AUS DEM INNEREN BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES EKO COBRA UND EUROPÄISCHER SPEZIALEINHEITENVERBUND ATLAS

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1 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES AUS DEM INNEREN EKO COBRA UND EUROPÄISCHER SPEZIALEINHEITENVERBUND ATLAS Fachgespräch mit Innenministerin Maria Fekter am 12. Jänner 2011 P08_095_012_EKO_Cobra_A4Blatt_RZ.indd :27

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3 Aus dem Inneren EINSATZKOMMANDO COBRA und der SPEZIALEINHEITENVERBUND ATLAS 12. Jänner 2011 Fachgespräch mit Innenministerin Maria Fekter Presseunterlage

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5 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG DAS EKO COBRA Struktur Aufgaben des Einsatzkommandos Cobra Personal/Ausbildung Statistik Know-how Transfer INTERNATIONALE KOOPERATIONEN ATLAS Air Marshals Südschiene ANHANG Geschichte des Einsatzkommandos Cobra Einsätze des Einsatzkommandos Cobra Chronik des Einsatzkommandos Cobra Besondere Personenschutzdienste des Einsatzkommandos Cobra Auswahlverfahren beim Einsatzkommando Cobra

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7 Ich hatte die Ehre und das Vergnügen, neben vielen anderen Eliteeinheiten auch das Einsatzkommando Cobra zu besuchen. Die Cobra ist in Special-Forces-Kreisen als eine der Besten bekannt und respektiert. (Sir Christopher Lee, 1. und 2. SAS ) 5

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9 1. EINLEITUNG Das Einsatzkommando (EKO) Cobra ist die Sondereinheit des österreichischen Innenministeriums. Die Aufgabenpalette der Spezialeinheit reicht von der täglichen Unterstützung der Polizeidienststellen beim Einschreiten gegen gefährliche, meist bewaffnete Täter über den Personenschutz bis hin zu Air-Marshal-Einsätzen und zu Antiterroreinsätzen. Einsatzphilosophie jenseits von Rambo & Co Die Cobra hat es sich zur Einsatzphilosophie gemacht, durch professionelles Agieren und durch taktische Intelligenz das jeweilige Einsatzziel unter minimaler Beeinträchtigung der Einsatz-Umwelt zu erreichen. Know-how-Transfer Die Cobra ist nicht nur in eigener Angelegenheit tätig. Jeder Waffengebrauch der österreichischen Exekutive bzw. jede Anwendung von Körperkraft wird in der Cobra-eigenen Analysestelle gemeinsam mit Psychologen des Innenministeriums analysiert. Die Ergebnisse dieser Analysen fließen eins zu eins in das Einsatztraining der gesamten Polizei ein. Cobra Multifunktionaler Ansprechpartner in Fragen der Sicherheit Das EKO agiert als multifunktionaler Ansprechpartner in Sachen Sicherheit. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass neben den Routineaufgaben auch in unkonventionellen Fällen unkompliziert geholfen wird. Dafür können viele Beispiele angeführt werden, wie die Unterstützung bei Flutkatastrophen (Niederösterreich 2002), bei Lawinenkatastrophen (Galtür 1999) oder bei der Rückholung von österreichischen Staatsbürgern aus der algerischen Wüste, aus dem Libanon oder nach der Tsunamikatastrophe im Dezember Dieses Modell der erweiterten Aktionspalette wird bewusst gelebt und wird mittlerweile auch von Sondereinheiten in anderen Staaten ähnlich gestaltet. Die Cobra-Ausbildung forciert die Denkleistung und selbstständige Handlungsfähigkeit des einzelnen Beamten im Zusammenhang mit den Planvorgaben der Einsatztaktik. Diese 7

10 Strategie der Persönlichkeitsstärkung und Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der Gruppendynamik stärkt die Flexibilität und Operationsfähigkeit der Sondereinheit. Cobra internationale Vernetzung Polizeiarbeit ist nicht mehr nur eine nationale Aufgabe. Durch die hohe Mobilität von Tätern aber auch durch den Wegfall der europäischen Grenzen ist die internationale Kooperation für eine moderne und effiziente Exekutivarbeit ein absolutes Muss geworden. Das europäische rechtliche Rahmenwerk etwa das Schengener Durchführungsübereinkommen und der Prümer Vertrag ermöglicht auch das grenzüberschreitende Tätigwerden der Polizeien. Auch die Cobra unterhält ein solides Beziehungsgeflecht zu einer Vielzahl von Sondereinheiten in der Welt und ist gemeinsam mit der GSG 9 und der belgischen Sondereinheit maßgeblich am Aufbau des europäischen Sondereinheitenverbundes ATLAS beteiligt gewesen. Die internationale Zusammenarbeit besteht aus koordinierten Einsätzen bei grenzüberschreitenden Lagebildern und der gemeinsamen Weiterentwicklung von Einsatztaktik, Technik und Kommunikationsstrategien. Internationales Leistungs-Benchmark Bei internationalen Leistungsbewerben für Sondereinheiten rangiert das EKO Cobra seit langer Zeit weltweit unter den Besten. Erst im August 2010 wurde beispielsweise ein internationaler Sondereinheiten-Vergleichswettkampf in Ungarn von einem Cobra-Team gewonnen, wobei 16 Einheiten aus vier Nationen besiegt werden konnten. 8

11 2. EINSATZKOMMANDO COBRA 2.1 Struktur Die Cobra wurde im Jahr 2005 in der jetzigen Struktur mit den fünf Standorten in Wiener Neustadt, Wien, Graz, Linz und Innsbruck und den drei operativen Außenstellen in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Vorarlberg installiert. Zielvorgabe dafür war, dass das gesamte Bundesgebiet innerhalb von 70 Minuten von Einsatzkräften der Cobra erreicht werden kann. Diese Zeitspanne stellt im internationalen Vergleich einen absoluten Spitzenwert an schneller Verfügbarkeit von Sondereinsatzkräften dar. Das (Gesamt-)Kommando des EKO Cobra befindet sich in der Ausbildungs- und Einsatzzentrale in Wiener Neustadt. Hier ist auch eine größere Koordinationsstelle (Stabsstelle) eingerichtet, die Ausbildungs- und Administrationstätigkeiten für alle Cobra- Standorte wahrnimmt. Um die Verwaltungskomponente an den operativen Außenstellen so klein wie möglich halten zu können, sind sie organisatorisch an die Standorte Graz, Linz und Innsbruck angebunden. Auf jedem Standort der Cobra ist die Einsatzabteilung in Form von vier Einsatzmodulen organisiert. An den operativen Außenstellen sind zwei Einsatzmodule vorgesehen. Headquarter Wr. Neustadt Standorte Graz, Innsbruck, Linz, Wien Abteilung 1 Personal Sanität Wirtschaft Versorgung Koordination Abteilung 2 Einsatztechnik EDV FM Abteilung 3 Analyse Taktik, Schießen Nahkampf, KA Sonderausbildung KFZ Koordinationsstelle für den Standort und die Außenstelle Einsatzeinheit 1-4 Einsatzeinheit 1-4 Einsatzeinheit 1-4 Einsatzeinheiten (je 16) Kommandoeinheit Einsatzeinheit 1-4 Einsatzeinheit 1-4 Einsatzeinheiten 1-4 Standorte (je 10 bzw. 25) Einsatzeinheit Einsatzeinheiten 1-4 Außenstellen (je 12) 9

