Verfahrensanweisung Helferaufnahme (VA HA) 1. Zweck und Geltungsbereich. 2. Verfahrensablauf
|
|
- Hans Heidrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Verfahrensanweisung Helferaufnahme (VA HA) 1. Zweck und Geltungsbereich Diese Verfahrensanweisung regelt auf Grundlage der gültigen Ordnung für die Bereitschaften im Landesverband Baden-Württemberg e.v. Voraussetzungen und Verfahren zur Aufnahme von Helfer/innen in die Gemeinschaft Bereitschaften im Landesverband Baden-Württemberg e.v.. Ziel ist die Sicherstellung eines geordneten und einheitlichen Aufnahmeverfahrens in die Gemeinschaft Bereitschaften in den Kreisverbänden des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg e.v. 2. Verfahrensablauf 2.1. Anwartschaft Nach der Ordnung der Bereitschaften ist vor der Aufnahme eines Helfers eine mindestens halbjährige Anwartschaft zu absolvieren. Bei Wohnortwechsel oder Wechsel aus einer anderen Gemeinschaft kann auf die Anwartschaft ganz oder teilweise verzichtet werden, die Entscheidung hierüber trifft die örtlich zuständige Bereitschaftsleitung Beantragung Mitgliedschaft Interessierte Personen beantragen unter Verwendung des Dokumentes Antrag auf Aufnahme in eine DRK-Gemeinschaft (siehe Ziffer 4) ihre Aufnahme in die örtliche Bereitschaft. Dem Antrag ist ein helferärztliches Tauglichkeitsattest, eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, sowie ein aktuelles physisches oder digitales Passbild beizufügen Rechte und Pflichten während der Anwartschaft Mit der Beantragung der Aufnahme erklärt die/der Anwärter/in, die Grundsätze der Rotkreuzbewegung, die Regelungen der Satzung, der Ordnung der Bereitschaften und allen anderen Vorschriften zu beachten. Anwärter der Bereitschaften nehmen an der Erfüllung der umfassenden Aufgaben der Bereitschaft unter Beachtung des Ausbildungsstandes sowie ihrer persönlichen Situation voll umfänglich teil; die Konzentration auf Schwerpunktaufgaben ist möglich. Der/dem Anwärter ist ausschließlich zu Diensten die notwendige Dienstbekleidung/persönliche Schutzausstattung zur Verfügung zu stellen Aufnahme Mit Ablauf der Anwartschaft entscheidet die örtliche Bereitschaftsleitung über die Aufnahme in die Bereitschaft. Eine Aufnahme in die Bereitschaft erfolgt erst nach Erwerb der DRK-Mitgliedschaft gemäß den Regelungen der Satzungen der Kreisverbände und mit Zustimmung der Kreisbereitschaftsleitung. Mit der Aufnahme in die Bereitschaft ist dem Mitglied eine aktuelle Satzung des Ortsvereins, eine aktuelle Fassung der Dienstordnung der Bereitschaften und ein Mitgliedsausweis zu übergeben. Erstellt: Abt. RKD / Beschluss: LA der Bereitschaften von 2
2 DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. 3. Doppelmitgliedschaft in den Gemeinschaften Entsprechend der Ordnung der Bereitschaften im Landesverband Baden-Württemberg e.v. ist eine Mitgliedschaft in mehreren Gemeinschaften möglich. Der Antrag auf Doppelmitgliedschaft ist entsprechend Ziffer 2.2. dieser Verfahrensanweisung zu stellen. Über die Doppelmitgliedschaft ist vor der Aufnahme Einvernehmen zwischen dem/der beantragenden Helfer/in, den beteiligten Gemeinschaftsleitungen und den zuständigen Kreisbereitschaftsleitungen herzustellen. Dabei ist schriftlich zu vereinbaren in welchem Umfang der/die Helfer/in in der jeweiligen Gemeinschaft mitwirkt und bei welcher Gemeinschaft und in welchem Kreisverband die Personalakte geführt wird. Eine Mitwirkung in mehr als einer Einsatzformation gemäß Dienstordnung ist nicht möglich. 4. Dokumentation - Aufnahmebogen - Helferärztliches Tauglichkeitszeugnis - Verpflichtung auf das Datengeheimnis 5. Mitgeltende Unterlagen Ordnung der Bereitschaften LV Baden-Württemberg Satzung des Bundes-, Landes- und zuständigen Kreisverbands Erstellt: Abt. RKD / Beschluss: LA der Bereitschaften von 2
