RICHTLINIEN ZUR ABFASSUNG DER RICHTLINIEN ZUR ABFASSUNG DER MWST-LISTE DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN UMSÄTZE 2016 NR

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1 RICHTLINIEN ZUR ABFASSUNG DER RICHTLINIEN ZUR ABFASSUNG DER MWST-LISTE DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN UMSÄTZE 2016 R UMSÄTZE NR

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3 WICHTIGE MITTEILUNG Bitte beachten Sie, dass die Formulare MwSt.-Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze und die Erläuterungsbroschüre zu diesem Formular ihnen, wie im letzten Jahr nicht mehr automatisch zugesandt werden. Die Verwaltung empfiehlt Ihnen dringend, diese Liste elektronisch über INTERVAT einzureichen. Dieses Hinterlegungsverfahren bietet Ihnen viele Vorteile: es erlaubt Ihnen, Ihre Dokumente kostengünstig rund um die Uhr, an 7 Tagen von 7 zu hinterlegen und eine Empfangsbestätigung zu erhalten. Bei technischen Problemen, wenn Sie nicht über ausreichende informatische Mittel verfügen bzw. auf Anfrage können Sie die Formulare und Erläuterungsbroschüren bei dem zuständigen MwSt.- Amt erhalten. Dieser Dienst wird in diesem Fall einen Vorrat an Blankoformularen und Umschlägen für einen Zeitraum von einem Jahr sowie die Erläuterungsbroschüre liefern. Da die verspätet hinterlegte MwSt.-Liste mit einer Geldbuße geahndet wird, ist es Ihre Pflicht dafür zu sorgen, dass Sie diese Formulare fristgerecht erhalten und hinterlegen. Lesen Sie daher bitte aufmerksam nachfolgende Richtlinien und wenden Sie sie genauestens an. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite (Fiscalité, Taxe sur la valeur ajoutée, Directives et commentaires administratifs, VAT PACKAGE 2010, E.T /5) erhalten, oder bei dem für Sie zuständigen MwSt.-Amt. 1. Allgemeines 1.1. Periodizität und einzutragende Umsätze Die MwSt.-Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze, wird monatlich, vierteljährlich oder jährlich hinterlegt, je nach anwendbarer Steuerregelung und/oder jährlichem Gesamtbetrag der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und der im Rahmen von Dreiecksgeschäften erfolgten Lieferungen von Gütern. Werden nicht nur in die MwSt.-Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze eingetragen: - steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Gütern, - und Lieferungen von Gütern, die im Mitgliedstaat der Ankunft des Versands oder der Güterbeförderung (bei Dreiecksgeschäften) stattfinden, sondern auch: - Dienstleistungen, die aufgrund des allgemeinen Kriteriums am Niederlassungsort des Dienstleistungsempfängers lokalisiert sind weil sie zu Gunsten eines Steuerpflichtigen bewirkt werden, der in dieser Eigenschaft handelt und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, in dem er steuerpflichtiger Mehrwertsteuerschuldner ist, sofern diese Dienstleistungen in diesem Mitgliedstaat nicht von der MwSt. befreit sind. Konkret bedeutet dies, dass: - jeder Steuerpflichtige, der monatliche Erklärungen hinterlegen muss und auch die Mitglieder einer MwSt.-Einheit, die monatliche MwSt.-Erklärungen hinterlegt, ebenfalls eine monatliche innergemeinschaftliche Liste hinterlegen müssen, unabhängig vom Betrag der innergemeinschaftlichen Umsätze (Lieferungen von Gütern und/oder Dienstleistungen), die sie bewirkt haben, - Steuerpflichtige, die vierteljährliche Erklärungen hinterlegen müssen oder auch nicht und die Mitglieder einer MwSt.-Einheit, die vierteljährliche MwSt.