12 Für jeden Standort sind primäre örtliche Zuständigkeiten definiert. Bei Bedarf und dies kommt öfters vor unterstützen sich die Standorte gegenseitig. So auch bei großen polizeilichen Anlassfällen, wie bei der EURO 08, bei stationären Geisellagen oder bei überregionalen Fahndungen. Die Anforderung der Cobra-Kräfte erfolgt im Regelfall direkt im Wege der Leitstellen der Polizei kann aber auch direkt durch Einsatzbeamte vor Ort erfolgen. Oft ist es so, dass aktführende Dienststellen bei planbaren Einsätzen die Cobra bereits im Vorfeld informieren, sodass bereits eine begleitende Unterstützung mit Know-how oder mit Assistenzdienstleistungen (beispielsweise Observationen) gewährleistet werden können. Die zuständigen Sicherheitsbehörden werden von der Anforderung der Cobra in Kenntnis gesetzt. Das strategische Führungsteam der Cobra setzt sich aus dem Gesamtkommandanten sowie den Standortkommandanten zusammen. Cob ra seit Fünf Standorte und drei operative Außenstellen Linz Wien W r. Ne us ta dt Salz burg Feldk irch Inns bruc k Graz Klagenfurt 10

13 2.2 Aufgaben des Einsatzkommandos Cobra Die Sondereinheiten-Verordnung zum Sicherheitspolizeigesetz (zuletzt geändert am , BGBl. II Nr. 149/2010) legt den Aufgabenrahmen für das EKO Cobra fest. Abgesehen vom klassischen Antiterrorsegment, das gemäß der Sondereinheiten- Verordnung der Cobra zur Besorgung übertragen ist, deckt die Einheit ein breites Spektrum von Einsatzlagen ab. Vor allem die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Polizeidienststellen beim Einschreiten bei erhöhten oder hohen Gefährdungslagen, z. B. bei Konflikten, bei denen Waffen im Spiel sind, zählt zu den Aufgaben der Cobra. Auch die Unterstützung der kriminalpolizeilichen Organisationseinheiten bei der Verhaftung gefährlicher Täter oder bei Zugriffshandlungen im Bereich der organisierten Kriminalität zählt zu den täglichen Aufgaben der Einheit. Die mit 1. Dezember 2002 durchgeführte Reform der Staatspolizei für das Einsatzkommando Cobra brachte die Übertragung der überwiegenden Zahl aller operativen Personenschutzdienste in ganz Österreich mit sich. Auch die traditionellen Arbeitsbereiche müssen von den Mitarbeitern der Cobra weiterhin beherrscht werden, wie: Geisellagen Amoklagen Erstürmung von Luftfahrzeugen Grenzüberschreitende Lagen Festnahme Schwerkrimineller Technischer Einsatz Schutz österreichischer Missionen Darüber hinaus wird der ständig erweiterten internationalen Vernetzung der Einheit große Bedeutung beigemessen. Das Einsatzkommando Cobra ist als nationale Sondereinheit Vollmitglied in vielen EU-Arbeitskreisen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Analyse von durchgeführten Einsätzen (national/international) gelegt, beispielsweise werden alle Schusswaffengebrauchsfälle der österreichischen Exekutive beim EKO Cobra analysiert. 11

14 Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Eigensicherungs- und Einsatzmodelle der österreichischen Polizei in Form von Ausbildungskonzepten, Seminaren und Workshops wieder ein. 2.3 Personal/Ausbildung Die Personalstärke beläuft sich österreichweit auf über 400 Exekutivbedienstete. Die weit überwiegende Anzahl von Cobra-Mitarbeitern steht in reiner Einsatzverwendung. Die Komponente der Administration wurde äußerst effektiv ausgelegt. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet können sich zum Dienst bei der Cobra melden. Die Personalausschreibungen sind so gestaltet, dass die Anzahl der freien Stellen standortbezogen angeführt ist. So können sich die Bewerberinnen und Bewerber gezielt um einen freien Arbeitsplatz auf einem bestimmten Standort meist in der Nähe ihres Lebensmittelpunktes bewerben. Nach Bestehen eines fordernden Auswahlverfahrens, bei dem jede Bewerberin und jeder Bewerber medizinischen, psychologischen und sportmotorischen Tests unterzogen wird, muss zunächst eine sechsmonatige Grundausbildung absolviert werden. Personal BewerberInnen Ausbildung absolviert Aktueller Personalstand 12

15 Die Grundausbildung wird für alle neuen Cobra-Mitarbeiter am Hauptstandort in Wiener Neustadt durchgeführt. Dies ist vor allem im Hinblick auf ein einheitliches Qualitätsmanagement von großer Bedeutung, um jedem neuen Mitarbeiter das Leitbild, die Einsatzphilosophie und die taktischen Einsatzgrundsätze der Einheit einheitlich und mit feststehendem Standard vermitteln zu können. Während der Grundausbildung müssen die neuen Cobra-Mitglieder jene Fertigkeiten und Kenntnisse erlernen, die sie befähigen sollen, schwierigste und oft gefährliche Einsätze erfolgreich zu bestehen. Dazu gehören neben Taktik, Schießen und Sport auch Ausbildungsinhalte wie Fahrtechnik, Seiltechnik, Nahkampf, psychologische Schulung, Sprachenausbildung usw. Wer das Ausbildungsziel nicht erreicht, muss die Einheit wieder verlassen. Nach Beendigung des Grundkurses werden die frisch ausgebildeten Cobra-Mitarbeiter auf den Standorten in jene Einsatzmodule eingegliedert, in denen freie Arbeitsplätze zu besetzen sind. Ab diesem Zeitpunkt werden sie für alle dienstlichen Tätigkeiten und Einsätze verwendet. Einmal im Einsatzmodul eingeteilt, haben die Cobra-Mitarbeiter die Möglichkeit, Sonderausbildungen wie Fallschirmspringen, Tauchen, Sprengtechnik oder Präzisionsschießen zu absolvieren. Diese Sonder- und Schwerpunktausbildungen für Cobra- Angehörige werden ebenfalls unter Koordination des Headquarters in Wiener Neustadt durchgeführt. 2.4 Statistik Im Jahr 2010 führten Mitarbeiter der Cobra unter anderem 431 Festnahmen, 156 Hausdurchsuchungen und 805 Personenschutzdienste durch. Im Jahr 2010 erledigten die Cobra-Angehörigen mehr als exekutive Dienstleistungen. 13