3 Landesverband Baden-Württemberg e.v. Anmelde- und Personalbogen für die Aufnahme in eine DRK-Gemeinschaft Kreisverband: Ortsverein: Bereitschaft Sozialarbeit Jugendrotkreuz Bergwacht Wasserwacht Besondere Gruppe Arbeitskreis Dem Anmelde- und Personalbogen liegen folgende Papiere/Dokumente bei: Lichtbild Lebenslauf Polizeiliches Führungszeugnis Ärztlicher Untersuchungsbogen Datenschutzerklärung Für das DRK relevante Nachweise Erste-Hilfe-Bescheinigung Persönliche Daten: Name*: Ggf. Geburtsname: Vornamen*: Geburtstag*: Geburtsort: Staatsangehörigkeit*: Religion: Anschrift des nächsten Angehörigen Bei Minderjährigen der/die Sorgeberechtigte* Name: Vorname: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon privat: Telefon mobil: Führerscheine*: Straße/Nr*.: Neue Klassen: A A1 B BE C CE C1 C1E PLZ/Ort*: D DE D1 D1E M L T 1 1b Telefon privat: Alte Klassen Telefon geschäftlich: Sprachkenntnisse (Wort und Schrift): Telefon mobil: Sprachen: *: Erlernter Beruf: Ausgeübter Beruf: Allergien:* Arbeitgeber/Schule: Straße/Nr.: PLZ/Ort: * diese Angaben sind zwingend erforderlich
4 Landesverband Baden-Württemberg e.v. Antrag Hiermit beantrage ich die Aufnahme in das Deutsche Rote Kreuz und in umseitig genannte DRK- Gemeinschaft. Ich versichere, die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes zu achten und die jeweiligen maßgeblichen Satzungen und Ordnungen des DRK und seiner Gemeinschaften anzuerkennen. Ich stimme den beiliegenden Datenschutzbestimmungen und Erklärungen über die Verwendungen meiner personenbezogenen Daten zu. Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten beim umseitig genannten DRK-Kreisverband gespeichert, verarbeitet und zu organisationseigenen Zwecken dem DRK Landesund Bundesverband weitergegeben werden können. Ort und Datum Unterschrift Ich erkläre mich mit obigem Antrag einverstanden. Einverständnis bei Minderjährigen Ort und Datum Unterschrift Sorgeberechtigte/r Entscheidung über den Antrag, Gemeinschaftsleitung Ortsverein a) Der/die Antragsteller/in wird mit Wirkung vom in die Gemeinschaft aufgenommen. c) Durch Beschluss vom wird die Aufnahme abgelehnt. Bemerkungen: Ort und Datum Unterschrift/Dienstsiegel Entscheidung über den Antrag, Gemeinschaftsleitung Kreisverband (Nur von der DRK-Dienststelle auf KV-Ebene auszufüllen) a) Der/die Antragsteller/in wird mit Wirkung vom in die Gemeinschaft aufgenommen. b) Durch Beschluss vom wird die Aufnahme abgelehnt. Bemerkungen: Ort und Datum Mitgliedsnummer: Ausweisnummer: Dienstbuchnummer: Unterschrift/Dienstsiegel Verteiler: - Original Kreisverband - Kopie Ortsverein - Kopie Helfer
5 Verpflichtungserklärung nach 5 BDSG für ehrenamtliche aktive Mitglieder DRK KV Datum: Ortsverein Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG vom 23. Mai 2001) in seiner jeweils geltenden Fassung, von Frau/Herr Obengenannte(r) wird hiermit verpflichtet, das Datengeheimnis gem. 5 BDSG zu beachten und auch nach Beendigung ihrer/seiner Tätigkeit zu wahren. Verstöße gegen das Datengeheimnis sind strafbar. Hierzu weisen wir Sie auf Folgendes hin: Nach 5 BDSG ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten und/oder zu nutzen, d.h. diese Daten dürfen Sie nur zur rechtmäßigen Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Jede unbefugte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Sie werden hiermit über Inhalt und Bedeutung des Datengeheimnisses unterrichtet und auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen. Der Wortlaut von 5 und 43,44 BDSG sowie Auszüge einiger weiterer relevanter Gesetze befinden sich in der Anlage dieser Erklärung. Ein Merkblatt zur Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie erhalten. Verstöße können nach dem BDSG, dem StGB und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Geld- oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus erklärt die/der UnterzeichnerIn, sämtliche im Zusammenhang mit ihrer/seiner Tätigkeit Ihr/ihm bekannt werdenden sonstigen betrieblichen oder Geschäftsdaten vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte zu übermitteln. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende Ihrer/seiner Tätigkeit für das DRK hinaus. Ich wurde darüber informiert, dass meine persönlichen Daten beim DRK gespeichert, verarbeitet und zu organisatorischen Zwecken an den Landes- bzw. Bundesverband weitergegeben werden. Sie bestätigen durch Ihre Unterschrift, o.g. Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen und bei Verstoß ggf. neben den gesetzlich relevanten und oben beschriebenen Konsequenzen sich auch schadensersatzpflichtig zu machen. Unterschrift der/des Verpflichteten Anlage 1: Gesetzestexte