-Erklärungen hinterlegen müssen oder auch nicht, müssen im Prinzip jedes Quartal eine Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze hinterlegen (Lieferungen von Gütern und/oder Dienstleistungen) sofern der vierteljährliche Gesamtbetrag der steuerfreien innergemeinschafltichen Lieferungen und der im Rahmen von Dreiecksgeschäften erfolgten Verkäufe die Schwelle von EUR für jedes der vorhergehenden vier Quartale nicht überschritten hat. Ab Überschreitung der Schwelle von EUR müssen monatliche Listen eingereicht werden. - Landwirte, auf die die in Artikel 57 des MwSt.-Gesetzbuches vorgesehene Regelung angewandt wird, müssen eine jährliche innergemeinschaftliche Liste hinterlegen. 3

4 1.2. Abgabeverfahren Die Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze wird wie folgt hinterlegt: - auf elektronischem Wege (siehe Punkt 3 hiernach), - auf dem von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Formular Nr. 723-D (siehe Punkt 2). Steuerpflichtige, die periodische MwSt.-Erklärungen hinterlegen müssen und Mitglieder einer MwSt.-Einheit, die periodische Erklärungen hinterlegt, sind im Prinzip verpflichtet, ihre innergemeinschaftliche Liste über INTERVAT auf elektronischem Wege zu hinterlegen. Steuerpflichtige, die eine Bescheinigung beim zuständigen MwSt.-Amt eingereicht haben, und die daher weiterhin ihre Liste auf Papier hinterlegen dürfen, müssen sich immer an dieses Amt wenden, um die entsprechenden Formulare zu erhalten. Alle anderen Steuerpflichtigen (Landwirte, die der Sonderregelung für Landwirte unterliegen, ausländische Steuerpflichtige mit einer direkten MwSt.-Identifikationsnummer in Belgien usw.) sind von der Pflicht der elektronischen Abgabe befreit. Es wird ihnen jedoch angeraten, INTERVAT für die Abgabe ihrer innergemeinschaftlichen Liste zu benutzen (siehe Punkt 3 hiernach). Wenn sie es jedoch nicht wünschen, wenn sie nicht über ausreichend informatische Mittel verfügen bzw. bei technischen Problemen, können sie diese Listen wie zuvor auf Papier beim Scanningcenter hinterlegen. Sie müssen jedoch jährlich einen Vorrat an MwSt.-Listen der innergemeinschaftlichen Umsätze bei dem für sie zuständigen Mehrwertsteueramt anfragen. Diese Formulare mit den Erläuterungsbroschüren werden, wie bereits vorher erwähnt, nicht mehr automatisch versandt Abgabedatum Das äußerste Datum für die Abgabe dieser innergemeinschaftlichen Liste wurde auf den 20. Tag der dem Zeitraum folgt, auf den sie sich bezieht, festgelegt, oder wenn dieser 20. Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, wird die Hinterlegungsfrist bis zum ersten folgenden Werktag verlängert. Für Landwirte, die der Sonderregelung für Landwirte unterliegen, ist das Hinterlegungsdatum auf den 31. März festgelegt worden. 2. Liste in Papierform in 2.1. Abgabeort Die Liste, die auf dem von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Formular erstellt wird (siehe Punkt 2.2 hiernach) muss an folgende Adresse gesandt werden: wenn es sich um eine französische oder deutsche Version handelt: Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen Generalverwaltung des Steuerwesens Scanningcenter Avenue du Prince de Liège 133, Bâtiment A 5100 Namür (Jambes) wenn es sich um eine niederländische Version handelt: Federale Overheidsdienst Financiën Algemene administratie van de Fiscaliteit Scanningscentrum Zuiderpoort Blok B Gaston Crommenlaan 6, Bus Gent (Ledeberg) 4

