VAVKEN & PARTNER CONFIDENCE GMBH STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER EINGETRAGENE MEDIATOREN

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1 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 1 von 8 Liebe Klientin, lieber Klient, auch das heurige Jahr hat viele Neuigkeiten gebracht, über die wir Sie in der gewohnten Art und Weise informieren möchten: auf das wesentliche zusammengefasst, in verständlichem Deutsch geschrieben. Der Preis dafür: es sind nicht alle Details beschrieben. Daher: im Einzelfall bzw bei Fragen bitte einfach anrufen. Inhaltsverzeichnis: 1 REGIERUNGSVORLAGE ZUM BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 (BBG 2011) ÄNDERUNGEN BEI DER EINKOMMENSTEUER Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung (Wertpapier-KESt neu) Änderungen bei der steuerlichen Forschungsförderung Erhöhung des Pendlerpauschales um 10 % Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag Sonderausgaben Jobticket Vermietung und Verpachtung ÄNDERUNGEN BEI DER KÖRPERSCHAFTSTEUER Besteuerungsvorbehalt für hybride Finanzierungsinstrumente Einschränkung des Zinsenabzugs bei Beteiligungserwerb im Konzern Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen Steuerpflicht für Liegenschaftsveräußerungen bei Privatstiftungen ÄNDERUNG BEI SONSTIGEN STEUERGESETZEN Abschaffung der Kreditvertragsgebühr Flugticketabgabe Mineralölsteuer (MöSt) Senkung der Kraftfahrzeugsteuer Normverbrauchsabgabe (NovA) Abschaffung Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen Umsatzsteuer Versicherungssteuer Umsatzsteuer: Neuer Leistungsort bei Seminaren und Kongressen ÄNDERUNGEN BEI DER FAMILIENBEIHILFE ENDE DER FREIEN DIENSTNEHMER!? RIGOROSE STRAFEN BEI VERSPÄTETER OFFENLEGUNG DER BILANZ ÄNDERUNGEN BEI LOHNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNG FIKTION EINER NETTOLOHNVEREINBARUNG LOHNNEBENKOSTEN FÜR FREIE DIENSTNEHMER CHECKLISTE STEUERSPARTIPPS ZUM JAHRESENDE REGIERUNGSVORLAGE ZUM BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 (BBG 2011) Die umfangreichen steuerlichen Änderungen im Rahmen der Budgetsanierung liegen seit als Regierungsvorlage vor. Im Rahmen der derzeit laufenden parlamentarischen Behandlung können in einzelnen Bereichen noch Änderungen vorgenommen werden.

2 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 2 von ÄNDERUNGEN BEI DER EINKOMMENSTEUER Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung (Wertpapier-KESt neu) Kernstück der einkommensteuerlichen Änderungen ist die neue Vermögenszuwachsbesteuerung. Derzeit werden laufende Erträge aus Kapitalvermögen (insbesondere Zinsen und Dividenden) im Regelfall mit 25% Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen im Privatbereich hingegen sind innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist voll steuerpflichtig, danach aber zur Gänze steuerfrei. Ab 1.Oktober 2011 werden auch alle Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen (zb Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH-Anteilen, Anleihen) und Derivaten (zb Differenzausgleich, Stillhalterprämie bei Optionen, Veräußerungsgewinne aus Derivaten) generell mit 25 % KESt besteuert. Die neue Steuer wird wenn die Kapitalanlagen im Depot bei einer österreichischen Bank liegen - analog zur KESt auf Zinsen von den Banken eingehoben und an den Fiskus abgeführt. Befinden sich die Kapitalanlagen nicht bei einer österreichischen Bank, sind die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren und werden dann bei der Steuerveranlagung mit 25 % besteuert. Betroffene Wertpapiere Die neue Steuerpflicht für realisierte Wertsteigerungen soll nur für neu angeschaffte Kapitalanlagen gelten, und zwar bei Anteilen an Kapitalgesellschaften und Investmentfonds für Anschaffungen nach dem und bei allen anderen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen und Derivate) für Anschaffungen nach dem Mit anderen Worten: Alle bis noch erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle bis noch erworbenen Anleihen und Derivate können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei veräußert werden! Verlustausgleich Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können innerhalb eines Kalenderjahres mit laufenden Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anleihen, Investmentfonds und Derivaten ausgeglichen werden. Nicht jedoch mit Zinsen aus Bankguthaben und Sparbüchern! Zwecks Durchführung des Verlustausgleichs muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Ergeben die beim Verlustausgleich zusammengefassten Kapitaleinkünfte insgesamt einen Verlust, so darf dieser nicht ausgeglichen und vorgetragen werden. Besteuerung von Investmentfonds Die Fondsbesteuerung wird teilweise vereinfacht, teilweise aber verkompliziert. Bei der Besteuerung von Investmentfonds sind wie bisher zwei Ebenen zu unterscheiden, nämlich einerseits die Ebene des Fonds und andererseits die Ebene des Anlegers. Bei allen Fonds, die nach dem erworben werden, gilt auf der 2. Ebene im Falle eines Gewinnes aus der Veräußerung des Fondsanteils die neue Vermögenszuwachsbesteuerung mit 25% KESt. Sie wird bei Fonds im Depot einer österreichischen Bank ab von der Depotbank abgewickelt wird. Veräußerung von ab 1%igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ( 31 EStG) Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, bei denen der Veräußerer in den letzten 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt mit mindestens 1% beteiligt gewesen ist, sind nach geltender Rechtslage auch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist mit dem halben Durchschnittssteuersatz steuerpflichtig. Gewinne aus der Veräußerung solcher Beteiligungen werden ab ebenfalls in das System der neuen Vermögenszuwachsbesteuerung integriert und mit 25% (ohne Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten) besteuert.