6 Anlage zur 5-Erklärung Auszüge aus den Gesetzestexten Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) BDSG 5 Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. BDSG 43 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 4 d Abs. 1, auch in Verbindung mit 4 e Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen 4 f Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3 und 6, einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt, 3. entgegen 28 Abs. 4 Satz 2 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht sicherstellt, dass der Betroffene Kenntnis erhalten kann, 4. entgegen 28 Abs. 5 Satz 2 personenbezogenen Daten übermittelt oder nutzt, 5. entgegen 29 Abs. 2 Satz 3 oder 4 die dort bezeichneten Gründe oder die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung nicht aufzeichnet, 6. entgegen 29 Abs. 3 Satz 1 personenbezogenen Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt, 7. entgegen 29 Abs. 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt, 8. entgegen 33 Abs. 1 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig benachrichtigt, 9. entgegen 35 Abs. 6 Satz 3 Daten ohne Gegendarstellung übermittelt, 10. entgegen 38 Abs. 3 Satz 1 oder Abs.4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Maßnahme nicht duldet oder 11. einer vollziehbaren Anordnung nach 38 Abs. 5 Satz 1 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet, 2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält, 3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft, 4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,
7 5. entgegen 16 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit 29 Abs. 4, 39 Abs. 1 Satz 1 oder 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt, oder 6. entgegen 30 Abs. 1 Satz 2 die in 30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder entgegen 40 Abs. 2 Satz 3 die in 40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den Einzelangaben zusammenführt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Falle des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden. 44 Strafvorschriften (1) Wer eine in 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde. StGB 202 a Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. StGB 205 Strafantrag In den Fällen des 201 Abs. 1 und 2 und der 202 bis 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt... StGB 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft..., (3)...Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßigen tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.... TKG 85 Fernmeldegeheimnis (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem
8 Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche. (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
9 Allgemeine Helferuntersuchung Blatt 1 Liebe(r) Rotkreuzkamerad(in), Merkblatt für Rotkreuz-Helferinnen und -Helfer Die Mitarbeit im Deutschen Roten Kreuz stellt hohe Anforderungen an die körperliche und seelische Verfassung aller ehrenamtlich Tätigen. Zum Schutz aller (ob Helfer oder Empfänger einer Dienst- oder Hilfeleistung), zur Absicherung des Verbandes, zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile und letztlich im Interesse des eigenen Versicherungsschutzes ist es erforderlich, den Gesundheitszustand der ehrenamtlich Mitarbeitenden regelmäßig zu überprüfen. Die hierfür erforderlichen ärztlichen Untersuchungen können vom Grundsatz her von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden. Um die dadurch möglicherweise entstehenden Kosten auf einer verantwortbaren Höhe zu begrenzen gilt in unserem Kreisverband die folgende Regelung: Sie können Ihren Hausarzt aufsuchen oder die Untersuchung bei einem anderen Arzt durchführen lassen. Wir bitten ausdrücklich um Verständnis. dass wir über den Rechnungs-Höchstbetrag von