5 Bermerkung: Zum Versenden dieser Liste an das Scanningcenter können Sie den vorgedruckten Briefumschlag benutzen, der der Liste beigefügt ist. Es können mehrere Listen pro Briefumschlag verschickt werden unter der Bedingung, dass der Briefumschlag wie vorgesehen verschlossen werden kann. Sie können ebenfalls eigene Briefumschläge benutzen, diese dürfen aber nicht kleiner sein als die, die Ihnen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden und dürfen nicht dazu führen, dass die Formulare anders gefaltet werden müssen als vorgeschrieben Sie benutzen das Formular, das Sie von der Verwaltung erhalten haben und das von Hand ausgefüllt werden muss Das Formular MWST-LISTE DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN UMSÄTZE ist im Format A4 erstellt und beidseitig in Orange gedruckt. Kopien des Originalformulars (auch in Orange gedruckt), selbst hergestellte Dokumente oder ältere Formulare werden nicht angenommen. Im Rahmen der Regelung für Steuerpflichtige, die eine MwSt.-Einheit bilden, werden die Listen der innergemeinschaftlichen Umsätze der verschiedenen Mitglieder der MwSt.-Einheit grundsätzlich durch den Vertreter der MwSt.-Einheit hinterlegt. Die verschiedenen Listen werden pro Mitglied, unter der MwSt.-Identifikationsnummer dieses Mitglieds aufgestellt (auch Unternummer genannt, die von der MwSt.-Identifikationsnummer der MwSt.-Einheit zu unterscheiden ist). Lesen Sie bitte aufmerksam nachfolgende Richtlinien, bevor Sie besagte Liste ausfüllen. A. Allgemeines Die Liste darf nur mit schwarzer oder dunkelblauer Tinte ausgefüllt werden. Die eingetragenen Schriftzeichen müssen klar gezeichnet und perfekt lesbar sein. Jedes von der Verwaltung gelieferte Formular besteht aus zwei Seiten: eine Vorderseite (Rekto), die mit dem Großbuchstaben R in der oberen rechten Ecke gekennzeichnet ist, und auf der 11 Kunden angegeben werden können, und eine Rückseite (Verso) gekennzeichnet mit dem Großbuchstaben V in der rechten oberen Ecke, auf der 22 Kunden angegeben werden können. Da die verschiedenen Seiten von Ihnen immer in der richtigen Reihenfolge nummeriert und auch entsprechend benutzt werden müssen, tragen die Vorderseiten (R) immer eine ungerade Nummer (001, 003 usw.) und die Rückseiten (V) immer eine gerade Nummer (002, 004, usw.). Beispiele * Liste mit 9 Kunden : Es wird 1 Formular benutzt: Seite 001 (Vorderseite): 9 Kunden Gesamtanzahl Seiten: 001 Anmerkung: Da die Rückseite dieses Formulars nicht benutzt wird, wird sie auch nicht nummeriert. * Liste mit 45 Kunden: Es werden 2 Formulare benutzt: Seite 001 (Vorderseite): 11 Kunden Seite 002 (Rückseite): 22 Kunden Seite 003 (Vorderseite): 11 Kunden Seite 004 (Rückseite): 1 Kunde Gesamtanzahl Seiten: 004 In diese Liste werden alle Beträge in Euro eingetragen, mit zwei Dezimalzahlen (Cent), auch in dem Fall wo Letztere 00 sind (z.b. 250,00). Die Liste wird nur in einem Originalexemplar erstellt, das an das Scanningcenter gesandt wird (siehe Punkt 2.1 hiervor). Der Steuerpflichtige muss die Kopie dieser Liste selbst herstellen (z.b. mittels Fotokopie) und sie aufbewahren. 5