3 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 3 von Änderungen bei der steuerlichen Forschungsförderung Einige Forschungsfreibeträge können letztmalig für das Kalenderjahr 2010 bzw Wirtschaftsjahr 2010/11 geltend gemacht werden. Zum Ausgleich dafür wird die bisherige Forschungsprämie von 8% auf 10 % erhöht Erhöhung des Pendlerpauschales Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer: das Pendlerpauschale wird ab 2011 um 10% erhöht Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag Alleinverdienern ohne Kind steht ab 2011 kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu. Als Ausgleich wird bei Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von 400 auf 764 angehoben, wenn die steuerpflichtigen Pensionsbezüge höchstens pa betragen und das Einkommen des Ehepartners nicht übersteigt Junge Aktien, Genussrechte etc keine Sonderausgaben mehr Die Sonderausgabenbegünstigigung für Genussrechte und junge Aktien und Wohnbauanleihen entfällt ab der Veranlagung Jobticket Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Regelung über den Werkverkehr ausgeweitet. Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, können ab 2011 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen Vermietung und Verpachtung Der Verfassungsgerichtshof hat die Verweigerung des Verlustvortrages bei Vermietungseinkünften als verfassungswidrig erkannt. Als Reaktion darauf wird aber nicht der Verlustvortrag auf Vermietung ausgedehnt, sondern es wird für Vermietungseinkünfte eine neue Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben (zb Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) auf 10 Jahre eingeführt. Die Verteilung auf 10 Jahre kann auch bereits bei der Veranlagung 2010 beantragt werden. 1.2 ÄNDERUNGEN BEI DER KÖRPERSCHAFTSTEUER Besteuerungsvorbehalt für hybride Finanzierungsinstrumente Auslandsdividenden sollen ab 2011 in Österreich nur dann steuerfrei sein, wenn die Dividendenzahlungen im Ausland steuerlich nicht abzugsfähig sind Einschränkung des Zinsenabzugs bei Beteiligungserwerb im Konzern Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen Der Steuersatz wird ab der Veranlagung 2011 auf 25 % angehoben. Gilt ab 2011 auch für alle Wertsteigerungen bei Kapitalanlagen, soweit sie von der neuen Vermögenszuwachsteuer (siehe oben) erfasst werden. Die erhöhte Zwischensteuer wird (wie bisher) nur insoweit erhoben, als nicht im selben Jahr KESt-pflichtige Zuwendungen an Begünstigte getätigt werden.