hinausgehende Auslagen für dies Untersuchung nicht übernehmen können. Anstelle einer Auszahlung des Rechnungsbetrages ist auch die Erstellung einer Spendenquittung bis zu dieser Höhe möglich. Zur Standardisierung und Erleichterung des Untersuchungsverfahrens ist es erforderlich, den beigefügten Untersuchungsbogen vor dem Untersuchungstermin an den vorgesehenen Stellen sorgfältig auszufüllen und evtl. vorhandene Befunde, Arztberichte, vorhandene Laborwerte und das Impfbuch zur Untersuchung mit vorzulegen. Die erhobenen Untersuchungsbefunde unterliegen dabei ebenso wie Ihre Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte dem Arztgeheimnis und werden vom untersuchenden Arzt nicht an das DRK weitergegeben. Sollten sich bei der Untersuchung Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten im Deutschen Roten Kreuz ergeben ist es erforderlich, vor der Vereinbarung evtl. kostenpflichtiger Zusatzuntersuchungen (z.b. augenärztliche Untersuchung) dies über die zuständige Gemeinschaftsleitung mit dem verantwortlichen DRK Arzt abzuklären. Wenn Sie nun zum Verfahren noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Leiter Sachgebiet Rotkreuzarbeit im Kreisverband Böblingen Herrn Kilgus (Tel: 07031/ ) oder bei medizinischen Fragen an den Kreisverbandsarzt: Dr. Kurt Weber Teil: 07044/ (Praxis) - Fax: 07044/ FBH_Weber@web.de Vielen Dank für Ihre Kooperation Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Gemeinschaftsleitung Allgemeine Helferuntersuchung, Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht Blatt 1 Deutsches Rotes Kreuz e.v., 11/2004
10 Allgemeine Helferuntersuchung Blatt 2 Merkblatt für Ärzte Sehr geehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege, wir bedanken uns im Namen des Deutschen Roten Kreuzes recht herzlich für Ihre Bereitschaft, unsere Helferin / unseren Helfer zu untersuchen. Sie unterstützen damit unsere ehrenamtliche Arbeit! Zu Ihrer Unterstützung haben wir einige Unterlagen für Sie vorbereitet: Allgemeine Helferuntersuchung Blatt 1 Merkblatt für Helferinnen und Helfer: Klärt unsere Helferin / unseren Helfer über die allgemeine Helferuntersuchung auf. Blatt 2 Merkblatt für Ärzte: Zu Ihrer Information Blatt 3 Anamnese- und Untersuchungsbogen: Die Helferin / der Helfer füllt den Teil Personaldaten und medizinische Vorgeschichte aus. Der zunächst sehr umfangreich erscheinende Bogen ermöglicht Ihnen eine strukturierte schnelle und einfache Helferuntersuchung sowie deren Dokumentation. Kursiv gedruckt finden Sie in der rechten Spalte Hinweise auf Erkrankungen, die zu Einschränkungen der Rotkreuztätigkeit führen können. Blatt 4 Ergebnis der ärztlichen Untersuchung: Wir 'bitten Sie festzustellen, ob bei unserer Helferin / unserem Helfer gesundheitliche Bedenken für die Rotkreuztätigkeiten bestehen und ob bestimmte Tätigkeiten eingeschränkt / ausgeschlossen werden sollten. Bitte kontrollieren und dokumentieren Sie auch den Impfstatus unserer Helfenden. Der Formularsatz Blatt 4 wird anschließend wie folgt aufgeteilt: lx in die DRK-Personalakte, lx verbleibt beim Helfenden, lx verbleibt bei Ihnen. Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen zur medizinischen Dokumentation. Folgende Hinweise sollen Ihnen die Beurteilung erleichtern: Die Tätigkeiten unserer Rotkreuz-Helferinnen und -Helfer sind sehr vielfältig. Wir haben für Sie einige Tätigkeitsgruppen beispielhaft aufgelistet: Tätigkeiten mit Heben und Tragen schwerer Lasten mit besonderer Belastung der Atemwege und / oder des Herz-Kreislaufsystems mit offenen Lebensmitteln mit besonders hohem Infektionsrisiko an, auf, im Wasser an Maschinen mit besonderer psychischer Belastung in der Höhe in der Dunkelheit / Nacht Wenn Sie gesundheitliche Bedenken gegen diese Tätigkeiten unserer Helferin / unseres Helfers haben und es deshalb sinnvoll ist, dass wir diese einschränken oder ausschließen, dann teilen Sie uns dies bitte mit (ankreuzen und / oder Freitext Blatt 4). Wenn Ihre Untersuchung Auffälligkeiten ergibt, die weiter abgeklärt werden sollten, so teilen Sie dies bitte der Helferin / dem Helfer mit. Bitte beurteilen Sie die Einsetzbarkeit der Helferin / des Helfers unter den derzeitigen (ungeklärten) gesundheitlichen Verhältnissen. Meist wird es dabei zu Einschränkungen kommen. Wir bitten ausdrücklich um Verständnis. dass wir über den Höchstbetrag von hinausgehende Auslagen für die Untersuchung nicht übernehmen können. Anstelle einer Auszahlung des Rechnungsbetrages ist auch die Erstellung einer Spendenquittung bis zu dieser Höhe möglich. Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen unsere Kreisverbandsärztin / unser Kreisverbandsarzt gerne zur Verfügung. Erreichbarkeit: Dr. Kurt Weber Tel:07044/ (Praxis) Fax: 07044/ FBH_Weber@web.de Vielen Dank für Ihre Mithilfe Ihr Deutsches Rotes Kreuz Allgemeine Helferuntersuchung, Bereitschaften. Bergwacht, Wasserwacht Blatt 2 Deutsches Rotes Kreuz e.v. 11/2004
11
12
13
14
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund
Mehr(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG
Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name
MehrVerpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, unser Unternehmen ist geschäftsmäßiger
MehrName/Vorname: geb. am: Adresse:
Verpflichtungserklärung und Merkblatt zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) und zur Wahrung von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen Name/Vorname:
MehrDatenschutz Vereinsmitgliedschaft
Datenschutzerklärung Vereinsmitglied Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung Als Mitglied des Vereins bin ich damit einverstanden, dass der Eisenbahnfreunde Schwarzenbek e.v. meine Personendaten
Mehrzur Verschwiegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
Sächsische Landesärztekammer und NETZWERK INTENSIVMEDIZIN (unterstützt durch DIVI - Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.v.) Vertraulichkeitserklärung zum Peer Review
MehrVerpflichtung auf das Daten- und Fernmeldegeheimnis
Verpflichtung auf das Daten- und Fernmeldegeheimnis Die Zweitschrift dieser Verpflichtung wird der Personalakte beigefügt. Sehr geehrter Herr xxxxxx, gemäß 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichten
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG
Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).
MehrVerpflichtung Mitarbeiter externer Firmen
Verpflichtungserklärung für... Firma und Anschrift... geb.. Name und Geburtsdatum des ext. Mitarbeiters Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Aufgrund meiner Aufgabenstellung bin ich verpflichtet,
MehrSchutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird
MehrVERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS
VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ProfitBricks GmbH,
MehrMustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a
MehrDeutscher Turner-Bund e.v. Otto-Fleck-Schneise Frankfurt
Verpflichtung von haupt- und ehrenamtlichen Administratoren und nutzungsberechtigten Personen auf das Datengeheimnis bei Nutzung der Internetapplikation GymNet des Deutschen Turner-Bundes e.v. (DTB),,
MehrStand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart
Datenschutzordnung des Deutschen Squash Verbandes e.v. (DSQV) Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart 1 Speicherung personenbezogener und anderer Daten Der
MehrVorname / Nachname: Anschrift: hat als verantwortlicher Mitarbeiter bzw. verantwortliche Mitarbeiterin bzw. Inhaber der Firma
Verpflichtung auf das Datengeheimnis 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie 6 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NW), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG), auf Wahrung
MehrVertraulichkeitserklärung
Vertraulichkeitserklärung (Musterdokument) XXX Peer-Review-Verfahren getragen durch XXX und XXX Vertraulichkeitserklärung zum XXX Peer Review Der/die Unterzeichnende Vorname, Name Dienstanschrift (Straße,
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrDie Verpflichtung auf die Vertraulichkeit besteht auch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz 1 und auf das Daten- bzw. Sozialgeheimnis 2 Frau/Herr: wurde heute auf die Wahrung des Daten- bzw.
MehrVerpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes
Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Verpflichtete/r Tilo Klein Versicherung,s und Immobilien-Makler Heinrich-Hertz-Ring 2 19061 Schwerin Verantwortliche Stelle
MehrVerpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Der Unterzeichnete erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)
MehrGeschäftsordnung Stand Juli 2015 Seite 1 von 7
Geschäftsordnung A. Präambel Ordnungen sind kein Bestandteil, sondern Ergänzungen der Satzung, dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind nachrangig nach der Satzung anzuwenden. Der TuS 1882
MehrVerpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen*
Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen*... Name der verantwortlichen Stelle Sehr geehrte(r) Frau/Herr... aufgrund
MehrNEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 15
NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 15 WAHRUNG DER VERTRAULICHKEIT BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH NICHT-ÖFFENTLICHE STELLEN Die Beschäftigten von Unternehmen, in
MehrFolie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk
Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei
MehrGegenüberstellung BDSG (Stand: ) und Referentenentwurf (Stand: )
Gegenüberstellung BDSG (Stand: 25.08.2006) und Referentenentwurf (Stand: 22.10.2008) Bisherige Entwurfsfassung Geänderte Entwurfsfassung 4f Abs. 3 (3) Der Beauftragte für den Datenschutz ist dem Leiter
MehrDie Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen.
Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Name der verantwortlichen
MehrNewsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15
Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,
MehrTools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis
Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen haben Sie Zugang zu personenund
MehrNewsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15
Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Stand: Dezember 2017 Quelle: DIHK Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
EU-Datenschutz-Grundverordnung Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene Daten
MehrIn der Verletzung der Vertraulichkeit kann zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Schweigepflichten liegen.
Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für beauftragte Personen ohne Behördenzugehörigkeit Name der verantwortlichen Stelle Sehr geehrte(r)
MehrVerpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung über die Verpflichtung nach 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 469, 547),
MehrMerkblatt zur Verpflichtungserklärung
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung Artikel 5 DS-GVO (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 BDSG für ehrenamtliche Mitglieder
DRK-Kreisverband Aalen e. V. Verpflichtungserklärung nach 5 BDSG für ehrenamtliche Mitglieder Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG vom 23. Mai 2001) in seiner
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,
MehrDatenschutzgrundverordnung: Muster Vertraulichkeitserklärungen für Mitarbeiter
Merkblatt Datenschutzgrundverordnung: Muster Vertraulichkeitserklärungen für Mitarbeiter Ansprechpartner: Referat Recht Dr. Arne Schümann Telefon: 0351 2802-194 Fax: 0351 2802-7194 Schuemann.Arne@dresden.ihk.de
MehrHinweis für Arbeitgeber zur Verwendung dieser Musterverpflichtung:
Briefbogen des verwenden Unternehmens Hinweis für Arbeitgeber zur Verwendung dieser Musterverpflichtung: Die Verpflichtung hat in der Regel vor oder bei erstmaliger Aufnahme der Arbeit bei der verantwortlichen
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche
Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene
MehrMitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)
Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten
MehrNewsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 14
Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 14 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,
MehrWahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Verpflichtung auf das Datengeheimnis Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax:
MehrDatenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017
und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den
MehrConsulting Class. Merkblatt zur Schweigepflicht
Medizinische Fakultät Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie Leitung: Prof. Dr. med. Rothenbacher Schwabstraße 13 89075 Ulm, Germany Prof. Dr. Rainer Muche Tel: +49 731 50-26903 Fax: +49
MehrFolgendes Recht muss explizit durch Ankreuzen auf dem Autorisationsformular von Ihrem Verein für Sie beantragt werden:
Registrierung / Nutzung des GymNet für Vereinsbeauftragte / Turnfestwarte zur Anmeldung von Vereinsmitgliedern bei Turnfesten, Wettkämpfen, Events, Kongressen, u.s.w., zur Beantragung des PluspunktGesundheit
MehrHinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011
ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung
MehrBAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V.