16 Einsatzstatistik 2010 ÖNB Begleitungen ; 97 Taser - Einsätze ; 5 Auslandseinsätze ; 2 Spezialeinsätze ; 148 Festnahmen ; 431 Personenschutzdienste ; 805 Täterlagen ; 751 Insgesamt wurden seit 2006 von den Einsatzkräften der Cobra mehrere Tausend Anforderungen und Routinedienste bearbeitet und durchgeführt. Diese Zahlen sprechen für eine hohe Akzeptanz und für einen hohen Vernetzungsgrad der Sondereinheit in der österreichischen Exekutive. Sonstige Unterstützungsleistungen 2006 bis Observationen Vorpasshaltungen sonstige Überwachungen Fahndungen 14

17 Täterlagen Festnahmen Ambition jedes einzelnen Cobra Mitarbeiters war und ist es, jeden Tag an der Optimierung der eigenen Leistung zu arbeiten. Dies sieht die Führung der Einheit auch als Verpflichtung gegenüber dem Bürger, der ein Recht auf professionellen Schutz hat. Das eigentliche Kapital der Einheit werden auch in Zukunft die hoch motivierten Mitarbeiter sein. 15

18 2.5 Know-how-Transfer Analyse auch von Waffengebrauchsfällen Im WaffenGebrauchAnalyseVerfahren (WGAV) werden die taktischen Auswertungen von (Schuss-)Waffengebrauchsfällen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen. Es geht dabei um die Beurteilung des taktischen Verhaltens der einschreitenden Organe sowie der Umstände, die zum (Schuss-)Waffengebrauch führten. Die daraus generierten Ergebnisse fließen in die bundesweite Ausbildung ein. Ein weiterer Tätigkeitsbereich der Analysestelle besteht in der Aufarbeitung von in- und ausländischen aufsehenerregenden polizeilichen Amtshandlungen. Dabei wird grundsätzlich auf taktische Aspekte, die Bewaffnung des Gegenübers und Modi Operandi Rücksicht genommen. Die Auswertungsergebnisse dienen der Aus- und Fortbildung der Bediensteten des EKO Cobra und werden den Ausbildnern für das bundesweite Einsatztraining zur Verfügung gestellt. 16

19 3. INTERNATIONALE KOOPERATION 3.1 ATLAS Aufbau des europäischen Sondereinheitenprojektes ATLAS Als eine der Maßnahmen nach den Anschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 11. September 2001 beauftragte der Europäische Rat 1 Belgien, damals Vorsitz führendes Land in der EU, ein Treffen der Leiter der europäischen Antiterroreinheiten zu organisieren. Ziel dabei war es, die operative Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und Drittstaaten auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung zu verbessern, um durch gemeinsame koordinierte Maßnahmen auf diesem Gebiet einen hohen Grad an Sicherheit zu erreichen. Das erste Meeting der Leiter der europäischen Sondereinheiten fand am 15. Oktober 2001 in Brüssel unter Führung der belgischen Antiterroreinheit (belgischer EU-Vorsitz) statt. Dies war die Geburtsstunde von ATLAS 2. Die Ergebnisse dieser ersten Sitzung der Kommandanten der europäischen Antiterroreinheiten wurden der Task Force of Chief s of Police (TFCP) und dem Europäischen Rat für Justiz und Inneres vorgelegt. Die Vorlage Belgiens enthielt den Vorschlag, dass zum Zwecke einer verstärkten und strukturierten Kooperation der Polizeisondereinheiten der EU-Mitgliedstaaten eine institutionalisierte Zusammenarbeit also eine konkrete Arbeitsgemeinschaft unter den Antiterroreinheiten geschaffen werden soll. Mit der Zustimmung des Europäischen Rates für Justiz und Inneres war somit der Startschuss für die institutionalisierte Kooperation der europäischen Antiterroreinheiten also von ATLAS gelegt. 1 Europäischer Rat für Justiz und Inneres umfasst die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten 2 ATLAS ist die Arbeitsgemeinschaft der Polizei-Sondereinheiten der Mitgliedstaaten der EU sowie der Schweiz und von Norwegen. 17

20 Auch vor der Gründung von ATLAS bestanden Arbeitskontakte zwischen einzelnen Einheiten. Diese waren aber eher zufälligen, oft bilateralen Charakters oder aufgrund guter nachbarschaftlicher Beziehungen zustande gekommen. Über österreichische Initiative (Österreich hatte seit Beginn den Vizevorsitz innerhalb der ATLAS-Kooperation) wurde schließlich die Anerkennung der ATLAS-Gruppe durch Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2008 vorgenommen. Die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Kooperation gibt es nicht nur auf dem Gebiet der Polizei-Sondereinheiten. Allgemeine Grundlagen für die europäische, grenzüberschreitende Polizeikooperation bilden das Schengener Übereinkommen und der Prümer Vertrag. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen enthalten detaillierte Regelungen für das Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates. Dabei wurden auch die Befugnisse der einschreitenden Organe sowie die Amtshaftung geregelt. Derzeit sind 36 nationale Polizei-Antiterroreinheiten Mitglied in ATLAS. Den Vorsitz führt die holländische Sondereinheit DSI. Mehrere Mitgliedstaaten sind aufgrund ihrer Polizeistrukturen mit zwei Einheiten vertreten und Schweiz und Norwegen sind ebenfalls durch eine Einheit repräsentiert. Diese beiden haben Beobachterstatus. Sondereinsatzkräfte der Polizei decken zwar in der Regel nur ein relativ schmales Segment an staatlicher Sicherheitsvorsorge ab, andererseits kann allerdings auch die Ansicht vertreten werden, dass in jenen Fällen, in denen sich staatsgefährdende oder verfassungserschütternde Straftaten ereignen, die massiv die Integrität von Demokratien beeinträchtigen können, die Polizei-Antiterroreinheiten als erstes (hoch spezialisiertes) Reaktionsinstrument gefragt sind. Als Beispiele für solche Anschläge werden erwähnt: Olympische Sommerspiele in München 1972, der Überfall auf das OPEC-Gebäude in Wien 1975, die Briefbombenserie in Österreich in den 1990er-Jahren oder die Anschläge auf Massenbeförderungsmittel im März 2004 in Madrid und im Juli 2005 in London. 18