6 Die Formulare dürfen nicht aneinander geheftet werden und werden nach aufsteigender Seitenzahl geordnet. B. Erläuterungen zum Ausfüllen der Liste I. Vorderseite des Formulars 1) Kopfzeile a) Ihre MwSt.-Identifikationsnummer bestehend aus den Buchstaben BE, gefolgt von 10 Ziffern. Die Buchstaben BE und die erste Ziffer 0 sind schon vorgedruckt. b) * Wenn Sie monatliche Listen hinterlegen (siehe Punkt 1, oben): den Zeitraum (Monat/Jahr) der Umsätze, auf die sich die Liste bezieht: z.b. Liste für März 2016: Zeitraum: * Wenn Sie vierteljährliche Listen hinterlegen (idem): den Zeitraum (Quartal/Jahr) der Umsätze, auf die sich die Liste bezieht: z.b. Liste des ersten Quartals 2016 (die Ziffer 3 muss IMMER im ersten Feld eingetragen werden): * Wenn Sie jährliche Listen hinterlegen (idem): Zeitraum: das Jahr der Umsätze, auf die sich die Liste bezieht: z.b. Liste des Jahres 2015 (die Ziffern 00 müssen IMMER in den ersten beiden Feldern eingetragen werden): Zeitraum: c) Auf jeder benutzten Seite eines Formulars und ein Formular enthält zwei Seiten - muss die Seitenzahl in drei Ziffern angegeben werden, ebenso wie die gesamte Anzahl Seiten der Liste. Die Seiten werden durchlaufend nummeriert und die erste Seite trägt die Nummer 001 (siehe Beispiele, Punkt 2.2, A, oben). Bemerkung: Steuerpflichtige, die mehr als 33 Kunden eintragen müssen, und die folglich mehrere Formulare benutzen müssen, müssen auf der Vorderseite eines jeden Formulars die im Titelteil vorgesehenen Angaben ausfüllen. 2) Rahmen I a) Ihr Name und Ihre vollständige Adresse. Kennzettel sind nicht erlaubt. b) Datum (Tag/Monat/Jahr), an dem die Liste erstellt wurde. Zum Beispiel: c) Ihre Unterschrift oder die Ihres Bevollmächtigten d) Name, Eigenschaft und Telefonnummer des Unterzeichners der Liste. Bemerkung: Steuerpflichtige, die mehr als 33 Kunden eintragen müssen, und die folglich mehrere Formulare benutzen müssen, brauchen den Rahmen I des (der) zusätzlichen Formulare(s) nicht mehr auszufüllen. 6

7 3) Rahmen II Dieser Rahmen ist der Verwaltung vorbehalten und darf nicht ausgefüllt werden. 4) Rahmen III a) Spalte Länderkode und MwSt.-Identifikationsnummer des Kunden : Hier werden die MwSt.-Identifikationsnummern aller steuerpflichtigen Kunden eingetragen, die in einem anderen Mitgliedstaat MwSt.-mäßig erfasst sind und mit denen Sie im Laufe des betreffenden Zeitraums entweder steuerfreie innergemeinschaftliche Güterlieferungen (Umsätze der Kategorie I) bewirkt haben, oder Güterlieferungen im Mitgliedstaat der Ankunft des Güterversands bzw. der Güterbeförderung im Rahmen von Dreiecksgeschäften (Umsätze der Kategorie II), oder Dienstleistungen, die aufgrund des allgemeinen Kriteriums am Niederlassungsort des Dienstleistungsempfängers lokalisiert sind und die zu Gunsten eines Steuerpflichtigen bewirkt wurden, der in dieser Eigenschaft handelt und der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, in dem er steuerpflichtiger Mehrwertsteuerschuldner ist, sofern diese Dienstleistungen in diesem Mitgliedstaat nicht von der MwSt. befreit sind (Umsätze aus Kategorie III). Nachstehend folgen die Strukturen der MwSt.-Identifikationsnummern, die von den anderen 27 Mitgliedstaaten zugeteilt werden: LAND Struktur Structuur der van MwSt.-Identifikations- BTW - Format der van MwSt.-Identifikationsnummer het BTW- identificatienummer identificatienummers nummern die toegekend von den anderen (uitgezonderd(mit landencode) Ausnahme der Länderkode) Mitgliedstaaten zugeteilt werden 1 door de Lidstaten 3 Bulgarien BG oder 10 Ziffern BG Dänemark DK Ziffern Deutschland DE Ziffern Estland EE Ziffern Finnland FI Ziffern Frankreich FR XX Zeichen gefolgt von 9 Ziffern Griechenland EL Ziffern Irland IE 9S99999L 8 Zeichen Italien IT Ziffern Kroatien HR Ziffern Lettland LV Ziffern Litauen LT oder 12 Ziffern LT Luxembourg LU Ziffern Malta MT Ziffern Niederlande NL B99 12 Zeichen Österreich AT U Buchstabe