Große Koalition: Endlich ein Happy End für das Urheberrecht?

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1 Große Koalition: Endlich ein Happy End für das Urheberrecht? 103. Deutscher Bibliothekartag Bremen, Thomas Hartmann

2 Meilensteine zur Modernisierung des Urheberrechts (bislang) RL 2001/29 u.a. Online- Recht ( 19a UrhG- NEU) E-Learning / E-Science I ( 52a UrhG- NEU) Auftragsgutachten zu 52a UrhG E-Learning und E-Science II E-Learning und E-Science III Elektronische Leseplätze ( 52b UrhG- NEU) Elektronischer Kopienversand ( 53a UrhG) E-Learning und E-Science IV Unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht ( 38 UrhG-NEU) Vergriffene und verwaiste Werke (NEU) Hartmann 1

3 Meilensteine zur Modernisierung des Urheberrechts (Planung GroKo) Agenda GroKo 52a UrhG (bis , 137k UrhG) Prüfauftrag Allgemeine Wissenschaftsschranke (vgl. BMBF-Auftragsstudie De la Durantaye, 2014) Entwicklung Open Access-Strategie Rat für wissenschaftliche Infrastrukturen (Sommer 2014) Maecenas sed diam eget Duis mollis, est non commodo luctus Porttitor ligula, eget lacinia odio Quelle: Badische Zeitung, Hartmann 2

4 Konkret für eine Modernisierung des Urheberrechts Bereits gestartet Open Access Förderbedingungen staatlich finanzierter Bildung und Wissenschaft (Horizon 2020) Modernisierung des EU-Rechtsrahmens (Konsultation Ende 2013 gestartet) Nachahmer von Open Access Publikatuonsvorgaben (vgl. 44 Abs. 6 LHG-BaWue-NEU) weiterhin bitte: Umsetzung der (konsensualen) Empfehlungen der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft (2013) (Lizenz-)rechtlicher Rahmen für linked publications bzw. für Veröffentlichung von Forschungsdaten Hartmann 3

5 Schlussfolgerungen Gesetzgeberisches Handeln ist unerlässlich und sollte nicht durch Richterrecht ersetzt werden. (vor allem bei grundlegenden Rechtsentscheidungen wie z.bsp. E-Lending inkl. elektr. Kopenversand; Digitalisierung durch Bibliotheken; E-Learning und virtuelle Forschungsumgebungen). Kohärenz der Bibliotheks-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik Open Access ist nicht zu stoppen. MPG-Präsident Peter Gruss Kommunikation nach innen und außen Hartmann 4

6 Zur Vertiefung (i.d.r. (Open Access) abrufbar via Zu elektronischen Semesterapparaten ( 52a UrhG): Der Strom kommt aus der Steckdose, aber wer schickt in dorthin? In: F.A.Z., Besprechung von BGH Urteil v , Az. I ZR 76/12 Meilensteine der Psychologie. In: WRP 2014, S Zu elektronischen Leseplätzen ( 52b UrhG): Streit ums Buch zu Lasten Dritter. In: F.A.Z., Besprechung von BGH Beschluss v , Az. I ZR 69/11, EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken. In: GRUR 2013, S Zum seit gültigen Zweitveröffentlichungsrecht ( 38 UrhG): Vortragsaufzeichnung + FAQ-Check v , Neues gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht Update zu den Anforderungen an Bibliotheken und Wissenschaftseinrichtungen, Open Access Tage Zu Forschungsdaten: Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Forschungsdaten. In: InTeR 2013, S auch als Vortragsaufzeichnung v , 14. Herbstakademie 2013 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) Zum Handel mit Gebrauchtlizenzen (mit Kapitel zur Bedeutung für die Lizenzvertragspraxis): Weiterverkauf und Verleih online vertriebener Inhalte Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. C- 128/11 UsedSoft./. Oracle. In: GRUR Int. 2012, S Zur Entwicklung des Wissenschaftsurheberrechts: Zusammen mit Michaela Voigt: Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft: Wissenschaft und Bildung auf der Dauerbaustelle Urheberrecht. In: ZWD-Magazin Bildung, Gesellschaft und Politik 7/2011, S Ohne 3. Korb: Trends für einen wissenschafts- und medienfreundlichen Urheberschutz. In: Taeger, Jürgen (Hrsg.), IT und Internet - mit Recht gestalten, Oldenburg 2012, S auch als Vortragsaufzeichnung v Essay Mantra Rechtssicherheit. In: LIBREAS. Library Ideas, Jg. 9/2013, H. 1 (22) Hartmann 5

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