21 Die ATLAS-Gruppe hat sich 2005 mit dem Beitritt von zehn neuen EU-Mitgliedstaaten um die Sondereinheiten der neuen Mitgliedstaaten erweitert. Die sicherheitspolitische Strategie der EU braucht auch hinkünftig ein gut funktionierendes System an Sondereinheiten. Deshalb wird es von großer Bedeutung sein, welche Position ATLAS hinkünftig in den EU-Bemühungen zur Bekämpfung des Terrors einnimmt und dies vor allem unter den veränderten Voraussetzungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich bringt. Entwicklung von ATLAS Der Aufbau von ATLAS von 2001 bis 2008 wurde vor allem durch die belgische Sondereinheit DSU und das österreichische Einsatzkommando Cobra respektive das österreichische Innenministerium durchgeführt. 36 europäische Einheiten sind derzeit im Sondereinheitenverbund ATLAS in einem gemeinsamen Netzwerk vertreten. Ziel von Atlas ist es durch Erfahrungsaustausch, Workshops, Einsatzübungen und Forschungsprojekten einen möglichst hohen Standard in der operativen Terrorbekämpfung in allen EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten und Lösungen für die verschiedenen neuen Bedrohungsformen des Terrorismus zu erarbeiten. Die Arbeit erfolgt in fünf Arbeitsgruppen aufgrund der Vorgaben der Kommandanten der Sondereinheiten, die zweimal jährlich im Rahmen des ATLAS-Forums zusammentreten, um die weiteren Projekte und die strategische Entwicklung von ATLAS festzulegen. ATLAS-Arbeitsgruppen Vier operative Arbeitsgruppen arbeiten an der Entwicklung von Lösungen für die verschiedenen terroristischen Bedrohungslagen in den Bereichen Aircraft, Naval, Transport und Building. Die technische Arbeitsgruppe Entry beschäftigt sich mit den technischen Möglichkeiten des Eindringens in Objekte der genannten Bereiche. Die Arbeitsgruppenleiter sind die deutsche GSG 9, die französische GIGN, die französische RAID, die belgische DSU und das österreichische EKO Cobra. 19

22 Geisellagen und Terrorismus Die Arbeitsgruppe Building wird vom Einsatzkommando Cobra geleitet und beschäftigt sich mit Zugriffen in Gebäuden bei terroristischen Lagen und Massengeisellagen. Im Hauptquartier der Polizei-Sondereinheit Cobra in Wiener Neustadt finden immer wieder gemeinsame Trainings von internationalen Sondereinheiten statt, vor allem in dem 2007 errichteten Air Marshal -Ausbildungszentrum. In Sachen Sicherung heikler Flüge ist die Cobra ein Vorreiter und kooperiert eng mit den USA, Kanada, Australien, Israel, Deutschland und Frankreich. Wiener Neustadt hat sich wegen seiner geografischen Lage mitten in Europa und der Nähe zu den osteuropäischen Ländern zu einer Art Brückenkopf entwickelt, es gibt häufige Arbeitstreffen in Wien oder Wiener Neustadt. Beispiele für konkrete Kooperationen ATLAS-Einsatzübung in Frankreich Vom 25. bis 28. Mai 2010 veranstaltete die GIGN (Spezialeinheit der französischen Gendarmerie) eine Einsatzübung, an der 32 ATLAS-Einheiten, darunter auch eine Einheit des EKO Cobra, teilnahmen. Ziel der Übung war es, die internationale Zusammenarbeit im Bereich von Geisellagen in Luftfahrzeugen zu intensivieren und einen effizienten Erfahrungsaustausch hinsichtlich der taktischen Konzepte und technischen Möglichkeiten zu gewährleisten. Die Spezialisten der Antiterroreinheiten aus 27 Ländern konnten in den vier Bereichen Command and Control, Sniper, Assault und Intelligence (Einsatztechnik) in gemischten Teams ihre Erfahrungen austauschen, gemeinsam trainieren und in Chateauroux einen koordinierten Zugriff auf zwei Großraumflugzeuge planen, leiten und durchführen. Die Trainingsmöglichkeiten waren beeindruckend. Insgesamt standen fünf Großraumflugzeuge (Boeing 747 und 777, sowie Airbus A ) für dieses internationale Einsatztraining zur Verfügung und auch das Großraumflugzeug Airbus A 380 konnte besichtigt werden. Die Abschlussübung mit dem koordinierten Zugriff auf zwei Großraumflugzeuge wurde auch vom französischen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit beobachtet. 20

23 Die bei dieser Veranstaltung erlangten Erkenntnisse fließen in die Trainingsgestaltung und Einsatzkonzeption des EKO Cobra unmittelbar ein und gewährleisten so das internationale hohe Leistungsniveau der Cobra-Spezialisten. Einsatzübung in Frankreich Schutzausrüstung 27 Atlas-Vertreter trafen einander vom 18. bis 20. Mai 2010 wiederum in Paris, um die vorhandene Schutzausrüstung für terroristische Einsatzlagen abzugleichen und Erkenntnisse aus bisherigen Einsätzen und Übungen auszutauschen. Ziel der von der französischen Antiterroreinheit RAID organisierten Veranstaltung war unter anderem die Ausarbeitung eines Vorschlags für einen Mindeststandard der Schutzausrüstung von Zugriffseinheiten, wobei die Palette der Ausrüstung vom herkömmlichen ballistischen Schutz, über Atemschutz bis hin zu schwerem Schutz für das Vorgehen in kontaminierter Umgebung reichte. Gleichzeitig wurde bei diesem Workshop das Zusammenspiel mit spezialisierten Kräften etwa aus dem Rettungs- oder dem Zivilschutzbereich geübt, um in so einem Fall einen umfassenden Schutz gewährleisten zu können. 21