U gefolgt von 8 Ziffern Polen PL Ziffern Portugal PT Ziffern Rumänien RO mindestens 2 und höchtens 10 Ziffern Schweden SE Ziffern Slowakei SK Ziffern Slowenien SI Ziffern Spanien ES X X 9 Zeichen (X ist nie zweimal eine Ziffer) Tschechische Republik CZ , 9 oder 10 Ziffern CZ CZ Ungarn HU Ziffern Vereinigtes Königreich GB oder 12 Ziffern oder 5 Zeichen GB GB GD999 GB HA999 Zypern CY L 8 Ziffern gefolgt von einem Buchstaben 1 Bemerkung bezüglich der nach den Länderkodes benutzten Symbole: 9 = eine Ziffer, X = ein Buchstabe oder eine Ziffer, S = ein Buchstabe, eine Ziffer, + oder *, L = ein Buchstabe, B = der Buchstabe B. 7

8 Gegebenenfalls können Sie die Gültigkeit der Nummer bei der Zentraldienststelle für die internationale Verwaltungszusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten überprüfen 2 oder über folgende von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Internetseite: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Internetseite es ermöglicht, die Gültigkeit der MwSt.-Identifikationsnummer zu überprüfen, aber sie erlaubt nicht immer, zu überprüfen, ob die Nummer diesem Kunden zugeteilt wurde (im Gegensatz zur Einsichtnahme über C.L.O.) (je nachdem ob der Mitgliedstaat, der diese MwSt.- Nummer zugewiesen hat, die Verbreitung dieser Information gestattet oder nicht). Bemerkung: Name und Adresse der Kunden dürfen nicht mehr eingetragen werden. Wenn die MwSt.-Nummer des Kunden nicht lesbar oder nicht korrekt ist, gilt diese Liste als unregelmäßig und wird von Amts wegen zurückgesandt. b) Spalte Kode : Seit 1. Januar 2010 wird für Umsätze aus: - Kategorie I (siehe a) hiervor), immer Kode «L» eingetragen, - Kategorie II (siehe ebenfalls a) hiervor), immer Kode «T» eingetragen, - Kategorie III (siehe ebenfalls a) hiervor), immer Kode «S» eingetragen. Bemerkung: Die Beträge der Umsätze aus Kategorie I, II und III dürfen nie gruppiert werden. Wenn z.b. drei Beträge für denselben Kunden in eine Liste eingetragen werden müssen (d.h. ein Betrag für jede Umsatzkategorie) müssen drei Linien der Liste für diesen Kunden ausgefüllt werden. In diesem Fall muss die MwSt.-Identifikationsnummer dieses Kunden ebenfalls dreimal eingetragen werden. c) Spalte Betrag : Totalbetrag, in Euro, der Umsätze worauf die MwSt. im Laufe des Zeitraums, auf den die Liste sich bezieht, fällig wurde, indem die ggf. getätigten Berichtigungen berücksichtigt werden. Diese Berichtigungen werden in die Liste der Umsätze für den Zeitraum, im Laufe dessen diese Berichtigungen dem Kunden mitgeteilt wurden (z.b. per Gutschrift), eingetragen. Dieser Betrag wird, je nach Fall, vom Gesamtbetrag der Umsätze aus der betreffenden Kategorie (siehe a) hiervor), die mit demselben Kunden getätigt wurden, abgezogen oder zugefügt. Beträgt der Saldo 0,00 EUR, wird dieser Kunde nicht in die Liste eingetragen. Bemerkung: Ggf. wird vor den negativen Beträgen das Zeichen: - gesetzt. d) Spalte Zeitraum : Wenn Sie beim Ausfüllen der Liste einen materiellen Fehler begangen haben (dieser Fehler führt nicht zur Aushändigung eines berichtigenden Dokumentes an den Kunden, im Gegensatz zu den Berichtigungen aus c) hiervor) und diesen Fehler erst feststellen, nachdem Sie die Liste hinterlegt haben, müssen Sie die Korrektur spontan 3 in der ersten Liste vornehmen, die dem Zeitpunkt folgt zu dem Sie den Fehler festgestellt haben. Nur im Fall von Korrekturen wird in diese Spalte der Zeitraum der Liste, in der die ursprünglichen Angaben standen, eingetragen. Diese Angabe muss in gleicher Weise erfolgen wie die Angabe des Zeitraums in der Kopfzeile des Formulars (siehe Punkt 2.2.B.I.1) b), hiervor). e) Unten auf dieser Seite wird der Gesamtbetrag der Seite eingetragen. Dieser Gesamtbetrag bezieht sich ausschließlich auf diese Seite (also auf höchstens 11 Kunden) und wird nicht auf die nächste Seite übertragen. 