4 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 4 von Steuerpflicht für Liegenschaftsveräußerungen bei Privatstiftungen Wenn einer der (Zu-)Stifter eine juristische Person ist, werden Veräußerungsgewinne aus Liegenschaften ab 2011 generell (also auch außerhalb der Spekulationsfrist) mit 25 % Körperschaftsteuer besteuert. 1.3 ÄNDERUNG BEI SONSTIGEN STEUERGESETZEN Abschaffung der Kreditvertragsgebühr Im Gegenzug zur Einführung der Bankenabgabe wird die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr für Vertragsabschlüsse ab dem abgeschafft. Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (zb Bürgschaften, Hypothekarverschreibungen, Zessionen) zu Darlehens- und Kreditverträgen bleiben weiterhin gebührenfrei Flugticketabgabe Für alle Abflüge von einem österreichischen Flughafen gilt ab eine Flugabgabe für ab gekaufte Tickets. Für Kurzstreckenflüge (zb Inland, Europa, Nordafrika, Russland) werden 8, für Mittelstreckenflüge (zb Afrika) 20 und für Langstreckenflüge 35 pro Ticket eingehoben Mineralölsteuer Die Steuer wird um einen CO 2 -Zuschlag von 20 pro Tonne erhöht. Das ergibt eine Anhebung um 5 Cent (6 Cent inkl USt) pro Liter Diesel und 4 Cent (4,8 Cent inkl USt) pro Liter Benzin. Zur Entlastung der Spediteure wird die Kfz-Steuer um rd 40 % gesenkt, für Pendler wird das Pendlerpauschale um 10 % erhöht Senkung der Kraftfahrzeugsteuer Die Kfz-Steuer soll ab für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat gesenkt werden Normverbrauchsabgabe (NovA) Für Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 160g CO 2 ) wird bereits jetzt ein CO 2 -Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe (NovA) von 25 je g/km eingehoben. In der Zeit von bis erhöht sich der Zuschlag Abschaffung Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen Die für energieintensive Unternehmen bestehende Möglichkeit einer teilweisen Rückvergütung der bezahlten Energieabgaben wird ab auf Produktionsunternehmen eingeschränkt, sofern die EU-Kommission dieser Maßnahme zustimmt Umsatzsteuer Reinigungsleistungen werden ab in das Reverse Charge-System für Bauleistungen (Übergang der Umsatzsteuerschuld des Subunternehmers auf den auftraggebenden Bauunternehmer) einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber (Leistungsempfänger) selbst ein Bauunternehmer ist. Ist der Auftraggeber des Reinigungsunternehmens selbst nicht Bauunternehmer, tritt keine Änderung in der bisherigen Abrechnung ein.

5 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 5 von Versicherungssteuer Für ab abgeschlossene Kapitalversicherungsverträge mit Einmalerlag wird die Versicherungssteuer von 11 % auf 4 % ermäßigt, wenn sie eine Höchstlaufzeit von mindestens 15 Jahren (bisher 10 Jahre) haben Umsatzsteuer: Neuer Leistungsort bei Seminaren und Kongressen Mit treten neue Bestimmungen zum Leistungsort für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen (wie Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter) in Kraft: Bei Erbringung derartiger Leistungen an Unternehmer (B2B) gilt ab grundsätzlich der Empfängerort (Ausnahme bei Eintrittsberechtigung). Bei Leistungen an Konsumenten (B2C) gilt generell der Tätigkeitsort als Leistungsort. 1.4 ÄNDERUNGEN BEI DER FAMILIENBEIHILFE - Die allgemeine Altersgrenze für die Familienbeihilfe wird ab um 2 Jahre verkürzt und auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt. Bei Studien mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semestern (zb Medizin, Technik) gilt als Altersgrenze das vollendete 25. Lebensjahr, wenn das Studium spätestens mit 19 Jahren begonnen wurde. - Für Mütter, Schwangere, erheblich behinderte Kinder sowie für Personen, die den Präsenz-, Ziviloder Ausbildungsdienst absolvieren bzw absolviert haben und sich in Berufsausbildung befinden, wird ab die Altersgrenze ebenfalls um zwei Jahre auf das vollendete 25. Lebensjahr herabgesetzt. - Die dreimonatige Weiterzahlung der Familienbeihilfe nach Abschluss der Ausbildung wird ab nur mehr gewährt, wenn nach Abschluss der Schulausbildung unmittelbar eine Berufsausbildung begonnen wird (zb Studium nach der Matura). - Die 13. Familienbeihilfe wird ab 2011 auf 100 reduziert und nur mehr für 6- bis 15-jährige Kinder ausbezahlt. - Der Mehrkindzuschlag, der einkommensschwachen Familien ab dem 3. Kind zusteht, bleibt erhalten, wird ab 2011 aber von 36,40 auf 20 pro Monat und Kind reduziert. - Die Familienbeihilfe für 18- bis 21-jährige Arbeitslose wird ab gestrichen. - Die jährliche Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder in Berufsaufbildung wird von bisher auf angehoben. - Im Sinne einer EU-rechtskonformen Regelung soll gesetzlich geregelt werden, dass für Bezüge eines Dienstnehmers, der weiterhin der österreichischen Sozialversicherung unterliegt, auch dann der Dienstgeberbeitrag abzuführen ist, wenn er im Ausland bei einem ausländischen Dienstgeber tätig ist. 2 ENDE DER FREIEN DIENSTNEHMER!? Der freie Dienstnehmer ist vor einigen Jahren als Gegenstück zum echten Dienstnehmer neu eingeführt worden ( 4 Abs 4 ASVG). Die Abgrenzung zwischen frei und echt ist kasuistisch und komplex. Vorteil der freien: es fallen deutlich weniger Sozialversicherungsbeiträge als bei echten Dienstnehmern an und gilt das Arbeitsrecht nicht. Daher ist in der Praxis sehr stark davon Gebrauch gemacht worden und wurden in der Praxis oft echte Dienstnehmer als freie Dienstnehmer abgerechnet. Deswegen hat die Politik in letzter Zeit zurück gerudert: die Kosten wurden laufend erhöht und werden bei Prüfungen freie Dienstnehmer praktisch nicht mehr anerkannt. Daher: bitte kontrollieren Sie, ob Sie die Bedingungen für freie einhalten! Stichworte (im Details s frühere Rundschreiben): nachweislich keine Vorgaben von Arbeitsort, Arbeitszeit, Erfolg, keine Weisungen, im wesentlichen eigene Arbeitsmittel und -ort; keine Einbindung in die Betriebsstruktur des Auftraggeber; gelebte Vertretungsmöglichkeit, gelebte sanktionslose Ablehnungsmöglichkeit von Aufträgen, Selbstgestaltung des Arbeitsablaufes.