24 Seiltechnik Atlas-Einheiten aus 20 EU-Mitgliedstaaten nahmen am 14. und 15. Mai 2010 in Litauen an einem Seiltechnik-Workshop der Arbeitsgruppe Building teil. Der Workshop wurde vom Einsatzkommando Cobra gemeinsam mit den Sondereinheiten ARAS (Litauen), GOE (Portugal) und dem SEK BW (Sondereinsatzkommando Baden Württemberg) veranstaltet. Themen waren unter anderem: Seiltechnische Einsatztaktik bei sprengtechnischen oder sonstigen Öffnungstechniken bei Fenstern, Fortbewegen in Liftschächten, Seiltechnik unter ausschließlicher Verwendung von Nachtsichtgeräten, Standards bei Abseilgeräten, Aufbau von Abseilpunkten, Materialtests und Erfahrungsaustausch über Echteinsätze mit seiltechnischen Elementen. Zum Atlas-Verbund gehören folgende 36 Einheiten aus den 27 EU-Mitgliedstaaten: Acvila (Rumänien) AKS (Dänemark) ARAS (Litauen) CO19 (Großbritannien) BOA (Polen) DSI (Niederlande) DSU (Belgien) EAO (Zypern) EKAM (Griechenland) EKO Cobra (Österreich) ERU (Irland) GIGN (Frankreich) GIS (Italien) GEO (Spanien) GNR (Portugal) GOE (Portugal) GSG 9 der Bundespolizei (Deutschland) Karhu (Finnland) K-Kommando (Estland) Lynx (Slowakei) NI (Schweden) NOCS (Italien) OMEGA (Lettland) PSI (Nordirland) RAID (Frankreich) Red Panther (Slowenien) SAG (Malta) SEK Baden Württemberg (Vertreter SEKs in Deutschland) SIAS (Rumänien) SUCT (Bulgarien) TESZ (Ungarn) UEI (Spanien) URNA (Tschechische Republik) USP (Luxemburg) Weiters kooperieren mit dem Atlas-Verbund: Delta (Norwegen) ATU (Vertreter Schweiz) 22

25 Einer der Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2011 ist das Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine. Zu diesem Zweck wird auch eine Einsatzübung im Warschauer Fußballstadion unter Beteiligung einer Vielzahl von europäischen Sondereinheiten durchgeführt werden. Innenministerin Dr. Maria Fekter und der polnische Innenminister haben einen diesbezüglichen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Begriffsdefinitionen ATLAS ATLAS ist der Verbund der europäischen Polizei Sondereinheiten, der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch den Europäischen Rat für Justiz und Inneres initiiert und mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 23. September 2008, 2008/617/JI, beschlossen worden ist. Gemäß des internen Regelwerks ATLAS-Konvention verfolgt ATLAS folgende Ziele: Jede Antiterroreinheit, die Mitglied ist, auf den höchst möglichen professionellen Status zu bringen und zwar durch enge Kooperation und gegenseitige Unterstützung. Die Bemühungen sollen die Chancen und Erfolgsaussichten aller Einheiten im Kampf gegen den Terrorismus auf das gleich hohe Niveau bringen. Sonder- oder Spezialeinheit Als (polizeiliche) Sondereinheit wird in Österreich gemäß Sondereinheiten-Verordnung der Innenministerin zum 31 Sicherheitspolizeigesetz das Einsatzkommando Cobra normiert. 3 Dem EKO Cobra obliegt es in unmittelbarer Unterstellung unter den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit schwerpunktmäßig gefährlichen Angriffen ein Ende zu setzen, wenn wegen der hiefür gegen Menschen oder Sachen allenfalls erforderlichen Zwangsgewalt 3 Sondereinheiten-Verordnung zum SPG, BGBl. II Nr. 207/1998 idgf, zuletzt geändert mit Erlass des BM.I vom , BMI-OA1210/0017-I/2/

26 besonders geübte Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit besonderer Ausbildung benötigt werden und solche Organe auf lokaler oder regionaler Ebene nicht- oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Mitglieder von Spezialeinheiten verfügen in der Regel über eine weitergehende Ausbildung vor allem im einsatztaktischen Bereich und häufig auch eine umfassendere Ausrüstung als konventionelle Einheiten. International wird der Begriff Special Forces allgemein für Sondereinsatzkräfte verwendet. Im Lauf ihrer Entwicklung gerieten Spezialeinheiten immer mehr in den Fokus militärischer und polizeilicher Planungen, weil sich die Bedrohungsszenarien beispielsweise durch das Aufkommen des Terrorismus weltweit gewandelt haben. Polizeiliche Spezialeinheiten haben teilweise eine ähnliche Ausrichtung wie militärische, sind aber rechtlich und praktisch an die spezifischen Erfordernisse polizeilicher Aufgabenerfüllung angepasst. In Österreich richtet sich die Taktik des Einsatzkommandos Cobra am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und am Grundsatz des Minimaleingriffes aus. Das heißt, dass die Anwendung polizeilicher Zwangsmaßnahmen nur in der Intensität sowie nur in der Dauer zulässig ist, als dies notwendig ist, um das polizeiliche Ziel zu erreichen. Der Begriff Spezialeinheit wird im Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen vom 31. März 2008 wie folgt definiert: 24

27 Jede Strafverfolgungseinheit eines Mitgliedstaates, deren besondere Aufgabe darin besteht, Krisensituationen zu bewältigen. Krisensituation nach Definition des Europäischen Rates 4 Jede Situation, in der die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass eine Straftat vorliegt, die eine ernste unmittelbare physische Bedrohung für Personen, Eigentum, Infrastrukturen oder Institutionen in diesem Mitgliedstaat darstellt, insbesondere die in Artikel 1, Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Bekämpfung des Terrorismus genannten Situationen. Rechtlicher Rahmen Organisation und Aufgaben von ATLAS 5 Die Kooperation und der institutionelle Zusammenschluss der europäischen polizeilichen Antiterroreinheiten erfolgt mit Beschluss des Rates der Europäischen Union über Initiative von Österreich vom 29. Dezember Zweck des Beschlusses des Rates ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen. Die Grundzüge der ATLAS-Ausrichtung sind in der ATLAS-Konvention enthalten. Dabei handelt es sich um die grundsätzliche Zielausrichtung von ATLAS, die von allen Einheitskommandanten der Mitgliedseinheiten in Brüssel unterzeichnet wurde. 7 Die ATLAS-interne Kommunikationsplattform wird von Europol betrieben. Diesbezüglich besteht ein Vertrag mit Europol 8. 4 Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen, 2006/C 321/15 5 Amtsblatt der Europäischen Union, L 210/73: Beschluss 2008/617/JI des Rates vom Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen, 2006/C321/15 7 ATLAS-Konvention, Brüssel 25

28 Antiterrorstrategie der EU (Solana-Sicherheitsstrategie) Die Antiterrorstrategie der EU hat sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 völlig verändert. Nicht nur diese Anschlagsserie, sondern auch die Anschläge in Madrid am 11. März 2004 (191 Tote, über Verletzte) sowie jene in London am 7. Juli 2005 (56 Tote, mehr als 700 Verletzte) haben zu einem geeinten Vorgehen der Europäischen Union zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geführt. Die Gründungssitzung von ATLAS vom 15. Oktober 2001 über Anweisung der EU- Innenminister war nur einer der Ausflüsse einer gesamtheitlichen neuen europäischen Antiterrorstrategie. In weiterer Folge wurde in einer Sonder-Innenministertagung Ende 2001 die Counter Terrorist Group (CTG) geschaffen. Ende 2003 wurde die sogenannte Solana-Sicherheitsstrategie erarbeitet. 9 Dabei wurden unter dem Schlagwort Ein sicheres Europa in einer sicheren Welt folgende Maßnahmen gesetzt: Informationsvernetzung; EU-weit akkordiertes Vorgehen; Errichtung eines Analyse- und Lagezentrums (Sitcen); Definition von Terrorismus als eine der fünf Hauptbedrohungen (neben Proliferation von Massenvernichtungswaffen, organisierte Kriminalität, failed/falling States, regionale Konflikte); Erstellung eines Terrorismusaktionsplans. Am 11. März 2004 erfolgten die Anschläge von Madrid. Noch im März 2004 wurde die Terrorismusbekämpfung als Schwerpunkt am Rat für Justiz-Inneres und beim Europäischen Rat festgelegt. 8 Vertrag mit Europol bezüglich Atlas communication platform 9 Solana-Sicherheitsstrategie, Europäischer Rat in Thessaloniki vom

