen die Umrechnung von auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Euro im Jahresabschluss
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2015
ConValue AG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Lagebericht des Vorstands Im abgelaufenen
MehrSkript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Bewertung. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit
Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Bewertung Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt Lernziele... 1 1 Bewertungsvorschriften... 2 2 Bewertungszeitraum... 2 2.1 Ereignisse nach dem
MehrÜbungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse
Übungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse Aufgaben und Fallstudien mit Lösungen 3., wesentlich überarbeitete und erweiterte Auflage von Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge Westfälische Wilhelms-Universität Münster
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Rechnungswesen, Unternehmensformen, Investition, Finanzierung und Jahresabschluss
Wirtschaft Lennard Wagner Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Rechnungswesen, Unternehmensformen, Investition, Finanzierung und Jahresabschluss Zusammenfassung für das Abitur 2015 Skript Inhaltsangabe
MehrEBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
EBV Grundbesitz GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen 439.968,00 441.596,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrErstprüfer: Univ.-Prof. Dr. C. Kuhner
- Seite 1 von 10 der Fachprüfung Bilanz- und Erfolgsrechnung - Prüfungsnummer: (für Studierende der WiSo-Fakultät) Matrikel-Nummer: (für Studierende anderer Fakultäten) Name: Vorname: 010 06 Bilanz- und
MehrInhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Kapitel: Ansatz- und Ausweisvorschriften der Bilanz
Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen des Jahresabschlusses... 1 1. Zweck und Aufgaben des Jahresabschlusses... 1 2. Rechtsvorschriften... 6 3. Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen... 12
MehrLernzielkatalog für das Modul Externes Rechnungswesen
Lernzielkatalog für das Modul Externes Rechnungswesen Die im Folgenden angegebenen Kapitel und Seitenzahlen beziehen sich auf diese Lernquelle: Weber, Jürgen/Weißenberger, Barbara E.: Einführung in das
MehrFremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom
Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung
MehrBeck kompakt. BWL Basiswissen. Ein Schnellkurs für Nicht-Betriebswirte. Bearbeitet von Dr. Volker Schultz. 3. Auflage Buch. 128 S.
Beck kompakt BWL Basiswissen Ein Schnellkurs für Nicht-Betriebswirte Bearbeitet von Dr. Volker Schultz 3. Auflage 2016. Buch. 128 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Wirtschaft > Betriebswirtschaft:
MehrÜbersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS. Bilanzierung und Bewertung
Dr. Harald Wedell Akad. Direktor an der Universität Göttingen Professor der Pfeiffer University, Charlotte / USA Übersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS Bilanzierung und Bewertung Das "Rechnungswesen"
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrClaus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4
Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird auf der
MehrEinführung in die Rechnungslegung
Einführung in die Rechnungslegung Von Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Lück Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 12., völlig neu bearbeitete Auflage R.01denbourg Verlag München Wien I n halts verzei chnis
Mehr12 Zeitliche Abgrenzung
12 Zeitliche Abgrenzung Der Unternehmenserfolg ist sowohl für die Besteuerung, als auch für die Gewinnbeteiligung der Anteilseigner wichtig. Daher ist beim Jahresabschluss darauf zu achten, dass auch Aufwendungen,
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012
03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
MehrJahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
Mehrnach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen von StB Professor Dr. Rainer Buchholz 9., aktualisierte Auflage
Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen von StB Professor Dr. Rainer Buchholz 9., aktualisierte Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht
MehrEntwicklungslinien der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Michael Jackstein Entwicklungslinien der Rechnungslegung nach HGB und IFRS Unter besonderer Berücksichtigung der Aktivierung originärer Forschungsund Entwicklungskosten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 VII
MehrHALBJAHRESABSCHLUSS Aquamondi AG Walter-Gropius-Straße München
HALBJAHRESABSCHLUSS 31.10.2018 Aquamondi AG Walter-Gropius-Straße 15 80807 München AQUAMONDI AG, München Bilanz zum 31.10.2018 Bilanz per 31.10.2018 AKTIVA in EUR 31.10.2018 30.04.2018 A Umlaufvermögen
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der
MehrBilanz. Jahresabschluss
Jahresabschluss Bilanz Besonderheiten der Unternehmensformen Bilanz Lernziele Inhalt und Aufbau einer Bilanz Unterscheidung von Aktiva und Passiva Inhalt und Logik einer Gewinn- und Verlustrechnung Unterschied
MehrBilanz zum
Bilanz zum 31.12.2017 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2017 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße
MehrJahresabschluss und Jahresabschlussanalyse
Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band 2 WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider Prof. Dr. Wilhelm Schneider Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten 4.
Mehrentstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. ( 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB)
Herstellungskosten: Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder
MehrBund e s a n z e i g e r
Bund e s a n z e i g e r Name Bereic h Information V.- Datu m Die Weberei - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbh in der Stadt Gütersloh Gütersloh Rechnungslegung/ Finanzberichte
MehrBilanz zum
Bilanz zum 31.12.2015 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2015 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße
MehrHandelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern
Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Begriffserläuterung... Aktive Rechnungsabgrenzungsposten...
MehrGrundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS
Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen 6., komplett überarbeitete Auflage von StB Dr. Rainer Buchholz Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen
MehrHandelsbilanzrecht 2. Einheit
Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
MehrExternes Rechnungswesen
Externes Rechnungswesen Adressaten sind Unternehmensexterne Zielsetzung ist die vergangenheitsorientierte Dokumentation und Rechenschaftslegung Handels- und steuerrechtliche Regelungen sind zu beachten
MehrJahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012
Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrXING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016
XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter
MehrErstprüfer: Univ.-Prof. Dr. C. Kuhner
- Seite 1 von 11 der Fachprüfung Bilanz- und Erfolgsrechnung - Prüfungsnummer: (für Studierende der WiSo-Fakultät) Matrikel-Nummer: (für Studierende anderer Fakultäten) Name: Vorname: 010 06 Bilanz- und
MehrT T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100
Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XI 1 Grundlagen des Jahresabschlusses... 1 1.1 Buchführungspflicht... 1 1.2 Rechnungslegungspflichten im Einzelabschluss... 2 1.3 Prüfungs- und Offenlegungspflichten...
MehrFunktionen des betrieblichen Rechnungswesens. 1. Dokumentationsfunktion 2. Planungsfunktion 3. Kontrollfunktion
Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens 1. Dokumentationsfunktion 2. Planungsfunktion 3. Kontrollfunktion Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens Betriebliches Rechnungswesen Externes Rechnungswesen
MehrBCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht
BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
MehrWebinar. Internationale Rechnungslegung. Dipl.-Math. Dipl.-Kfm. Daniel Lambert
Webinar Internationale Rechnungslegung 2 Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Rechnungslegung...3 2 Lösungen...7 2.1 Internationale Rechnungslegung...7 1 Internationale Rechnungslegung 3 1 Internationale
MehrBrückenkurs Bilanzierung
Gerald Pilz Brückenkurs Bilanzierung Lösungen UVK Verlagsgesellschaft mbh Konstanz mit UVK/Lucius München Brückenkurs Bilanzierung: Lösungen 2 1 Rechnungswesen Was ist eine Bilanz? zeitraumbezogene Gegenüberstellung
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007
16.02.2007 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrVorwort zur 8. Auflage
Vorwort zur 8. Auflage Jeder Kaufmann hat generell zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Abschluss aufzustellen. Kenntnisse über Bilanzen sind damit in der
MehrBuchführung. Buchführungspflicht
Buchführungspflicht Handelsrecht 238 HGB Steuerrecht 140 AO ivm 238 HGB ODER 141 AO Gläubigerschutz-/Informationsfunktion Steuerbemessungsfunktion Lieferanten Banken Arbeitnehmer www.sg-steuerkanzlei.de
MehrIBU-tec advanced materials AG Weimar
IBU-tec advanced materials AG Weimar Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2017 Bericht des Aufsichtsrates vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember
MehrClere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016
Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6
MehrBilanzen richtig lesen
Beck-Wirtschaftsberater im dtv 5827 Bilanzen richtig lesen Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS von Prof. Dr. Eberhard Scheffler 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage Bilanzen richtig lesen Scheffler
MehrEinführung in das Rechnungswesen I Bilanzierung
Jürgen Weber Einführung in das Rechnungswesen I Bilanzierung 5., aktualisierte und neu gestaltete Auflage 1996 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 1 IMG Vorwort Fallbeispiel zur Einführung in das Rechnungswesen
MehrHandelsbilanzrecht. Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard)
Handelsbilanzrecht Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs) Organisatorisches
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrDMS# Bilanzierung & Offenlegung mit Ergebnisverwendung
DMS#155096 Bilanzierung & Offenlegung mit Ergebnisverwendung Seite 2 Hinführung Hinführung Gemäß 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter die Offenlegung des Jahresabschlusses (sowie ggf. Lagebericht)
MehrEin Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich
Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Jasmin Kollmann / Stephanie Zolles Symposion zum Unternehmenssteuerrecht
Mehr2 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind Bestandteil des Geldvermögens.
- - Betriebswirtschaftslehre B PT /00 Name:... Prüf.-Nr.:... Aufgabenblock B: Bilanz- und Erfolgsrechnung Prüfer: Univ.-Prof. Dr. Christoph Kuhner Nicht für andere Prüfungsteile verwenden! Hinweis: Von
Mehr, ,29
Bilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2014 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße
MehrIm Zuge der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Internationalisierung der Kapitalmärkte gewann die
V Vorwort Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Internationalisierung der Kapitalmärkte gewann die Rechnungslegung nach internationalen Grundsätzen zunehmend
MehrHier beginnt Alternative D
- 8 - Hier beginnt Aufgabe D 1: Aufgabe D 1 12 Kreuzen Sie an, ob die Aussage richtig (r) oder falsch (f) ist. Für jedes richtige Kreuz erhalten Sie einen Punkt, für jedes falsche Kreuz wird Ihnen ein
Mehr1 Vorschriften zur Rechnungslegung,
1 Vorschriften zur Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung 1.1 Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Unter den Begriff der Rechnungslegung werden alle verpflichtenden (und ggf. freiwilligen)
MehrA N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016
ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend
MehrBettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten
Bettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7644 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin
Mehr