6 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 6 von 8 3 RIGOROSE STRAFEN BEI VERSPÄTETER OFFENLEGUNG DER BILANZ Wenn eine Kapitalgesellschaft ihren gesetzlichen Offenlegungsverpflichtungen nicht zeitgerecht nachkommt, wird sie ab 2011 ohne Vorwarnung zwingend mit einer Zwangsstrafe von 700 bestraft. Bestraft werden sowohl die Organe (zb Geschäftsführer einer GmbH) als auch die Gesellschaft selbst. Wird der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht, wird die Zwangsstrafe von 700 in der Folge alle zwei Monate verhängt. Bei Organen von großen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Zwangsstrafe. Die neuen Zwangsstrafbestimmungen treten zwar mit in Kraft, in der Vergangenheit unterlassene Offenlegungen können aber noch bis straffrei nachgeholt und damit saniert werden. 4 ÄNDERUNGEN BEI LOHNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNG 4.1 FIKTION EINER NETTOLOHNVEREINBARUNG Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt das ausbezahlte Entgelt ab immer als Nettoentgelt und muss daher für die Berechnung der allenfalls anlässlich einer Lohnabgabenprüfung nachzuzahlenden Lohnabgaben auf ein entsprechend höheres Bruttoentgelt hochgerechnet werden. Wird bei Beschäftigung einer Person im Rahmen eines Werkvertrages das Beschäftigungsverhältnis anlässlich einer Prüfung als Dienstverhältnis eingestuft, so wird eine Nettolohnvereinbarung dann nicht angenommen, wenn für die erhaltenen Bezüge die gesetzlichen Meldepflichten gegenüber der Finanzbehörde und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt wurden. 4.2 LOHNNEBENKOSTEN FÜR FREIE DIENSTNEHMER Seit unterliegen freie Dienstverhältnisse auch den Lohnnebenkosten von rund 8%. Zur Bemessungsgrundlage zählen neben der Tätigkeitsvergütung und sonstigen Vergütungen auch Auslagenersätze und Fahrtkostenvergütungen. In einer Information des BMF zum Kommunalsteuergesetz wurde nun klargestellt, dass belegmäßig nachgewiesene Aufwendungen für Reisetickets bzw Nächtigungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit einer beruflichen Reise nicht kommunalsteuerpflichtig (und damit wohl auch nicht DB-FLAF-pflichtig) sind. Diese klarstellende Regelung gilt auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer. 5 CHECKLISTE STEUERSPARTIPPS ZUM JAHRESENDE Steuertipps für Unternehmer Vorzeitige Abschreibung für Investitionen des Jahres Für Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (zb Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV, Büroeinrichtung, LKWs, Taxifahrzeuge etc) kann bis Ende 2010 eine vorzeitige Abschreibung (vza) im Ausmaß von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Besonderheit: Die 30%ige vza inkludiert auch die Normalabschreibung des ersten Wirtschaftsjahres. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie für externen Aus- und Fortbildungskosten der Mitarbeiter. Zum läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc des Jahres 2003 aus. Diese können daher ab vernichtet werden. Bestimmte Unterlagen müssen trotzdem aufbewahrt werden. Selbständigenvorsorge für Ziviltechniker Beitrittserklärung nur bis möglich! Aufgrund einer Übergangsbestimmung im BMSVG wurde der Beitritt der Ziviltechniker zur Selbständigenvorsorge erst ab ermöglicht. GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer (Einkünfte < und Umsatz < ) bis beantragen.