29 Antiterrorstrategie der EU Nach den Anschlägen von London im Jahr 2005 erfolgte ein weiterer Schritt im gemeinsamen Vorgehen der Europäischen Union gegen den weltweiten Terrorismus. Unter dem Vorsitz von Großbritannien erfolgte die Festlegung der EU-Antiterrorstrategie. Unter der offiziellen Bezeichnung: The European Union Counter-Terrorism Strategy 10 wurde eine Schwerpunktsetzung in vier Arbeitsfelder vorgenommen, nämlich Prävention; Schutz; Verfolgung; Reaktion. In dieser EU-Antiterrorstrategie wird das Strategische Engagement festgelegt: Terrorismus weltweit bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es seinen Bürgern ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben. In dieser Antiterrorstrategie wird einleitend festgestellt, dass Terrorismus eine Bedrohung für alle Staaten und Völker ist. Er stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit, die Werte unserer demokratischen Gesellschaft und die Rechte und Freiheiten der EU-Bürger dar, insbesondere deshalb, weil er wahllos unschuldige Menschen trifft. Terrorismus ist ein Verbrechen und unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Weiters wird einleitend festgestellt, dass die Europäische Union ein Raum wachsender Offenheit ist, in dem die inneren und äußeren Aspekte der Sicherheit eng miteinander verknüpft sind. Sie ist ein Raum immer stärker werdender Verflechtungen, der die Freizügigkeit von Menschen, Ideen, Technologien und Ressourcen ermöglicht. Terroristen missbrauchen ein solches Umfeld, um ihre Ziele zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund ist ein konzertiertes und gemeinsames Vorgehen Europas in einer solidarischen Gesinnung unerlässlich, damit der Terrorismus bekämpft wird. 10 EU-Antiterrorstrategie, Rat für Justiz und Inneres vom Dezember

30 In den vier Säulen der EU-Antiterrorstrategie werden kurz zusammengefasst folgende Ziele festgelegt: PRÄVENTION 11 : Im Mittelpunkt der Präventionsbemühungen steht die Bekämpfung der Radikalisierung und der Anwerbung von Menschen für Terrorgruppen wie Al Qaida und die von Al Qaida inspirierten Gruppen, zumal diese Form des Terrorismus derzeit die größte Bedrohung für die Union in ihrer Gesamtheit darstellt. Es wird dabei die Zielsetzung festgelegt, die Methoden, die Propaganda und die Voraussetzungen, durch die Menschen zum Terrorismus gelangen, frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Zentrale Prioritäten für das Arbeitsfeld Prävention sind unter anderem: Entwicklung gemeinsamer Konzepte zur Erkennung und Bewältigung problematischer Verhaltensweisen, insbesondere des Missbrauchs des Internet; Bekämpfung von Aufstachelung und Anwerbung insbesondere in wichtigen Umfeldern wie Haftanstalten, Stätten religiöser Unterweisung; Entwicklung einer Medien- und Kommunikationsstrategie; Entwicklung des Dialogs zwischen den Kulturen innerhalb und außerhalb der Union Forschung und Weitergabe von Analysen und Erfahrungen. SCHUTZ 12 : Ziel für dieses Arbeitsfeld ist die Verbesserung der Abwehrmaßnahmen bei wichtigen Zielen, um die Verwundbarkeit gegenüber Anschlägen und die Auswirkungen, die ein Anschlag hätte, zu verringern. Teil dieser Schutzstrategie ist neben der Verbesserung der Schutzmaßnahmen, die vor allem im nationalen Bereich wahrgenommen werden muss, der verbesserte Schutz der EU- Außengrenzen. 11 Verweis auf Abschnitt Prävention in der EU Antiterrorstrategie 12 Verweis auf Abschnitt Schutz in der EU Antiterrorstrategie 28

31 Bei dieser Maßnahme wird vor allem auf technologische Verbesserungen, aber auch auf Erhebung und Austausch von Passagierdaten sowie auf die Aufnahme biometrischer Informationen in Identitäts- und Reisedokumenten abgestellt. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Europäische Agentur FRONTEX, das Visa- Informationssystem oder das Schengen Informationssystem geschaffen bzw. ausgebaut. Zentrale Prioritäten des Arbeitsfeldes Schutz sind unter anderem: Verbesserung der Sicherheit von EU-Pässen; Einrichtung des Visa-Informationssystems und des SIS II (Schengen Informationssystem); Entwicklung wirksamer Risikoanalysen für die EU-Außengrenzen mittels FRONTEX; gemeinsame Standards für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, der Häfen und des Seeverkehrs; Annahme eines europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen; optimale Nutzung der Forschungstätigkeit auf EU- und Gemeinschaftsebene. VERFOLGUNG 13: Ziel der Verfolgungsmaßnahmen ist es, Terrorplanung zu verhindern, Terrornetzwerke zu zerschlagen, die Tätigkeit derer, die Menschen für den Terrorismus anwerben, zu vereiteln, Terrorismusfinanzierung den Zugang zu Anschlagsmaterial zu beenden sowie dafür zu sorgen, dass Terroristen vor Gericht gestellt werden, und dabei die Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten. Dabei sollen die Mitgliedstaaten wie im Haager Programm 14 vorgesehen die Sicherheit der Union als Ganzes im Blick haben, wenn sie für die nationale Sicherheit sorgen. Dazu ist die Herausbildung einer gemeinsamen Auffassung von der Bedrohung grundlegend für die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zur Reaktion auf die Bedrohung. 13 Verweis auf Abschnitt Verfolgung in der EU-Antiterrorstrategie 14 Verweis auf Haager Programm 29