2 C.L.O., Tour des Finances, Boulevard du Jardin Botanique, 50 boîte 3627 (Etage 18/R), 1000 Brüssel. Tel. 0257/ (an allen Werktagen von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr), Fax: 0257/963 57, bur.central.tva@minfin.fed.be. 3 Die Fehlerkorrekturen werden in die Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze auf ganz andere Weise eingetragen, als die Berichtigungen. Weitere Informationen hierzu können Sie bei Ihrem Mehrwertsteueramt erhalten. 8

9 II. Rückseite des Formulars Analog zur Seitennummer auf der Vorderseite, muss oben auf der Rückseite des Formulars die Seitennummer in drei Ziffern vermerkt werden, sowie die gesamte Anzahl Seiten der Liste. Für das Ausfüllen der Folge von Rahmen III, gilt ebenfalls Punkt 2.2.B.I.4) hiervor, wissend dass maximal 22 Kunden auf der Rückseite eingetragen werden können. 3. Elektronische Abgabe der MwSt.-Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze Abgabe der MwSt.-Liste der innergemeinsch Die elektronische Abgabe der Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze erfolgt über INTERVAT und bietet verschiedene Vorteile: Diese Abgabeart ermöglicht Ihnen, der Verwaltung Ihre Dokumente kostengünstig 24 Stunden auf 24 und 7 Tage auf 7 zu übermitteln und eine Empfangsbestätigung zu erhalten. Die Benutzung von INTERVAT verlangt keine vorherige Registrierung. Um Ihre Dokumente über Intervat zu hinterlegen, müssen Sie über einen Computer, einen Internetanschluss, einen Standardbrowser und Acrobat Reader, sowie über einen elektronischen Personalausweis (mit einem entsprechenden Lesegerät) oder ein digitales Zertifikat der Klasse 3 verfügen. Um Ihre Liste der innergemeinschaftlichen Umsätze zu hinterlegen, loggen Sie sich auf das Portal des FÖD Finanzen (E-services) ein und starten INTERVAT. Zusätzliche Informationen können Sie auf vorgenannter Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen unter der Rubrik Aide en ligne erhalten. Technische Fragen können per an info.intervat@minfin.fed.be gestellt werden. Jede andere nicht technische Frage kann an das Contact Center des FÖD Finanzen unter Nummer 0257/ gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie, auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Liste elektronisch zu hinterlegen (s. Punkt 1, hiervor), für diese Hinterlegungsart optieren können. 4. Sanktionen Die Liste ist wichtig für Kontrollzwecke. Folglich müssen alle diesbezüglichen Richtlinien strikt eingehalten werden. Eine nicht oder verspätet hinterlegte Liste oder eine Liste, die nicht oder nicht ganz entsprechend der diesbezüglichen Richtlinien erstellt wurde, wird als ungültig angesehen und wird mit einer Geldbuße von 50 EUR bis EUR pro Übertretung geahndet. 5. FEHLANZEIGE -Liste (leere Liste) (leere Liste) Sollten Sie während des abgelaufenen Zeitraums keine Umsätze getätigt haben, die in die Liste eingetragen werden müssen, und auch keine Berichtigungen an vorher hinterlegten Listen vornehmen müssen, brauchen Sie keine leere Liste für den betreffenden Zeitraum zu hinterlegen. 9

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