7 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 7 von 8 Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% Lohnsteuer. Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge zur Auszahlung gelangen, dann wird das begünstigt (nur mit 6%) besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist nicht optimal ausgenutzt. Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei. Achtung: Wenn die ASVG- Höchstbeitragsgrundlage noch nicht überschritten ist, besteht für die Zahlungen, wenn sie aus einer Bezugsumwandlung stammen, Sozialversicherungspflicht. Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer sind bis maximal 186 steuerfrei. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Achtung: Wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten (zb Bücher, CDs, Blumen) hinausgehen, besteht auch Umsatzsteuerpflicht. Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei Kinderbetreuungskosten: 500 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei Steuertipps für Arbeitnehmer Werbungskosten noch vor dem bezahlen: Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt allen damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. Auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und Kosten der Umschulung sind Werbungskosten. Arbeitnehmerveranlagung 2005 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2005 beantragen Steuertipps für alle Steuerpflichtigen Abschluss von neuen Darlehens- und Kreditverträgen in das Jahr 2011 verschieben! Die neue Besteuerung von realisierten Kursgewinnen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen gilt erst für Aktien und Investmentfonds, die nach dem erworben werden. Wenn Sie daher heuer noch Aktien oder Fonds kaufen, können Sie als Anleger nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist allfällige Kursgewinne weiterhin steuerfrei lukrieren! Für Anleihen und derivative Produkte (zb Optionen) haben Sie noch länger Zeit: Bei diesen gilt die derzeitige Rechtslage (Steuerpflicht innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, danach ist Veräußerungsgewinn steuerfrei) noch für Erwerbe bis ! Die neue Flugticketabgabe gilt für alle ab gekauften Tickets für Abflüge von einem österreichischen Flughafen ab Wer daher noch heuer seine Tickets für Flüge ab kauft, kann sich die Flugticketabgabe ersparen. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten (betragsmäßig unbeschränkt als Sonderausgabe steuerlich absetzbar), wird ab 2011 empfindlich teurer werden. Sonderausgaben bis maximal (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2010 bezahlen: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen - deren Erträge überdies bis zu 4% des Nominales weiterhin KESt-frei sind. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Höchstbetrag auf Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um pro Jahr. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag sind etwa Nachkäufe von Pensionszeiten (Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung.

8 Rundschreiben Dezember 2010 Seite 8 von 8 Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 begrenzt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatspenden an bestimmte begünstigte Organisationen ist mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt. Seit 2009 können auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich ebenfalls beim Finanzamt registrieren und werden auf der Homepage des BMF ( veröffentlicht. Auch diese Spenden sind mit 10% des Einkommens des unmittelbar vorangegangen Jahres begrenzt. Außergewöhnliche Belastungen noch 2010 bezahlen: zb Ausgaben für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung), für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden, im Jahr der Bezahlung steuerlich abgesetzt werden. Steuerwirksam werden solche Ausgaben jedoch erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12% des Einkommens beträgt) übersteigen. Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zb Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar. Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können seit als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (zb Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden. Absetzbar sind nur die Betreuungskosten. Verpflegungskosten und das Schulgeld sind steuerlich nicht absetzbar. Prämie 2010 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen. Das Team der Kanzlei Vavken wünscht Ihnen alles Gute

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