32 Die Bewertungen des gemeinsamen Lagezentrums, die auf den Beiträgen der nationalen Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie Europols basieren, sollen weiterhin Grundlage für Entscheidungen im gesamten Spektrum der EU-Politik sein. Instrumente wie der Europäische Haftbefehl 15 erweisen sich als wichtige Werkzeuge für die Verfolgung von Terroristen über die Grenzen hinweg. Dem Informationsaustausch über Europol und Eurojust wird dabei eine wichtige Rolle eingeräumt 16. Zentrale Prioritäten für das Arbeitsfeld Verfolgung sind unter anderem: Stärkung der einzelstaatlichen Fähigkeiten zur Terrorismusbekämpfung; uneingeschränkte Nutzung von Europol und Eurojust; gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen mit dem Ziel der Europäischen Beweisanordnung; Verhinderung des Zugangs von Terroristen zu Waffen und Sprengstoffen, von selbst hergestellten Explosivstoffen bis hin zu CBRN-Material (chemical, biological, radioactive, nuclear). REAKTION 17 : Hier wird eingeräumt, dass die Gefahr von Terroranschlägen nicht vollständig abgewendet werden kann. In Reaktion auf Anschläge empfiehlt hier die Strategie, bestehende Krisen- und Katastrophenschutzvorkehrungen zu nutzen und nicht gesonderte und somit isolierte Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Bei Ereignissen mit grenzüberschreitender Wirkung ist es notwendig, kurzfristig operative Informationen und Angaben zu weiteren Maßnahmen auszutauschen und gegenseitige 15 Europäische Justizielle Zusammenarbeit 16 Verweis auf Europol und Eurojust 17 Verweis auf Abschnitt Reaktion in der EU Antiterrorstrategie 30

33 operative Unterstützung zu leisten, wobei verfügbare Mittel, einschließlich militärische Ressourcen, eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung dafür, im Falle eines terroristischen Anschlags im eigenen Hoheitsgebiet die Notfallmaßnahmen zur Krisenbewältigung einzuleiten. Zentrale Prioritäten für das Arbeitsfeld Reaktion sind unter anderem: Festlegung von Vereinbarungen der EU in Bezug auf die Koordinierung im Krisenfall; Überarbeitung der Rechtsvorschriften für das Katastrophenschutzverfahren der Gemeinschaft; Entwicklung der Risikobewertung als Instrument, das dem Aufbau von Fähigkeiten zur Reaktion auf einen Angriff zugrunde liegt; Austausch von bewährten Praktiken und Entwicklung von Konzepten für die Betreuung von Terrorismusopfern und ihren Familien. Die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf den Bereich Justiz/Inneres 18 Der Vertrag von Lissabon (VvL) wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Der Vertrag von Lissabon soll die EU demokratischer, handlungsfähiger und effizienter gestalten und sie für eine Erweiterung auf möglicherweise 30 oder mehr Mitgliedstaaten bereit machen. 18 Entnommen aus Der Vertrag von Lissabon Auswirkungen auf den JI-Bereich, Dr. Antonio Martino, BM.I, Abteilung I/7 EU-Koordination 31

34 Das Europäische Parlament wird durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, durch neue Haushaltskompetenzen und Zustimmungsrechte wesentlich gestärkt. Das Demokratiedefizit der EU soll insgesamt durch den VvL reduziert werden. So gibt es beispielsweise das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative 19 mindestens eine Million wahlberechtigte Unionsbürger aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten können eine Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, einen Rechtsakt zu einem bestimmten Thema zu unterbreiten. Der Vertrag von Lissabon ändert den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Gleichzeitig übernimmt er einen großen Teil der Neuerungen des Verfassungsvertrages (VVE). Inhaltliche Änderungen an den bestehenden Verträgen werden durch den VvL in den EUV und in den EGV, umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV), eingearbeitet. Beide Verträge (EUV und AEUV) sind rechtlich gleichrangig. Die Säulenstruktur wird aufgelöst. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) wird im AEUV im Dritten Teil AEUV, Titel V, geregelt. Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen Kapitel 2: Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung Kapitel 3: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Kapitel 4: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Kapitel 5: Polizeiliche Zusammenarbeit Der gesamte JI-Bereich (Justiz/Inneres) unterliegt der geteilten Zuständigkeit: EU und Mitgliedstaaten können in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche 19 Verweis auf europäische Bürgerinitiative 32

35 Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedstaaten tun dies jedoch nur, soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat. Auch können die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit erneut wahrnehmen, wenn die Union beschlossen hat, diese nicht mehr auszuüben. Die Mitgliedstaaten bleiben wie bisher für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zuständig. Mit dem VvL soll weiters die Handlungsfähigkeit von Europol gestärkt werden: Die Union kann künftig nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen den Aufbau, die Arbeitsweise sowie die Tätigkeit und die Aufgaben Europols regeln. Primärrechtlich ist daher eine Überarbeitung der Rechtsgrundlage Europols vorgegeben. Diese ist noch nicht erfolgt 20. Der VvL sieht einen neuen Ausschuss vor (Ständiger Ausschuss für die innere Sicherheit COSI). Der Rat hat mittels Beschluss für COSI ein Mandat angenommen, das die primärrechtlichen Vorgaben präzisiert COSI soll beispielsweise die operativen Aktionen der Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, fördern und stärken. Die Terrorismusbekämpfung im VvL fällt weiterhin unter den Bereich der Polizeilichen und Justizellen Zusammenarbeit in Strafsachen Titel V, Kapitel 3 und 5, AEUV es gibt aber verschiedene explizite Verweise auf die Terrorbekämpfung: Art. 43 EUV: Abs. 1 beinhaltet gegenüber der Vorgängerregelung der Art. 1 EUV-alt eine Ausweitung jener Missionen ( Petersberg-Aufgaben ), die im Rahmen der GSVP durchgeführt werden (militärische Beratung, Unterstützung, Konfliktlösung). Art. 75 AEUV: Diese Bestimmung ersetzt Art. 60 EGV mit einigen inhaltlichen Änderungen. Einerseits wird der Schwerpunkt der Norm von dem Gebiet des Kapital- und Zahlungsverkehrs bzw. der allgemeinen Außenpolitik zur Terrorismus-Bekämpfung verlagert. Andererseits stellt diese Bestimmung auch insofern eine Neuerung gegenüber den bestehenden Verträgen dar, als die Union ausdrücklich ermächtigt wird, Maßnahmen zur Beschränkung wirtschaftlicher Aktivitäten von natürlichen oder juristischen Personen bzw. von Gruppierungen zu setzen, wenn dies zur Terrorismusbekämpfung erforderlich ist. 20 Quelle für Europol 33