BAYERISCHER LEICHTATHLETIK-VERBAND E.V. Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken Ich,, Funktion im BLV willige ein, dass neben den vertraglichen oder satzungsgemäßen Pflichten des Verbandes
MehrVerpflichtungserklärung
Anlage 1: Muster einer Verpflichtungserklärung zur Schweigepflicht Verpflichtungserklärung Frau/Herr...geb. am... wohnhaft in...... ist als... in der/im... tätig. Ich verpflichte mich, die Bestimmungen
MehrErklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte nach 3 Abs. 2 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG)
Vorname, Name Schule Personalnummer: An die Senatorin für Kinder und Bildung -Personalstelle- über die Schulleiterin / den Schulleiter der Schule Erklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte
MehrDie 43, 44 BDSG Dashcams, Homepages, soziale Netzwerke Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht
Die 43, 44 BDSG Dashcams, Homepages, soziale Netzwerke Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Datenschutzrecht Rechtsanwalt Benjamin Lanz, Greifswald 1 Im Zeitalter der Digitalisierung und damit in Zeiten
MehrDatenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches
MehrDurchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen
Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96
MehrVerpflichtungsgesetz
Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen
MehrArt. 83 DSGVO Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Art. 83 DSGVO Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen (1) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung
MehrNiederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen. Verhandelt.... (Ort), den.. (Datum)
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen Verhandelt... (Ort), den.. (Datum) Vor dem Unterzeichneten erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach 1 des Gesetzes über die
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15
Ein Merkblatt Ihrer IHK EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 15 Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen Die Beschäftigten von Unternehmen,
MehrDie kommende Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsicht Vom BDSG zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. LfDI Dr. Stefan Brink 26.
Die kommende Sanktionspraxis der Datenschutz-Aufsicht Vom BDSG zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung LfDI Dr. Stefan Brink 26. Oktober 2017 Sanktionen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Einführung: Haftung für
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrVereinbarung zwischen der Firma: Peter Mustermann GmbH Arbeitgeberund. Herr Peter Lustig, geb. 26.02.1968 Arbeitnehmer-
Vereinbarung zwischen der Firma: Peter Mustermann GmbH Arbeitgeberund Herr Peter Lustig, geb. 26.02.1968 Arbeitnehmer- Der Arbeitnehmer wurde heute über Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang
MehrWICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS
WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS THEMEN 1. Die ärztliche Schweigepflicht 2. Aufklärungen u. Einwilligungen 3. Verordnungen DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT RECHTSGRUNDLAGEN
MehrNiederschrift. Herr/Frau, geb. am,
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung Herr/Frau, geb. am, tätig bei, in wird
MehrÄrzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer
Ärzte im Fokus der Strafverfolgung Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Teil 1: Quer durch das StGB und das Nebenstrafrecht Teil 2: Der Arzt als Beschuldigter und sonst Beteiligter Folie 2 132a Mißbrauch
MehrStrafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch
Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben
MehrFeuerwehr Heilbronn ERKLÄRUNG ZUR AUFNAHME IN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR. Abteilung: Hiermit beantrage ich, Telefon privat: und deren Gültigkeit:
Feuerwehr Heilbronn Passfoto (nicht einkleben! Nur anheften) Abteilung: ERKLÄRUNG ZUR AUFNAHME IN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR Hiermit beantrage ich Name: Geburtsdatum: Straße Nr. : Telefon privat: Telefon
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und/oder 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)
Medizinische Fakultät Prodekan für Lehre Prof. Dr. Andreas H. Guse Leiter Prodekanat für Lehre PD Dr. Olaf Kuhnigk, MME Martinistraße 52 20246 Hamburg Telefon: (040) 7410-55941 Telefax: (040) 7410-54702
MehrFeuerwehr Heilbronn ERKLÄRUNG ZUR AUFNAHME IN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR. Abteilung: Hiermit beantrage ich, Telefon privat:
Feuerwehr Heilbronn Abteilung: Passfoto (nicht einkleben! Nur anheften) ERKLÄRUNG ZUR AUFNAHME IN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR Hiermit beantrage ich Name: Geburtsdatum: Straße Nr. : Telefon privat: Telefon
MehrSparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR
1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
MehrMerkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche
Merkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche Aktenzeichen: 0005.8-2015-3 Version: 2.0 Stand: 17. April 2018 Status: Freigegeben Ansprechpartner juristisch: Ansprechpartner technisch: Der Beauftragte
MehrANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES PROMOTIONSVERFAHRENS gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom
An den Vorsitzenden des Promotionsausschusses Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Universität Hohenheim 70593 Stuttgart ANTRAG AUF ERÖFFNUNG DES PROMOTIONSVERFAHRENS gemäß der Promotionsordnung
MehrDatenschutzinformation für Bewerber
Datenschutzinformation für Bewerber Wir, die BS-Apotheken OHG, freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Erhebung
MehrVerpflichtung unserer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
Verpflichtung unserer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis Information Die ab dem 25. Mai 2018 gültige EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verfolgt das Ziel, Personen, deren Daten genutzt werden, durch
MehrErklärung des behandelnden Arztes
Erklärung des behandelnden Arztes im Zusammenhang mit einem Patientenantrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 3 Abs. 2 BtMG zur therapeutischen Verwendung von Cannabisextrakt Die Patientin / der Patient
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrEinschaltung von Dienstleistern vor dem Hintergrund des 203 StGB
Einschaltung von Dienstleistern vor dem Hintergrund des 203 StGB Christina von Bothmer Richterin am Landgericht und Referentin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Übersicht Ø Problemlage
MehrWichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 2002 Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
MehrWichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 1 2002 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrOrdnung zum Schutz personenbezogener Daten
Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten Inhalt Präambel... 2 1 Begriffsbestimmung... 2 2 Grundsätze des Datenschutzes... 2 3 Zweckbindung... 2 4 Mobile Speichermedien... 3 5 Verfahrensgrundsätze...
MehrAnmelde und Personalbogen für die Aufnahme in einer DRK Gemeinschaft
Anmelde und Personalbogen für die Aufnahme in einer DRK Gemeinschaft Kreisverband: Ortsverein: Ravensburg Bereitschaft Sozialarbeit Jugendrotkreuz Bergwacht Wasserwacht Bes. Gruppe Helferkreis Flüchtlingsarbeit
MehrBegutachtungen in der Medizin
BEGUMED Ulm GmbH Begutachtungen in der Medizin unabhängig, interdisziplinär, kompetent BEGUMED Ulm GmbH, Begutachtungen in der Medizin, Söflingerstr. 174/3, 89077 Ulm Sehr verehrte Begutachtungspatientin,
MehrNiederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I. S. 1942) Frau/Herr Beschäftigte(r)
MehrPATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Privatpraxis HNO Prof. Dr. Maier, Prof. Dr. Tisch Ärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, spezielle Hals-Nasen-Ohrenchirurgie, Allergologie, plastische Operationen, Privatpraxis HNO, Prof. Maier, Prof. Tisch,
MehrTAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, Hameln. Datenschutzhinweise
TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, 31787 Hameln Datenschutzhinweise Datenschutzhinweise der TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, 31787 Hameln Inhalt: 1. Name
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis
Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.
MehrMerkblatt. c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("Datenminimierung");
Merkblatt Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben
MehrVereinbarung über die Absolvierung einer Famulatur in der ambulanten Versorgung
Vereinbarung über die Absolvierung einer Famulatur in der ambulanten Versorgung Zwischen (im weiteren Ausbilder*) und Frau/Herr. (im weiteren Famulus*) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1 1) Der
MehrAntrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger. Passbild. Name, Vorname: Titel, akadem. Grade: Geburtsdatum: Geburtsort:
4 751 023-01 ZD-RFP Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger (bitte ausfüllen bzw. Zutreffendes ankreuzen) Stand: März 2011 Seite 1 von 5 Name, Vorname: Titel, akadem. Grade:
MehrEinwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab *
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab 21.12.2012* Für den Fall, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind,
MehrStrafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch
133 Verwahrungsbruch (1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört,
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
Mehr