36 Art. 75 AEUV ist in seinem Anwendungsbereich auf die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und damit verbundener Aktivitäten eingeschränkt. In diesen Fällen erlässt der Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen. Zu diesen kann das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind. Solche Rechtsakte müssen jedenfalls die erforderlichen Bestimmungen über den Rechtsschutz enthalten (diesbezügliche Ergänzungen durch Erklärung Nr. 25 zu Art. 75 und 216 AEUV). Art. 109 AEUV: In Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und damit verbundenen Aktivitäten stellt er eine besondere Rechtsgrundlage für Finanzsanktionen gegen einzelne und nichtstaatliche Akteure innerhalb der Union dar und ist damit eine Nachfolgebestimmung für Art. 60 EGV. Der Prümer Vertrag Am 27. Mai 2005 wurde im kleinen deutschen Ort Prüm der Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag) 21 unterzeichnet. Der Vertrag trat am 1. November 2006 für Österreich und Spanien in Kraft. Mit Juni 2009 war der Vertrag für alle Unterzeichner in Kraft (Deutschland mit 23. November 2006) und es sind weiters Finnland, Slowenien, Ungarn, Estland, Rumänien, die Slowakei und Bulgarien dem Vertrag beigetreten. Der Prümer Vertrag stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit dar und bietet für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit eine ausgezeichnete Rechtsgrundlage. In diesem Zusammenhang sind folgende Bestimmungen zu nennen: 21 BGBl III Nr. 210/

37 Art. 13 Übermittlung von nicht personenbezogenen Informationen (bei Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug); Art. 14 Übermittlung von personenbezogenen Daten (bei Großveranstaltungen mit grenzüberschreitenden Bezug); Art. 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung von terroristischen Straftaten; Art. 24 Gemeinsame Einsatzformen (mit der Möglichkeit zur Betrauung mit hoheitlichen Befugnissen); Art. 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Mit dem Beschluss 2008/615/ji des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und grenzüberschreitenden Kriminalität wurden wichtige Bestimmungen des Prümer Vertrags in die EU übergeführt. Dies betrifft unter anderem die oben angeführten Bestimmungen der Artikel 13, 14, 16, 24 und 26. Dieser Rechtsakt erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Großveranstaltungen wesentlich. Das Schengener Durchführungsübereinkommen Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) ist das zentrale Rechtsinstrument der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU. Das SDÜ sieht in Titel III, Kapitel 1 umfassende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der Mitgliedstaaten vor. Leitfaden zur Vermeidung von Terroranschlägen bei Olympischen Spielen und anderen vergleichbaren Sportveranstaltungen Über Initiative Griechenlands wurden vom Rat am 19. Februar 2004 Empfehlungen betreffend einen Leitfaden über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Terroranschlägen bei Olympischen Spielen und anderen vergleichbaren Sportveranstaltungen 22 beschlossen. 22 Es ist als Dokument des Rates 5744/04 vom 29. Januar 2004 im Internet abrufbar. Stand vom 6. Juni

38 Der Leitfaden befasst sich mit der Abwendung terroristischer Bedrohungen bei Sportgroßveranstaltungen und verweist unter anderem auf das Fußball-Handbuch. Im Leitfaden werden folgende Themen behandelt: Beurteilung der Bedrohungslage und Risikoanalyse; Informationsmanagement; die Einrichtung einer ständigen Kontaktstelle; die Entsendung von Verbindungsbeamten; die Verantwortlichkeiten der beteiligten Behörden und Dienste im veranstaltenden Mitgliedstaat; operative Maßnahmen; Maßnahmen in Bezug auf den Grenzübertritt; Evaluierung und Überwachung; Schulung. 3.2 Air Marshals Air Marshals in Österreich Im Jahr 1981 wurde zwischen dem österreichischen Innenministerium und den Austrian Airlines ein Kooperationsvertrag zur Sicherung von Linienflügen abgeschlossen. Damals war diese Konzept weltweit (gemeinsam mit der Schweiz und Israel) bahnbrechend und wurde zunächst nur in wenigen Ländern eingerichtet. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 fragten Polizeieinheiten der ganzen Welt beim österreichischen Innenministerium nach, wie in Österreich die Flugsicherung durchgeführt wird. Das österreichische Konzept des EKO Cobra wurde von vielen Staaten übernommen überzeugte sich US-Justizminister John Ashcroft von den Leistungen der österreichischen Anti-Terroreinheit Cobra und interessierte sich besonders für die Aufgaben der Cobra-Mitglieder als Air Marshals. Mit den USA, Kanada, Deutschland, Schweiz und Tschechien wurden bereits Memoranda of Understanding unterzeichnet. International sind mit weiteren Ländern bilaterale Vereinbarungen in diesem Zusammenhang geplant (z. B. Indien). Bei einem Flug nach Afrika konnte 1996 die Entführung einer Aeroflot-Maschine von Cobra- Air-Marshals verhindert werden. Die Air Marshals überwältigten den Hijacker, der mit einer Stichwaffe gedroht hatte, noch während des Fluges. 36

39 Internationale Verbunde nach 9/11 Eine wesentliche Folge der Anschläge von 9/11 war neben der Errichtung zahlreicher nationaler Flugbegleiteinheiten vor allem der internationale Zusammenschluss und die Vernetzung der für die Sicherung der Zivilluftfahrt verantwortlichen Organisationen. Internationale Workshops Bereits im Jänner 2002 fand aufgrund zahlreicher internationaler Anfragen ein Workshop in der Ausbildungs- und Einsatzzentrale des Einsatzkommandos Cobra in Wiener Neustadt statt, in dessen Rahmen das Programm des Kommandos für Sicherheitsbeauftragte und die Sofortmaßnahmen nach 9/11 präsentiert wurden. Länder wie Frankreich, Deutschland, Portugal, Italien, Spanien und Dänemark, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsbeauftragten hatten, schickten Vertreter ihrer polizeilichen Spezialeinheiten, um das österreichische Programm für ihre nationalen Vorkehrungen zu übernehmen. Im Oktober 2002 fand eine weitere Veranstaltung in Israel mit zusätzlichen Vertretern aus den USA und anderen Übersee-Ländern als 1. International Air Marshal Conference (IAMC) statt. Das Ziel dieses Treffens diente vorrangig, um Know-how und Erfahrungen weiterzugeben, gegenseitige Unterstützung in der Aus- und Fortbildung zu gewähren, auf der Basis der jeweiligen rechtlichen Grundlagen Zwischenfälle aufzuarbeiten und zu analysieren. Ein strategisches Ziel dieser Veranstaltungen war, ein internationales Netzwerk für Air- Marshal-Einheiten zu schaffen, in dem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch erfolgt, aktuelle Bedrohungsfälle weitergegeben und vor allem gemeinsame Aus- und Fortbildungsworkshops abgehalten werden. Nach jährlichen IAMC-Meetings, von denen bis 2008 drei von Österreich ausgerichtet wurden, kam es 2009 zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde des International In-/Flight Security Officer Committee. 37

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